Amtsblatt der Gemeinde Herbsleben und der Gemeinde Großvargula. Mittwoch, den 19.November 2014 Jahrgang 14 Nummer 9

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1 Amtsblatt der Gemeinde Herbsleben und der Gemeinde Großvargula Mittwoch, den 19.November 2014 Jahrgang 14 Nummer 9

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3 1 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Herbsleben Beschlüsse der VI. Gemeinderatssitzung am 09. Oktober öffentlicher Teilzum TOP 1: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung keine Beschlussfassung zum TOP 2: Bestätigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 60/VI/2014 (2) Der Gemeinderat von Herbsleben beschließt in seiner Sitzung am die vom Bürgermeister vorgetragenen nachfolgenden Änderungen in die Tagesordnung aufzunehmen: 1. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird als TOP 13 aufgenommen. 2. Aus TOP 13 wird TOP Der nicht öffentliche Teil der Sitzung wird von der Tagesordnung genommen. Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen Beschluss-Nr. 61/VI/2014 (2) Der Gemeinderat von Herbsleben bestätigt die geänderte Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen zum TOP 3: Bestätigung des Protokolls öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr. 62/VI/2014 (3) Der Gemeinderat von Herbsleben beschließt in seiner Sitzung am die von Herrn Eric Ehrlich und Herrn Volker Wetzstein vorgetragenen Änderungen im Protokoll vom aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen Beschluss-Nr. 63/VI/2014 (3) Der Gemeinderat von Herbsleben bestätigt das geänderte Protokoll -öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen zum TOP 4: Bestätigung des Protokolls -nicht öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr. 64/VI/2014 (4) Der Gemeinderat von Herbsleben bestätigt das Protokoll -nicht öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: 11-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 2-Enthaltungen zum TOP 5: Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen für das Jahr 2015 keine Beschlussfassung zum TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Information zum Beteiligungsbericht 2014 gemäß 23 ThürKGG i.v.m. 75a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2013 Beschluss-Nr. 65/VI/2014 (6) Der Gemeinderat der Gemeinde Herbsleben nimmt den Beteiligungsbericht gemäß 23 ThürKGG i.v.m. 75 a ThürKO - der Gemeinde Herbsleben über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2013 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen zum TOP 7: Beratung und Beschlussfassung der Zweckvereinbarung über den Aufbau und die Betreibung eines Gemeindearchivs Beschluss-Nr. 66/VI/2014 (7) Der Gemeinderat der Gemeinde Herbsleben stimmt in seiner Sitzung am der Zweckvereinbarung über den Aufbau und die Betreibung eines Gemeindearchivs zwischen der Gemeinde Herbsleben und der Gemeinde Großvargula zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen zum TOP 8: Beratung und Beschlussfassung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Herbsleben über die Freiwilligen Feuerwehren Beschluss-Nr. 67/VI/2014 (8) Der Gemeinderat der Gemeinde Herbsleben stimmt in seiner Sitzung am der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Herbsleben über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung) zu. Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen Impressum: Herausgeber: Gemeinde Herbsleben Gemeinde Großvargula Druck: Druckerei Erdenberger Schlotheim - Gartenstraße 17 Tel / Fax E- Mail: info@druckerei-erdenberger.de Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil: der Bürgermeister der Gemeinde Herbsleben der Bürgermeister der Gemeinde Großvargula Verantwortlich für den Anzeigenteil: Gemeindeverwaltung Herbsleben Verteilung: Kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde Herbsleben und Großvargula Bezug: Gemeinde Herbsleben, Hauptstraße 52, Herbsleben im Einzelbezug bestellbar Unkostenbeitrag 1,00 plus Porto bei Versand

4 2 zum TOP 9: Beratung und Beschlussfassung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben Beschluss-Nr. 68/VI/2014 (9) Der Gemeinderat der Gemeinde Herbsleben stimmt in seiner Sitzung am der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben zu. Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen zum TOP 10: Information über die Entwicklung der Hortgebühren keine Beschlussfassung zum TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Mitgliedschaft im Tourismusverband Welterberegion Wartburg Hainich e.v. Beschluss-Nr. 69/VI/2014 (11) Der Gemeinderat der Gemeinde Herbsleben beschließt in seiner Sitzung am die Mitgliedschaft im Tourismusverband der Welterberegion Wartburg Hainich e. V. zum nächst möglichen Termin zu beenden. Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen zum TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Schlussvermessung im vereinfachten Umlegungsverfahren nach dem Straßenausbau An der Hohle (Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses nach 3 Abs. I ThürUaVo) Beschluss-Nr. 70/VI/2014 (12) Der Gemeinderat Herbsleben wählt die nach 2 ThürUaVo aufgestellten Mitglieder und Stellvertreter für die Dauer ihrer Amtszeit. Mitglied im Umlegungsausschuss Vertreter/in: Vorsitzender: Herr Herr ÖbVI ÖbVI (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) Holger Schmidt Jürgen Bachmann Werrastraße 7 Johannisstraße Eisenach Mühlhausen GR-Mitglied GR-Mitglied Ulf Braun Harty Eger Dorfstraße 19a Bahnhofstraße 02b Herbsleben Herbsleben GR-Mitglied GR-Mitglied Steffen Sommer Ilona Bußlapp Dorfstraße 42 Rosa-Luxemburg-Str. 38 b Herbsleben Herbsleben Fachmitglied Herr Herr Hans-Jörg Adamaschek Andreas Bürge (Rechtsanwalt) (Rechtsanwalt) Wanfrieder Straße 76/77 Wanfrieder Straße 76/ Mühlhausen Mühlhausen Fachmitglied ÖbVI Herr Benny Bachmann (Sachverst. für Grundstücksbewertung) Frau Heidi Hose (Sachverst. für Grundstücksbewertungen) Leinenweberstraße 1 Schwanenteichallee Bad Hersfeld Mühlhausen Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen zum TOP 13: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Prüfung einer gemeinsamen Essensversorgung der Gemeinschaftsschule Herbsleben durch den Verein KISO e.v. Beschluss-Nr. 71/VI/2014 (13) Der Gemeinderat Herbsleben beschließt in seiner Sitzung am den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Prüfung einer gemeinsamen Essensversorgung der Gemeinschaftsschule Herbsleben durch den Verein KISO e.v. in den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Enthaltungen zum TOP 14: Informationen an den Gemeinderat und Anfragen an den Bürgermeister keine Beschlussfassung Mascher Bürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am öffentlicher Teil TOP 2: Protokollbestätigung -öffentlicher Teil- vom Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt in seiner Sitzung am dem Protokoll der Haupt- und Finanzausschusssitzung -öffentlicher Teil- vom zu. Abstimmungsergebnis: 5-Ja-Stimmen; 0-Nein-Stimmen; 1-Enthaltung TOP 3: Protokollbestätigung -nicht öffentlicher Teil- vom Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt in seiner Sitzung am dem Protokoll der Haupt- und Finanzausschusssitzung -nicht öffentlicher Teil- vom zu. Abstimmungsergebnis: 4-Ja-Stimmen; 0-Nein-Stimmen; 2-Enthaltungen Mascher Bürgermeister

5 3 Am Donnerstag, dem findet um 19:00 Uhr im kleinen Bürgersaal im Rathausnebengebäude in Herbsleben die VII. Sitzung des Gemeinderates von Herbsleben statt. Tagesordnung -öffentlicher Teil- 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls öffentlicher Teil der Gemeinderatssitzung vom Information zum Beteiligungsbericht 2014 gem. 75a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung an der Energiegenossenschaft Herbsleben e.g. im Jahr Beratung und Beschlussfassung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 6. Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung der Richtlinie zur Förderung für die Schaffung von selbst genutztem Wohnraum sowie von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb der bebauten Ortslage der Einheitsgemeinde Herbsleben mit ihren Ortsteilen Herbsleben und Kleinvargula zum Beratung und Beschlussfassung zu Veränderungen zum Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2015 mit seinen Anlagen 8. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 mit seinen Anlagen 9. Beratung und Beschlussfassung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2014 bis Beratung und Beschlussfassung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Jahres Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Herbsleben zum Antrag auf Änderung und Verlängerung des Hauptbetriebsplanes (Feld 10) für den Kalktagebau Herbsleben, der Firma Kalkwerk Herbsleben Erdenwerk GmbH & Co. KG 12. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer Hausnummer im Ortsteil Kleinvargula 13. Informationen an den Gemeinderat und Anfragen an den Bürgermeister -nicht öffentlicher Teil- Zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung sind unsere Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Mascher Bürgermeister Einladung Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 12 Allgemeines Wohngebiet (WA) Am Vargulaer Weg III der Gemeinde Herbsleben nach 3 Abs. 2 BauGB. Der vom Gemeinderat Herbsleben in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 72/V/2013 (9) gebilligte und zur Auslegung bestimmte geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 Allgemeines Wohngebiet (WA) Am Vargulaer Weg III bestehend aus Teil A Planzeichnung Teil B Textliche Festsetzungen und Teil C Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in geänderter Fassung vom November 2014 nochmals vom 05. Januar Februar 2015 in der Gemeindeverwaltung Herbsleben, Hauptstraße 52, Bauverwaltung Zimmer 2 in Herbsleben während folgender Dienstzeiten: Montag 7.15 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 7.15 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch 7.15 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag 7.15 bis Uhr und bis Uhr Freitag 7.00 bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsicht vor: [1] Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung (Teil C). [2] Landschaftsplan der Gemeinde Herbsleben [3] spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) [4] die eingegangenen relevanten Stellungnahmen (Stelln.) aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 BauGB Untersuchungen und Gutachten zu den Themen Lärm, Verkehr und Altlasten wurden nicht getätigt. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch - finden sich in [1] und [2] - es werden Aussagen hinsichtlich der gegenwärtigen Erholungsfunktion des Plangebietes getroffen. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen - finden sich in [1], [2], [3] - es werden Aussagen getroffen zu: Lebensraumpotential des Plangebietes für Brut-, Rast- und Zugvögel, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßahmen, Artenschutz. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser - finden sich in [1], [2] und [4] (Stelln. LRA vom ) - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Wasserhaltevermögen, Grundwasserneubildungsrate, vorhandene Gräben, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft - finden sich in [1], [2] und [4] (Stelln. LRA vom ) - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Luftqualität und Emissionen Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter - finden sich in [1], [2] und [4] (Stelln. LRA vom ) - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: archäologisches Relevanzgebiet, archäologische Funde Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft - finden sich in [1] und [2] - es werden Aussagen zu den Auswirkungen durch visuelle Veränderungen getroffen Alle betroffenen Bürger haben die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Planentwurf zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist ihre Anregungen zu den Änderungen schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung, einzureichen oder zur Niederschrift vorzubringen. Herbsleben, den Mascher Bürgermeister

6 4 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Herbsleben über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung) Aufgrund des 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82,83), des 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBl. S. 23) in der Fassung der Neubekanntmachung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22 ff) sowie des 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009, zuletzt geändert durch 21 der Verordnung vom 26. Mai 2014 (GVBl. S. 203) hat der Gemeinderat der Gemeinde Herbsleben in seiner Sitzung am 09. Oktober 2014 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Herbsleben über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung) beschlossen: Artikel 1 1. In 7 Abs.1 werden die Worte dessen Stellvertreter ersatzlos gestrichen erhält folgende Fassung: 11 Ortsbrandmeister/ Wehrführer/ stellvertretender Wehrführer (1) Leiter (Gesamtleiter) der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben ist der Ortsbrandmeister. (2) Der Ortsbrandmeister wird von den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (3) Die Wahl findet grundsätzlich anlässlich einer (gemeinsamen) Jahreshauptversammlung ( 14 und 15) der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben statt. (4) Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der Thür- FwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt. (5) Der Ortsbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der Gemeinde Herbsleben ernannt. Er ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben und die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung sowie für die Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehren zu sorgen und den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben ihn die Wehrführer und die Feuerwehrausschüsse zu unterstützen. (6) Die Wehrführer haben den Ortsbrandmeister bei Verhinderung zu vertreten. Der 1. Stellvertreter des Ortsbrandmeisters ist der Wehrführer des OT Herbsleben. Der 2. Stellvertreter des Ortsbrandmeisters ist der Wehrführer des OT Kleinvargula. (7) Die Wehrführer führen die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen nach Weisung des Ortsbrandmeisters. Der Wehrführer wird von den aktiven Angehörigen der Ortsteilfeuerwehr grundsätzlich in einer Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr ( 14 Abs. 1) auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt. (8) Der stellvertretende Wehrführer hat den Wehrführer im Verhinderungsfalle zu vertreten. Er wird von den aktiven Angehörigen der Einsatzabteilung grundsätzlich in einer Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr ( 14 Abs. 1) auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt. (9) Für den Wehrführer und dessen Stellvertreter gilt Abs. 5 Satz 1 entsprechend. 3. In 13 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte: seinem Stellvertreter ersatzlos gestrichen erhält folgende Fassung: 16 Wahl des Ortsbrandmeisters, des Wehrführers, des stellvertretenden Wehrführers, der zu wählenden Mitglieder des Feuerwehrausschusses (1) Die nach dem ThürBKG und nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden von einem Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Versammlung bestimmt. (2) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens eine Woche vorher schriftlich zu verständigen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt 14 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend. (3) Der Ortsbrandmeister, die Wehrführer, die stellvertretenden Wehrführer, der Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung für den Feuerwehrausschuss und der Jugendfeuerwehrwart werden einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl der übrigen zu wählenden Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat soviel Stimmen, wie sonstige Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (4) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei den Einzelwahlen (Absatz 3 Satz 1) kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und die Wahlberechtigten mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen gewählt werden. (5) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift über die Wahl des Ortsbrandmeisters, der Wehrführer und der stellvertretenden Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Bestellung und Ernennung zum Ehrenbeamten durch den Gemeinderat zu übergeben. Artikel 2 Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Herbsleben über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung) tritt am 01. November 2014 in Kraft. Herbsleben, den Siegel - Mascher Bürgermeister I. Genehmigungsvermerk: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Herbsleben über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung), ausgefertigt am wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Unstrut- Hainich-Kreis ordnungsgemäß angezeigt. Entsprechend 21 Abs. 3 ThürKO wurde mit Schreiben vom der Eingang der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Herbsleben über die Freiwilligen Feuerwehren bestätigt und darf gemäß 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht werden.

7 5 II. Bekanntmachungsvermerk: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Herbsleben über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung), ausgefertigt am , die in der Sitzung des Gemeinderates am mit Beschluss- Nr. 67/VI/2014 (8) beschlossen wurde, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung wird vollzogen durch Ausdruck in dem von den Gemeinden Herbsleben und Großvargula gemeinsam herausgegebenen Amtsblatt Unstrut- Kurier Amtsblatt der Gemeinde Herbsleben und der Gemeinde Großvargula am Herbsleben, den Siegel - Mascher Bürgermeister 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben. Aufgrund des 19 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82,83) und des 2 der Thüringer Feuerwehr Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. Seite 33), zuletzt geändert durch Artikel 15 der VO vom 11. Dezember 2001 (GVBl. S. 92) hat der Gemeinderat der Gemeinde Herbsleben in seiner Sitzung am 09. Oktober 2014 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben beschlossen: Artikel 1 In 2 (Höhe der Aufwandsentschädigung) wird die monatliche Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Ortsbrandmeister 25,00 ersatzlos gestrichen. Artikel 2 Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben tritt am 01. November 2014 in Kraft. Herbsleben, den Siegel - Mascher Bürgermeister I. Genehmigungsvermerk: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben, ausgefertigt am wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis ordnungsgemäß angezeigt. Entsprechend 21 Abs. 3 ThürKO wurde mit Schreiben vom der Eingang der Satzung bestätigt und darf gemäß 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht werden. II. Bekanntmachungsvermerk: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben, ausgefertigt am , die in der Sitzung des Gemeinderates am mit Beschluss- Nr. 68/VI/2014 (9) beschlossen wurde, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung wird vollzogen durch Ausdruck in dem von den Gemeinden Herbsleben und Großvargula gemeinsam herausgegebenen Amtsblatt Unstrut- Kurier Amtsblatt der Gemeinde Herbsleben und der Gemeinde Großvargula am Herbsleben, den Siegel - Mascher Bürgermeister Unterlagen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinde Herbsleben am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) Gemäß 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie in die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2013 des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET). Die Einsichtnahme ist in den Räumen der Geschäftsstelle des KET, Alfred-Hess- Straße 37, Erfurt, im Zeitraum von Anfang Dezember 2014 bis Ende Januar 2015, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis Uhr und Freitags von 9.00 bis Uhr möglich. Der Jahresabschluss der KEBT AG kann ebenfalls im Zeitraum von Anfang Dezember 2014 bis Ende Januar 2015, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis Uhr und Freitags von 9.00 bis Uhr in den Räumen der Geschäftsstelle der KEBT, Alfred-Hess-Straße 37, Erfurt eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Einsichtmöglichkeit auch im elektronischen Bundesanzeiger (Suchbegriff KEBT). Öffentliche Bekanntmachung über die Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Herbsleben für eine Amtszeit von fünf Jahren Mit Wirkung zum 16. Oktober 2014 wurden durch den Richter des Amtsgerichtes Mühlhausen Herr Eberhard Strelow, Spittelgartenweg 2, Herbsleben und Frau Kornelia Wölk, Henningsgasse 15, Herbsleben als neue Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Gemeinde Herbsleben berufen und verpflichtet. Herbsleben, den Mascher Bürgermeister Schiedsstelle der Gemeinde Herbsleben Sprechzeiten: Jeden 1. Dienstag im Monat 17:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Schiedsamtsleiter: Herr Eberhard Strelow Herbsleben Telefon: ( ) stellvertretende Schiedsamtsleiterin: Frau Kornelia Wölk Herbsleben Telefon: ( )

8 Öffentliche Stellenausschreibung Die Gemeinde Herbsleben, als Schulträger der Gemeinschaftsschule in kommunaler Trägerschaft schreibt zum , befristet bis zum die Stelle einer Horterzieherin / eines Horterziehers aus. Die Einstellung erfolgt in Teilzeit mit 20,0 Stunden / Woche. Es besteht die Aufstockungsmöglichkeit auf 26,0 Stunden / Woche im Rahmen des erforderlichen Betreuungsbedarfes. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Für die Gestaltung des außerunterrichtlichen Betreuungsangebotes kommen folgende Fachkräfte in Betracht: - staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher - Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen - Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter - Lehrerinnen und Lehrer unabhängig von der schulartspezifischen Ausbildung und - weiteres pädagogisches qualifiziertes Personal Ihre Arbeitsaufgaben sind u.a.: Sozialpädagogische Begleitung der Hortkinder durch - Unterstützung bei den Hausaufgaben - Betreuung im Freizeitbereich - Enge Zusammenarbeit mit den Eltern - Kooperation mit der Schule Weitere Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber sind: - hohe Kreativität und Flexibilität in der Gestaltung der Betreuung - psychische Belastbarkeit und hohe Teamfähigkeit - Verantwortungsbewusstsein und respektvoller Umgang mit den Kindern - Bereitschaft zur Leistung von evtl. Mehrarbeitsstunden bei Bedarf Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Im Interesse der Förderung und beruflichen Gleichstellung werden Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Ihre Bewerbungen mit den Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, lückenloser Tätigkeitsnachweis, erweitertes Führungszeugnis - kann umgehend nachgereicht werden) richten Sie bitte bis zum 05. Dezember 2014 an: Gemeinde Herbsleben / Hauptamt Frau Saal - persönlich - Hauptstraße Herbsleben Alternativ können Sie sich auch online bewerben. Hierzu können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (PDF- Format) unter folgender -Adresse einreichen: saal@gemeinde-herbsleben.de Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben in der Gemeindeverwaltung und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Herbsleben, den Mascher Bürgermeister 6 In der Gemeinde Herbsleben besteht die Möglichkeit ab mehrere Stellen im Bundesfreiwilligendienst für die Dauer von 1 Jahr zu besetzen. Einsatzorte ggf. ab : - kommunaler Bauhof - Heimatmuseum - Hort der staatlichen Gemeinschaftsschule Einsatzort ggf. ab : - Sportplatz Herbsleben Zielgruppen: - 1 Bewerber/in unter 25 Jahre für die Einsatzstelle im Hort der staatlichen Gemeinschaftsschule - Bewerber/innen über 25 Jahre für die Einsatzstellen im kommunalen Bauhof, Heimatmuseum und Sportplatz Herbsleben Bei Interesse kann die schriftliche Bewerbung sofort an die Gemeinde Herbsleben z. H. Frau Saal/ Hauptamt Hauptstraße Herbsleben bzw. per E- Mail: saal@gemeinde-herbsleben.de erfolgen. Die im Bundesfreiwilligendienst Beschäftigten erhalten ein monatliches Taschengeld sowie eine soziale Absicherung. Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Fahrerlaubnis und weitere vorhandene Berechtigungsscheine in Kopie beizufügen. Für Fragen steht Ihnen gern Frau Saal persönlich oder unter der Telefonnummer: / zur Verfügung. Alle Eltern deren Kinder am 1. August 2015 das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Kinder am: Dienstag, dem 09. Dezember und Mittwoch, dem 10. Dezember 2014 in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Herbsleben Mitteltor Herbsleben Tel: Fax: TGS-herbsleben@t-online.de anzumelden. Kinder, die am 30. Juli 2015 mindestens 5 Jahre alt sind, können von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten ebenfalls angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Für alle Eltern und Kinder besteht am Tage der Anmeldung die Möglichkeit einer Besichtigung der Staatlichen Gemeinschaftsschule Herbsleben. Ines Schirlitz Schulleiterin Bundesfreiwilligendienst (BFD) in der Gemeinde Herbsleben Anmeldung für Schulanfänger für das Schuljahr 2015/16 für die Gemeinden Herbsleben und Großvargula Besuchen Sie die Gemeinde Herbsleben auch auf den Internetseiten unter unsere -adresse lautet gemeinde-herbsleben@t-online.de Die nächste Ausgabe des Unstrut-Kurier erscheint am , Redaktionschluss am (spätestens 17:00 Uhr)

9 7 Ich lade Sie recht herzlich zur 5. Sitzung des Gemeinderates Großvargula für Dienstag, den um 19:00 Uhr in den Klubraum der Gemeinde, Markt 80, ein. Tagesordnung -öffentlicher Teil- TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: TOP 7: TOP 8: Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung Feststellung der Beschlussfähigkeit Bestätigung der Tagesordnung Bestätigung des Protokolls -öffentlicher Teil- der Gemeinderatssitzung vom Beratung und Beschlussfassung über die Information zum Beteiligungsbericht 2014 gem. 23 ThürKGG i.v.m. 75a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG(TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2013 Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen für das Jahr 2015 Beratung und Beschlussfassung der Zweckvereinbarung über den Aufbau und die Betreibung eines Gemeindearchivs Informationen an den Gemeinderat und Anfragen an den Bürgermeister nicht öffentlicher Teil Zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung sind die Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Wartmann Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Großvargula Einladung Unterlagen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinde Großvargula am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) Gemäß 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie in die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2013 des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET). Die Einsichtnahme ist in den Räumen der Geschäftsstelle des KET, Alfred-Hess- Straße 37, Erfurt, im Zeitraum von Anfang Dezember 2014 bis Ende Januar 2015, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis Uhr und Freitags von 9.00 bis Uhr möglich. Der Jahresabschluss der KEBT AG kann ebenfalls im Zeitraum von Anfang Dezember 2014 bis Ende Januar 2015, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis Uhr und Freitags von 9.00 bis Uhr in den Räumen der Geschäftsstelle der KEBT, Alfred-Hess-Straße 37, Erfurt eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Einsichtmöglichkeit auch im elektronischen Bundesanzeiger (Suchbegriff KEBT). Bekanntmachung anderer Behörden Das Verbandswasserwerk Bad Langensalza informiert Das Amtsblatt des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza enthält in der Ausgabe 12. Jahrgang, Laufende Nummer: 06, Ausgabetag: im amtlichen Teil: Einladung zur Verbands- und Werksausschusssitzung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza am Mittwoch, dem 15. Oktober 2014 Das Amtsblatt des Zweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza liegt in begrenzter Anzahl in der Gemeindeverwaltung Herbsleben und Großvargula vor. Weiterhin liegt das Amtsblatt während der Sprechzeiten dienstags von Uhr und Uhr und donnerstags von Uhr und Uhr bei der Geschäftsstelle in begrenzter Stückzahl zur kostenlosen Mitnahme bereit. Das Amtsblatt kann auch im Abonnement beim Zweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza bestellt werden. Der Bezugspreis, einschließlich Porto und Versand, beträgt je Einzelausgabe 2,00 Euro. Öffentliche Bekanntmachung an alle Trinkwasserkunden Im Versorgungsgebiet des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza wird zur Sicherung einer abnehmerfreundlichen und exakten Verbrauchsabrechnung in der Zeit vom bis bei allen Kunden eine Stichtagsablesung der Wasserzähler durchgeführt. Die Ablesung erfolgt auch außerhalb der regulären Arbeitszeit und an den Wochenenden. Die eingesetzten Mitarbeiter sind gehalten, sich entsprechend auszuweisen. Wir bitten die Kunden, den ungehinderten Zugang zu den Messstellen (Wasserzählern) zu ermöglichen und eine gefahrlose Tätigkeit der Ableser insbesondere durch Verwahrung von freilaufenden Hunden zu gewährleisten. Eventuell vorhandene Wasserzählerschächte sind zu reinigen und mit ordnungsgemäßen Einstiegsmöglichkeiten auszurüsten. Schachtabdeckungen müssen sich ohne Verwendung von Hilfsmitteln öffnen lassen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mitarbeiter im Rahmen der Stichtagsablesung nicht berechtigt sind, Zahlungsmittel in Empfang zu nehmen. Auf Grund von Störungen, die zu Beeinträchtigungen in der Wasserversorgung unserer Kunden führen können, oder aus sonstigen betriebsorganisatorischen Gründen, kann es zu (kurzfristigen) Änderungen des Ablesezeitraumes kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Ab diesem Jahr bieten wir allen Trinkwasserkunden einen neuen Service an: Neben der Ablesung vor Ort haben Sie erstmalig auch die Möglichkeit, den Zählerstand Ihres Wasserzählers online an uns zu übermitteln. Auf der Internetseite des Verbandswasserwerkes finden Sie ab Ende Oktober ein Online-Formular, in das Sie bis Anfang Januar 2015 Ihre Zählerdaten eintragen können. Darüber hinaus eröffnen wir Ihnen zwei weitere Wege zur Übermittlung der Zählerdaten: Besuchen Sie die Gemeinde Großvargula auch auf den Internetseiten unter Unsere -adresse lautet: gemeindegrossvargula@gmx.de

10 8 Sie haben die Möglichkeit, uns das Ergebnis Ihrer Ablesung über die kostenlose Telefonnummer mitzuteilen halten Sie dazu bitte Ihre Kundennummer und die Zählernummer bereit. Diese und den Zählerstand geben Sie jeweils über die Tastatur Ihres Telefons ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Außerdem können Sie die Ablesedaten auch über die Wasser App melden, die sowohl für iphone als auch für Android-Geräte verfügbar ist. Hier werden Sie kinderleicht durch die Datenerfassung geleitet. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice unter Telefon oder oder per Ihr Verbandswasserwerk Bad Langensalza Mitteilung an alle Kunden des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza und des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut Das Verbandswasserwerk Bad Langensalza und der Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut teilen Ihnen mit, dass unsere Geschäftsstelle in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis 02. Januar 2015 geschlossen bleibt. Bei Havarien sowie sonstigen Ver- und Entsorgungsstörungen sind wir in diesem Zeitraum für sie da. Melden Sie sich bitte unter der Telefon- Nr / Ab Dienstag, 06. Januar 2015 sind die Sprechstunden unverändert in unserem Verwaltungsgebäude in Bad Langensalza, Hügelsgasse 13, wie folgt: Dienstag Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Sie erreichen uns weiterhin während der Dienstzeit unter Telefon-Nr / Wir wünschen unseren Kunden ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Ihr Verbandswasserwerk und Abwasserzweckverband Bad Langensalza Mittlere Unstrut Nicht amtlicher Teil Information der Gemeindeverwaltung Herbsleben zum Jahreswechsel 2014/2015 Die Gemeindeverwaltung hat zu den üblichen Sprechzeiten jeweils am Dienstag, dem 23. Dezember 2014 und Dienstag, dem 30. Dezember 2014 geöffnet. Die Gemeindeverwaltung bleibt an folgenden Tagen geschlossen: Mittwoch den 24.Dezember 2014 Mittwoch den 31.Dezember 2014 Freitag den 02.Januar 2015 Die erste Sprechstunde der Gemeindeverwaltung im Jahr 2015 findet am Dienstag, dem 06. Januar 2015 zu den üblichen Sprechzeiten statt. Hinweise u. Neues zur Internetseite der Gemeinde Herbsleben 1. Eintragungen in das Branchenbuch der Gemeinde Herbsleben können die ortsansässigen Gewerbetreibenden kostenfrei selbst veranlassen: Klick auf Wirtschaft/Gewerbe weiter zum - Neuantrag Branchenbuch 2. Über die kommunale Gemeinschaftsschule Herbsleben können sich Interessierte umfassend informieren: Klick auf Familie/Vereine weiter - Kommunale Gemeinschaftsschule zum Link: Hinweise zum Wochenmarkt in Herbsleben 2015 Auch im Jahr 2015 findet jeden Donnerstag auf dem Kirchhof der Wochenmarkt statt. Neu auf dem Wochenmarkt der Verkaufswagen von Gaumenschmaus (gegrillte Hähnchen u.v.m.). Der Verkaufswagen steht von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem Kirchhof. Rückschnitt der in den öffentlichenverkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher Wenn privates Grün in Gehwege und Straßen ragt Es kommt immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen. Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch beeinträchtigt. Im Kreuzungsbereich von Straßen sind die Sichtdreiecke von jeder Bepflanzung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt das Sichtfeld, welches ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen möchte. Ist dieses Sichtdreieck z. B. durch eine Hecke nicht mehr überschaubar, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich. In all diesen Fällen sollten Hecken, Bäume und Sträucher von den Grundstückseigentümern soweit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann. Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten: Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Beachten Sie das Lichtraumprofil wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

11 9 Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können. WINTERDIENST Was wir für Sie tun! Wie Sie Ihren Pflichten nachkommen! Eine Winterlandschaft mit Schnee oder auch Eis kann ein prachtvolles Bild und vor allem Kindern eine Menge Spaß bieten. Eine unangenehme Seite des Winters bekommen jedoch häufig Verkehrsteilnehmer zu spüren. Damit Sie sich sicher im winterlichen Herbsleben bewegen können, befreien Mitarbeiter des Gemeindebauhofes jeden Winter Straßen und gemeindliche Gehwege von Eis und Schnee. Der Winterdienst durch die Gemeinde Herbsleben ist laut Rechtssprechung auf die Straßen beschränkt, die als verkehrswichtig und gleichzeitig gefährlich einzustufen sind. Hierzu gehören in erster Linie die Hauptverkehrsstraßen sowie Buslinien der Verkehrsbetriebe. Um ein Maximum an Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, ist der Einsatz von Streusalz unerlässlich. Die Salzmenge sollte aber auf ein Minimum beschränkt werden. Bei den übrigen Straßen in Herbsleben erfolgt kein Winterdienst durch den Gemeindebauhof. Regelungen für die Durchführung des Winterdienstes durch die Bürgerinnen und Bürger sind Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ( 8 und 9). Die Straßenreinigungssatzung kann im Internet unter unter Rathaus/Verwaltung- Ortsrecht nachgelesen werden. Informationen über den Winterdienst durch die Bürgerinnen und Bürger Wer ist zum Winterdienst verpflichtet? Die Räum- und Streupflicht besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer (Anlieger) der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. In vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhäusern ist diese Aufgabe häufig im Mietvertrag oder durch die Hausverwaltung geregelt. Kann das Räumen oder Streuen z.b. aufgrund von Berufstätigkeit oder anderer Einschränkungen nicht oder nur unzureichend selbst ausgeführt werden, ist durch die Anlieger sicher zu stellen, dass andere Personen diese Aufgaben übernehmen. Wo müssen Bürgerinnen und Bürger den Winterdienst durchführen? Auf sämtlichen Gehwegen ist der Winterdienst auf die Anlieger übertragen. Sie müssen hier eine Breite von mind. 1 m von Schnee und Eis freihalten, so dass z.b. auch für Rollstuhlfahrer oder mit Kinderwagen eine gefahrlose Benutzung möglich ist. Ist kein separater Gehweg vorhanden, ist ein entsprechend breiter Streifen an den Rändern der Straße freizuhalten bzw. zu bestreuen. Auf den Straßen, bei denen die Reinigung auf die Anlieger übertragen wurde, müssen Anlieger z.t. auch auf den Fahrbahnen für sichere Fußgänger-Übergänge sorgen. Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung. Wann ist der Winterdienst durchzuführen? Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind ab 7.00 Uhr bis jeweils Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7.00 Uhr zu beseitigen. Wie ist der Winterdienst durchzuführen? Grundsätzlich gilt: Erst räumen dann streuen! Mit Schneeschieber und Besen beseitigen Sie bereits das Gröbste. Erst was danach an Festgefrorenem auf dem Gehweg verbleibt, muss mit abstumpfenden Mitteln, wie Sand, Granulat oder Splitt abgestreut werden, die i.d.r. eine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Auftauende Stoffe, also Streusalz, dürfen nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen verwendet werden, wie z.b. bei Eisregen sowie bei Hydranten, auf Treppen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen. Salz darf aber grundsätzlich nicht auf Baumscheiben und Grünflächen gestreut werden. Wohin mit Schnee und Streumittelresten? Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf dem Geh-, Radweg oder der Fahrbahn abgelagert werden. Vom Gehweg ist der Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges nicht jedoch auf einem ggf. vorhandenen Radweg - oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Hierbei sind auch Straßenrinnen, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Hydranten sowie die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen stets von Eis und Schnee freizuhalten, um Stauwasser zu vermeiden. Auch für Schmelzwasser ist bei Eintritt von Tauwetter ein Abfluss freizulegen und freizuhalten. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen abgelagert werden. Bei der Verwendung von abstumpfenden Mitteln müssen die Streugutreste nach dem Abtauen unverzüglich beseitigt werden, um ein Rutschen hierauf zu vermeiden. Bitte berücksichtigen Sie auch folgende Hinweise! Der sicherste Schutz vor unliebsamen Überraschungen bei plötzlichem Wintereinbruch ist erhöhte Vorsicht. Kalkulieren Sie möglichst ausreichend Zeit für Ihre Wege ein. Passen Sie bitte Ihre Fahrweise, wie es auch der Gesetzgeber fordert, an die Witterungsverhältnisse an oder benutzen Sie ggf. öffentliche Verkehrsmittel. Die Mitarbeiter des gemeindlichen Winterdienstes sind von Uhr bis Uhr von Anfang November bis Ende März für Ihre Sicherheit im Einsatz bzw. in Bereitschaft. Wintereinbruch aber tritt häufig so plötzlich ein, dass die Mitarbeiter und Fahrzeuge des Bauhofes nicht zeitgleich in allen erforderlichen Straßen räumen oder streuen können. Bestimmte, sog. verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen müssen bevorzugt behandelt werden. Daher können andere Straßen häufig nur zeitverzögert geräumt oder gestreut werden. In anderen wiederum, besonders kleineren Anliegerstraßen, erfolgt kein Winterdienst durch den Bauhof. Das schont sowohl die Umwelt.

12 10 Bereits bekannte Höhepunkte und Veranstaltungen in der Gemeinde Herbsleben im Jahr 2015 Termin Veranstaltung/Veranstalter Wo? Januar Uhr Märchentheater Don Calli Grimms Klassiker Hänsel u.gretel Rathaussaal Herbslebener Knutfest-Feuerwehrspiele Kirchhof am Weihnachtsbaum-Feuer/ Verein d. FFw Herbsleben LDP der Red Angels Rathaussaal Faschingsdisco Rathaussaal Prunksitzung des HCV Rathaussaal Februar Prunksitzung des HCV Rathaussaal Seniorenfasching mit dem HCV Rathaussaal Tag der offenen Tür Gemeinschaftsschule Staatl. Gemeinschaftsschule Prunksitzung des HCV Rathaussaal Kinderfasching mit dem HCV Rathaussaal Rosenmontagsparty mit dem HCV Rathaussaal März Anmeldetermin Gemeinschaftsschule Staatl. Gemeinschaftsschule Jahreshauptversammlung der Forst GbR Jahreshauptversammlung Beginn 14:00 Uhr Sportfischereiverein Unstrut e. V. Herbsleben Jahreshauptversammlung des Kleingartenverein Unstruttal e.v Lumpenball Kleinvargulaer Kirmesverein April Gaststätte Zur guten Quelle Rathaussaal Vereinsraum Kleingartenanlage Gemeindesaal Kleinvargula Osterfeuer Kleinvargula Osterrock mit Rockpirat Rathaussaal Mai Tag der offenen Tür im und am Feuerwehrgerätehaus/ Verein d. FFw Herbsleben Feuerwehrgerätehaus/ Kirchhof Konfirmation Kirche in Herbsleben bis Nachhaltiges Waschen Vereine Landfrauen veranstalten mit den Kindern der Kita und der Schule den gemeinsamen Aktionstag Traditionelles Pfingstfest Herbsleben/ Kleinvargula 30./ Thüringer Spargelmarkt Spargelhof Agrargesellschaft Herbsleben AG Termin Veranstaltung/Veranstalter Wo? Juni Schulgala Feuerwehraktions- und Jugendfeuerwehrtag zur Sonnenwende Verein d. FFw Herbsleben KISO - Kinder- und Sommerfest ab 15:00 Uhr Änderungen vorbehalten!!! Rathaussaal Treffpunkt Kirchhof/Fackelzug bis zur Unstrutbrücke Kita Herbsleben /27.06 BEAT im Park - Parkfest Kleinvargula Familienradtour Verein zur Förderung der Gemeinschaftsschule Herbsleben Juli Kinder- und Gartenfest Kleingartenverein Unstruttal August Kleinkunst auf dem Nicklas Hof bis Ferienfreizeit der Gemeinden Herbsleben und Großvargula Schuleinführung für die 1. Klasse der TGS- Herbsleben September :00 Uhr Natur- und Familientag, Sportfischereiverein Unstrut e. V. Herbsleben Kleinkunst auf dem Nicklas Hof Tag des offenen Denkmals Kleingartenanlage Tennstedter Str. Rathaussaal/ Schule Herbsleben Herbslebener Teiche Oktober Jahre Deutsche Einheit Rathaussaal Kleinkunst auf dem Nicklas Hof Herbstfest Verein KISO Kita Haus Kunterbunt November 31./ Kirmes Herbsleben 06./ Traditionelle Kirmes Kleinvargula Kleinkunst auf dem Nicklas Hof Faschingsauftakt mit dem HCV Rathaussaal Volkstrauertag Friedhof Herbsleben 28./ Ortsschau der Kleintiere Kleintierzuchtverein T 80 Herbsleben Gelände d. Agrargesellschaft Seniorenweihnachtsfeier Rathaussaal Dezember Adventsmarkt Herbsleben (Gemeinde+Vereine) im und um das Rathaus Weihnachtsfeier des Schulhortes Rathaussaal Kleinkunst auf dem Nicklas Hof Weihnachtsmarkt mit dem Kleinvargulaer Kirmesverein Park Kleinvargula

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14 12 Informationen zur Planung des Sporthallenneubaus In der Gemeinderatssitzung vom wurde nach mehreren beratenden Fraktions- und Ausschusssitzungen der Beschluss zum Bau einer Zweifeldsporthalle mit den entsprechenden Außenanlagen auf dem Gelände des jetzigen Festplatzes in Herbsleben beschlossen. Auf den ersten Blick ist diese Entscheidung, im Besonderen wegen der Umgestaltung des Festplatzes, schwer verständlich. Die Gemeinderäte waren sich über die Standortwahl auf dem Festplatz einig. Zur geplanten Größe der Halle gab es Bedenken der Partei die LINKE, diese würden eine kleinere Variante bevorzugen. Die nachfolgende städteplanerische Beratungsgrundlage soll die Entscheidungsfindung des Gemeinderates verdeutlichen. STÄDTEBAULICHE ANALYSE Mit der Gründung der Thüringer Gemeinschaftsschule in kommunaler Trägerschaft und dem späteren Verkauf der Sporthalle am Schlossgelände durch den Landkreis ergibt sich für die Gemeinde Herbsleben die Notwendigkeit über den Neubau einer Sporthalle zu entscheiden, da diese für den Schulbetrieb unverzichtbar ist. Zunächst ist die Nutzung der Sporthalle am Schlossgelände bis 2018 gesichert. Um in der verbleibenden Zeit ein solches Vorhaben in der Planung und Durchführung umzusetzen war es erforderlich, bis das Vorhaben zur Förderung nach Sportfördergesetz und -richtlinie Thüringen termingerecht anzumelden. Bei der Planung des Vorhabens sind vorerst zwei Aspekte zu bedenken, die Größe der Halle nach Erfordernis und der Standort nach städtebaulichen Belangen. Für den Schulbetrieb genügt wahrscheinlich eine Einfachhalle, für die Gesamtgemeinde mit Bürgern und Vereinen ist diese zu klein. Gerade für Familien ist eine ausreichend große Sportanlage als Teil der Infrastruktur wichtig, denn die Möglichkeit der Teilnahme am Vereins- und Freizeitsport gehört zur Lebensqualität und ist mit entscheidend für die Wahl des Wohnortes. ERARBEITUNG DER VORPLANUNG UND BEDARFSANMELDUNG Das Büro Casparius Architekten & Ingenieure aus Erfurt wurde zunächst beauftragt als Entscheidungshilfe für die Gemeinde einen Vorentwurf (Vorplanung) für den Bau einer Sporthalle zu erarbeiten, dabei eine Standortuntersuchung und die Bemessung der Hallengröße, einschließlich der dazugehörigen Freianlage mit Sport- und Stellplatzflächen, durchzuführen. Nach gefasstem Beschluss durch den Gemeinderat soll die Bedarfsanmeldung dann termingerecht auf den Weg gebracht werden. Mit der bereits erfolgten konzeptionellen Erstvorlage im Ausschuss Bau, Verkehr, Umwelt wurden dazu vier Standorte voruntersucht. 1. Baufeld westlich der Schule, Teilfläche Schulhof und Spielplatz 2. Sportplatzgelände 3. Festplatz, Grünfläche westlich und Standort Vereinssporthalle östlich Festplatz 4. ehem. Bahngelände, zwischen Ladestraße u. Freihaltetrasse (Regionalplanung) Im Ergebnis der Erstvorlage wurden die Standorte 1 und 2 verworfen, die Standorte 3 und 4 weiter untersucht, mit einer Kostenschätzung untersetzt und im Haupt- und Finanzausschuss erneut besprochen. ZUM EHEMALIGEN BAHNHOFSGELÄNDE Das ehem. Bahngelände ist ein Ortsrandgebiet in direkter Nachbarschaft zu einem Gewerbe-Wohn- Mischgebiet mit nicht vorhersehbarer Entwicklung. Entscheidungen in diesem Umfeld sollten dort behutsam auf den Weg gebracht werden und zur Gesundung des Gebietes beitragen. Der Grundstückszuschnitt ist für die Einordnung der Sportanlage alles andere als optimal, die geringe Breite verlangt eine Aneinanderreihung der Flächen und Gebäude zu einer Gesamtausdehnung von ca. 290 m. Es sind dafür erhebliche Erschließungskosten notwendig. Die Größe des Bauwerkes und dessen Höhe

15 13 von ca. 8,5 m sind negativ ortsbildprägend für den Dorfrand, es entsteht eine Flaggschiffdominanz. Die benachbarte Halle und die Siloanlage sind ähnlich negative Beispiele. Für den Schulsport ist die Erreichbarkeit grenzwertig, Entfernung zur Schule 450 m, die Überquerung einer Hauptverkehrsstraße schneidet die Anlage von der Schule ab. Die städtebaulich wichtige Anbindung an das Dorfzentrum und die Schule sind nicht wirklich vorhanden. Zugehörigkeit kann kaum entstehen, eher ein Satellitenareal ähnlich dem Sportplatzgelände. Die Vereinssporthalle verbleibt als zweite Halle im Ort, verursacht zusätzlich Kosten oder wird mittelfristig aufgegeben und hinterlässt eine weitere Brache am Festplatz. ZUM FESTPLATZGELÄNDE Der Festplatz am Rand der Dorfmitte bietet hervorragende Bedingungen zur Einordnung der Sporthalle und der Freianlagen. Das gelingt jedoch nur mit veränderten Rahmenbedingungen für diesen Standort. Zum einen ist der riesige Festplatz zu über 90 % des Jahres ungenutzt, zum anderen erfüllt die Vereinssporthalle, trotz erfolgter Modernisierung, mittelfristig nicht mehr die notwendigen Anforderungen einer modernen Sporthalle. Der selbst auferlegte Erhalt dieser Anlagen verstellt den Blick auf das Mögliche und Wesentliche. Die Topografie des Platzes mit dem Höhenunterschied zur Unteren Backhausgasse eignet sich städtebaulich und funktionell besonders gut für die Einordnung einer Sporthalle mit Besucherebene auf Platzniveau. Die neuen Sportanlagen am Festplatz sind ein dringend notwendiger Baustein zur Aufwertung des Bereiches. Die Anlagen sollen dem Schulsport zur Verfügung stehen, aber ebenso den Vereinen und Bürgern die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung geben und die Optionen für gemeindliche Veranstaltungen und Volksfeste erweitern. Die Anbindung des Bereiches an das Zentrum wird damit gestrafft. FAZIT UND STÄDTEBAULICH PLANUNG Für die Gemeinde Herbsleben ist die zu treffende Entscheidung in verschiedener Hinsicht von großer Tragweite. Unabhängig von der Größe der Halle ist das Vorhaben in jedem Fall mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Die Bedarfsanmeldung hinsichtlich Hallengröße und Freianlage sollte sich deshalb vorerst an dem für die Gemeinde erforderlichen Optimum orientieren, letztlich aber an die finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Zu diesem Optimum gehören eine Zweifachhalle, ein Allwetter-Kleinsportfeld 20 x 40 m, Sportanlagen für Sprint, Weitsprung, Kugelstoßen und Rollsport sowie Flächen für den ruhenden Verkehr, mind. 30 PKWs und Fahrräder. Nach den vorliegenden Bebauungsvarianten ist das vorgenannte Optimum an den Standorten des ehem. Bahngeländes und auf dem Festplatz unter den gegebenen Rahmenbedingungen realisierbar. Gerade die Standortwahl ist aber von immenser Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde, darf und muss deshalb kritisch hinterfragt werden. Die Standortentscheidung muss vorausschauend und zukunftssicher sein, eine weitere Gelegenheit wird die Gemeinde dann auf lange Zeit nicht erhalten. Über den Rückbau der alten Vereinssporthalle kann auch noch später entschieden werden. Nicht zuletzt mit dem Rückkauf und der Umnutzung der alten Molkerei für eine Seniorenbetreuung kann zwischen Kreuz- und Schlossgasse, Hauptstraße und Anger ein verkehrsberuhigtes zusammenhängendes Gebiet mit vielen wichtigen öffentlichen Einrichtungen entstehen. Durch Strukturveränderung entstandene Lücken werden wieder geschlossen, das Gebiet kann gesunden. Die Dorfmitte mit Rathaus, Kirche, Kinder- u. Seniorenbetreuung, Schulen, Sport- und Freizeitzentrum, Dienstleistern und Einkaufsmöglichkeiten gibt dann der dörflichen Kernstruktur wieder den notwendig dichten Zusammenhalt eines urbanen, kulturell lebendigen Gebildes.

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17 Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen Verwandten, Freunden, Bekannten, Kollegen und Nachbarn für die Glückwünsche, Blumen und Geschenke zu unserer Hochzeit. Besonders bedanken möchten wir uns beim Frauenchor Herbsleben und den Jagdbläsern für ihre Beiträge sowie dem gesamten Team der Gaststätte Zur Guten Quelle für die tolle Feier. Wir werden diesen Tag nie vergessen. Anne & Rene Beck Ein zweites Standbein bei einer starken Marke. 15 Geschafft! Und unser Dank gilt Ihnen! Im zurückliegenden Jahr haben Sie durch Ihr Vertrauen maßgebend zum erfolgreichen Bestehen unserer Kleintierpraxis beigetragen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes, glückliches neues Jahr. Kleintierpraxis Dr. med. vet. Marion Hilbert Pfarrgasse Großvargula Telefon NEU: / Handy: / Sprechzeiten: Mo. - Fr Uhr Uhr, Uhr Uhr Sa Uhr Uhr Mittwochnachmittag geschlossen. Die HUK-COBURG ist eine starke Marke. Auch für unsere mehr als nebenberuflich tätigen Vertriebspartner. Wir bieten ein einzigartiges Geschäftsmodell mit ausgezeichneten Produkten zu einem exzellenten Preis-Leistungs-Verhältnis darauf vertrauen mittlerweile über 10 Millionen Kunden. Möchten Sie sich ein zweites Standbein mit uns aufbauen? Dann freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Nebenberuflicher Vermittler (m/w) in Thüringen gesucht Ihre Aufgaben Sie sind der erste Ansprechpartner für unsere Kunden und beraten dabei umfassend und kompetent. Unsere Versicherungsprodukte vermitteln Sie bedarfsgerecht. Ihre Zeit teilen Sie selbst ein und maximieren so Ihren Erfolg. Ihr Profil Sie sind kommunikationsstark und können überzeugen Sie übernehmen gern Eigenverantwortung, sind motiviert und lernbereit Sie arbeiten erfolgsorientiert Sie können gut mit dem PC umgehen Unsere Leistungen Wir bieten eine starke Versicherungsmarke mit Top-Bekanntheitsgrad und höchst loyalen Kunden Wir ermöglichen Ihnen ein leistungsabhängiges Zusatzeinkommen Wir bereiten Sie umfassend auf Ihre neue Aufgabe vor; ein fester Ansprechpartner steht Ihnen immer zur Seite Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei: Susanne Frau Nitsch, Widman, Juri-Gagarin-Ring 53, 53, Erfurt, Tel. 0361/ , , Susanne.Widman@huk-coburg.de Antje.Nitsch@HUK-COBURG.de Ein frohes Fest und einen guten Rutsch! Wir sagen Danke für Ihr Vertrauen und die Kundentreue gegenüber unserem Hause und freuen uns, Ihnen auch im nächsten Jahr hilfreich zur Seite stehen zu können. Ihr Farbenhaus Gühl Gräfentonna Untervorstadtstraße 11 % / ACHTUNG! Neue Öffnungszeiten: Mo. - Fr bis Uhr

18 16 Den Wind kann man nicht verbieten, aber man kann Mühlen bauen. Holländische Redewendung BOREAS bedankt sich für die angenehme Zusammenarbeit und wünscht besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie ein glückliches, energiereiches Jahr

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20 Die Legende vom Weihnachtsmann von Heidrun Gemähling Schon seit Tagen saß Opa Karl in seinem alten Schaukelstuhl vor dem Fenster und schaute gedankenvoll in die Weite der hügeligen Landschaft. Der Herbst zeigte sich in seiner herrlichsten Pracht. Unter großen alten Bäumen sah er die Kinder mit Eimern und Körben Kastanien sammeln. Ach, die Kinder!, seufzte er, Seit über 20 Jahren gehe ich hier in Brummelhausen als Weihnachtsmann zu ihnen und sehe in ihre ängstlichen oder erstaunten Kinderaugen. Ihr kleines unschuldiges Herz glaubt an mich. Nein, ich will sie nicht mehr belügen!. Sein Gewissen plagte ihn zusehends. Eines Abends fragte ihn seine besorgte Frau Hanna: Karl, was ist denn bloß los mit Dir. Du sprichst ja kaum noch ein Wort und essen tust Du auch immer weniger. Was betrübt Dich denn so?. Karl schüttelte nur mit dem Kopf und sagte dann ganz energisch: Ich kann einfach nicht mehr die Kinder belügen, ich kann es nicht mehr und will es auch nicht mehr. Ich werde keinen Weihnachtsmann mehr spielen, aus und vorbei!. Aber Karl, Du gehst doch schon so lange zu den Kindern und bekommst auch Geld dafür. Von was sollen wir denn im Frühjahr unseren Urlaub auf Teneriffa bezahlen? Deinen Sinneswandel kann ich wirklich nicht verstehen!, erwiderte Hanna. Brauchst Du auch nicht! Jedenfalls habe ich mich fest entschlossen, alle anderen Weihnachtsmännern aufzurütteln, damit diese Kinderbelügerei mal ein Ende hat!, murmelte Karl sehr ernst und verließ die Stube. Er setzte sich an seinen Computer und über das Internet hatte er in kürzester Zeit alle Adressen der weltweit registrierten Weihnachtsmänner herausgefunden. In seiner an alle schilderte er eindringlich sein Anliegen mit der Bitte um eine baldige Antwort. In dieser Nacht wollte sich der Schlaf nicht so recht einstellen, denn er war innerlich sehr aufgewühlt. So stand er des öfteren auf und setzte sich erwartungsvoll vor seinen Computer. Am frühen Morgen kam das erste Echo und dann folgten immer mehr. Fast alle Weihnachtsmänner schilderten ihm ausführlich, bereits ähnliche Probleme mit ihrem Gewissen gehabt zu haben. Sie waren überwiegend bereit, sich einem Streik anzuschließen. Es sprach sich wie ein Lauffeuer in der ganzen Welt herum, dass die Weihnachtsmänner dieses Jahr streiken wollen. Die Ticker der Nachrichtensender liefen heiß und die Meldungen im Rundfunk lauteten zu jeder vollen Stunde: Weihnachtsmännerstreik in der ganzen Welt. - Sie haben sich einstimmig entschlossen, die Kinder nicht mehr zu belügen. - Proteste der Eltern und anderer Institutionen schreitet weiter fort. - Geschäftsschädigende und gewissenlose Weihnachtsmänner wollen nicht mehr zu den Kleinen kommen. Plötzlich stürmte seine Frau ins Zimmer. Karl!, rief sie ganz aufgeregt, Vor dem Haus stehen ganz viele Zeitungsleute und wollen Dich sprechen. Was hast Du gemacht?. Nichts Besonderes, nur alle Weihnachtsmänner aufgefordert, nicht mehr die kleinen Kinder zu belügen!, sagte er selbstbewusst und drehte sich von Hanna weg. Das darf doch nicht wahr sein! Ich habe schon so viele Aufträge für Weihnachten angenommen und habe sie wie immer in das rote Weihnachtsbuch geschrieben. Schau doch mal rein!, sagte sie sehr ungehalten und eilte davon. Währenddessen klopfte es immer lauter an die Tür und das Stimmenwirrwarr drang mehr und mehr ins Haus. Draußen erschallten Rufe wie: Weihnachtsmann komm heraus! - Weihnachtsmann rede mit uns!. Opa Karl erbarmte sich nach einiger Zeit und trat vor die Tür. Nur mit Mühe und mit erhobenen Armen konnte er die neugierige Meute in Schach halten, die versuchte, ins Haus einzudringen. 18 Bundesfreiwilligendienst (BFD) in der Gemeinde Großvargula Ruhe bitte und hört gut zu, ich erkläre es euch!, rief er mit seiner kräftigen Stimme. So langsam legte sich die Aufgeregtheit und alle Augen waren auf ihn gerichtet. Ungeduldig rief ein Reporter aus der Menge: Warum wollen Sie und alle anderen kein Weihnachtsmann mehr sein, und warum brechen Sie plötzlich mit dieser Tradition? Seit Jahrzehnten werden die Kinder belogen, denn es gab doch nie einen echten Weihnachtsmann und wird ihn auch niemals geben. Er ist, wie ihr ja alle wisst, eine Erfindung der amerikanischen Firma Coca Cola, die ihn für Werbezwecke entwerfen und zeichnen ließ. Ich will einfach keine Kinder mehr belügen und habe deswegen all die anderen um eine Stellungnahme gebeten. Wir sind uns nun darin einig geworden, dass diese Lüge ein Ende finden soll!, verkündete Karl ganz sachlich den verblüfften Zuhörern. Ja, aber wie sollen die Eltern es ihren Kindern sagen, die sicherlich sehr enttäuscht sein werden, wenn sie hören, dass es plötzlich keinen Weihnachtsmann mehr gibt?, fragte ein besorgter Reportervater. Sagt ihnen einfach die Wahrheit!, erwiderte Karl, Sie werden es schon verstehen. Außerdem hören doch alle Kinder gerne neue Geschichten!. Still wurde es, und Karl sah in nachdenkliche Gesichter, die sich langsam von ihm entfernten. Er ging ins Haus zurück und vernahm durch das offene Fenster die Worte: Der hat ja irgendwie recht! und Es stimmt, überall wird so viel gelogen, sogar zu Weihnachten!. Ein befreiendes Lächeln huschte über sein Gesicht und zufrieden setzte er sich in den Schaukelstuhl vorm Fenster. In diesem Moment rief der kleine Nachbarsjunge Michel durch das noch offene Fenster: Opa Karl, hast Du schon gehört, dass der Weihnachtsmann nicht mehr kommt?. Ja, mein Junge!. In der Gemeinde Großvargula besteht die Möglichkeit ab zwei Stellen im Bundesfreiwilligendienst für die Dauer von 1 Jahr zu besetzen. Einsatzort ggf. ab : -Sportplatz Großvargula Zielgruppe: -Bewerber/innen über 25 Jahre Bei Interesse kann die schriftliche Bewerbung sofort an die Gemeinde Herbsleben z. H. Frau Saal/ Hauptamt Hauptstraße Herbsleben bzw. per E- Mail: saal@gemeinde-herbsleben.de erfolgen. Die im Bundesfreiwilligendienst Beschäftigten erhalten ein monatliches Taschengeld sowie eine soziale Absicherung. Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Fahrerlaubnis und weitere vorhandene Berechtigungsscheine in Kopie beizufügen. Für Fragen steht Ihnen gern Frau Saal persönlich oder unter der Telefonnummer: / zur Verfügung.

21 19 PRESSEINFORMATION SV rüstet Feuerwehr Ort mit mobilen Rauchverschlüssen aus Im Beisein von Bürgermeister Marko Wartmann übergab im September 2014 Herr Dieter Jagiella, Generalagenturleiter der SV Sparkassen Versicherung, einen mobilen Rauchverschluss an den Ortsbrandmeister und Wehrführer der Gemeinde Großvargula Dirk Seifert. Am übergab Herr Jagiella einen mobilen Rauchverschluss an die Feuerwehr Herbsleben vertreten durch den Bürgermeister Reinhard Mascher und dem Wehrführer der Gemeinde Herbsleben Thomas Rupprecht. Mit schadenarmen Löschtaktiken lassen sich Personen- und Sachschäden reduzieren. Das Projekt Mobile Rauchverschlüsse der SV Sparkassen Versicherung (SV) unterstützt diese Zielsetzung der Feuerwehr. Der mobile Rauchverschluss versetzt die Wehr in die Lage, die Ausbreitung von Brandrauch sehr viel besser zu kontrollieren und zu begrenzen, erläutert Herr Jagiella das Konzept der Rauchverschlüsse. Bislang geht die Feuerwehr bei Brandeinsätzen in mehrgeschossigen Gebäuden meist über den Treppenraum vor. Hier besteht die Gefahr, dass durch das Öffnen der Türen der Rettungsweg für fliehende Menschen durch die Ausbreitung von Rauch gefährdet wird. Mit einem mobilen Rauchverschluss lassen sich rauchfreie Treppenräume als Rettungswege sicherstellen, Rauchgasinhalationen vermeiden, kritische Einsatzsituationen entschärfen und umfangreiche Sachschäden verhindern, erläutert der Schadenverhütungsexperte das neue System. Der Rauchverschluss besteht aus einem schwer entflammbaren Gewebe, das mit Klettverbindungen an einen Metallrahmen befestigt ist. Der Rahmen kann beim Auseinanderziehen unabhängig von der Türbreite leicht und schnell in eine optimale Position gebracht werden. Der Rauchverschluss benötigt nur wenige Sekunden Einbauzeit und findet auf jedem Feuerwehrfahrzeug Platz. Nach dem Ausbau ist der Rauchverschluss einfach zu reinigen, hat keine Verbrauchs- oder Verschleißteile und hinterlässt keine Schäden am Türrahmen. Von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) wurde die Idee für einen mobilen Rauchverschluss für die Feuerwehr mit einem Excellent Award ausgezeichnet.schon seit vielen Jahren kooperiert die SV mit den Feuerwehren in Hessen, Thüringen und Rheinland Pfalz unter anderem bei den Themen Brandschutz und Brandschutzerziehung und aufklärung. Von 2012 bis 2014 stattet die SV die Feuerwehren ihrer kommunalen Kunden mit mobilen Rauchverschlüssen mit einem Einzelwert von 450 Euro aus. Weitere Informationen www. sv-kommunal.de Fußball ist unser Leben. Kita berichtet: So beginnt der Song eines Fußballspielerliedes. Und so könnte man meinen, wenn man fußballbegeisterte Kinder unserer Einrichtung spielen und rennen sieht. In Vorbereitung auf den Warschun Kindergartencup am , stattfindend in der Salza-Halle in Bad Langensalza, trainieren unsere Fußballer einmal wöchentlich in der Sporthalle. Große Unterstützung bekommen die Kinder vom Nachwuchstrainer Uli Helbing des FSV 1921 Herbsleben e.v. und seinem Couch Marko Albrecht. Zuerst steht die Erwärmung an.

22 20 Kraft und Schnelligkeit, Reaktionsvermögen alles das steht mit auf dem Übungsprogramm, bevor es richtig zur Sache geht. Und alle wollen zur kommenden Trainingseinheit wieder kommen. Ob ein Eckschuss oder nur ein kurzes Hallo, es wird alles geübt! Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da Unter diesem Motto lebten wir den Herbst in unserer Kindertagestätte Haus Kunterbunt in Herbsleben. Traditionell brachten Eltern und Großeltern geschmückte und reichlich viele Köstlichkeiten des Herbstes, Herbstkörbe mit. Auch die obligatorische Trinkpause macht Spaß! Zum Schluss gibt es nochmals Hinweise für die jungen Fußballer. Die Kinder waren wahrlich begeistert von ihrer toll geschmückten Laterne. Eine Festwoche für den Herbst, es wurde gebastelt, gesungen, Obst und Gemüse gekostet- einfach eine Vielfalt von Angeboten rund um den Herbst standen für die Kinder bereit. Beobachtungsgänge, wie sich die Natur verändert, wurden gestartet.

23 Stolz präsentierten die Kinder ihre Herbstkörbe, die sie mit brachten. 21 Jeder Schritt hält fit Die schönsten Körbchen mit leckeren Obst und Gemüse schmückten unsere Etagen in der Einrichtung. Das Obst und Gemüse konnte zu Verkostungen und letztendlich in unserer hauseigenen Küche zu Suppe und verschiedenen Mahlzeiten verarbeitet werden. Unser Herbstfest fand in diesem Jahr wieder hohen Anklang. Viele Kinder, Eltern, Großeltern und Besucher fanden sich ein, um sich die Bratwurst und den Glühwein schmecken zu lassen. Wir haben die Schrittzähler getestet. Einmal die Schultreppe hoch und runter: 228 Schritte zeigte der Zähler an Schritte am Tag sind das Ziel. Alle Schüler der Klassen 5 und 6 werden in der Woche vom 03. bis 09. November Schritte zählen. Das Ergebnis wird täglich auf einer persönlichen Bewegungskarte und auf einem Plakat festgehalten und für die Woche summiert. Mit der Schrittzählaktion werden wir unser tägliches Bewegungspensum kennenlernen. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Schritte täglich. Der Durchschnitt der Bevölkerung schafft nicht einmal die Hälfte. Wir sind gespannt auf unsere Ergebnisse. Nils, Anna Lena, Norman, Dennis und Thorben AG Öffentlichkeitsarbeit Und beim Lampionumzug konnte man tolle Laternen leuchten sehn. Und strahlende Gesichter! Die staatliche kommunale Gemeinschaftsschule berichtet Eltern unterstützen unsere Gemeinschaftsschule mit Sportgeräten Ein herzliches Dankeschön an Corinna Schieck und Thomas Engelhardt Magdalena (Schülerin der Klasse 6) brachte ihre Mutter, Corinna Schieck, auf eine gute Idee. Sie erzählte zu Hause, dass sie gern Basketball spielen würde im Sportunterricht. Leider fehlten die Bälle. Frau Schieck und Herr Engelhardt fassten sich ein Herz und kauften Sportgeräte. Am 29. Oktober 2014 übergaben sie im Sportunterricht der Klasse 06 mit Frau Hiepe, Sportlehrerin an unserer Schule, Basketbälle, Übersprunghilfen und Sprungseile. Wir freuen uns, dass sich Eltern so mit unserer Schule identifizieren und engagieren. Gern sagen wir D A N K E. Ines Schirlitz - Schulleiterin

24 22 Die kleinen Herbsthelfer am Jugendclub der Johanniter Ende Oktober räumten wir zusammen mit den fleißigen Kindern das Laub rund um die Kinder- und Jugendeinrichtung weg. Wir hatten dabei nicht nur schönes Wetter, sondern auch sehr viel zum Lachen. Der größte Spaß für die Kindern war das anschließende springen in die Laubhaufen. Das Team der Einrichtung freute sich, dass die Kinder uns so sehr unterstützt haben. Jugendeinrichtung der Johanniter Gespensternachmittag im Jugendclub Pünktlich zur Einstimmung auf Halloween veranstalteten wir, gemeinsam mit der Gemeindebücherei, einen gespenstischen Nachmittag im Jugendclub. Den Kindern wurde so einiges geboten. Unter anderem gab es leckere Speisen und Getränke. Gespenstergeschichten und das Ertasten von komischen Gegenständen unter einer Decke sorgten für Abwechslung und die kleine Kinderdisco für jede Menge Spaß. Nicht nur der Jugendclub, sondern auch alle Gäste haben sich extra geschmückt. Es war ein schöner Nachmittag. Spiel und Spaß im Jugendclub der Johanniter Unfall-Hilfe e. V. In den Herbstferien bot der Jugendclub ein herbstliches Programm. Ob Drachensteigen oder Basteln, für jeden war etwas dabei. Auch der Hort der Gemeinschaftsschule schaute in den Ferien einmal vorbei. Als Dankeschön für den schönen Vormittag, bastelten die Hortkinder für den Jugendclub ein Bild passend zum Herbst. Das Geschenk ziert nun eine Wand im Jugendclub. Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. gibt bekannt: Ab November wird es sportlich! Von nun an könnt ihr in der kalten Jahreszeit mit uns jeden Dienstag am Nachmittag von 15 bis 17 Uhr in der Turnhalle Ball spielen. Wir freuen uns auf euren Besuch.

25 23 Die Gemeindebibliothek Herbsleben informiert: folgende Kindernachmittage finden jeweils mittwochs um Uhr in der Gemeindebibliothek statt: kleines Weihnachtsgeschenk basteln (1,00 Unkosten) Weihnachtsfeier für die Mittwochskinder Spielenachmittag (Es können gern Spiele mitgebracht werden) Seit vielen Jahren lesen auch bei uns Vorlesepaten in der Grundschule und im Kindergarten (Herbsleben und Großvargula) vor. Wir bedanken uns schon im Voraus bei allen diesjährigen Vorlesern und wünschen den Kindern viel Spaß beim Zuhören. Unsere Öffnungszeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr Die Gemeindebibliothek bleibt wegen Urlaub zum Jahreswechsel vom bis geschlossen! Wir wünschen allen kleinen und großen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2015! Das Thüringer Kindertheater Don Calli kommt Am 21.November findet in diesem Jahr der bundesweite Vorlesetag statt! Vorlesen macht Familien stark! Die Vorlesestudien der vergangenen Jahre zeigen einen deutlichen Handlungsbedarf auf. Jedem dritten Kind in Deutschland wird zuhause nicht vorgelesen, damit fehlt ein zentraler und wichtiger Impuls für positive Entwicklungen, die im Zusammenhang mit dem Vorlesen nachweisbar sind. Eltern müssen möglichst frühzeitig Impulse für das Vorlesen erhalten, um ein Bewusstsein zu schaffen, dass Väter ebenso wie Mütter vorlesen müssen. Für die Sensibilisierung, Motivation und Aktivierung von Eltern, die ihren Kindern noch nicht oder selten vorlesen, dürften nach den vorliegenden Ergebnissen vor allem solche Programme und Maßnahmen greifen, die Mütter und Väter bei ihrem intuitiven und emotionalen Umgang mit den Kindern packen und das Vorlesen entsprechend erfahrbar machen. Die Vorlesestudie des Jahres 2014 hat solche Aspekte in den Mittelpunkt gestellt. Sie prüft, welche soziale und kommunikative Funktion das Vorlesen innerhalb der Familie hat, ob und in welcher Weise es Anlass zu Gesprächen gibt, Kindern (und Eltern) Anknüpfungspunkte bietet, aktuelle Themen, alltägliche wie auch grundlegende Fragen, Probleme und Konflikte anzusprechen und zu verarbeiten. Die Vorlesestudie 2014 zeigt deutlich den stärkenden Charakter des Vorlesens in Familien. Vor dem Hintergrund sich ändernder Familienstrukturen hat das Vorlesen eine große Bedeutung für die familiäre Kommunikation: Zwei Drittel (67 Prozent) der befragten Eltern von Kindern zwischen zwei und acht Jahren gaben an, dass das Vorlesen über die Geschichten hinaus weitere Gespräche anstößt. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Gespräche über alltägliche Themen, die das Kind beschäftigen (32 Prozent). Aber auch einschneidende Ereignisse werden mit Hilfe von Geschichten thematisiert, etwa Familienzuwachs, Umzug, Einschulung oder auch Trennung und Verlust. am Freitag den um 17:00 Uhr in den Rathaussaal nach Herbsleben. Der Märchenklassiker der Gebrüder Grimm Hänsel und Gretel wird vor märchenhafter Kulisse in originalgetreuen Kostümen von Schauspielern aufgeführt. Einlass ab 16:30 Uhr, Beginn der Aufführung: 17:00 Uhr Eintritt: Kinder 7,00, Erwachsene 8,00 Das Märchenspiel ist für Kinder ab 2 Jahren. Danke für dieses tolle Fest!!! Wir, die Organisatoren des 1. Kürbisfestes, möchten uns auf diesem Wege beim Feuerwehrverein, dem Sportverein BSV, dem Förderverein Unstruthüpfer, der Gaststätte Zur Kegelbahn, den Köchinnen der Kürbissuppe, für die musikalische Umrahmung durch den Singkreis, für die Eröffnungsrede durch unseren Bürgermeister, bei allen Helfern rund um die Bastelstraße und natürlich bei denen, die uns die Kürbisse zur Verfügung gestellt haben, recht herzlich bedanken. Einen ganz besonderen Dank sprechen wir der Landgut Unstrutaue GmbH und der Jagdgenossenschaft aus, die uns mit einer Spende und dem Ausschmücken mit Strohballen unterstützt haben, womit der Start für das 1. Kürbisfest ermöglicht wurde. Eine große Überraschung für uns waren die vielen Besucher. Vielen Dank für ihr Interesse und wir hoffen, es hat ihnen gefallen und wünschen uns ein Wiedersehen beim nächsten Kürbisfest in Großvargula.

26 24 Die Gemeinde Großvargula schließt sich diesem Dankeschön an und möchte den Organisatoren noch einmal ein großes Lob für dieses tolle Fest aussprechen. Was ihr hier auf die Beine gestellt habt, ist großartig und ihr könnt mit Recht stolz darauf sein. Damit ist unser Ort wieder um eine Attraktion reicher. VIELEN VIELEN DANK!!! Einladung zur Senioren-Weihnachtsfeier in Großvargula Liebe Seniorinnen und Senioren von Großvargula, V. Großvargulaer Adventszauber Pünktlich zu Nikolaus feiert Großvargula am Samstag, dem 06. Dezember 2014 mit dem nunmehr bereits 5. Großvargulaer Adventszauber ein kleines Jubiläum und lädt hierzu recht herzlich alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste aus Nah und Fern ein. Um 15:00 Uhr beginnt das Adventssingen in der Kirche mit anschl. Orgelkonzert bei Kaffee & Kuchen und ab 16:00 Uhr wird der Adventszauber auf dem Alten Schulhof mit weihnachtlichem Markttreiben und regionalen Köstlichkeiten entfacht. Der Feuerwehr- und der Kleintierzuchtverein sorgen in gewohnter Art und Weise beim gemütlichen Beisammensein für das leibliche Wohl. Der Singkreis sowie der Kindergarten stimmen zusätzlich Adventslieder zum Mitsingen an. Mittlerweile auch schon traditionell, findet gleichzeitig am Samstag und Sonntag in der benachbarten Turnhalle die Kleintierschau unseres Kleintierzuchtvereines statt. Dieser feiert in diesem Jahr mit seinem 50-jährigem Bestehen ebenfalls ein großes Jubiläum, zu welchem wir an dieser Stelle recht herzlich gratulieren. Natürlich werden auch wieder einige Überraschungen für unsere Kinder geplant und wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Achtung Kinderjacke gefunden!!! Zum Kürbisfest hat eine Familie aus Gotha versehentlich eine schwarze Kinder-Softshelljacke (ein Bild von der Jacke kann auf der Internetseite der Gemeinde Großvargula eingesehen werden) mitgenommen und bei der Gemeinde abgegeben. Wenn jemand diese Jacke wiedererkennt, kann er sich diese beim Bürgermeister gern abholen. Des Weiteren wurden im Sportlerheim noch andere Sachen liegen gelassen. Wem etwas fehlt, bitte melden! Danke... wir möchten Euch recht herzlich zur traditionellen Weihnachtsfeier unserer Gemeinde für Donnerstag, den in die Gemeindeschänke einladen. In stimmungsvoller Atmosphäre wollen wir gemeinsam bei Kaffeegedeck, Getränken und einem abschließenden Abendessen mit weihnachtlichem Programm und Musik einen gemütlichen Nachmittag während der Adventszeit verbringen. Die Weihnachtsfeier beginnt um 14:00 Uhr und ist mit einer kleinen Beteiligung in Form eines Unkostenbeitrages von 5,- pro Person verbunden. Wir freuen uns viele Gäste begrüßen zu können und bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich bei Sabine Kernich, welche hierfür die organisatorischen Fäden in der Hand hält. Gleichzeitig möchten wir die Gelegenheit nutzen und Sabine für die monatlichen Seniorennachmittage noch einmal ein großes Dankeschön auszusprechen, welche sie ehrenamtlich und eigenverantwortlich jeden Monat durchführt. 7. Zukunftsforum Großvargula mit Gründung eines Dorfvereins Werte Bürgerinnen und Bürger von Großvargula, wir möchten im neuen Jahr gleich durchstarten und werden daher direkt zu Beginn des neuen Jahres unser nächstes Zukunftsforum durchführen. Dieses soll erstmals im neuen Jugendclub stattfinden, um eine Errungenschaft aus dem Forum mit einzubeziehen und vor Ort faktisch zu nutzen. Gleichzeitig soll zu diesem Zukunftsforum der bereits angesprochene Dorfverein gegründet werden. Wir hoffen daher auf zahlreiche Teilnahme und viele Gründungsmitglieder. Bitte nehmt die Gelegenheit wahr und bringt Euch in die Dorfgemeinschaft ein. Neue Ideen, Vorschläge und Meinungen sind immer herzlich Willkommen. Das 7. Zukunftsforum findet statt: am Freitag, dem 09. Januar 2015 um Uhr im neuen Jugendclub. Und, weil es nicht oft genug gesagt werden kann: Noch einmal ein großer DANK an ALLE Mitstreiter für das Interesse und die aktive Beteiligung an unserem Gemeindeleben!!! Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten. Unbekannt

27 25 Jahresabschluss Ev. Kirchengemeinde Großvargula, Kleinvargula und Nägelstedt Liebe Bürgerinnen und Bürger, kaum zu glauben, aber auch dieses Jahr ist bereits in seinen letzten Monaten angekommen und damit bereits wieder, wie im Fluge vergangen. Ich denke, wir können auf ein tolles Jahr mit vielen Höhepunkten zurückblicken. Sei es das kürzlich zum ersten Mal veranstaltete Kürbisfest, welches ein großartiges Ereignis war. Oder auch das Gauditurnier und Kinderfest mit dem WM-Finale als krönendem Abschluss. Die Eröffnung unseres neuen Jugendclubs oder auch die erste gemeinsame Weinlese. Viele Dinge, welche zum Zukunftsforum angeregt wurden und somit unser Dorfleben bereichern. An dieser Stelle noch einmal ein ganz großer DANK an all Diejenigen, die sich hierfür eingesetzt haben und weiterhin einsetzen werden, für Ihr Engagement und Ihre Hingabe. Wir wünschen allen Protagonisten hierfür viel Kraft und Durchhaltevermögen, um die Aufgaben auch in den kommenden Jahren zu meistern. Auch unsere Vereine und die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr muss ich hier noch einmal erwähnen, welche sich bei fast allen Feierlichkeiten einbringen und zu keinem Arbeitseinsatz Nein sagen. Vielen vielen Dank... An dieser Stelle sei mir auch noch einmal ein Dank an unsere Gemeinderäte gestattet, welche in diesem Jahr neu gewählt wurden. An die ausgeschiedenen sowie erneut gewählten und neuen Amtsträger vielen Dank für Eure Einsatzbereitschaft, die geleistete Arbeit und den regen Gedanken- sowie Meinungsaustausch. Lasst uns den gemeinsamen Weg auch im Jahr 2015 weiter zusammen gehen. Denn, egal wie die Thüringer Landesregierung aussehen wird und egal, wie unser Kreis seine finanzielle Schieflage gerade rücken will, eines steht fest: Wir müssen unsere Zukunft selbst in die Hand nehmen und können nicht auf andere bauen. Die wenigen finanziellen Mittel vorausschauend sowie mit der nötigen Nachhaltigkeit sinnvoll investieren, wird eine der größten Herausforderungen hierbei. Mit Eurer Hilfe und dem gezeigten Engagement für unsere Gemeinde soll uns hierbei jedoch nicht Bange sein, das Leben in unserer Kommune lebenswerter zu machen und lebenswert zu halten. Werte Bürgerinnen und Bürger, in diesem Sinne bedanken wir uns für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2014, auch bei schwierigen Fragen und Themen, sowie Euer Verständnis. Wir wünschen Allen für die bevorstehenden Advents- und Feiertage ein paar ruhige, besinnliche und erholsame Stunden und für das Jahr 2015 alles Gute, vor allem Gesundheit sowie Kraft, Ausdauer und Engagement für die vor uns liegenden Aufgaben. Euer Bürgermeister Marko Wartmann Großvargula Gottesdienste Sonntag, 23. Nov. 13:00 Ewigkeitssonntag Sonntag, 30. Nov. 13:00 1. Advent Sonntag, 14. Dez. 13:00 3. Advent Mittwoch, 24. Dez. 18:00 Christvesper mit Krippenspiel Donnerstag, 25. Dez. 13:00 1. Christtag Mittwoch, 31. Dez. 18:00 Altjahresabend Sonntag, 4. Jan. 14:00 Regionaler Neujahrsgottesdienst in Ballhausen Sonntag, 11. Jan. 13:00 Singkreis donnerstags 19:30 im Pfarrhaus Frauenkreis Mittwoch, 10. Dez. 14:00 Mittwoch, 14. Jan. 14:00 Kleinvargula Gottesdienste Sonntag, 23. Nov. 14:00 Ewigkeitssonntag Sonntag, 30. Nov. 14:00 1. Advent Sonntag, 14. Dez. 14:00 3. Advent Mittwoch, 24. Dez. 16:00 Christvesper mit Krippenspiel Donnerstag, 25. Dez. 14:00 1. Christtag Mittwoch, 31. Dez. 17:00 Altjahresabend Sonntag, 4. Jan. 14:00 Regionaler Neujahrsgottesdienst in Ballhausen Sonntag, 11. Jan. 14:00 Kindertreff: Krippenspielprobe donnerstags, 17:00-18:00 ab Januar, Donnerstag, 16:30-18: Januar Frauenkreis Mittwoch, 10. Dez. 19:30 Mittwoch, 14. Jan. 19:30 Nägelstedt Gottesdienste Sonntag, 23. Nov. 10:00 Ewigkeitssonntag in der Kirche St. Michael Sonntag, 30. Nov. 10:00 1. Advent Sonntag, 14. Dez. 10:00 3. Advent Mittwoch, 24. Dez. 17:00 Christvesper mit Krippenspiel Donnerstag, 25. Dez. 10:00 1. Christtag Mittwoch, 31. Dez. 16:00 Altjahresabend Sonntag, 4. Jan. 14:00 Regionaler Neujahrsgottesdienst in Ballhausen Sonntag, 11. Jan. 10:00

28 Kindertreff Krippenspielprobe, dienstags, 16:30 ab Januar bis zur 2. Klasse, Dienstag, 16:30-17:30 6. Januar ab der 3. Klasse, Dienstag, 17:30-19:00 6. Januar Frauenkreis Mittwoch, 3. Dez. 14:00 Mittwoch, 7. Jan. 14:00 26 Wir gratulieren und wünschen den Altersjubilaren (ab 65 Jahre) alles Gute, Gesundheit und viel Freude im neuen Lebensjahr So ist das Leben eine Schnur, gereiht aus bunten Lebensjahren, sie hinterlassen ihre Spur durch das Erleben, das Erfahren (Verfasser unbekannt) Adventszauber in Großvargula Am Nachmittag des 6. Dezember, findet der diesjährige Adventszauber in Großvargula statt. In der Kirche, auf dem alten Schulhof, im Feuerwehrhaus und in der Turnhalle erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm. Chordae Felicae in Nägelstedt Das Leipziger Vokalensemble Chordae Felicae gastiert in diesem Jahr am Samstag, den 6. Dezember, in der Stiftskirche St. Georgii in Nägelstedt. Zu Gehör kommt an diesem Abend ihr Adventskonzert Alleluja. Das Konzert beginnt um 18:00. Wir wünschen allen Lesern des Unstrut-Kuriers einen besinnlichen Advent und ein gesegnetes Weihnachtsfest! Nachrichten aus dem Einwohnermeldeamt Die Gemeinde Herbsleben gratuliert zur Geburt und begrüßt alle neuen Erdenbürger im Verwaltungsbereich in Herbsleben Adloff, Emil in Kleinvargula Krämer, Analie Schuchardt, Theo im OT Herbsleben am Herta Heinz zum 77. Geburtstag am Siegfried Herbsleb zum 82. Geburtstag am Renate Ludloff zum 78. Geburtstag am Luci Lange zum 86. Geburtstag am Ruth Blomberg zum 80. Geburtstag am Annelore Meiland zum 68. Geburtstag am Dietrich Grube zum 65. Geburtstag am Ursula Metz zum 79. Geburtstag am Egon Borth zum 67. Geburtstag am Günther Fröbe zum 67. Geburtstag am Eva Maaß zum 69. Geburtstag am Manfred Gräfenstein zum 78. Geburtstag am Gerda Mascher zum 91. Geburtstag am Wulf Tröstrum zum 67. Geburtstag am Lieselotte Pospich zum 79. Geburtstag am Elke Lutter zum 74. Geburtstag am Anneliese Möller zum 85. Geburtstag am Liselotte Koch zum 79. Geburtstag am Brigitte Ehrlich zum 69. Geburtstag am Helmut Helbing zum 75. Geburtstag am Helga Kakuschke zum 71. Geburtstag am Eleonore Pelz zum 86. Geburtstag am Ursula Christ zum 67. Geburtstag am Gerlind Degenhardt zum 74. Geburtstag am Gertrud Metz zum 80. Geburtstag am Ingrid Jacobi zum 69. Geburtstag am Gerhard Gigla zum 88. Geburtstag am Ruth Fink zum 75. Geburtstag am Anni Muther zum 91. Geburtstag am Helga Seeber zum 74. Geburtstag am Karla Schmidt zum 74. Geburtstag am Marga Braun zum 84. Geburtstag am Ursula Büchner zum 70. Geburtstag am Horst Grund zum 71. Geburtstag am Wilfried Schröder zum 72. Geburtstag am Bertha Ströhl zum 93. Geburtstag am Adelgunde Wetzstein zum 75. Geburtstag am Gertrud Möller zum 84. Geburtstag am Annerose Ringmann zum 66. Geburtstag am Helga Koch zum 91. Geburtstag am Klaus Fischer zum 67. Geburtstag am Siegfried Grube zum 65. Geburtstag

29 27 am Helmut Schierl zum 77. Geburtstag am Günther Bartl zum 68. Geburtstag am Hannelore Ebhardt zum 75. Geburtstag am Hartmut Kreuzer zum 66. Geburtstag am Lothar Schmidt zum 78. Geburtstag am Harty Eger zum 66. Geburtstag am Günther Goldmann zum 72. Geburtstag am Friedrich Thon zum 76. Geburtstag am Christa Günther zum 78. Geburtstag am Iris Beck zum 90. Geburtstag am Christel Leistert zum 69. Geburtstag am Hanna Eisenhardt zum 89. Geburtstag am Helga Glöckner zum 71. Geburtstag am Wolfgang Hühn zum 65. Geburtstag am Dieter Weiß zum 71. Geburtstag am Herbert Rümpler zum 86. Geburtstag am Hans Georg Härtling zum 65. Geburtstag am Brigitte Mascher zum 73. Geburtstag am Ilse Herbsleb zum 79. Geburtstag am Gisela Kellner zum 67. Geburtstag am Johanna Mönch zum 89. Geburtstag am Hilda Fienold zum 79. Geburtstag am Wolfgang Blomberg zum 79. Geburtstag am Annegret Helbing zum 69. Geburtstag am Birgitt Hohberg zum 68. Geburtstag am Hannelore Paukstadt zum 65. Geburtstag am Brigitte Dreyße zum 67. Geburtstag am Karl Heinz zum 83. Geburtstag am Horst Helbing zum 73. Geburtstag am Jutta Apfelstädt zum 85. Geburtstag am Rolf Fischer zum 75. Geburtstag am Adelheid Penschinski zum 76. Geburtstag am Bruno Szentik zum 79. Geburtstag am Lilly Lange zum 81. Geburtstag am Gisela Poltermann zum 78. Geburtstag am Erika Beck zum 75. Geburtstag am Erika Leon zum 75. Geburtstag am Karl Hendrich zum 74. Geburtstag am Irma Scharfenberg zum 80. Geburtstag am Brigitte Fischer zum 75. Geburtstag am Karola Möbius zum 65. Geburtstag am Friedhold Singer zum 78. Geburtstag am Ekhard Lange zum 66. Geburtstag am Helmut Metz zum 75. Geburtstag am Karla Ströhl zum 76. Geburtstag am Ursula Giese zum 66. Geburtstag am Wolfgang Kerst zum 73. Geburtstag am Karin Ströhl zum 72. Geburtstag am Gertrud Gigla zum 89. Geburtstag am Gerda Hackmann zum 79. Geburtstag am Georg Herbst zum 69. Geburtstag am Renate Höhnl zum 71. Geburtstag am Katharina Bergmann zum 68. Geburtstag am Erika Helbing zum 67. Geburtstag am Margarethe Torka zum 92. Geburtstag im OT Kleinvargula am Walter Heckert zum 66. Geburtstag am Henriette Kayser zum 77. Geburtstag am Hans-Joachim Gewalt zum 66. Geburtstag am Gerda Bagdahn zum 81. Geburtstag am Anita Thomann zum 70. Geburtstag am Anneliese Sommer zum 79. Geburtstag am Alfons Bretzke zum 65. Geburtstag am Roland Thomann zum 76. Geburtstag am Jutta Kaufhold zum 86. Geburtstag am Siegbert Handke zum 71. Geburtstag am Wolfgang Schaaf zum 67. Geburtstag in Großvargula am Karl-Heinz Berls zum 72. Geburtstag am Bernhard Lachert zum 65. Geburtstag am Siegfried Harnisch zum 73. Geburtstag am Hannelore Schröder zum 83. Geburtstag am Günther Eschert zum 78. Geburtstag am Angelika Wanitschek zum 68. Geburtstag am Ingeborg Freund zum 73. Geburtstag am Christa Schuchardt zum 76. Geburtstag am Elke Baranowski zum 68. Geburtstag am Harry Eschert zum 75. Geburtstag am Bernhard Bischoff zum 75. Geburtstag am Regina Kisser zum 78. Geburtstag am Erika Reinhardt zum 76. Geburtstag am Waltraut Anhalt zum 67. Geburtstag am Gertrud Thau zum 78. Geburtstag am Marianne Schampatis zum 79. Geburtstag am Siegfried Weißenborn zum 77. Geburtstag am Ilse Braun zum 82. Geburtstag am Paul Richter zum 92. Geburtstag am Gudrun Metz zum 68. Geburtstag am Werner Hoppe zum 83. Geburtstag am Margot Waitz zum 84. Geburtstag am Edgar Stollberg zum 77. Geburtstag am Gudrun Kirchheim zum 76. Geburtstag am Joachim Steußloff zum 66. Geburtstag Wir gratulieren zu dem seltenen Ehejubiläum der Eisernen Hochzeit in Herbsleben am dem Ehepaar Wilhelm Gerstenberg und Frau Marga, geb. Schieck in Großvargula am dem Ehepaar Erwin Schröder und Frau Edith, geb. Hoffmeister

30 28 Wir gratulieren zum Ehejubiläum der Diamantenen Hochzeit in Herbsleben am dem Ehepaar Gerhard Metz und Frau Gertrud, geb. Seidel zum Ehejubiläum der Goldenen Hochzeit in Herbsleben am dem Ehepaar Heinrich Sonneck und Frau Maria, geb Kade am dem Ehepaar Gerhard Aschenbach und Frau Renate, geb. Kern am dem Ehepaar Manfred Ehrlich und Frau Karin, geb. Schmidt in Großvargula am dem Ehepaar Klaus Stiefelhagen und Frau Heidrun, geb. Gelbe Hinweis: Wir bitten um Beachtung, dass die Liste auf Grund des Redaktionsschlusses des Unstrut-Kurier/Amtsblattes bereits am erstellt wurde und danach keine Änderungen mehr möglich waren. Berücksichtigt wurden alle Geburtstage, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und keinen Sperrvermerk im Melderegister eintragen haben lassen. Der Herbslebener Heimatverein e.v. gratuliert recht herzlich seinen Heimatfreundinnen und -freunden zum Geburtstag: November Elke Lutter 30. November 1940 zum 74. Geburtstag Dezember Christa Dorl 07. Dezember 1934 zum 80. Geburtstag Marita Helbing 09. Dezember 1943 zum 71. Geburtstag Berti Oltmanns 10. Dezember 1952 zum 62. Geburtstag Adelgunde Wetzstein 17. Dezember 1939 zum 75. Geburtstag Christa Günther 25. Dezember 1936 zum 78. Geburtstag Iris Beck 26. Dezember 1924 zum 90. Geburtstag Januar Ursula Händel 05. Januar 1927 zum 88. Geburtstag Charlotte Schneider 05. Januar 1920 zum 95. Geburtstag Heinz Bauer 07. Januar 1936 zum 79. Geburtstag Ilse Braun 07. Januar 1933 zum 82. Geburtstag Adelheid Penschinski 08. Januar 1939 zum 76. Geburtstag Brigitte Fischer 14. Januar 1940 zum 75. Geburtstag Karola Möbius 15. Januar 1950 zum 65. Geburtstag Margarete Torka 20. Januar 1923 zum 92. Geburtstag Der Heimatverein gratuliert zur Goldenen Hochzeit am dem Ehepaar Renate und Gerhard Aschenbach am dem Ehepaar Dietmar Metz und Frau Gudrun, geb.hötzel und wünschen alles Gute, Gesundheit und noch viele glückliche gemeinsame Ehejahre Ich erachtete, dass eine gute Ehe auf gegenseitige Achtung und Rücksicht basiert sein müsse. Wilhelmine von Bayreuth,

31 Oh, schöne, herrliche Weihnachtszeit, was bringst du Lust und Fröhlichkeit! Wenn der heilige Christ in jedem Haus teilt seine lieben Gaben aus. Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Annette Weiß Herbsleben Vargulaer Weg Weihnachtsaktion % Rabatt auf Produkte aus dem Verkaufsregal

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