Hochschuleigene Informationen zur Bewerbung

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1 Studienabteilung Hochschuleigene Informationen zur Bewerbung Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge: Merkmale Studiengänge Regelstudienzeit in Semestern (einschl. Praxissemester und Prüfungszeit) Studienumfang Zulassungsbeschränkungen Hochschuleigenes Auswahlverfahren Bachelor Education (Primarstufe) Bachelor Education (Sekundarstufe) Bachelor Education (Primarstufe) Profilierung Europalehramt Bachelor Education (Sekundarstufe) Profilierung Europalehramt 6 (Vollzeit) 6 (Vollzeit) 6 (Vollzeit) 6 (Vollzeit) 180 Leistungspunkte 180 Leistungspunkte 180 Leistungspunkte 180 Leistungspunkte Ja Ja Nein Nein Ja Ja Nein (Sprachnachweise erforderlich) Nein (Sprachnachweise erforderlich) Informationen zu den Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen Besonderheiten erhalten Sie auf unserer erhalten Sie auf unserer Homepage Homepage Suchfunktion Suchfunktion Europalehramt Europalehramt Abschluss Bachelor of Arts / Bachelor of Science Bewerbungen Nur zum Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli (Ausschlussfrist). Weitere Bachelorstudiengänge: Bachelor Sport-Gesundheit-Freizeitbildung Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage unter Bachelor Pädagogik der Kindheit Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage unter Masterstudiengänge Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang finden alle Informationen auf unserer Homepage unter fachsemester-masterstudiengaenge/ 05/2017

2 Online-Bewerbung für Erstsemester/Studienanfänger Für die lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge und die Bachelorstudiengänge Sport- Gesundheit-Freizeitbildung und Pädagogik der Kindheit stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung bitte online ab ca. Ende Mai 2017 auf unserer Homepage unter Studium & Lehre Bewerben & Immatrikulieren Bewerbung 1. Fachsemester Bachelorstudiengänge. Wenn Sie Ihre Daten eingegeben und abgesandt haben, wird auf Ihrem Bildschirm Ihr Antrag auf Zulassung angezeigt, den Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die folgende Adresse senden: Pädagogische Hochschule Karlsruhe - Studienabteilung - Bismarckstr Karlsruhe Ohne Ihre Unterschrift und ohne eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses wird aus dem online gespeicherten Datensatz kein ordnungsgemäßer Antrag. Der Antrag muss der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe spätestens am 15. Juli 2017 (Ausschlussfrist für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen) vorliegen. Die Hochschule erteilt keine telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen. Über das Webportal der Online-Bewerbung können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus abrufen. Der dazu erforderliche Benutzername und das Passwort stehen auf Ihrem Antragsausdruck. Hier erfahren Sie auch, ob Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen oder aufgrund fehlender Unterlagen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen wurden. Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe arbeitet mit der Elektronischen Studierendenakte. Ihre Bewerbungsunterlagen gehen bei Eingang in das Eigentum der Hochschule über und werden nach Abschluss des Zulassungsverfahrens vernichtet. Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Bewerbung von ausländischen Studienbewerbern Ausländische und staatenlose Studienbewerber/innen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (sog. Bildungsinländer/innen) werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber/innen behandelt. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union werden zulassungsrechtlich ebenfalls wie deutsche Studienbewerber/innen behandelt; sie müssen jedoch die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (DSH-Prüfung, TestDaF etc.) nachweisen. Das gilt auch für deutsche Studienbewerber/innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, sofern die Deutschkenntnisse nicht hinreichend nachgewiesen sind. Ausländische Studienbewerber/innen, die weder EU-Bürger/innen noch Bildungsinländer/innen (d.h. ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung) sind, können sich zur Zeit noch nicht online bewerben. Sie müssen den Antrag auf Zulassung im Akademischen Auslandsamt (Telefon: 0721/ , aaa@vw.ph-karlsruhe.de) anfordern und danach den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung und die erforderlichen einzureichenden Unterlagen bis zum 15. Juli 2017 (Ausschlussfrist für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen. Die Bewerbungsunterlagen müssen der Hochschule vorliegen, das Datum des Poststempels gilt nicht!) an folgende Adresse richten: Pädagogische Hochschule Karlsruhe - Akademisches Auslandsamt - Bismarckstr Karlsruhe Infos hierzu siehe 05/

3 Folgende Unterlagen sind mit dem jeweiligen Antrag auf Zulassung mitzusenden: 1. Ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Zulassung (Ausdruck der vorher durchgeführten Online-Bewerbung) in Papierform. 2. Eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Bitte beachten Sie, dass alle Seiten der HZB begaubigt sein müssen und eingereicht werden müssen. 3. Gegebenenfalls amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses eines Erstudiums (bei Zweitstudienbewerbern/-innen). 4. Formular Auswahlverfahren für jeden Studiengang, für den Sie sich bewerben! 5. Bei Bewerbungen für die Lehramtsstudiengänge Bachelor of Arts Education (Primarstufe) und Bachelor of Arts/Science Education (Sekundarstufe): Nachweis über die Teilnahme am Selbsttest für künftige Lehramtsstudierende Bei Bewerbungen für die Bachelorstudiengänge Pädagogik der Kindheit und Sport- Gesundheit-Freizeitbildung: Nachweis über die Teilnahme am Selbsttest zur Studienorientierung 6. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (sofern Sie momentan studieren). 7. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport: Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung (in Kopie). 8. Für die Profilierung Europalehramt der Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (in Kopie). Infos hierzu siehe Fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag keine Originale bei! Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.b. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Bei Zeugnissen wird auch das Dienstsiegel der ausstellenden Schule bzw. Hochschule akzeptiert. Die Nachweise für das Auswahlverfahren müssen für die Bewerbung bei der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe nicht amtlich beglaubigt sein. Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens werden alle eingereichten Unterlagen vernichtet. Bitte beachten Sie: Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung oder ein nicht unterschriebener Antrag auf Zulassung führen zum Ausschluss vom Verfahren! Noch fehlende Unterlagen, die nicht bereits zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren geführt haben, werden auf dem Zulassungsbescheid aufgeführt und sind mit den Unterlagen für die Immatrikulation nachzureichen. Ausnahme: Die Sprachnachweise für die Profilierung Europalehramt können noch bis zum ersten Vorlesungstag des Wintersemsters 2017/18 nachgereicht werden. Die Immatrikulation wird erst nach Eingang der Nachweise durchgeführt. Eine Antragstellung per Fax oder per ist nicht möglich! Ausländische Bildungsnachweise Bei ausländischen Bildungsnachweisen wird die Gleichwertigkeit der Vorbildung durch die Hochschule geprüft. Hierzu wird eine Durchschnittsnote ermittelt. Bei Hochschulzugangsberechtigungen aus den Ländern des Beitrittsgebiets, die keinen Vermerk über die bundesweite Anerkennung enthalten, ist die Bescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abteilung 7, Schule und Bildung) über die Gleichwertigkeit der Vorbildung beizufügen. Diese Bescheinigungen sind der Hochschule zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen in ausländischer Sprache mit einer Übersetzung in die deutsche (ggf. englische oder französische) Sprache in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Bewerber/innen mit ausländischer Lehramtsprüfung müssen die Anerkennung ihres Lehramtsstudiums beim Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 7 Schule und Bildung, Ref. 73/9, Postfach 2666, Tübingen beantragen. Aus- und Übersiedler beantragen die Anerkennung ihrer Lehramtsprüfung bei einem der Regierungspräsidien des Landes (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen), Abt. 7 Schule und Bildung. 05/

4 Studiengang- und fachspezifische Voraussetzungen (Aufnahmeprüfungen) Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Profilierungen Bachelor Education (Primarstufe), Profilierung Europalehramt und Bachelor Education (Sekundarstufe), Profilierung Europalehramt finden Sie auf Seite 11 und auf unserer Homepage unter Die Zulassung zum Studium in den Fächern Kunst, Musik und Sport setzt neben den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen i.d.r. das Bestehen einer Aufnahmeprüfung bzw. einer Befreiung voraus. (Bewerbungsschluss Kunst: /01.10., Musik: / und Sport: ) Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage unter Informationen zu den Fächern Kunst und Musik erhalten Sie auch über die Institute für Kunst und Musik unter bzw. Informationen zum Fach Sport erhalten Sie über das Institut für Bewegungserziehung und Sport unter Für den Bachelor-Studiengang Sport-Gesundheit-Freizeitbildung ist eine Aufnahmeprüfung im Fach Sport nicht erforderlich! Zulassungsbeschränkungen In allen Studiengängen (Ausnahme Profilstudiengang Europalehramt, hier sind die erforderlichen Sprachnachweise vorzulegen) bestehen Zulassungsbeschränkungen. Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe kann für die einzelnen Studiengänge nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vergeben. Die Anzahl der verfügbaren Plätze wird für jedes Studienjahr vom Wissenschaftsministerium festgelegt. Es werden so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Plätze zur Verfügung stehen. Losverfahren Sollten in den zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch bzw. wieder Studienplätze verfügbar sein, vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Am Losverfahren kann man teilnehmen, unabhängig davon, ob man sich zuvor im regulären Verfahren beworben hatte oder nicht. Bitte informieren Sie sich ab Anfang Oktober 2017 auf unserer Homepage, ob ein Losverfahren stattfindet oder nicht. Aufgrund der hohen Bewerberzahlen hat an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe in den letzten Jahren kein Losverfahren mehr stattgefunden. Immatrikulation (Einschreibung) Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens erfolgt Ende August; die Immatrikulation schließt sich an. Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Bei einem eventuellen Nachrückverfahren werden nur Zulassungsbescheide verschickt. Ein weiterer Ablehungsbescheid erfolgt nicht. 05/

5 Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung zu einem grundständigen Studium an der PH Karlsruhe ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Mit folgenden Abschlüssen können Sie sich für einen Studienplatz bewerben: Qualifikation Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife Zugang über anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (Voraussetzung: Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungen) berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung Deltaprüfung Studienberechtigung Berechtigt zum Studium in allen Studiengängen. Berechtigt zum Studium bestimmter Fächer oder Studiengänge. Je nach Zeugnis, kann auch die Studienberechtigung für bestimmte Bundesländer beschränkt werden. Berechtigt nur für den Studiengang Pädagogik der Kindheit. Eine Meisterprüfung und der Nachweis des Beratungsgespräches berechtigt zum Studium aller Studiengänge. Eine Fortbildung kann mit der Meisterprüfung gleichgestellt werden, wenn: a) die berufliche Fortbildung grundsätzlich auf einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung aufbaut b) es sich bei der beruflichen Fortbildung um eine öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung handelt c) der Lehrgang der beruflichen Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und die Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung vergleichbar ist. ( 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG) Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang entsprechende Berufsausbildung und eine fachlich entsprechende Berufserfahrung. Die Eignungsprüfungen finden einmal jährlich statt. Die Eignungsprüfung wird im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt. Das Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule des Landes. Die nächste Eignungsprüfung findet statt: 2018 an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Anmeldung, sowie den Prüfungen zu ggb. Zeit unter Mit dem Nachweis Ihrer schulischen Qualifikation (fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) und dem Bestehen der Deltaprüfung, erhalten Sie die Berechtigung zum Studium eines Bachelorstudiengangs. Prüfungstermin: Ort: Universität Mannheim Anmeldezeitraum direkt über die Webseite der Universität Mannheim Fachlehrer für musischtechnische Fächer Abschluss eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule Fachlehrer für musisch-technische Fächer erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge. Einer allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt wird das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. 05/

6 Vor Aufnahme des Studiums der Fächer Kunst, Musik oder Sport wird eine entsprechende Aufnahmeprüfung vorausgesetzt. Infos hierzu siehe Für das Studium des Profils Europalehramt gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen. Infos hierzu siehe Zulassungsinformationen für ausländische Studienbewerber: Infos hierzu siehe Wichtige Vorüberlegungen bei der Wahl der Studiengänge Bei den Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen darf nur ein Antrag mit einer Bewerbernummer an die Hochschule gesendet werden. Der Antrag enthält einen Hauptantrag und zwei Hilfsanträge. Das bedeutet, Sie müssen eine Wertigkeit festlegen: Der Studiengang, der für Sie Vorrang hat, sollte Ihr Hauptantrag sein, dann folgen ggf. der 1. und 2. Hilfsantrag. Kann Ihrem Hauptantrag nicht entsprochen werden, werden die Hilfsanträge jedoch erst berücksichtigt, wenn in den Studiengängen, für die Sie die Hilfsanträge gestellt haben, keine Hauptanträge mehr vorliegen. Das heißt, Hauptanträge werden immer vorrangig berücksichtigt. Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen Die Studienplätze werden zunächst nach folgenden Quoten vergeben: Härtefälle (5 %) Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Ausländische Studienbewerber/innen (8 %) Ausländische Bewerber/innen, die nicht aus EU-Staaten stammen und die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorzuweisen haben. Zweitstudienbewerber/innen (2 %) Bewerber/innen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben. Ortsbindung (1 %) Bewerber/innen, bei denen die Ortsbindung im öffentlichen Interesse liegt. Die verbleibenden Studienplätze werden im Rahmen eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Hochschuleigenes Auswahlverfahren (90 %) 90% der Studienplätze werden aufgrund eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Das bedeutet, dass bei der Studienplatzvergabe neben der schulischen Leistung (HZB-Note) auch bestimmte sonstige außerschulische Leistungen wie Berufsausbildung, Praktikum, Ehrenamt etc. bewertet werden. Füllen Sie bitte immer das Formular "Hochschuleigenes Auswahlverfahren" aus und legen Sie ihrer Bewerbung geeignete Nachweise bei, wenn eine mögliche Berücksichtigung sonstiger Leistungen überprüft werden soll. Wartezeit (10 %) Die Wartezeit errechnet sich aus der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verstrichen sind und Sie an keiner andern Hochschule immatrikuliert waren. 05/

7 Hochschuleigenes Auswahlverfahren Am Auswahlverfahren nehmen alle Studienbewerber/innen teil, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang form- und fristgerecht beworben haben und das Formular Hochschuleigenes Auswahlverfahren eingereicht haben. Da die Voraussetzungen der einzelnen Bewerber/innen in jedem Durchgang variieren und diejenigen mit den jeweils meisten Auswahlpunkten zugelassen werden, sind im Vorfeld keine Prognosen über eventuelle Chancen auf einen Studienplatz möglich. Reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular Hochschuleigenes Auswahlverfahren zusammen mit geeigneten Nachweisen ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Nachweise die genaue Art und den Zeitraum der Tätigkeit (und für den Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit auch den genauen Zeitumfang in Wochenstunden) belegen. Fehlen Nachweise für außerschulische Leistungen, ist eine Anerkennung nicht möglich, auch wenn diese auf dem Formular eingetragen sind! Es werden dann nur die schulischen Leistungen berücksichtigt! Entsprechende Bescheinigungen werden vom jeweiligen Träger / von den Schulen oder von den zuständigen Einrichtungen ausgestellt. Bitte keine Original-Belege einreichen. 05/

8 Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge Bachelor Education (Primarstufe) Abschlussbezeichnung: Bachelor of Arts Regelstudienzeit, Credit Points (CP) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Das gesamte Studium umfasst 180 Credits. Studienstruktur Das Studium gliedert sich inhaltlich in fünf Studienbereiche, denen wie folgt CP zugewiesen sind Studienbereich Fach 1 (Deutsch oder Mathematik) Fach 2 Grundbildung Deutsch oder Mathematik (je nach Wahl Ergänzung zum Fach 1) Bildungswissenschaften Schulpraxis Gesamt (plus 6 CP BA-Arbeit) CP 39 CP 40 CP 26 CP 43 CP 26 CP 174 CP (180 CP) Studiert werden die Fächer Mathematik (Fach 1 oder Grundbildung) und Deutsch (Fach 1 oder Grundbildung) sowie Fach 2. Fach 2 kann gewählt werden aus den Fächern Englisch, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Musik, naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Physik oder Technik), sozialwissenschaftlicher Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft), Sport. sowie Bildungswissenschaften und Schulpraktische Studien. Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/ Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden- Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Aufnahme des Studiums in den Fächern Kunst, Musik und Sport gelten besondere Voraussetzungen. 05/

9 Bachelor Education (Sekundarstufe) Abschlussbezeichnung: Bachelor of Arts oder Bachelor of Science Regelstudienzeit, Credit Points (CP) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Das gesamte Studium umfasst 180 Credits. Studienstruktur Das Studium gliedert sich inhaltlich in vier Studienbereiche, denen wie folgt CP zugewiesen sind Studienbereich Fach 1 Fach 2 Bildungswissenschaften Schulpraxis Gesamt (plus 6 CP BA-Arbeit) CP 75 CP 47 CP 42 CP 10 CP 174 CP (180 CP) Studiert werden zwei Fächer, die aus folgenden ausgewählt werden können: Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch Englisch, Ethik, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Geographie, Geschichte, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, Wirtschaftswissenschaft. Wenn beide studierten Fächer dem naturwissenschaftlichen Bereich angehören (Biologie, Chemie, Mathematik, Physik, Technik), machen Sie den Abschluss (Akademischer Grad) Bachelor of Science. 05/

10 Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Katholischer Theologie/Religionspädagogik oder Evangelischer Theologie/Religionspädagogik oder Islamischer Theologie/Religionspädagogik untereinander ausgeschlossen; die Kombination eines dieser Fächer mit Ethik ist nicht möglich. Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/ Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden- Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Aufnahme des Studiums in den Fächern Kunst, Musik und Sport gelten besondere Voraussetzungen. Studienvoraussetzungen für das Fach Deutsch: Kenntnis des Englischen und einer weiteren Fremdsprache. Können die Sprachnachweise bei der Immatrikulation nicht nachgewiesen werden, ist dies bis Ende des 4. Semesters nachzuholen. Die Sprachnachweise sind gemäß 1 Abs. 4 Satz 3 Rahmen VO KM Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. Studienvoraussetzungen für das Fach Englisch: Englisch Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) sowie Latinum oder Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache. Werden die sprachlichen Voraussetzungen durch das Reifezeugnis nachgewiesen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Englisch/Abiturprüfung, Sprachniveau B2 (Endnote mindestens ausreichend) 2. Kenntnis einer weiteren Sprache (4 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe oder 3 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe II) oder Latein-/Griechischkenntnisse (2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe Endnote mindestens ausreichend) Können die Sprachnachweise bei der Immatrikulation nicht nachgewiesen werden, ist dies bis Ende des 4. Semesters nachzuholen. Die Sprachnachweise sind gemäß 1 Abs. 4 Satz 3 Rahmen VO KM Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. 05/

11 Profilierung Europalehramt Im Rahmen des Studiums eines Bachelor Education (Primarstufe) oder eines Bachelor Education (Sekundarstufe) kann optional die Profilierung Europalehramt gewählt werden. Im Rahmen der Profilierung Europalehramt wird das Studium ergänzt durch Anteile im Bilingualen Lehren und Lernen sowie in kultureller Diversität. Es schließt ein verbindliches Auslandssemester mit ein. Ziel ist die besondere Qualifikation für den bilingualen Unterricht (schulisch und außerschulisch). Für das Studium der Profilierung Europalehramt gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen. Zulassungsvoraussetzungen zur Profilierung Europalehramt Vorbehaltlich sonstiger Zulassungsvoraussetzungen ist eine Zulassung für die Profilierung Europalehramt möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.) Der Notendurchschnitt der letzten vier Oberstufenkurse in einer modernen Fremdsprache ihrer Wahl muss mindestens 8 Punkte betragen. 2.) Zudem müssen Sie ein Sprachzertifikat einreichen, das Ihnen die Kompetenz B2 (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in der Fremdsprache Englisch oder Französisch bescheinigt. Die von uns anerkannten Zertifikate sind unten gelistet. Eine Kopie dieses Nachweises legen Sie Ihrer Bewerbung bei (bitte KEINE Originale). Sollten Sie zum Wintersemester 2017/18 kein Sprachzertifikat vorlegen können, ist ein Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt folgendermaßen möglich: 1.) Bewerben Sie sich um einen Studienplatz in einem normalen Lehramtsstudiengang und nehmen Sie am Auswahlverfahren teil. Idealerweise wählen Sie gleich eine für das Europalehramt mögliche Fächerkombination (siehe Tabelle unten). 2.) Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, haben Sie innerhalb des ersten Semesters die Möglichkeit, das standardisierte Sprachzertifikat nachzureichen und zum zweiten Semester ins Europalehramt zu wechseln. Sollte beim Wechsel zum Europalehramt ein Fachwechsel erforderlich sein, wird dieser nicht auf die Möglichkeit des einmaligen Fachwechsels nach der Prüfungsordnung angerechnet. Sprachzertifikat als Zulassungsvoraussetzung Nachweise in Form von standardisierten Zertifikaten über das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Die folgenden Tests bzw. Nachweise werden anerkannt: 1. Standardisierte Tests mit B2-Entsprechung für die Zielsprache Englisch IELTS, Mindestergebnis: 5.5 (Academic); 6.0 (General Training) Cambridge FCE Mindestergebnis: B Cambridge CAE or CPE, Mindestergebnis: C Cambridge ESOL, Mindestergebnis: C TOEFL paper-based, Mindestergebnis: 572 TOEFL computer-based, Mindestergebnis: 227 TOEFL internet-based (ibt), Mindestergebnis: 87 abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache mindestens zweijährige nachgewiesene Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache 05/

12 2. Standardisierte Tests mit B2-Entsprechung für die Zielsprache Französisch: DELF (Diplôme d Études en Langue Française), Niveau B2 DALF (Diplôme approfondi de Langue Française), Niveau C1 TCF DAP (Test de Connaissance du Français; Demande D Admission Préalable) AbiBac Baccalauréat (französisches Abitur) abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache European Baccalaureate mit Französisch als (bestandener) 1. oder 2. Sprache mindestens zweijährige nachgewiesene Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache Wenn Sie keinen der genannten Sprachnachweise vorlegen können, besteht die Möglichkeit eines mündlichen Sprachtests. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Frau Prof. Dr. Christa Rittersbacher (ep-eula@ph-karlsruhe.de). Fächerkombinationen und Zielsprachen der Profilierung Europalehramt Die folgende Tabelle listet die Fächer, die in der Profilierung Europalehramt als Bilingualsachfächer in Kombination mit einer Zielsprache studiert werden können. Bitte beachten Sie, dass manche Bilingualsachfächer nur in Kombination mit der Zielsprache Englisch studierbar sind. Bilingualsachfach Zielsprache Englisch Zielsprache Fanzösisch Altagskultur und Gesundheit + + Biologie + + Chemie + + Geographie + + Geschichte + + Kunst + + Mathematik + -- Musik + + Politik + + Theologie (ev.) + -- Theologie (kath.) /

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