DAAD - Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service

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1 DAAD - Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service DAAD-Gastdozentenprogramm: Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen Seit 1989 fördert der DAAD unter dem Dach verschiedener Rahmenprogramme des Bundes und der Länder längerfristige Gastdozenturen ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen von Lehraufenthalten an deutschen Hochschulen. Zahlreiche Hochschulen nutzen dieses Instrument erfolgreich, um ihr internationales Profil zu schärfen und das Lehrangebot ihrer Studiengänge unter fachlichen, methodischen und fremdsprachlichen Aspekten zu erweitern. Zugleich erweisen sich die Gastdozentinnen und Gastdozenten als wichtige Multiplikatoren beim Ausbau und bei der Pflege der internationalen Beziehungen ihrer deutschen Gasthochschule und für die Motivation ausländischer Studierender zum Studium in Deutschland. Angesichts der gegenwärtigen schwierigen Finanzsituation der deutschen Hochschulen schreibt der DAAD das Gastdozentenprogramm mit modifizierten Parametern neu aus. Die bisher eingeforderte Eigenbeteiligung der deutschen Hochschule an den Bezügen der Gastdozenten wird gelockert und kann zukünftig durch entsprechende Leistungen zur Infrastruktur der Gastdozentur erbracht werden. Nur bei Gastlehrstühlen wird noch ein Finanzbeitrag der Hochschule vorausgesetzt. Ebenso entfällt die bisherige Anrechnung der Heimatbezüge von Gastdozenten. Mit der Neuausschreibung verbindet der DAAD die Erwartung, dass die deutschen Hochschulen das Potenzial des Gastdozentenprogramms zur Internationalisierung ihres Lehrkörpers besser nutzen werden. I. Programmziele II. Parameter und Bedingungen III. Fördermodelle IV. Förderleistungen V. Antragstellung / Antragsunterlagen VI. Auswahlverfahren / Auswahlkriterien VII. Termine / Ansprechpartner I. Programmziele Das DAAD-Gastdozentenprogramm dient der Internationalisierung der deutschen Hochschulen und der Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre. Es gilt für alle deutschen Hochschulen, für alle Fächer und für Wissenschaftler aus allen Weltregionen. Die ausländischen Gastdozentinnen und Gastdozenten sollen eine internationale Perspektive in den regulären Lehrbetrieb einbringen. Dadurch wird Studierenden bereits an ihrer deutschen Heimathochschule eine internationale Lernerfahrung und interkulturelle Kompetenz vermittelt, die sie sonst nur bei einem Auslandsstudium erwerben könnten. Bei der Planung einer Gastdozentur sollte stets auf eine angemessene Breitenwirkung und Nachhaltigkeit geachtet werden. 1

2 Aktionsfelder von Gastdozenturen können sein: (a) Bereicherung / Ergänzung der Lehrthemen und Lehrmethodik: Lehrangebote mit einem spezifischen fachlichen oder interkulturellen Mehrwert (zum Beispiel Common Law in der Rechtswissenschaft, Vermittlung interkultureller Themen, Entwicklung neuer interdisziplinärer Ausbildungsprofile, Regionalstudien), Eröffnung oder Pflege eines partnerschaftlichen Dialogs mit außereuropäischen Kulturen, Einführung neuer Lehrmethoden, zum Beispiel problembezogenes statt themenbezogenes Lernen und fremdsprachiger Fachunterricht durch Muttersprachler (keine reine Sprachvermittlung) (b) Unterstützung von internationalen Studiengängen und Kooperationsformen: Gastdozentur im Rahmen von internationalen Bachelor und Masterstudiengängen, Austausch von Lehrkräften ( Teaching Staff Mobility ) im Rahmen von Partnerschafts- und Studentenaustauschprogrammen, forschungsbezogene Lehre im Graduierten- und Promotionsstudium. II. Parameter und Bedingungen 1. Die Initiative für eine Gastdozentur geht von der deutschen Hochschule aus. Sie trifft im Vorfeld der Antragstellung die Vereinbarungen mit den Kandidaten und überprüft deren Eignung für die beabsichtigte Lehrtätigkeit. Die deutsche Hochschule zeichnet auch für die inhaltliche Betreuung der Gastdozentur und die organisatorische Durchführung des Projekts verantwortlich. 2. Ausländische Gastdozenten müssen neben einer umfangreichen Lehrerfahrung durch ihre wissenschaftliche Qualifikation (Mindestvoraussetzung ist die Promotion bzw. ein mit der Promotion vergleichbarer Abschluss) überzeugen. Im Bereich Musik und Kunst ist die künstlerische Qualifikation ausschlaggebend. In der Regel müssen die Kandidaten einer ausländischen Hochschule angehören und ausländische Staatsbürger sein. Im Ausnahmefall können auch Deutsche berücksichtigt werden, soweit sie in dem ausländischen Hochschulsystem fest verankert sind und ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Die vorgeschlagenen Gastdozenten sollen sich noch im aktiven Hochschuldienst befinden und dürfen bei Antritt ihrer Lehrtätigkeit in Deutschland das hier geltende Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben. 3. Die deutsche Hochschule gewährleistet die Integration der Lehrtätigkeit der Gastdozenten in das reguläre Curriculum. Der Einsatz sollte überwiegend im Pflichtund Wahlpflichtbereich stattfinden und die Lehrveranstaltungen müssen zu anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen führen. Ein Angebot fremdsprachiger Lehrveranstaltungen ist erwünscht. Die Lehrverpflichtung muss nicht in vollem Umfang dem regulären Lehrdeputat eines deutschen Hochschullehrers entsprechen, sollte dem aber nahe kommen. An Universitäten müssen mindestens sechs Semesterwochenstunden (6 SWS) an selbstständiger Lehre angeboten werden, an Fachhochschulen 10 SWS. Bei gemeinsamen Lehrveranstaltungen mit deutschen Kollegen kann nur der von den Gastdozenten tatsächlich erbrachte Unterricht als Lehrleistung angesetzt werden 2

3 4. Gefördert werden längerfristige Gastdozenturen. Die Förderdauer: bei Individualförderungen (Modell A): drei Monaten bis maximal zwei Jahre (zunächst 1 Jahr mit anschließender Option einer Verlängerung, bei Gastlehrstühlen (Modell B) bis zu vier Jahren. Im Rahmen der Gastlehrstühle können auch kürzere Lehraufenthalte (von 4 Wochen bis zu 2 Monaten) einzelner Dozenten z.b. zur Durchführung von Blockveranstaltungen stattfinden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die ausländischen Gastdozenten nur zeitlich befristet an der deutschen Hochschule aufhalten. 5. Eigenbeitrag der deutschen Hochschule zu einer Gastdozentur: Bei Individualförderungen (Modell A) muss eine angemessene Infrastruktur für die Gastdozentur bereitgestellt werden, die zum Beispiel folgende Leistungen umfasst: Dienstzimmer mit Kommunikations- und Computerausstattung, Nutzung des Sekretariatsdienstes, Zuordnung einer studentischen/wissenschaftlichen Hilfskraft, Sachmittel, Zugangsberechtigungen für Kopierer und Bibliothek, Zugang zu Forschungsgeräten. Diese Infrastruktur ist im Antrag der Hochschule detailliert darzulegen. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Hochschule an den Bezügen der Gastdozenten (im Rahmen von ca. 20 % der Gehaltskosten) wird weiterhin als positives Kriterium bei der Auswahl berücksichtigt. Bei Gastlehrstühlen (Modell B) wird wegen der Langfristigkeit der Förderzusage neben der Bereitstellung der Infrastruktur zusätzlich ein Finanzbeitrag von 30% an den Bezügen der Gastdozenten vorausgesetzt, den die Hochschule beisteuern muss. 6. Die deutsche Hochschule unterstützt die Gastdozenten bei der Vorbereitung ihrer Lehrtätigkeit und Einreise nach Deutschland. Während des Aufenthalts unterstützt sie zudem die akademische Integration der Gastdozenten und fördert auch deren soziale Integration. 7. Den deutschen Hochschulen wird nahegelegt, den Wirkungskreis einer Gastdozentur über den der Hochschule hinausgehen zu lassen. Dies sollte durch mindestens eine öffentliche und öffentlichkeitswirksame Veranstaltung unter Einbeziehung der Medien erfolgen. Es wird empfohlen, die Gäste auch in den Fachkreisen außerhalb der eigenen Hochschule bekannt zu machen. III. Fördermodelle Modell A Individualförderung Gefördert werden individuelle Gastdozenturen einzelner ausländischer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die eine befristete Lehrtätigkeit an der deutschen Hochschule wahrnehmen. Das inhaltliche Profil der Gastdozentur in Bezug auf Lehre und Forschung sollte dem einer regulären Professur entsprechen. Das Lehrprogramm des Gastes und sein konkreter Beitrag zu Internationalisierung der Lehre ist im Antrag der Hochschule zu spezifizieren. Die Dauer der Lehrtätigkeit beträgt mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre (s. auch Abschnitt VI.) Modell B Gastlehrstühle Gefördert wird ein Gastlehrstuhl ( Stelle ) als strukturbildende Maßnahme, mit deren Hilfe die Internationalisierung eines Studiengangs ermöglicht und verstetigt werden soll. Dieses 3

4 Modell bietet sich unter anderem an, wenn bei neu eingerichteten Studiengängen eine längerfristige Sicherung des Lehrangebots notwendig ist und dies wegen der fachlichen Breite den Einsatz wechselnder Wissenschaftler erfordert. Die maximale Förderdauer eines Gastlehrstuhls beträgt vier Jahre (s. auch Abschnitt VI.). Bei der Beantragung eines Gastlehrstuhls sind der Studiengang, seine innovativen und internationalen Aspekte, seine besondere Attraktivität und die Integration des Gastlehrstuhls in den Studiengang genau darzulegen. Zur Verdeutlichung der Intention soll der Gastlehrstuhl einen Namen tragen. Die Entscheidung über das Gesamtkonzept trifft eine Auswahlkommission des DAAD. Darüber hinaus wird an der einladenden Hochschule ein Beirat eingerichtet, der den Gastlehrstuhl betreut und über die Berufungen entscheidet. Diesem Beirat sollen zwei Vertreter der Hochschule, eine Persönlichkeit der lokalen Wirtschaft oder der Medien und ein Fachgutachter des DAAD angehören. Die Förderdauer für einzelne Gastdozenten auf Gastlehrstühlen liegt wie bei einer Individualförderung zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Darüber hinaus besteht bei Gastlehrstühlen allerdings auch die Möglichkeit, Gastdozenten für kürzere Lehrblöcke von vier Wochen bis zu zwei Monaten zu Kurzaufenthalten einzuladen. Aufgrund der Langfristigkeit der Förderungszusage wird bei Gastlehrstühlen bei allen Fördermaßnahmen eine Eigenbeteiligung der deutschen Hochschule in Höhe von 30 % der Gehaltskosten der Gastdozenten vorausgesetzt. IV. Förderleistungen 1. Vergütung der Gastdozenten: (a) im Falle einer Individualförderung (Modell A / Dauer der Dozentur 3 bis 24 Monate) fördert der DAAD die monatlichen Bruttobezüge des Gastdozenten/der Gastdozentin und den Arbeitgeberanteil der Hochschule zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (maximal 13% der Beitragsbemessungsgrenze). Die Bezüge orientieren sich an der W-Besoldung für Hochschullehrer, am Bundes- Angestellten-Tarif (BAT) oder an speziellen Pauschalvergütungen der Hochschulen für Gastwissenschaftler. Zur Einstufung klärt die deutsche Hochschule den Status der Gastdozentin/des Gastdozenten an der jeweiligen Heimathochschule. Heimatbezüge bleiben anrechnungsfrei. Leistet die Hochschule einen Eigenbeitrag zum Gehalt des Gastdozenten, reduziert sich die DAAD-Förderung entsprechend. (b) im Falle eines Gastlehrstuhles (Modell B) fördert der DAAD 70% der Gehaltskosten bei Einzeldozenturen von 3 bis 24 Monate (s.o.) Aufenthaltskosten (Tages-/ Monatssätze) und ein Honorar für die Lehre von EUR 70,00 pro Unterrichtsstunde (inklusive Vor- und Nachbereitung) bis zu einem Kostenanteil von 70% bei Kurzaufenthalten von 4 Wochen bis zu 2 Monaten. Für die Aufenthaltskosten werden die Sätze des DAAD für Studienaufenthalte ausländischer Wissenschaftler zugrundegelegt (s. Aufenthaltsätze/Honorarsätze (Modell B) bei Kurzaufenthalten). 4

5 2. Zusätzliche Leistungen des DAAD für die Gastdozentin/den Gastdozenten (Modell A und B): (a) Zuschuss zur Krankenversicherung Bei einem Krankenversicherungsverhältnis der Gastdozentin/ des Gastdozenten (gesetzlich oder privat), das vom Leistungsumfang her die Anforderungen des Sozialgesetzbuchs 5 erfüllt, leistet der DAAD einen Zuschuss, den die deutsche Gasthochschule der Gastdozentin/ dem Gastdozenten erstattet. Dieser Zuschuss für die Krankenversicherung entspricht 50% der von der Gastdozentin/ dem Gastdozenten tatsächlich aufgewendeten Mittel für die Krankenversicherung, maximal jedoch nur dem Arbeitgeberanteil bis zu 50% des für den Standardtarif maßgeblichen durchschnittlichen Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung. Der ggf. bewilligte Maximalzuschuss des DAAD wird im Falle einer Bewilligung im Finanzierungsplan zum Zuwendungsvertrag ausgewiesen. Beihilfen können nicht gewährt werden. Im Falle von Kurzaufenthalten von 4 Wochen bis zu 2 Monaten (nur im Rahmen der Förderung von Gastlehrstühlen) oder einem anderweitigen, nachgewiesenen Krankenversicherungsschutz für die Zeit der Gastdozentur in Deutschland gewährt der DAAD einen reduzierten monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von z.zt. 127,00. (b) Mobilitäts- und Reisekosten während des Aufenthalts in Deutschland Die sog. Mobilitätspauschale soll diejenigen Kosten decken, die der Gastdozentin/ dem Gastdozenten beim Besuch von auswärtigen Fachtagungen und Fachkongressen oder beim Besuch von Fachkollegen entstehen. Die Pauschale kann jedoch nur im Falle einer mindestens ein volles Semester dauernden Gastdozentur bewilligt werden. Ist dies der Fall, können der Gastdozentin/ dem Gastdozenten von der deutschen Gasthochschule pro Semester 500,00 pauschal ausgezahlt werden, sofern die Gastdozentin/ der Gastdozent der deutschen Gasthochschule nachweist, dass sie/ er an einem Kongress teilnehmen oder einen Fachkollegen besuchen wird. (c) Internationale Reise- und Gepäckkosten Der Gastdozent/ die Gastdozentin erhält eine Reisekostenpauschale und eine Gepäckkostenpauschale. Die Pauschalsätze sind länderspezifisch (vgl. Übersicht über Reise- und Gepäckkostenpauschalen) und sollen sowohl Kosten für die Einreise aus dem Heimatland nach Deutschland als auch für die Rückreise in das Heimatland decken. Im Falle von Gastdozenturen, die mindestens zwei volle Semester dauern, werden Reise- und Gepäckkosten von begleitenden Familienmitgliedern (Ehepartner und/ oder minderjährige Kinder) für die Einreise aus dem Heimatland nach Deutschland als auch für die Rückreise in das Heimatland ebenfalls durch Pauschalen abgegolten. Verbleiben Ehepartner und/ oder minderjährige Kinder während der zwei volle Semester dauernden Gastdozentur im Heimatland, steht der Gastdozentin/ dem Gastdozenten eine Reisekostenpauschale (ohne Gepäckkosten) für eine Zwischenheimreise zu (vgl. Übersicht über Reise- und Gepäckkostenpauschalen). (d) Workshops und Tagungen Veranstaltungen, die in unmittelbaren Zusammenhang und im Verlauf der Gastdozentur an der deutschen Hochschule stattfinden, können vom DAAD finanziell unterstützt werden. Dazu ist eine konkrete Programm- und Kostenplanung mit Angaben zum Teilnehmerkreis an den DAAD zu leiten. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt EUR 3.000,00. 5

6 V. Antragstellung / Antragsunterlagen Anträge auf Förderung einer Gastdozentur/ eines Gastlehrstuhls bestehen aus Antragsformular (je nach Fall getrennte Formulare für Modell A bzw. Modell B) Finanzierungsplan der deutschen Gasthochschule Antragsbegründung Beschreibung des Inhaltes der Lehrveranstaltungen des Gastdozenten (Modell A) bzw. Darlegung des fachlichen/internationalen Profils des Gastlehrstuhls und Studiengangs (Modell B) Lebenslauf und Publikationsliste der vorgeschlagenen Kandidatinnen bzw. Kandidaten Antragsberechtigt sind Fachbereiche bzw. Fakultäten, vertreten durch ihren Sprecher bzw. Dekan und den Hochschullehrer, dem der Gastdozent zugeordnet sein soll. Die Hochschulleitung (Rektor bzw. Präsident) sowie der Verwaltung der Hochschule zeichnen mit. Nach Abstimmung des Vorschlags innerhalb der Hochschule wird dieser dem DAAD übermittelt. Bei Modell A (Individualförderung) richtet die deutsche Hochschule ihren Antrag (2 Exemplare) direkt an den DAAD. Bei Modell B (Förderung von Gastlehrstühlen) wird ein Exemplar des Antrages über das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes beim DAAD eingereicht. Zur Beschleunigung des Verfahrens sendet die deutsche Hochscule parallel ein zweites Exemplar direkt an den DAAD. VI. Auswahlverfahren und Auswahlkriterien Über die Förderung einer Gastdozentur / eines Gastlehrstuhls entscheidet eine aus Hochschullehrern bestehende DAAD-Auswahlkommission. Die wichtigsten Auswahlkriterien sind der Beitrag des Vorhabens zur Internationalisierung der Lehre, der curriculare Gewinn für die Studierenden, die wissenschaftliche Qualifikation und Eignung der Dozenten, der Multiplikatoreffekt des Projekts innerhalb und außerhalb der Hochschule, die Entwicklungsperspektive für eine nachhaltige Zusammenarbeit und schließlich das Verhältnis von Ertrag zu Kosten. Im Falle einer positiven Entscheidung spricht der DAAD bei langfristigen Vorhaben zunächst eine Bewilligung für einen ersten Förderabschnitt aus, der bei einer Individualdozentur max. ein Jahr umfasst und sich bei einem Gastlehrstuhl über max. zwei Jahre erstreckt. Beantragt die deutsche Gasthochschule eine Verlängerung, kann im Falle einer positiven Beurteilung und nach einer positiven Zwischenevaluation des Projekts durch die DAAD-Auswahlkommission dann ein zweiter Förderabschnitt bewilligt werden. Die Gesamtförderdauer für eine Individualdozentur (Modell A) beträgt vier Semester, für einen Gastlehrstuhl (Modell B) vier Jahre. Bei Bewilligung wird zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule ein Zuwendungsvertrag über die Förderung einer Gastdozentur geschlossen. Der DAAD schließt keinen arbeitsrechtlichen Vertrag mit dem ausländischen Hochschullehrer. Ein solcher Vertrag bzw. eine solche Vereinbarung wird zwischen der deutschen Hochschule und dem ausländischen Gastdozenten abgeschlossen. Nach Ablauf der Gastdozentur (Modell A) bzw. jeder Einzelmaßnahme im Rahmen des Gastlehrstuhles (Modell B) weist die Hochschule dem DAAD die sachgerechte Verwendung der Mittel nach. 6

7 VII. Antragstermine/ Ansprechpartner Antragstermine: 15. Juli für Vorhaben ab dem Sommersemester des folgenden Jahres. Entscheidung der DAAD-Auswahlkommission i.d.r. Anfang Oktober. 15. Januar für Vorhaben ab dem Wintersemester desselben Jahres. Entscheidung der DAAD- Auswahlkommission i.d.r. Anfang April. Die Anträge sollen dem DAAD spätestens zu den o.g. Terminen vorliegen. Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden. Bitte richten Sie Ihre Anträge an: DAAD Referat 221 Internationalisierung von Studium und Lehre Postfach Bonn Referatleitung: Herr Dr. Achim Haag Auskünfte erteilen: Frau Katrin Stolpe: Tel / , stolpe@daad.de Herr Peter Deutsch: Tel / , deutsch@daad.de Frau Susanne Wohlleben: Tel / , wohlleben@daad.de DAAD Referat 221 Internationalisierung von Studium und Lehre Programm: Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen Stand: August

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