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1 REGELWERK 2016 SWISS SAILING LEAGUE (SSL) Version 1.1 / (genehmigt vom Vorstand und der GV 2015 der SSLA am 30. Januar 2016) Dieses Dokument beschreibt die Regeln, Bedingungen und Ausnahmen, betreffend der Swiss Sailing League, welche ab 2016 in der Schweiz offiziell durchgeführt wird. Das sog. Regelwerk 2016 SSL ist verbindlich und dient den Vereinsmitgliedern der SSLA, den Organisatoren von Regatten sowie allen Interessierten um sich mit der Schweizer Segelnational Liga vertraut zu machen. Nicht Bestandteil dieses Regelwerks ist die Planung, Organisation und Durchführung von Ligaevents sowie alles betreffend der Wettkampfleitung und Umpires, Ausschreibung der Regatten und Segelinstruktion. Dieses Regelwerk wurde vom SSLA Vorstand entwickelt und an der Generalversammlung 2015 vom 30. Januar 2016 zur Verabschiedung vorgelegt. Regelwerk SSLA Version Seite 1 / 17

2 Inhaltsverzeichnis 1 Begriffe Sailing League Übersicht Verein Swiss Sailing League (SSLA) Mitglieder der Swiss Sailing League Online Medien/Information Swiss Sailing Swiss Sailing League Boote Segel und Ausrüstung Regattakalender SSL NOR, SI, Pairinglist Wettfahrtleitung Umpires Teilnahme an der Swiss Sailing League Teilnahmeberechtigte Clubs/Vereine der Liga Teilnahmebedingungen Qualifier Voraussetzung an Team und Crew eines Teilnehmers Teilnahme Swiss Sailing League: Anmeldung Crewliste für die Teilnahme an der Swiss Sailing League Startliste der Teilnehmer für die Swiss Sailing League Übersicht Liga Liga SSL Qualifier Rückzug / Ausfall eines teilnahmeberechtigten Vereins Swiss Sailing Regatta Event Ausschreibung (NOR), Segelanweisung (SI)...14 Regelwerk SSLA Version Seite 2 / 17

3 8.2 Vereinbarung Veranstalter SSL Event mit SSLA Event Teilnehmer Nominierung SSL relevante Meldeerfordernisse Bewerbung Event Durchführung Swiss Sailing League Bewerbungsanfrage Event Durchführung Zusage Event Unterstützung von SSLA Sponsoring LOGO SSL Formulare Regelverstoss...17 Regelwerk SSLA Version Seite 3 / 17

4 1 BEGRIFFE SSL SSLA SwS Mitglieder SSLA Event Organisatoren Event Teilnehmer Team Crew Skipper(in) Swiss Sailing League Swiss Sailing League Association (Verein) Swiss Sailing in den Verein SSLA aufgenommene Mitglieder (Clubs) Eine Austragung von Regatten für die 1. Liga, 2. Liga und Swiss Sailing League Qualifier Segelclubs welche einen Event durchführen ein für die SSL teilnahmeberechtigtes Mitglied des SSLA (Club/Verein) meint die Gesamtheit aller von einem "Teilnehmer" für den Einsatz in SSL -Saison nominierten Seglerinnen und Segler meint die während einer Regatta vom Teilnehmer aktiv eingesetzten Seglerinnen und Segler. meint die Person, welche die Verantwortung an Bord der Segelyacht hat. Regelwerk SSLA Version Seite 4 / 17

5 2 SAILING LEAGUE 2.1 ÜBERSICHT Dank eines einfachen Formats, wie bereits in anderen Sportarten angewendet, können sich Segler und Fans mit den Events identifizieren. Die "Fleet Races" sind sehr kurz, ca. 15 Minuten, und sollten auch für die Zuschauer und Medien gut zu verfolgen sein. Die zur Verfügung gestellten Boote sind identisch ausgerüstet und getrimmt. Die Sieger werden folglich nur aufgrund des seglerischen Könnens, der Teamarbeit und der Taktik ermittelt. Je Event kann ein Club eine unterschiedliche Crew aus seinem Team entsenden. Das Gewinnerteam der Nationalen 1. Liga und allenfalls weitere Clubs (abhängig von der SSLA zugestandenen Anzahl Slots) werden über mehrere Regattaevents ermittelt und können sich so für die Teilnahme an der SAILING Champions League qualifizieren. SAILING Champions League Das Segeln an der SAILING Champions League ist ein Wettbewerb zwischen den besten Clubs aus allen nationalen Ligen. Jedes Jahr soll anlässlich der SAILING Champions League der beste Segelclub erkoren werden. Teilnehmer sind je Nation 1-n Segelclubs welche sich in den Nationalen Clubmeisterschaften qualifiziert haben. In der Schweiz bestimmt der Verein Swiss Sailing League (SSLA) über die Teilnahme an der SAILING Champions League. Swiss Sailing League Auf nationaler Ebene ist der Verein Swiss Sailing League (SSLA) für die Liga zuständig. Dessen Aufgabe ist die Organisation und Durchführung der offiziellen Schweizer Segel-Nationalliga. Bis auf weiteres unterscheiden wir zwischen 1. Liga bestehend aus 12 Clubs 2. Liga bestehend aus 12 Clubs Swiss Sailing League Qualifier Regelwerk SSLA Version Seite 5 / 17

6 3 VEREIN SWISS SAILING LEAGUE (SSLA) Der Verein Swiss Sailing League (Swiss Sailing League Association SSLA) ist für die Planung, Organisation und Durchführung der offiziellen Schweizer Segel-Nationalliga zuständig. Die Statuten sowie weitere Informationen sind in D und F (und teilweise auf I) auf der Internetseite jederzeit abrufbar. 3.1 MITGLIEDER DER SWISS SAILING LEAGUE Sind Schweizer Segelclubs, welche zwingend Mitglied von Swiss Sailing sein müssen. Weitere Details regeln die Statuten des VSSA. 3.2 ONLINE MEDIEN/INFORMATION VSSA unterhält eine Internet-Seite in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Ebenfalls vertreten ist der Verein auf Facebook und Twitter. 4 SWISS SAILING Die Zusammenarbeit zwischen dem Schweizer Segelverband und der Swiss Sailing League ist in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, welche die Swiss Sailing League als offizielle Nationalliga anerkennt. 5 SWISS SAILING LEAGUE Die besten Segelclubs der Schweiz treten über eine Saison hinweg in der 1. und 2. Liga in mehreren Regatten gegeneinander an. Jeder Club stellt dafür eine Mannschaft (Team) aus seinen besten Seglerinnen und Seglern zusammen. Gesegelt wird um den Titel des besten Schweizer Segelclubs. Um diesen Titel zu erringen, muss ein Club über eine ganze Saison hinweg konstant Top-Leistungen erbringen. Im Verlaufe des Herbstes wird jeweils ein Regattakalender für die Folgesaison publiziert, an welchen die organisierenden Clubs und Durchführungsdaten über die verschiedenen Ligen sowie den Qualifier aufgeführt sind. Die im Kapitel Teilnahme an der Swiss Sailing League aufgeführten Bedingungen und Auflagen informieren über das Vorgehen und die Restriktionen betreffend einer Teilnahme an der Swiss Sailing League. Regelwerk SSLA Version Seite 6 / 17

7 5.1 BOOTE SEGEL UND AUSRÜSTUNG Die Segelboote und Segel werden den Veranstaltern bzw. den Teilnehmern der Swiss Sailing League durch SSLA gestellt. Bis auf weiteres handelt es sich für alle Events um den Bootstyp J- 70. Dieser Bootstyp wird auch an der SAILING Champions League verwendet. Für die persönliche Ausrüstung ist jede Seglerin und jeder Segler zuständig. Die Swiss Sailing League kann die Segler verpflichten während den Regatten Überzüge mit Sponsorenwerbung zu tragen. 5.2 REGATTAKALENDER SSL Dieser wird per 31. Oktober provisorisch durch SSLA für das Folgejahr publiziert. 5.3 NOR, SI, PAIRINGLIST Die SSLA erstellt die "Notice of Race", die "Sailing Instructions" sowie die "Pairinglist" der Events und publiziert diese auf der Homepage. 5.4 WETTFAHRTLEITUNG Die Wettfahrtleitung wird vom Eventorganisator und der SSLA bestimmt. Es gilt das Handbuch für Events der SSL. Einmal jährlich sollen die eingeplanten Wettfahrtleiter im Rahmen des WfL- Wiederholungskurses anlässlich des ersten Regatten-Events mit den Gegebenheiten von SSL- Races vertraut gemacht werden. 5.5 UMPIRES Bei jedem Event sollen mindestens 2 Umpireboote nach Anhang Q tätig sein. Regelwerk SSLA Version Seite 7 / 17

8 6 TEILNAHME AN DER SWISS SAILING LEAGUE Der Club/Verein muss die folgend aufgeführten Bedingungen kennen und erfüllen, um an der Swiss Sailing League teilnehmen zu können. 6.1 TEILNAHMEBERECHTIGTE CLUBS/VEREINE DER LIGA 1. Der Club/Verein (Teilnehmer) muss Mitglied der SSLA sein. 2. Der Teilnehmer muss den Mitgliedsbeitrag SSLA bezahlt haben. 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von der SSLA eingeforderten Angaben termingerecht abzugeben. Dazu gehören das Clubprofil inkl. digitalem Clubstander. Bestimmung eines Team-Manager, welcher als Ansprechpartner für die SSLA und die Event Organisatoren über die gesamte Saison gilt. 4. Der Teilnehmer kann nur in einer SSL Liga aktiv sein. 6.2 TEILNAHMEBEDINGUNGEN QUALIFIER 1. Der Teilnehmer muss Mitglied von Swiss Sailing sein 2. Der Teilnehmer muss das Anmeldeformular der SSLA innerhalb der Frist ausfüllen. Der Teilnehmer muss das Startgeld innerhalb der Frist bezahlen 6.3 VORAUSSETZUNG AN TEAM UND CREW EINES TEILNEHMERS 1. Jedes "Crew"-Mitglied muss aktives Mitglied des "Teilnehmer" sein und für diesen eine gültige Swiss Sailing Mitgliederkarte besitzen. 2. Die "Teamliste" eines Teilnehmers für eine Saison darf max. 25 Einträge enthalten. Die Liste enthält Angaben von Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, -Adresse und SwS-Ausweis-Nr. 3. Ein gemeldetes Crew-Mitglied auf der Teamliste kann für die Saison nur für einen (1) Teilnehmer starten. Doppelanmeldungen (für mehrere Teilnehmer) verursachen einen Verweis von der SSLA; die Teilnehmer müssen die Crewlisten rechtzeitig bereinigen. 4. Werbung durch den "Teilnehmer" bzw. die "Crew" ist beschränkt auf die Bekleidung der Crew. Regelwerk SSLA Version Seite 8 / 17

9 6.4 TEILNAHME SWISS SAILING LEAGUE: ANMELDUNG Teilnahme Swiss Sailing League: Anmeldung Saison abgelaufen Versand Anmeldeformular Teilnahme SSL nächste Saison Swiss Sailing League Association (SSLA) sendet nach Ablauf der SSL Saison an alle Teilnehmer (1. Liga, 2. Liga, Interessierte Teilnehmer für die SSL Qualifier ) ein Anmeldeformular für die Teilnahme SSL nächste Saison Interesse? ja Der Teilnehmer entscheidet über eine Teilnahme im nächsten Jahr. Wenn Nein gilt dies als Rückzug aus der SSL für die nächste Saison. Rückzug SSL Anmeldeformular Teilnahme SSL plus Bezahlung Mitgliedbeitrag SSLA Der Teilnehmer stellt dem Sekretariats SSLA das Anmeldeformular rechtzeitig zu und bezahlt den Mitgliederbeitrag SSLA für das kommende Jahr. Falls neuer Teilnehmer (neues Mitglied SSLA) vorgängig als SSLA-Mitglied anmelden. Nein Rechtzeitig? Rechtzeitige Anmeldung und Bezahlung? Teilnehmer als nicht startberechtigt deklariert ja Rückzug SSL Bestätigung durch SSLA über die Teilnahmeberechtigung an der SSL für das Folgejahr Der Teilnehmer erhält von der SSLA eine Bestätigung über die Teilnahme an der SSL für das Folgejahr Regelwerk SSLA Version Seite 9 / 17

10 1. SSLA sendet im Anschluss der abgeschlossenen Saison den Mitgliedern der SSLA und potentiellen Teilnehmer der SSL ein Anmeldeformular inkl. Rechnung für die Bezahlung des Mitgliederbeitrages SSLA. 2. Der Teilnehmer sendet das ausgefüllte Anmeldeformular innerhalb der Frist zurück an das Sekretariat der SSLA. Die rechtzeitige Bezahlung des Mitgliederbeitrags für das Folgejahr ist ebenfalls erforderlich. 3. Werden alle Kriterien erfüllt, gilt der Teilnehmer als teilnahmeberechtigt für die Folgesaison und erhält dafür eine Bestätigung von SSLA. 4. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, wird der Teilnehmer als nicht startberechtigt deklariert. In einem solchen Fall gilt dies für einen teilnahmeberechtigten Verein als einen Rückzug / Ausfall. 5. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass er sich im Falle einer Teilnahme verpflichtet, an den Events der 1. Liga respektive an den Events der 2. Liga oder am Qualifier-Event teilzunehmen. 6. Ein neues SSLA Mitglied kann sich nur via ordentliche und rechtzeitige Anmeldung über den Qualifier Event für die Teilnahme an der Swiss Sailing League qualifizieren. 6.5 CREWLISTE FÜR DIE TEILNAHME AN DER SWISS SAILING LEAGUE Jeder Teilnehmer muss bis spätestens vor dem ersten Event des Jahres (1. April 2016) sein "Team" (max. 25 Seglerinnen und Segler, sowie 1 Teamchef) bekannt geben. Alle Teammitglieder müssen von Swiss Sailing lizenzierte Mitglieder des entsprechenden Clubs sein (Stichtag 1. Event). Benannte Teammitglieder dürfen nur für den meldenden Segelclub starten. Ein Teilnehmer kann während der Saison 2 Crewmitglieder nachmelden. Regelwerk SSLA Version Seite 10 / 17

11 7 STARTLISTE DER TEILNEHMER FÜR DIE SWISS SAILING LEAGUE Die Liste der für die 1. und 2. Liga berechtigten Teilnehmer für das Folgejahr wird spätestens per 31. Oktober provisorisch auf der Internetseite von Swiss Sailing League publiziert. Alle anderen Teilnehmer werden für den Qualifier registriert. Die definitive Startliste wird nach Ablauf der Melde- und Rechnungsfrist publiziert. 7.1 ÜBERSICHT Die folgende Chart zeigt den Mechanismus betreffend Bildung der Ligen mit Aufstieg und Abstieg. Swiss Sailing League 1. Liga (12 clubs) relegation (3 clubs) Swiss Sailing League 2. Liga (12 clubs) promotion (3 clubs) relegation (3 clubs) Swiss Sailing League Qualifier promotion (3 clubs) Regelwerk SSLA Version Seite 11 / 17

12 LIGA Für die 1. Liga der Swiss Sailing League sind 12 Vereine wie folgt teilnahmeberechtig: a) die Vereine, die in der Abschlusstabelle der 1. Liga des Vorjahres die Plätze 1-9 belegt haben b) die Vereine, die in der Abschlusstabelle der 2. Liga des Vorjahres die Plätze 1-3 belegt haben LIGA Für die 2. Liga der Swiss Sailing League sind 12 Vereine wie folgt teilnahmeberechtig: a) die Vereine, die in der Abschlusstabelle der 1. Liga des Vorjahres die Plätze belegt haben b) die Vereine, die in der Abschlusstabelle der 2. Liga des Vorjahres die Plätze 1-6 belegt haben c) die Vereine, die in der Abschlusstabelle der Swiss Sailing League Qualifier des Vorjahres die Plätze 1-3 belegt haben Die zweite Liga wird durchgeführt, wenn mindestens 10 teilnahmeberechtigte Vereine ihre Teilnahme bestätigt haben. Ansonsten wird der Vorstand des SSLA Alternativen ausarbeiten. 7.4 SSL QUALIFIER Die SSL Qualifier wird durchgeführt, wenn mindestens 6 teilnahmeberechtigte Vereine ihre Teilnahme bestätigt haben. Meldeschluss ist Ende Mai. Der SSL Qualifier Event besteht i.d.r. aus einem Regattatag, an welchem die drei Absteiger aus der 2. Liga zusammen mit den angemeldeten Qualifiers die drei besten Teams ermitteln, welche im Folgejahr in der 2. Liga segeln. Bei Bedarf kann der Vorstand der SSLA Alternativen ausarbeiten. 7.5 RÜCKZUG / AUSFALL EINES TEILNAHMEBERECHTIGTEN VEREINS Fällt einer oder mehrere der Teilnahmeberechtigten Vereine in der 1. und 2. Liga aus, weil er seine Meldung zurückzieht oder diese ungültig ist, gelten die folgenden Regelungen: Für die 1. Liga 1. Fallen ein bis drei Clubs der 1. Liga im Rang 1-9 aus, bleiben in der Anzahl der ausfallenden Vereine die Rangbesten Absteiger auf Rang in der ersten Liga. 2. Fallen mehr als 3 Clubs der 1. Liga im Rang 1-9 aus, so erhöht sich die Anzahl der Aufsteiger aus der 2. Liga entsprechend in der Reihenfolge der Rangbesten. Regelwerk SSLA Version Seite 12 / 17

13 3. Fallen ein bis drei Clubs der 1. Liga im Rang (Absteiger aus der 1. Liga) aus, so erhöht sich die Anzahl der Aufsteiger aus der 2. Liga entsprechend in der Reihenfolge der Rangbesten. Wenn die 1. Liga neu wieder komplett ist, wird mit der Festsetzung der 2. Liga weitergefahren. 2. Liga Basierend auf den neuen Gegebenheiten aus Abstieg bzw. Rückzug aus der ersten Liga, gelten für die 2. Liga die folgenden Regelungen: 1. Fallen ein bis drei Clubs der 2. Liga im Rang 1-9 aus, bleiben in der Anzahl der ausfallenden Vereine die Rangbesten Absteiger aus der 2. Liga auf Rang in der zweiten Liga. 2. Fallen mehr als drei Clubs der 2. Liga im Rang 1-9 aus, so erhöht sich die Anzahl der Aufsteiger aus der Swiss Sailing League Qualifier entsprechend in der Reihenfolge der Rangbesten. 3. Fallen ein oder mehrere Clubs der 2. Liga im Rang (Absteiger aus der 2. Liga) aus, so erhöht sich die Anzahl der Aufsteiger aus der Swiss Sailing League Qualifier entsprechend in der Reihenfolge der Rangbesten. Swiss Sailing League Qualifier Nach der Festlegung der Rangliste der 2. Liga sind die übrigen Teilnehmer für den Qualifier bestimmt. Regelwerk SSLA Version Seite 13 / 17

14 8 SWISS SAILING REGATTA EVENT Zur möglichen Vermeidung von Eventüberschneidungen informiert die SSLA via Swiss Sailing die Segelclubs und Segelklassen über den provisorischen Kalender für das Folgejahr jeweils per Ende Oktober. Für die Organisatoren von Events steht das Handbuch "Swiss Sailing League Event Organisator" zur Verfügung, welches laufend weiterentwickelt wird. 8.1 AUSSCHREIBUNG (NOR), SEGELANWEISUNG (SI) 1. Die Ausschreibung und Segelanweisung werden von SSLA erstellt und auf der Homepage publiziert. 2. Das Meldegeld je Regatta wird vom Vorstand der SSLA festgelegt. 3. Bis am 15. März müssen alle Meldegelder an die SSLA überwiesen werden. Teilnehmer können bei der SSLA beantragen, dass die Meldegelder in einer 2. Rate Ende Juni einbezahlt werden. 8.2 VEREINBARUNG VERANSTALTER SSL EVENT MIT SSLA Jeder Veranstalter unterschreibt eine Durchführungsbestätigung. 8.3 EVENT TEILNEHMER NOMINIERUNG Jeder Teilnehmer nominiert eine Woche vor Beginn der Regatta seine Crew sowie den verantwortlichen Skipper bzw. die verantwortliche Skipperin für die Regatta mittels dem Formular "EVENT Crew-Nominierung". Jeder Teilnehmer kann je Event 5 Segler melden. Während der Regatta dürfen jedoch nur 4 Segler auf dem Schiff sein. Es gibt keine Gewichtslimite. Die gemeldeten Segler dürfen während dem Event beliebig gewechselt werden. 8.4 SSL RELEVANTE MELDEERFORDERNISSE 1. SSL relevante Meldeerfordernisse (z.b. Ankündigungen, Wertungen und weitere erforderliche Aktivitäten) sind gemäss dem Handbuch "Swiss Sailing League Event Organisator" durch den Organisator oder durch das Sekretariat von SSLA zu tätigen. 2. SSL Publikationen / Informationen (z.b. Facebook, Internetseite, Twitter, Newsletter an Mitglieder) erfolgen über die SSLA. Abhängig vom Eventorganisator können Meldungen eigenständig durchgeführt werden. Regelwerk SSLA Version Seite 14 / 17

15 9 BEWERBUNG EVENT DURCHFÜHRUNG SWISS SAILING LEAGUE Club die sich interessieren einen Event der SSL durchzuführen melden dies frühzeitig beim Sekretariat oder Präsidenten der SSLA. Bewerbung Event Durchführung Swiss Sailing League Bewerbungs anfrage Clubs die sich für die Durchführung eines Swiss Sailing League Events interessieren, melden sich beim Sekretariat oder Präsidenten der SSLA. Bewerbungs anfrage Bei Bedarf sendet die Swiss Sailing League Association (SSLA) zu gegebener Zeit eine Anfrage an alle Clubmitglieder von SSLA für die Bewerbung eines Events Entwicklung provisorischer Regattakalender für das Folgejahr Das Komitee vom SSLA überprüft die Bewerbungen, und erstellt iterativ den Regattakalender für das Folgejahr. Bestätigung EVENT Durchführung Der Event Organisator bestätigt der SSLA mit einem Schreiben die Zusage für die definitive Durchführung. Publikation Regattakalender Der Regattakalender wird publiziert Regelwerk SSLA Version Seite 15 / 17

16 9.1 BEWERBUNGSANFRAGE Mit der Einreichung einer Bewerbung für die Durchführung eines Swiss Sailing League Events bestätigt der Bewerber, dass er den beworbenen Event durchführen will und die Anforderungen und Auflagen seitens SSLA erfüllen kann. Bewerber, welche noch nicht Mitglied des SSLA sind, müssen vorgängig ein Aufnahmegesuch zur Mitgliedschaft SSLA stellen und den Mitgliederbeitrag bezahlen. 9.2 EVENT DURCHFÜHRUNG ZUSAGE Ende Sommer entwickelt der Vorstand von SSLA den Regattakalender für das Folgejahr. Sobald man sich auf einen Event und das Datum geeinigt hat, erhält der Event Organisator von SSLA eine Aufforderung zur definitiven Event-Zusage. Sobald diese Zusage bei SSLA eintrifft, steht der Event Organisator in der Pflicht zur Durchführung des definierten Events (1. Liga, 2. Liga, Qualifier). 9.3 EVENT UNTERSTÜTZUNG VON SSLA SSLA unterstützt den Veranstalter bei der Organisation und Durchführung eines Events, gemäss den im Handbuch "Swiss Sailing League Event Organisator" aufgeführten Leistungen seitens SSLA. Für jeden SSL Event ist vom SSLA ein zuständiges Vorstandsmitglied nominiert. Regelwerk SSLA Version Seite 16 / 17

17 10 SPONSORING Für alles was in diesem Regelwerk nicht erwähnt wird gilt die ISAF-Regulation LOGO SSL Das Logo der Swiss Sailing League darf von Swiss Sailing und Clubs, die der SSLA angeschlossen sind, unverändert verwendet werden. Das Logo kann von der Internet Seite heruntergeladen werden. 12 FORMULARE Die folgenden Formulare stehen zur Verfügung und können online von der Internet Seite von heruntergeladen werden: Anmeldung Verein Swiss Sailing League (SSLA) Bewerbung um einen Startplatz an der Swiss Sailing League Swiss Sailing League - Club Crew Nominierung EVENT Crew-Nominierung 13 REGELVERSTOSS Wird gegen eine der definierten Regeln der Swiss Sailing League verstossen, dann kann der Vorstand der SSLA Sanktionen definieren. Regelwerk SSLA Version Seite 17 / 17

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