INFORMATIONSBLATT HEIRAT ZWISCHEN STAATSBÜRGERN AUS BELARUS UND DER SCHWEIZ
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- Paula Straub
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1 INFORMATIONSBLATT HEIRAT ZWISCHEN STAATSBÜRGERN AUS BELARUS UND DER SCHWEIZ 1. Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz Das Zivilstandsamt in der Schweiz (und nicht diese Vertretung) ist zuständig für die Eheschliessung. Für Ehepaare, die Unterlagen aus Drittländern (weder Schweiz noch Belarus) In der Schweiz wohnhafte Personen haben ein entsprechendes Gesuch beim Zivilstandsamt ihres Wohnortes abzugeben. Brautleute, die sich im Ausland aufhalten, müssen ihr Gesuch über die zuständige schweizerische Vertretung einreichen. Von allen Dokumenten (Originalen, Apostillen, Übersetzungen, beglaubigten Kopien) ist eine gut leserliche Kopie zu erstellen und zur Vorsprache bei der Botschaft mitzubringen! Anzahl der Kopien ist neben jeweiligem Dokument auf der Liste zu finden. Die folgenden Unterlagen sind im Original und nicht älter als 6 Monate (gilt nicht für den Pass) durch den/die belarussischen Partner/in persönlich einzureichen: *Geburtsurkunde: Original-Duplikat erhältlich beim Zivilstandsamt, welches das Original ausgestellt hat.+ 1 Kopie *Zivilstandsbestätigung: ausgestellt durch das zuständige Zivilstandsamt mit Angaben über den Personenstand seit dem Erreichen der Volljährigkeit. +1 Kopie falls vor der nun geplanten Ehe geschieden: Bescheinigung über die Eheschliessung * der aufgelösten Ehe mit Scheidungseintrag; falls das Rechtsdatum nicht aufgeführt ist, zusätzlich Duplikat (nicht älter als 6 Monate) des Scheidungsurteils. +1 Kopie falls vor der nun geplanten Ehe verwitwet: Heiratsurkunde* (Duplikat) oder Bescheinigung über die Eheschliessung * + 1 Kopie und Todesurkunde (Duplikat)* des verstorbenen Ehepartners + 1 Kopie *Wohnsitzbestätigung: (Der Stempel im Pass reicht nicht. Benötigte Information: offiziell registrierte Adresse, wo Sie die vergangenen 6 Monate wohnhaft waren und genaues Registrationsdatum an dieser Adresse. Falls der Wohnort im Verlauf der letzten 6 Monate gewechselt wurde, wird zusätzlich unbedingt ein Dokument mit der Bestätigung des vorangegangenen Wohnortes benötigt).+ 1 Kopie!!! Stimmt nach mehrmaligen Zivilstandsänderungen der Name auf den aktuellen Dokumenten nicht mit dem Namen auf der Geburtsurkunde überein, muss die Änderung dokumentiert werden. Dazu werden alle vorhergehenden Duplikate (Heirats*-, Scheidungsurkunde* oder Urkunde über die Namensänderung*) + 1 Kopie zur Einsichtnahme benötigt. *Auszug aus dem Strafregister (wird für den kantonalen Migrationsdienst benötigt) + 1 Kopien. Das Dokument ist nur dann notwendig, falls die Wohnsitznahme in der Schweiz geplant ist. Original Reisepass mitbringen + 2 Kopien von allen Seiten mit Informationen (ausser Visa) + 5 Kopien der ersten Seite (mit Personalangaben) Für die Dauer der Gesuchbearbeitung bleibt der Pass bei dem Gesuchsteller. * Alle diese Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt sein. Anschliessend müssen die Dokumente durch einen offiziell anerkannten Übersetzer in die deutsche, französische oder italienische Sprache übersetzt und zum Schluss durch einen Notar beglaubigt werden. Die Übersetzung/Übertragung der Vor- und Nachnamen muss auf allen Dokumenten identisch sein in Übereinstimmung mit den Angaben im Auslandpass. Zur Information: Alle Originale (Zivilstands- und Wohnsitzbestätigung) mit einem Amtssiegel werden mit einer Apostille durch das MID (Aussenministerium) und alle Duplikate mit einer Apostille durch das Justizministerium beglaubigt.
2 Der/die belarussische Partner/in muss persönlich bei dieser Botschaft vorsprechen und die Formulare Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung und Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung ausfüllen und unterschreiben. Die folgenden Unterlagen müssen von dem/der in der Schweiz wohnhaften Bräutigam/Braut bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau eingereicht werden: 4 Passkopien oder 4 Kopien der Identitätskarte (Vor- und Rückseite) 4 Kopien der Aufenthaltsbewilligung (falls der Partner/die Partnerin keine Schweizer Bürgerschaft besitzt) 4 Kopien des Personenstandsausweises (falls vorhanden) Für Brautleute, die Unterlagen aus Drittländern (weder Schweiz noch Weissrussland) Die Schweizerische Botschaft in Moskau behält sich vor, unvollständig eingereichte Dossiers zurückzugeben Einreise in die Schweiz Damit der/die belarussische Partner/in die Einreisebewilligung zur Heirat und anschliessenden Wohnsitznahme in der Schweiz erhält, muss er/sie gleichzeitig mit der Abgabe der Zivilstandsakten einen 3-fachen Visumantrag (Nationalvisum D) bei dieser Botschaft stellen. Das Visumantragsformular (3 Stück) kann gratis am Schalter bezogen oder unter dem Link: aufgerufen werden. Die Antragsformulare sind zusammen mit 4 aktuellen identischen Schengen Passfotos vollständig ausgefüllt (aber ohne Unterschrift und Datum) abzugeben. Wichtig! Ein gültiges Schengen-Visum erlaubt die Heirat und die Wohnsitznahme in der Schweiz nicht! Nach Einreichung des Gesuches muss mit zirka 8 12 Wochen gerechnet werden, bis die Bewilligung zur Ausstellung des Einreisevisums vom zuständigen kantonalen Migrationsamt bei dieser Vertretung eintreffen wird. Gebühren Für die Beglaubigung der Unterschrift(en), die Überprüfung und die Übermittlung der Akten in die Schweiz werden Gebühren von RUR (CHF ) verlangt. Ferner müssen für die Visumgebühren RUR 4' (CHF 63.00) entrichtet werden. Der Totalbetrag von RUR muss in bar bei Einreichung des Gesuches bezahlt werden. Die Preise verstehen sich als Richtwerte, da die Gebühren infolge von Wechselkursschwankungen CHF/RUB ändern können. Übermittlung der Zivilstandsurkunden in die Schweiz Nach Abgabe der entsprechenden Dokumente werden diese überprüft und über das Eidg. Amt für Zivilstandswesen in Bern an das von den Brautleuten gewählte Zivilstandsamt weitergeleitet. Das Schweizerische Zivilstandsamt ist zuständig für den Entscheid über die Zulassung der Eheschliessung. Termin vereinbaren Für die Einreichung der Unterlagen vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin mit der Kanzlei der Schweizerischen Botschaft in Moskau (Adresse: Serpov Per. 6). Telefonnummern und Uhrzeiten sind unter dem Punkt Weitere Fragen zu finden.
3 Weitere Fragen? Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Schweizerischen Botschaft in Moskau gerne zur Verfügung. Sie sind am Montag von 14:30 15:30 und von Dienstag- Donnerstag von 14:00 15:30 Uhr telefonisch erreichbar Tel (Auskünfte in russischer, französischer, deutscher und englischer Sprache) am Freitag von 12:00 13:30 Uhr unter Bitte erwähnen Sie bei Ihrem Anruf das Stichwort Heirat in der Schweiz für weissrussische Staatsbürger. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Eidg. Amtes für Zivilstandswesen: 2. Eintrag einer in Belarus stattgefundenen Heirat in das schweizerische Zivilstandsregister Das Zivilstandsamt in Belarus (und nicht diese Vertretung) ist zuständig für die Eheschliessung in Belarus. Bitte kontaktieren Sie das zuständige Zivilstandsamt in Belarus und/oder die belarussische Botschaft in der Schweiz betreffend Vorbereitung der Heirat. Eintrag der Heirat in das schweizerische Zivilstandsregister Von allen Dokumenten (Originalen, Apostillen, Übersetzungen, beglaubigten Kopien) ist eine gut leserliche Kopie zu erstellen und zur Vorsprache bei der Botschaft mitzubringen! Anzahl der Kopien ist neben jeweiligem Dokument auf der Liste zu finden. Nach erfolgter Eheschliessung sind, zwecks Registrierung der Heirat in der Schweiz, die unten aufgeführten Dokumente - im Original und nicht älter als 6 Monate lautend auf den Namen nach der Heirat- sind von der weissrussischen Partnerin / dem weissrussischen Partner bei der Schweizer Botschaft in Moskau persönlich einzureichen: *Heiratsurkunde: Original-Duplikat erhältlich beim Zivilstandsamt, welches das Original ausgestellt hat.+ 1 Kopie *Geburtsurkunde: Original-Duplikat erhältlich beim Zivilstandsamt, welches das Original ausgestellt hat. +1 Kopie *Wohnsitzbestätigung: (Der Stempel im Pass reicht nicht. Benötigte Information: offiziell registrierte Adresse, wo Sie die vergangenen 6 Monate wohnhaft waren und genaues Registrationsdatum an dieser Adresse. Falls der Wohnort im Verlauf der letzten 6 Monate gewechselt wurde, wird zusätzlich unbedingt ein Dokument mit der Bestätigung des vorangegangenen Wohnortes benötigt).+ 1 Kopie *Zivilstandsbestätigung vor Eheschliessung: nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das zuständige Zivilstandsamt mit Angaben über den Personenstand seit dem Erreichen der Volljährigkeit. +1 Kopie *Falls geschieden: Bescheinigung über die Eheschliessung * der aufgelösten Ehe mit Scheidungseintrag; falls das Rechtsdatum nicht aufgeführt ist, zusätzlich Duplikat (nicht älter als 6 Monate) des Scheidungsurteils.+ 1 Kopie *Falls verwitwet: Bescheinigung über die Eheschliessung * der vorigen Ehe +1 Kopie und Original-Duplikat der Todesurkunde des früheren Ehegatten.+ 1 Kopie!!! Stimmt nach mehrmaligen Zivilstandsänderungen der Name auf den aktuellen Dokumenten nicht mit dem Namen auf der Geburtsurkunde überein, muss die Änderung dokumentiert werden. Dazu werden alle vorhergehenden Original-Duplikate (Todes*-, Scheidungsurkunde* oder Urkunde über die Namensänderung*) +1 Kopie zur Einsichtnahme benötigt.
4 Falls gleichzeitig ein Visumsantrag zur Wohnsitznahme in der Schweiz (Visum D) eingereicht wird: *Auszug aus dem Strafregister (ist für den kantonalen Migrationsdienst notwendig).+ 1 Kopien Original Reisepass mitbringen + 2 Kopien von allen Seiten mit Informationen (ausser Visa) + 5 Kopien der ersten Seite (mit Personalangaben) Für die Dauer der Gesuchbearbeitung bleibt der Pass bei dem Gesuchsteller. * Alle diese Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt sein. Anschliessend müssen die Dokumente durch einen offiziell anerkannten Übersetzer in die deutsche, französische oder italienische Sprache übersetzt und zum Schluss durch einen Notar beglaubigt werden. Die Übersetzung/Übertragung der Vor- und Nachnamen muss auf allen Dokumenten identisch sein in Übereinstimmung mit den Angaben im Auslandpass. Zur Information: Alle Originale (Zivilstands- und Wohnsitzbestätigung) werden mit einer Apostille durch das MID (Aussenministerium) und alle Duplikate mit einer Apostille durch das Justizministerium beglaubigt. Die folgenden Unterlagen müssen von dem/der in der Schweiz wohnhaften Schweizerbürger/in bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau eingereicht werden: 4 Passkopien oder 4 Kopien der Identitätskarte (Vor- und Rückseite) 4 Kopien des Personenstandsausweises Für Brautleute, die Unterlagen aus Drittländern (weder Schweiz noch Weissrussland) Die Schweizerische Botschaft in Moskau behält sich vor, unvollständig eingereichte Dossiers zurückzugeben Einreise in die Schweiz (Gesuch um Familiennachzug) Damit der/die belarussische Partner/in die Einreisebewilligung zur Wohnsitznahme in der Schweiz erhält, muss er/sie gleichzeitig mit der Abgabe der Zivilstandsakten einen 3-fachen Visumantrag (Nationalvisum D) bei dieser Botschaft stellen. Das Visumantragsformular (3 Stück) kann gratis am Schalter bezogen werden oder unter dem Link: abgerufen werden. Die Antragsformulare sind zusammen mit 4 aktuellen identischen Schengen Passfotos vollständig ausgefüllt und unterschrieben (aber ohne Unterschrift und Datum) abzugeben. Wichtig! Ein gültiges Schengen-Visum erlaubt die Wohnsitznahme in der Schweiz nicht! Für den ausländischen Partner / die ausländische Partnerin einer Schweizerbürgerin / eines Schweizerbürgers wird keine Gebühr für den Visumantrag fällig. Nach Einreichung des Gesuches muss mit zirka 8 12 Wochen gerechnet werden, bis die Bewilligung zur Ausstellung des Einreisevisums vom zuständigen kantonalen Migrationsamt bei dieser Vertretung eintreffend wird. Übermittlung der Urkunden in die Schweiz Nach Abgabe der entsprechenden Dokumente werden diese überprüft und über das Eidg. Amt für Zivilstandswesen in Bern an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weitergeleitet. Diese ist zuständig für den Entscheid über die Anerkennung der Ehe und die Eintragung in das schweizerische Zivilstandsregister. Termin vereinbaren Für die Einreichung der Unterlagen vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin mit der Kanzlei der Schweizerischen Botschaft in Moskau (Adresse: Serpov Per. 6). Telefonnummern und Uhrzeiten sind unter dem Punkt Weitere Fragen zu finden. Weitere Fragen?
5 Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Schweizerischen Botschaft in Moskau gerne zur Verfügung. Sie sind am Montag von 14:30 15:30 und von Dienstag- Donnerstag von 14:00 15:30 Uhr telefonisch erreichbar Tel (Auskünfte in russischer, französischer, deutscher und englischer Sprache) am Freitag von 12:00 13:30 Uhr unter Bitte erwähnen Sie bei Ihrem Anruf das Stichwort Heirat in Weissrussland. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Eidg. Amtes für Zivilstandswesen: Moskau, Ref /124.1
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