Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD 2) Einigung im EU-Parlament S. 4 MITGLIEDERZEITUNG DER WIENER FACHGRUPPE FINANZDIENSTLEISTER INHALT

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1 2 15 MITGLIEDERZEITUNG DER WIENER FACHGRUPPE FINANZDIENSTLEISTER INHALT RECHT Brisant: Anfechtung im Insolvenzverfahren...6 STEUER Reformiert: Firmenautos werden teurer...8 INTERVIEWS Im Gespräch mit der neuen Fachgruppenführung...12 Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD 2) Einigung im EU-Parlament S. 4 rcx - Fotolia NEWS Beschlossen: Crowdinvesting auf Schiene...14

2 in Kooperation mit EINE INVESTITION IN WISSEN BRINGT IMMER NOCH DIE BESTEN ZINSEN. (Benjamin Franklin) NEU Masterlehrgang Vermögens- & Finanzmanagement (MSc.) Diplomlehrgang Akademisch gerüfte/r Finanzdienstleister/in Dauer 4 Semester, berufsbegleitend Ausgewählte Module des 3. und 4. Semesters können nach dem Prinzip blended learning absolviert werden Abschluss Master of Science (MSc.) Rahmenzeiten 22 Blockveranstaltungen, ganztags (jeweils Do-Sa) Studienplätze max. 25 Teilnehmer pro Jahr Studienbeginn Februar 2016 Kosten EUR 3.540,- pro Semester (inkl. Unterrichtsmaterial) Studienort Wien Dauer 4 Semester, berufsbegleitend Beide Herbstsemester (Semester 1 und 2) sowie die Frühjahrssemester (Semester 3 und 4) können zeitgleich belegt werden. Abschluss Akademisch geprüfte/r Finanzdienstleister/in Rahmenzeiten 12 Blockveranstaltungen, ganztags (jeweils Do-Sa) Studienplätze max. 25 Teilnehmer pro Jahr Studienbeginn Jänner 2016 Kosten EUR 5.900,- (exkl. USt., inkl. Unterrichtsmaterial sowie Abschlussprüfungsgebühren) Studienort Wien BEZAHLTE ANZEIGE Beide Lehrgangsabschlüsse sind gemäß der derzeit gültigen Befähigungsnachweisverordnung zugleich Wissensnachweis für die Erlangung der Gewerbeberechtigung zum Gewerblichen Vermögensberater. Um diese Gewerbeberechtigung zu erhalten, ist somit keine weitere Prüfung abzulegen. Für die Berufsberechtigung muss darüber hinaus eine einjährige fachspezifische Berufspraxis nachgewiesen werden. Die FAF-Ausbildung ist zudem als Vorbildungsnachweis zur Erlangung der WAG-Konzession bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) förderlich. Nähere Informationen unter: oder telefonisch unter: +43(0)1/ oder eine an: info@faf.at;

3 EDITORIAL 3 Sehr geehrte Damen und Herren, die langwierigen Verhandlungen über die Versicherungsvermittlung haben Ende Juni im Europaparlament endlich zu einer Einigung geführt. In den wenigen Tagen davor ist uns quasi in letzter Minute noch ein großer Verhandlungserfolg gelungen, indem wir uns in einer neuerlich entbrannten Diskussion um ein grundsätzliches Provisionsverbot erfolgreich dagegen durchsetzen konnten. Zum jetzigen Zeitpunkt steht allerdings fest, dass die Kosten- und Preisstruktur von Produkten transparent gestaltet werden muss. In welcher Form dies in Österreich umgesetzt wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Wir arbeiten bereits am vorliegenden Text und überprüfen alle rechtlichen Details, um für die Umsetzung in österreichisches Recht bestens vorbereitet zu sein. Die Verbraucherschutzvorschriften gelten künftig auch für Versicherungsgesellschaften und nicht mehr wie bisher nur dann, wenn der Verkauf über einen Versicherungsvermittler erfolgt. N. Formanek Mit dieser politischen Einigung im EU-Parlament ist nunmehr die Voraussetzung für eine endgültige Beschlussfassung auf Europaebene gegeben, die wir somit noch heuer erwarten dürfen. Die Umsetzung in nationales Recht muss dann in weiterer Folge bis voraussichtlich Herbst 2017 abgeschlossen sein. (Nähere Details zum vorliegenden Entschluss können Sie auf Seite 4 nachlesen.) Über die Steuerreform haben wir bereits ausführlich in unserer letzten Ausgabe berichtet. Diesmal beleuchten wir im Detail die Änderungen in Bezug auf Firmenautos und Sonderausgaben (siehe S. 8). Ein brisantes Thema haben wir in unserer Rechtsrubrik aufgegriffen: Es geht diesmal um die Anfechtung im Insolvenzverfahren. Insolvenzverwalter haben dabei die Möglichkeit, bereits bezahlte Rechnungen bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren zurückzufordern. Verbuchte Eingänge werden dann wieder zu offenen Forderungen. Dies kann für viele Unternehmen nicht nur teuer werden, sofern sie nicht dementsprechend mit einer Kreditversicherung vorgesorgt haben, sondern auch ihre Existenz bedrohen (siehe S. 6). Weiters informieren wir Sie über den Status quo unserer Fachgruppenarbeit. Der Fachgruppenausschuss hat auch für diese Periode wieder berufsspezifische Fachausschüsse nominiert. In diesen werden je nach Berufsgruppe thematisch die Prioritäten für das Arbeitsprogramm erarbeitet, sukzessive Konzepte sowie ein Maßnahmenkatalog erstellt. Sie dürfen sich somit auf spannende Fachveranstaltungen, praxisorientierte Weiterbildungen und zahlreiche Serviceeinrichtungen freuen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Obmannsprechstunde, die seitens der Mitglieder bereits hohe Akzeptanz besitzt, natürlich fortgeführt wird. Diese findet 14-tägig statt und bietet Ihnen die Möglichkeit, ihre fachlichen Anregungen und Wünsche an Ihre Interessenvertretung persönlich mit Ihren Interessenvertretern und dem Geschäftsführer der Fachgruppe, Mag. Georg Plesnik, zu erörtern. Wir bitten dafür um Ihre Anmeldung an: diefinanzienstleister@wkw.at. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre. Ihr KommR Wolfgang K. Göltl MARKETING Präsentieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Dienstleistungen zielgruppengenau in Finanzdienstleistung aktuell - der Mitgliederzeitung der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien! Erscheinungstermine: viermal jährlich, jeweils zum Quartalsende Zielgruppen: Gewerbliche Vermögensberater, Versicherungsmakler, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und -firmen, Wertpapiervermittler, Bausparvermittler, Leasingunternehmen, Kreditauskunfteien, Zahlungsinstitute und sonstige Finanzdienstleister sowie Opinionleader aus Politik und Finanzwirtschaft; Nähere Informationen zu Tarifen und Buchung unter: diefinanzdienstleister@wkw.at

4 IMD II 4 Marco Fotolia.com Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD 2) Einigung im EU-Parlament Nach langen Verhandlungen kam es am 30. Juni 2015 im Europäischen Parlament zu einer politischen Einigung über den Vorschlag der Versicherungsvermittlerrichtlinie. Die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie (nunmehr IDD Insurance Distribution Directive genannt) wird die gesamte Vertriebskette abdecken und die Richtlinie über Versicherungsvermittlung aus dem Jahr 2002 (IMD 1) ersetzen. Zu den aktuellen Gegebenheiten informiert und berichtet Ministerialrat MMag. Stefan Trojer (BMWFW). Wesentliche neue Inhalte der IMD 2 Wesentliche Erweiterungen bzw. Verbesserungen gegenüber IMD 1, die von der EU- Kommission angestrebt wurden, sind die Einbeziehung des direkten Versicherungsvertriebs durch die Versicherungsunternehmen mit ihren Angestellten selbst, die spezifische Erfassung der Problematik von Versicherungsprodukten, die wie spekulative Anlageprodukte gestaltet sind (IBIPS = Insurance-based Investment Products) und die Begegnung des von der Kommission schon in ihren früheren Überlegungen erkannten Problems verkaufsmengeninduzierter Provisionssysteme 1. Weitere Probleme, die von der EU-Kommission gesehen wurden, waren heterogene rechtliche Gestaltungen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten. Auch hier sollte IMD 2 Verbesserungen enthalten. Österreichische Positionen Die im Zusammenwirken der österreichischen Stellen wie den Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), für Finanzen (BMF) sowie dem Justizministerium (BMJ), der Wirtschaftskammer Österreich und dem Bundesarbeiterkammer (BAK) unter Federführung des BMWFW erarbeiteten österreichischen Standpunkte waren im Wesentlichen folgende: Ausnahme von Reisestornoversicherungen, da hier ansonsten entgegen den Konsumenteninteressen, die Gefahr besteht, dass diese Versicherungen nicht mehr angeboten werden; nach Möglichkeit Vermeidung der Delegierung von Aufgaben an andere behördliche oder behördenartige Institutionen (wie EBA, EIOPA oder EU-Kommission); Vermittlerentgelte sind lediglich unter den Kosten bei den Versicherungen mit Investmentelementen auszuweisen ( IBIPS Insurance-based Investment Products). Dies ergab sich nach einer Einigung, bei kapitalbildenden Versicherungen eine Aufteilung der Provisionen auf die Laufzeit vorsehen zu wollen, um auf diese Weise den Problemen der Praxis eher als mit den von der Richtlinie getroffenen Lösungen begegnen zu können; in der Frage der Zulässigkeit von Provisionen bei unabhängigen Vermittlern gab es insofern eine Annäherung der Standpunkte, als jedenfalls die Provision als Entgelt für Makler weiter zulässig sein sollte; im Bereich der Koppelungs- und Bündelungsgeschäfte war es ein Anliegen, den uneingeschränkten Vertrieb von Haushaltsversicherungen weiter zu ermöglichen; im Bereich der von der Richtlinie vorzugebenden Sanktionen war es aufgrund der österreichischen Rechtslage wesentlich, entsprechend darauf zu drängen, dass auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen werden dürfen; ein weiteres wesentliches Anliegen ist es, im Sinne der Nutzung moderner Kommunikationsmittel eine europaweite Zentralisierung der Registerfunktionen vorzusehen; Details, Verfahrensstand und Ausblick: Alle Ergebnisse sind als provisorisch anzusehen, da die Verhandlungen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufen allerdings erfolgte am 30. Juni 2015 eine wesentliche textliche Einigung zwischen EP und Rat. Insbesondere als Verdienst der italienischen Ratspräsidentschaft (2. Halbjahr 2014) war eine wesentliche Konzentration der Textstruktur anzusehen. Die folgende lettische Präsidentschaft wiederum setzte große Anstrengungen in die Verhandlungen und trieb diese sehr konsequent voran. Wesentliche Diskussionspunkte betrafen vor allem den Anwendungsbereich, insbesondere 1 Vgl. z.b. Untersuchung der Unternehmensversicherungen , KOM(2007) 556

5 IMD II 5 die Ausnahmen des Art. 1. in Hinblick auf die De-minimis-Ausschlussregel (Vertrieb von Versicherungspolicen als Nebentätigkeit zum Verkauf von Waren, Prämie unter 500 EUR jährlich und Erfüllung anderer Kriterien für die Anwendung der Ausnahmeregelung). Zuletzt verdichtete sich im Trilog eine Lösung mit einer Pro-rata-Begrenzung in Höhe eines Jahresbetrags bis 600 EUR kombiniert mit einer zweiten Grenze für Versicherungen akzessorisch zu einer Dienstleistung mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und bis zu 200 EUR pro Person. Wesentlicher Ansatzpunkt waren Reiseversicherungen, im Zuge der Verhandlungen wurden auch bestimmte zu Gütern akzessorische Versicherungen in die Ausnahmen aufgenommen. Wesentlicher Unterschied gegenüber IMD 1 ist, dass auch für die ausgenommenen Fälle Mindestschutzvorschriften betreffend Konsumenten bestehen, insbesondere ist auch in diesen Fällen ein Produktinformationsblatt auszuhändigen. In den Verhandlungen konnte weiters sichergestellt werden, dass in allen Fällen zumindest der sogenannte demands and needs test verpflichtend ist. Das heißt, die Vermittler sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dem Kunden nicht völlig unpassende Versicherungen verkauft werden. Dieses Prinzip war wohl schon in IMD 1 enthalten, sodass es widersprüchlich gewesen wäre, bei einer Änderung, die sich eine Verbesserung des Konsumentenschutzes an die Fahnen geheftet hat, in einem derart wesentlichen Punkt hinter das erreichte Niveau zurückzufallen. Hinsichtlich der Anwendung von MIFID, deren Art. 91 ja einen Vorgriff auf IMD 2 tätigte, indem damit IMD 1 um einen Abschnitt III (A) erweitert wurde, bei dem die Bestimmungen der MIFID über conflicts of interest rezipiert wurden, ergab sich zuletzt jedoch, dass der genannte Abschnitt von IMD 1 durch IDD aufgehoben würde, um dann die inhaltlich entsprechenden Bestimmungen (Art. 15, 23) von IMD 2 zeitgleich mit den restlichen Richtlinienbestimmungen in Kraft setzen zu können was durchaus begrüßenswert scheint. Sicherlich als ein Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Kommissionstext anzusehen ist auch die detaillierte Festlegung von Ausbildungsinhalten im Anhang (IIa) der Richtlinie (plus laufende Fortbildung 15 Stunden pro Jahr), dadurch ist europaweit ein einheitliches Ausbildungsniveau wesentlich eher möglich als nach der ursprünglichen Kommissionsversion, die wie IMD 1 lediglich angemessene Kenntnisse verlangt und den Rest den Mitgliedstaaten überlassen hätte. Hinsichtlich der Definition der Beratung zeigte sich zuletzt wieder eine stärkere Tendenz zur Annäherung an MiFID. (Das derzeitige österreichische Modell eines Maklers auch mit Provisionierung sollte sich aber erhalten lassen.) Im Hinblick auf die Frage der Kosten- bzw. Entgeltoffenlegung tauchte (bei IBIPS) zuletzt wieder eine Variante mit einer stärkeren Aufgliederung von Kosten (Art. 24) auf Nachfrage des Kunden auf. Wesentlich durch die Anstrengungen der lettischen Präsidentschaft scheint nun Anfang Juli, zum Zeitpunkt des Übergangs auf die luxemburgische Präsidentschaft, tatsächlich eine entscheidende Einigung mit dem EP (Political Agreement of 30th June) gelungen zu sein, die wohl eine endgültige Beschlussfassung mit den eben dargestellten Elementen der Richtlinie (jetzt IDD ) ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Richtlinie noch heuer in Kraft treten wird und somit die Umsetzung in Österreich bis 2017 zu erfolgen hat. MR MMag. Stefan Trojer (ESB) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Trojer Hintergrund und Vorgeschichte Die Wahrnehmungen der Finanzkrise und diverse Punkte, die an der bestehenden Richtlinie über Versicherungsvermittlung (RL 2002/92/EG) (engl.: Insurance Intermediation Directive, im Folgenden IMD 1 ) verbessert werden können, motivierten die Europäische Kommission (im Folgenden EK), einen Vorschlag für eine Erweiterung dieser Richtlinie vorzulegen. In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission (3. Juli 2012), mit welcher der Kommissionsentwurf zur novellierten Richtlinie über Versicherungsvermittlung (IMD 2) vorgelegt wurde, gab die Europäische Kommission als Gründe an: Die Finanzkrise ist zu einer Krise des Verbrauchervertrauens geworden. Unzureichende Transparenz, schlecht entwickeltes Risikobewusstsein und ein mangelhafter Umgang mit Interessenkonflikten führten dazu, dass Verbrauchern in der ganzen EU immer wieder Anlage- und Versicherungsprodukte verkauft wurden, die nicht ihrem wirklichen Bedarf entsprachen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzbranche wurde in der Folge schwer erschüttert. Hinzu kam, dass die vorhandenen Rechtsvorschriften nicht schnell genug weiterentwickelt wurden, um der zunehmenden Komplexität von Finanzdienstleistungen gerecht zu werden. Nur wenn diese Mängel behoben werden, wird es gelingen, das schwache Verbrauchervertrauen wieder aufzubauen und der EU damit eine solide Wachstumsbasis zu verschaffen. Entwicklungen im rechtlichen Umfeld Parallel und zeitlich mehr oder weniger vorgelagert zur IMD 2 erfolgten Richtlinienakte in Form der MiFID und MCD (Richtlinie 2014/17/ EU über Wohnimmobilienkreditverträge). Aufgrund der Verzögerungen, die bei IMD 2 eingetreten waren, übernahm MiFID in ihrem Art. 91 die Aufgabe, für die Produkte im Überschneidungsbereich zwischen Versicherungen und Veranlagungsprodukten die wichtigsten Angleichungen an MiFID vorzunehmen. Daneben erstellte EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) sogenannte Guidelines on Complaints Handling by Insurance Intermediaries diese Empfehlungen enthalten Regelungen über den Umgang von Versicherungsvermittlern mit bei ihnen eingehenden Beschwerden. Die Übernahme in das österreichische Gewerberecht hätte formal eines bindenden Umsetzungsaktes (Gesetz, Verordnung) bedurft. Im Zuge des sogenannten Comply or explain - Verfahrens wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) mit der Erklärung, dass die Guidelines sich nicht für die kleinstbetriebliche Struktur der österreichischen Versicherungsvermittlerunternehmen eignen würden die Übernahme in das österreichische Gewerberecht abgelehnt. Zuvor war schon im Zuge der Abstimmung im Rahmen der EIOPA soweit das BMWFW betroffen war den Guidelines als zu bürokratisch nicht zugestimmt worden (anders FMA). Die am im Amtsblatt verlautbarte und ab anzuwendende Richtlinie über Wohnimmobilienkredite (MCD) enthält strukturell einiges, was als Vorbild für IMD 2 dient (z.b. die europaweit einheitliche Registrierung oder die Arten von Vermittlern).

6 RECHT 6 Sergey Nivens - Fotolia.com Anfechtung im Insolvenzverfahren unterschätztes Risiko kann Unternehmen teuer zu stehen kommen Folgendes Szenario: Irgendwann in den letzten zehn Jahren hatte einer Ihrer Kunden Liquiditätsprobleme. Und Sie haben wie in solchen Fällen gang und gäbe für ausstehende Zahlungen eine Ratenvereinbarung getroffen oder dem Kunden einfach mehr Zeit gegeben, um die Rechnung zu begleichen. Dessen Situation verbessert sich, Sie bekommen Ihr Geld, alle sind zufrieden, bis bis besagter Kunde einige Jahre später tatsächlich zahlungsunfähig wird. Und Sie als Unternehmer plötzlich mit einem juristischen Schreckensszenario namens Anfechtung im Insolvenzverfahren konfrontiert werden. Dahinter steckt ein Instrument für Masseverwalter, um finanzielle Vereinbarungen wie anfangs beschrieben rückwirkend anzufechten: Weil Sie dadurch möglicherweise die zukünftige Insolvenz verzögert, andere aktuelle Gläubiger geschädigt hätten etc. Anfechtung bis zu 10 Jahre zurück Bereits verbuchte Zahlungen werden wieder zu offenen Forderungen Klingt absurd, doch ein Blick in deutsche und heimische Handelsgerichte zeigt, dass hier tatsächlich Unternehmer, die einfach nur kulant waren, zum Handkuss kommen und zu schmerzlichen Zahlungen gebeten werden. Wenn der Insolvenzverwalter zur Kasse bittet, hat dies für Lieferanten der insolventen Firmen oft unkalkulierbare Bilanzrisiken. Der Grund: Die aktuelle deutsche Rechtsprechung ermöglicht Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen rückwirkend bis zu zehn Jahre. In Deutschland sind derzeit geschätzte Anfechtungsverfahren im Laufen, mit unkalkulierbaren Auswirkungen für die Lieferanten, darunter auch österreichische Exporteure. Die Kreditversicherung ist gerade in Zeiten einer angespannten Wirtschaftslage ein optimales Instrument, um sich vor einem Verlustrisiko durch die Insolvenz eines Geschäftspartners wirkungsvoll zu schützen und um vor allem das Risiko existenzbedrohender Forderungsausfälle im Vorfeld zu vermeiden. Dazu ein prominentes Beispiel: Ein deutscher Fußballbundesligist wurde beispielsweise vom Insolvenzverwalter des einstigen Billigstromanbieters TelDaFax auf die Rückzahlung von Sponsorengeldern in Höhe von 16 Millionen Euro verklagt plus Zinsen. Der Fußballclub soll von der Schieflage von TelDaFax zum Zeitpunkt der Zahlung gewusst haben und hätte daher laut Gericht die Insolvenz kommen sehen müssen. Trotzdem hat der Verein die Sponsorengelder vom Tri-

7 RECHT 7 kotsponsor kassiert. Und genau hier liegt der springende Punkt: Durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Bundesligist (nicht der Insolvenzverwalter) nun beweisen, dass der Verein die Insolvenz des Vertragspartners nicht erkennen konnte. Dies ist ohne Einsicht in die Finanzunterlagen eines (insolventen) Unternehmens in der Regel sehr schwierig bis unmöglich. Der Bundesligist ist nicht der einzige Beklagte: Auch von verschiedenen Stromnetzbetreibern fordert der TelDaFax-Insolvenzverwalter seit Kurzem insgesamt 200 Millionen Euro zurück. Selbst der deutsche Finanzminister ist nicht davor gefeit: Er musste im vergangenen Jahr bereits mehr als 100 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter des bankrotten Stromanbieters zurückzahlen für erhaltene Energiesteuergelder. Die Brisanz liegt im Detail Nicht nur die deutsche, sondern auch die österreichische (sowie übrigens die italienische, französische usw.) Insolvenzordnung erlaubt die rückwirkende Anfechtung. Und die aktuelle deutsche Bundesgerichtshof (BGH)- Rechtsprechung verändert nunmehr die Beweislast. Nach Paragraph 133 der deutschen Insolvenzordnung ist eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Damit soll die Benachteiligung einzelner Gläubiger verhindert werden. Das an sich ist nicht neu. Das zugrunde liegende Gesetz ist schon seit langer Zeit in Kraft. Erst die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), insbesondere durch ein Urteil aus 2012, macht daraus ein scharfes Schwert für den Insolvenzverwalter. Durch diese vom BGH veränderte faktische Beweislast sind Anfechtungen für den Insolvenzverwalter wesentlich einfacher und die Fälle, in denen Insolvenzverwalter bezahlte Rechnungen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zurückfordern statt wie bisher nur für die letzten Monate vor der Insolvenz, nehmen seither sukzessive zu. Auch in Österreich gibt es bereits erste Anfechtungsfälle ( Absichtsanfechtung ). Es ist also davon auszugehen, dass es nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis diese Vorgangsweise auch in Österreich Schule macht. Risiko: Verbuchte Eingänge werden zu offenen Forderungen Dieses unkalkulierbare Risiko für die Lieferanten führt dazu, dass bereits sicher auf der Habenseite verbuchte Zahlungen in bereits vergangenen Jahren plötzlich wieder zu offenen Forderungen werden können. Das Ausfallrisiko von Forderungen steigt dadurch für Unternehmen häufig um ein Vielfaches an im schlimmsten Fall kann damit sogar die Existenz des Betriebs bedroht sein. Es ist daher ratsam, im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung, das Risiko im Detail zu analysieren und sich gegen allfällige Zahlungsverzögerungen und -ausfälle mit dem Abschluss einer entsprechenden Spezialversicherung existenziell abzusichern. Peter Androsch A.C.I.C. Geschäftsführender Gesellschafter T M E androsch@acic.at INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMEN Das Austrian Credit Insurance Counsel (A.C.I.C.) ist die erste österreichische Spezialmaklergesellschaft mit Schwerpunkt auf der Absicherung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vor Zahlungsverzögerungen und -ausfällen. Die Kreditversicherung deckt das Risiko vor Verlusten infolge von Kundeninsolvenzen, indem sie diesen finanziellen Ausfall abdeckt. Als Spezialversicherung stellt sie einen integralen Bestandteil des betrieblichen Kreditrisikomanagements dar. A.C.I.C. berät Unternehmen rund um den Debitor sowie bei der Konzeption der optimalen Kreditversicherungslösung und bietet laufende Unterstützung bei der Abwicklung. A.C.I.C. ist die österreichische Repräsentanz der weltweit führenden, auf Kreditversicherung spezialisierten Maklergruppe A.U. Group. Diese hat ihren Hauptsitz in Frankreich und ist in über 26 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk an Spezialmaklern und Experten für Factoring sowie Forderungsmanagement betreut die A.U. Group für ihre Kunden derzeit ein Versicherungsvolumen von rund 200 Milliarden Euro.

8 STEUER 8 Andrey Popov - Fotolia.com Die Steuerreform 2015/2016 Der Ministerrat hat am 16. Juni 2015 die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen. Die Beschlussfassung im Parlament ist noch nicht erfolgt, daher werden sich im Detail noch Änderungen ergeben. Die Steuerreform 2015/2016 wird grundsätzlich erst ab dem Jahr 2016 gelten. In der letzten Ausgabe von Finanzdienstleistung aktuell haben wir die Steuerreform 2015/2016 umfassend dargestellt. Diesmal wollen wir uns mit den Änderungen beim Firmenauto und den Sonderausgaben im Detail befassen. 1. Firmen-PKW 1.1 Regelungen im Jahr 2015 Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, den Firmen-PKW auch für Privatfahrten zu nutzen, so ist dafür ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des PKWs, höchstens jedoch ein Betrag von 720 EUR pro Monat anzusetzen. Dieser Sachbezug ist sowohl sozialversicherungs- als auch lohnsteuerpflichtig. Kostenbeiträge des Dienstnehmers zu den Anschaffungskosten des PKWs mindern den Sachbezug. Bei einem Firmen-PKW, dessen Anschaffungskosten EUR überschreiten, ist der monatliche Kostenbeitrag vor Wahrnehmung des Höchstbetrags von 720 EUR bzw. 360 EUR pro Monat zu berücksichtigen, er geht somit ganz oder teilweise ins Leere. Kann der Dienstnehmer nachweisen, dass er den Firmen-PKW nicht mehr als 500 km pro Monat für Privatfahrten, einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, nutzt, so ist der Sachbezug mit 0,75 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 360 EUR pro Monat anzusetzen. Voraussetzung für die Anerkennung des halben Sachbezugswertes ist derzeit das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuches. 1.2 Neuerungen durch die Steuerreform 2015/2016 Begrenzter CO2-Ausstoß Ab 2016 werden PKWs, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 130 g/km aufweisen, mit einem Sachbezug in Höhe von 2 %, also mit bis zu 960 EUR pro Monat versteuert werden müssen. Überschreitet ein im Jahr 2016 oder davor angeschafftes KFZ den CO2-Emissionswert von voraussichtlich 130 Gramm pro Kilometer nicht, so kommt der begünstigte Steuersatz von 1,5 % auch in den Folgejahren zur Anwendung. Wird der maximale CO2-Emissionswert von 130 Gramm pro Kilometer hingegen überschritten, soll der für den reduzierten Sachbezug einschlägige Grenzwert jährlich voraussichtlich um 4 Gramm pro Kilometer abgesenkt werden. Damit soll dem technologischen Fortschritt im Bereich der KFZ- Antriebe und den dadurch sinkenden durchschnittlichen CO2-Emissionswerten Rechnung getragen werden. Einmaliger Kostenbeitrag Bei einem einmaligen Kostenbeitrag ist der Sachbezugswert ab 2016 zwingend von den um den Kostenbeitrag geminderten Anschaffungskosten zu berechnen. Das bisherige Wahlrecht der Verteilung des Kostenbeitrags auf acht Jahre und damit des Abzugs vom laufend ermittelten Sachbezugswert entfällt. Abschaffung des zwingenden Fahrtenbuches Der halbe Sachbezugswert kann künftig auch dann angesetzt werden, wenn es durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen gelingt, eine Privatnutzung von höchstens 500 km pro Monat nachzuweisen; das lückenlose Fahrtenbuch ist nur noch eines der möglichen Beweismittel. Elektroauto : Voller Vorsteuerabzug und kein Sachbezug die Details! Für privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor wird es zwischen 2016 und

9 STEUER 2020 keinen Sachbezug mehr geben, dies gilt allerdings nicht für Hybridfahrzeuge. Weiters wird es auch einen Vorsteuerabzug für diese Fahrzeuge geben, die sogenannte Luxustangente bleibt aber trotzdem zu beachten. Der Vorsteuerabzug gilt natürlich nur, wenn der Unternehmer tatsächlich vorsteuerabzugsberechtigt ist. Für jenen PKW, dessen Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) darstellen, kann nach den allgemeinen Regeln kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug zur Gänze nicht(!) möglich ist, wenn man sich bspw. einen Tesla kauft, der über EUR kostet. 2. Sonderausgaben Einschränkung für Topf-Sonderausgaben ab 2016 Ausgaben für bestimmte Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung, Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung etc. sind ab 2016 nicht mehr abzugsfähig. Ausgaben aufgrund schon bestehender Verträge sollen noch fünf Jahre lang absetzbar bleiben. Der Vertragsabschluss der absetzbaren Versicherungen bzw. der Baubeginn für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung muss jedoch vor dem 1. Jänner 2016 liegen. Damit im Zusammenhang stehend wird auch das Sonderausgaben-Pauschale mit 2021 abgeschafft. Nachkauf von Schul- und Studienzeiten Da die Einschränkung nur die sogenannten Topf-Sonderausgaben betrifft, sind Kosten für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung weiterhin in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig. Auch für die übrigen Sonderausgaben bleiben die derzeitigen Regelungen aufrecht, hingegen wird die Befristung für den Verlustvortrag von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern aufgehoben. Änderung beim Steuersatz für Antiquitäten Die Steuerreform sieht zudem eine Erhöhung des bisher ermäßigten Steuersatzes von bisher 10 Prozent bei Antiquitäten (über 100 Jahre, Zollkodex...) auf 13 Prozent ab vor. Mag. Monika Seywald Steuerberaterin und Partnerin TPA Horwath Mag. Gottfried Sulz Steuerberater und Partner TPA Horwath TPA Horwath TPA Horwath DIE UNFALL- VERSICHERUNG DER FREIEN BERUFE ÖSTERREICHS IHRE CHANCE Erweitern Sie Ihre Kundengruppe um Ärzte, Apotheker & Co mit einem attraktiven Versicherungsangebot der Unfallversicherung der Freien Berufe. Sie gilt weltweit sowohl im berufl i- chen als auch im privaten Bereich und überzeugt mit der hohen Versicherungsleistung und erstaunlich günstigen Jahresprämien: EUR 267,20 für Erwachsene, für Kinder bis zum 19. Lebensjahr EUR 133,61. Darüber hinaus werden spezielle Gliedertaxen für Ärzte angeboten. Da es sich um einen offenen Rahmenvertrag handelt, erhalten Sie für die Vermittlung die volle Wertung und Ihre Courtage für Gruppenunfallverträge. Versicherungsträger sind die Marktführer UNIQA und Wiener Städtische Versicherung. Alle Details auf der Homepage:

10 EINBLICKE 10 Freitag, 12. Juni 2015 BRANCHENTALK & SOMMERFEST DER WIENER FINANZDIENSTLEISTER Robert Neiger Netzwerken & Erfahrungsaustausch lautete das diesjährige Motto des alljährlich stattfindenden Branchenevents, zu dem die Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister ihre Mitglieder heuer in das direkt an der Donau liegende Restaurant & Strandbar wake_up lud. Eine besondere Freude stellte heuer die Anwesenheit des neuen Obmanns der Sparte Information & Consulting dar. Ing. Martin Heimhilcher wurde als Ehrengast von der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister herzlich willkommen geheißen! Die Veranstaltung wurde traditionell wieder durch die Unterstützung von Sponsoren ermöglicht. Folgenden Unternehmen sprachen die beiden Stv.-Obmänner Oliver Walla und Sascha Dastl sowie Fachgruppengeschäftsführer Georg Plesnik daher im Rahmen der Eröffnung ihren besonderen Dank aus: Bank Austria Finanzservice (BAF), den Versicherungsunternehmen Donau, Generali, Helvetia, Merkur, WWK und Zürich sowie der ECOVIS Steuerberatungs- und Wirschaftsprüfungskanzlei. Großen Anklang fand die Davidoff-Zigarren- Lounge, in der sich die Gäste über die Welt der Zigarren informieren sowie die eine oder andere erlesene Zigarre auch verkosten konnten. Unter den rund 100 Gästen mit dabei waren zahlreiche Fachexperten und Branchenvertreter wie u.a. Bezirksrat Martin Schöfbeck, Christoph Neubauer (Donau), Steuerberater Mag. Michael Grill (Ecovis), die beiden Rechtsanwälte Dr. Karl-Heinz Plankel und Dr. Gustav Breiter, Konstantin Beran (WWK), Erwin Raab, Stephan Essl und Gissu Sadighian (Zürich), KommR Günter Friedl (ehem. Generaldirektor HDI Gerling) und die Fachgruppen-Ausschussmitglieder Thomas Anger, Mag. Richard Feichter, Roland Hauer, Mag. Karin Meier-Martetschläger, Eric Rubas, Eric Samuiloff, Christian Zirbs sowie von der Wiener Fachgruppe Geschäftsführer Mag. Georg Plesnik, MMag. Dr. Mario Art, Viola Szecsenyi und Elisabeth Höger. Robert Neiger

11 EINBLICKE 11 Robert Neiger Robert Neiger Robert Neiger Ein herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren, deren Unterstützung das Sommerfest ermöglichte:

12 INTERVIEWS 12 Weichenstellung für die Zukunft der Finanzdienstleister Die Zusammensetzung des neuen Teams der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister, an dessen Spitze KommR Wolfgang K. Göltl steht, ist nun offiziell abgeschlossen. An seiner Seite stehen die beiden Obmann-Stellvertreter Ing. Sascha Dastl und Oliver Walla. Der Ausschuss hat bereits einige Arbeitssitzungen absolviert, um die Prioritäten für das Arbeitsprogramm festzulegen. In den folgenden Interviews werden die Ziele und Schwerpunkte des aktuellen Arbeitsprogramms näher beleuchtet. KommR Wolfgang K. Göltl Obmann N. Formanek Worin liegen die derzeitigen Herausforderungen in der Finanzdienstleistungsbranche? Vorrangig steht im Rahmen unseres Arbeitsprogramms die Umsetzung der EU-Richtlinien auf unserer Prioritätenliste. Obwohl wir bereits in der vergangenen Periode sowohl auf EU-Ebene als auch im nationalen Bereich positiv auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen Einfluss nehmen konnten, befinden wir uns derzeit in einer immer noch heißen Phase. Die Umsetzung der MiFID, der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, und der vor wenigen Tagen im EU-Parlament beschlossenen Versicherungsvermittlerrichtlinie erfordern daher unseren vollen Einsatz. Denn mit deren Umsetzung in österreichisches Recht werden die Weichen für die Zukunft der Finanzdienstleister mit ihren vielseitigen Tätigkeiten gestellt. Der Rechtsrahmen ist mittlerweile im Großen und Ganzen fixiert. Jetzt geht es konkret um die zahlreichen rechtlichen Details, die wir mit allen eingebundenen Stellen verhandeln müssen. Es ist unser Ziel, optimale Rahmenbedingungen für unsere Mitglieder zu schaffen. Dies ist keine leichte Aufgabe, wenn man bedenkt, dass dabei naturgemäß viele unterschiedliche Interessen aufeinander treffen werden. Ich sehe diesen Entwicklungen dennoch optimistisch entgegen. Wir haben starke Partner und pflegen gute Beziehungen und dies nicht nur aufgrund unserer langjährigen Lobbyingtätigkeit zu den gesetzgebenden Behörden. Wie planen Sie die Mitglieder im Rahmen der Fachgruppenarbeit zu unterstützen? Die Wiener Fachgruppe, die ja ursprünglich aufgrund meines Engagements im Jahr 2000 als eigenständige Interessenvertretung gegründet werden konnte, war und ist seit jeher sehr aktiv. Wir haben ein junges, engagiertes Team an Experten, die einerseits im Fachgruppenausschuss vertreten sind und andererseits in berufsspezifischen Fachausschüssen tätig sind. In diesen Arbeitsgruppen werden, je nach Berufsgruppe, Ideen, Konzepte und Maßnahmen erarbeitet, die dann in weiterer Folge im Sinne unserer Mitglieder umgesetzt werden. Dazu zählen hochkarätige Informationsveranstaltungen, Weiterbildungsmaßnahmen sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen, die jedes Mitglied großteils kostenlos nützen kann. Diese Strategie wird natürlich auch in dieser Funktionsperiode fortgesetzt. Die Vorbereitung auf die gesetzlichen Veränderungen, welche aufgrund der neuen Vorschriften von den Unternehmen in die Praxis umgesetzt werden müssen, ist ein wesentlicher Punkt. Wir werden auch dazu rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen geeignete Maßnahmen anbieten, um unseren Mitgliedern in diesem Bereich die bestmögliche Unterstützung anbieten zu können. Wie sehen Sie die Entwicklung der Finanzdienstleistung in den kommenden Jahren? Die Finanzbranche unterliegt seit Jahren einem steten Wandel. Mit der Umsetzung der aktuellen EU-Richtlinien sehe ich aber einen Großteil dieser strukturellen Veränderungen als weitgehend abgeschlossen an. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die nunmehr geschaffen werden, sind daher als zukunftsweisend und nachhaltig zu verstehen. Es wird natürlich immer wieder zu Änderungen der ein oder anderen gesetzlichen Bestimmung kommen. Aber derart massiv und strukturbereinigend, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben, werden die Veränderungen dann in puncto Rechtslage nicht mehr sein. Das Nebeneinander von Provisionsvergütung und Honorarberatung scheint zum jetzigen Zeitpunkt gesichert zu sein. Dies war uns als Interessenvertretung ein besonders wichtiges Anliegen, da damit die Existenz der vielen kleinen Betriebe, die wir in Österreich auch im Finanzdienstleistungsbereich haben, gesichert werden kann. Veränderungen bringen auch die Digitalisierung, das sich verändernde Konsumentenverhalten und die zunehmende Bedeutung professioneller Finanzberatung mit sich ich sehe dies allerdings durchwegs positiv. Hier wird sich jedes Unternehmen entscheiden müssen, in welchem Bereich es seinen Schwerpunkt setzen will und kann. Ich sehe generell für die Branche ein gutes Entwicklungspotenzial. Vor allem die Spezialisierung auf Nischenprodukte, die Beratung in einem Spezialgebiet sowie die Konzentration auf Servicedienstleistungen stellen einen Mehrwert für potenzielle Kunden dar. Hier gilt es, diese Chancen frühzeitig zu erkennen und zu nützen. Auch spielen die fundierte Aus- und die laufende Weiterbildung, die für jeden Finanzdienstleister eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte, für die innovative Weiterentwicklung jedes einzelnen Unternehmens eine tragende Rolle. Finanzdienstleister, die diese Vorzeichen erkennen und sich rechtzeitig auf die neuen Marktbedingungen vorbereiten, werden auch zukünftig wettbewerbsfähig bleiben und sogar von den Veränderungen profitieren können! Die Fachausschüsse (gem. 39 (Abs. 1) GO) BILDUNG: Vorsitz: Obmann-Stv. Oliver Walla LEASING: Vorsitz: Mag. Peter Stanzer PFANDLEIHER & VERSTEIGERER Vorsitz: MMag. Karin Meier-Martetschläger VERMÖGENSBERATER & WERTPAPIERVERMITTLER Vorsitz: Eric Samuiloff WERTPAPIERUNTERNEHMEN Vorsitz: Mag. Stefan Ferstl

13 INTERVIEWS 13 Oliver Walla Obmann-Stellvertreter und Vorsitzender des Bildungsausschusses Petra Spiola Das Thema Bildung ist ein Schwerpunktthema im Bereich der Finanzdienstleister. Welche Ziele setzen Sie in diesem Bereich in den nächsten Jahren? Für den persönlichen Erfolg eines Finanzdienstleisters ist neben einer fundierten Ausbildung auch die laufende Weiterbildung in den unterschiedlichsten Bereichen ein wichtiges Kriterium. Daher haben wir beschlossen, ein Veranstaltungsprogramm zu gestalten, das sowohl den fachlichen als auch den unternehmerischen Aspekt berücksichtigt. Dabei ist uns wichtig, ein breites Spektrum an Veranstaltungen anzubieten, das unsere Mitglieder in ihrem Berufsalltag unterstützen kann. Wo liegen die Herausforderungen im Bildungsbereich? Es ist für im Beruf stehende Finanzdienstleister, die noch dazu ein eigenes Unternehmen führen, extrem schwierig, sich mit den komplexen Vorschriften, die großteils auf EU-Ebene beschlossen werden, laufend auseinanderzusetzen und ihre Auswirkungen auf den Geschäftsalltag sofort zu verstehen. Wir bemühen uns daher, die neuen Gesetzesvorhaben mit renommierten Fachexperten im Rahmen von Veranstaltungen praxisgerecht aufzubereiten. Darüber hinaus bieten wir für bereits geltende gesetzliche Vorschriften immer wieder Informationsabende zur Auffrischung und Vertiefung mit qualifizierten Referenten aus der Praxis an. Welche konkreten Maßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant? Wir erarbeiten gerade einen Plan für die nächsten Veranstaltungen, dabei wurden u.a. die Themenblöcke Finanzmathematik (wie z.b. Finanztaschenrechner, Kreditberechnung etc.), Wertpapiere sowie tagesaktuelle Themen (z.b. Zinsen) ins Auge gefasst. Eine Veranstaltung, die im Herbst stattfinden wird (Do, 24. September 2015 siehe Seite 15), beschäftigt sich mit Haftungsfragen sowie mit den rechtlichen Aspekten der Beratungsprotokolle bzw. worauf man dabei achten sollte, um im Fall der Fälle ein aussagekräftiges sowie beweisführendes Protokoll vorweisen zu können. Ing. Sascha Dastl Obmann-Stellvertreter N. Formanek Welche Ziele setzen Sie sich im Rahmen Ihrer Funktion in den nächsten Jahren? Im Rahmen unseres Fachgruppenausschusses lege ich besonderen Wert auf fraktionsübergreifendes und sachorientiertes Arbeiten, um die Rahmenbedingungen für unsere Mitglieder bestmöglich optimieren zu können. Ich werde dies daher auch in dieser Funktionsperiode weiter forcieren. Meine persönlichen Schwerpunkte für die aktuelle Periode liegen in den Bereichen des Bürokratieabbaus, des Interessenausgleichs zwischen allen Berufsgruppen und der praktischen Unterstützung der Mitgliedsbetriebe vor allem der EPU. Weiters ist der gesamte Bereich der Aus- und Weiterbildung sehr wichtig. Hier gilt es, insbesondere auf dem Gebiet der verpflichtenden Weiterbildung, mit Maß und Ziel faire und leistbare Angebote zu schaffen. Worin liegen aus Ihrer Sicht die Herausforderungen für die Finanzdienstleistungsbranche? Zum einen stehen wir immer noch vor der großen Aufgabe, der Bevölkerung die vielseitige Tätigkeit unseres verantwortungsvollen Berufsbildes näherzubringen. Dabei spielt auch die mediale Abgrenzung zu schwarzen Schafen am Markt eine große Rolle. Wir werden die uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dahingehend noch effektiver einsetzen. Zum anderen werden viele neue Vorschriften für große Institutionen wie z.b. Banken geschaffen, die für diese auch Sinn machen, für den kleinen Berater aber nicht praktikabel und praxistauglich sind. Hier setzen wir uns im Rahmen unserer Lobbyingtätigkeit ein. Ihr Tipp für Branchenkollegen und -kolleginnen? Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, sich mehr für IHRE Interessenvertretung zu interessieren, deren Know-how und Serviceleistungen, wie u.a. das großteils kostenlose Angebot an Aus- und Weiterbildungsseminaren, intensiv zu nützen. Weiters sehe ich im Zusammenschluss mit Berufskolleginnen und -kollegen große Vorteile, weil man sich Aufgaben teilen kann und somit Zeit und Kosten spart. Was die Zukunft unserer Branche betrifft, sehe ich in den nächsten zehn Jahren großes Entwicklungspotenzial, weil einerseits der Markt dann die Schwierigkeiten der Vergangenheit überwunden haben wird und andererseits die Bevölkerung unsere Dienstleistungen immer mehr brauchen wird.

14 NEWSSPLITTER 14 Crowdinvesting Alternativfinanzierungsgesetz im Ministerrat beschlossen FAKTEN ZU EUROPA - Wussten Sie schon...? Das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) soll bereits im Herbst 2015 in Kraft treten. Damit wurden nun die gesetzlichen Weichen gestellt, um kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Durch die Schwarmfinanzierung ergibt sich ein zusätzliches Kapitalangebot, welches als Alternative oder Ergänzung zu bisherigen Finanzierungsformen (z.b. Bankkredit) eingesetzt werden kann. Sie wirkt sich zudem positiv auf die Umsetzung von Innovationsvorhaben aus, weil bei entsprechendem Anlegerinteresse rasch und einfach die dafür notwendigen finanziellen Mittel aufgebracht werden können. Die verstärkte Neugründung sowie Kapitalaufbringung von Unternehmen macht den Wirtschaftsstandort Österreich damit um einiges attraktiver. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz ein angemessener Anlegerschutz gewährleistet. Neuer Wirkungsbereich für gvb und WPDLU Die Förderung alternativer Finanzierungsformen ist für die Wirtschaftskammer ein wichtiges Anliegen. Wir haben uns daher im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für die Verbesserung der Rahmenbedingungen eingesetzt. Darüber hinaus wurde damit die Erweiterung des beruflichen Betätigungsfelds für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapierdienstleistungs-unternehmen (WPDLU) rechtlich eindeutig definiert und abgesichert. Demnach müssen Betreiber einer Internetplattform (natürliche oder juristische Personen) über eine Gewerbeberechtigung als Gewerblicher Vermögensberater ( 94 Z 74 oder 75 GewO 1994) oder als Wertpapierdienstleister über eine Konzession der FMA ( 4 Abs. 1 WAG 2007) verfügen. Nur sie sind zur Vermittlung von alternativen Finanzinstrumenten zwischen Anlegern und Emittenten berechtigt müssen weiters aber bestimmte Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung treffen. Betreiber einer Internetplattform dürfen zudem nicht gleichzeitig über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz, dem AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz), dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder dem E-Geldgesetz 2010 verfügen. Denn diese Emittenten sind vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgenommen. Der Anwendungsbereich des AltFG umfasst folgende alternative Finanzinstrumente: Aktien, Anleihen, Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Genussrechte, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen. Durch die Erhöhung der Prospektpflichtschwelle des KMG von Euro auf 1,5 Millionen Euro für Emissionen, die dem Alt- FG unterliegen, können im Wege des Crowdfinancing künftig größere Emissionen als bisher ohne das Erfordernis eines Prospekts vorgenommen werden. Ferner werden dadurch hohe Kosten und Haftungsrisiken vermieden. Im Bereich von Emissionen, deren Volumen zumindest 1,5 Millionen Euro, jedoch binnen sieben Jahren in Summe nicht mehr als fünf Millionen Euro beträgt, sollen durch die Einführung eines vereinfachten Prospekts der Aufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und Kontrolle bzw. Billigung von Prospekten reduziert werden. Bei Ausgabe von Aktien oder Anleihen wird die Prospektpflicht insofern erleichtert, als im Bereich von zumindest und weniger als fünf Millionen Euro ein vereinfachter Prospekt zu erstellen ist. Zum Schutz der Anleger und der Integrität des Kapitalmarktes unterliegt jedoch ein vereinfachter Wertpapierprospekt jedenfalls der Prospektbilligung gemäß KMG. Ein Investor kann pro Projekt bis zu Euro im Jahr investieren. Diese Euro- Grenze kann aber überschritten werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich Euro netto verdient dann kann das Zweifache des Monatsnettoeinkommens veranlagt werden. Oder es können zehn Prozent des Finanzanlagevermögens pro Investor angelegt werden, wenn diese Summe höher als Euro ist. Das Rücktrittsrecht für Anleger beträgt wie im Konsumentenschutzgesetz zwei Wochen. GISA Erleichterung durch einheitliches Gewerberegister N. Formanek Seit April 2015 ist das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) in Betrieb. Es ersetzt das bisherige Zentrale Gewerberegister (ZGR) und führt die Daten aus den bisher 14 dezentralen Gewerberegistern zusammen. Mit dem bundesweit einheitlichen Gewerbeverwaltungssystem ersparen sich Unternehmer Zeit und Kosten. Nun können Gewerbeanmeldungen und -verfahren in ganz Österreich einfach auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Jede Gewerbeanmeldung kann online von zu Hause in einem Schritt erledigt werden. Automatischer Datenabgleich Namensdaten, die im GISA verzeichnet sind, werden automatisch mit dem Zentralen Personenstandregister und dem Zentralen Melderegister abgeglichen. Eine Namensänderung muss der Gewerbebehörde nur mehr dann gemeldet werden, wenn diese in keinem der beiden Register verzeichnet ist. Hierfür gilt eine Frist von vier Wochen. Das System bietet zusätzlich zur bundeseinheitlichen Anmeldung auch weitere E-Government-Funktionen an, wie zum Beispiel bei der Standortverlegung, der Geschäftsführerbestellung oder der Eröffnung von Betriebsstätten. Damit wird das bisherige Serviceangebot nicht nur vereinheitlicht und vereinfacht, sondern auch erweitert. Laut Berechnungen auf Basis einer Studie der KMU Forschung Austria liegt das Gesamtpotenzial der finanziellen Erleichterungen für Unternehmer bei rund 30 Millionen Euro jährlich. Bei der Verwaltung liegt das jährliche Einsparpotenzial bei über Euro. GISA-Zahl ersetzt Gewerberegisternummer Wurde bisher auf Papieren und Schriftstücken die Gewerberegisternummer angeführt, so Mag. Georg Plesnik, MBA MSc. Geschäftsführer muss diese nun durch die GISA-Zahl ersetzt werden. Für Versicherungsvermittler mit einer bis zum 26. März 2015 begründeten und aktiven Gewerbeberechtigung gilt allerdings eine Übergangsbestimmung: Sie dürfen weitere drei Jahre bis zum 26. März 2018 die Gewerberegisternummer anführen. Ab diesem Stichtag ist dann die GISA-Zahl auf allen Drucksorten anzugeben. GISA ist ein europäisches Pionierprojekt: Österreich ist das erste europäische Land, in dem landesweit einheitlich Gewerbeanmeldungen und andere Verfahren im Gewerbebereich durchgängig elektronisch online nach zentralen Standards geführt werden können.

15 SERVICE 15 Herzlich begrüßen wir unsere neuen Mitglieder (ab Mai 2015) Abello Christian Acimovac Andrijana Afino Consulting GmbH Ahmed Abdola Angerer Julian Friedrich Arce John Azucena Franz-Dave Bassey Ekemini Biber Stefano Binder Kasimir Meo Blechinger Sebastian Brunnhofer Lorenz Can Mag. Chu Hong Hoa Mag. Dax Nadia Döltl Felizitas Elfar Raschad Fassl Patrick Fischer Nadine Grassl Harald Gulneritsch David Dipl.-Ing. Dr. Halada Wolfgang Handler Philipp Hlaic Josip Hofer Jennifer Kössler Sabine Kukacka Gregor Alfred Ing. Lebeda Gerhard Lech-Azad Agnieszka Weronika Lettner Daniel Mader Gregor, BA Marinkovic Melanie Irena Marki Andreas Maxim Constantin Merdzic Tea Nikitsch Alexander Christopher Michael Petrovic Velibor Preloschnik Lisa Quantensprung Geschäftsführungs GmbH Rácz Miklós János Radutiu Manuela Ramani Vjolca Rath Stefan Josef Sandhu Jaskiran Schmid Ruth Schmidt Marcel Selimi Verand Stadler Valentin Steiger Patrick Straka Nicole Trimmel Michael Benjamin Ünal Abdullah, MSc MiM Vallazza Dominik WM Mobilien Leasing Austria GmbH Zdrazil Werner Zwirner Thomas Vorankündigung Anmeldung: E diefinanzdienstleister@wkw.at Vermögensschadenhaftpflicht & Beratungsprotokoll Do., 24. September 2015 (18:00 Uhr) Ort: Spartenhaus der Wirtschaftskammer Wien, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien Nähere Informationen finden Sie unter Vermögensberater-Vorbereitungskurs zur Befähigungsprüfung Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherung Kursdauer: 8 Tage August und 31. August - 4. September 2015 ( Uhr) Kosten: EUR 1.250,- (brutto) pro Person, inkl. Skripten & Taschenrechner Ort: Spartenhaus der Wirtschaftskammer Wien, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien Die Prüfungstermine bei der Meisterprüfungsstelle finden ab 5. Oktober 2015 statt und werden seitens der Meisterprüfungsstelle bekannt gegeben. FAF-zertifizierter Vorsorgeberater Kursdauer: 7 Tage, berufsbegleitend möglich (in modularen Blöcken, jeweils Do und Fr) Termine: / / September 2015, 1. Oktober 2015 (praktische Übungen) Abschluss: Zertifizierte/r Vorsorgeberater/in Kosten: EUR 960,- (brutto) Ort: Spartenhaus der Wirtschaftskammer Wien, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien und Rudolf-Sallinger-Platz 1, 1030 Wien Nähere Informationen Kontakt: MMag. Dr. Mario Art, MBA MPA MSc. T +43(0)1/ , E info@faf.at

16 SERVICE 16 Ihr Team der Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister N. Formanek KommR Wolfgang K. Göltl Obmann Petra Spiola Oliver Walla Obmann-Stellvertreter N. Formanek Ing. Sascha Dastl Obmann-Stellvertreter N. Formanek Mag. Georg Plesnik, MBA MSc. Gechäftsführer Weinwurm MMag. Dr. Mario Art, MBA MPA MSc. Referent Weinwurm Viola Szecsenyi Mitarbeiterin Weinwurm Elisabeth Höger Mitarbeiterin Weitere Ausschuss-Mitglieder Thomas ANGER Mag. Peter ARLITS Kurt BELTERMANN Mag. Richard FEICHTER Mag. Stefan FERSTL Robert FLETSCHBERGER Roland HAUER MMag. Karin MEIER-MARTETSCHLÄGER Christoph OBERERLACHER, MBA Carsten OUGAARD Akad. Vkfm. Eric RUBAS Eric SAMUILOFF Josef WEICHSELBRAUN Christian ZIRBS KOOPTIERTE MITGLIEDER: Mag. Peter STANZER Fachausschüsse gem. ( 39 Abs. 1 GO) Bildung Vorsitz: Oliver Walla Leasingunternehmen Vorsitz: Mag. Peter Stanzer Pfandleiher und Versteigerer Vorsitz: MMag. Karin Meier-Martetschläger Vermögensberater/Wertpapiervermittler Vorsitz: Eric Samuiloff Wertpapierdunternehmen Vorsitz: Mag. Stefan Ferstl Berufsgruppen Auskunfteien Bausparvermittler Finanzdienstleistungsassistenten Gewerbliche Vermögensberater Leasingunternehmen Pfandleihunternehmen Vermittlung von Verträgen/Tippgeber Versteigerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen/ Wertpapierfirmen Wertpapiervermittler Zahlungsdienstleister Sie haben berufsspezifische Fragen? Senden Sie ein an: diefinanzdienstleister@wkw.at unser Fachgruppenteam wird Ihre Anfragen gerne beantworten. Fachgruppe Wien der Finanzdienstleister 1040 Wien Schwarzenbergplatz 14 T 01/ F 01/ E diefinanzdienstleister@wkw.at W Impressum: Herausgeber / Medieninhaber / Für den Inhalt verantwortlich: Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien, 1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14, T 01/ , F 01/ , E diefinanzdienstleister@wkw.at, W Chefredaktion: Mag. Georg Plesnik, MBA, MSc, Text: Renate Zrikat-Gasselich (Solutions in PR; Grafik: Referat Organisationsmanagement der WK Wien, Hersteller: Druckerei Piacek GmbH, Offenlegung nach 25 Mediengesetz: wko.at/wien/diefinanzdienstleister/ offenlegung. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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