Rechtskonforme kollaborative Bereitstellung von Regelenergie im Smart Grid

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1 Rechtskonforme kollaborative Bereitstellung von Regelenergie im Smart Grid Dr. Frank Pallas; Dr. Oliver Raabe; Eva Weis, Ass. iur. Forschungsgruppe Energieinformationsrecht und Neue Rechtsinformatik KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft

2 Elektromobilität im Smart Grid Smarte Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz! Dynamisches Laden, insb. zu Niedriglastzeiten (preisbasiert)! Bilanzkreisausgleich durch den Lieferanten (vorgezogene Entnahme, Ladeunterbrechung,...)! Lokale Rückspeisung in eigenen Haushalt zu Spitzenlastzeiten (preisbasiert)! Ausgleich unvorhergesehener Störungen (Kraftwerksausfall)! Regelenergie

3 3 Arten von Regelenergie! Europäischer Übertragungsnetzverbund (ETSO-E): Störungsausgleich in 3 Stufen! Primärregelung: Europaweite Netzstabilisierung, direkte Rückkopplung im Kraftwerk (0-5 Min)! Sekundärregelung: Regelzonenweite Netzstabilisierung, Ablösung Primärregelung, automatische Aktivierung (~3 Min 15 Min)! Tertiärregelung / Minutenreserve: Regelzonenweite Stabilisierung, Ablösung Sekundärregelung, manuelle Aktivierung (15 Min 60 Min) Grafik nach: UCTE Operation Handbook, Policy 1: Load-Frequency Control and Performance

4 Minutenreserve: rechtlich-technischer Rahmen (I)! 27 Abs. 1 Nr. 2 StromNZV: Festlegungen zu Ausschreibungsmodalitäten durch Regulierungsbehörde! Konkretisiert durch: BNetzA Beschluss BK ( Verfahren zur Ausschreibung von Regelenergie in Gestalt der Minutenreserve )! Mindestangebotsgröße: 15 MW (vierstündige Zeitscheiben)! Anbietergemeinschaften explizit vorgesehen! 6 Abs. 5 StromNZV: Nachweis der Erfüllung technischer Anforderungen! Konkretisiert durch VDN Transmission Code 2007, insb. Anhang D3 ( Unterlagen zur Präqualifikation für die Erbringung von Minutenreserveleistung )

5 Minutenreserve: rechtlich-technischer Rahmen (II)! Anforderungen aus VDN Transmission Code, Anhang D3! Verfügbarkeit von 100%! Techn. Konkretisierung von Anbietergemeinschaften : Pooling mehrerer Technischer Einheiten (TE) durch einzeln am Markt auftretenden Anbieter! ÜNB muss gesamte Kapazität durch einen einzelnen Abruf ansprechen können! Reaktionsgeschwindigkeit: max. 7! Min! Vollerbringung: max. 15 Min nach Bereitstellungsbeginn! Ex-post-Nachweis der tatsächlichen Erbringung (Mindestauflösung: 1 Min)! Benennung des Erbringungsortes! (Präqualifikation einzelner TE, Zustimmung betroffener Netzbetreiber und Bilanzkreisverantw., Testläufe, etc.)

6 Basismodell: Pooling zur Erreichung der Mindestangebotsgröße ÜNB MSB Pool- Aggregator!"#$%&'(')* Stromflüsse Steuersignale

7 Messdatenflüsse beim Minutenreserve-Pooling ÜNB Messdaten MSB IDs Pool- Aggregator!"#$%&'(')+*,-%&.$/0* Personenbezug der Messdaten

8 Datenvermeidung und Datensparsamkeit 3a BDSG Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

9 Datenvermeidung und Datensparsamkeit 3a BDSG Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

10 Notwendige Datenflüsse Netz-Mgm: " 1 Min ÜNB Mgm: " 1 Min, Summe Ex-post Nachweis: " 1 Min + ID + Ort Auflösung? ID? Ort? Sig? MSB Mgm: " 1 Min + ID + Ort Abrechng: ~15 Min + ID + Sig Pool- Aggregator!"#$%&'(')+*,-%&.$/0* Messdaten IDs

11 Notwendige Datenflüsse Netz-Mgm: " 1 Min Netz-Mgm: " 1 Min MSB Mgm: " 1 Min + ID + Ort Abrechnung: ~15 Min + ID + Sig ÜNB Pool- Aggregator Mgm: " 1 Min, Summe Ex-post Nachweis: " 1 Min + ID + Ort!"#$%&'(')+*,-%&.$/0* Messdaten IDs

12 Notwendige Datenflüsse Netz-Mgm Regelenergie Netz-Mgm: " 1 Min Netz-Mgm: " 1 Min MSB Mgm: " 1 Min + ID + Ort Abrechnung: ~15 Min + ID + Sig ÜNB Pool- Aggregator Mgm: " 1 Min, Summe Ex-post Nachweis: " 1 Min + ID + Ort!"#$%&'(')+*,-%&.$/0* Messdaten IDs

13 Notwendige Datenflüsse Netz-Mgm: " 1 Min Netz-Mgm: " 1 Min MSB Mgm: " 1 Min + ID + Ort Abrechnung: ~15 Min + ID + Sig ÜNB Pool- Aggregator Mgm: " 1 Min, Summe Ex-post Nachweis: " 1 Min + ID + Ort!"#$%&'(')+*,-%&.$/0* Messdaten IDs

14 Datenvermeidung und Datensparsamkeit 3a BDSG Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

15 Pseudonymisierung Regelenergie (I) ÜNB Mgm: " 1 Min, Summe Ex-post Nachweis: " 1 Min + tmppseud (?) + Ort MSB tmppseud Pool- Aggregator Mgm: " 1 Min + tmppseud + Ort Abrechnung: ~15 Min + tmppseud + Sig!"#$%&'(')+*,-%&.$/0* Aushandlung temp. Pseudonym Personalisier(t bar)e Bewegungsprofile

16 Pseudonymisierung Regelenergie (II) ÜNB Mgm: " 1 Min, Summe Ex-post Nachweis: " 1 Min + tmppseud (?) + Ort MSB tmppseud Pool- Aggregator!"#$%&'(')+*,-%&.$/0* Mgm: " 1 Min + tmppseud + Auflösung Ort nur in Abrechnung: wenigen, vorab klar ~15 Min + tmppseud bestimmten + Sig Ausnahmefällen (Nichterbringung etc.) Aushandlung temp. Pseudonym Trusted 3 rd Party (Pseud-Provider)

17 Trusted 3 rd Party Vorteile! Rechtlich-technische Anforderungen für Minutenreserveerbringung (Transmission Code etc.) voraussichtlich erfüllbar! Gebot der Datensparsamkeit, Anonymisierung und Pseudonymisierung ( 3a BDSG) bestmöglich erfüllt! Keine Bewegungsprofile o.ä. möglich! MSB, Aggregator sehen nur temporäres Pseudonym! u.a. sehen nur aggregierte Daten! Trusted 3 rd Party sieht weder Mess- noch Ortsdaten

18 Trusted 3 rd Party Nachteile ÜNB MSB tmppseud Aushandlung temp. Pseudonym Pool- Aggregator!"#$%&'(')+*,-%&.$/0* Keine personalisierte Abrechnung Keine diversifizierten Tarife U.U. eichrechtliche Probleme... Trusted 3 rd Party (Pseud-Provider)

19 Mögliche Denkansätze! Regelmäßige Ent-Pseudonymisierung zu Abrechnungszwecken! Würde Pseudonymisierungskonzept hinfällig machen! Anonyme Zahlung durch Aggregator! Evtl. über Trusted 3 rd Party realisierbar! Aber: Eichrecht fordert Bereitstellung der der Abrechnung zu Grunde liegenden, signierten Messwerte! Bildung von Bewegungsprofilen durch Trusted 3 rd Party! Strikte Trennung Management/Abrechnung beim Aggregator!...! Ent-Pseudonymisierung nur von Summenwerten bei Abrechnung! S. o.: Eichrecht fordert Bereitstellung der der Abrechnung zu Grunde liegenden, signierten Messdaten! Entscheidende (rechtliche) Herausforderung im Smart Grid: Vereinbarkeit von Eichrecht und Datenschutz herstellen

20 Fazit! Elektromobilität im nicht am Smart Grid! Energiewirtschaftsrechtliche Modellierung für tatsächliche Realisierbarkeit! Berücksichtigung von Datenschutzaspekten schon beim Systementwurf ( Privacy by Design )! Aggregation! Temporäre Pseudonyme! Trusted 3 rd Party Frühe Berücksichtigung rechtlicher Aspekte führt zu deutlich geringeren Gesamtkosten!

21 fin

22 Weiterführende Quellen! Eich- und Beweisrecht: Pallas, F., O. Raabe, E. Weis: Beweis- und eichrechtliche Aspekte der Elektromobilität. Computer & Recht 6/2010, S ! Datenschutz: Raabe, O., M. Lorenz, F. Pallas, E. Weis: Empfehlungen zum Datenschutz im Smart Grid Entwurf. Begleitforschung "E-Energy" und "IKT für Elektromobilität.! Forschungsgruppe Energieinformationsrecht und Neue Rechtsinformatik Forschungsschwerpunkt Energieinformationsrecht:

23 Kontakt! Frank Pallas, Oliver Raabe, Eva Weis KIT, Zentrum f. Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) Forschungsgruppe Energieinformationsrecht und Neue Rechtsinformatik (frank.pallas raabe

24 Bonusfolien

25 Minutenreservemarkt Energiemengen Minutenreserve in D (2008) Positive MR (zus. Einspeisung) 148 GWh Negative MR (zus. Abnahme) 351 GWh MR insgesamt 499 GWh neg. MRL Leistungspreis in #/MW pos. MRL Leistungspreis in #/MW :00-04:00 04:00-08:00 08:00-12:00 12:00-16:00 16:00-20:00-20:00 24:00 Zahlen und Grafik nach: BNetzA Monitoringbericht 2009, regelleistung.net

26 Datenschutz Internet der Energie = Internet der Dinge + Internet der Dienste

27 Ausblick

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