INFORMATIONSBLATT und CHECKLISTE für VERANSTALTER und VERANSTALTERINNEN

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1 INFORMATIONSBLATT und CHECKLISTE für VERANSTALTER und VERANSTALTERINNEN Sehr geehrte/r Veranstalter/in! Wir freuen uns, dass Sie in Innsbruck eine Veranstaltung durchführen möchten. Mit der Novellierung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes ist im Gegensatz zu früher nicht mehr die Bundespolizeidirektion Innsbruck sondern im Wesentlichen der Innsbrucker Stadtmagistrat für die Behandlung von Veranstaltungsansuchen zuständig. Die zentrale Dienststelle für veranstaltungsrelevante Ansuchen und Anfragen im Stadtmagistrat ist die Magistratsabteilung II Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock, Herr Elmar Rizzoli, Zimmer 1301, Tel bzw. Herr Stefan Fikerle, Zimmer 1303, Tel bzw. Herr Josef Tusch, Zimmer 1305, Tel Fax post.veranstaltungen@innsbruck.gv.at Mit der Errichtung des neuen Innsbrucker Rathauses sind zudem die räumlichen Voraussetzungen geschaffen worden, dass alle für die Genehmigung von Veranstaltungen maßgeblichen weiteren städtischen Dienststellen innerhalb eines Hauses für Sie erreichbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungsbehörde bei anmeldepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen stets zu prüfen hat, ob bzw. welche Sicherheitsmaßnahmen im Interesse der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie des Nachbarschafts- und des Umweltschutzes beachtet werden müssen. Es liegt daher vor allem im Interesse des Veranstalters/der Veranstalterin, im Sinne einer möglichst raschen und effizienten Verfahrensabwicklung, schon bei der Antragstellung die für die Entscheidung der Behörde und der sonst damit befassten Dienststellen maßgeblichen Informationen möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Je nach Art der geplanten Veranstaltung sind unterschiedlichste Rahmenbedingungen und Erfordernisse zu berücksichtigen. Nachstehend wird ein Überblick (Checkliste) hinsichtlich der wichtigsten Voraussetzungen, die vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu erfüllen sind, zur Orientierung gegeben: -1-

2 1. Generell erforderlich: Checkliste für Veranstaltungen Vollständig ausgefülltes Veranstaltungsanmeldung-Formular Das Anmeldeformular liegt bei der Behörde auf bzw. ist unter folgender Internetadresse abrufbar: Die wesentlichen Bestimmungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes sind ebenfalls dort abrufbar. Lageplan mit Veranstaltungseinrichtungen (Maßstab 1:500) Zustimmung des/r Verfügungsberechtigten (jeweilige/r Grundeigentümer/in etc.) des Veranstaltungsgeländes Bei Überlassung von Grundflächen, Plätzen und Straßen der Stadt Innsbruck ist ein formloses Ansuchen zu richten an die Magistratsabteilung IV Wirtschaft und Tourismus Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock Herr Christian Kapferer, Zimmer 2114, Tel bzw. Herr Stefan Schmid, Zimmer 2118, Tel Fax post.wirtschaftsfoerderung@innsbruck.gv.at 2. Bei Großveranstaltungen (mehr als Besucher) sind zudem erforderlich: Sicherheitskonzept Der Veranstalter/Die Veranstalterin hat in Zusammenarbeit mit der Rettung und der Polizei ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Abfallwirtschaftskonzept Magistratsabteilung III Verkehrsplanung, Umwelt Maria-Theresien-Str. 18 / 5. Stock Herr DI (FH) Stefan Siegele, Zimmer 5176, Tel bzw. Herr Martin Baumann, Zimmer 5179, Tel Fax post.umwelt@innsbruck.gv.at 3. Bei Benützung von Straßengrund: Zustimmung des/r Grundeigentümers/in Magistratsabteilung IV Wirtschaft und Tourismus Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock Herr Christian Kapferer, Zimmer 2114, Tel bzw. Herr Stefan Schmid, Zimmer 2118, Tel Fax post.wirtschaftsfoerderung@innsbruck.gv.at Bewilligung der Straßenverkehrsbehörde Magistratsabteilung II Straßen- und Verkehrsrecht Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock Herr Johann Neuhauser, Zimmer 1116, Tel bzw. Herr Christof Plangger, Zimmer 1118, Tel bzw. Herr Josef Marchi, Zimmer 1120, Tel

3 Fax Steuern / Abgaben: Anmeldung für Vergnügungssteuervorschreibung sowie Kriegsopfer- bzw. Behindertenabgabe Magistratsabteilung IV Gemeindeabgaben-Steuervorschreibung Maria-Theresien-Str. 18 / 2. Stock Herr Georg Bucher, Zimmer 2202, Tel Frau Monika Rief, Zimmer 2204, Tel Fax post.gemeindeabgaben@innsbruck.gv.at AKM Abgabe (Abgabe für öffentliche Musikvorführungen) Autorengesellschaft AKM Grabenweg 72, 6020 Innsbruck Frau Anja Leitinger, Tel Fax anja.leitinger@akm.co.at Homepage 5. Fristen: Um die erforderlichen diversen Genehmigungen rechtzeitig zu erlangen ist es wichtig, die entsprechenden Ansuchen möglichst frühzeitig einzubringen. Unabhängig davon sieht das Tiroler Veranstaltungsgesetz vor, dass die Anmeldung bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 300 Personen gleichzeitig erwartet werden, spätestens vier Wochen, ansonsten zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung bei der Behörde einlangen muss. 6. Verfahrenskosten: Für die Abwicklung des Behördenverfahrens im Rahmen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes fallen in der Regel nachstehende Kosten an: Stempelgebühr / Erledigung 14,30 Verwaltungsabgabe / Veranstaltung 15,--, 30,--, bzw. 100,-- Diese Kosten berücksichtigen nicht allfällige weitere Abgaben und Entgelte für zusätzliche Genehmigungen und Aufwändungen. 7. Sonstige veranstaltungsrelevante Dienststellen: Veranstaltungen mit Getränke- und Speisenausgabe (zb: Hygienerichtlinien für Straßenfeste etc.) Magistratsabteilung V Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock Herr Andreas Nussbaumer, Zimmer 1190, Tel Fax post. lebensmittelaufsicht.marktwesen@innsbruck.gv.at Veranstaltungen mit Straßenreinigung Magistratsabteilung III Straßenbetrieb Rossaugasse 4-3-

4 Herr DI Manfred Mühlmann, Tel Fax Veranstaltungen mit Abfall- und Müllbeseitigung Magistratsabteilung III Umwelttechnik und Abfallwirtschaft Maria-Theresien-Straße 18 Herr Martin Baumann, Tel Fax Veranstaltungen mit Errichtung von Zelten, Bühnen etc. (formloses Bauansuchen bei Zeltaufbauten über 100 m² erforderlich) Magistratsabteilung III Bau- und Feuerpolizei Maria-Theresien-Str. 18 / 4. Stock Herr Ing. Hubert Fellner, Zimmer 4152, Tel bzw. Herr Ing. Hubert Kluge, Zimmer 4160, Tel bzw. Herr Kurt Mitterer, Zimmer 4182, Tel Fax post.baupolizei@innsbruck.gv.at Veranstaltungen mit Stromanschluss (am Marktplatz oder anderen öffentlichen Plätzen) Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Langer Weg 29 Tel Fax temporaerernetzanschluss@ikb.at Veranstaltungen mit Wasseranschluss (am Marktplatz oder anderen öffentlichen Plätzen) Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), Haustechnik Rossaugasse 2 Herr Josef Angerer, Tel Fax oder , Mobil 0676/ j.angerer@iig.at Veranstaltungen verbunden mit Straßenbahn- und/oder Busumleitungen Innsbrucker Verkehrsbetriebe Pastorstr. 5 Herr Kurt Schmarl, Tel Fax k.schmarl@ivb.at 8. Sonstige sicherheitsrelevante Dienststellen (je nach Art und Umfang der Veranstaltung) Österreichisches Rotes Kreuz Rettung Bezirksstelle Innsbruck Stadt Sillufer 3, 6020 Innsbruck Tel , Fax Bundespolizeidirektion Innsbruck Kaiserjägerstr. 8, 6020 Innsbruck Tel , Fax Berufsfeuerwehr Innsbruck Hauptfeuerwache -4-

5 Hunoldstr. 17, 6020 Innsbruck Tel

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