J U N I adresse der Bezirksgeschäftsstelle (H. Wielander):
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1 NÖ Landesjagdverband Bezirksgeschäftsstelle Zwettl Bezirksjägermeister 3910 Zwettl, Alpenlandstraße 20 Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach / 480 (Wohnung) noeljvzwettl@aon.at N a c h r i c h t e n b l a t t J U N I Mitteilungen der Bezirksgeschäftsstelle Zwettl: -adresse des Bezirksjägermeisters: noeljvzwettl@aon.at -adresse der Bezirksgeschäftsstelle (H. Wielander): gst.jagd.zwettl@zwettlnet.at Tel. und Fax der Bezirksgeschäftsstelle: / Wielander: 0664/ Homepage des Hegeringes Ottenschlag: Inhalt: 1) Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Zwettl Abschussverfügungen für Rot-, Muffel- und Damwild 2) Erlaubnis zum Krähenfang 3) Hegeringmeisterschaft ) Informationen des NÖ Landesjagdverbandes Zentrales Trichinenlabor in Gmünd 5) Jagdkurs 6) Ergebnisse der Bezirksmeisterschaft 7) Freiwilliges Übungsschießen 8) Jagderlaubnisschein 9) Wir gratulieren BJM OSR Dir. Gottfried Kernecker BJM-Stv. Herbert Wielander
2 Bescheide der BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ZWETTL 1. Abschussverfügung für ROTWILD zum Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen Die BH Zwettl verfügt im g e s a m t e n Verwaltungsbezirk Zwettl, mit Ausnahme der Rotwildkerngebiete (EJ Weinsbergerwald, EJ Heeresforstverwaltung Allentsteig und EJ Windhag sche Stipendienstiftung) für die Jahre 2011 bis 2019 folgenden gemeinsamen Abschuss pro Jagdjahr: Hirsche Klasse I Hirsche Klasse II Hirsche Klasse III Kahlwild 3 Stück 5 Stück ohne zahlenmäßige Beschränkung ohne zahlenmäßige Beschränkung Folgende Auflagen sind einzuhalten: 1.1. Die gesetzlichen Schonzeiten im Sinne der Bestimmungen des NÖ Jagdgesetzes in Verbindung mit der NÖ Jagdverordnung sind einzuhalten! 1.2. Weiters ist bei Hirschen der Klasse II und III die Kronenhirschregelung ( 26a NÖ Jagdverordnung) zu beachten! 1.3. Jeder Abschuss ist bis spätestens 12 Uhr des dem Abschuss nächstfolgenden Werktages der BH Zwettl, Fachgebiet Jagd-Agrar, telefonisch / , per Telefax / , oder per an jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at, zu melden Jeder Abschuss ist außerdem in die reviereigene Abschussliste einzutragen!
3 2. Abschussverfügung für MUFFELWILD zum Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen Die BH Zwettl verfügt im g e s a m t e n Verwaltungsbezirk Zwettl, mit Ausnahme des Eigenjagdgebietes Heeresforstverwaltung Allentsteig und des Eigenjagdgebietes der Windhag schen Stipendienstiftung, Forstamt Ottenstein, den Abschuss jedes Stückes Muffelwild ausgenommen führende Schafe für die Jagdjahre 2011 bis Folgende Auflagen sind einzuhalten: 2.1. Die gesetzlichen Schonzeiten im Sinne der Bestimmungen des NÖ Jagdgesetzes in Verbindung mit der NÖ Jagdverordnung sind einzuhalten! 2.2. Jeder Abschuss ist bis spätestens 12 Uhr des dem Abschuss nächstfolgenden Werktages der BH Zwettl, Fachgebiet Jagd-Agrar, telefonisch / , per Telefax / , oder per an jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at, zu melden Jeder Abschuss ist außerdem in die reviereigene Abschussliste einzutragen! 3. Abschussverfügung für DAMWILD zum Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen Die BH Zwettl verfügt im gesamten Verwaltungsbezirk Zwettl den Abschuss jedes Stückes Damwild für die Jagdjahre 2011 bis Die genannten Auflagen in den Punkten sind auch hier einzuhalten!
4 4. Begründung der Abschussverfügungen Anlässlich der Bezirksjagdbeiratssitzung am wurde die Bewilligung des Abschusses von Rot-, Muffel- und Damwild im gesamten Bezirk Zwettl für die Jagdjahre beantragt. In Gebieten, in denen die Hege einer Schalenwildart im Hinblick auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft oder der Jagdwirtschaft nicht vertretbar ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde über Antrag oder von Amts wegen ohne Rücksicht auf die bisher getätigten Abschüsse, unter Bedachtnahme der Wildschadenssituation, Abschüsse in jenem Ausmaß zu verfügen, die eine Ausbreitung oder Vermehrung der betreffenden Wildart hintanhalten oder eine wirksame Reduktion ermöglichen. Wenn sich in einem Jagdgebiet oder in mehreren angrenzenden Jagdgebieten die Verminderung einer Wildart zum Schutze der Kulturen als notwendig herausstellt, hat die Behörde gemäß 100 NÖ JG diese Verminderung unabhängig vom verfügten Abschuss dem oder den Jagdausübungsberechtigten aufzutragen. Seitens des Bezirksjagdbeirates Zwettl wurde der einstimmige Beschluss betreffend die Abschussverfügung für Rot-, Muffel- und Damwild für den gesamten Bezirk (mit den genannten Ausnahmen) gefasst. Es war daher der Abschuss von Rotwild im gesamten Bezirks Zwettl, mit den genannten Ausnahmen einiger Gebiete, der Abschuss von Muffelwild mit den genannten Ausnahmen einiger Gebiete und der Abschuss von Damwild zu verfügen. Im Bezirks Zwettl gibt es 132 Genossenschaftsjagdgebiete, 43 Eigenjagdgebiete inklusive der EJ Heeresforste Allentsteig, EJ Windhag sche Stipendienstiftung (FA Ottenstein) und EJ Weinsbergerwald (Habsburgische Fvw.) Eröffnung des Niederösterreichischen falknerei- und greifvogelzentrums mit Eulenpark und Jagdfalkenhof WO? Schloss Waldreichs des Forstamtes Ottenstein
5 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ZWETTL Verordnung über die Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhähern Aaskrähen (Raben- und Nebelkrähen), Elstern und Eichelhäher sind Rabenvögel, die als Nahrungsopportunisten zu den Gewinnern der Kulturlandschaft zählen. Sie profitieren vielerorts von der Art menschlicher Landbewirtschaftung und können dann unnatürlich hohe Bestandesdichten erreichen. Eier und Jungvögel bzw. Jungwild zählen zur bevorzugten Beute aller Rabenvögel. Ob sie dadurch die Bestände ihrer Beutetiere beeinträchtigen, hängt entscheidend von der Dichte der Rabenvögel ab. Die Eingriffe sind besonders hoch, wo Beutetieren in der Agrarlandschaft keine oder nur streifenweise Deckung zur Verfügung steht, die von den Rabenvögeln systematisch abgesucht wird. Deshalb besteht das Erfordernis, in die Rabenvögelpopulationen reduzierend einzugreifen, insbesondere dort, wo sie als Gewinner der Intensivlandwirtschaft hohe Dichten erreichen und zum Problem für die Verlierer der Kulturlandschaft werden. Die genannten Rabenvögel fallen seit August 2008 unter das nichtjagdbare Federwild. Das Fangen und Töten von Aaskrähen (Raben- und Nebelkrähe, Elstern und Eichelhähern ist wie oben erwähnt unter Beachtung der geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen nur nach Ausnahmebestimmungen (Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörden) zulässig. Die Raben- und Nebelkrähen können demnach, so eine derartige Verordnung erlassen wurde, vom 1.7. bis unter Berücksichtigung der Weidgerechtigkeit mit dem Jagdgewehr erlegt werden. Elstern und Eichelhäher haben vom 1.8. bis Schusszeit. Das Fangen von Krähenvögeln im Krähenfang ist nur gestattet, wenn ebenfalls dafür Ausnahmebestimmungen in Form von Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden in Kraft sind. Der Krähenfang (Krähenkorb) ist eine selektive Fangvorrichtung und daher entsprechend der EU-Richtlinie 79/409/EWG als zulässig anzusehen. Die Selektion ergibt sich einerseits durch die Bauweise und Größe der Einflugöffnung andererseits durch den Menschen. Die Endselektion erfolgt durch den Menschen aufgrund des NÖ Jagdgesetzes 1974 und der NÖ Jagdverordnung. Das Aufstellen eines Krähenfanges ist bei Vorliegen einer solchen Ausnahmebestimmung, nämlich einer Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde für den Krähenfang, nicht gesondert bewilligungspflichtig. Eine jagdfachliche Begutachtung und die Stellungnahme des Bezirksjagdbeirates für den Verwaltungsbezirk Zwettl brachte das Ergebnis, dass die eingangs erwähnten und dargelegten Verhältnisse nachvollziehbar gegeben sind und die Beutetiere der Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher im Bezirk Zwettl in ihrem Bestand gefährdet sind. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gem. 3 Abs. 8 Z. 3 NÖ Jagdgesetz 1974 liegen vor. Aus diesem Grund wird von der Bezirkshauptmannschaft Zwettl nachstehende Verordnung erlassen:
6 Verordnung 1 Die Bezirkshauptmannschaft erlaubt für die Jagdjahre 2011/2012 im gesamten Verwaltungsbezirk die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher. 2 Krähenfänge dürfen nur innerhalb der nachstehenden Zeiträume verwendet werden: für Raben- und Nebelkrähen (Aaskrähen) von 1. Juli 2011 bis 31. März 2012, für Elstern von 1. August 2011 bis 15. März 2012 und für Eichelhäher von 1. August 2011 bis 15. März Krähenfänge für den Lebendfang von Raben-, Nebelkrähen, Elstern und Eichelhähern müssen so ausgestaltet sein, dass andere Wildarten damit möglichst nicht gefangen werden können. Sie müssen über mindestens eine Sitzstange verfügen und es muss gewährleistet sein, dass die Tiere unversehrt gefangen werden können. 4 Die in Krähenfängen gefangenen Vögel sind mit ausreichend Futter und Wasser zu versorgen. 5 Die Krähenfänge sind mindestens einmal täglich zu kontrollieren. Unbeabsichtigte gefangene Vögel sind unverzüglich freizulassen. 6 Das Erlegen der gefangenen Vögel ist in die Abschussliste einzutragen. Zur Kontrolle ist der Bezirkshauptmannschaft Zwettl über deren Verlangen Auskunft zu erteilen, die Abschussliste vorzulegen und der Standort aufgestellter Krähenfänge bekannt zu geben. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft. Hinweise: Gesetzliche Bestimmung über die Verwendung von Krähenfängen: Krähenfänge sind Kastenfallen. Kastenfallen dürfen gemäß 31 NÖ Jagdverordnung nur von Personen verwendet werden, die 1. eine gültige Jagdkarte besitzen, 2. in den vorangegangenen zehn Jagdjahren mindestens drei Jahre hindurch im Besitze einer niederösterreichischen Jagdkarte waren oder den Besuch eines vom NÖ Landesjagdverband abzuhaltenden Schulungskurses über die ordnungsgemäße Handhabung nachweisen, 3. in der Lage sind, die aufgestellten Fallen zur Vermeidung von Quälerei des Wildes in kurzen Zeitabständen, mindestens aber täglich, zu überprüfen und 4. eine schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten bei Jagdgesellschaften des Jagdleiters besitzen.
7 Konstruktionshinweise für den Krähenfang: Als Baumaterial werden verwitterte oder dunkel gebeizte 5/8-er oder 5/5-er Staffeln und punktgeschweißtes oder doppelt geknüpftes Gitter mit einer Maschenweite von mindestens 40 mm und maximal 45 mm verwendet. Werden kleinere Maschenweite verwendet, sind geeignete Öffnungen für das selbstständige Entfliegen von Kleinvögeln anzubringen. Die Drahtstärke muss etwa 3 mm betragen. Verzinktes Gitter glänzt und blendet, dunkles mattschwarzes Gitter ermöglicht einen besseren Durchblick (die Krähen erkennen das Lock- und Nahrungsangebot besser). Die Falle ist durch lockeres Buschwerk oder lockeres Verhängen der Fallenwände mit Astwerk zu verblenden, um das unbeabsichtigte Anfliegen anderer Vögel zu vermeiden. Die Einflugsöffnung ist auf 16 cm durch entsprechend lange, glatte und am in die Öffnung ragenden Ende abgerundete Rundstäbe, die schräg nach unten in die Falle weisen, zu begrenzen. Individuelle Abänderungen wie etwa ausreichend große Eingangstüren sind möglich. Kleinere Fangfallen: Werden im Fachhandel erhältliche Krähenfänge oder diesen nachgebaute Krähenfänge verwendet, sind die produktionsspezifischen Verwendungshinweise zu beachten. Es dürfen in kleinen Fallen aber keine lebende Lockvögel sondern nur Locknahrung und Lockattrappen verwendet werden. Standortwahl: Bewährt haben sich für Rabenvögel relativ frei einsehbare Plätze mit nahe stehenden hohen Bäumen. Bei der Standortwahl, die durch Versuche herauszufinden ist, ist auch an Spaziergänger und illegale Beschädigungen durch Jagdgegner zu denken. Störungen könnten durch Aufstellung des Krähenfanges in entsprechend eingefriedeten Bereichen minimiert werden bzw. an Örtlichkeiten, die von begangenen Wegen aus nicht einsehbar sind. Locknahrung/Lockattrappen: Weiße Eier, Aufbrüche, Fallwild mit viel sichtbarem Schweiß. Schlachtabfälle dürfen nicht verfüttert werden! Als Lockvögel können auch Tierattrappen verwendet werden. Wichtig: Die Entnahme der gefangenen Rabenvögel soll erst in der Dunkelheit erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass keine in Freiheit befindlichen Rabenvögel Beobachter sein können. Ein oder zwei Tiere bleiben als Lockvögel im Krähenfang. Die Lockvögel müssen täglich mit Nahrung und frischem Wasser versorgt werden.
8 H e g e r i n g Meisterschaft Hegeringmeisterschaft GROSSE KUGEL WANN? WO? 23. Juli 2011 Beginn: 9 Uhr Schießplatz Zwettl Groß Globnitz NENNSCHLUSS: 15 Uhr NENNGEBÜHR: 8,- Wettkampfbedingungen: 5 Schuss mit dem Jagdkaliber (erlaubt ist jedes auf Schalenwild erlaubte Kaliber; Zielfernrohr max.10 fach!) Erlaubt sind übliche jagdliche Gewehrunterlagen! (Nicht gestattet sind professionelle sportliche Schießunterlagen wie Sandsack, Gestell etc.) Im Zweifelsfall entscheidet der Schießleiter! 3 Schuss sitzend aufgelegt und 2 Schuss stehend angestrichen auf die für das Schießen zugelassene Scheibe. Bei Punktegleichheit entscheidet das Ergebnis "stehend angestrichen". Gewertet werden Mannschaften mit mindestens 3 Schützen eines Hegeringes. Es sollte heuer doch einmal gelingen, dass j e d e r Hegering wenigstens mit einer Mannschaft teilnimmt!!! Kommen von einem Hegering mehr als 3 Schützen, werden jeweils 3 weitere Schützen als 2. bzw. 3. Mannschaft usw. gewertet. Die Reihung erfolgt nach dem Trefferergebnis. Für die besten 3 Mannschaften gibt es Pokale und Medaillen. Zusätzlich wird der Wanderpokal der besten Mannschaft für ein Jahr übergeben. Freiwilliges Übungsschießen: Die Teilnahme an der Hegeringmeisterschaft zählt auch für das Freiwillige Übungsschießen des NÖLJV! Auch die Benützung des Trap- und Skeetstandes wird möglich sein.
9 INFORMATIONEN des NÖLJV ab 23. Mai 2011: Zentrales Trichinenlabor in Gmünd Da das zentrale Trichinenlabor in St. Pölten mit dem derzeitigen Probenaufkommen an seine Grenzen gestoßen ist, mussten Alternativen gesucht und gefunden werden, um die amtliche Trichinenuntersuchung in Niederösterreich auch in Zukunft uneingeschränkt sicherstellen zu können. Das Qualitätslabor Niederösterreich in Gmünd konnte diese Lücke schließen und wird ab Montag, den 23. Mai 2011 als akkreditiertes Trichinenlabor die Funktion des Hauptlabors in Niederösterreich vom bisherigen zentralen Trichinenlabor St. Pölten übernehmen. Adresse: Qualitätslabor Niederösterreich Hans Czettel-Straße 2, 3950 Gmünd Homepage: Trichinenlabor Gmünd Selbstverständlich kann das zentrale Trichinenlabor auch von kundigen Personen gem. 27 Abs. 3 LMSVG, die als Trichinenuntersucher ausgebildet sind, für die Untersuchung von Wildschweinen etc. auf Vorkommen von Trichinellen mittels Verdauungsmethode genützt werden. Im Merkblatt Trichinenprobeneinsendung kundige Person (siehe Homepage Trichinenlabor Gmünd) werden die Einzelheiten über die Einsendemodalitäten beim Wildschwein beschrieben. Tierkörperbeseitigung (aus der Niederschrift von der Sitzung des Ausschusses d. NÖLJV v ) Ing. Gansterer berichtet über den letzten Stand der Verhandlungen mit dem Land NÖ wegen des kostenfreien Einwerfens von Wildkörpern über das Fallwild hinaus in die Abfall-Tonnen nach dem Gemeinderaster in ganz NÖ. Verhandelt wird über Schwarzwild-Abfälle aller Art insbesondere wegen der Aujeszky schen Krankheit.
10 Bis Mai sollen 100 Standorte in ganz NÖ gesichert sein. Das Projekt soll wie im Vorjahr noch 1 Jahr weiter laufen. Schwarzwild soll in Form eines Probegalopps in eigens gekennzeichneten Säcken eingeworfen werden dürfen (derzeit noch nicht möglich!). Verwendung von Nachtsichtgeräten Bezirksjägermeister Kernecker bringt den Antrag ein auch auf Drängen von Dipl.Ing. Rosensteiner von der BBK Zwettl in NÖ bei der Nachtjagd auf Schwarzwild in besonders betroffenen Gebieten beim Erlegen Nachtsichtgeräte zuzulassen. Nach kurzer Diskussion über Rechtslage und Erfahrungen wird vom Vorsitzenden des Schwarzwild- Ausschusses vermerkt, dass zurzeit kein Bedarf besteht!? Mit der weiteren Behandlung der Angelegenheit und des Antrages wird das Präsidium des NÖLJV befasst. Hundewesen Vorsitzender des Fachausschusses: Mf. Johannes Schiesser Der Fachausschuss des NÖLJV überprüft derzeit eine Hunde-Lebensversicherung für Revierhunde, um den Hundeführern der Revierhunde einen zusätzlichen Leistungsanreiz zu bieten. Die eventuelle Verbreitung der Ausjeszky sche Krankheit wird weiter beobachtet. Informationen über Verhaltensregeln für Hundeführer wurden großflächig weitergegeben und werden wissenschaftlich laufend weiter überprüft. Der Vorstand des NÖLJV hat den Hundefonds von bis also 5 Jahre verlängert. Weiters wurden vorerst nur bis alle Fälle, in denen Hunde durch die Aujeszky sche Krankheit verendet sind auch bei Einzeljagden in den Fonds aufgenommen! Ein Untersuchungsbefund ist Voraussetzung für eine Auszahlung in solchen Fällen. Die Ergebnisse des Wildschwein-Screenings werden diesbezüglich abzuwarten sein. Diese Entschädigung soll auch für umfriedete Eigenjagden gelten. Öffentlichkeitsarbeit Vorsitzende: Dr. Monika Lindner Das Jahresthema 2011 lautet: Zu Gast im Wald. Die Erholung-Suchenden sollen auf das richtige Verhalten im Wald und auf die Aufgaben des Waldes auch als Lebensraum des Wildes hingewiesen werden. Die Zusammenarbeit mit den elektronischen Medien wird in diesem Punkt das ganze Jahr 2011 rund um den Wald erfolgen. Weiters wird die Zusammenarbeit mit den Fleischer-Fachgeschäften und Qualitätsfleischereien fortgesetzt werden.
11 JAGDKURS JAGDPRÜFUNGEN Auch heuer haben sich wieder zahlreiche Kandidaten/Kandidatinnen für den Vorbereitungskurs für die Prüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte und für die Prüfung für den Wachdienst zum Schutz der Jagd (Jagdaufseher) angemeldet. 29 Personen sind zur Jagdprüfung angetreten, davon haben 24 bestanden. 4 Kandidaten haben im theoretischen Teil, 1 Kandidatin beim praktischen Teil (Schießen) nicht bestanden. Leider verlieren sich viele Jungjäger/innen nach der Prüfung durch andere Interessen. Viele unserer Reviere brauchen dringend junge Kräfte! Es gibt viele Möglichkeiten, sich im Revier nutzbar zu machen. Aufruf an alle Jagdpächter: Helft den Jungjägern auf die Läufe! Baut sie in eure Reviere ein! Die erfolgreich Kandidaten/-innen am : Barbara Bock, Thomas Bock, Elfriede Braunstein, Ralph Buchberger, David Fölk, Jaqueline Grafeneder, Josef Gundacker, Gernot Hackl, Kurt Hofbauer
12 Die erfolgreich Kandidaten/-innen am : (alle, die angetreten sind, haben bestanden): Lukas Hofbauer, Wolfgang Huber, Jochen Kaburek, Katharina Kaburek, Robert Koppensteiner, Walter Thomas Koppensteiner, Ewald Mörth, Matthias Schulmeister Die erfolgreichen Kandidaten/-innen am : Christoph Schwarzl, Robert Sulzbachner, Sabine Temper, Thomas Wagesreither, Chrisoph Weinsteiger, Benjamin Zeilinger, Martin Zellhofer
13 Prüfung der Jagdaufseher NOTARIN Alle angetretenen 7 Kandidaten haben die Prüfung bestanden! Christian Dum, Walter Hausleitner, Mario Kitzler, Wilhelm Kretschmer, Lintner Gernot, Herbert Steinmetz, Johann Zinner, 3931 Windhof 3910 Ratschenhof 3920 Häuslern 3910 Zwettl 3920 Griesbach 3920 Kottingnondorf 3533 Klein Schönau Mag. Dr. Christine Foitik Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen. Gerne biete ich Ihnen eine ob jektive und unpartei - ische Beratung, ein umfangreiches Ange bot an Rechtsdienst leistungen sowie die sichere und zuverlässige Abwicklung. Weidmannsheil! Mag. Dr. Christine Foitik Zwettler Straße Groß Gerungs Telefon: Fax: VoIP: notar@foitik.at Welche Ziele verfolgt der Jagdschutz? 64 NL JG 1. Die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Bestimmungen des Jagdgesetzes; 2. die Einhaltung der Vorschriften und behördlichen Anordnungen, die auf Grund des Jagdgesetzes ergangen sind; 3. die Einhaltung sonstiger einschlägiger, insbesondere strafrechtlicher Vorschriften; 4. die Betreuung des Wildes; 5. den Schutz des Wildes vor Wilddieben und Raubzeug. Wann ist der Jagdaufseher als Jagdschutzorgan anzuerkennen? ( 4 NÖ Landeskulturwachengesetz) Wenn er im Jagdgebiet seiner Bestellung und Beeidigung (Aufsichtsbereich) seine Aufgaben erfüllt, das Dienstabzeichen an der linken Brustseite sichtbar trägt und den Dienstausweis mitführt und auf Verlangen vorweist.
14 Bezirksmeisterschaft (KK, Trap) verbunden mit Leistungsabzeichen-Schießen Am Samstag, den 28. Mai 2011, wurde auf der Schießanlage Groß Globnitz die Bezirksmeisterschaft durchgeführt. Über 30 Teilnehmer schossen um den Titel Bezirksmeister Die Schützenmannschaft unseres Bezirkes nutzte die Veranstaltung gleichzeitig auch als Qualifikation für die Landesmeisterschaft in Mistelbach. 1. Andreas Ratschbacher, 3623 Voitsau 271 Punkte (von 275 möglichen!) 2. Günter Grüner, 3623 Kottes 266 Punkte 3. Walter Redl, 3910 Niederglobnitz 261 Punkte Andreas Ratschbacher Günter Grüner Walter Redl 4. Gerald Stieger 3631 Ottenschlag 241 Pkt. 5. Heinz Straub 3631 Ottenschlag 240 Pkt. 6. Stefan Petz 3623 Bernhards 233 Pkt. 7. Günther Maier 3913 Groß Göttfritz 227 Pkt. 8. Walter Zeller 3524 Grainbrunn 226 Pkt. 9. Klaus Enengl 3910 Zwettl 226 Pkt. 10. Klaus Wagner 3923 Purken 224 Pkt.
15 An alle Jägerinnen und Jäger! Einladung zum regelmäßigen (freiwilligen) ÜBUNGSSCHIESSEN Zielsetzung: Kontrollschießen von Jagdwaffen für alle Jäger/Jägerinnen mit NÖ Jagdkarte zum Training der weidgerechten Schussabgabe und zur Verbesserung des sicheren Umganges mit der Jagdwaffe. Gültigkeit: 3 Jahre ab Asolvierugsdatum Getrennte Beurteilung der Diziplinen BÜCHSE und FLINTE. Das Übungsschießen sollte mit den eigenen Jagdwaffen absolviert werden! Jagdbüchsendisziplin (einschließlich kombinierte Waffen) Waffen: alle jagdrechtlich auf Schalenwild zugelassenen Jagdbüchsen und kombinierte Waffen Leistungsumfang: 5 Schüsse auf 100 m sitzend aufgelegt oder stehend angestrichen; Rehbock (NÖ Jagdprüfungsscheibe) Mindestleistung: 24 Ringe; die Anzahl der Serien bis zur Erreichung der Mindestleistung ist unbeschränkt wiederholbar. Flintendisziplin Waffen: alle jagdrechtlich zugelassenen Bock- und Doppelflinten Leistungsumfang: 10 bewegte Ziele (Wurfscheiben, Rollhasen, Kipphasen) Mindestleistung: 3 Treffer; die Anzahl der Serien bis zur Erreichung der Mindestleistung ist unbeschränkt wiederholbar. Termine: 27. August 2011 Schießplatz Gro0 Globnitz ab 14 Uhr 4. September Schießplatz Ottenschlag ab 9 Uhr Kosten: Die Kosten an den genannten Terminen übernimmt der NÖ LJV! An anderen Terminen zu Zeiten des jeweiligen Schießbetriebes: Büchsenserie max. 5,- Euro; Flintenserie max. 5,- Euro Die Absolvierungen werden durch den NÖLJV in Evidenz gehalten und automatisch in den folgenden Mitglieder-Zahlscheinen eingetragen oder von der autorisierten Person am Schießplatz im Zahlschein eingetragen.
16 Jagderlaubnisschein Der Jagderlaubnisschein wird vom Jagdausübungsberechtigten (bei Jagdgesellschaften durch den Jagdleiter) ausgestellt. Er ist für vier Aufgabenbereiche vorgesehen. 1. Bestätigung für Jagdgast Mit dem Jagderlaubnisschein wird einem Jagdgast schriftlich das Ausgehrecht in einem bestimmten Revier bestätigt. 2. Fallenjagd-Erlaubnis Jeder Fallenjäger (Jagdgast, Jagdaufseher, Mitglied der Jagdgesellschaft) benötigt eine schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten (bei Jagdgesellschaften des Jagdleiters). Diese schriftliche Zustimmung zur Fangjagd wird am besten mit dem Jagderlaubnisschein erteilt. 3. Erlaubnis für den Hunde- und Katzenabschuss Ortskundige im Jagdgebiet ständig zur Jagd berechtigte Personen (Jagdgäste) können nur mit schriftlich ausgefertigtem Jagderlaubnisschein zum Abschuss von revierenden (wildernden) Hunden und umherstreifenden Katzen ermächtigt werden. 4. Lösung eines Waffenpasses Der Bedarf zur Ausstellung eines Waffenpasses kann von einem Jäger unter anderem durch einen vom Jagdausübungsberechtigten auf Dauer (für mindestens ein Jahr) ausgestellten und vom zuständigen Landesjagdverband (Landesgeschäftsstelle oder Bezirksjägermeister) bestätigten Jagderlaubnisschein nachgewiesen werden. Nur für diesen Zweck ist die am Jagderlaubnisschein aufgedruckte Bestätigungsrubrik erforderlich. Der Jagderlaubnisschein ist durch Eintragungen der betreffenden Daten in den vorgesehenen Rubriken und durch allfällige Streichungen sowie durch die Anbringung des Datums und der Unterschrift auszufertigen. 16
17 Jagderlaubnisschein Herrn/Frau... geb... wohnhaft in... wird hiermit die Erlaubnis erteilt, im Jagdgebiet die Jagd in der Zeit vom... bis...auszuüben. Die Jagderlaubnis erstreckt sich auf folgende Wildarten und Stückzahlen nach entsprechender Vereinbarung Gleichzeitig wird der Vorgenannte zum Abschuss revierender (wildernder) Hunde und umherstreifender Katzen im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen ermächtigt. Die Gültigkeit dieses Jagderlaubnisscheines ist bis auf Widerruf gegeben...., am... Der Jagdausübungsberechtigte/Jagdleiter (Name und Anschrift) Dieser Jagderlaubnisschein ist unübertragbar. Der Berechtigte ist verpflichtet, sich bei der Jagdausübung an die jagdrechtlichen Vorschriften zu halten, den Jagderlaubnisschein bei der Jagd stets mitzuführen und auf Verlangen den Jagdschutzorganen sowie den Organen der öffentlichen Sicherheit vorzuweisen. Nachfolgende Bestätigung der zuständigen Jagdorganisation ist nur für die Beantragung eines Waffenpasses erforderlich. Hiermit wird bestätigt, dass der unterfertigte Jagdausübungsberechtigte als Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Jagdleiter, Jagdverwalter *) berechtigt war, den vorliegenden Jagderlaubnisschein auszustellen...., am... Die zuständige Landesjagdorganisation: *) Nichtzutreffendes streichen. 17
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19 Bezirksgeschäftsstelle Z W E T T L W a h l e r g e b n i s Wahl der Delegierten zur Vollversammlung 2011 am Bezirksjägertag ( ) Delegierte: (Name, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Anschrift) Ersatzdelegierte: (Name, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Anschrift) 1. Herbert Laister, , Groß Gerungs, Heinreichs Karl Seyer, , Langschlag, Kainrathschlag Manfred Jäger, , Zwettl, Gerotten KR Rupert Steiner, , Zwettl, Gerotten OFM Dipl.Ing. Wolfgang Reiter, , Gutenbrunn 1 3. Johann Fürst, , Martinsberg, Oed Roman Melzer, , Neupölla, Ramsau 9 4. Rudolf Kaburek, , Scheideldorf, Hauptstraße April 2011 BJM OSR Dir. Gottfried Kernecker eh.
20 w ı r g r a t u l ı e r e n! Zum 50. Geburtstag Karl Einfalt 3920 Antenfeinhöfen Rudolf Hofmann 3910 Rudmanns Ewald Hechinger 3914 Rappoltschlag Manfred Hofbauer 3923 Jagenbach Josef Höbarth 3911 Reichenbach Zum 60. Geburtstag Nachtrag: Rudolf Patek 3633 Lohn Franz Binder 3920 Haid Franz Steinbauer 3633 Klein Pertenschlag Alfred Kurz 3924 Gutenbrunn Franz Heindl 3913 Groß Göttfritz Gerhard Auer 3631 Ottenschlag Zum 65. Geburtstag Franz Zainzinger 3633 Groß Pertenschlag Josef Hahn 3910 Zwettl, Waldrandsiedlung Peter Blazek 3910 Syrafeld Zum 70. Geburtstag Renate Enengl 3910 Zwettl Heinrich Wolf 3593 Neupölla Leopold Bichl 3910 Oberstrahlbach Zum 75. Geburtstag Josef Maier 3913 Groß Göttfritz
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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT TULLN Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT TULLN Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33 TUL2 J-2011 Beilagen Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005 In Verwaltungsfragen für Sie da:
MehrBEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MÖDLING Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2340 Mödling, Bahnstraße 2
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MÖDLING Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2340 Mödling, Bahnstraße 2 Beilagen MDL2-J-0821/008 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
MehrBEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GÄNSERNDORF Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GÄNSERNDORF Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1 Beilagen GFL2-J-0711/033 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: jagd-agrar.bhgf@noel.gv.at
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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ST. PÖLTEN Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 3100 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Stiege B Postadresse: 3100 St. Pölten, Am Bischofteich 1 Beilagen PLL2-J-0812/001 Kennzeichen
MehrBEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT KORNEUBURG Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2100 Korneuburg, Bankmannring 5
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT KORNEUBURG Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2100 Korneuburg, Bankmannring 5 Beilagen KOL2-J-132/007 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: jagd-agrar.bhko@noel.gv.at
MehrBEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIEN-UMGEBUNG Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 3400 Klosterneuburg, Leopoldstraße 21
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIEN-UMGEBUNG Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 3400 Klosterneuburg, Leopoldstraße 21 Beilagen WUL2-J-0711/016 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: jagd-agrar.bhwu@noel.gv.at
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