Statistik der Lernenden 2014/15 Anpassungen zur Erhebung der sonderpädagogischen Massnahmen
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- Christa Beckenbauer
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1 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Generalsekretariat 7. April /#651570v4/JAL Statistik der Lernenden 2014/15 Anpassungen zur Erhebung der sonderpädagogischen Massnahmen Information für die Schulen, Datenlieferanten und Hersteller von Schulverwaltungssoftware Bisher war die Erhebung der sonderpädagogischen Massnahmen (SPM) in der Statistik der Lernenden auf die separative Sonderschulung ausgerichtet. Das Bundesamt für Statistik (BFS) und die EDK möchten nun die integrative Schulung von Kindern mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten besser erfassen. Dazu wird die Lernendenerhebung angepasst. Die erste angepasste Erhebung erfolgt im Herbst 2014 (Schuljahr 2014/2015). Für die Lernenden Sekundarstufe II und der Tertiärstufe gibt es keine Änderungen. Vorgesehen sind die folgenden Anpassungen: Im Bereich öffentliche und private Volksschulen inkl. Kindergarten Spezialunterricht: Es wird eine neue Spalte (Variable) zur Erfassung des Spezialunterrichts und der integrativen Sonderschulung in der Regelschule eingeführt. Lehrplanstatus: Es werden nur noch reduzierte individuelle Lernziele (rilz) in mehr als zwei Fächern und die zweijährige Einschulung in der Regelklasse erfasst. rilz in 1-2 Fächern und eilz werden nicht mehr erhoben. Im Bereich Sonderschulen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und Sonderschulklassen der Stadt Bern Schüler/-innen in Sonderschulen: Bisher stand nur ein Schulartcode zur Verfügung. Neu muss für diese Lernenden das Sonderschulprogramm und die Schulstufe (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I) erhoben werden. Dazu werden neue Schulartcodes eingeführt. Der Lehrplanstatus muss neu sinngemäss auch für Schülerinnen und schüler in Sonderschulen erfasst werden. Im Folgenden werden die Anpassungen detailliert vorgestellt. Wichtige Änderungen an bestehenden Codes werden rot hervorgehoben. Erfassung Spezialunterricht/integrative Sonderschulung Für die Erfassung des Spezialunterrichts und der integrativen Sonderschulung in den Volksschulen (inkl. Kindergarten und Basisstufe) wird eine neue Spalte (Variable) auf der Rückseite des Klassenformulars eingeführt. Erfasst wird nur der Spezialunterricht mit Antrag EB/KJP 1. Hingegen werden die Kurzinterventionen oder der von einer Schulleitung angeordnete Spezialunterricht bis vier Semester ohne Antrag EB/KJP nicht erfasst. Die integrative Schulung von Sonderschülerinnen und -schülern wird nicht mehr in der Spalte Lehrplanstatus, sondern in der neuen Spalte erfasst: 1 EB: Erziehungsberatung; KJP: Kinder- und Jugendpsychiatrie
2 Seite 2 Erziehungsdirektion Kanton Bern: Bildungsstatistik Spezialunterricht/integrative Sonderschulung (Spalte 12, neue Variable) Betrifft: Volksschulen (inkl. Kindergarten und Basisstufe) ohne Sonderschulen: Es ist nur der Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie oder Psychomotorik) mit Antrag EB/KJP zu erfassen. Nicht erfasst werden Kurzinterventionen oder der von einer Schulleitung angeordnete Spezialunterricht bis vier Semester ohne Antrag EB/KJP. Code Der Lernende erhält/ist 0 keinen Spezialunterricht oder Spezialunterricht ohne Antrag EB/KJP 2 Spezialunterricht mit Antrag EB/KJP 5 sonderschulberechtigt mit Verfügung Schulinspektorat Art. 18 VSG Privatschulen: Bitte die Codes sinngemäss verwenden. Integrative Sonderschulung in der Regelschule: Bitte den Code 5 verwenden. Erfassung Lehrplanstatus: Volksschulen und Sonderschulen/-klassen In der Spalte Lehrplanstatus werden nur noch individuelle reduzierte Lernziele in mehr als zwei Fächern und die zweijährige Einschulung in der Regelklasse mit EB-/KJP-Antrag erhoben. Bei rilz sind nur die Fächer Unterrichtssprache (Deutsch), Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften zu berücksichtigen. Neu muss der Lehrplanstatus sinngemäss auch für die Sonderschulung in Sonderschulen und Regelschulen erfasst werden. rilz in 1-2 Fächern und eilz werden hingegen nicht mehr erhoben. Die Erfassung der integrativen Sonderschulung in der Regelschule erfolgt neu mit der Spalte Spezialunterricht/integrative Sonderschulung. Lehrplanstatus (Spalte 11, bestehende Variable): Betrifft: Volksschulen ohne Kindergarten und ohne Basisstufe sowie Sonderschulen Bei den Lernenden in der Volksschule ohne Kindergarten und Basisstufe werden die folgenden Massnahmen erfasst: Code Lehrplanstatus des Lernenden: 0 Regellehrplan (Volksschullehrplan) oder rilz in 1-2 Fächern 1 2-jährige Einschulung (mit Antrag EB/KJP) 3 rilz in mehr als 2 Fächern (mit Antrag EB/KJP) Private Volksschulen: Bitte die Codes sinngemäss verwenden. Sonderschulung in Sonderschulen und Regelschulen, ohne Kindergarten: Der Lehrplanstatus bezieht sich auf den Volksschullehrplan. Wo sich die Sonderschulung am Lehrplan orientiert, dienen die Vorgaben der Volksschulgesetzgebung als Richtwerte. In der Erhebung interessiert, welche Kinder mehr oder weniger nach dem Volksschullehrplan unterrichtet werden. Bitte die Codes 0 und 3 sinngemäss anwenden. Schulart Schüler/-innen in Sonderschulen Bisher wurden die Schülerinnen und Schüler in einer Sonderschule mit dem Schulartcode 1053 Sonderschule erhoben. Neu muss für diese Schüler/-innen das Sonderschulprogramm und die
3 Erziehungsdirektion Kanton Bern: Bildungsstatistik Seite 3 Schulstufe (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I) erhoben werden. Dazu werden neue Schulartcodes eingeführt: Schulart aktuelles Jahr und Vorjahr (Spalten 7 und 9, bestehende Variablen) Betrifft: Sonderschulen (ohne integrative Sonderschulung in der Regelschule) und Sonderschulklassen der Stadt Bern (in Klammern: mögliche Schulartjahre) Code Sonderschulprogramme und stufe für Lernende mit Vorschule/Kindergarten (Schulartjahre 1-2) Sonderschulprogramm Lernbehinderung (Kindergarten) Sonderschulprogramm geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus (Kindergarten) Sonderschulprogramm Verhaltensbehinderung (Kindergarten) Sonderschulprogramm Sprachbehinderung (Kindergarten) Sonderschulprogramm Sinnesbehinderung (Kindergarten) Sonderschulprogramm Körperbehinderung (Kindergarten) Sonderschulprogramm Mehrfachbehinderung (Kindergarten) Übrige Sonderschulprogramme (Kindergarten) Primarstufe (Schulartjahre 1-6) Sonderschulprogramm Lernbehinderung (Primarstufe) Sonderschulprogramm geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus (Primarstufe) Sonderschulprogramm Verhaltensbehinderung (Primarstufe) Sonderschulprogramm Sprachbehinderung (Primarstufe) Sonderschulprogramm Sinnesbehinderung (Primarstufe) Sonderschulprogramm Körperbehinderung (Primarstufe) Sonderschulprogramm Mehrfachbehinderung (Primarstufe) Übrige Sonderschulprogramme (Primarstufe) Sekundarstufe I (Schulartjahre 1-3) Sonderschulprogramm Lernbehinderung (Sekundarstufe I) Sonderschulprogramm geistige Behinderung oder frühkindlicher Autismus (Sekundarstufe I) Sonderschulprogramm Verhaltensbehinderung (Sekundarstufe I) Sonderschulprogramm Sprachbehinderung (Sekundarstufe I) Sonderschulprogramm Sinnesbehinderung (Sekundarstufe I) Sonderschulprogramm Körperbehinderung (Sekundarstufe I) Sonderschulprogramm Mehrfachbehinderung (Sekundarstufe I) Übrige Sonderschulprogramme (Sekundarstufe I) Bitte beachten Sie die korrekte Nummerierung des Schulartjahres: - Kindergartenstufe: Primarstufe: Sekundarstufe I: 1-3
4 Seite 4 Erziehungsdirektion Kanton Bern: Bildungsstatistik Diese Schulartcodes dürfen ausschliesslich von den der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) unterstellten Sonderschulheimen, heilpädagogische Tagesschulen und den Sonderschulklassen der Stadt Bern verwendet werden. Diese Schulen dürfen nur diese Schulartcodes nützen (keine Schularten der Regelklassen). Sonderschulklassen der Stadt Bern gibt es im - Schulhaus Matte Bern - Schulhaus Steigerhubel - Schulhaus Stöckacker - Schulhaus Tscharnergut Kontaktangaben Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Arsis Informatik, Bern, Tel oder info@edstat.ch.com Jürgen Allraum, ERZ/BiEv, Tel oder juergen.allraum@erz.be.ch.com Claudio Wassmer, ERZ/BiEv, Tel oder claudio.wassmer@erz.be.ch.com
5 Erziehungsdirektion Kanton Bern: Bildungsstatistik Seite 5 Anhang: Technische Anpassungen (Software/Schnittstelle) Software im Bereich der obligatorischen Schulpflicht und Sonderschulen Von den Anpassungen für die sonderpädagogischen Massnahmen ist die Software von folgenden Schulen betroffen: - öffentliche Volkschulen (Kindergarten, Primarschule, Sekundarstufe I) - Privatschulen mit Angeboten für die obligatorische Schulpflicht - Sonderschulen und Sonderschulklassen Stadt Bern Anpassung 1: Einführung einer neuen Variablen/Codeliste Spezialunterricht : Code Inhalt 0 keinen Spezialunterricht oder Spezialunterricht ohne Antrag EB/KJP 2 Spezialunterricht mit Antrag EB/KJP 5 sonderschulberechtigt mit Verfügung Schulinspektorat Art. 18 VSG Anpassung 2: Erfassungsmasken auf dem Schüler Mit der Software sollte neu das Merkmal Spezialunterricht auf der Ebene der einzelnen Schülerinnen und Schüler erfassen werden können. Anpassung 3: Schnittstelle der CSV-Exportdatei In der CSV-Schnittstellendefinition Statistik der Lernenden 2014 wird die neue Variable Spezialunterricht an der vorletzten Stelle, d. h. an der Position 23 eingeführt. Bitte beachten Sie hierzu die aktualisierte Edstat-Schnittstellendefinition (Download unter > Datenlieferung > Spezifikation > CSV-Datei). Software ausserhalb der obligatorischen Schulpflicht Für die Lernenden Sekundarstufe II und der Tertiärstufe gibt es keine Anpassungen. Diesen Schulen steht es frei, die Schnittstelle für den CSV-Export anzupassen (siehe oben, Anpassung 3). Da es sich um das letzte Feld der Schnittstelle handelt, das für überobligatorische Schulen inhaltlich nicht relevant ist, kann dieses Feld weglassen werden. Zusatzinfo für Software-Hersteller von national verwendeten Lösungen Das Bundesamt für Statistik (BFS) verlangt die Angaben für die sonderpädagogischen Massnahmen als Kombinationsvariable von Lernplanstatus und Spezialunterricht auf der bestehenden Variablen Lernplanstatus. Der Kanton Bern hat sich bei der Erhebung bei den Schulen aus Gründen der Verständlichkeit und der Fehlerquote für eine zusätzliche Variable entschieden.
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7 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Generalsekretariat Bildungsstatistik Direction de l'instruction publique du canton de Berne Secrétariat général Statistiques de la formation Rück-/Weitersendung: Öffentliche Volksschulen, inklusive Kindergärten (B1-Schulen): an die zuständige rechnungsführende Stelle der Trägergemeinde Rechnungsführende Stellen und private sowie nachobligatorische Schulen (B2- und B3-Schulen): an die Arsis Informatik, Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern Die Änderung am Klassenformular finden Sie auf der Rückseite (gelb markiert). Statistik der Lernenden 2014 KLASSENFORMULAR STICHTAG: 15. SEPTEMBER 2014 Pro Klasse ist ein Erhebungsformular auszufüllen. Bei Bedarf können Sie dieses Formular kopieren oder online beziehen ( > Erhebung). Zu berücksichtigen sind alle Schülerinnen und Schüler, die am Stichtag dieser Klasse angehören, unabhängig davon, ob sie den Unterricht am Stichtag besuchen oder nicht. Schüler/innen dürfen nur bei der Klasse aufgeführt werden, in der sie mehr als die Hälfte des Unterrichtspensums besuchen. Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen und ein Musterbeispiel finden Sie in der beiliegenden Erhebungsbroschüre. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Arsis Informatik, Tel , Absatz 1: Für alle Schultypen Klassenbezeichnung Lehrperson Telefon Charakter der Klasse öffentlich privat, subventioniert privat, nicht subventioniert Ausbildungsform schulische Vollzeitausbildung duale berufliche Grundbildung und Anlehre schulische Teilzeitausbildung Unterrichtssprache der Klasse Deutsch Französisch Englisch andere, nämlich: Schülerzahl Standort der Klasse Klassentyp Volksschulen Regelklassen (Kindergarten, Primar- oder Sekundarstufe I) Jahrgangs- oder Mehrjahrgangsklasse Spezielle Schuleingangsphase Basisstufenklasse Cycle élémentaire Kindergartenklasse Cycle élémentaire Primarklasse Mehrjahrgangsklasse mit Kindergarten- UND Primarschulkindern Andere Klassentypen Einschulungsklasse (gemäss BMV) Klasse zur besonderen Förderung (gemäss BMV) Sonderschulklasse andere, nämlich: Absatz 2: Eingabefelder für die Finanzierung der öffentlichen Volksschule, inklusive Kindergärten (B1-Schulen) Anzahl Schülerinnen und Schüler des Asylbereichs (Ausweis F/N) Anzahl ausserkantonale Schülerinnen und Schüler (zivilrechtlicher Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern) Anzahl Schülerinnen und Schüler mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern ausserhalb der Trägergemeinde Absatz 3: Für alle Schultypen Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt: Unterschrift der verantwortlichen Stelle/Schulleitung: Ort, Datum: Dok #649956/JAL, CWA
8 Erhebungsformular für eine Klasse (auch Mischklassen) - die Spalten 1 8 sind für alle Schülerinnen und Schüler auszufüllen! Obligatorisch für alle Lernenden Obligatorisch, wenn im Vorjahr eine ausserkantonale Schule besucht wurde VS, inkl. KG (und Sonderschulen) Sek. II Grundangaben Schulbesuch aktuelles Jahr Schulbesuch Vorjahr Laufnummer AHV Nummer Geburtsdatum Geschlecht Staatsangehörigkeit Erstsprache Wohnsitzgemeinde (nicht PLZ) Schulart (aktuelles Jahr) Schulartjahr (aktuelles Jahr) Schulart (Vorjahr) Schulartjahr (Vorjahr) Lehrplanstatus Standardwerte T T M M J J Falls von der Gemeinde verlangt: Bitte Name und Adresse auf dem separaten Formular "Erfassung von Zusatzinformationen" angeben. Spezialunterricht/ integrative Sonderschulung Besuch HSK-Unterricht Ausweis Asylbereich F/N (öffentliche Schulen) BMS-I-Richtung Ergänzungsfach Gymn. Name und Adresse Laufnummer
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