BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN"

Transkript

1 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bayer. Staatsministerium des Innern München nur per Über die Landeswahlleiterin an die Landratsämter und kreisfreien Gemeinden Wahlrundschreiben BTW StMI Nr. 4 Bitte sofort vorlegen! nachrichtlich Regierungen Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen IA Telefon/Fax, Name (089) Zimmer-Nr. München 2582/ Herr Groß Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005; Änderungen und Ergänzungen der Wahlanweisung Gemeinde (WA 3) Anlage überarbeitetes Muster eines Wahlscheinantrags für Internet-Eingabemaske Sehr geehrte Damen und Herren, mit Anordnung vom 21. Juli 2005 hat der Bundespräsident den 15. Deutschen Bundestag nach Art. 68 Abs. 1 GG aufgelöst und mit einer weiteren Anordnung gemäß 16 BWG als Termin für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag den 18. September 2005 bestimmt (BGBl I Nr. 45 vom 23. Juli 2005, S bzw. S. 2170). Wie bereits im Wahlrundschreiben BTW StMI Nr. 2 vom (Rd.-Schr. Nr. 2) unter Nr. 4.1 ausgeführt, gilt für diese vorgezogene Bundestagswahl die Wahlanweisung WA 3 für die Bundestagswahl 2002 (IMBek vom 29. Mai 2002, AllMBl Nr. 7, S. 289), eingestellt im Internet-Angebot der Landeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2002 ( unter Berücksichtigung Hausanschrift Öffentl. Verkehrsmittel Telefon: (089) poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 U3, U4, U5, U6 Telefax: (089) Internet: München 53 (Odeonsplatz)

2 - 2 - der Ausführungen des Rd.-Schr. Nr. 2 (insbesondere des Terminkalenders) entsprechend mit den nachfolgenden Maßgaben. Ferner ist die WA 3 für die Europawahl 2004 (IMBek vom 3. Mai 2004, AllMBl Nr. 5, S. 133, eingestellt im Internet-Angebot der Landeswahlleiterin zur Europawahl 2004 ( hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausführungen ergänzend heranzuziehen, soweit es sich nicht um ausschließlich für die Europawahlen geltende Regelungen handelt. 1. Verordnung über die Abkürzung von Fristen im BWG für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ( 52 Abs. 3 BWG) Die Verordnung vom 21. Juli 2005 wurde in der vorgesehenen Fassung (vgl. Nr. 2.3 und Anlage 2 Rd.-Schr. Nr. 2) im BGBl I Nr. 45 vom 23. Juli 2005, S veröffentlicht. 2. Neunte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung (u.a. Antragsverfahren auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Angehörige des öffentlichen Dienstes, zu B IV 3 der WA 3) Die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 30. Juni 2005 wurde im BGBl I Nr. 41, S veröffentlicht. Gegenüber den Ausführungen unter Nrn. 2.5 und 4.4 des Rd.-Schr. Nr. 2 haben sich keine Änderungen ergeben. Besonders hingewiesen wird auf die Abschaffung des Sonderverfahrens für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der auf Anordnung ihres Dienstherrn im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (keine Zuleitung mehr über die oberste Dienstbehörde, örtlich zuständig ist wie bei Auslandsdeutschen die letzte Wohnsitzgemeinde, vgl. Art. 1 Nrn. 1 bis 4 der Änderungsverordnung). Auf Grund der Änderung der Anlage 4 BWO sind in der Internet-Eingabemaske zur Beantragung eines Wahlscheins (Muster übermittelt von der Landeswahlleiterin per am , eingestellt in das Behördennetz-Angebot des Staatsministeriums des Innern, die fünf Ankreuzkäst-

3 - 3 - chen in Satz 4 zu streichen (vgl. anliegendes Muster). 3. Wählerverzeichnis: keine offensichtliche Unrichtigkeit bei Wegzug aus dem Wahlgebiet (zu B V 2 der WA 3) Der Wegzug eines Wahlberechtigten aus dem Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) nach dem 35. Tag vor der Wahl (Stichtag) stellt keine offensichtliche Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses gem. 23 Abs. 2 BWO dar, die zu einer Streichung aus dem Wählerverzeichnis führt. Die betroffene Person bleibt als Auslandsdeutsche gem. 12 Abs. 2 BWG materiell wahlberechtigt, auch wenn sie ihre Wohnung in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt. 4. Wählerverzeichnis: Gruppenauskünfte an Parteien nach Art. 35 MeldeG Die hierzu ergangenen Rundschreiben des Staatsministeriums des Innern (Sachgebiet IC2) vom , und sind im Behördennetz unter eingestellt (vgl. auch WA 3 zur Europawahl 2004, B X 3). Die im IMS vom angekündigte Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern ist im AllMBl Nr. 7 vom , S. 260, veröffentlicht. 5. Erteilung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen, Auslandsdeutsche (zu C IV und V der WA 3) Wegen der erheblich verschobenen Fristen für die Zulassung der Wahlvorschläge, die zu einem verkürzten Zeitrahmen (in der Sommerferienzeit) für die Erteilung der Wahlscheine und damit der Ausstellung der Briefwahlunterlagen führen, bitten wir auf eine größtmögliche Beschleunigung bei der Bearbeitung von Wahlscheinanträgen (insbesondere bei Auslandsdeutschen) hinzuwirken. Anfragende Auslandsdeutsche sollten ggf. gebeten werden, sich umgehend ein Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (gilt gleichzeitig als Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen, vgl. 16 Abs. 2, 18 Abs. 5, 27 Abs. 5

4 - 4 - BWO) zu beschaffen; sie sollten ferner auf das umfangreiche Informationsangebot des Bundeswahlleiters für Auslandsdeutsche im Internet ( und die dort gebotene Möglichkeit des Herunterladens von Antragsformular und Merkblatt hingewiesen werden. Das Auswärtige Amt hat die Auslandsvertretungen angewiesen, den Wählern im Gastland anzubieten, sich auch die Briefwahlunterlagen von den Wahlämtern (Gemeinden) auf dem amtlichen Kurierweg an die Auslandsvertretungen senden zu lassen. Liegt eine solche Bitte des Antragstellers vor, ist die Sendung mit den Briefwahlunterlagen von der Gemeinde an die Auslandsvertretung wie folgt zu adressieren: Max Mustermann, über Botschaft/Generalkonsulat XY, Berlin. Der Umschlag mit den Briefwahlunterlagen ist in diesen Fällen deutlich sichtbar mit dem Hinweis Wahlunterlagen werden persönlich abgeholt zu kennzeichnen. 6. Ungültigkeitserklärung von Wahlscheinen (zu C VII der WA 3) Hinsichtlich der gem. 28 Abs. 8 Satz 4 BWO anzubringenden Vermerke in den Fällen des 39 Abs. 5 BWG wird auf die Ausführungen unter C VII letzter Absatz der WA 3 zur Europawahl 2004 hingewiesen. 7. Einbindung des Landratsamts in die Wahlvorbereitung, Ermittlung und Weitergabe des Ergebnisses Für kreisangehörige Gemeinden, deren zuständiger Kreiswahlleiter nicht an ihrem Landratsamt, sondern an einem anderen Landratsamt oder einer kreisfreien Gemeinde sitzt, kann der Kreiswahlleiter zur Beschleunigung des Verfahrens einvernehmlich mit den betroffenen Landratsämtern bestimmen, dass die bisherige Einbindung des Landratsamts in die Vorbereitung der Wahl (Vordruckverteilung) und die Ermittlung, Feststellung und Weitergabe des vorläufigen und endgültigen Wahlergebnisses (auf Grund Anordnung durch den Landeswahlleiter, vgl. 71 Abs. 1 Satz 3 BWO) entfällt. In diesen Fällen gelten folgende Regelungen:

5 - 5 - Die Gemeinden und deren Wahl- und Briefwahlvorstände werden unmittelbar vom Kreiswahlleiter (also nicht über das Landratsamt) mit den für sie notwendigen Unterlagen und Vordrucken (Schnellmeldungen, Niederschriften, Stimmzettel) ausgestattet, soweit die Gemeinden nicht selbst die Beschaffung übernehmen (vgl. F III der WA 3). Kreisangehörige Gemeinden sowie die Wahlvorsteher von Gemeinden mit nur einem Wahlbezirk und ohne Briefwahlvorstand haben das vorläufige Wahlergebnis (Schnellmeldung) nicht über das Landratsamt, sondern unmittelbar dem für sie zuständigen Kreiswahlleiter zu übermitteln (vgl. G III 1 und 2 der WA 3). Gemeinden mit mehreren Wahlbezirken bzw. mit mindestens einem Wahlbezirk und einem Briefwahlvorstand haben die Wahlunterlagen und Zusammenstellungen des endgültigen Ergebnisses unmittelbar dem für sie zuständigen Kreiswahlleiter zu übermitteln; beim Landratsamt erfolgt also keine Prüfung und Zusammenstellung der Ergebnisse der Gemeinden (vgl. G IV der WA 3). Gemeinden mit nur einem Wahlbezirk und ohne Briefwahlvorstand (sie fertigen keine Zusammenstellung auf V 7) haben die Zahl der Wahlberechtigten ebenfalls unmittelbar dem für sie zuständigen Kreiswahlleiter zu melden (vgl. G IV letzter Absatz der WA 3). Die Vordrucke V 3, V 9 und der Terminkalender (Termin für die Gemeinde: 18.09, nach Uhr Buchst. b) und , Uhr) sind entsprechend anzupassen. 8. Sonstiges In gesonderten Schreiben werden wir die Gemeinden demnächst noch zu folgenden Punkten unterrichten: Vertrag des Bundesministeriums des Innern mit der Deutschen Post AG über die Beförderung der Wahlbriefe (weiterhin entgeltfreie Beförderung der Wahlbriefe innerhalb Deutschlands; vorgesehen sind auch wie bei den letzten Europa- und Bundestagswahlen wieder Sonderzustellungen von Wahlbriefen aus der Freitagnachmittags-/Samstagsleerung durch die Post an die Gemeinden am Wahlsonntag),

6 - 6 - Erstattung der Wahlkosten (Erhebungen bei den Gemeinden etwa im Umfang wie bei der Europawahl 2004, vgl. Wahlrundschreiben Nr. 5/2 vom , jedoch nur bei repräsentativ ausgewählten Gemeinden). Die Landratsämter werden um Unterrichtung der kreisangehörigen Gemeinden gebeten. Die Wahlprogrammanbieter und die Wahlvordruckverlage erhalten eine Kopie dieses Schreibens. Dieses Schreiben wird ebenso wie die vorangegangenen Rundschreiben und die noch folgenden Rundschreiben in das Behördennetz-Angebot des StMI ( ferner in das Internet-Angebot der Landeswahlleiterin ( eingestellt. Mit freundlichen Grüßen gez. Spilarewicz Ministerialrat

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München nur per E-Mail Über den Landeswahlleiter an die kreisfreien Gemeinden und Landratsämter (m.d.b. um Weiterleitung

Mehr

Terminkalender für die Bundestagswahl am 24. September 2017 Stand:

Terminkalender für die Bundestagswahl am 24. September 2017 Stand: kalender für die Bundestagswahl am 24 September 2017 Stand: 09052017 1 Abkürzungen: BVerfG: Bundesverfassungsgericht BWL: Bundeswahlleiter LWL: Landeswahlleiter : Kreiswahlleiter BWA: Bundeswahlausschuss

Mehr

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 (Der Terminkalender berücksichtigt bereits die vom Verordnungsgebers des Bundes geplanten

Mehr

Terminkalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand:

Terminkalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand: kalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand: 21.05.2013 1 Abkürzungen: LWL: Landeswahlleiter WKL: Wahlkreisleiter : Stimmkreisleiter LWA: Landeswahlausschuss

Mehr

Terminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am

Terminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Terminkalender für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. 03. 2016 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin

Mehr

Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig

Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig Büro des Landeswahlleiters Stand: 28.10.2013 Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 25. 05. 2014 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern AMTSCHEF Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Kopie An die Regierungen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen München, 27.10.2008 IB2-0435-10

Mehr

Landeswahlleiter des Freistaates Sachsen

Landeswahlleiter des Freistaates Sachsen STATISTISCHES LANDESAMT Landeswahlleiter des Freistaates Sachsen Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Freistaat Sachsen am 24. September 2017 Termine, Aufgaben und Befugnisse für die Vorbereitung und Durchführung

Mehr

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen:

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen: Der Landeswahlleiter für Hessen Der Landeswahlleiter für Hessen Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: II 12-01k04.29-05 Dst. Nr. 0005 Bearbeiter/in Frau van der Sluijs Veer-Brünnig Durchwahl

Mehr

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Aufgrund einer Anfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. hat sich die Landeswahlleitung mit den nachstehenden Ausführungen zu Fragen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München KOPIE Verteilerliste (nur) per E-Mail Regierungen Kreisverwaltungsbehörden

Mehr

Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013

Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Aktuelle Änderungen in der Bundeswahlordnung (BWO) Änderungen basieren auf der 10. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Mai 2013 5 Tätigkeit

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München per E-Mail - im PDF-Format Über den Landeswahlleiter an die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter (m.d.b.

Mehr

Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland

Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2013 vom 8. Februar 2013 (BGBl. I S.

Mehr

Merkblatt. Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 aus dem Ausland

Merkblatt. Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 aus dem Ausland Stand: 16.05.2017 Merkblatt Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 aus dem Ausland Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,

Mehr

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20.

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20. Vorbemerkungen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20. November 2014 Die e, n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger

Mehr

Wie kann ich an der Bundestagwahl teilnehmen?

Wie kann ich an der Bundestagwahl teilnehmen? Wie kann ich an der Bundestagwahl teilnehmen? Wa h l h e l f e r In diesem Flyer finden Sie folgende Unterlagen: 1) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis 2) Antrag auf Polnisch 3) Musterbegründungen

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung

Mehr

Bundestagswahl in Bayern 2013

Bundestagswahl in Bayern 2013 Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern Bundestagswahl in Bayern 2013 Kennziffer B VII 1-1.1 2013 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag in Bayern am 22. September 2013 kalender Herausgeber:, Juni 2013 Bestellnummer

Mehr

Landräte der Landkreise Kassel, Werra-Meißner, Vogelsberg, Limburg-Weilburg, Offenbach und Darmstadt-Dieburg

Landräte der Landkreise Kassel, Werra-Meißner, Vogelsberg, Limburg-Weilburg, Offenbach und Darmstadt-Dieburg Landeswahlleiter für Hessen Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden per E-Mail Kreiswahlleiter der Bundestagswahlkreise in Hessen nachrichtlich: Hessisches Statistisches

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Hien-Wendl\RU allgemein\teilnahme anderskonfessioneller RU\Antrag auf Zustimmung

Mehr

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag in Bayern am 24. September 2017

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag in Bayern am 24. September 2017 Wahlen in Bayern 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag in Bayern am 24. September 2017 kalender B VII 1-1.1 2017 Hrsg. im Mai 2017 Bestellnr. B7110C 201751 www.wahlen.bayern.de Zeichenerklärung 0 mehr

Mehr

1. Terminkalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 15. September Allgemeine Termine

1. Terminkalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 15. September Allgemeine Termine 1. kalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 15. September 2013 1.1 Allgemeine e 15.09.1995 a) Letztes Geburtsdatum zur Erlangung des aktiven Stimmrechts b) Letztes Geburtsdatum zur Erlangung der Wählbarkeit

Mehr

Allgemeine Wahlstatistik für Bundestagswahlen

Allgemeine Wahlstatistik für Bundestagswahlen Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Allgemeine Wahlstatistik für Bundestagswahlen Monat Februar 2006 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt

Mehr

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt.

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Vom 8. Februar 2017, Az.: 2-1054.-17/45 Der Bundespräsident hat

Mehr

1. Terminkalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 28. September 2008

1. Terminkalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 28. September 2008 1. kalender zur Wahl des Bayerischen Landtags am 28. September 2008 1.1 Allgemeine e 28.09.1990 a) Letztes Geburtsdatum zur Erlangung des aktiven Stimmrechts b) Letztes Geburtsdatum zur Erlangung der Wählbarkeit

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Per E-Mail Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden Ihr Zeichen,

Mehr

aufgaben-wahlteam.html

aufgaben-wahlteam.html www.stadt-muenster.de/wahlen/ aufgaben-wahlteam.html Leitfaden für den Wahlsonntag Bundestagswahl 24.09.2017 Rechtliche Grundlagen Das Bundeswahlgesetz BWG Hier Grafik Die Bundeswahlordnung BWO (Diese

Mehr

Gleichzeitige Durchführung der Bundestagswahl am 24. September 2017 mit Direktwahlen und Bürgerentscheiden

Gleichzeitige Durchführung der Bundestagswahl am 24. September 2017 mit Direktwahlen und Bürgerentscheiden Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: II 11-01k04.07-04 Nur per E-Mail: Kreisausschüsse der

Mehr

Stand: Wahlanweisung für die Bundestagswahl Gemeinde - WA 3 - Vorbemerkung:

Stand: Wahlanweisung für die Bundestagswahl Gemeinde - WA 3 - Vorbemerkung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Stand: 17.07.2017 Wahlanweisung für die Bundestagswahl 2017 Gemeinde - WA 3 - Vorbemerkung: Zusätzlich sind die aktuellen Wahlrundschreiben

Mehr

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Vorbemerkungen Die n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger treffen vielfältige Pflichten zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahlen.

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Adressen siehe beil. Liste Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Telefon München,

Mehr

Stand: Wahlanweisung für die Europawahl Gemeinde - WA 3 - Vorbemerkung:

Stand: Wahlanweisung für die Europawahl Gemeinde - WA 3 - Vorbemerkung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Stand: 31.03.2014 Wahlanweisung für die Europawahl 2014 Gemeinde - WA 3 - Vorbemerkung: Zusätzlich sind die aktuellen Wahlrundschreiben und

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl im Wahlkreis 8 Segeberg Stormarn-Mitte Die Wahl zum 19.

Mehr

Wochentag Datum Stichtag für Fristende Vorschriften

Wochentag Datum Stichtag für Fristende Vorschriften nach Wahl der Mitglieder nach Einteilung Wahlkreise nach Eingang Wahl der Mitglieder für den GWA auf Amtsebene / der Gemeinde Schönberg und Bekanntmachung der Zusammensetzung eventuell Beschluss der Gemeinde

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 291 Ulm über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

Wahlstatistikgesetz (WStatG)

Wahlstatistikgesetz (WStatG) Wahlstatistikgesetz (WStatG) Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik

Mehr

Zeitplan für die Durchführung der Wahl des 17. Landtags am 14. Mai 2017

Zeitplan für die Durchführung der Wahl des 17. Landtags am 14. Mai 2017 Anlage 2 Zeitplan für die Durchführung der Wahl des 17. Landtags am 14. Mai 2017 18 Jahre vor dem Wahltag 14.05.1999 Letzter Geburtstermin a) für die Wahlberechtigung b) für die Wählbarkeit 1 Nr. 2 LWahlG

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!

Mehr

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des 17. Deutschen Bundestags im Wahlkreis 188 Bergstraße am 27. September 2009 Der Bundespräsident

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_8\04_Antrags-_und Genehmigungsverfahren\02_Ganztagsschulen_Antragsverfahren\Antragsverfahren

Mehr

Wissenswertes zur Bundestagswahl

Wissenswertes zur Bundestagswahl Wissenswertes zur Bundestagswahl Wahlgrundsätze Gemäß Art. 38 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Per E-Mail Regierungen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Wahlvorschläge für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen Hinweise für Gemeinden zur Bescheinigung des Wahlrechts 1 für Unterstützungsunterschriften

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Vollzug BAT\TV-L-26\Info-8-26-FMS-4-8-Schulen-IIff_RS.doc Bayerisches Staatsministerium für

Mehr

Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg

Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg einschließlich des Regionalwahlrechts von Werner Sixt Erster Beigeordneter a. D. des Gemeindetags Baden-Württemberg 6., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG

Mehr

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag -

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - - Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - Hinweise zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 217 München - Nord 218 München - Ost 219 München - Süd 220 München - West/Mitte Für die Durchführung

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

======================================================= wahlen-in-braunschweig INFO vom 25. August 2005

======================================================= wahlen-in-braunschweig INFO vom 25. August 2005 ======================================================= wahlen-in-braunschweig INFO 03-2005 vom 25. August 2005 ======================================================= 1. Bundestagswahl am 18. September

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_4\1Butz\MSO-Ä 2014\Veröffentlichung\064011_r.docx Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September

Mehr

Bundeswahlordnung (BWO)

Bundeswahlordnung (BWO) Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juni 2005 (BGBl. I S. 1951) Erster Abschnitt Wahlorgane ( 1 bis

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Nr September 2017 INHALT:

Nr September 2017 INHALT: - 96 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München -Zentralabteilung-

Mehr

PRESSEMITTEILUNG

PRESSEMITTEILUNG 2 PRESSEMITTEILUNG - 19.9.17 - Bundestagswahl 2017 - Der Trend geht zur Briefwahl: Über 49.000 Bürgerinnen und Bürger haben bereits Briefwahl beantragt Kreis Paderborn (krpb). Am kommenden Sonntag, 24.

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

aufgaben-wahlteam.html

aufgaben-wahlteam.html www.stadt-muenster.de/wahlen/ aufgaben-wahlteam.html Leitfaden für die Briefwahlvorstände zur Bundestagswahl 2017 Bundestagswahl 24.09.2017 Stand: 09.08.2017 Rechtliche Grundlagen Das Bundeswahlgesetz

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Bundestagswahl (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zur Bundestagswahl (FAQ) Häufig gestellte Fragen zur Bundestagswahl (FAQ) Themenbereiche: I. Allgemeines Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Bundestagswahl? Welche Aufgaben hat der Landeswahlleiter bei der Bundestagswahl?

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Arbeitsgemeinschaften nach

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Verteilerliste Regierungen nachrichtlich: Arbeiter-Samariter-Bund Malteser-Hilfsdienst e.v. Landesverband

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Bundeswahlordnung (BWO)

Bundeswahlordnung (BWO) Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) geändert worden ist. Inhaltsübersicht

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Bundeswahlordnung (BWO)

Bundeswahlordnung (BWO) Bundeswahlordnung (BWO) BWO Ausfertigungsdatum: 28.08.1985 Vollzitat: "Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. S. 1376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster LfdNr./Jahr 1-6 Veröffentlichungsdatum: 27.03.2013 Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl

Mehr

Kommunalwahl Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt. Der Wahltag im Überblick

Kommunalwahl Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt. Der Wahltag im Überblick Kommunalwahl 2016 Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt Der Wahltag im Überblick 7.15 Uhr Treffen im Wahlraum (alt. Wahllokal), um Vorbereitungen zu treffen, z. B. Aufbau, Ausschilderung von 8:00

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München nur per E-Mail über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden

Mehr

Redemanuskript zur Präsentation SCHULUNG DER WAHL- UND BRIEFWAHLVORSTÄNDE. Demoversion

Redemanuskript zur Präsentation SCHULUNG DER WAHL- UND BRIEFWAHLVORSTÄNDE. Demoversion MICHAEL VILSMEIER PETER TSCHIRNER Redemanuskript zur Präsentation SCHULUNG DER WAHL- UND BRIEFWAHLVORSTÄNDE Bundestagswahl 22. September 2013 Bayerischer Wahlverlag GmbH Sandstraße 4, 93197 Zeitlarn Telefon

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

Bundestagswahl am 24. September Briefwahlvorstände

Bundestagswahl am 24. September Briefwahlvorstände Bundestagswahl am 24. September 2017 - Briefwahlvorstände Bundestag 598 Abgeordnete Erststimme 299 durch Mehrheitswahl im Wahlkreis Zweitstimme Rest durch Verhältniswahl Landeslisten der Parteien Titel

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Abdruck Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Versand per OWA An die staatlichen

Mehr

Information zur Bundestagswahl 2013

Information zur Bundestagswahl 2013 Information zur Bundestagswahl 2013 Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswal 2013 vom 8. Februar 2013 (BGBL./S. 165) am Sonntag,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_4\1Butz\GrSO-Ä 2014\Veröffentlichung\068082_Abdruck.docx Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1994, 957 FNA: FNA Europawahlordnung. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1994, 957 FNA: FNA Europawahlordnung. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: EuWO Neugefasst durch 02.05.1994 Bek. vom: Gültig ab: 19.08.1988 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl 1994, 957 FNA: FNA 111-5-4 Europawahlordnung

Mehr

Kreiswahlleiter der Bundestagswahlkreise in Hessen. nachrichtlich: Hessisches Statistisches Landesamt. ekom21-kgrz Hessen. Wahlerlass Nr.

Kreiswahlleiter der Bundestagswahlkreise in Hessen. nachrichtlich: Hessisches Statistisches Landesamt. ekom21-kgrz Hessen. Wahlerlass Nr. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Kreiswahlleiter der Bundestagswahlkreise in Hessen nachrichtlich: Hessisches

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Per E-Mail: Regierung

Mehr

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste

Mehr