KATHOLISCHE HOCHSCHULE NRW
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- Elly Neumann
- vor 7 Jahren
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1 KATHOLISCHE HOCHSCHULE NRW - Abteilung Paderborn Fachbereich Theologie (Stand: Januar 2006) Informationen für die Anfertigung von Diplomarbeiten im Fachbereich Theologie 1 Die äußere Gestaltung 1.1 Die Diplomarbeit muß im Format DIN A 4 angefertigt und darf nur 1-seitig bedruckt werden. Die Seiten sind mit arabischen Ziffern durchlaufend zu nummerieren. Die Seitenzählung beginnt mit dem Titelblatt. Das Literaturverzeichnis und der evtl. eingebrachte Materialteil zählen beim vorgeschriebenen Umfang der Arbeit nicht mit. Wird der Umfang unter- oder überschritten (genaue Angaben siehe unter 1.2), kann dies nur nach Absprache mit der Erstleserin erfolgen; die Abweichung muß durch die Thematik der Arbeit veranlasst bzw. begründet sein. Satzspiegel: links 7 cm und rechts 1,5 cm Rand; oberer Rand mindestens 3 cm, unterer Rand mindestens 2,5 cm. 1.2 Für die Arbeit in Computerschrift gelten folgende Maßgaben: Schriftart Schriftgröße Zeilenabstand Seitenzahl Testseite Times New Roman 12 cpi 1 ½ Seiten ca Zeichen Arial 12 cpi 1 ½ Seiten ca Zeichen
2 2 a) Die Schriftgröße von 12 cpi darf nicht unterschritten werden. b) (Längere) Zitate können auch in einfachem Zeilenabstand geschrieben werden. c) Wird eine andere Schriftart gewählt, muss nachgewiesen werden, dass die zulässige Zeichenzahl weder unter- noch überschritten wird. d) Die gewählte Schriftart und größe sind auf der letzten Seite des Inhaltsverzeichnisses anzugeben. 1.2 Die Diplomarbeit ist in zwei gebundenen Exemplaren abzugeben. Das 1. Exemplar verbleibt bei den Prüfungsakten der KFH. Das 2. Exemplar erhält die Verfasserin im Anschluss an das Abschlusskolloquium zurück. Sollten die Dozentinnen, die Diplomarbeiten betreuen, während der Bearbeitungszeit oder spätestens bei der Beurteilung der Arbeit den Vorschlag unterbreiten, die Arbeit in die Bibliothek einzustellen, wird die Verfasserin darüber informiert und gebeten, für diesen Zweck ein 3. Exemplar (evtl. mit kleineren Korrekturen) zur Verfügung zu stellen. Ist die Verfasserin mit der Einstellung ihrer Arbeit in die Bibliothek nicht einverstanden, kann sie es untersagen. 2 Aufbau der Arbeit 2.1 Die Reihenfolge der Teile Titelblatt Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Text Anmerkungen (wenn nicht als Fußnoten auf den einzelnen Seiten eingefügt) ggf. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Erklärung ggf. Materialteil
3 3 2.2 Muster für das Titelblatt Thema der Arbeit (Großbuchstaben) (ca. 7 cm vom oberen Rand) evtl. Untertitel (normale Schreibweise) (ca. 17 cm vom oberen Rand und ca. 10 cm vom linken Rand): (2 Leerzeilen) Abschlussarbeit für die Diplomprüfung im Fachbereich Theologie an der KATHOLISCHEN HOCHSCHULE NRW ABTEILUNG PADERBORN vorgelegt von (Name) am (Datum) Erstkorrektorin: (Titel und Name Zweitkorrektorin: der Dozentinnen eintragen) 2.3 Das Inhaltsverzeichnis (Die Gliederung) Die Gliederungspunkte sind in der Regel dekadisch (nach dem Dezimalsystem) zu ordnen. Die den jeweiligen Gliederungspunkten zugehörigen Seitenzahlen sind anzugeben. Die Gliederungspunkte (Ziffern und Überschriften) sind ungekürzt in den Text aufzunehmen. Hauptüberschriften sollten typographisch hervorgehoben werden. Die Gliederung soll den sachlogischen Aufbau der Arbeit in Haupt- und Untergliederungspunkten erkennen lassen. Alle gewählten Überschriften sollen in ihrer sprachlichen Form einheitlich durch die ganze Arbeit hin beibehalten werden (z. B. nicht Aussagesätze, Einwortsätze, Fragesätze durcheinander als Überschriften gebrauchen). Jede Arbeit sollte mit einer Einführung/Einleitung beginnen, aus der die Problemstellung, die Eingrenzung des Themas, das Ziel der Arbeit, (abweichende) Begriffsbestimmungen ebenso hervorgehen wie die Begründung(en) für den methodischen Aufbau. Falls die persönliche Motivation erwähnt werden soll, soll dies ebenfalls in der Einführung geschehen.
4 4 2.4 Die Anmerkungen In den Anmerkungen finden zunächst alle Fundortbelege ihren Platz. Ferner ist in den Anmerkungen Platz für Ausführungen, die im Text den Gang der Arbeit stören würden, aber wichtig genug sind, der Leserin mitgeteilt zu werden: z. B.: ( Aus den und den Gründen soll hier nicht auf dieses Problem / diese Literatur näher eingegangen werden.) Die Anmerkungen sollen den Text ergänzen. Der Text muss aber so abgefasst sein, dass er ohne die Anmerkungen zu verstehen ist. Die Anmerkungen können sowohl als Fußnoten auf der jeweiligen Seite eingefügt als auch im Anschluss an den Text insgesamt zusammengestellt werden. Die Hinweise auf die Anmerkungen werden im Text durch hochgestellte arabische Ziffern (z. B. 3 ) markiert und fortlaufend nummeriert. Falls die Anmerkungen als Fußnoten auf den einzelnen Seiten eingefügt werden, kann die Nummerierung auf jeder Seite neu mit der Ziffer 1 beginnen. Auch durchlaufende Numerierung ist möglich. Falls die Anmerkungen insgesamt dem Text der Arbeit angefügt werden, müssen sie der Arbeit zusätzlich in loser Form beigefügt werden, um den Korrektorinnen die Mühe des ständigen Nachschlagens zu ersparen. 2.5 Abkürzungsverzeichnis Wenn in einer Arbeit viele Abkürzungen gebraucht werden, z. B. für Zeitschriften, Lexika u.ä., ist vor dem Literaturverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis aufzuführen. Näheres dazu unter Punkt Literaturverzeichnis Die Literatur wird alphabetisch wie folgt angegeben: a) Monographien: Familienname, Vorname(n), ggf. Herausgeber, Titel des Buches, Untertitel, Bandangabe, Ort, Verlag ggf. Auflage, Jahr, ggf. Reihentitel (z. B.: Frankl, Viktor E.: Das Leiden am sinnlosen Leben. Psychotherapie für heute. Freiburg: Herder 1977, Herder-TB 615) b) Zeitschriftenaufsätze: Familienname, Vorname(n), Titel des Aufsatzes, Zeitschrift, Jahrgang oder Bandnummer, Erscheinungsjahr, Seitenzahl. (Heftnummern werden nur bei jeweils neuer Paginierung der Einzelhefte angegeben.) Beispiel: W. I. Revers: Das Gewissen in der Entfaltung der Persönlichkeit: Jahrbuch für Psychologie und Psychotherapie 6 (1958/59),
5 5 2.7 Erklärung Auf dem letzten Blatt (vor dem Materialteil) wird folgende Erklärung abgegeben: Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig angefertigt und außer den angegebenen keine weiteren Hilfsmittel benutzt habe. Unterschrift 2.8 An den Text kann sich ein Material- und Dokumentationsteil anschließen, in dem Skizzen, Materialien, Tabellen, Statistiken, Bilder etc. Platz finden. Im Text der Arbeit muss deutlich angezeigt werden (evtl. auch in den Anmerkungen), wo und mit welcher Intention das jeweilige Material gedanklich einbezogen werden soll. 3. Bearbeitungsfrist Die Zeit für die Anfertigung der Arbeit beträgt vier Monate. Diese Zeit darf nicht überschritten werden. Eine Verlängerung um höchstens vier Wochen ist nur in solchen Fällen möglich, in denen die Vier-Monats-Frist von der Prüfungskandidatin nicht eingehalten werden kann, z. B. bei Krankheit oder bei unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Literatur. Bei Krankheit ist mit dem Antrag auf Verlängerung ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Weist eine Kandidatin durch entsprechende (amts)ärztliche Atteste oder ähnliche Zeugnisse nach, dass sie wegen Krankheit, Unfall oder aus sonst einem nicht von ihr zu vertretenden Grund länger als die o.g. vier Wochen (maximale Verlängerung) nicht in der Lage war, das Thema ordnungsgemäß zu bearbeiten, so gilt die Bearbeitungszeit während dieses Zeitraums als unterbrochen. Im übrigen wird verwiesen auf Nr sowie und der Prüfungsordnung des Fachbereichs Theologie. 4. Zitieren und Belegen Die wichtigsten Regeln des Zitierens: Grundsätzlich muss deutlich gemacht werden, welche Aussage oder Auffassung von anderen Autorinnen übernommen wird. Der Fundort muss belegt werden.
6 6 Die Belege müssen - (in der Regel) unmittelbar - genau - zweckentsprechend und sinngemäß sein. 4.1 Die Verfasserin muss den zitierten Text unmittelbar vor Augen gehabt haben. Sie darf sich (in der Regel) nicht damit begnügen, ein bei einer Autorin gefundenes Zitat nur abzuschreiben (sog. Zitat aus 2. Hand). Wenn dies jedoch unvermeidbar ist, z. B. wenn der Original-Fundort nicht erreichbar ist, muss die Angabe den Zusatz enthalten: zitiert nach... (z.b.: M. Müller, Person und Funktion; zitiert nach: Philosoph. Jahrbuch, 62. Jg., (1962) S. 377). 4.2 Das Zitat muss buchstäblich genau sein. Ggf. notwendige Kürzungen sind durch 3 Punkte... zu kennzeichnen; dabei ist darauf zu achten, dass das Zitat nicht durch die Kürzung sinnentstellt wird. Ggf. notwendige eigene Zusätze werden durch eckige Klammern angezeigt. Der Fundort muss so genau angegeben werden, dass für die Korrektorinnen ein schnelles Auffinden möglich ist. Weitere bibliographische Angaben brauchen in den Anmerkungen nicht vermerkt zu werden, da sie im Literaturverzeichnis aufgeführt werden. Bibelzitate werden sofort im Text belegt. Beispiel: Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt (Joh 1,14). Konzils-/Synodentexte und andere amtliche Dokumente werden nicht nach Seitenzahlen, sondern nach Nummern zitiert. Beispiel: Vaticanum II, Konstitution über die Kirche (= LG), 21. Wenn die Verfasserin sich auf andere Autorinnen bezieht, ohne sie aber wörtlich zu zitieren (deren Auffassung also mit eigenen Worten referiert), so muss die Anmerkung den Hinweis tragen: Vgl.... (oder: Siehe... ). 4.3 Zitate müssen zweckentsprechend und sinngemäß sein. Sie dürfen nicht aus dem Sinnzusammenhang herausgelöst werden. Zu vermeiden ist allzu häufiges Zitieren, damit nicht die Arbeit eine bloße Zitatensammlung wird. Die verwendeten Zitate sollen nicht zu lang sein. Es ist zulässig (und kann das Druckbild auflockern), wenn Zitate etwas im Text eingerückt werden und/oder in einfachem Zeilenabstand geschrieben werden.
7 7 4.3 Verwenden und Zitieren von Materialien aus dem Internet Bei der Verwendung von Materialien aus dem Internet ist neben der Angabe der Internet-Adresse ein Ausdruck in der Anlage beizufügen. Materialien aus dem Internet sind somit wie folgt zu belegen: - Name, Vorname: Titel. Untertitel, vom (als Ausdruck in der Anlage) Beispiel: - Mustermann, Theodor: Blaupausen. Vom Umgang mit Raubkopien, vom (als Ausdruck in der Anlage) Begründung: Die entsprechenden Materialien sind in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum im Internet. Eine Überprüfung der Richtigkeit der entsprechenden Dokumentation als Ausdruck in der Anlag schafft hier Abhilfe und erscheint daher notwendig. 5 Abkürzungen Die Verfasserin sollte von den Abkürzungen Gebrauch machen, wie sie in wissenschaftlicher Literatur üblicherweise verwendet werden. Nachstehend eine Auswahl der wichtigsten Abkürzungen: ebd. - ders./dies. Hrsg. - bearb. v. u.a. - u.ö. - passim o. J. - f. / ff. - Jhgg. - H. (eft) - Aufl. Allgemeine Abkürzungen sollen dem Duden entnommen werden. Theologische Literatur und Zeitschriften können abgekürzt zitiert werden nach: Siegfried Schwertner, Internationales Abkürzungsverzeichnis für Theologie und Grenzgebiete. Zulässig ist auch das Abkürzungsverzeichnis des Lexikons für Theologie und Kirche (3. Auflage). 6 Allgemeine Hinweise 6.1 Gruppenarbeiten sind möglich. Sie müssen so abgefasst sein, dass der Anteil der jeweiligen Verfasserin klar zu erkennen ist, weil auch die Benotung jeweils für diesen Eigenanteil erfolgt. 6.2 Der so genannte Praxisbezug der Arbeit kann, aber muss nicht explizit erfolgen. Es ist in den systematischen Fächern auch möglich, einen impliziten Praxisbezug einzubringen.
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