Wohnraumförderung und Klimaschutz

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1 Praxishandbuch 2008 Mit kostenlosem Update-Service! Wohnraumförderung und Klimaschutz Zuschüsse und günstige Förderkredite für alle, die Kaufen Bauen Renovieren Sanieren Plus Sonderteil: SOLAR-STROM ERZEUGEN Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2007

2 Inhalt Inhalt Seite Vorwort 7 Wohnraumförderung in Deutschland im Zeichen des Klimawandels 9 Bundesprogramme 1 KfW-Wohneigentumsprogramm 13 2 KfW-Kreditprogramm Ökologisch Bauen 20 3 KfW-Kreditprogramm Wohnraum Modernisieren 25 4 CO ² -Gebäudesanierungsprogramm der KfW 32 5 Modellvorhaben Niedrigenergiehaus der Deutschen Energie Agentur (dena) 44 6 Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (KfW) 48 7 Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (BAFA) 53 8 Energiesparberatung Vor-Ort-Beratung (BAFA) 59 9 Steuerbonus für Handwerksleistungen 62 LandesprograMME Baden-Württemberg 10 Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien (L-Bank) Landeswohnraumförderung 2008 (L-Bank) Förderprogramm Wohnen mit Kind (L-Bank) Landesförderprogramm Neubau von Mietwohnraum (L-Bank) Landesförderprogramm Modernisierung von Mietwohnraum (L-Bank) Landesförderprogramm Energie-Spar-Check Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Förderprogramm Geothermie der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Regionale und kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg 86 Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) Solarstrom erzeugen Wie es funktioniert, welche Vorteile es bietet und wie Sie Ihr Projekt günstig finanzieren 102 Nützliche Adressen und Links 115 Anhang/Glossar 126

3 2 KfW-Förderprogramm Ökologisch Bauen KfW-Förderprogramm Ökologisch Bauen 2 Bundesprogramm KfW-Förderprogramm Ökologisch Bauen Sie können die Förderung aus dem Programm Ökologisch Bauen auch in Anspruch nehmen, wenn Sie z.b. durch den Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Gebäudes neuen Wohnraum schaffen. Voraussetzung: die neue Wohneinheit muss abgeschlossen sein, Neu- und Altbau müssen thermisch getrennt sein und die neue Wohneinheit muss die Anforderungen für ein Energiesparhaus bzw. Passivhaus erfüllen! KfW-Förderprogramm Ökologisch Bauen Als Bauherr haben Sie heute schon die Verpflichtung, sich bei der Planung von selbst genutztem oder zu vermietendem Wohnraum an den energetischen Maßstäben zu orientieren, die in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) festgeschrieben sind. Es kann sich deshalb in vielerlei Hinsicht lohnen, gleich ein, zwei Schritte weiterzudenken und ein Niedrigenergie- oder Passivhaus zu planen der Umwelt und auch Ihrem Geldbeutel zuliebe denn die heute gültigen Grenzwerte stammen noch aus dem Jahr Eine Absenkung, angepasst an die Entwicklung der Energiepreise, ist bereits in Planung. Durch optimale Dämmung und den Einbau moderner Heiztechnik können Sie nicht nur die laufenden Heizkosten von Anfang an niedrig halten, sondern den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig sichern. Sollten Sie Ihr Haus in absehbarer Zeit veräußern, können Sie für Ihr Energiesparhaus garantiert einen besseren Preis erzielen als für eine Immobilie in Standardausführung! Dabei liegen die Kosten für ein Energiesparhaus lediglich zwischen 5 und 10 Prozent über den Preisen für ein Haus mit normaler Ausstattung! Das KfW-Förderprogramm Ökologisch Bauen soll allen Bauherrn mit günstigen Krediten bei der Finanzierung unter die Arme greifen, die den Neubau oder den Kauf eines so genannten KfW-Energiesparhauses 40 oder 60 bzw. eines Passivhauses im Auge haben oder den Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien in ihren Neubau planen. Heiztechnik: Finanziert werden solarthermische Anlagen (ggf. in Kombination mit einem Brennwertkessel auf Basis von Gas oder Öl) Biomasseanlagen mit automatischer Beschickung (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas) Geregelte Holzvergaser-Zentralheizungen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 90 % Wärmepumpen (nach DIN V ) Erdwärmeüberträger Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad mindestens 80 %) Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus so genannter Kraft-Wärme-Kopplung (Nah- und Fernwärme, Einzelanlagen, Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen) Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/ Fernwärme, wenn sie als Komponente bi- und trivalenter Heizungssysteme (Nutzung von zwei oder drei verschiedenen Energieträgern) eingebaut wird (z.b. Kombination von Brennwerttechnik mit Blockheizkraftwerk). Beim Einbau der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen, die Anforderungen der EnEV sind einzuhalten. Abgeschlossene Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden sind in voller Höhe über das Programm Ökologisch Bauen finanzierbar, wenn Sie die Voraussetzung erfüllen. Eine Umwandlung von wohnwirtschaftlich genutzter Fläche in gewerblich genutzte Fläche ist während der ersten Zinsbindungsfrist nicht möglich, außer das Darlehen wird zurückgezahlt! KfW-Energiesparhaus 40: Hier darf der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 40 kwh je Quadratmeter Gebäudenutzfl äche betragen und der Transmissionswärmeverlust muss den in der EnEV festgelegten Höchstwert um mindestens 45 % unterschreiten. Passivhaus: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht mehr als 40 kwh je Quadratmeter Gebäudenutzfl äche und der Jahres-Heizwärmebedarf nicht mehr als 15 kwh pro Quadratmeter Wohnfl äche betragen. KfW-Energiesparhaus 60: Hier ist das Limit für den Jahres-Primärenergiebedarf 60 kwh je Quadratmeter Gebäudenutzfl äche und der Transmissionswärmeverlust muss den Höchstwert nach EnEV um mindestens 30 % unterschreiten. Ergänzende Informationen zu den jeweiligen Berechnungsgrundlagen sind in einem Merkblatt enthalten, das Sie sich im Internet auf der Homepage der KfW-Förderbank downloaden können: Die Konditionen auf einen Blick: 100 % der Bau- bzw. Finanzierungsanteil Investitionskosten Kreditbetrag Energiesparhaus 40 oder Passivhaus Kreditbetrag Energiesparhaus 60 und Heizung Zinsbindung maximal je Wohneinheit maximal je Wohneinheit 10 Jahre Auszahlung: 100 % Auszahlung: 96 % Bereitstellungsprovision: keine Bereitstellungsprovision: keine Kreditlaufzeiten 4-10 Jahre Jahre Jahre Tilgungsfreie Jahre mindestens 1, maximal 2 Jahre mindestens 1, maximal 3 Jahre mindestens 1, maximal 5 Jahre Aktueller Zinssatz: ab 2,70/2,73 %* Aktueller Zinssatz: ab 3,40/4,20 %* Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich *nominal/effektiv, Stand Januar

4 4 CO ² -Gebäudesanierungsprogramm CO ² -Gebäudesanierungsprogramm 4 Bundesprogramm Nachteil der ZUSCHUSS- Variante: Kombinationen mit anderen Förderprogrammen sind entweder gar nicht oder nur eingeschränkt möglich! CO ² -Gebäudesanierungsprogramm Möchten Sie Ihre Immobilie in Punkto Heizkostenersparnis umfassend sanieren und energetisch auf den neuesten Stand bringen? Dann bietet Ihnen das CO ² -Gebäudesanierungsprogramm für Ihre Maßnahmen eine außergewöhnlich günstige Finanzierung! Je nach dem, wie es in Ihre Gesamtfi nanzierung passt, können Sie sich bei diesem Programm für die KREDIT-Variante entscheiden oder für die ZUSCHUSS-Variante. NEU: Zuschuss für Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern Unabhängig davon, ob Sie sich für die KREDIT- oder die ZUSCHUSS-Variante des CO ² -Gebäudesanierungsprogramms entscheiden: Wenn Sie Ihre Sanierungsmaßnahme nach Kategorie A (Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser) durch einen Sachverständigen begleiten lassen, der nach Abschluss des Projekts die planmäßige Abwicklung bestätigt, können Sie dafür einen separaten Zuschuss beantragen: KREDIT-Variante Bei der KREDIT-Variante gibt es zwei Möglichkeiten, einen Kredit zu erhalten: Kategorie A: Die energetische Komplett-Sanierung, die das Gebäude mindestens auf Neubau-Niveau nach EnEV oder darunter bringt. Voraussetzung: Das Wohngebäude muss bis fertig gestellt worden sein. Kategorie B: Die Sanierung im Rahmen eines der fünf (0-4) definierten Maßnahmepakete. Voraussetzung: Das Wohngebäude wurde bis zum fertig gestellt. Maßnahmenpaket Wärmedämmung Dach X X X X* Wärmedämmung Außenwände X X X X* Wärmedämmung Kellerdecke X X X* Neue Fenster X X X X* Neue Heizung X X X X* Neue Lüftungsanlage X* * Im Maßnahmenpaket 4 sind von einem Sachverständigen mindestens 3 der sechs möglichen Sanierungsfälle zu empfehlen. Wenn Sie lediglich einzelne Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen, empfiehlt sich das KfW-Programm Wohnraum Modernisieren. Siehe Seite % der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten maximal 1.000,- je Wohneinheit. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses: Detailplanungen für Lüftungs- und Heizungsanlagen, sofern diese eingebaut bzw. erneuert werden Unterstützung bei der Auswertung der Angebote Mindestens eine Baustellenbegehung des Sachverständigen vor Beginn der Putzarbeiten bzw. vor Verschließung eventueller Wärmedämmungen an Dach, Außenwänden oder Geschoßdecken Übergabe und Einweisung in die Regeltechnik von Lüftungs- und Heizungsanlagen sofern diese eingebaut bzw. erneuert werden Der Zuschuss wird ggf. um den Betrag der Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen für Planungs-, Beratungs- oder Baubegleitungsleistungen (z.b. Vor-Ort-Beratung ) gekürzt. Grundsätzlich müssen alle Sanierungen komplett durchgeführt werden: also alle Außenwände müssen gedämmt werden, alle Fenster sind zu erneuern! Lediglich im Maßnahmenpaket 4 ist die Sanierung von Teilfl ächen möglich, sofern die Technischen Mindestanforderungen (siehe unten) eingehalten werden und der Sachverständige dies bestätigt. In beiden Kategorien beträgt der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit ,-. In Kategorie A werden außerdem Tilgungszuschüsse gewährt: 5 % bei Neubau- Niveau nach EnEV, 12,5 % bei Niveau-Unterschreitung von mindestens 30 %. Auch in diesem Förderprogramm ist lediglich die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, nicht deren individuelle Größe. Beispiel: Ein Zweifamilienhaus beinhaltet zwei Wohnungen mit 120 m² und mit 90 m². Für beide Wohnungen werden je maximal ,- Kredit gewährt. Zusammen also ,-, mit denen energetische Maßnahmen fi nanziert werden können. Hinzu kämen bei Sanierungen auf Neubauniveau entweder 5.000,- bzw. bei Unterschreitung des Neubauniveaus um mind. 30% ,- an Tilgungszuschuss. PRAXIS-TIPP: Sollten die Kosten Ihrer Investition und damit Ihr Kreditbedarf höher liegen, als die maximale Förderung von je ,- je Wohneinheit hergibt, so können Sie das CO ² -Gebäudesanierungsprogramm mit dem Programm Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS kombinieren: Dort stehen für energetische Sanierungsmaßnahmen weitere ,- je Wohneinheit zur Verfügung! Die Sanierungsarbeiten müssen durch einen Handwerker oder ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Soweit sie ganz oder teilweise in Eigenleistung durchgeführt werden, ist eine Förderung (auch der Materialkosten) nicht möglich! Wird bei der energetischen Sanierung das Neubau-Niveau nach EnEV um mindestens 50 % unterschritten kann eine Sonderförderung im Rahmen des Modellprojekts Niedrigenergiehaus im Bestand in Anspruch genommen werden! Siehe Seite

5 4 CO ² -Gebäudesanierungsprogramm CO ² -Gebäudesanierungsprogramm 4 Checkliste CO ² -Gebäudesanierungsprogramm Bemessungsgrundlage für: ZUSCHUSS-Variante, Kategorie A KREDIT-Variante, Kategorie A Architekten-/Planungskosten einschließlich Kosten für die Erstellung des Energiebedarfsausweises, Prüfung und Ausstellung der Nachweise gemäß den Bestimmungen des Programms Kosten für Energieberatung Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebrücken und zur Erzielung der Luftdichtheit Baunebenkosten (Baustelleneinrichtung, Bautafel, Absperrungen, Gerüst, Bauaufzüge usw.) Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches Bemerkungen förderfähig, soweit sie der energetischen Sanierung zuzurechnen sind und dafür weder eine sonstige Förderung (z.b. "Vor-Ort-Beratung") noch der Zuschuss für Baubegleitung der KfW in Anspruch genommen wird förderfähig, sofern dafür keine sonstige Förderung in Anspruch genommen wird förderfähig förderfähig Abbrucharbeiten und Kosten für Entsorgung Material- und Verarbeitungskosten der Wärmedämmung Notwendige Trockenlegung Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion Erhöhung des Dachüberstandes Erneuerung der Fensterbänke Putz- und Stuckateurarbeiten Malerarbeiten Kosten für Fassadenverkleidung (z.b. Klinker) Einbaukosten für Briefkasten- und Klingelanlage Erneuerung von Windfang, Vordach, Geländer und Stufen am Eingang Verlegen der Regenrohre Kosten für Wiederherstellung der Außenanlagen Abbrucharbeiten (Dacheindeckung, alte Dämmung) Material- und Verarbeitungskosten der Wärmedämmung Erneuerung der Dachlattung Vergrößerung der Sparren bei Zwischensparren-Dämmung Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre Dämmung von Dachgauben Wärmebrückenreduktion Austausch und Versiegelung von Dachziegeln Neueindeckung des Daches bzw. Aufbau eines Gründaches Veranschlagte Kosten inklusive Mehrwertsteuer je Wohneinheit in Euro Wärmedämmung des Daches Wärmedämmung der Kellerdecke und erdberührten Außenflächen von beheizten Räumen oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Fenster Heizung Änderung des Dachübestandes Erneuerung von Dachrinnen, Fallrohren, Einlaufblechen Arbeiten zum Einbau von Antennen, Elektrik, Blitzableiter Einfassung des Schornsteinkopfes Verleidung der Dämmung sowie Maler- und Tapezierarbeiten bei bereits ausgebautem Dachgeschoss Material- und Verarbeitungskosten der Wärmedämmung Erdaushub Abbrucharbeiten Bauwerkstrockenlegung Wärmebrückenreduktion Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen Putz- und Malerarbeiten bei Dämmung von erdberührten Außenflächen Estrich, Trittschalldämmung notwendige Arbeiten an der Elektrik Ausbau und Entsorgung alter Fenster Bau und Einbau neuer Fenster einschließlich Balkontüre/n, und der bereits vorhandenen Fensterelemente von Loggien und Wintergärten Austausch von Glasbausteinen durch Fenster oder Mauerwerk Wärmebrückenreduktion Abdichtung der Fugen Dämmung von Rolladenkästen Putz- und Malerarbeiten neue Haustüre/n Erneuerung von Keller- oder Dachbodentüren, soweit energetisch notwendig Anschaffungs- und Einbaukosten der neuen Heizungsanlage Baumaßnahmen am Heiz- und Kesselraum Einrichtung oder Anbau eines Heizraums und/oder eines Vorratsbehälters für Biomasse (z.b. Pellets) Ausbau und Entsorgung des Öltanks Austausch Öltank Austausch Heizkörper Fußbodenheizung (inkl. Estrich) Steuerungs- und Regeltechnik 40 41

6 Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 Die Entwicklung der Rohölpreise 2005/2006/2007 Quelle: TECSON-Digital/ Was Bauherren, Immobilienkäufer und Hauseigentümer wissen müssen Das Thema Energieeinsparung ist in aller Munde. Seit einigen Jahren beherrscht es zunehmend die öffentliche Diskussion. Die Ursachen sind klar: Die Energiepreise steigen unaufhaltsam. In den letzten vier Jahren hat sich der Rohölpreis mehr als vervierfacht und erst im November 2007 erreichte der Preis pro Barrel mit über 96 Dollar eine neue Rekordhöhe. Unsere fossilen Energievorräte sind begrenzt und schrumpfen bei weltweit steigender Nachfrage. Die Hinweise auf einen globalen Klimawandel sind nicht mehr zu übersehen. Die Senkung des Energieverbrauch einerseits und der Umstieg auf alternative Energien andererseits sind die einzige Möglichkeit die steigenden CO²-Emissionen zu stoppen und auf Dauer nachhaltig zu senken. Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundeskabinett am erteilte Zustimmung zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zu sehen, die zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Die EnEV 2007 regelt im Wesentlichen die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten die energetischen Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude die Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie die Warmwasserversorgung die energetische Inspektion von Klimaanlagen Die wesentlichsten Änderungen im Vergleich zur seither gültigen EnEV 2002/2004: Die bereits mit der EnEV 2002 eingeführten Energieausweise wurden weiterentwickelt zu einem neuen, einheitlichen Formular, das sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude gilt. Für Gebäude, die anderen als Wohnzwecken dienen ( Nichtwohngebäude ) wurden neue Berechnungsvorgaben eingeführt, die neben dem Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung jetzt auch die Bereiche Kühlung und Beleuchtung berücksichtigen. Bei Wohngebäuden mit fest installierten Klimaanlagen ist künftig auch die benötigte Kühlenergie zu berücksichtigen. Der zulässige Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf wurde gegenüber unklimatisierten Gebäuden erhöht. Im Energieausweis ist der Energiebedarf für Kühlung pauschal mit anzugeben. Klimaanlagen müssen künftig alle zehn Jahre inspiziert werden. Dem Inspektionsbericht müssen Verbesserungsvorschläge beigefügt werden. Die primärenergetische Bewertung von Strom bei der Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden wurde auf den Faktor 2,7 verringert. Der Kreis der Fachleute, die berechtigt sind, Gebäudeenergieausweise auszustellen, wurde erweitert. Der neue Gebäudeenergieausweis Zentrales Thema der neuen Energieeinsparverordnung, das bei Bauherren, Käufern und Verkäufern von Immobilien und Mietern gleichermaßen starkes Interesse fi ndet, ist der Energieausweis, der in seinen Inhalten und in seinem Aussehen neu defi niert worden ist. Der Gebäudeenergieausweis ist künftig zu erstellen und ggf. vorzulegen, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohungen/Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden Modernisierungen, An- oder Ausbauten vorgenommen werden, bei denen ein Fachmann eine Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes vornimmt Generell wird unterschieden zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis: Die Energieausweise im Vergleich Kosten Angaben zum Energiebedarf Angaben zum Energieverbrauch Vorschläge für energetische Sanierungsmaßnahmen Bedarfsausweis höher: zwischen 150 und 500 * enthalten enthalten möglich Verbrauchsausweis niedriger nicht enthalten enthalten bedingt möglich * Richtwerte aus einem Feldversuch der Deuschen-Energie-Agentur (dena) in den Jahren 2003/2004 Wenn in einem Gebäude kein Wechsel des Nutzers (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) stattfindet, und auch keine anderen Gründe vorliegen, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang, einen Energieausweis auszustellen! Energiebedarfsausweise werden seit 2002 obligatorisch für jeden Neubau ausgestellt oder bei baulichen Veränderung (Dämmung mit Austausch eines Heizkessels, Umstellung einer Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger, Gebäudeerweiterung um mehr als 50 %). Viele Bauherren sind sich jedoch nicht darüber bewusst, dass sie für ihr Gebäude bereits im Besitz eines solchen Dokuments sind! Auch Energieausweise, die in früheren Jahren ausgestellt wurden, sind 10 Jahre lang gültig. Ein Energieausweis von 2002 beispielsweise gilt also noch bis 2012! 94 95

7 SONDERTEIL Solarstrom erzeugen Solarstrom erzeugen SONDERTEIL Die Installation Der Einspeisungsvertrag Es ist ratsam, die Photovoltaik- Anlage gegen Feuer-, Sturmund Hagelschäden zu versichern. Die Anlage kann in der bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert werden. Es empfiehlt sich jedoch, eine der speziellen Photovoltaik- Versicherungen abzuschließen, weil sich hier die versicherten Risiken z.b. auch noch auf Diebstahl und Vandalismus erstrecken und weil sie im Vergleich zur Gebäudeversicherung flexibler und unter Umständen auch günstiger sind. Sinnvoll ist auch eine Haftpflichtversicherung, sollten etwa Dritte durch z.b. gelöste und herabfallende Module zu Schaden kommen. Unterschieden wird zwischen Dachanlagen, Freilandanlagen und Anlagen, die in Gebäudefassaden integriert sind. Nach EEG werden dafür auch unterschiedliche Einspeisungssätze vergütet (siehe Tabelle auf Seite 00). Üblich sind Dachanlagen, weil sie keinen zusätzlichen Platz benötigen und auch nachträglich recht einfach zu installieren sind: Bei Schrägdächern werden sie mit einigen Zentimetern Abstand über dem Dach auf eine Unterkonstruktion montiert. Im Zuge von Dachsanierungen können die Module auch ins Dach integriert werden und ersparen dann einen Teil der Dachdeckung. Solarmodule und Unterkonstruktion bringen in der Regel ca. 25 kg/m² zusätzliches Gewicht auf das Dach. Das sind kaum mehr als 15 % der Gesamtlast, für die ein Dachstuhl ausgelegt ist. Lediglich bei sehr steilen Dächern oder an windexponierten Standorten ist eine Überprüfung der Statik anzuraten. Optimal für die Installation einer Photovoltaik-Anlage sind Dachneigungen von Grad mit Ausrichtung nach Süden. Aber auch andere Dachneigungen zwischen 10 und 50 Grad und Ausrichtungen von Südost bis Südwest sichern noch ausreichend hohe Energieausbeute. Bei der Wahl des Installationsortes ist unbedingt auf Verschattungen zu achten: Der Schatten von Bäumen, anderen Häusern oder auch Dachgauben und Schornsteinen kann die Leistung der Module stark reduzieren. Flächen, auf die Schatten fällt, sind deshalb bei der Installation am besten auszusparen. Der so genannte Wechselrichter, der den mit den Solarzellen produzierten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, wird am besten möglichst nahe am Zählerschrank montiert. Da sich der Wechselrichter im Betrieb erwärmt, muss auf ausreichende Belüftung geachtet werden. Der Zähler, mit dem der ins Netz eingespeiste Strom registriert wird, wird vom Netzbetreiber gestellt. Der Netzanschluss erfolgt gemäß EEG bei Anlagen bis 30 kwp über die Hauptleitung, mit der das Grundstück an das Netz angeschlossen ist. Sollte der Netzbetreiber einen anderen Anschlusspunkt zuweisen, muss laut EEG dieser die Mehrkosten der Installation tragen. Da in der Vergangenheit viele Netzbetreiber die Betreiber von Solaranlagen zum Abschluss nachteiliger Einspeisungsverträge genötigt haben, hat der Gesetzgeber in die seit geltende Fassung des EEG eine Schutzvorschrift eingefügt. 12 (1) besagt, dass Netzbetreiber die Erfüllung ihrer Verpfl ichtung aus den Paragraphen 4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen dürfen. Es ist also vor Abschluss eines Einspeisungsvertrages unbedingt zu prüfen, ob dieser den Anlagenbetreiber nicht schlechter stellt als das EEG und im Zweifelsfall keinen Einspeisungsvertrag abzuschließen. Umsatz- und Einkommensteuer Auf Basis der im EEG festgelegten Mindestvergütungen kann eine Photovoltaik- Anlage in der Regel wirtschaftlich geführt werden. Um die Investitionskosten und die Erträge, bzw. Verluste aus dem Betrieb der Anlage steuerlich geltend machen zu können, muss sich der Betreiber der Anlage beim Finanzamt nach 2 UStG als umsatzsteuerlicher Gewerbebetrieb anmelden. Voraussetzung: der erzeugte Strom muss regelmäßig ganz oder teilweise in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden! Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Das Finanzamt schickt dann einen Betriebseröffnungsbogen. Dabei wird auch der zu erwartende Gesamtumsatz im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr abgefragt: Liegt er im Eröffnungsjahr niedriger als und übersteigt der Umsatz auch im Folgejahr die Euro-Marke nicht, kann der Betreiber als Kleinunternehmer eingestuft werden, der von der Umsatzsteuer befreit wird. Auf diese Befreiung kann auch verzichtet werden. An den Verzicht ist der Gewerbetreibende dann allerdings 5 Jahre lang gebunden. Das hat aber Vorteile, weil dann die auf alle Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die auf Kosten im laufenden Betrieb entfallene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet wird. Allerdings muss er dann auch die vom Netzbetreiber auf die Einspeisevergütung bezahlte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Die Einnahmen und Ausgaben beim Betrieb der Photovoltaik-Anlage werden bei der Einkommensteuer auf Basis einer einfachen Einnahmen-/Überschussrechnung berücksichtigt. In den ersten Jahren der Investition weist diese in der Regel einen Verlust auf, der dann mit dem Gesamteinkommen verrechnet wird und Steuer mindernd wirkt. Werden in den Folgejahren allerdings Gewinne erzielt, muss auch auf diese Einkommensteuer bezahlt werden. Wenn Sie Ihre Photovoltaik- Anlage im Zuge einer Modernisierung oder Sanierung erreichten und diese in das energetische Gesamtkonzept integriert wird (indem z.b. ein Teil des erzeugten Stroms für den Betrieb einer Wärmepumpe und des Lüftungssystems verwendet wird) können auch andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden! Das kann vorteilhaft sein, denn im KfW-Programm Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS und im CO²-Gebäudesanierungsprogramm liegen die Kreditzinsen weit niedriger als im KfW-Programm Solarstrom erzeugen! Abb.: Deutsche BP AG

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