IAA Pkw Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand.
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- Heidi Fried
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1 IAA Pkw Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand.
2 Teilnahmebestätigung IAA Internationale Automobil- Ausstellung Pkw 2015 Hiermit bestätigen wir verbindlich unsere Teilnahme auf dem Thüringer Gemeinschaftsstand laut Teilnahmebedingungen. Paket Standfläche mit m² Paket Start-up Paket Gemeinschaftsvitrine Paket Einzelvitrine Rückantwort bis zum verlängert bis Name / Firma: Ansprechpartner(in): Straße / Postfach: PLZ / Ort: Telefon: Fax: Anmeldung auch online möglich unter: Ort, Datum Stempel, Unterschrift Organisator: LEG Thüringen Mainzerhofstraße Erfurt Ansprechpartnerin: Nicole Spading Teamtleiterin Messen und Veranstaltungen Tel.: Fax: nicole.spading@leg-thueringen.de
3 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Messeort: Frankfurt/Main, Messegelände Messedauer: September 2015 (Pressetage September ) Organisator: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbh Anmeldung Die Anmeldung erfolgt auf beiliegendem Vordruck, der ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an die LEG Thüringen zu senden ist. Bitte fertigen Sie sich für Ihre Unterlagen eine Kopie an. Anmeldung auch online möglich unter: Anmeldeschluss ist der 17. April Was wir für Sie tun Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können: > Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche > Kontakt und Administration mit der Deutschen Messe (Veranstalter) > zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau) > Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung > Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik) > technische Installation inkl. Verbrauch > tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes > durchgehende Betreuung des Standes (Info-Service) > professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste > Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre > Akquisition, Standmarketing (PR, Medien) > Standevent am Hinweis: Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlaggebend für die Berücksichtigung zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand.
4 - Teilnahmepakete Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Start-up - Präsentation > Allgemeine Präsenz auf dem Stand ohne Counter; Ansprache und Vermittlung über den Infobereich > Prospektfach A4 mit farbigem Firmenlogo oder Schriftzug am Stand, 1 Ausstellerausweis, Kurzprofil in der Standbroschüre, Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe > Kosten: 500,00 EUR zzgl. MwSt. (Optional: Eintrag in den Messekatalog 279,00 zzgl. MwSt. ) Präsentation Gemeinschaftsvitrine > Produktpräsentation auf einem Vitrinenboden in einer Vitrine mit weiteren Unternehmen inkl. Firmenlogo ohne personelle Besetzung, Prospektfach A4 mit farbigem Firmenlogo oder Schriftzug am Stand, 1 Ausstellerausweis, Kurzprofil in der Standbroschüre > Kosten: 250,00 EUR zzgl. MwSt. (Optional: Eintrag in den Messekatalog 279,00 zzgl. MwSt. ) Präsentation Einzelvitrine > Produktpräsentation in einer Vitrine inkl. Firmenlogo ohne personelle Besetzung, Kurzprofil in der Standbroschüre, Prospektfach A4 mit farbigem Firmenlogo oder Schriftzug am Stand, 1 Ausstellerausweis > Kosten: 350,00 EUR zzgl. MwSt. (Optional: Eintrag in den Messekatalog 279,00 zzgl. MwSt. ) Präsentation mit Standfläche Standfläche ab 6 m² (Mindestgröße) > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) > zwei A4 Prospektfächer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre mit Logo und Kontaktdaten > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Reservierung eines Beratungstisches bei anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein garantierter Anspruch) > Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospektlager/ Garderobe inkl. eines Schließfaches, Küche) > einen Ausstellerausweis > maximal 2 Personen als Standpersonal > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe Standfläche ab 9 m² > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) > zwei A4 Prospektfächer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre mit Logo und Kontaktdaten > Catering für Standpersonal und deren Gäste > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße) > Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfaches, Küche) > zwei Ausstellerausweise > maximal 3 Personen als Standpersonal > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe Bitte tragen Sie die gewünschte Standgröße in die Teilnahmebestätigung ein. Die Mindeststandgröße beträgt 6 qm. Beteiligungspreise (Nettopreise) Der Beitrag zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand setzt sich zusammen aus: > Katalogeintrag zum Preis von 279,00 > anteilige Kosten für Standmiete gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 215,80 /qm > anteilige Kosten für Standbau gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 354,20 /qm > Organisationspauschale: Kosten für gemeinsam genutzte Standflächen wie Küche, Lager, Besprechungsecken, Betreuung, Organisation, etc. zum Preis von 80,00 /qm. Hinweis: Die Organisation des Transports der Ausstellungsgüter obliegt jedem Aussteller selbst und erfolgt auf eigene Kosten. Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.b. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
5 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Förderung der Messeteilnahme Der Thüringer Gemeinschaftsstand wird nicht mit Fördergeldern bezuschusst. Antragsberechtigte Unternehmen können einen Antrag auf einzelbetriebliche Messeförderung nach der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen stellen. Ein Zuschuss für die Bereiche Standfläche und Standbau ist bis zu 50 % ist möglich, sofern das Unternehmen der KMU-Definition unterfällt und die De-minimis- Grenzen noch nicht erreicht sind sowie weitere Bedingungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, erfüllt sind. Ein Auszug der Förderrichtlinie ist den Teilnahmebedingungen beigefügt. Bei der Antragstellung ist unbedingt zu beachten, dass Anträge auf Förderung stets vor Maßnahmebeginn bei der zuständigen IHK zu stellen sind. Die Anmeldung zur Messe bzw. zum Gemeinschaftsstand darf demnach erst am Tag nach dem Antragseingang bei der IHK erfolgen. Zur Beantragung der Förderung muss u.a. das Messeangebot vom Organisator des Gemeinschaftsstandes vorgelegt werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rechnungslegung Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt von der Messegesellschaft. Die Mitaussteller erhalten nur eine einzige Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteilnahme und Abrechnung des Gesamtprojektes. Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Organisation / Standgestaltung Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Umsetzung des Thüringer Messeauftritts. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller werden aufgenommen und geprüft und fließen in die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner. Der Agenturkontakt bei der Umsetzung des Messekonzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstellern durch die LEG. Haftung und Versicherung Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Versicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzustellen. Aussteller- und Parkausweise Die Gebühren für zusätzliche Ausweise werden nach Verbrauch den Mitausstellern in Rechnung gestellt. Katalogeintrag Jeder Mitaussteller erhält den Grundkatalogeintrag. Zusatzleistungen werden gesondert an den Mitaussteller berechnet. Standbetreuung Während des Messezeitraums wird ein Ansprechpartner der LEG vor Ort den Stand betreuen. Neben den Cateringfachkräften sind auch die Mitaussteller für die Gästebetreuung zuständig. Rücktritt, Vertragsauflösung Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der schriftlichen Anmeldung vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung verpflichtet: > Rücktritt bis % der Beteiligungspreise > Rücktritt ab % der Beteiligungspreise Tritt der Aussteller vom Vertrag zurück, so bedeutet dies, dass er damit endgültig auf die Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand 2015 verzichtet.
6 Auszug aus der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung 1. Rechtsgrundlagen und Zuwendungszwecke Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsinstitution aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie können sein: 3.1. für einzelbetriebliche Förderung gemäß Tn kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die gemäß der Wirtschaftssystematik WZ 2008 dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen sind (soweit es sich nicht um Produkte oder Tätigkeiten die der Landwirtschaft oder dem Anhang 1 des EG-Vertrages zuzurechnen sind, handelt). Diese Zuordnung unterliegt folgenden Voraussetzungen: > Gruppe C 10 bis C 12 wenn die Unternehmen nach den Regeln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und dem gemeinsamen Koordinierungsrahmen der GRW förderfähig sind (vgl. Anlage 2 der jeweiligen Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Teil I Gewerbliche Wirtschaft). > Gruppe C 13 bis C 32 alle KMU, außer solchen nach (zahntechnische Laboratorien). > Architektur- und Ingenieurbüros der Gruppe M 71.1, außer solchen nach (Vermessungsbüros). Einzelbetriebliche Messeförderung (Tn. 2.2) Gefördert werden kann: > die Beteiligung an internationalen Fachmessen im Ausland, soweit diese Messen in den AUMA-Messedaten weltweit (Internet: verzeichnet sind, > die Beteiligung an Messen in Deutschland für Unternehmens- und Existenzgründungen (bis zum Abschluss des achten Kalenderjahres nach dem Gründungsdatum, d. h. Tag der Gewerbeanmeldung / des Handelsregister eintrags bzw. 1. Tag der Mitgliedschaft in der Architekten- bzw. der Ingenieurkammer oder des Vereins der Ingenieure und Techniker Thüringens) soweit die Messen AUMA - Messeguide Deutschland oder in den AUMA - Messedaten Deutschland (Internet: als Messen mit überregionalem Einzugsgebiet verzeichnet sind und für Messen im Ausland, die nicht in den AUMA-Messedaten weltweit (Internet: aufgeführt sind. bzw. in einem Zielmarkt (Land) höchstens dreimal hintereinander gefördert werden. Die Höchstfördersumme beträgt EUR pro Beteiligung. Der Fördersatz liegt bei maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind: > die Aufwendungen für Standflächenmiete bis zu 40 m² Ausstellungsfläche in Höhe der Standbestätigung (Rechnung) der Messegesellschaft oder des durch den Messeveranstalters ausgewiesenen Betrages bis zur Höhe von 250 /m², > die Aufwendungen für Standbau (Miete) bis zu 40 m² Ausstellungsfläche bis zu einem Betrag von 250 /m². 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, der Bewilligungsstelle die von ihr abgeforderten speziellen Angaben, die zur Kontrolle des Programmerfolges notwendig und erheblich sind, zur Verfügung zu stellen. Die subventionserheblichen Tatsachen werden im Verwaltungsverfahren bezeichnet. Bei den Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie handelt es sich um projektbezogene De-minimis -Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt L 379 vom , wonach ein Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren für alle Arten von öffentlichen Beihilfen, die als De-minimis -Beihilfen gewährt werden und alle Kategorien von Beihilfen (gleich welcher Art und Zielsetzung) umfassen, höchstens EUR erhalten darf. Der für die Kumulierung geltende Dreijahreszeitraum ist fließend. Anzugeben und festzustellen ist die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren gewährten De-minimis - Beihilfen. Der Zuwendungsempfänger ist im Hinblick auf die zulässigen Höchstbeträge für De-minimis -Beihilfen zur Offenlegung aller De-minimis -Zuwendungen verpflichtet, die er in diesem Zeitraum erhalten hat, unabhängig vom Beihilfegeber. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet zur Erfolgskontrolle einen Sachbericht anzufertigen. Der Sachbericht ist Bestandteil des Verwendungsnachweises gemäß Tn. 7.3 dieser Richtlinie. Möglich ist die Förderung von maximal drei Beteiligungen an internationalen Fachmessen in Deutschland oder dem Ausland pro Jahr, dabei kann die Beteiligung an einer bestimmten internationalen Fachmesse in Deutschland
7 Auszug aus der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung 7. Verfahren 7.1 Antragsverfahren Anträge auf einzelbetriebliche Förderung nach dieser Richtlinie können bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Architekten kammer Thüringen, Ingenieurkammer Thüringen) gestellt werden (Adressen siehe Anlage 1). Dabei sind die offiziellen Antragsformulare zu benutzen. Diese sind bei den Kammern erhältlich bzw. im Internet (Adressen siehe Anlage 1) abrufbar. Mit der Antragstellung erklärt der Zuwendungsempfänger sein Einverständnis über die Aufnahme in das öffentliche Verzeichnis der Begünstigten gemäß Artikel 7 Abs. 2 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 1828/2006. Die Anträge müssen alle zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Soweit dies im Einzelfall notwendig ist, sind den o.g. Institutionen darüber hinaus auf Anforderung zusätzliche begründende Unterlagen vorzulegen. Bewilligungsvoraussetzung ist die Vorlage aller zur Bewilligung erforderlichen Unterlagen. 7.2 Bewilligungsverfahren Das TMWWDG stellt Zuwendungen gemäß Tn den Industrie- und Handelskammern zur treuhänderischen Verwaltung zur Verfügung. Zum Zwecke der Ausreichung der Fördermittel schließen die Industrie- und Handelskammern entsprechende Verträge (Treuhandverträge) mit dem TMWWDG ab. Zur Ausreichung der Fördermittel erteilen die örtlich und fachlich zuständigen Kammern Zuwendungsbescheide an die Zuwendungsempfänger im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die ANBest-P in der geltenden Fassung sind als verbindlicher Bestandteil in die Zuwendungsbescheide aufzunehmen. 7.3 Verwendungsnachweisverfahren Die Verwendungsnachweise sind der örtlich und fachlich zuständigen Kammer,..., bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin unter Verwendung der jeweiligen Formblätter zuzuleiten. Soweit im Zuwendungsbescheid nichts anderes geregelt ist, besteht der Verwendungsnachweis aus: > einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Ausgaben- und Finanzierungsplanes zugeordnet und in zeitlicher Reihenfolge einzeln ausgewiesen sind, > einem Sachbericht, in dem die Verwendung der Zuwen dung sowie der Erfolg der Maßnahme darzu stellen sind. Dem Verwendungsnachweis sind die Einzelbelege und die zugehörigen Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) im Original beizufügen. Nach Prüfung der Belege werden die Originale an die Zuwendungsempfänger zurückgesandt. Erfolgt die Zuleitung des Verwendungsnachweises an die bewilligende Stelle nicht bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin, so ergeht durch diese eine einmalige Mahnung in schriftlicher Form an den Zuwendungsempfänger, ggf. kann eine weitere telefonische Mahnung erfolgen. Die Mahnfrist nach Ende des im Bewilligungsbescheid angegebenen Termins soll aber insgesamt nicht länger als einen Monat betragen. Geht der Verwendungsnachweis bis zu diesem Termin nicht oder nicht vollständig bei der bewilligenden Stelle ein, so entscheidet diese nach Aktenlage. 7.4 Auszahlungsverfahren: Die einzelbetrieblichen Zuwendungen nach Tn werden nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt. 7.5 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu den 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und die 48, 49 und 49 a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P), soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Beim Einsatz von Fördermitteln aus dem Strukturfonds EFRE sind die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft über die Strukturfondsförderung einzuhalten (vgl. Fußnote 3). Die gesamte Richtlinie zum Nachlesen finden Sie unter Beteiligte Institutionen Industrie- und Handelskammer Erfurt Mark Bremer Arnstädter Straße Erfurt Tel.: , Internet: Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Ulrich Gebert Gaswerkstraße Gera Tel.: , Internet: Industrie- und Handelskammer Südthüringen Ulrike Karl Hauptstraße Suhl-Mäbendorf Tel.: , Internet:
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