NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Junioren-Ausschreibung im NFV -Kreis Harburgfür die Spielsaison 2013/2014 Für die Durchführung des Spielbetriebs der Fußballjugend des Kreises Harburg sind die Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußballbundes sowie des Niedersächsischen Fußballverbandes und diese Ausschreibung maßgebend. Der Kreisjugendausschuss ist für die Punkt-, Hallen-, Freundschafts- und Auswahlspiele sowie Juniorenturniere zuständig. 1. Altersklassen, Spielklassen und Spielzeiten Die Spielzeiten bestimmen sich nach 4, 16 und 18 der Jugendordnung (JO). Auf Kreisebene setzen wir 14 Spielklassen fest, in denen Mannschaften gemeldet werden können. 2013/2014 Altersklassen Mannschaften Spielklasse Jahrgang G-Junioren 6er 6er U 06 U /jünger 2007/jünger F-Junioren 7er U /jünger 7er U /jünger E-Junioren 7er U /jünger 7er U /jünger D-Junioren 9er / 7er U /jünger 9er U /jünger C-Junioren 11er U /jünger 11er U /jünger B-Junioren 11er U /jünger 11er U /jünger A-Junioren 11er U /jünger 11er U /jünger Der Kreisjugendausschuss behält sich davon abweichende Einteilungen der Mannschaftsstärken und Spielzeitfestsetzungen vor. Spieler mit Zweitspielrecht und JSG Teilnehmer in Nachbarkreisen unterliegen der Sportgerichtsbarkeit des aufnehmenden Kreises. 2. Adressen, Staffelleiter und Meldekopf DFBnet Die Adressen der Jugendobleute werden über den offiziellen Verteiler im DFB Mailsystem und im elektronischen Postfachsystem vor Beginn der Saison 2013/14 verteilt. Aktuelle Änderungen werden per Mail mitgeteilt. Staffelleiter und Postempfänger der Spielberichte: Die Spielberichte der U19 bis U18, U16 bis U12, sowie der U06- bis 09-Junioren, einschließlich der Kreispokale Wilhelm-Harms-Pokal, Eckart-Weithoener-Pokal, 9er-U13-Gerhard-Stockmann-Pokal und 7er-U12-Ernst-Bertram- Pokal, gehen an: Dieter Allerding Am Bohnenberg 1 a, Salzhausen Tel / Mail: d.allerding@nfv-kreisharburg.de evpost: dieter.allerding@nfv.evpost.de Die Spielberichte der U11- und U10-Junioren, einschließlich des Kreispokals der U11-Junioren Dieter-Tomforde- Pokal, gehen an: Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 1 von 10

2 Dierk Rademacher Hermann-Löns-Ring 34, Hanstedt Tel / Mail: d.rademacher@nfv-kreisharburg.de evpost: dierk.rademacher@nfv.evpost.de 2.1 Ergebnismeldung Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet das Spielergebnis innerhalb von einer Stunde nach Spielschluss dem NFV über das DFBnet zu melden. Ausbleibende, unvollständige oder verspätete Meldungen werden mit einer Verwaltungsstrafe belegt. Auch Spielausfälle, Absagen, Nichtantreten und Abbrüche sind fristgerecht zu melden. 3. Mannschaftsmeldung Die Mannschaftsmeldung ist über den elektronischen Meldebogen im DFBnet einzugeben und zu melden, diese wird durch ein Zeitfenster begrenzt sein. Meldeschluss für die Saison 2014/2015 ist der vom NFV bestimmte Termin. Dieser ist im Meldebogen vermerkt und es gibt KEINE Ausnahme oder Verlängerung. Der DFBnet -Meldebogen ist ein elektronisches Meldesystem und ersetzt den Papiermeldebogen. Bis zum 15. Januar 2014 (Meldeschluss) besteht die Möglichkeit für Nachmeldungen und Ummeldungen zur 2. Halbserie 2013/2014. Die Meldefrist ist unbedingt einzuhalten. Nachmeldungen sind nur möglich: - bei der Bildung von neuen Staffeln. - wenn in den untersten Spielklassen Mannschaften zurückgezogen haben, dann besteht die Möglichkeit, diese Staffeln aufzufüllen. Dort angemeldete Nachmeldungen bzw. Ummeldungen aus den Staffeln spielen für den Rest der Saison OHNE WERTUNG, sofern die jeweilige Staffel die ganze Saison spielt. Veränderungen des Jugendobmannes/der Jugendobfrau oder dessen/deren Stellvertreters während der Spielserie sind schriftlich bei Dieter Allerding anzuzeigen. Die Nichteinhaltung der Meldetermine oder eine unvollständige Meldung werden bestraft. 4. Allgemeines, Durchführung der Punktspiele, Auf- und Abstieg, Verlegungen Es wird empfohlen eine Eltern-/Fanzone einzurichten! Der Mindestabstand von fünf Metern zum Spielfeldrand für die Eltern und die Fans ist Pflicht. Ist eine Werbebandebzw. eine Spielfeldumrandung vorhanden, müssen die Eltern und Fans, wie beim Herren- und Frauenfußball, hinter dieser stehen. Ein Aufenthalt auf dem Spielfeld, das Rauchen und der Alkoholgenuss sind nicht gestattet. Somit gilt für die Eltern und Fans: Anfeuern ja - Steuern nein! Alle Spielklassen der U19-U06-Junioren werden in Staffeln eingeteilt. Die 11er-Mannschaften der U19-U14 spielen eine Hin- und Rückserie über das gesamte Spieljahr. Nach dem Aufstieg des Erstplatzierten bei U18-U14 in den Bezirk werden im Frühjahr die Tore und Punkte aus der Herbstrunde übernommen! Die 9er-Mannschaften der U13- und U12 Junioren spielen eine Hin- und Rückserie über das gesamte Spieljahr. Die 7er-Mannschaften der U12-Junioren spielen im Herbst 2013 eine Doppelrunde. Zum Frühjahr wird eine neue Runde angesetzt. Die Tore und Punkte aus der Herbstrunde werden übernommen! Die 7er-Mannschaften der U11- bis U8 Junioren spielen eine Hin- und Rückserie über das gesamte Spieljahr. Der Auf- und Abstieg für die dann nächst höherer Altersklasse im Spieljahr 2014/2015 wird wie folgt geregelt: Die Zahl der Absteiger aus den Kreisligen U18-U15 beträgt zwei, Die Zahl der Aufsteiger aus den Kreisklassen U18-U15 beträgt zwei, wenn aufgrund der gemeldeten Mannschaften Kreisklassen entstehen sollten. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga U14 beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der Kreisklasse U14 beträgt zwei. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga 9er U13 beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der 9er U13 Kreisklasse beträgt drei. Die beiden Ersten aus den beiden Kreisklassen plus dem Zweitplatzierten mit der höheren Punktzahl. Sollte diese gleich sein, entscheidet das Torverhältnis. Wenn ein Verein in den Kreisklassen im Laufe der Saison ihre Mannschaft vom Spielbetrieb abmeldet und daher eine ungleiche Spieleanzahl entsethen, steigt die Mannschaft mit dem besseren Punktquotienten ( erreichte Punkte geteilt durch die absolvierten Spiele ) auf. Bei Gleichheit entscheidet wiederum das Torverhältnis. Die Zahl der Absteiger aus der 9er U12 Kreisliga beträgt drei. Die Zahl der Aufsteiger aus der 9er U12 Kreisklasse beträgt zwei. Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 2 von 10

3 Bei den 7er U12 Junioren wird in einer Staffel der Kreismeister ermittelt. Bei den 7er-Mannschaften der U11-, U10-, und U09-Junioren wird die Spielsaison in drei Klassen (Kreisliga, 1. und 2.Kreisklasse) ausgetragen. Aus den U11-U09 Kreisligen steigen die letzten vier Mannschaften in die 1.Kreisklassen ab. Aus den U11-U09 1.Kreisklassen steigen die ersten zwei Mannschaften in die Kreisliga auf. Aus den U11- U09 1.Kreisklassen steigen die letzten vier Mannschaften in die 2.Kreisklassen ab. Aus den U11-U09 2.Kreisklassen steigen die ersten zwei Mannschaften in die 1.Kreisklasse auf. Alle übrigen Mannschaften + die Nachmeldungen werden in der 2.Kreisklasse eingeteilt. Bei den U08 Junioren wird ganzjährig in drei gleichstarken Staffeln gespielt. Die Mannschaften mit den Tabellenplätzen 1-4 der drei Staffeln bilden in der Saison 2014/2015 die Kreisliga. Die Mannschaften mit den Tabellenplätzen 5-8 der drei Staffeln bilden in der Saison 2014/2015 die 1.Kreisklasse, Die übrigen Mannschaften und Nachmeldungen werden in der 2.Kreisklasse eingeteilt. Die Ersten der U08-Staffeln 1, 2 und 3 spielen am Ende der Saison 2013/2014 im Verlauf des Tages der Ehrung den Kreismeister in einer Spielrunde aus, wobei Jeder gegen Jeden antritt. Sollten Mannschaften aus eine der Kreisligen in der nächsten Spielserie nicht melden, so könnten die nächst platzierten Mannschaften aufsteigen. Darüber entscheidet der Kreisjugendausschuss nach Anzahl der Meldungen. Bei einem Verzicht auf den sportlich erreichten Aufstieg für 2014/2015, entfällt das Aufstiegsrecht im Folgejahr. Es ist nicht möglich, dass zwei Mannschaften eines Vereins in einer Spielklasse spielen. (Kreisliga und Kreisklasse) Untere Mannschaften müssen aufgrund einer höheren Mannschaft die Spielklasse verlassen. Mannschaften eines Vereins können nur in der niedrigsten Spielklasse gemeinsam spielen. Bei den U07 und U06-Junioren gibt es eine Spielrunde ohne Meisterschaft und Wertung! Es muss immer ein 0:0 als Ergebnis eingegeben werden! Bei nicht ausreichender Meldung von Mannschaften einer Spielklasse behält sich der KJA vor, eine andere Staffeleinteilung vorzunehmen und ein anderes Spielsystem zu wählen. Der im Sportinformationssystem (DFBnet) veröffentlichte Spielplan ist verbindlich. Spielverlegungen können nach Bekanntgabe der Spielpläne bei angesetzten Schiedsrichtern nur bis zu den Arbeitstagungen, die vor Saisonbeginnbzw. vor Beginn der Frühjahrrunde stattfinden, verlegt werden. Bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichtern ( U13- Junioren 1.Kreisklasse bis U06-Junioren ohne U13-Gerhard-Stockmann-Pokal ) ist eine nur eine Vorverlegung des Spieles in Absprache mit dem Spielpartner ohne Vermittlung des Kreisjugendauschusses möglich. Ansonsten kann eine Spielverlegung nur mit Zustimmung des Staffelleiters und/oder des KJA -Vorsitzenden erfolgen. Anträge auf Spielverlegung (Abstellen von Juniorenspielern für Auswahlspiele oder -maßnahmen sowie Klassenfahrten oder Freizeiten der Kirchen und Schulen) sind spätestens 7 Tage vor dem Spieltermin durch den Jugendobmann/Jugendobfrau bzw. Stellvertreter schriftlich mit Bestätigung von der entsprechenden Institution an den Staffelleiter zu richten, so dass er Gelegenheit hat das Spiel zu verlegen. Es ist auf einen offiziellen Vereinsbriefbogen mit Vereinsstempel bzw. über das evpostfach zu erfolgen. Dem Staffelleiter und dem Vorsitzenden des Jugendspielausschusses bleibt es vorbehalten, von dem absagenden Verein für die Spielabsetzung oder -verlegung einen geeigneten Nachweis zu fordern. Anträge von Trainern, Betreuern und Eltern sind nicht zulässig und werden abgewiesen. Eigenmächtige Spielverlegungen können mit Punktabzug und einer Verwaltungsstrafe geahndet werden. Spielabsetzungen und -verlegungen können nur nach 27 Spielordnung vorgenommen werden. Eine Spielverlegung für Begegnungen mit angesetzten Schiedsrichtern, was auch für eine Zeitverschiebung am selben Tag gilt, pro Halbserie pro Verein oder Juniorenspielgemeinschaft ist kostenfrei. Jede weitere wird mit einer Verwaltungsgebühr von 15,- belegt. Diese Gebühr hat der Verein zu tragen, der um die Spielverlegung nachgesucht hat. 4.1 Auswahlspieler Für Auswahlmannschaften müssen die Vereine ihre Spieler zur Verfügung stellen. Angeforderte Spieler sind an dem vorgesehenen Spieltag und, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Anfordernden vorliegt, an dem Spieltag vorausgehenden Tag für andere Spiele nicht spielberechtigt. Vereine, die für Auswahlmaßnahmen Spieler zur Verfügung stellen müssen, können nur für die Mannschaft der Altersklasse dieses Spielers die Absetzung eines angesetzten Pflichtspieles schriftlich 14 Tage vor dem angesetzten Spieltermin beantragen ( siehe 21 der Jugendordnung ). Juniorenfußballspiele können wegen Auswahlmaßnahmen für Mädchen nicht abgesagt werden Spielkleidung Hinsichtlich einer Gleichheit der Spielkleidung wird grundsätzlich auf 21 der Spielordnung verwiesen. Gemäß 21 (2) SpO NFV wird abweichend festgelegt, dass immer der Heimverein einen Ausweichtrikotsatz bei Gleichheit der Spielkleidung anzuziehen hat. Dem Schiedsrichter ist immer die Trikotfarbe schwarz vorbehalten. Sollte sich hier eine Gleichheit der Spielkleidung ergeben, so hat der betroffene Verein und nicht der Schiedsrichter das Trikot zu wechseln. Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 3 von 10

4 5. Sportinformationssytem (DFBnet) Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird über das Sportinformationssystem (DFBnet) abgewickelt. Das DFBnet ist ein System miteinander verknüpfter EDV-Programme, das den Anwendern entsprechend der erteilten Zugangsberechtigung die Möglichkeit bietet, auf Internet-Basis zu kommunizieren. Nachdem auf der Beiratssitzung am der 27 SpO/NFV dahingehend geändert wurde, dass zum DFBnet auch die Homepage des NFV unter gehört, hat das Präsidium und der Vorstand mit Zustimmung des Beirates beschlossen, die Nutzung des DFBnet-Mail ab für die schriftliche Kommunikation innerhalb des Verbandes verbindlich vorzuschreiben. Dies gilt auch für unseren Spielbetrieb. Es erfolgt kein Postversand. Die Vereine sind verpflichtet täglich eventuelle Mitteilungen in ihrer Mailbox zu lesen. Alle Mailboxnummern sind im DFBnet verfügbar. 6. Wertung der Punktspiele In den Qualifikationen der Staffeln zählt bei Punktgleichheit die Tordifferenz. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, zählt der direkte Vergleich. Ist der ebenfalls gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Der Meister in den Klassen U18 U14 wird am Ende der Saison aus den Herbstmeistern (Aufsteiger in den Bezirk) und den Mannschaften, die nach Abschluss der Punktspielserie die meisten Punkte aufweisen, ermittelt. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, zählt der direkte Vergleich. Ist dieser ebenfalls gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Meister der Klassen U19, U13 - U09 sind diejenigen Mannschaften, die nach Abschluss der Punktspielserie die meisten Punkte aufweisen. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, zählt der direkte Vergleich. Ist dieser ebenfalls gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei der U08-Junioren spielen die drei Staffelersten den Kreismeister in einer Spielrunde Jeder gegen Jeden aus. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Teams gleich, ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, zählt der direkte Vergleich. Ist dieser ebenfalls gleich, findet ein Entscheidungsschießen statt, notfalls Jeder gegen Jeden. Endet ein Entscheidungsspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, so wird es bei den A- Junioren 2 x 15 Min, B-Junioren um 2 x 10 Minuten und in den Altersklassen C- bis F- Junioren um 2 x 5 Minuten verlängert. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, so findet ein Entscheidungsschießen statt. Das Entscheidungsmeterschießen bestimmt sich generell nach den Fußballregeln 2013/2014 des DFB. Abweichend davon wird folgendes festgeschrieben: Bei Mannschaften mit einer Mannschaftsstärke von 9 Spielern werden 4 Strafstöße geschossen und bei Mannschaften mit einer Mannschaftsstärke von 7 Spieler werden 3 Strafstöße geschossen. 7. Meisterschaft und Aufstieg in den Bezirk Der Kreismeister der Kreisliga der U13 erhält das Aufstiegsrecht in den Bezirk, wenn der Bezirk Lüneburg einen Aufsteiger pro Kreis zulässt. Die Meister der Altersklassen U12-U08 sind Kreismeister ohne Aufstiegsrecht. Die Tabellenführer (Herbstmeister) der jeweiligen Kreisligen U18-U14 steigen zur Halbserie in den Bezirk auf. Alle anderen Mannschaften der jeweiligen Kreisligen spielen die Rückserie, wobei die Punkte und Tore, die gegen die aufgestiegenen Mannschaften in der Hinserie erreicht worden sind, übernommen werden. Nach Abschluss der Kreisligen spielen der Halbserien- Aufsteiger in den Bezirk und der erste aus der Rückserie den Kreismeister aus. Bei Nachrückern in den Bezirk spielen die betroffenden Aufsteiger und der Erste der Rückrunde den Kreismeister aus. Die dabei entstehenden Kosten für den Schiedsrichter sind von den teilnehmenden Mannschaften/Vereine jeweils zur Hälfte zu tragen. 8. Spielberechtigung von Juniorenspielern in den einzelnen Altersklassen Spielberechtigt sind nur diejenigen Spieler, für die der Verein eine Spielerlaubnis und einen gültigen Spielerpass des Niedersächsischen Fußballverbandes besitzt. Sollen Spieler eines anderen Vereins mit dem Zweitspielrecht eingesetzt werden, so ist für diese beim Vorsitzenden des Juniorenausschusses eine Genehmigung zu beantragen (nach 12 JO). Dem Antrag auf Erteilung des Zweitspielrechts ist dem Spielerpass des Juniorenspielers beizufügen. Spieler mit Zweitspielrecht dürfen nur in den Mannschaften eingesetzt werde, für die es beantragt worden ist. Die Verantwortung liegt bei den Vereinen. Juniorenspieler dürfen nur dann an den Pflicht- und Freundschaftsspielen teilnehmen, wenn sie die Spielberechtigung für den Verein besitzen und dem Verein die Spielerlaubnis vorliegt. Das ausgestellte Zweitspielrecht ist dem Spielerpass anzuheften. Im Übrigen sind die Bestimmungen des 8 Jugendordnung und des 10 Spielordnung zu beachten. Die Mindestzahl der Spieler beträgt bei den 11er-Mannschaften 7 Spieler, bei den 7er-Mannschaften 5 Spieler und den 6er-Mannschaften 4 Spieler. Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 4 von 10

5 In allen Altersklassen können bis zu vier Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Ausnahme: Bei den Spielen auf dem 9er -Feld bei den D-Junioren, sowie bei den U06- und U07-Junioren dürfen sechs Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden! Das Festspielen regelt die Spiel- und Jugendordnung nach den Altersklassen A- bis G-Junioren. Die 7er U12 Junioren Mannschaften verstehen sich als untere Mannschaften im Sinne der Spielordnung. Die Nummerierung der Mannschaften im DFBnet ergibt die Reihenfolge. 9. Freigabe von Junioren für Seniorenmannschaften Es wird auf 12 Jugendordnung hingewiesen. 10. Platzbau, Spielfeldmaße und Spielbälle Alle 11er-Mannschaften spielen auf dem Großfeld. Alle 9er-Mannschaften spielen auf dem ursprünglichen Großfeld zwischen beiden Strafräumen auf Jugendtore 5 x 2 m und das Spielfeld muss eingerückt sein (siehe unten grafisch dargestellte Spielfelder). Es darf keinesfalls in einer Großfeldhälfte quer gespielt werden! Die Spielfeldbegrenzungen bzw. Strafraummarkierungen, Mittellinie müssen durch Linien gekennzeichnet werden. Die Tore sind mit Netzen zu versehen. Strafstöße werden vom 8 m-punkt getreten. Strafraum müssen 12 m tief, 29 m breit (12 m, Tor, 12 m) und der Torraum 4 m tief, 13 m breit (4 m, Tor, 4 m) sein. Das Maß für den Torraum muss nicht dargestellt sein. Der Strafraum muss immer mit Linien gekennzeichnet sein! Die Mannschaftsstärke bei den 9er Mannschaften beträgt mindestens 7, maximal 9 Spieler. Transportable und bewegliche Tore sind vor dem Spiel gegen ein Umfallen geeignet zu sichern! Bei den 9er D-Junioren (U12 + U13) gelten folgende Spielfelder: Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 5 von 10

6 oder Bei den 7er U12-Junioren gilt folgendes Spielfeld: Bei den 7er-Mannschaften der U08 - U11-Junioren gilt folgendes Spielfeld: Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 6 von 10

7 Bei den U Junioren ( Mannschaftsstärke 6 Spieler ) gilt folgendes Spielfeld: Bei allen Kleinspielfelder gilt: Die Tore (5m x 2m) sind mit Netzen zu versehen. Die übrigen Spielfeldmaße des kleinen Feldes betragen: Strafraum 12 m; Torraum 4 m sowie Strafstoßmarke 8 m. Der Abstand des gegnerischen Spielpartners bei ruhenden Bällen (Freistöße, Eckstöße und beim Anstoß) beträgt auf den Kleinspielfelder 5m, auf dem 9er-Feld 6 Meter. Die Spielfeldbegrenzungen bzw. Tor- oder Strafraummarkierungen können durch Linien, unterbrochene Linien, andere Farbe, Punkte oder Markierungskegel außerhalb des Feldes gekennzeichnet werden. 11. Spielbälle: Bei den G-Junioren (U06+07) muss mit Leichtspielbällen Gr. 4 und Gewicht 290 gr. gespielt werden. Bei den F-und E-Junioren (U08-U11) muss mit Leichtspielbällen Gr. 5 und Gewicht 290 gr. gespielt werden. Bei den D-Junioren (U12+U13) muss mit Leichtspielbällen Gr.5 und Gewicht 350 gr. gespielt werden. Zuständig für den Spielball ist der Heimverein. Verstöße werden bestraft. Im Wiederholungsfall durch einen Verein kann eine Umwertung des Spiels erfolgen. In den Altersklassen der G- und F-Junioren (U06-U09) gelten folgende Regelungen: die Rückpassregel ist aufgehoben die Abseitsregel findet keine Anwendung Bei falschem Einwurf, Abwurf oder Abstoß: Wiederholung unter Anleitung durchführen. Der Abstoß kann auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen Der Platzverein ist in allen Fällen für die ordnungsgemäße Herrichtung des Platzes verantwortlich. Mangelhafter Platzbau wird bestraft. Gravierende Mängel am Platzaufbau können zu Umwertungen führen. 12. Fehlen von Spielerpässen Fehlt bei einem Spiel der Pass eines Juniorenspielers, so haben der Spieler und der Mannschaftsbetreuer durch Unterschrift auf dem Spielberichtsformular die vorliegende Spielerlaubnis zu bestätigen. Der fehlende Pass muss nicht an den zuständigen Staffelleiter nachgesandt werden. Wird ein Spielerpass von einem angesetzten Schiedsrichter moniert und ist es im Spielbericht vermerkt, muss das korrigiert und dem zuständigen Staffelleiter vorgelegt werden. 13. Schiedsrichteransetzungen Der Kreisjugendausschuss entscheidet im Einvernehmen mit dem Schiedsrichterausschuss, inwieweit bei den Punktspielen der Juniorenmannschaften verbandsseitig Schiedsrichter angesetzt werden. Derzeit werden Spiele von der U13 Kreisliga bis zu den U19-Junioren mit angesetzten Schiedsrichtern ausgetragen. Werden keine Schiedsrichter verbandsseitig angesetzt, so hat der Platzverein einen, wenn möglich geprüften Schiedsrichter zu stellen. Schiedsrichteransetzer der Junioren ist: Sven Weber Kronskamp 9, Tostedt Tel.: 0171 / ksl@srharburg.de evpost:sven.weber@nfv.evpost.de Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 7 von 10

8 Einem angesetzten Schiedsrichter bzw. einer angesetzten Schiedsrichterin ist eine geeignete Umkleidemöglichkeit zu stellen. Bei Nichtbeachtung und Eintrag des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin im Spielbericht wird eine Verwaltungsstrafe von 20.--Euro erhoben. 14. Spielberichte Die Spielberichtsformulare sind deutlich in Blockschrift oder mit der Schreibmaschine bzw. PC auszufüllen. Die Vornamen der Spieler dürfen nicht abgekürzt werden. Die Spielnummer (Staffelnummer und Spielnummer), das Datum, der Ort, die Staffelbezeichnung, die Altersklasse und die Mannschaftsnamen sind vollständig auszufüllen. Geklebte oder geheftete Spielberichtsformulare sind untersagt. Der Spielbericht ist ein Dokument, das in Schadenfällen fälschungssicher sein muss. Das vom NFV vorgegebene Formular ist mit Vorder- und Rückseite zu verwenden. Bei Spielen mit angesetztem Schiedsrichter sind von jedem Verein ein Linienrichter zur Unterstützung des Schiedsrichter einzutragen und zu stellen. Den Linienrichtern sind vom Heimverein Linienrichterfahnen zur Verfügung zu stellen. Auf dem Spielberichtsformular sind vor Spielbeginn die beginnenden Spieler einzutragen. Nach Spielschluss sind vom verantwortlichen Jugendbetreuer (Name und Unterschrift auf dem Spielbericht) die ausgetauschten Spieler, die dem Schiedsrichter vor Spielbeginn namentlich genannt werden müssen, nachzutragen und vom Schiedsrichter zu kontrollieren. Ein Einspruch bei nicht korrektem Platzbau muss vor dem Spielbeginn dem Schiedsrichter gemeldet und auf dem Spielbericht vermerkt werden. Es ist auch zulässig vor Spielbeginn alle einzusetzenden Spieler im Spielbericht einzutragen. Eventuell überzählige und somit nicht eingesetzte Spieler sind nach Spielende vom zuständigen Trainer/Betreuer unbedingt zu streichen. Sollte es nicht erfolgen, kann eine Umwertung des jeweiligen Spiels durch den Staffelleiter erfolgen. Bei 11er-Mannschaften sind maximal 15 Spieler einsetzbar. Bei 9er-Mannschaften sind maximal 15 Spieler einsetzbar. Bei 7er-Mannschaften sind maximal 11 Spieler einsetzbar. Bei 6er-Mannschaften sind maximal 12 Spieler einsetzbar. Eine Überschreitung dieser Anzahlen führt zur Umwertung des Spieles. Sind Rückennummern vorhanden, so müssen sie mit den Namen der eingesetzten Spieler übereinstimmen. Auch bei Freundschafts- und Pokalspielen sind der Spielbericht und die Spielerpässe dem Schiedsrichter zu übergeben. Rechtzeitig vor dem Spiel ist dem Schiedsrichter ein von beiden Mannschaften ausgefüllter Spielbericht mit Pässen und vom Platzverein ein frankierter Briefumschlag mit der Anschrift des Staffelleiters (siehe 2.) zu übergeben, so dass eine Passkontrolle vor dem Spiel möglich ist. Die Mannschaftsbetreuer und die Mannschaftsführer haben das Recht, die Spielerpässe des Gegners einzusehen und eine Passkontrolle vorzunehmen. Der Spielbericht ist vom Mannschaftsbetreuer und/oder vom volljährigen Mannschaftsführer zu unterschreiben. Der Unterschreibende ist für die Richtigkeit der auf dem Spielbericht gemachten Angaben verantwortlich. Bei einem Spielausfall hat der Platzverein einen im Spielberichtskopf vollständig mit Spielnummer, Datum, Ort, Spielklasse und Paarung ausgefüllten Spielbericht unter Mitteilung des Spielausfalls an den Staffelleiter zu übersenden. Die Spielberichte sollen spätestens drei Werktage nach dem Spieltag dem Staffelleiter vorliegen. Verspätete Zusendung kann mit einer Verwaltungsstrafe von 5,- und im Wiederholungsfall bis zu 10,- geahndet werden. 15. Verspäteter Spielbeginn Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Punkt- oder Pokalspiel verspätet an und wird das Spiel ordnungsgemäß ausgetragen, so wird das Spiel entsprechend seinem Ausgang gewertet. Bei Verspätung einer Mannschaft besteht für die gegnerische Mannschaft und für den Schiedsrichter eine Wartepflicht von 45 Minuten ( 36 SpO). Der Schiedsrichter kann im Ausnahmefall über eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Wartefrist entscheiden. Verspätetes Antreten und verschuldeter verspäteter Spielbeginn werden mit einer Verwaltungsstrafe von 5,- geahndet. Sofern ein angesetzter Schiedsrichter zum Spielbeginn nicht anwesend ist, müssen sich die Mannschaften auf einen Schiedsrichter einigen und es vor dem Spiel im Spielbericht vermerken. Auf einen angesetzten Schiedsrichter muss nicht gewartet werden! 16. Kunstrasenplätze Das Spielen auf Kunstrasen ist generell möglich unter folgenden Voraussetzungen: Der Gegner und Schiedsrichter muss mindestens einen Tag vor dem Spiel informiert werden. Der Gegner muss vor Spielbeginn die Gelegenheit haben, das Spielfeld mindestens 15 Minuten zusammenhängend zu betreten. Schuhe mit Schraubstollen sind nicht zulässig. Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 8 von 10

9 17. Bespielbarkeit von Plätzen Bei Unbespielbarkeit eines Platzes ist gemäß 28 NFV-SpO wie folgt zu verfahren: Bei witterungsbedingten Spielabsagen ist in jedem Fall ein Protokoll über die Tatsachen und Gründe der Absage zu fertigen. Diesem Protokoll ist bei vereinseigenen oder diesen gleichgestellten Plätzen die Stellungnahme einer neutralen Verbandsperson (Schiedsrichter) und bei kommunalen Plätzen die Bescheinigung des öffentlich-rechtlichen Eigentümers beizufügen. Zu den gleichgestellten Plätzen zählen gepachtete Plätze sowie kommunale Plätze, bei denen der öffentlich-rechtliche Träger die Beurteilung der Bespielbarkeit auf den Verein delegiert hat. Die Eigentumsverhältnisse und ggf. die Delegation der Verantwortung für Spielabsagen sind vorher nachzuweisen. Bei krankheitsbedingten Absagen sind die Ausfälle von Spielern durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen zu belegen. Erfolgt dieses nicht, ist eine Wertung des Spiels durch den zuständigen Staffelleiter zulässig, auch wenn bereits ein Ausweichtermin mitgeteilt wurde. Bei jeder Spielabsage ist der Staffelleiter, der Spielgegner und bei Bedarf der Schiedsrichteransetzer und der Schiedsrichter umgehend und rechtzeitig (am selben Kalendertag) zu benachrichtigen. Versäumte Benachrichtigungen können mit 15,- bestraft werden. Der Spielausfall ist sofort in das DFBnet bei der entsprechenden Paarung vom Heimverein einzugeben, damit der schnellste Informationsfluss für alle gewährleistet ist ( Ausfälle können bis zu zwei Kalendertage vor dem angesetzten Termin im DFBnet eingegeben werden ). Das Protokoll mit der Stellungnahme oder der Bescheinigung ist dem zuständigen Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen einzusenden. Ein Spiel kann nur abgesagt werden, wenn alle dem Verein oder einer Spielgemeinschaft zur Verfügung stehenden Plätze ebenfalls unbespielbar oder belegt sind. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann eine Spielwertung gem. 37 Abs.4 NFV-SpO erfolgen. Nach einem ausgefallenen Spiel haben die beteiligten Vereine drei Tage Zeit sich auf einen neuen Termin zu einigen. Sollte keine Einigung erzielt werden oder ein Verein hat sich innerhalb von vier Tagen nach Ausfall des Spiels beim Staffelleiter nicht geäußert, so wird das Spiel verbindlich im DFBnet neu angesetzt. 18. Nichtantritt zu Punkt- und Pokalspielen Die Mannschaft, die nicht an einem Punkt- oder Pokalspiel teilnehmen kann, muss den Gegner, den Schiedsrichter und den Staffelleiter rechtzeitig informieren. Der Nichtantritt muss in das DFBnet eingegeben werden, was bereits drei Tage vor dem Termin möglich ist. Das Einsenden eines ausgefüllten Spielberichtes an den Staffelleiter ist nicht erforderlich! Das Nichtantreten wird wie folgt bestraft: Von U05-U11: beim ersten Mal 25.--, beim zweiten Mal 50.--, beim dritten Mal Euro und Abmeldung vom Spielbetrieb. Von U12-U19: beim ersten Mal 50.--, beim zweiten Mal 75.--, beim dritten Mal Euro und Abmeldung vom Spielbetrieb. 19. Streichung von Mannschaften Mannschaften, die während des Punktspieljahres einer Halbserie dreimal nicht angetreten oder nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt haben, können von der weiteren Teilnahme an dem Punktspiel- und Pokalspielbetrieb ausgeschlossen werden. 20. Pokalspiele Der A-Junioren Wilhelm-Harms-Pokal wird von den Spielklassen U19 und U18 ausgespielt. Der B-Junioren Wilhelm-Harms-Pokal wird von den Spielklassen U17 und U16 ausgespielt. Der C-Junioren Eckart-Weithoener-Pokal wird von den Spielklassen U15 und U14 ausgespielt. Der U13 Junioren Gerhard-Stockmann-Pokal wird von den U13-Mannschaften ausgespielt. Dabei ist zu beachten, dass es sich um 9er Pokalspiele handelt. Der U12 Junioren Ernst-Bertram-Pokal wird von allen gemeldeten U12-Mannschaften auf dem 9er Spielfeld ausgespielt. Spiele auf Großfeld sind nicht zulässig und werden für beide Mannschaften umgewertet. Die gemeldeten 7er Mannschaften müssen aufrüsten. Der 7er E-Junioren Dieter-Tomforde-Pokal wird von allen gemeldeten U11-Mannschaften ausgespielt. Alle Kreispokalspiele werden im k. o.-system ausgetragen. Bei Unentschieden gibt es ein sofortiges Entscheidungsschießen. Das Entscheidungsschießen bestimmt sich nach DFB Fußballregeln. Nur bei den Endspielen gibt es eine Verlängerung und dann ggf. ein Entscheidungsschießen, wie in Punkt 6 der Ausschreibung bei Entscheidungsspielen geregelt Der Kreisjugendausschuss behält sich vor, auch für andere Altersklassen Pokalspiele aus zutragen. Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 9 von 10

10 Die Pokalendspiele werden grundsätzlich an dem festgelegten Termin und Spielort durchgeführt. Eine Verlegung ist nur mit einem außerordentlichen Grund möglich. Die zum Frühjahr in den Bezirk aufgestiegenen Mannschaften haben, sofern sie noch im Pokalwettbewerb sind, den Endspieltermin zu berücksichtigen und ggf. ein angesetztes Bezirkspunktspiel rechtzeitig zu verlegen! 21. Strafbestimmungen und Verwaltungskosten Die Strafbestimmungen richten sich nach den Bestimmungen des 23 Jugendordnung NFV, 51 in Verbindung mit dem Anhang 2 der Spielordnung NFV sowie 42 Rechts- und Verfahrensordnung NFV. Dort nicht aufgeführte Verwaltungsstrafen, die nur unseren NFV Kreis Harburg betreffen sind wie folgt fest gelegt: Gebühr für das Nachmelden von Mannschaften 10 Fehlende oder nicht zur Verfügung gestellte Linienrichterfahnen Rechtsmittel gegen die Ausschreibung und gegen Verwaltungsstrafen Gegen diese Ausschreibung ist die gebührenfreie Anrufung nach 15 der Rechts- und Verfahrensordnung innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Ausschreibung beim Sportgericht des NFV - Kreis Harburg, Vorsitzender Klaus Seifert, Frühlingsheide 13, Hamburg, oder klaus.seifert@nfv.evpost.de möglich. Nach diesem Termin ist die Ausschreibung für alle Vereine verbindlich. Die örtliche Zuständigkeit erfolgt gem. 6 Abs. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung. 23. Änderungshinweis Datum Punkt Änderung Dieter Allerding ist für folgende Staffeln zuständig: U19 bis U18, U16 bis U12, sowie der U06- bis 09-Junioren, einschließlich der Kreispokale Wilhelm-Harms-Pokal, Eckart-Weithoener-Pokal, 9er-U13-Gerhard- Stockmann-Pokal und 7er-U12-Ernst-Bertram-Pokal. Jesteburg, den 20.August 2013 Frank Dohnke Vorsitzender KJA NFV Kreis Harburg Juniorenausschreibung 1314.doc Stand: Seite 10 von 10

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