Merkblatt für Dissertationsbetreuer und betreuerinnen sowie Mitglieder des Beratungsteams 1
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- Nadja Hummel
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1 Merkblatt für Dissertationsbetreuer und betreuerinnen sowie Mitglieder des Beratungsteams 1 Präambel Die Abfassung einer Dissertation ist ein wichtiger Schritt zur selbständigen Entwicklung von ForscherInnen (early stage researchers, ESR). Der/die BetreuerIn hat dabei eine wichtige fachliche und menschliche Verantwortung, die bereits bei der Aufnahme eines/r neuen DoktorandIn beginnt. Dieses Merkblatt ersetzt nicht die gesetzlich gültigen Doktoratsstudienpläne und Richtlinien. Es basiert auf Anfragen von DissertationsbetreuerInnen und Beratungsteammitglieder. VOR der Aufnahme der/des Studierenden Sichtung der Unterlagen zur Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Studienabteilung. KandidatIn muss 300 ECTS facheinschlägige Vorstudien (siehe Studienplan bzw. Richtlinien; üblicherweise 180 ECTS Bachelor und 120 ECTS Master) oder eine im Umfang äquivalente Studienleistung vorweisen können. Erstellung einer vorläufigen Betreuungszusage (siehe od. Falls zutreffend: Mithilfe bei der Erfüllung der Einreisebestimmungen (VISA, Arbeitsvertrag bzw. Stipendium,...) Unterstützung bei der Zulassung zum Doktoratsstudium (z.b. auf Einhaltung der Fristen aufmerksam machen, Hinweis auf möglichst genaue Unterlagen zur Prüfung der Vorstudienleistung, ) 1 Gilt nicht bei Dokoratskollegs Stand
2 NACH der Aufnahme des/der DoktorandIn Es wird empfohlen, Probezeitmöglichkeiten zu nützen. Bei Globalbudgetverträgen sollte in der 1-monatige Probezeit und bei 26/ 27 Drittmittelfinanzierung durch einen 3-monatigen Erstvertrag die Eignung der/des KandidatIn überprüft werden. Maximal ein hr nach dem Aufnahmezeitpunkt muss das Dissertationsprojekt eingereicht werden, wobei die Studierenden von dem/der BetreuerIn bei folgenden Schritten Unterstützung benötigen 1) Ausfüllen des Formulars (Registration of the doctoral project, Anmeldung des Projektes Doktorat) mit Dissertationsthema (Dissertationssprache ist deutsch oder englisch). Achtung: die Betreuungszusage kann auch zurückgezogen werden 2) Zusammenstellung des Beratungsteams (i.e. zusätzlich zum/zur BetreuerIn werden mind. 2 Mitglieder, davon mind. 1 mit großer Lehrbefugnis benötigt). Empfohlen wird auch ein Mitglied zu integrieren, das nicht der BOKU angehört. 3) Erstellung und Approbation des Doktoratsprojektes mit Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplan (für die Benützung der Infrastruktur muss eine Zustimmung der Departmentleitung eingeholt werden). 4) Auswahl der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen a. minimal 20 ECTS, b. verpflichtend 4 ECTS Principles and challenges of research in socio-economics natural resources and life sciences c. max. 2 ECTS DoktorandInnenseminar d. max. 10 ECTS bei dem/r BetreuerIn, e. max. 3 ECTS soft skills, f. mind. 10 ECTS von BOKU-Lehrveranstaltungen g. Lehrveranstaltungen (inkl. max. 2 ECTS Summerschools) können aus dem Lehrangebot aller österreichischen und ausländischen Universitäten gewählt werden, soweit für diese ein Leistungsnachweis ausgestellt werden kann. Außerhalb der BOKU ist zuvor zu prüfen, ob ein solcher Leistungsnachweis (mit Beurteilung, Ausmaß und Datum) tatsächlich ausgestellt werden kann. h. Ausgeschlossen sind: LV auf Bachelorniveau, von Fachhochschulen, Sprach-LVs, Exkursionen, Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten, Privatissima o. Ä. i. Wenn eine LV einem Masterstudium aber keinem Bachelorstudium oder bestimmten Studium zugeordnet ist, kann sie gewählt werden. Empfehlung von der Studienabteilung: Teilfestlegungen über die 20 ECTS sind möglich solange keine Prüfung über eines der Fächer abgelegt wurde, können diese nur in begründeten Fällen getauscht werden. Die Wahl von mehr als 20 ECTS ist zulässig, nach Vorschreibung und gegebenenfalls auch nach Fächertausch verbindlich. Über die gewählten LVs ergeht ein Bescheid (= ist rechtlich bindend). Stand
3 Vorsicht: erst ab Datum des Bescheids dürfen Prüfungen abgelegt bzw. Zeugnisse ausgestellt werden. WÄHREND der Dissertation Organisation des Austausches mit dem Beratungsteam (siehe Richtlinien) Das Beratungsteam muss mindestens einmal im hr den Fortschritt der Dissertation beurteilen. Der Dissertant oder die Dissertantin präsentiert dabei die bisherigen Ergebnisse seiner oder ihrer Arbeit. Darüber ist ein von allen Personen des Beratungsteams unterschriebenes Protokoll anzufertigen. Dieses Protokoll ist gemeinsam mit allen anderen Unterlagen am Ende der Dissertation in der Studienabteilung einzureichen. Das jährliche Gespräch mit dem Beratungsteam kann auch über Skype oder andere Medien geführt werden. Die Protokolle des Beratungsteams sind vertraulich und werden im Department sowie von der/dem BetreuerIn UND dem/der Studierenden aufbewahrt. Bei der Einreichung der Dissertation werden die Protokolle in der Studienabteilung vorgelegt. Das Protokoll (mind. 1 Seite) sollte Folgendes beinhalten: Zielsetzung - Fortschritt bzw. bisherigen Ergebnisse der Arbeit Pläne für das nächste hr. Absolvierung der LVs soll besprochen werden. Besonders LVs, die als Auflagen für die Zulassung zum Doktoratsstudium absolviert werden müssen, sollten in den ersten zwei hren absolviert werden (da z.b. Turnus-LV ev. im dritten hr nicht mehr angeboten werden). Art der Dissertation (kumulativ, Monographie) soll mind. 1 hr vor dem Ende entschieden werden. Je nach Fachgebiet ist allerdings eine kumulative Dissertation anzustreben. Zeitlicher Horizont für Publikationen soll verhandelt werden. Präsentation der Ergebnisse auf wissenschaftlichen Fachtagungen Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte Weitere internationale Austauschmöglichkeiten Zeitpunkt des Abschlusses sollte angesprochen Der Wechsel des/der BetreuerIn bzw. des Themas ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich. Das Projekt muss neu angemeldet und eine Stellungnahme des/der bisherigen BetreuerIn eingeholt werden. Diese Stellungnahme hat innerhalb von 6 Wochen zu erfolgen. Stand
4 Vorsicht bei einer kumulativen Dissertation: Die Richtlinien lauten: Mindestens zwei Arbeiten als Erstautor oder Erstautorin oder equally contributing author (bei interdisziplinären Arbeiten) und mindestens zwei in Journalen mit Impact Faktor. Wenn also die Dissertation aus zwei Arbeiten besteht, die beide vom Dissertanten oder der Dissertantin Erstautor oder Erstautorin oder equally contributing author (bei interdisziplinären Arbeiten) in Journalen mit Impact Faktor verfasst wurden, dann ist das Plansoll schon mit diesen beiden Arbeiten erfüllt. Die Arbeiten müssen zumindest im Stadium accepted with minor revisions sein, wobei die entsprechend revidierte Version in die Dissertation aufzunehmen ist. Mindestens zwei Arbeiten müssen in Journal mit Impact Faktoren publiziert sein. Demnach können auch 4 Publikationen zusammengefasst werden: 2 in Journalen mit Impact Faktoren ohne ErstautorInnenschaft und 2 mit ErstautorInnenschaft aber in Journalen ohne Impact Faktoren. Es wird empfohlen, möglichst in SCI oder SSCI Journalen zu publizieren. Wenn eine Veröffentlichung in einem anderen Journal unvermeidlich ist, unbedingt vor der Planung des Manuskripts bei der Studiendekanin die Einstufung des Journals zu erfragen. Das gilt auch für Journale, die zwar double blind und peer reviewed werden, aber (noch) nicht SCI bzw. SSCI gelistet sind. Diese Vorschrift kann NICHT durch mehr Publikationen in Journalen ohne Impact Faktoren aufgewogen werden. Die Entscheidung über die Akzeptanz von Veröffentlichungen in Journalen ohne SCI Impact Faktoren wird von der Studiendekanin bzw. den GutachterInnen getroffen. Am ENDE der Dissertation Obwohl der/die BetreuerIn kein/e GutachterIn sein darf, kann er/sie ein informelles Statement an die Defensio-Kommission über die Entwicklung des/der Studierenden schreiben. Es wird empfohlen, dass der/die BetreuerIn oder ein Mitglied des Beratungsteams eine Plagiatsprüfung durchführt (BOKU ist Mitglied von Docoloc) bzw. Stand
5 Zusammenstellung der Aufgaben, die der/die BetreuerIn, Mitglieder des Beratungsteams, Co- AutorInnen sowie nicht der BOKU angehörende ProfesorInnen übernehmen können. BetreuerIn Beratungsteam extern / nicht BOKU Angehörige Co-AutorInnen Betreuung/ Beratung BetreuerIn (gr. Lehrbefugnis) + mind. 2 facheinschlägige Experten (1 davon mit gr. Lehrbefugnis) Gutachten Nein (gr. Lehrbefugnis, bzw. gleichwertige Position) mind. 1 Nein Defensio AnsprechpartnerInnen für die Anmeldung ist die Studienabteilung (prüft formale Kriterien, studienrechtliche Angelegenheiten) und für den Arbeitsvertrag ist es die Personalabteilung edoes= und für Science misconduct/fraud Probleme Ombudsstelle für Anerkennung von Summerschools und Journalen mit Impact Faktor StudiendekanIn Stand
nicht innerhalb eines Monats
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