Gebührenordnung des 1. Basenji Klub Deutschland von 1977 e.v.
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- Liese Küchler
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1 Gebührenordnung des 1. Basenji Klub Deutschland von 1977 e.v. Sitz: Sindelfingen - Vereinsregister Nr Amtsgericht Böblingen Stand April 2013 Änderungen genehmigt durch die MV am in Kesseling.
2 BKD Gebührenordnung Seite 2 Stand April 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Beiträge und Gebühren 3 2 Kostenregelung für die Erstellung des genetischen Fingerabdruckes bei Basenjis 4 3 Gebühren bei Verstößen gegen BKD-Zuchtordnung Kostenerstattung für Zuchtrichter und Beauftragte des BKD 6 5 Fahrtkostenregelung für Sonderleiter 6 6 Zahlungsbedingungen 6
3 BKD Gebührenordnung Seite 3 Stand April Beiträge und Gebühren Die Gebühren für die Registrierung von Hunden aus nicht dem VDH oder FCI angeschlossenen Vereinen betragen inklusiver der Abnahme durch einen Formwertrichter (nur für Mitglieder möglich) 75,00 Jahresbeitrag Einzel- / Hauptmitglied 75,00 (bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird ein Nachlass von 2 gewährt) Jahresbeitrag Familienmitglied 18,00 (bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird ein Nachlass von 1 gewährt) Jahresbeitrag Abonnenten Buschtrommel (Inland) 1 29,50 (bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird ein Nachlass von 1 gewährt) Jahresbeitrag Abonnenten Buschtrommel (Ausland) 1 34,50 (bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird ein Nachlass von 1 gewährt) Schmuckurkunden f. Championtitel usw. 7,50 Gebühren für Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) pro Hund 30,00 Gebühren für Zwingerabnahme 65,00 (gilt auch für eine erneute Zwingerabnahme z. B. wegen Umzug etc ) Gebühren für Zwingernamenschutz International 50,00 (gilt auch für eine Änderung des Zwingernamenschutz ) Gebühren für Ahnentafel-Übernahme 20,00 Gebühren für Wurfeintragung einschl. Ahnentafel für den ersten Welpen 65,00 Ahnentafel für jeden weiteren Welpen 45,00 je Ahnentafel aus Zuchtvergehen (zusätzlich zur Gebühr je Ahnentafel) 40,00 Ahnentafel Zweitschrift 30,00 (falls Original verloren) Ahnentafel Ersatzschrift 30,00 (falls Original beschädigt etc, nur gegen Mitsendung des Originals) Gebühren für Zuchtbuch 7,50 HD Auswertungsgebühr 32,00 Rennpass 25,00 Bei Zwingerabnahmen, Wurfabnahmen und vergleichbaren Leistungen, zahlt der Züchter die entstehenden Kosten des Zuchtwarts bzw. Beauftragten des BKD. Diese werden vom BKD in Rechnung gestellt. Grundlage für die Vergütung ist 4 der Gebührenordnung. 1 ohne Stimmrecht
4 BKD Gebührenordnung Seite 4 Stand April Kostenregelung für die Erstellung des genetischen Fingerabdruckes bei Basenjis Der genetische Fingerabdruck wird durch ein, vom Vorstand des BKD benannten Labor erstellt. Die Kosten für den Fingerabdruck berechnet das Labor an den BKD. Die Berechnung erfolgt ausschließlich durch den BKD. Züchtern des BKD wird ein Nachlass bei den Eintragungsgebühren der Welpen gewährt. Erstellung des genetischen Fingerabdruckes 50,00 (incl. Zertifikat mit dem Ergebnis der DNA-Typisierung) Züchter, die bis zur Abnahme der Welpen einen Mundschleimhaut Abstrich für einen Fingerprint einsenden, erhalten bei der Ausstellung der Ahnentafeln für diese Welpen einen Gebührennachlass von 5,00 pro Ahnentafel) 3 Gebühren bei Verstößen gegen die BKD-Zuchtordnung mit Durchführungsordnungen Verstoß gegen die BKD Zuchtordnung (die nachfolgend genannten Paragraphen beziehen sich auf die entsprechenden Paragraphen der BKD-Zuchtordnung): 2.1 Mieten von Hündinnen Absatz 1 150,00 ² Absatz 2 300,00 ² 3.2 Zuchtzulassung Absatz 1 eines Deckpartners 250,00 ² beide Deckpartner 500,00 ² ruhende Zuchtzulassung gemäß 4.3.2, 4.5 Absatz 1 und 2 eines Deckpartners 150,00 ² beider Deckpartner 300,00 ² 4 Zucht Absatz 2 300,00 ² 4.2 Zucht mit Basenjis aus dem Ausland Absatz 4 250,00 ² Bekämpfung der Hüftgelenks-Dysplasie Absatz 4 250,00 ² Bekämpfung von Augenerkrankungen PRA, MPP, Katarakt Absatz 4 200,00 ² 4.6 Begrenzung der Deckakte für Rüden Absatz 1 (für der Züchter) 200,00
5 BKD Gebührenordnung Seite 5 Stand April Inzestzüchtungen Absatz 1 500,00 ² Absatz 2 250,00 ² 4.10 Zucht mit mehreren Hündinnen 600,00 ² 4.11 Zuchtauschluss 800,00 ² 4.12 Zuchtplanung Absatz 1 30,00 Absatz 3 300,00 ² 4.13 Fortbildung des Züchters Absatz 1 150,00 Absatz 2 50,00 Absatz 3 150,00 5 Deckakte Absatz 2 50,00 6 Zwingernamen und Zwingernamenschutz ,00 ² 7.1 Zwingerbesichtigung und Zwingererstabnahme Absatz 2 250,00 ² 8 Wurfkontrollen und Wurfabnahme Absatz 1 50,00 Absatz 3 150,00 ² Absatz 4 250,00 ² Absatz 5 50,00 Absatz 7 25,00 Absatz 9 500,00 ² Im Wiederholungsfall doppelte Gebühr. Bei nicht aufgeführten Verstößen wird die Höhe der Gebühr vom Vorstand festgelegt. ² zusätzlich Eintrag in die Ahnentafel der Welpen "Nicht nach den Regeln des BKD gezüchtet"
6 BKD Gebührenordnung Seite 6 Stand April Kostenerstattung für Zuchtrichter und Beauftragte des BKD Tagessatz für Richter, Zuchtwarte, Sonderleiter und andere Beauftragte des BKD 35,00 (für z. B. allgemeine Angelegenheiten, Welpenabnahme, Zwingerabnahme, Vorstandssitzungen etc.) Tatsächlich entstandene Fahrtkosten werden erstattet (wie z.b. steuerfreie KM-Pauschale, Bahnfahrt 2.KL. ³,öffentliche Verkehrsmittel³ etc.) Sonstige Kosten und Auslagen werden gegen Nachweis erstattet³ (wie z.b. Telekommunikationskosten, Portogebühren, Übernachtungskosten etc.) 5 Fahrtkostenregelung für Sonderleiter Die Erstattung erfolgt nach Bereichen und wird pauschal vergütet. Die Bereiche beziehen sich jeweils auf den Umkreis vom Wohnort des Sonderleiters. Bereich A 100 KM pauschal 25,00 Bereich B 300 KM pauschal 75,00 Bei Bereichen über 300 KM (einfach), ist der Einsatz eines Sonderleiters nur in Absprache mit dem Zuchtschauleiter und dem Vorstand, bezüglich der Fahrtkostenerstattung, möglich. 6 Zahlungsbedingungen a) Alle Zahlungen haben spesenfrei für den Empfänger zu erfolgen b) Alle Zahlungen, sofern diese für ein Nichtmitglied im Rahmen dieser Gebührenordnung und/oder einer sonstigen Preisliste anfallen, sind grundsätzlich in der dreifachen Höhe geschuldet und fällig. c) Mitglieder im Sinne der Satzung sind natürliche Einzelpersonen denen eine Mitgliedsnummer zugeordnet ist. (BKD - Satzung 8 (2) ff) ³ gegen Belege
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