S t u d i e n o r d n u n g für den internationalen Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
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1 S t u d i e n o r d n u n g für den internationalen Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 09. Juni 1999 (GVBl. S. 331), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S.265), erlässt die Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Prüfungsordnung für den internationalen Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache ; der Rat der Philosophischen Fakultät hat am 23. April 2002 die Prüfungsordnung beschlossen; der Senat der Friedrich-Schiller-Universität hat am 2. Juli 2002 der Prüfungsordnung zugestimmt. Dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde die Ordnung mit Schreiben vom 8. Juli 2002 angezeigt. 1 Allgemeines 2 Geltungsbereich und Akademischer Grad 3 Inhalt, Dauer und modulare Gliederung des Studiums 4 Anrechnung von Studienleistungen 5 Studieneinführung und Studienberatung 6 Zulassung zum Studium 7 Modularer Aufbau des Studiums und Leistungspunkte 8 Inhalte des Lehrangebot und Vergabe von Leistungspunkten 9 Das Praktikum 7 Koordinationsgremium für Curriculums- und Prüfungsangelegenheiten 8 Gleichstellungsklausel 9 Inkrafttreten 1 Allgemeines Der internationale postgraduale Master-Studiengang Deutsch als Fremdsprache wird vom Institut für Auslandsgermanistik/DaF/DaZ der Friedrich-Schiller-Universität Jena durchgeführt. Das Studienangebot erfolgt in Kooperation mit der National University of Ireland, University College Dublin, der Aristoteles Universität Thessaloniki un der Eötvös Lorànd Universität Budapest. Die Beteiligung weiterer ausländischer Universitäten ist vorgesehen. 2 Geltungsbereich / akademischer Grad (1) Auf der Grundlage der Prüfungsordnung regelt diese Studienordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im internationalen Masterstudiengang "Deutsch als Fremdsprache". (2) Das Studium endet mit der Verleihung des akademischen Grades Master Deutsch als Fremdsprache / Master of Arts in German as a Foreign Language. 3 Inhalt, Dauer und modulare Gliederung des Studiums (1) Das Studium konzentriert sich auf die Theorie und Praxis der Vermittlung des Deutschen als Fremdsprache. Es ist modular aufgebaut und umfasst einen Pflichtbereich mit 6 Modulen und einen Wahlpflichtbereich mit 2 Modulen sowie ein obligatorisches Praktikum. (2) Die Module des Pflichtbereichs sind unterteilt in Basis- und Aufbauveranstaltungen. (3) Das Studium dauert als Vollzeitstudium in der Regel vier Semester, einschließlich der Bearbeitung der Masterarbeit und ihrer Verteidigung. (4) Das vierte Semester dient der Anfertigung der Masterarbeit.
2 (5) Das Studium wird so organisiert, dass im Durchschnitt pro Semester 30 Leistungspunkte erworben werden können und die gesamte geforderte Arbeitsbelastung für Studien- und Prüfungsleistungen pro Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 900 Stunden nicht überschreitet. Für die Vergabe eines Leistungspunktes wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen. (6) Insgesamt werden 120 Leistungspunkte vergeben. 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Studien- und Prüfungsleistungen, die in postgradualen Studiengängen anderer Universitäten und Hochschulen, in Fernstudiengängen oder in Korrespondenzstudien zu diesem Studiengang absolviert bzw. erbracht wurden, können angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind. Die Entscheidung über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen trifft der Masterausschuss unter Berücksichtigung des ECTS-Anrechnungsverfahrens. (2) Postgraduale Studien und Prüfungsleistungen, die zwischen den am Masterstudiengang beteiligten Partnerhochschulen ( 1) curricular abgeglichen sind, sind gleichwertig und bedürfen keiner Anerkennung durch den Masterausschuss. 5 Studieneinführung und Studienberatung (1) Zu Beginn eines jeden Semesters findet eine Einführung in das Studium statt, die über den modularen Studienaufbau, die Inhalte und die Studienanforderungen ausführlich informiert. (2) Für die Studienberatung und spezielle Studienprobleme steht die Masterstudienberatung des Instituts für Auslandsgermanistik/DaF/DaZ zur Verfügung. Diese berät auch bei der Entscheidung für eine Aufnahme des Masterstudiums. 6 Zulassung zum Studium (1) Zugelassen werden kann, wer 1. an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes ein Staatsexamen im Fach Deutsch für das Lehramt oder eine Fachprüfung in einem germanistischen Fach mit mindestens sechssemestriger Regelstudienzeit absolviert hat und mindestens die Gesamtnote gut nachweist oder 2. an einer ausländischen Universität ein Studium in einem germanistischen Fach nachweist, das mindestens mit dem B.A. und der Gesamtnote upper second abgeschlossen wurde oder 3. eine Ziffer 1 und 2 gleichwertige Qualifikation nachweist. Die Gleichwertigkeit stellt der Masterausschuss des Instituts für Auslandsgermanistik/DaF/DaZ in Absprache mit dem Akademischen Auslandsamt fest. (2) Der Zulassungsantrag ist an die zuständigen Stellen der Universität zu richten. Dem Zulassungsantrag ist ein Motivationsbrief beizufügen, der als Kriterium bei der Entscheidung über die Zulassung herangezogen wird. In dem 1 2 seitigen Brief, der in deutscher Sprache abzufassen ist, legt der Antragsteller seine Motivation für die Studienaufnahme sowie seine Studienziele dar. (3) Über die Zulassung entscheidet der Masterausschuss auf der Grundlage der allgemeinen Zulassungsbedingungen der Hochschule unter Berücksichtigung von 6 Abs.1 und Abs Modularer Aufbau des Studiums und Leistungspunkte
3 (1) Das Studium konzentriert sich auf die Theorie und Praxis der Vermittlung des Deutschen als Fremdsprache. Es ist modular aufgebaut und umfasst einen Pflichtbereich mit 6 Modulen und einen Wahlpflichtbereich mit 2 Modulen sowie ein obligatorisches Praktikum. (2) In den Modulen des Pflichtbereichs werden Basis- und Aufbauveranstaltungen angeboten. In den Basisveranstaltungen werden grundlegende theoretische, methodische und empirische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Diese werden in den Aufbauveranstaltungen vertieft und erweitert. Die Teilnahme an einer Basisveranstaltung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Aufbauveranstaltung und zur Anmeldung zur Modulabschlussprüfung. (3) Aus dem Wahlpflichtbereich sind mindestens zwei Module zu wählen In jedem der gewählten Module sind zwei Lehrveranstaltungen zu besuchen. Durch die Wahl wird eine an den individuellen Interessen, Erfahrungen und Bedürfnissen der Studierenden orientierte Vertiefung und Erweiterung der Themen des Pflichtbereichs gewährleistet. (4) Die Veranstaltungsformen dieses Studiengangs sind: Vorlesung, Seminar, Übung, Projektseminare, Tutorien, Mentorien bzw. Praktika. Die Veranstaltungsformen werden variabel eingesetzt. (5) Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Module werden benotet und sind mit dem Erwerb von Leistungspunkten verbunden. Voraussetzung zur Teilnahme an der Modulprüfung ist die Teilnahme an den jeweiligen Lehrveranstaltungen des Moduls.. In zwei Modulen nach Wahl des Kandidaten erfolgt der Abschluss durch eine schriftliche wissenschaftliche Hausarbeit. Die Studienleistungen innerhalb der Lehrveranstaltungen des Moduls werden jeweils einzeln benannt ( 8). Die Leistungsform des Referats ist im Verlauf des Studiums mindestens 4 mal zu erbringen. (6) Für die Vergabe eines Leistungspunkts wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen. Die geforderte Arbeitsbelastung für Studienund Prüfungsleistungen soll pro Semester 900 Stunden nicht überschreiten. 8 Inhalte des Lehrangebot und Vergabe von Leistungspunkten (1) Die Module des Pflichtbereiches sind: P1: Synchronische und vergleichende Sprachwissenschaft in ihrer Bedeutung für Deutsch als Fremdsprache (theoretical and applied linguistics) Arbeitsaufwand (ECTS-work load): 300 Stunden Studienleistungen und Zertifizierung Grundlagen des grammatikbezogenen Fachdiskurses (Terminologie, linguistische Sachverhalte) auf der Basis der traditionellen Grammatik des Deutschen sowie weiterer wissenschaftlicher Grammatikbeschreibungsmodelle und ihrer Bedeutung für das Lernen und Lehren von Deutsch als Fremdsprache. DaF-spezifische Grammatiken und Grammatikkonzeptionen; didaktisch-methodische Aspekte der Grammatikvermittlung; die Rolle des kontrastiven Sprachvergleichs im DaF/DaZ-Unterricht. P2: Theorie und Praxis der Entwicklung fremdsprachlicher Fertigkeiten (rezeptives und produktives Sprachhandeln) Anzahl der LP: Arbeitsaufwand: Anzahl der SWS:
4 10 LP 300 Stunden 4 Grundlegende wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse zu allen Fertigkeiten (verstehendes Hören, verstehendes Lesen, Sprechen, Schreiben, Sehverstehen, Hör-Seh-Verstehen, Interkulturelle Kompetenz, nonverbale Kompetenz) im DaF-Unterricht. Theorie und Empirie des rezeptiven wie produktiven Sprachhandelns; Theorien und Modelle der Psycholinguistik, der Wissenspsychologie, der Pragmatik, der Lernpsychologie sowie der Didaktik und Methodik zur Rezeption und Produktion von Texten. P3: Berufs- und fachbezogener Deutschunterricht - Theorie und Empirie Grundlegende wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse zu den thematischen Schwerpunkten der Fach- und Berufssprachen und ihrer Didaktik. Inhalte der Aufbauveranstlatungen Vertiefungen und Erweiterungen einzelner Themen aus den Einführungsveranstaltungen. Exemplarische Anwendung von Kenntnissen in konkreten Planungssituationen des berufsbezogenen DaF - Unterrichts und in der Entwicklung eigener Unterrichtsmaterialien P4: Multi- und telemediale Lernumgebungen und autonomes Lernen Regelmäßige Seminarteilnahme, Übernahme von gemeinsamen Arbeiten im Seminar, Klausur, Hausarbeit, Referat oder mediale Entwicklungsarbeit je nach inhaltlicher Ausrichtung; Modulabschlussprüfung Grundlegende wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse zum multi- und telemedial gestützten Lehren und Lernen von Fremdsprachen. Medientheoretische und fremdsprachendidaktische Konzepte und Modelle, didaktische Gestaltungs- und Planungskompetenzen, Weiterbildungs-, Forschungs- und Entwicklungskompetenzen. P 5: Spezielle Felder des Erwerbs und der Vermittlung von Fremd- und Zweitsprachen unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte Grundlegende wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse zu Fragestellungen der Fremd-
5 und Zweitsprachenerwerbsforschung und der Fremdsprachendidaktik. Empirische Studien zu Einzelaspekten der Sprachlehr- und lernforschung; Empfehlungen für das berufliche Handeln von Fremdsprachenlehrenden. P6: Theorie und Empirie der Mehrsprachigkeit und der interkulturellen Kommunikation Regelmäßige Seminarteilnahme, Übernahme von Seminarbeiträgen, Klausur, Hausarbeit, Referat etc., Modulabschlussprüfung Inhalte der Basis-Veranstaltungen Grundlegende wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse in den Bereichen Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kommunikation. Neuere Studien zu ausgewählten Aspekten der Mehrsprachigkeit und der interkulturellen Kommunikation; Analyse und Anwendung von Kenntnissen in konkreten exemplarischen Begegnungs- und Unterrichtssituationen und zur Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien. (2) Die Module des Wahlpflichtbereiches sind: W 1: Qualitätssicherung und Evaluation / Prüfen und Testen Inhalte der Lehrveranstaltungen: Wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse zu Fragen des Prüfens und Testens im fremdsprachlichen Deutschunterricht auf allen Kompetenzniveaus sowie zur Entwicklung von Qualitätssicherungsinstrumenten und zur Evaluation von DaF/DaZ-Unterricht. W 2: Kultur und sozialwissenschaftliche Aspekte der Landeskunde aus fremdsprachendidaktischer Perspektive Regelmäßige Seminarteilnahme; Übernahme von gemeinsamen Arbeiten im Seminar Klausur, Hausarbeit, Referat oder Projekt etc., Modulabschlussprüfung Inhalte der Lehrveranstaltungen: Wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse zu sozial und kulturwissenschaftlichen Aspekten der deutschsprachigen Länder sowie deren Darstellung und Vermittlung im Unterricht Deutsch als Fremdsprache; Planung, Organisation und Durchführung von landeskundlichen und kulturwissenschaftlichen Projekten. W 3: Lehrmedienforschung / Lehrwerkanalyse und kritik
6 Inhalte der Lehrveranstaltungen: Wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse der Medientheorie; Mediendidaktik und - psychologie bei Bezug auf unterschiedliche Lehr- und Lernmedien; Theorie und Empirie der Lehrwerkbeschreibung und -analyse; mediale Lern- und Lehrangebote in Bezug auf Lehrwerke, CD- ROMs und Online-Medien. W 4: Literatur- und kulturwissenschaftliche Aspekte der Fremdsprachendidaktik Inhalte der Lehrveranstaltungen: Texte und Textinterpretationen deutschsprachiger Literatur vor ihrem kulturellen Hintergrund; Textarbeit aus fremdsprachendidaktischer Perspektive, wissenschaftliche Konzepte und Forschungsergebnisse. 9 Das Praktikum (1) Während des Studiums ist ein mindestens vierwöchiges obligatorisches DaF Unterrichtspraktikum zu absolvieren, in dem die Praktikanten Unterrichtserfahrungen sammeln, reflektieren und in Form eines Praktikumsberichts aufarbeiten sollen. (2) Inhalte des Praktikums sind: Grundlegende wissenschaftlich fundierte Kategorien von Unterricht; Aspekte der Unterrichtsbeobachtung, des Hospitierens und der Unterrichtsforschung; Beobachtung, Analyse, eigene Planung und Erprobung unterschiedlicher Unterrichtsgegenstände bzw. sequenzen bezogen auf unterschiedliche Lernergruppen. (3) Umfang: Nachzuweisen sind mindestens 20 Stunden Hospitation und 5 Stunden eigene Unterrichtsversuche. Das Praktikum wird durch Lehrveranstaltungen vorbereitet und begleitet sowie in seiner Durchführung von einem Mentor betreut. Über das Hospitations- und das Unterichtspraktikum ist ein Praktikumsbericht zu erstellen. Sämtliche Aktivitäten innerhalb des Praktikums werden in einem Portfolio dokumentiert. Für die vorbereitenden Veranstaltungen und das begleitende obligatorische Mentorium werden je 3, für die Durchführung des Praktikums und den Praktikumsbericht werden insgesamt 4 Leistungspunkte vergeben. 10 Koordinationsgremium für Curriculums- und Prüfungsangelegenheiten (1) Für die Abstimmung der Studienprogramme wird vom Institut für Auslandsgermanistik/DaF/DaZ und den am Masterstudiengang beteiligten Hochschulen ein Koordinationsgremium mit beratender Funktion gebildet. Es achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und gibt Anregungen zur Reform des Studiengangs und der Prüfungs- und Studienordnung. (2) Das Koordinationsgremium besteht mindestens aus je einem zuständigen Hochschullehrer der kooperierenden Universitäten. Die Dauer der Amtszeit beträgt zwei Jahre. 11 Gleichstellungsklausel Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
7 12 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Friedrich- Schiller-Universität folgenden Monats in Kraft. Der Rektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena Der Dekan der Philosophischen Fakultät
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