Merkblatt für das Praktische Studiensemester

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1 Praktikantenamt des Studiengangs Produktion und Prozessmanagement Prof. Dr.-Ing. Detlef Kümmel Heilbronn, Merkblatt für das Praktische Studiensemester im Bachelorstudiengang Produktion und Prozessmanagement Für die Anmeldung, den Verlauf und erfolgreichen Abschluss des Praktischen Studiensemesters ist die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise einzuhalten. 1 Allgemeines Das Praktische Studiensemester ist ein integraler Bestandteil des Bachelorstudiengangs Produktion und Prozessmanagement (PPM), das in geeigneten Betrieben / Praktikumsstellen außerhalb der Hochschule Heilbronn durchgeführt wird. Für die Durchführung des Praktischen Studiensemesters wird den Studierenden gemäß der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ein Zeitraum von einem Semester im Vorlesungsplan bereitgestellt. Da das Praktische Studiensemester einer betreuten Lehrveranstaltung mit ECTS-Punkten entspricht, ist eine Anerkennung von Tätigkeiten, die außerhalb des Praktischen Studiensemesters ausgeübt wurden, nicht möglich. 2 Ziel des Praktischen Studiensemesters Während des Praktischen Studiensemesters sollen die Studierenden die Studieninhalte durch aktive Mitarbeit in Industrieunternehmen umsetzen und weiterentwickeln. Hierbei sollen sie auch die Arbeitsweise und Methoden im ingenieurmäßigen Umfeld kennenlernen. Bei der Durchführung des Praktischen Studiensemesters muss gewährleistet sein, dass die Studierenden einen ausreichenden Überblick über die technologischen Merkmale Seite 1 von 5

2 der Produkte und Verfahren sowie ergänzend über organisatorische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge in mindestens einem der folgenden Bereiche bekommen können: Konstruktion und Produktentwicklung Forschung und Verfahrensentwicklung Produktionsplanung und -steuerung Materialwirtschaft, Logistik in der Produktion Fertigungstechnik und Qualitätssicherung 3 Dauer des Praktischen Studiensemesters Die vorgesehene Dauer des Praktischen Studiensemesters beträgt 26 Wochen bei 5 Arbeitstagen pro Woche. Das Praktische Studiensemester ist hierbei an einem Stück zu absolvieren, eine Aufteilung über mehrere vorlesungsfreie Zeiträume (Semesterferien) ist nicht zulässig. In Ausnahmefällen, die der/die Studierende nicht zu vertreten hat, wie z.b. Betriebsferien, Kurzarbeit oder andere betriebsbedingte Gründe, kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Sie darf jedoch die Mindestdauer von 100 Präsenztagen nicht unterschreiten. Die Ableistung des Praktikums erfolgt in der Regel im 5. Semester des Bachelorstudiengangs. Wird eine Verschiebung des Praxissemesters aus wichtigen Gründen erforderlich, sprechen Sie dieses bitte mit dem Praktikantenamt bzw. der Studiengangsleitung rechtzeitig ab. 4 Praktikumsstellen Die Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle (s.u.) erfolgt aktiv durch den Studierenden/die Studierende. Ein Angebot freier Praktikumsstellen finden Sie auch am schwarzen Brett im Flur des C-Gebäudes oder im ILIAS unter Hauptstudium P Praktisches Studiensemester und Kolloquium zum Praxissemester» Praxissemester» Regelungen für den Ablauf. Seite 2 von 5

3 Achten Sie bitte darauf, dass Sie sich rechtzeitig, d.h. mit ausreichend Zeitvorlauf für die Bearbeitung im Betrieb, um den Praktikumsplatz bewerben. 5 Geeignete Betriebe Das Praktische Studiensemester ist in hierfür geeigneten Betrieben oder Dienststellen (Praxisstellen) abzuleisten. Achten Sie bei Ihrer Anfrage/ Bewerbung auch in Ihrem Interesse darauf, dass die Praktikumsstelle Ihnen die Möglichkeit zu einer ausreichenden Einarbeitung und einer angemessenen Betreuung gibt, damit Sie zu einer aktiven ingenieurmäßigen Mitarbeit im Unternehmen in der Lage sind. Sollte Ihre Suche nach geeigneten Betrieben erfolglos verlaufen, können Sie sich beim Leiter des Praktikantenamtes nach weiteren Praktikumsmöglichkeiten erkundigen. 6 Antrag und Zulassung Nach Zustimmung des Ausbildungsbetriebes stellt der Studierende einen Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester an das Praktikantenamt. Der Antrag (PDF) auf Zulassung zum praktischen Studiensemester kann im ILIAS heruntergeladen werden (Ordner "Regelungen für den Ablauf"). Der/die Studierende schließt nach der Zulassung zum Praktischen Studiensemester durch das Praktikantenamt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab; eine Kopie erhält das Praktikantenamt. Dieser Antrag ist rechtzeitig vor Antritt des Praktikums beim Leiter des Praktikantenamts einzureichen. Bitte beachten Sie hierbei die Termine (Sprechstunde, Abwesenheiten)! Der/die Studierende wird während des Praktischen Studiensemesters durch den Leiter des Praktikantenamtes oder ein anderes Mitglied des Studiengangs betreut. Diese Betreuung erfordert den Zugang zu Ausbildungsplatz und -umgebung. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird der/die Studierende zum Praktischen Studiensemester zugelassen. Der/die Studierende meldet sich für das Praktische Studiensemester wie gewohnt zum Studium zurück. Der Semesterbeitrag ist jedoch weiterhin zu entrichten. Seite 3 von 5

4 7 Während des Praktischen Studiensemesters Während des Praktischen Studiensemesters sollten dem Praktikantenamt alle aktuellen Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme des Studierenden und dessen Betreuers im Betrieb vorliegen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie während des Praktischen Studiensemesters keine regulären Prüfungen (Erstprüfung) ableisten dürfen. Während des Praktischen Studiensemesters ist die Betriebsordnung der Praxisstelle zu befolgen. Achten Sie bei Arbeiten in Produktionsbetrieben bitte besonders auf die (d.h. Ihre) Sicherheit am Arbeitsplatz. Beschaffen Sie sich in Absprache mit den verantwortlichen Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Mantel usw.). 8 Dokumentation und Anerkennung des Praxissemesters Für die Dokumentation des Praktischen Studiensemesters ist das gültige Formular "Dokumentation des Praktischen Studiensemesters" zu verwenden. Bei Antritt des Praktikums sind die genauen Angaben über Einsatzort, Telefonnummer, -Adresse sowohl des Studierenden als auch von dessen Ansprechpartner (Betreuer) im Unternehmen an das Praktikantenamt und den betreuenden Professor zu melden. Dem Antrag sind folgende drei Unterlagen in Kopie beizufügen: 1. Nachweis über den Abschluss Ihres Grundstudiums 2. Ausschreibung der Praktikumsstelle, 3. Praktikumsvertrag Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Praktischen Studiensemesters durch das Praktikantenamt und den Prüfungsausschuss sind: 1. Abschlussarbeit eines studentischen (technisch-wissenschaftlicher) Berichts über die durchgeführten Tätigkeiten bestehend aus Seiten (ohne Anhang). Die Arbeit muss von der Praxisstelle und vom betreuenden Professor als ausreichend bestätigt werden. Bitte beachten Sie hierzu das entsprechende Merkblatt. Seite 4 von 5

5 2. Ein vom Ausbildungsbetrieb ausgestelltes Zeugnis über Art und Inhalt der Arbeit, Ausbildungszeitraum und Fehlzeiten. Bei fremdsprachlichen Betrieben ist ggf. eine deutsche, englische oder französische Zweitschrift anzufertigen. 3. Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium zum Praktischen Studiensemester (siehe Formular "Dokumentation des Praktischen Studiensemesters") 9 Checkliste (bitte geben Sie diese Dokumente beim Praktikantenamt ab) vor Antritt des Praktischen Studiensemesters: Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester (vor Vertragsabschluss) abgeben. Eine Kopie sollten Sie für Ihre Unterlagen behalten. Ausbildungsvertrag (nach der Zulassung und vor Antritt des Praktischen Studiensemesters) abgeben Den Nachweis über den Abschluss des Grundstudiums (spätestens bis zum Antritt des Praktischen Studiensemesters) abgeben. ggf. Rücksprache wegen Fristen halten. Nach dem Praktischen Studiensemester: Ausarbeitung (Abschlussbericht / Dokumentation) Zeugnis des Ausbildungsbetriebes Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium zum Praktischen Studiensemester und Rückmeldebogen Weitere Anregungen entnehmen Sie bitte dem Fragenkatalog (FAQ.pdf) gez. Leiter Praktikantenamt Produktion und Prozessmanagement Prof. Dr.-Ing. D. Kümmel praktikantenamt-ppm@hs-heilbronn.de Seite 5 von 5

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