Zulassungsantrag -zur Abgabe von physikalischen Leistungen gemäß 124 SGB V-

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1 Zulassungsantrag -zur Abgabe von physikalischen Leistungen gemäß 124 SGB V- Anschrift der Zulassungsstelle: Knappschaft Regionaldirektion Nord Vertragsbereich Niedersachsen Siemensstr. 7, Hannover Telefon: 0511/ Telefax: 0511/ Angaben zur Praxis (Zutreffendes bitte ankreuzen) Praxiseröffnung Wechsel des fachlichen Leiters Eröffnung einer Zweigstelle Erweiterung der bestehenden Praxis Praxisverlegung Bei Praxisübernahme bitte Namen und Adresse des vorherigen Inhabers angeben: Bitte zuerst den Namen des Inhabers angeben, dann ggf. den gewünschten Praxisnamen! Name: Praxisadresse: Telefon: Telefax: Institutionskennzeichen (IK-Nr.): Anmerkung: Falls noch kein Institutionskennzeichen vorhanden ist, beantragen Sie dieses bitte bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI), Alte Heerstraße 111, Sankt Augustin. Das Institutionskennzeichen wird für die Abrechnung und den per Gesetz vorgeschriebenen Datenträgeraustausch benötigt.

2 Die Praxis ist eine Einzelunternehmung eine Personengesellschaft/ juristische Person Die Praxis soll als Einzelpraxis geführt werden. als Praxisgemeinschaft mit folgenden eigenständig zugelassenen Leistungserbringern geführt werden: 1. Name, Vorname Berufsbezeichnung Berufsverband 2. Name, Vorname Berufsbezeichnung Berufsverband als Gemeinschaftspraxis mit folgenden Leistungserbringern geführt werden: 1. Name, Vorname Berufsbezeichnung Berufsverband 2. Name, Vorname Berufsbezeichnung Berufsverband Zugehörigkeit zu einem Berufsverband: Mitglied Berufsverband: Name, Anschrift Nichtmitglied Seite 2 von 16

3 Angaben zur fachlichen Leitung und fachlichen Qualifikation in eigener Person Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden durch als fachliche(n) Leiter/ Leiterin eingesetzte(n) Angestellten 1. Name, Vorname 2. Name, Vorname Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden Anmerkung: Bitte fügen Sie den Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung sowie den Arbeitsvertrag der fachlichen Leitung bei. Angaben zur früheren Tätigkeit Name und Anschrift der Praxis: Die Tätigkeit wurde ausgeübt: als fachliche Leitung im Angestelltenverhältnis als freier Mitarbeiter Diese Tätigkeit wurde zum beendet. Diese Tätigkeit wird weiterhin mit Stunden in der Woche ausgeübt. Seite 3 von 16

4 Folgende Heilmittel werden abgegeben Im Rahmen der Grundzulassung: Massagen Übungsbehandlungen Wärmebestrahlungsgerät Warmpackungen mit Peloiden (z. B. Fango, Schlick oder Moor) Im Rahmen der Zusatzzulassung: Unterwasserdruckstrahlmassagen Elektrobehandlung Kältetherapie Kohlensäurebäder und Kohlensäuregasbäder Voll- und Teilbäder mit Peloiden/Paraffin Übungsbehandlung im Wasser Einzel-Inhalation Ultraschallwärmetherapie Zertifikats- Leistungen (Vor und Zuname der leistungsberechtigten Personen angeben) Manuelle Lymphdrainage durch: Chirogymnastik durch: Anmerkung: Für die Durchführung von Chirogymnastik ist eine standfeste Spezialbehandlungsliege mit den Konstruktionsmerkmalen der Original-Chirogymnastik-Bank erforderlich, die in einem gesonderten Raum von mind. 8 m² steht und von allen Seiten zugänglich ist. Folgende Therapeuten sind in der Praxis tätig Name, Vorname Berufsausbildung als Stunden pro Woche Name, Vorname Berufsausbildung als Stunden pro Woche Name, Vorname Berufsausbildung als Stunden pro Woche Name, Vorname Berufsausbildung als Stunden pro Woche Name, Vorname Berufsausbildung als Stunden pro Woche Seite 4 von 16

5 Anmerkung: Berufsurkunden und Zertifikate über zusätzliche, abgeschlossene Weiterbildungen nach der Heilmittel- Richtlinie sämtlicher Mitarbeiter sind als Nachweise einzureichen. Beantragter Zulassungstermin Erklärung des Antragstellers und der fachlichen Leitung Mir ist bekannt, dass die zulassende Stelle zur Überprüfung der Betriebsausstattung eine Betriebsbegehung durchführen kann. Über eine künftige Erweiterung des Leistungsangebotes oder den Wechsel des fachlichen Leiters werde ich die zulassende Stelle unverzüglich informieren. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zum Widerruf der Zulassung führen. Die für die Versorgung der Versicherten geltende Vereinbarung erkenne ich als verbindlich an. Die unterzeichnete Anerkenntniserklärung nach 124 Abs. 2, Ziff. 3 SGB V (Verpflichtungsschein) ist beigefügt. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift der fachlichen Leitung Seite 5 von 16

6 Anlage 1 / Blatt 1 Anforderungen an Massagepraxen und medizinische Badebetriebe Praxisausstattung (Praxisskizze bitte beifügen) Allgemeine Anforderungen In sich abgeschlossene und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen getrennte Räumlichkeiten Die Praxis sowie im erforderlichen Umfang auch die Behandlungsräume sollen behindertengerecht zugänglich sein, um insbesondere Gehbehinderten und Behinderten im Rollstuhl einen Zugang ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Warteraum mit ausreichend Sitzgelegenheit, Garderobe, Anmeldung Toilette und Handwaschbecken Verbandskasten für erste Hilfe Patientendokumentation Räumliche Mindestvoraussetzungen Nutzfläche von mindestens 50 m² Die Größe der einzelnen Behandlungsräume (Kabinen) muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten; sie darf 6 m² nicht unterschreiten Einer der Behandlungsräume ist für die Abgabe von Übungsbehandlungen (Einzelbehandlung) einzurichten Alle Therapieräume müssen separat begehbar sein Behandlungsraum von mindestens 15 m² mit entsprechender Einrichtung (nur bei bewegungstherapeutischen Gruppenbehandlungen) Die Behandlungsräume müssen aus festen Wänden oder im Boden verankerten Stellwänden bestehen. Es ist sicherzustellen, dass kein Einblick möglich ist. Im Zutrittsbereich können Vorhänge verwendet werden, die (ab)waschbar sind. Die Behandlungsräume dürfen nicht als Durchgangsräume genutzt werden Raumhöhe der Therapieräume durchgehend mindestens 2,50 m lichte Höhe. Alle Räume müssen ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beheizbar und beleuchtbar sein Die Fußböden sind trittsicher, fugenarm, leicht aufzuwischen und / oder desinfizierbar Die Wände der Behandlungsräume sind glatt und bis zu einer Höhe von mindestens 1,80 m abwaschfest. Der Nassbereich ist mindestens bis zu einer Höhe von 2,50 m gefliest. Im Behandlungstrakt ist ein Handwaschbecken für den Behandler mit fließendem kaltem und warmen Wasser installiert. Sitzgelegenheit und eine ausreichende Kleiderablage in den Behandlungsräumen Vorrats- und Abstellraum Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die VDE-Vorschriften und Medizin-Geräte-Verordnung wird in der jeweils geltenden Fassung beachtet. Seite 6 von 16

7 Anlage 1 / Blatt 2 Anforderungen an Massagepraxen und medizinische Badebetriebe Grundausstattung (Pflichtausstattung) 4 Behandlungsliegen in getrennten Behandlungsräumen, jeweils von mindestens 3 Seiten zugänglich Für jede Behandlungsliege muss eine Nacken- und Knierolle vorhanden sein. zusammenklappbare, transportable Behandlungsliege für Hausbesuche Eine Kurzzeituhr je Behandlungsraum (Kabine) Eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen (Kabine), in denen Leistungen abgegeben werden, die nicht die ständige Präsenz des Therapeuten erfordern 3 große Wärmebestrahlungsgeräte (z. B. Infrarot), davon ein Geräte transportabel Laken, Tücher, Lagerungskissen, Polster, Decken in ausreichender Menge Geräte zur Durchführung von bewegungstherapeutischen Maßnahmen Sprossenwand Übungsgeräte (z. B. Gymnastikbänder, Gymnastikbälle, Keulen, Stäbe, Therapiekreisel) Therapiematten Gymnastikhocker Spiegel (groß) zur Therapie Warmpackungen mit Peloiden, Paraffin, oder Paraffin- Peloidgemischen VDE-geprüftes elektronisches Wärmegerät (Mindestfassungsvermögen 35 l) mit automatischem Rührwerk, das eine Desinfektion der Packungsmasse durch mind. viertelstündiges Erhitzen auf 130 C gewährleistet. separater Arbeitsbereich mit der entsprechenden Einrichtung für die Aufbereitung von Warmpackungen mit einem zusätzlichen Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser Ggf. kühlende Unterlage (Spezialkühltisch, Marmor, Fliesenplatte oder ähnliches) Ggf. Nachreinigung des Körpers Einweg- Naturmoorpackungen [ascend] VDE-geprüftes Spezialwärmungsgerät Arbeitstisch und Spender für Reinigungstücher mit Abwurfkorb Ggf. Nachreinigung des Körpers Seite 7 von 16

8 Anlage 1 / Blatt 3 Anforderungen an Massagepraxen und medizinische Badebetriebe Anmerkung: Soweit eine Standdusche aufgestellt wird, soll sie mit einem Thermostat versehen sein, der die Austrittstemperatur des Wassers auf 45 C begrenzt. Wird keine Duschkabine installiert, müssen die Wände des Duschraumes in voller Höhe gefliest und gegen Feuchtigkeit isoliert sein. Bei Naturmoor und Naturfango ist eine Wiederverwendung - außer bei denselben Patienten mit entsprechender Kennzeichnung des Materials - nicht zulässig. Beschäftigung von Mitarbeitern / Praxisgemeinschaft Die räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf den Zugelassenen und höchstens eine Vollzeit-Fachkraft ausgerichtet. Für jede zusätzliche gleichzeitig tätige Fachkraft sind neben der Gesamttherapiefläche von mindestens 24 m² zwei weitere Behandlungsräume (Kabinen) jeweils von mindestens 6 m² erforderlich. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses (abhängige Beschäftigung, freie Mitarbeit) ist dabei unerheblich. Bei Praxisgemeinschaften können Warteraum und Patiententoilette gemeinsam genutzt werden. weitere Fachkraft / Fachkräfte wird / werden beschäftigt. zusätzliche Therapiefläche(n) von mindestens 2 Kabinen á 6 m² je Fachkraft / Fachkräfte ist / sind vorhanden. Behandlungsräume (insgesamt) sind vorhanden. Zusatzeinrichtungen: Unterwasserdruckstrahlmassagen Spezialwanne mit einem Fassungsvermögen von mindestens 600 l bis zum Überlauf, einer Aggregatleistung von mindestens 100 l/min. und einer Druck- und Temperaturmesseinrichtung. Die elektrischen Anlagen sind nach den Bestimmungen für das Einrichten elektrischer Anlagen in medizinisch genutzten Räumen zu installieren (VDE 0107). Die Wanne weist Haltegriffe und einen trittsicheren Einstieg für den Patienten auf Ein separater Fehlerstromschalter ist installiert Je Wanne ist ein Behandlungsraum von ca. 10 m² vorhanden Je Wanne steht eine Ruheliege zur Verfügung Die Wanne muss von drei Seiten zugänglich sein Notrufanlage Anmerkung: Gegenstromanlagen sind keine Ersatzeinrichtungen Seite 8 von 16

9 Anlage 1 / Blatt 4 Anforderungen an Massagepraxen und medizinische Badebetriebe Elektrotherapie: Elektrobehandlung Gerät (Mittel- und Niederfrequenzbereich) zur Durchführung von Elektrobehandlungen (z.b. Reizstrom, Interferenzstrom, diadynamischer Strom) Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch nach MPBetreibV Hydroelektrische Vollbäder Spezialwanne mit einem Fassungsvermögen von mind. 600l, 6 bis 9 stabilen und / oder beweglichen Elektroden, einer Einschalt-, Elektrodenwahl- und Stromausfallsperre sowie eine Temperaturmesseinrichtung Je Wanne ist ein Behandlungsraum von mind. 10 m² und eine Ruheliege notwendig Die Wanne muss von drei Seiten zugängig sein Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch nach MPBetreibV Vierzellenbäder Spezielle Teilbadewanne mit stabilen oder beweglichen Elektroden mit Einschalt-, Elektrodenwahl- und Stromausfallsperre Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch nach MPBetreibV Kältetherapie Spezieller Eisschrank oder andere technische Möglichkeiten für Kryotherapie (mit Temperaturreglung) mit einem Fassungsvermögen von mind. 50 l ausreichender Vorrat an Frischeis (Eiswürfel) ausreichender Vorrat an Kryopackungen, mind. drei verschiedene Größen Packungstücher in ausreichender Anzahl Bewegungstherapie mit Chirogymnastik Standfeste Spezialbehandlungsliege mit den Konstruktionsmerkmalen der Original- Chirogymnastik- Bank mit hohem Eigengewicht, tiefem Schwerpunkt, Kippsicherheit, variabler Höhen-, Breiten- und Längenverstellung, einer Dreiteilung der gepolsterten Liegefläche mit ausgearbeiteter Korrekturrinne, therapiegerechte Haltevorrichtungen für den Patienten (Handgriffe, Schulterhalter, Griffkreuz), Rechtwinkellagerung der Beine, großbogige Kyphoselagerung sowie schrägen Ebenen, einschl. vier Wirbelsäulentherapiegeräte (Kopfhalter, Beinhänger, Beckengurt, Kopf- Bein- Zug- Gerät) die Liege steht in einem gesonderten Raum von mind. 8 m² die Liege ist von allen Seiten zugängig Seite 9 von 16

10 Anlage 1/ Blatt 5 Anforderungen an Massagepraxen und medizinische Badebetriebe Kohlensäurebäder und Kohlensäuregasbäder Säurebeständige Wanne mit einem Mindestfassungsvermögen von 200 l, von zwei Seiten begehbar Für die Abgabe von Kohlensäurebädern muss ein Kohlensäureimprägnierapparat und/ oder chemische Präparate vorhanden sein Für die Abgabe von Sauerstoffbädern muss ein Verteilerrost für Sauerstoffbäder aus der Stahlflasche und / oder chemische Präparate vorhanden sein Für die Abgabe von Kohlensäuredioxidgasbädern sind ein Kabinengehäuse oder eine spezielle Kohlendioxid- Gas- Badewanne, ein Dampfanschluss (oder ein Kleindampferzeuger), ein Gasmengen-Messgerät und eine Absaugvorrichtung für die Gasabführung ins Freie erforderlich Die Innenwandung der Wanne ist glatt und leicht zu reinigen Je Wanne ist ein Behandlungsraum von mind. 6 m² und eine Ruhekabine vorzuhalten Übungsbehandlungen im Wasser Schmetterlingswanne für Einzelbehandlung oder / und Therapiebecken für Einzel- und Gruppenbehandlung, Wasseroberfläche mind. 12 m² (Kleinste Seitenlänge mind. 3 m; Wassertiefe nicht mehr als 1,35 m) Den Erfordernissen entsprechende Haltestangen Trittsichere, gut begehbare Einsteigtreppe Patientenhebevorrichtung (bei Bedarf) Für die Behandlung notwendige Hilfsmittel Das Wasser genügt den badewasserhygienischen Anforderungen nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Wassertemperatur Celsius Einrichtung zur Körperreinigung Einzel- Inhalation Sole- und Medikamentenvernebler Aerosolgeräte Mundstücke Masken Desinfektionseinrichtung Seite 10 von 16

11 Anlage 1/ Blatt 6 Anforderungen an Massagepraxen und medizinische Badebetriebe Wärmetherapie Ultraschallwärmetherapiegerät mit einer Frequenz von khz Voll- und Teilbäder mit Peloiden / Paraffin Säurebeständige Wanne mit einem Mindestfassungsvermögen von 200 l, von zwei Seiten begehbar Die Innenwandung der Wanne ist glatt und leicht zu reinigen Je Wanne ein Behandlungsraum von mind. 6 m² Je Wanne ist eine Ruhekabine vorzuhalten Anmerkung: Besondere technische Anlagen, wie Kesselanlagen mit Boiler usw. sind in einem separaten Raum unterzubringen, der von den übrigen Räumen durch mindestens einsteiniges Mauerwerk getrennt ist. Bei evtl. Verbindung zum Behandlungstrakt ist eine feuerhemmende Tür einzubauen. Es gelten die jeweiligen feuerpolizeilichen Vorschriften. Bestätigung Sämtliche in der Praxis eingesetzte Geräte müssen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen, soweit sie unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen. Daneben sind die Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie sonstige Sicherheitsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung vom Heilmittelerbringer zu beachten. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zum Widerruf der Zulassung führen. Ich versichere hiermit, dass bei dem fachlichen Leiter/ Geschäftsführer/ -inhaber keine Vorstrafen vorliegen und insoweit keine Einträge im Bundeszentralregister (BZR) vorhanden sind. Andernfalls ist die Vorlage eines Führungszeugnisses im Rahmen der Antragstellung (nicht älter als 3 Monate) erforderlich. Ort, Datum Praxiseröffnung (Nachweis bitte beifügen) Unterschrift des Antragstellers Unterschrift der fachlichen Leitung Die Praxis wurde ordnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft angemeldet Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei: Versicherungssumme bei Personenschäden: Praxisverlegung Die Praxis wurde ordnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft und der Berufshaftpflichtversichersicherung umgemeldet Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Seite 11 von 16

12 Anlage 1/ Blatt 7 Anforderungen an Massagepraxen und medizinische Badebetriebe Vertrag- Abrechnungsmodalitäten Für den Bereich der physikalischen Therapie bestehen Verträge mit folgenden Berufsverbänden: - Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten IFK e.v. - Verband Physikalische Therapie (VPT), Physiotherapieverband (VDB), Marnitz-Bund (MB) - Zentralverband der Krankengymnasten (ZVK) e.v. Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Anerkenntniserklärungen und fügen Sie diese ausgefüllt Ihrem Zulassungsantrag bei. Wenn Sie Mitglied eines Verbandes sind, fügen Sie bitte die entsprechende Anerkenntniserklärung bei. Mit dieser Erklärung erkennen Sie den Vertrag und die Preise des entsprechenden Verbandes an. Seite 12 von 16

13 Anlage 1 zum Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Physikalischen Therapie zwischen dem Zentralverband der Krankengymnasten (ZVK) e.v. Landesverband Niedersachsen e.v., der AOK Niedersachsen, dem BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen, der IKK Classic, der Knappschaft, Regionaldirektion Hannover nach 125 Abs. 2 SGB V vom 01. August 2013 Anerkenntniserklärung (ZVK) Ich erkenne den zwischen den obengenannten Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrag vom 01. August 2013 in der jeweils gültigen Fassung mit allen Anlagen und evtl. Protokollnotizen einschließlich der jeweils gültigen Preisvereinbarung an und verpflichte mich, die zwischen den Vertragspartnern eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. (Name, Vorname) (Institutionskennzeichen) (Praxisanschrift: Straße, Hausnummer) (Ort, Datum) (Postleitzahl, Ort) (Unterschrift des Antragstellers / oder des verantwortlichen Leiters) Berufsverband ja / nein (Name des Berufsverbandes) Seite 13 von 16

14 Anlage 1 zum Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Physikalischen Therapie zwischen dem Berufsverband IFK e. V. und den Landesverbänden der Primärkassen Niedersachsens nach 125 Abs. 2 SGB V vom 1. Juni 2005 Anerkenntniserklärung (IFK) Ich erkenne den zwischen den obengenannten Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrag vom 1. Juni 2005 in der jeweils gültigen Fassung mit allen Anlagen und evtl. Protokollnotizen einschließlich der jeweils gültigen Preisvereinbarung an und verpflichte mich, die zwischen den Vertragspartnern eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. (Name, Vorname) (Institutionskennzeichen) (Praxisanschrift: Straße, Hausnummer) (Ort, Datum) (Postleitzahl, Ort) (Unterschrift des Antragstellers/ oder des Fachlichen Leiters) Berufsverband ja / nein (Name des Berufsverbandes) * in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes Seite 14 von 16

15 Anlage 1 zum Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Physikalischen Therapie und der Physiotherapie zwischen den Berufsverbänden VDB, VPT, MB und den Landesverbänden der Primärkassen Niedersachsens nach 125 Abs. 2 SGB V vom 1. Oktober 2005 Anerkenntniserklärung (VDB, VPT, MB) Ich erkenne den zwischen den oben genannten Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrag vom 1. Oktober 2005 in der jeweils gültigen Fassung mit allen Anlagen und evtl. Protokollnotizen einschließlich der jeweils gültigen Preisvereinbarung an und verpflichte mich, die zwischen den Vertragspartnern eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. (Name, Vorname) (Institutionskennzeichen) (Praxisanschrift: Straße, Hausnummer) (Ort, Datum) (Postleitzahl, Ort) (Unterschrift des Antragstellers/ oder des Fachlichen Leiters) Berufsverband ja / nein (Name des Berufsverbandes) Seite 15 von 16

16 Regionaldirektion Nord Siemensstr Hannover Tel: Fax: Heilmittel_Niedersachsen@kbs.de Merkblatt für Heilmittelerbringer Seit dem führt die Knappschaft das Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer für Ihre Versicherten selbst durch. Hierdurch ergeben sich möglicherweise einige Änderungen bezüglich des Zulassungsverfahrens. Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie auf einige Punkte hinweisen. Neuzulassungen, Praxisverlegungen Erforderliche Unterlagen: - Zulassungsantrag - Berufsurkunde(n) und ggf. Zertifikatsnachweis(e) - Mietvertrag/ Eigentumsnachweis - Praxisskizze incl. Angabe der m²-zahl und Deckenhöhe je Raum, genaue Nutzungsbezeichnung aller Räume - Anerkenntniserklärung - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung und Anmeldung Berufsgenossenschaft - IK-Nummer - Arbeitsvertrag der fachlichen Leitung - Bei Personengesellschaften oder juristischen Personen: Kopie des aktuellen Gesellschafts-/ Partnerschaftsvertrages Wechsel fachlicher Leiter Erforderliche Unterlagen: - Berufsurkunde und ggf. Zertifikatsnachweise - Arbeitsvertrag - Anerkenntniserklärung Wechsel von Mitarbeitern, Zusatzzulassungen für Zertifikatsleistungen Die Nachweise entsprechender Weiterbildungen für Zertifikatsleistungen reichen Sie bitte auch weiterhin bei uns ein. Zu- und Abgänge von Mitarbeitern bitte möglichst zeitnah mit der Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit und dem Beschäftigungsbeginn melden. Seite 16 von 16

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