ANTRAG AUF HINZUNAHME EINES STUDIENGANGS BZW. WEITERER STUDIENGÄNGE - Doppel- oder Mehrfachstudium -

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1 Zentrale Universitätsverwaltung Referat I/3 Öffnungszeiten der Studentenkanzlei (Raum 1032): Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr err Gohl (Raum 2059): Mo., Mi. u. Fr. von 9:00 bis 11:45 Uhr Telefon: Fax: Vermerke der Studentenkanzlei: Universität Augsburg Das beantragte Doppel- oder Mehrfachstudium wird genehmigt. Studentenkanzlei Universitätsstr. 2 D Augsburg I. A. Datum Unterschrift Sachbearbeiter(in) ANTRAG AUF INZUNAME EINES STUDIENGANGS BZW. WEITERER STUDIENGÄNGE - Doppel- oder Mehrfachstudium - (z. B. inzunahme eines Bachelor- oder Masterstudiengangs bei Beibehaltung des bisherigen Studiengangs) Bitte beachten Sie: 1. Dieser Antrag ist, ausgefüllt und unterschrieben, bei der Studentenkanzlei der Universität Augsburg einzureichen, ggf. mit Zulassungsbescheid (z. B. bei Masterstudium, zulassungsbeschränktem Studiengang). Kreuzen Sie bitte Zutreffendes an bz w. machen Sie Angaben auf den vorgesehenen Textzeilen und i n die Kästchen; die grau hinterlegten Felder sind nicht vom oder von der Studierenden auszufüllen. 2. Ein Doppel- oder Mehrfachstudium kann nur dann aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 42 Abs. 2 Satz 4 des Bayerischen ochschulgesetzes (BaySchG) und des 4 Abs. 2 und 3 der Immatrikulationssatzung der Universität Augsburg in der aktuellen Fassung erfüllt sind. Auszüge der genannten Vorschriften sind auf Seiten 3 und 5 dieses Antrages abgedruckt. inweis zur Aufnahme des Studiengangs Bachelor of Education : Die Immatrikulation in den Bachelor of Education kann frühestens mit dem 5. Fachsemester und spätestens mit dem 10. Fachsemester (in allen Unterrichtsfächern und Didaktikfächern) des korrespondierenden Lehramtsstudiengangs erfolgen. Beim Zentralen Prüfungsamt der Universität Augsburg ist nach der Einschreibung noch ein Antrag auf Anrechnung zu stellen. Ein Nachweis des zentralen Prüfungsamtes über das Vorliegen von 110 Leistungspunkten in dem bisher studierten Studiengang ist zu erbringen (siehe Seite 4). 3. Die Aufnahme eines Doppel- oder Mehrfachstudiums wird erst nach Genehmigung und Eintragung durch die Studentenkanzlei wirksam und kann nur zu Beginn eines Semesters, innerhalb der Frist für die Umschreibung (siehe Internetseite bzw. in dem im Zulassungsbescheid genannten Termin, beantragt werden. Die Immatrikulation/Rückmeldung muss bereits erfolgt sein. 4. Die inzunahme eines zulassungsbeschränkten Studienganges bzw. -faches setzt die vorherige Zulassung voraus (bitte die Bewerbungsfristen und modalitäten beachten, siehe Die Umschreibung in ein zulassungsbeschränktes Studienfach bzw. in einen zulassungsbeschränkten Studiengang kann nur in der im Zulassungsbescheid genannten Frist beantragt werden. Zur Immatrikulation in ein Studienfach, das einem Eignungsfeststellungsverfahren unterliegt bzw. eine Eignungsprüfung voraussetzt, ist der Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung bzw. Eignungsprüfung vorzulegen (siehe bitte inweise unter 5. Ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich. 6. Eine Immatrikulation in einem Studiengang oder Studienfach nach Vorlesungsbeginn kann Nachteile zur Folge haben (z. B. bereits ausgebuchte Veranstaltungen), die der/die Studierende selbst zu vertreten hat. Es wird empfohlen, vor dem Wechsel unbedingt die zuständigen Fachvertreter zu kontaktieren. Seitens der Studentenkanzlei kann keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Studium erteilt werden. 7. Die Verpflichtung zur Angabe der mit diesem Antrag von der Universität zu erhebenden personenbezogenen Daten ergibt sich aus Art. 42 Abs. 4 Bayerisches ochschulgesetz (BaySchG). NAME, VORNAME(N): MATRIKELNUMMER: Seite 1 von 5

2 Ich besitze die allgemeine ochschulreife die fachgebundene ochschulreife eine sonstige Studienberechtigung und beantrage ein DOPPEL- ODER MERFACSTUDIUM ab dem Sommersemester 20 Wintersemester 20 / in folgenden Studiengängen: Benennen Sie bitte in der ersten Textzeile den Studiengang oder das Unterrichtsfach, geben Sie bitte ggf. in der 2. Zeile das Nebenfach oder das zweite Unterrichtsfach oder die Dritteldidaktik-Kombination und in den weiteren Zeilen ggf. EWS (Erziehungswissenschaftlicher Fachbereich beim Lehramtsstudium) oder Erweiterungsfächer an. Tragen Sie bitte bei das Fachkennzeichen ein: auptfach =, Nebenfach = N, Erweiterungsfach = E Bei geben Sie bitte an, in welches Fachsemester Sie die Einschreibung beantragen bzw. in welchem Fachsemester Sie bereits immatrikuliert sind (z. B. 01 für das erste Fachsemester). Die Anmerkungen bedeuten: 1 Es ist die zutreffende Kennzahl nach Schlüssel 035 (Seite 5) anzugeben. 2 Es ist die zutreffende Kennzahl nach Schlüssel 034 (Seite 5) anzugeben. 1.) ERSTER STUDIENGANG (Studiengang/Studienfächer des ersten Studiengangs, bereits hierfür immatrikuliert): 2.) ZWEITER STUDIENGANG: 3.) DRITTER STUDIENGANG: (/N/E) (/N/E) (/N/E) Seite 2 von 5

3 4.) VIERTER STUDIENGANG: (/N/E) Aufgrund der Zuordnung meiner Studienfächer zu den Fakultäten der Universität Augsburg WALFAKULTÄT: erkläre ich, dass ich mein Wahlrecht in folgender Fakultät ausüben möchte: (Studierende, deren Studienfächer zwei oder mehr Fakultäten zugeordnet sind, haben sich gemäß Art. 27 Abs. 2 Satz 2 BaySchG für die Mitgliedschaft in einer dieser Fakultäten zu entscheiden. Tragen Sie bitte die zutreffende Kennzahl nach Schlüssel 090 [siehe S. 5] ein.) BEI INZUNAME DES STUDIENGANGS BACELOR OF EDUCATION : 110 Leistungspunkte sind durch nachfolgende Bestätigung des Zentralen Prüfungsamts (ZPA) nachgewiesen. Bestätigung des Zentralen Prüfungsamtes für den Studiengang Bachelor of Education : Die für die Immatrikulation ins 5. Fachsemester Bachelor of Education notwendigen 110 Leistungspunkte sind nachgewiesen. Augsburg, den Datum Unterschrift Sachbearbeiter ZPA BEI INZUNAME EINES WEITEREN STUDIENGANGS (Z. B. BACELOR OF ARTS, BACELOR OF SCIENCE ODER STAATSEXAMEN), AUSGENOMMEN BACELOR OF EDUCATION UND MASTERSTUDIUM: Nachweis über 90 Leistungspunkte im 1. Studiengang ist beigefügt (Auszug aus STUDIS) 90 Leistungspunkte im 1. Studiengang wurden noch nicht erreicht (bitte Gründe auf S. 4 angeben) Falls Sie die Aufnahme eines an der Universität Augsburg auslaufenden Studiengangs (z. B. Magister Artium, Diplom, Lehramt an auptschulen) in ein höheres Fachsemester beantragen, geben Sie bitte das kleinste Fachsemester an, in dem noch ein Lehrangebot besteht (ungeachtet evtl. Anrechnungen). Beachten Sie jedoch, dass bei Fortführung bereits studierter Semester das nächste fortlaufende Semester anzugeben ist (Rückstufung nicht möglich). Die Studentenkanzlei kann gemäß 4 Abs. 3 Immatrikulationssatzung der Universität Augsburg die Genehmigung des/der Prüfungsausschussvorsitzenden verlangen (z. B. bei fehlendem Nachweis von Leistungen im 1. Studiengang), wenn dies erforderlich scheint. Bitte wenden Sie sich zuerst an den/die Studienfachberater(in) und lassen Sie sich die Einstufung in das gewünschte bzw. notwendige Fachsemester bestätigen! Studiengang- bzw. Studienfachbezeichnung Fachsemester Bestätigung der Fachsemestereinstufung durch Unterschrift des Studienfachberaters/der Studienfachberaterin bzw. des Prüfungsamts (bitte mit Datum und Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben): (Datum, Unterschrift Fachberater[in] / ZPA, Stempel) Datum und Zustimmung durch Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden (bitte mit Stempel bzw. Namensangabe in Druckbuchstaben): (Datum, Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden, Stempel) Studiengang- bzw. Studienfachbezeichnung Fachsemester Bestätigung der Fachsemestereinstufung durch Unterschrift des Studienfachberaters/der Studienfachberaterin bzw. des Prüfungsamts (bitte mit Datum und Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben): (Datum, Unterschrift Fachberater[in] / ZPA, Stempel) Datum und Zustimmung durch Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden (bitte mit Stempel bzw. Namensangabe in Druckbuchstaben): (Datum, Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden, Stempel) Seite 3 von 5

4 BEGRÜNDUNG FÜR DAS DOPPEL- ODER MERFACSTUDIUM: (bitte ggf. Fortsetzung auf gesondertem Blatt) Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und dass ich mich in der Lage sehe, alle beantragten Studiengänge ordnungsgemäß studieren zu können und bin mir bewusst, dass ich Nachteile, die aus diesem Doppel- odermehrfachstudium und der damit verbundenen Mehrbelastung resultieren, selbst zu vertreten habe. Mir ist bekannt, dass ich kein Recht habe auf Verschiebung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen in einem oder mehreren eingetragenen Studiengänge wegen der Mehrfachbelastung, ich das Risiko von Überschneidungen in den Stundenplänen und Prüfungsterminen selbst zu tragen habe und die Genehmigung des Doppel- oder Mehrfachstudiums von der Universität Augsburg widerrufen werden kann, wenn ich die nach den geltenden Prüfungs- und Studienordnungen erforderlichen Leistungen nicht fristgerecht erbringe. Bei einem Wechsel nach Ablauf der Wechselfrist ist mir bekannt, dass dies zu evtl. Schwierigkeiten im Studium führen kann und ich das Studium auf eigenes Risiko aufnehme. Ort, Datum Unterschrift des/der Studierenden (Vor- und Zuname) Seite 4 von 5

5 Auszüge aus dem BaySchG und der Immatrikulationssatzung der Uni Augsburg in der aktuellen Fassung Nach Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BaySchG kann der Studienbewerber in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen immatrikuliert sein, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den z ulassungsbeschränkten Studiengängen besteht ( 4 Abs. 2 Immatrikulationssatzung) in d. aktuellen Fassung. 1 Die Aufnahme eines Doppel- oder Mehrfachstudiums in zulassungsfreien Studiengängen innerhalb der Universität Augsburg bedarf der Genehmigung der Studentenkanzlei. 2 Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Nachweis einer Vor- oder Zwischenprüfung in einem Studiengang bzw. der Nachweis der älfte der zu erbringenden Leistungspunkte im 1. Studiengang oder, liegt dies nicht vor, ist die Zustimmung von zwei Professoren oder Studienfachberatern der gewünschten Studiengänge- bzw. fächer einzuholen. 3 Die Studentenkanzlei behält es sich vor, in Einzelfällen oder Studienkombinationen entsprechende Studiennachweise für einen bestimmtem Studienzeitraum zu fordern (Vorlage der erbrachten Studiennachweise alle zwei Semester) ( 4 Abs. 3 Immatrikulationssatzung). 1 Bei einem zweiten Fachwechsel kann neben einer Begründung für den Wechsel eine Bestätigung oder Zustimmung eines Fachberaters verlangt werden, aus der hervorgehen muss, dass der erneute Wechsel des Studienganges/-faches sinnvoll erscheint. 2 Ein weiterer Wechsel wird nicht genehmigt, wenn die ersten beiden Studiengänge ohne Erbringen von Prüfungsleistungen studiert wurden. ( 4 Abs. 6 Immatrikulationssatzung) SCLÜSSEL 034 (Studienform 2 ) SCLÜSSEL 090 (Wahlfakultät) 1 Erststudium (erster Studienabschluss, es wurde noch keine Abschlussprüfung an einer ochschule abgelegt) 01 Katholisch-Theologische Fakultät 2 Zweitstudium (weiterer Studienabschluss nach abgelegter Abschlussprüfung an einer ochschule, soweit nicht Nr. 3 bis 8 zutrifft) 02 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 3 Aufbaustudium (bei Umschreibung auf Master, wenn Studienabschluss im Ausland vorliegt, oder auf Magister Legum oder Master of Education) 03 Juristische Fakultät 4 Ergänzungs-, Erweiterungs-, Zusatzstudium 05 Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fak. 5 Promotionsstudium (Voraussetzung: ein 1. Studienabschluss) 06 Philologisch-istorische Fakultät 6 Kontakt-/Weiterbildungsstudium 07 Mathem.-Naturw.-Techn. Fakultät 7 konsekutiver Master 08 Fakultät für Angewandte Informatik 8 Notenverbesserung SCLÜSSEL 035 (Abschlussprüfung 1 ) ochschulabschlussprüfungen: 82 Bachelor of Arts - nur auptfach 85 Bachelor of Arts - 1 auptfach und 1 Nebenfach 51 Bachelor of Education Lehramt an Grundschulen (studienbegleitend zum Lehramtsstudium) 52 Bachelor of Education Lehramt an auptschulen (studienbegleitend zum Lehramtsstudium) 56 Bachelor of Education Lehramt an Mittelschulen (studienbegleitend zum Lehramtsstudium) 53 Bachelor of Education Lehramt an Realschulen (studienbegleitend zum Lehramtsstudium) 55 Bachelor of Education Lehramt an Gymnasien (studienbegleitend zum Lehramtsstudium) 80 Bachelor of Music 83 Bachelor of Science 11 Diplomprüfung (Universitätsdiplom) 04 Kirchliche Abschlussprüfung 61 Lehramtsbezogener Bachelor, Bachelor of Education Lehramt an Grundschulen (ohne gleichzeitiges Lehramtsstudium) 62 Lehramtsbezogener Bachelor, Bachelor of Education Lehramt an auptschulen (ohne gleichzeitiges Lehramtsstudium) 66 Lehramtsbezogener Bachelor, Bachelor of Education Lehramt an Mittelschulen (ohne gleichzeitiges Lehramtsstudium) 63 Lehramtsbezogener Bachelor, Bachelor of Education Lehramt an Realschulen (ohne gleichzeitiges Lehramtsstudium) 65 Lehramtsbezogener Bachelor, Bachelor of Education Lehramt an Gymnasien (ohne gleichzeitiges Lehramtsstudium) 03 Lizentiatenprüfung 81 Magister Artium (Elitestudiengang) 02 Magister Artium (M. A.) 84 Magister Legum (LL.M. - Aufbaustudium) 89 Master of Arts 87 Master of Business Administration 90 Master of Education 86 Master of Laws in Intellectual Property 92 Master of Music 88 Master of Science 06 Promotion, die eine Abschlussprüfung voraussetzt Staatsprüfung (außer Lehramtsprüfung): 08 Staatsexamen/1. Staatsprüfung (zweiphasige Ausbildung) Staatsprüfung für das Lehramt: Staatsexamen (LPO modularisiert) Staatsexamen (LPO klassisch) 31 Grundschulen 21 Grundschulen 32 auptschulen 22 auptschulen 36 Mittelschulen 23 Realschulen 33 Realschulen 25 Gymnasien 35 Gymnasien Sonstige Abschlussprüfungen: 93 Zusatzstudium 95 Sonstige Abschlussprüfung innerhalb des Bundesgebietes 96 Abschlussprüfung außerhalb des Bundesgebietes 97 keine Abschlussprüfung möglich bzw. angestrebt Seite 5 von 5

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