Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL
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1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm Maximilianeum München Telefon Telefax Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom München, PI/G /603 W T1a /2515/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl (FW), vom , betreffend Zukunft des Tourismus in den bayerischen Alpen Anlage: - 4 Abdrucke dieses Schreibens - Übersicht Gästeentwicklung (Anlage 1a, 2 Seiten) - Übersicht Übernachtungsbetriebe, Beschäftigte (Anlagen 1b, c) - Einnahmen Fremdenverkehrs-/ Kurbeiträge (Anlage 2, 6 Seiten) - Übersicht Wirtschafts-/ Arbeitsmarktzahlen (Anlage 3, 4 Seiten) - Gewerbliche Wirtschaftsförderung, Tourismus einschließlich Leader (Anlage 4, 5 Seiten) - Übersicht Insolvenzen (Anlage 5, 2 Seiten) - Infrastrukturausgaben Straßenbau (Anlage 6) - Förderübersicht Kommunalstraßen FAG (Anlage 7, 10 Seiten) - Zusammenstellung Schienenbauprojekte (Anlage 8, 4 Seiten) - Förderübersicht Touristische Infrastruktur (Anlage 9, 5 Seiten) - Förderübersicht nichtstaatliche Museen (Anlage 10) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH), dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sowie dem Postanschrift München Hausadresse: Prinzregentenstr. 28, München Telefon Vermittlung Telefax poststelle@stmwi.bayern.de Internet Öffentliche Verkehrsmittel U4, U5 (Lehel) 18, 100 (Nationalmuseum/ Haus der Kunst)
2 2 Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt: Frage 1: Wie haben sich in den einzelnen Kommunen der Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz- Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weiheim-Schongau, Ostallgäu, Oberallgäu und Lindau die relevanten Tourismuszahlen seit 2005 entwickelt, aufgeschlüsselt nach: a. der Anzahl der Übernachtungen, Gästeankünfte und durchschnittliche Verweildauer in den einzelnen Jahren und Kommunen, Zur Beantwortung der Frage 1 wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit die kommunale Ebene der Landkreise ohne kreisfreie Städte gewählt. Eine noch kleinteiligere Darstellung würde dem Destinationsgedanken nicht gerecht. Sowohl bei der Anzahl der Gästeübernachtungen als auch der Gästeankünfte ist in allen Landkreisen eine Zunahme zu verzeichnen, geringfügig rückläufig ist die Verweildauer der Gäste. Nähere Details können aus der Anlage 1a entnommen werden. b. der Anzahl der Übernachtungsbetriebe in den einzelnen Kommunen und Jahren sowie Kategorien (Hotels, Privatunterkünfte, Ferienwohnungen, Urlaub auf dem Bauernhof etc.) und c. der Anzahl der gastronomischen Betriebe in den einzelnen Kommunen und Jahren sowie der dort Beschäftigten? Zur Beantwortung wird Bezug genommen auf die Anlage 1 b und c. Die Anlage 1c enthält die aktuellsten verfügbaren Zahlen Unternehmenszahlen 2013/2014 stehen erst ab Mitte 2015 zur Verfügung. Frage 2: Wie haben sich in den einzelnen Kommunen der Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz- Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Ostallgäu, Oberallgäu und Lindau seit 2005 die Einnahmen aus Fremdenverkehrsbeiträgen und Kurbeiträge entwickelt, aufgeschlüsselt nach: a. den Einnahmen aus den Fremdenverkehrsbeiträgen, b. den Einnahmen aus den Kurbeiträgen und c. der Entwicklung der Höhe dieser Beiträge in den einzelnen Kommunen? Siehe hierzu Anlage 2. Erfasst sind ausschließlich die Kommunen, die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Fremdenverkehrsbeiträge und Kur-
3 3 beiträge erheben. Die Entwicklung der Beiträge pro Kommune lässt sich aus der Jahresübersicht entnehmen. Frage 3: Wie hat sich die Wirtschaftskraft in den oben genannten Landkreisen in den Jahren verändert, aufgeschlüsselt nach: a. Arbeitslosigkeit und Anteil des Tourismus an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, b. Bevölkerungsentwicklung und c. BIP und Umwegrentabilität des Tourismus in den einzelnen Gemeinden? Für die Beschäftigungsstatistik ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, die beigefügte Daten der Anlage 3 zur Verfügung gestellt hat. Eine Klassifikation Tourismus wird statistisch nicht ausgewiesen, es wurde daher auf die Klassifikation Gastgewerbe (WZ 08) zurückgegriffen. Valides Zahlenmaterial zur Umwegrentabilität in den einzelnen Gemeinden ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 4: In welchem Umfang haben der Freistaat Bayern, die Bundesregierung bzw. die Europäische Union in den einzelnen Landkreisen des Alpenraums Projekte der Wirtschaftsförderung im Bereich Tourismus gefördert, aufgeschlüsselt nach: a. Fördermittel und einzelne Förderprojekte, b. den einzelnen Jahren und c. der dadurch neu entstandenen Arbeitsplätze? Im Zeitraum 2005 bis 2014 wurden in den genannten Landkreisen über die regionale Wirtschaftsförderung an Unternehmen der gesamten touristischen Wertschöpfungskette Landesmittel i.h. von ca. 80,5 Mio. und EU- Mittel von ausgereicht. Eine Übersicht der gewerblichen Wirtschaftsförderung inclusive der Arbeitsplatzeffekte ergibt sich aus der Anlage 4. In der Anlage ist auf Seite 5 ergänzend der LEADER-Projektfördermitteleinsatz in den Landkreisen entlang der Alpenkette, die u.a. auch dem Tourismus dienen, aufgelistet. Projekte, wie z.b. die Gründung des Vereins Mir Allgäuer (eine Kooperation von inzwischen 512 Urlaub auf dem Bauernhof-Anbietern), das Projekt Allgäuer Krämle (regionale Spezialitäten) sowie einzelbetriebliche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement für Urlaub auf dem Bauernhof - Betriebe sind hervorzuheben. Die Landkreise
4 4 Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Bad-Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau wurden erst in der Förderperiode und die Landkreise Miesbach und Garmisch-Partenkirchen ab der Förderperiode LEADER-Region. Die Zahlen zu den einzelnen Projekten und den Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation, können nicht detaillierter benannt werden, da LEADER nicht explizit auf die Schaffung und Bewahrung von Arbeitsplätzen gerichtet ist sondern auf die Stärkung der Lebensqualität und Wertschöpfung in den Regionen. Diese Ziele kommen in der Regel aber indirekt in den meisten Projekten auch dem Tourismus zugute. Frage 5: In welchem Maße stehen innerhalb der Bayerischen Staatsregierung, den einzelnen Staatsministerien bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen Stellen zur Verfügung, die der Förderung des Tourismus in den bayerischen Alpenlandkreisen dienen, aufgeschlüsselt nach: a. den einzelnen Ministerien, b. den entsprechenden Stellen-Vollzeitäquivalenten und c. der Entwicklung dieser Stellen seit dem Jahr 2005? Bei der Beantwortung wird der engere Förderbegriff zugrunde gelegt, da Angaben inwieweit einzelne Aufgaben indirekt dem Tourismus förderlich sind, nicht valide ermittelt werden können. Nach dem Ressortprinzip ergeben sich Stellen für planmäßige Beamte und Arbeitnehmer der einzelnen Ministerien aus dem jeweiligen Stellenplan. Eine aufgabenbezogene Zuordnung für Projekte zur Tourismusförderung besteht explizit nur im zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Mit einem durchschnittlichen Stellenvollzeitäquivalent von 6 Stellen werden Grundsatzfragen der Tourismuspolitik, Internationale Zusammenarbeit im Tourismus, Verbandsarbeit und Tourismusmarketing ebenso betreut wie Förderfragen. Eine thematische Aufgliederung des Personaleinsatzes ist ebenso wie die regionale Aufgliederung auf die Förderkulisse der bayerischen Alpenlandkreise valide nicht möglich. Für das StMI sind die Stellen für planmäßige Beamte und Arbeitnehmer im Stellenplan bei Kap ausgebracht. Eine aufgabenbezogene Zuordnung (z.b. Projekte zur Tourismusförderung) ist nicht vorgesehen. Für die Regierungen und Landratsämter sind die Stellen für staatliches Personal
5 5 (Beamte und Arbeitnehmer) in den Stellenplänen der jeweiligen Einzelpläne ausgewiesen. In den Einzelplänen 03A und 03B für den Geschäftsbereich des Innenministeriums sind insoweit keine Stellen aufgabenbezogen für die Tourismusförderung vorgesehen. Der Personaleinsatz innerhalb der Regierungen erfolgt im Rahmen des Direktionsrechts durch die Regierungspräsidenten, innerhalb der Landratsämter durch den jeweiligen Landrat. Auch im Bereich der übrigen Ministerien sind keine Stellen ausgewiesen, die ausschließlich der Tourismusförderung dienen. Frage 6: Wie entwickelte sich die Zahl der Insolvenzen in touristisch relevanten Betrieben (Übernachtungsgewerbe, Einzelhandel usw.) in den einzelnen Alpenlandkreisen seit 2005, aufgeschlüsselt nach: a. den einzelnen Jahren und b. der Anzahl der Betriebe in den relevanten Branchen und Landkreisen? Zur Beantwortung wird auf Anlage 5 verwiesen. Touristisch relevante Betriebe sind in mehreren Klassifikationen der Wirtschaftszweige enthalten. Frage 7: Welche Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur wurden in den Jahren seit 2005 in den bayerischen Alpenlandkreisen tatsächlich verwirklicht, aufgeschlüsselt nach: a. Infrastrukturprojekten im Bereich von Straße und Schiene und deren Kosten, Die Projekte zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur von Bundes- und Staatsstraßen in der Baulast des Bundes bzw. des Freistaats sind in der Anlage 6 zusammengefasst. Für Bundesautobahnen liegen keine belastbaren Angaben für einzelne Landkreise vor, da diese als linienförmige Verkehrsinfrastruktur verlaufen. Bei der Erfassung der Kosten von Autobahnen werden Gebietsgrenzen nicht berücksichtigt. Die Fördermaßnahmen von Straßen in kommunaler Baulast werden von den Landkreisen und Gemeinden in eigener Zuständigkeit verwaltet. Eine detaillierte Übersicht ergibt sich aus Anlage 7. Die im Zeitraum abgeschlossenen Schienenbauprojekte sind aus der Anlage 8 ersichtlich. b. Projekten zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur (z.b. Schwimmbäder, Bergbahnen, Museen, Tagungshäuser)?
6 6 Im ersten bayerischen Förderverfahren zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandgrundversorgung ( ) sind rund 12,3 Mio. Euro an staatlicher Förderung in die genannten zehn Landkreise geflossen. Mit Zuschuss durch das Einzelbetriebliche Förderprogramm Diversifizierung (EIF Teil B) des Geschäftsbereichs Ernährung Landwirtschaft und Forsten wurden im Zeitraum mit einem Gesamtzuschuss i.h. von folgende Einzelprojekte gefördert: 19 Projekte zur Energie-Infrastruktur (Hackschnitzelheizungen u.a. Ferienwohnungen ) 88 Projekte im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof 50 Fördermaßnahmen Reitpferde/Reitanlagen/Pferdehaltung 39 Projekte im Bereich Direktvermarktung zum Teil mit Hofladen 1 Schwimmteich 1 Schulbauernhof Die im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung für den Bereich der touristischen Infrastruktur im Zuständigkeitsbereich des StMWi geförderten Maßnahmen in den Jahren 2005 bis 2014 sind der beigefügten Anlage 9 zu entnehmen. Zudem wurden insgesamt 33 neue Seilbahnen (Seilschwebebahnen und Schlepplifte) bzw. (Ski-) Bandförderer verwirklicht und für 8 Seilbahnen Unterstützungen für die Änderungen gewährt. Die Fördersummen sind bereits in der Übersicht zur Beantwortung der Frage 4 (Anlage 4) enthalten. Eine Übersicht der eingesetzten Mittel zur Förderung der nichtstaatlichen Museen in den Alpenlandkreisen ist als Anlage 10 beigefügt. Frage 8: Welche Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur in den bayerischen Alpenlandkreisen sind in Planung, konnten aber bislang nicht realisiert werden, aufgeschlüsselt nach: a. Infrastrukturprojekten im Bereich von Straße und Schiene und deren Kosten, Für die Infrastrukturprojekte im Bereich Straße sind für den Neu-, Um- und Ausbau der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und der Ausbauplan für die Staatsstraßen maßgeblich. In diesen Rahmenplänen werden die einzelnen Maßnahmen gemäß ihrer Dringlichkeiten eingestuft und abgearbei-
7 7 tet. Der Ausbauplan ist im Internet allgemein zugänglich unter und enthält eine Kartendarstellung, aus der die räumliche Zuordnung und die Dringlichkeit der Maßnahmen ersichtlich sind. Die anstehenden Straßenbauprojekte werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abgewickelt. Für den Doppelhaushalt 2015/2016 ist dafür mit einer gleichbleibend hohen Finanzmittelausstattung zu rechnen. Beim Bundeshaushalt wird eine Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren erwartet. Für den nach dem FAG förderfähigen Bereich liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der in Planung befindlichen Schienenbauprojekte siehe Anlage 8, zweiter Teil. b. Infrastrukturprojekten im Bereich Energie, Breitband und deren Kosten und c. den Ursachen für die bislang nicht erfolgte Realisierung dieser Projekte? Am aktuellen bayerischen Förderprogramm zum Ausbau des schnellen Internets beteiligen sich bereits 232 der 282 Kommunen in den genannten 10 Landkreisen (Stand ). An 18 Kommunen konnten bereits Förderbescheide über zusammen rund 4,8 Mio. Euro an staatlicher Förderung übergeben werden. Weitere 86 Kommunen befinden sich derzeit im Auswahlverfahren zur Suche eines ausbauenden Netzbetreibers oder haben das Auswahlverfahren bereits durchlaufen, so dass auch diese Kommunen zeitnah mit der Übergabe von Förderbescheiden rechnen können. Insgesamt sind für die genannten zehn Landkreise Breitband-Fördermittel in Höhe von 218,14 Mio. Euro vorgesehen. Zu geplanten Projekten im Bereich Energie kann derzeit nichts ausgesagt werden, da die Richtlinie zur Förderung der Biomasseheizwerke derzeit novelliert wird und eine Antragstellung voraussichtlich erst ab Juni diesen Jahres möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Franz Josef Pschierer
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL
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