2. Stufe 1.BImSchV und nun? Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel, Grenzwerte und Filtertechniken für Biomasseheizanlagen
|
|
- Nelly Ackermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachgespräch Heizen mit Holz im Jahr Stufe 1.BImSchV und nun? Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel, Grenzwerte und Filtertechniken für Biomasseheizanlagen Vortrag am 23. Januar 2015 am Biomassehof Borlinghausen Klaus Folie 1
2 KoNaRo - Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe Folie 2
3 (TFZ) Anwendungsorientierte Forschung Energie- und Rohstoffpflanzen Biogene Festbrennstoffe Biogene Kraft-, Schmier- und Verfahrensstoffe Vollzug der Projektförderung in Bayern (Gesamtkonzept Nachwachsende Rohstoffe) Technologie- und Wissenstransfer (u.a. Beraternetzwerk LandSchafftEnergie) Widmann, 12 L Wi 106 Folie 3
4 Gliederung Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Anwendungsbereich Zugelassene biogene (Fest-)Brennstoffe Holzbrennstoffe Nicht-Holzbrennstoffe Zentralheizungsanlagen / Einzelfeuerstätten Emissionsgrenzwerte Überwachung Techniken zur sekundären Abgasreinigung Bauformen Abscheidegrade Ausblick / Diskussionsstand Folie 4
5 Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 oftmals ungenügende Verbrennungsqualität Nachbarschaftsbeschwerden durch Geruchsbelästigung Verbrennungsverbote für Holz Novelle der 1. BImSchV im Jahr 1988: keine Begrenzung der Schadstoffemissionen bei Einzelfeuerstätten keine Begrenzung der Schadstoffemissionen für Anlagen kleiner 15 kw keine wiederkehrende Überwachung von Scheitholzkesseln Folie 5
6 Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und PAK s Im Vordergrund stehen Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Insbesondere Altanlagen sind für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich Es gilt vorrangig, die Anforderungen an den verbesserten Stand der Technik der Emissionsminderung anzupassen, um den technischen Weiterentwicklungen seit 1988 Rechnung zu tragen Folie 6
7 Entwicklung der Wirkungsgrade von Holzfeuerungen Kesselwirkungsgrade von hand- und automatisch beschickten Holzfeuerungen seit 1985 Typenprüfungen Wirkungsgrad % Scheitholzkessel Hackschnitzelkessel Pelletkessel Pellet-Brennwertkessel Quelle: TFZ nach Marktübersichten der FNR Jahr Bruhn Folie 7
8 Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und PAK s Im Vordergrund stehen Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Insbesondere Altanlagen sind für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich Es gilt vorrangig, die Anforderungen an den verbesserten Stand der Technik der Emissionsminderung anzupassen, um den technischen Weiterentwicklungen seit 1988 Rechnung zu tragen Eine nachhaltige Reduzierung der Feinstaubbelastung aus Kleinfeuerungsanlagen der 1. BImSchV ist nur mit einer Regelung zur deutlichen Senkung der Emissionen aus bestehenden Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und anspruchsvollen Grenzwerten für neue Anlagen erreichbar Folie 8
9 Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Oftmals ungenügende Verbrennungsqualität Nachbarschaftsbeschwerden durch Geruchsbelästigung Verbrennungsverbote für Holz Novelle der 1. BImSchV im Jahr 2010: Novelle der 1. BImSchV im Jahr 2010: Einführung von Emissionsgrenzwerten bei Einzelfeuerstätten Übergangsregelung für Altanlagen deutliche Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Anlagen ab 4 kw wiederkehrende Überwachung aller Zentralheizungsanlagen Folie 9
10 Gliederung Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Anwendungsbereich Zugelassene biogene (Fest-)Brennstoffe Holzbrennstoffe Nicht-Holzbrennstoffe Zentralheizungsanlagen / Einzelfeuerstätten Emissionsgrenzwerte Überwachung Techniken zur sekundären Abgasreinigung Bauformen Abscheidegrade Ausblick / Diskussionsstand Folie 10
11 1 Anwendungsbereich Die Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetztes bedürfen. d.h. Feuerungsanlagen für Holz und Kohle < 1 MW FWL Feuerungsanlagen für Stroh, Getreide < 100 kw FWL und ähnliche nachwachsende Rohstoffe Folie 11
12 Emissionsrechtliche Grundlagen in Abhängigkeit von Brennstoff und Feuerungswärmeleistung Naturbelassenes Holz Holz gestrichen, lackiert, beschichtet, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten sowie deren Reste ohne halogenorganische Beschichtungen und Holzschutzmittel* 1. BImSchV 4. BImSchV TA Luft 13. BImSchV Stroh oder ähnliche pflanzliche Stoffe Holz oder Holzwerkstoffe mit halogenorganischen Beschichtungen oder mit Holzschutzmitteln 17. BImSchV Feuerungswärmeleistung 0 0,03 0,1 1 MW Einsatz nicht zulässig * unter 1 MW nur zulässig in Betrieben der holzbe- und verarbeitenden Industrie Folie 12
13 1 Anwendungsbereich Die Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, die keiner Genehmigung nach 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetztes bedürfen. d.h. Feuerungsanlagen für Holz und Kohle < 1 MW FWL Feuerungsanlagen für Stroh, Getreide < 100 kw FWL und ähnliche nachwachsende Rohstoffe Mit einigen Ausnahmen wie z.b. Back- oder Pizzaöfen, Trocknungsanlagen (durch unmittelbare Berührung mit heißen Abgasen) Feuerungsanlagen in Kleinbrennereien (nicht mehr als 20 Betriebstage p.a.) Badeöfen zur Warm-Wasser-Bereitung Folie 13
14 Gliederung Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Anwendungsbereich Zugelassene biogene (Fest-)Brennstoffe Holzbrennstoffe Nicht-Holzbrennstoffe Zentralheizungsanlagen / Einzelfeuerstätten Emissionsgrenzwerte Überwachung Techniken zur sekundären Abgasreinigung Bauformen Abscheidegrade Ausblick / Diskussionsstand Folie 14
15 3 (1) Zugelassene Holzbrennstoffe (ohne Holzkohle, Ziffer 3a) Ziffer 4: Ziffer 5: Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, (insbesondere Scheitholz, Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen) Naturbelassenes nicht stückiges Holz (insbesondere Sägemehl, Späne, Schleifstaub sowie Rinde) Ziffer 5a: Presslinge aus naturbelassenem Holz (Holzbriketts DIN 51731, Holzpellets DINplus, oder mit gleichwertiger Qualität Folie 15
16 3 (1) Zugelassene Holzbrennstoffe (ohne Holzkohle, Ziffer 3a) Ziffer 4: Ziffer 5: Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, (insbesondere Scheitholz, Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen) Naturbelassenes nicht stückiges Holz (insbesondere Sägemehl, Späne, Schleifstaub sowie Rinde) Ziffer 5a: Presslinge aus naturbelassenem Holz (Holzbriketts DIN 51731, Holzpellets DINplus, oder mit gleichwertiger Qualität Anforderungen: nur naturbelassenes Holz verwenden Wassergehalt kleiner 20 % (mind. 1 Jahr luftig gelagert) optimale Scheitgröße (Umfang cm) Folie 16
17 3 (1) Zugelassene Holzbrennstoffe (ohne Holzkohle, Ziffer 3a) Ziffer 4: Ziffer 5: Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, (insbesondere Scheitholz, Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen) Naturbelassenes nicht stückiges Holz (insbesondere Sägemehl, Späne, Schleifstaub sowie Rinde) Ziffer 5a: Presslinge aus naturbelassenem Holz (Holzbriketts DIN 51731, Holzpellets DINplus, oder mit gleichwertiger Qualität Anforderungen: niedriger homogener Wassergehalt, keine Feuchtenester Kleinanlagen max. 35 %, Herstellerbestätigung bei w 20% scharfkantige Form (keine zertrümmerten Hackschnitzel) wenig übergroße oder sehr kleine Holzteilchen geringer Grünanteil (Laub, Nadeln) niedriger Feinanteil (Erde, Sand) Scharfe Messer Stumpfe Messer Folie 17
18 3 (1) Zugelassene Holzbrennstoffe (ohne Holzkohle, Ziffer 3a) Ziffer 4: Ziffer 5: Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, (insbesondere Scheitholz, Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen) Naturbelassenes nicht stückiges Holz (insbesondere Sägemehl, Späne, Schleifstaub sowie Rinde) Ziffer 5a: Presslinge aus naturbelassenem Holz (Holzbriketts DIN 51731, Holzpellets DINplus, oder mit gleichwertiger Qualität Anforderungen: ENplus (DINplus)-Qualität glatte, glänzende Oberfläche keine Längsrisse wenig Staubanteil relativ einheitliche Stückgröße (Länge 5 bis 40 mm) Folie 18
19 3 (1) Zugelassene Holzbrennstoffe (ohne Holzkohle, Ziffer 3a) Ziffer 4: Ziffer 5: Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, (insbesondere Scheitholz, Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen) Naturbelassenes nicht stückiges Holz (insbesondere Sägemehl, Späne, Schleifstaub sowie Rinde) Ziffer 5a: Presslinge aus naturbelassenem Holz (Holzbriketts DIN 51731, Holzpellets DINplus, oder mit gleichwertiger Qualität Nur unter bestimmten Bedingungen zulässig: Ziffer 6: Ziffer 7: gestrichenes, lackiertes, beschichtetes Holz sowie daraus anfallender Reste* Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, sonstiges verleimtes Holz* * ohne Holzschutzmittel, halogenorganische Verbindungen, Schwermetalle nur zulässig in Betrieben der holzbe- und verarbeitenden Industrie Folie 19
20 3 (1) Zugelassene Nicht-Holzbrennstoffe (ohne Brenntorf, Ziffer 3) Erschwerte Anforderungen gelten für: Ziffer 8: Ziffer 13: Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen* sonstige nachwachsende Rohstoffe** (holzartige oder nicht-holzartige Brennstoffe oder deren Mischungen) * zusätzliche Anforderungen an Dioxine, Furane und Stickoxide bei Prüfstandmessungen Einsatz nur in automatisch beschickten Anlagen zulässig Getreidebrennstoffe sind nur in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und des agrargewerblichen Sektors, die Umgang mit Getreide haben, zulässig ** es müssen genormte Qualitätsanforderungen vorliegen zusätzliche Anforderungen an Dioxine, Furane und Stickoxide bei Prüfstandmessungen Einsatz nur in automatisch beschickten Anlagen zulässig beim Einsatz des Brennstoffs im Betrieb dürfen keine höheren Emissionen wie bei Holz auftreten Nachweis über einjährliches Messprogramm Folie 20
21 3 (1) Zugelassene Nicht-Holzbrennstoffe (ohne Brenntorf, Ziffer 3) Erschwerte Anforderungen gelten für: Ziffer 8: Ziffer 13: Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen* sonstige nachwachsende Rohstoffe** (holzartige oder nicht-holzartige Brennstoffe oder deren Mischungen) Allg. Anforderung für Brennstoffe nach Ziffer 4-8 und 13 gemäß 3 (3) Maximaler Feuchtegehalt: < 25 %* * Ausnahme: Automatisch beschickte Anlagen, die durch Angabe des Herstellers für Brennstoffe mit höheren Feuchtegehalten geeignet sind Folie 21
22 Wassergehaltsänderung frisch geernteter Meterscheite 60 Bedingungen: Wassergehalt (i.d. Fm) 50 % Buche Fichte Buche Fichte Außenlagerung abgedeckt gespalten Meterscheite lufttrockenes Holz 0 Folie 22
23 Gliederung Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Anwendungsbereich Zugelassene biogene (Fest-)Brennstoffe Holzbrennstoffe Nicht-Holzbrennstoffe Zentralheizungsanlagen / Einzelfeuerstätten Emissionsgrenzwerte Überwachung Techniken zur sekundären Abgasreinigung Bauformen Abscheidegrade Ausblick / Diskussionsstand Folie 23
24 Emissionsgrenzwerte kleiner Holz-Zentralheizungen Grenzwerte gem. 5 Abs. 1 der 1. BImSchV (wiederkehrende Überwachung im Betrieb durch den Schornsteinfeger) Anlagenleistung Stufe 1 ab Stufe 2 ab * CO Staub CO Staub naturbelassenes stückiges Holz (z. B. Scheitholz, Hackschnitzel) 3 (1) Nr. 4, kw 1,0 g/nm³ 100 mg/nm³ 0,4 g/nm³ 20 mg/nm³ > 500 kw < 1 MW 0,5 g/nm³ 100 mg/nm³ 0,4 g/nm³ 20 mg/nm³ naturbelassene Holzpresslinge (z. B. Holzpellets) 3 (1) Nr. 5a kw 0,8 g/nm³ 60 mg/nm³ 0,4 g/nm³ 20 mg/nm³ > 500 kw < 1 MW 0,5 g/nm³ 60 mg/nm³ 0,4 g/nm³ 20 mg/nm³ gestrichenes, lackiertes, beschichtetes Holz bzw. Holzplatten 3 (1) Nr. 6, 7** 30 < 100 kw 0,8 g/nm³ 100 mg/nm³ 0,4 g/nm³ 20 mg/nm³ > 100 < 500 kw 0,5 g/nm³ 100 mg/nm³ 0,4 g/nm³ 20 mg/nm³ > 500 kw 0,3 g/nm³ 100 mg/nm³ 0,3 g/nm³ 20 mg/nm³ * bei Scheitholzfeuerungen ab ** nur zulässig in Betrieben der holzbe- und verarbeitenden Industrie Folie 24
25 Emissionswerte von häuslichen Zentralheizungen (Mittelwerte aus Typenprüfungen , 15 bis <50 kw) 200 (mg/nm³ bei 13 % O 2 Schadstoffemission CO 8,6 handbeschickte ZHK Hackschnitzelkessel Pelletkessel Heizölkessel Staub-Grenzwerte ,2 Staub NOx 55 Quelle: Handbuch Bioenergie-Kleinanlagen Folie 25
26 Emissionsgrenzwerte kleiner Nichtholz-Zentralheizungen Grenzwerte gem. 5 Abs. 1 der 1. BImSchV (wiederkehrende Überwachung im Betrieb durch den Schornsteinfeger) Anlagenleistung Stufe 1 ab Stufe 2 ab CO Staub CO Staub Stroh und ähnliche Stoffe, Getreide* und sonst. nachw. Rohstoffe* 3 (1) Nr. 8, 13 4 < 100 kw 1,0 g/nm³ 100 mg/nm³ 0,4 g/nm³ 20 mg/nm³ * nur in automatisch beschickten Anlagen zulässig; Getreidebrennstoffe sind zudem nur in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und des agrargewerblichen Sektors, die Umgang mit Getreide haben, zulässig Folie 26
27 Brennstoffqualität und Staubemissionen mg/nm³ (13 % O 2 ) Feuerung 1 Feuerung 2 Staubemission Feuerung 3 Typische Gehalte: Holzbrennstoffe Körnerbrennstoffe Halmgutbrennstoffe Turowski mg/kg TM Folie 27 Summe des K-, Na-, S- und Cl-Gehaltes im Brennstoff
28 Emissionsgrenzwerte kleiner Nichtholz-Zentralheizungen Grenzwerte gem. 5 Abs. 1 der 1. BImSchV (wiederkehrende Überwachung im Betrieb durch den Schornsteinfeger) Anlagenleistung Stufe 1 ab Stufe 2 ab CO Staub CO Staub Stroh und ähnliche Stoffe, Getreide* und sonst. nachw. Rohstoffe* 3 (1) Nr. 8, 13 4 < 100 kw 1,0 g/nm³ 100 mg/nm³ 0,4 g/nm³ 20 mg/nm³ * nur in automatisch beschickten Analgen zulässig; Getreidebrennstoffe sind zudem nur in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und des agrargewerblichen Sektors, die Umgang mit Getreide haben, zulässig Grenzwerte gem. Anlage 4 der 1. BImSchV (einmaliger Nachweis im Rahmen der Typenprüfung) NO x Stufe 1 ab Stufe 2 ab Dioxine, Furane CO NO x Dioxine, Furane Stroh und ähnliche Stoffe, Getreide und sonst. nachw. Rohstoffe 3 (1) Nr. 8, 13 0,6 g/nm³ 0,1 ng/nm³ 0,25 g/nm³ 0,5 g/nm³ 0,1 ng/nm³ 0,25 g/nm³ CO Folie 28
29 Überwachung der Biomasse-Zentralheizungen nach 14 Alle neuen Anlagen an einem neuen Standort müssen vor Inbetriebnahme durch den Schornsteinfeger abgenommen werden Erstmessung innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme, dann wiederkehrend alle 2 Jahre Überprüfung auf ordnungsgemäßen technischen Zustand der Anlage und auf Einhaltung der Brennstoffanforderungen im Rahmen der stattfindenden Messungen Bruhn Folie 29
30 25 Übergangsfristen für Biomasse-Zentralheizungen bei Anlagen, die vor dem errichtet wurden, gelten die Grenzwerte nach Stufe 1 auch nach dem weiter bis zur Einhaltpflicht der Grenzwerte nach Stufe 1 gelten für Feuerungsanlagen 15 kw keine Grenzwerte bis zur Einhaltpflicht der Grenzwerte nach Stufe 1 gelten für Feuerungsanlagen > 15 kw die alten Grenzwerte weiter Zeitpunkt der Errichtung bis einschl Zeitpunkt der Einhaltung der Grenzwerte der Stufe 1 Folie 30
31 Anforderungen an Scheitholzkessel Übersicht bis 1994 bis 2014 keine, ab 2015 Stufe kw nicht messpflichtig bis 2018 keine, ab 2019 Stufe 1 bis 2024 keine, ab 2025 Stufe 1 handbeschickte Anlagen Brennstoffe nach Ziffer 1 bis 5a > 15 kw Stufe ab 2017* ab 2013 alle Stufe 2 2 Jahre bis 2014 alte Werte bis 1994 ab 2015 Stufe bereits erfolgt Wochen nach Stufe 1 ab 2017* Inbetriebnahme Stufe 2 bis 2018 alte Werte ab 2019 Stufe 1 bis 2024 alte Werte ab 2025 Stufe 1 * Gilt nur bei ausschließlichem Einsatz von Brennstoffen nach Ziffer 4 in Form von Scheitholz, ansonsten ab ,15 g/m³ Staub; >15 50 kw 4,0 g/m³ CO, > kw 2,0 g/m³ CO, > kw 1,0 g/m³ CO, >500 kw 0,5 g/m³ CO Folie 31
32 Anforderungen an Pellet-/Hackgutkessel Übersicht mechanisch beschickte Anlagen 4 15 kw bis nicht messpflichtig ab 2013 alle 2 Jahre Stufe ab 2015 Stufe 2 bis 2014 keine, ab 2015 Stufe 1 bis 2018 keine, ab 2019 Stufe 1 bis 2024 keine, ab 2025 Stufe 1 Brennstoffe nach Ziffer 1 bis 5a sowie 8 und 13 > 15 kw bis bereits erfolgt alle 2 Jahre bis 2014 alte Werte ab 2015 Stufe 1 bis 2018 alte Werte ab 2019 Stufe 1 bis 2024 alte Werte ab 2025 Stufe Wochen nach Stufe 1 ab 2015 Inbetriebnahme Stufe 2 0,15 g/m³ Staub; >15 50 kw 4,0 g/m³ CO, > kw 2,0 g/m³ CO, > kw 1,0 g/m³ CO, >500 kw 0,5 g/m³ CO Folie 32
33 Emissionsgrenzwerte bei Einzelraumfeuerungsanlagen Feuerstättenart Mindestwirkungsgrad % ab Emissionsbegrenzung bei Errichtung ab ab CO g/nm³ Staub mg/nm³ CO g/nm³ Staub mg/nm³ Raumheizer mit Flachfeuerung 73 2,0 75 1,25 40 Raumheizer mit Füllfeuerung 70 2,5 75 1,25 40 Speichereinzelfeuerstätten 75 2,0 75 1,25 40 Kamineinsätze (geschl. Betrieb) 75 2,0 75 1,25 40 Kachelofeneinsätze (Flachfeuerung) 80 2,0 75 1,25 40 Kachelofeneinsätze (Füllfeuerung) 80 2,5 75 1,25 40 Herde 70 3,0 75 1,50 40 Heizungsherde 75 3,5 75 1,50 40 Pelletöfen ohne Wassertasche 85 0,4 50 0,25 30 Pelletöfen mit Wassertasche 90 0,4 30 0,25 20 Folie 33
34 Emissionswerte von Einzelfeuerstätten (Werte aus Prüfstandmessungen TFZ in 2012) mg/nm³ (13 % 800 O 2 ) Kaminofen 1 Kaminofen 2 Kachelofenheizeinsatz Staubemission unverdünntes Abgas n=3 Buche 7x7cm n=3 Fichte 7x7cm n=3 Rund mit Loch n=3 Rund ohne Loch n=3 Quader n=3 Achtkant mit Loch Brennstoffart n=3 Rinde Quader n=3 Rinde Sechskant n=2 Braunkohle Folie 34
35 Überwachung der Einzelfeuerstätten nach 14 alle Anlagen an einem neuen Standort müssen vor Inbetriebnahme durch den Schornsteinfeger abgenommen werden der Nachweis auf Einhaltung der Grenzwerte erfolgt durch Typprüfung des Herstellers, keine Messungen durch Kaminkehrer Überprüfung auf ordnungsgemäßen technischen Zustand der Anlage und Einhaltung der Brennstoffanforderungen erstmals innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme, dann wiederkehrend im Rahmen der Feuerstättenschau zweimal in 7 Jahren, also etwa alle dreieinhalb Jahre 26 Übergangsfristen für Einzelfeuerstätten bei Anlagen, die ab dem und vor dem errichtet wurden, gelten die Grenzwerte nach Stufe 1 auch nach dem weiter Bruhn Folie 35
36 26 Übergangsfristen für Einzelfeuerstätten Altanlagen (Inbetriebnahme vor ) dürfen langfristig weiterbetrieben werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte (Staub: 150 mg/m³, CO: 4,0 g/m³) nachgewiesen werden kann; der Nachweis erfolgt durch Herstellerbescheinigung bzw. einmalige Kaminkehrermessung Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte musste bis geführt werden, ansonsten Außerbetriebnahme bzw. Nachrüstung eines Staubabscheiders, je nach Alter der Anlage, ab 2015 erforderlich Datum auf dem Typenschild bis oder nicht feststellbar Zeitpunkt der Nachrüstung oder Ausserbetriebnahme Ausnahmen: Herde <15 kw Backöfen <15 kw offene Kamine Grundöfen monovalente Heizungen Oldtimer (vor 1950) Bruhn, Folie 36
37 Gliederung Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Anwendungsbereich Zugelassene biogene (Fest-)Brennstoffe Holzbrennstoffe Nicht-Holzbrennstoffe Zentralheizungsanlagen / Einzelfeuerstätten Emissionsgrenzwerte Überwachung Techniken zur sekundären Abgasreinigung Bauformen Abscheidegrade Ausblick / Diskussionsstand Folie 37
38 Techniken zur sekundären Abgasreinigung Typ Vorteil Nachteil Elektrostatische Abscheider Filternde Abscheider (z.b. Gewebefilter) Fliehkraftabscheider (z.b. Zyklon) geringer Druckverlust, kostengünstig sehr gute Abscheidung kostengünstig Probleme bei organischen Stäuben hoher Druckverlust, hoher Aufwand geringe Wirkung bei feinen Stäuben Wäscher Abgaskondensation möglich hoher Aufwand, mittlere Abscheidung Katalysator Wirkung auf Gase, geringere org.-c-belastung der Partikel sehr geringe Staubminderung Abgaskondensation zusätzlicher Wärmegewinn geringe Abscheidung Bruhn Folie 38
39 Staubminderung bei Kleinanlagen: Sekundärmaßnahmen Schornstein als Elektro- Abscheider Rauchrohreinbau Schornsteinaufbau- Abscheider Schornsteinaufbau- Abscheider Metall-Gewebefilter (Kesselanbau) Kesselanbau-Abscheider Hartmann Folie 39
40 Abscheider auf dem Schornstein: Beispiel: OekoTube (Fa. OekoSolve, Liechtenstein) Typ: Oekotube Schornsteinaufbau Reinigung: manuell (Schornsteinfeger) bis 40 kw Feuerungsleistung (Stückholz/Pellets/Hackschnitzel) Status: zugelassen und marktverfügbar, ca. >2000 Anlagen in der Schweiz Reinigung der Elektrode Stahlband- Elektrode im Schornstein Hartmann Fotos/Grafik: Fa. Oekosolve Folie 40
41 Abscheider auf dem Schornstein: Beispiel: Ruff-Kat (Ruftec AG, Holzkirchen) Typ: Ruff-Kat Schornsteinaufbau Hochspannung >20 kv Reinigung: automatisch (Vibration) Länge: ca. 1,2 m über Schornstein Status: Feldtests und Markteinführung Fotos/Werkbild : Fa. Ruftec Hartmann Folie 41
42 Abscheider für Rauchrohreinbau: Beispiel: Zumikron (Kutzner + Weber, Maisach) Typ: Zumikron Einsatz: hauptsächlich an Einzelraumfeuerungen Spülluftgebläse zur Elektrodenreinigung Reinigung: manuell (Betreiber/Schornsteinfeger) Hochspannung: kv (Stromaufnahme: 9 W, Standby: 0,5 W) Status: zugelassen und marktverfügbar, ca. >300 Elektrodenhalterung Hartmann Folie 42 Fotos/Werkbilder: Fa. Kutzner + Weber
43 Abscheider für Rauchrohreinbau: Beispiel: Airbox (Spartherm Feuerungstechnik, Melle) Typ: Airbox (für Kamineinsätze), Zubehör-Aufsatz, nur für Feuerungen des Herstellers bis 15 kw Feuerungsleistung Reinigung: manuelle durch Benutzer nach 100 h Betrieb Status: marktverfügbar Hartmann Folie 43 Foto/Werkbild: Fa. Spartherm
44 Abscheider für Heizkesselanbau: Beispiel: AL-Top (Fa. Schräder, Kamen) Typ: AL-Top, Elektrostatischer Abscheider mit Metallspäneschüttung Anbau an Kessel (im Heizkeller) Reinigung: automatisch (mit Wasser) Status: marktverfügbar (zugelassen) Reingas Wäscherfeld zur Abgasreinigung Metallspänefüllung als Abscheideoberfläche Hochspannungselektrode Rohgas Ablauf Einbaubeispiel Foto/Werkbilder: Fa. Schräder Hartmann Folie 44
45 Abscheider für Heizkesselanbau: Beispiel: Spanner SFF (Spanner Re², Neufahrn) Typ(en): Spanner SFF 20 / SFF50 / SFF100 Anbau an Kessel (im Heizkeller) Hochspannung 15 kv aktive Abreinigung (Vibration, ca.1x/tag) Spülluftgebläse zur Elektrodenreinigung Rohgas Druckverlust 40 Pa Status: Feldtests 4 Abscheiderohreingänge mit Elektrodenhalterungen Elektrodenreinigung Spüllufthülse Elektrode Reingas Rohr-Abreinigung (Vibration) Abscheide rohre Spüllufthülse Staubbehälter Hartmann Folie 45 Fotos: TFZ Werkbild : Spanner
46 Abscheider als Tiefenfilter: Beispiel: Schaumkeramikfilter (Fa. Hark GmbH, Duisburg) Typ: Schaumkeramik Tiefenfilter (Entwicklung: Fraunhofer Institut Keramische Technologien) Vollstromfilter im Feuerraum Anwendung nur Öfen des Herstellers Reinigung durch Betreiber (Waschen/ Ausblasen/Aussaugen) Thermische Regeneration im Feuerraum durch Ausbrennen Gegendruck < 5 pa Status: marktverfügbar Schaumkeramikfilter Luftkanäle zusätzliche Verbrennungsluft Brennraum Rost Werkbilder: Fa. Hark Hartmann Folie 46 Schaumkeramikeinsatz
47 Abscheider als Oberflächenfilter: Beispiel: Metallgewebefilter (Fa. Köb/Viessmann) Typ: Gewebefilter (temperaturstabil) beheizte plissierte Filterpatronen aus mehrlagigem Edelstahlgewebe pneumatische Abreinigung über Differenzdruckmessung (Druckluft erforderlich) Pe-coating erforderlich Filterwiderstand bis ca Pa ab ca. 100 kw Status: marktverfügbar Bilder: Werkbild Köb (rechts), TFZ (links) beladene Filterpatrone Filtergehäuse mit herausnehmbaren Patonen Hartmann Folie 47
48 Erfahrungen aus Feldmessungen: Spanner SF100 Typ: Elektrostatischer Abscheider Anbau an Abgasaustritt des Kessels Hochspannung: bis max. 20 kv (real: ca. 16 kv) Leistungsaufnahme: W (Netzteil: 400 W) Sprühelektroden: 12 Edelstahl-Drähte Niederschlagselektroden: 12 Edelstahlrohre Automatische Abreinigung (gekoppelt für Sprühund Niederschlagselektroden) Oehler, Hartmann Folie 48
49 Ergebnisse der Feldmessungen: Spanner SF100 HDG Bavaria Oehler, Hartmann Emissions-Grenzwert seit 2015: 0,02 g/nm³ Folie 49 Brennstoff: Mischhackschnitzel Staubmessung: Isokinetisch nach VDI Parallel in Roh- und Reingas Je 3 Wiederholungen mit 30 min Dauer
50 Zusammenfassung Filternde Abscheider Problematisch bei Naturzuganlagen (Zugprobleme) Elektrostatische Abscheider Mit Abstand der häufigster Lösungsansatz Sind größtenteils noch in der Entwicklung Eine aktive Reinigung ist für den Dauerbetrieb wünschenswert Allgemein Viele Fragen der Typ- und Funktionsprüfung sowie der Überwachung sind noch ungeklärt Hartmann, Folie 50
51 Gliederung Problemstellung und Ziel der Novellierung im Jahr 2010 Anwendungsbereich Zugelassene biogene (Fest-)Brennstoffe Holzbrennstoffe Nicht-Holzbrennstoffe Zentralheizungsanlagen / Einzelfeuerstätten Emissionsgrenzwerte Überwachung Techniken zur sekundären Abgasreinigung Bauformen Abscheidegrade Ausblick / Diskussionsstand Folie 51
52 Ausblick / Diskussionsstand Holzfeuerungen sind technisch ausgereift, zuverlässig und klimafreundlich Biomasseheizungen verursachen höhere Emissionen an Staub und Kohlenmonoxid im Vergleich zu Heizölheizungen, die Kohlendioxidemissionen sind jedoch um circa 95 % niedriger Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der aktuelle Staubgrenzwert bei Zentralheizungsanlagen (20 mg/m³) mit Anlagen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht problemlos eingehalten werden kann, vor allem bei Anlagen, die mit stärker schwankenden oder auch weniger hochwertigen Brennstoffeigenschaften zurechtkommen müssen (z.b. Hackschnitzelkessel) Es kommen derzeit nur wenige Abscheidertypen für den Einsatz an kleinen Biomassekesseln bis 100 kw in Frage Hersteller von Hackschnitzelheizungen sehen die Einführung der Stufe 2 in 2015 als sehr kritisch Folie 52
53 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bruhn Folie 53
Grenzwerte in der neuen 1. BImSchV
Abteilung Pflanzliche Erzeugung Gustav-Kühn-Str. 8, 04159 Leipzig Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg http://www.bioenergie-portal.info Bearbeiter: E-Mail: Dirk Dudziak / Reik Becker dirk.dudziak@smul.sachsen.de
MehrTechnologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
Klimaschutz in den eigenen vier Wänden Rechtliche Rahmenbedingungen für kleine Biomassefeuerungen ab 01.01.2015 Wer muss nachrüsten? Vortrag am 18. November 2014 in Abensberg Klaus Folie 1 Kompetenzzentrum
MehrNutzer- und Brennstoffeinflüsse bei handbeschickten Holzfeuerungen
TFZ aktuell richtig heizen Landwirtschaftliche Lehranstalten Bayreuth 8. Januar 213 Nutzer- und Brennstoffeinflüsse bei handbeschickten Holzfeuerungen Klaus Reisinger, Dipl. Ing. (FH) P 13 E Rs 2 Folie
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011
Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche
MehrImmissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Biomasseheizungen
Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Biomasseheizungen Inhalt Genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV TA Luft / 17. BImSchV Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen 1.BImSchV - Biomasse-Brennstoffe
MehrImmissionen von Kleinfeuerungsanlagen Novelle der 1. BImSchV
Novelle der 1. BImSchV Josef Schäfermeier Schornsteinfegerinnung Arnsberg Das Umweltbundesamt sagt zu den gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub aus der Holzverbrennung folgendes: Feinstaub aus Holzfeuerungen
MehrEine landesweite Informationskampagne von. Bernd Schmidt 23.02.11 DGH-Hörgenau
Bernd Schmidt 23.02.11 DGH-Hörgenau 1 Holzbrennstoffe Scheitholz Holzbriketts Holzpellets Hackschnitzel Handbeschickte Mechanisch beschickte Heizsysteme Heizsysteme Einzelfeuerstätten Wärmeabgabe erfolgt:
MehrEine landesweite Informationskampagne des Schornsteinfegerhandwerks in Hessen und Hessenforst. Feinstaub reduzieren und die Umwelt entlasten!
Feinstaub reduzieren und die Umwelt entlasten! 1 Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater im Handwerk Sachkundiger nach VDI 6022 - RLT A * Brandschutz * Umweltschutz * Energieeinsparung * Neutrale
Mehr- Stand der Umsetzung und Ausblick-
Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen - Stand der Umsetzung und Ausblick- Hans-Peter Ewens Bundesumweltministerium Bonn LAI - Fachgespräch Essen, 02. Oktober 2013 Ausgangslage 2005/2006 Anlagenbestand
MehrRechtliche Anforderungen an Einzelfeuerstätten und Möglichkeiten zur Abgasnachbereitung
Rechtliche Anforderungen an Einzelfeuerstätten und Möglichkeiten zur Abgasnachbereitung 1 Geschäftsführer des LIV Hessen Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater im Handwerk Sachkundiger nach VDI
MehrTÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
Bericht Nr. K 11762013S2 Überprüfung der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen für Österreich Typ: TERMOEASY 14 Firma: Palazzetti Veröffentlichung und Weitergabe
MehrEine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Landwirtschaftszentrum Haus DüsseD
Zentrum für f r nachwachsende Rohstoffe NRW Eine Einrichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Landwirtschaftszentrum Haus DüsseD 1 Neue Regeln für Biomasseheizungen im Rahmen der 1. BImSch-Novelle
MehrKaminöfen im Handel. www.umwelt.steiermark.at
Kaminöfen im Handel www.umwelt.steiermark.at Kaminöfen im Handel Dieser Folder richtet sich vor allem an jene, die händisch beschickte Öfen verkaufen und damit in Verkehr bringen. Dies sind vornehmlich
MehrRichtiges Heizen mit Holz
Schornsteinfegerinnung Hannover - Richtig Heizen - Abteilung mit Holz Technik - - Richtiges Heizen mit Holz Heizen mit Holz 05. Dezember 2008 Dipl.Ing. Andreas Barduni, Bezirksschornsteinfegermeister,
MehrNovelle der 1. BImSchV
Novelle der 1. BImSchV Referentenentwurf Dez. 2007 Feststofffeuerungsanlagen MUNLV NRW Inhalt Verfahrensstand Maßnahmen zur Emissionsminderung Regelungen im Referentenentwurf Allgemeines Einzelraumfeuerungsanlagen
MehrStaubabscheidesysteme - Studien und Erfahrungen aus Deutschland. Technologie- und Förderzentrum
Fachtagung des Schweizer Bundesamts für Umwelt (BAFU): Staubabscheidesysteme für Holzfeuerungen
MehrEWI-THERM-Dauerbrandöfen die heizen Ihnen ein!
EWI-THERM-Dauerbrandöfen die heizen Ihnen ein! nicht mehr zulässig für Deutschland! EWI-THERM-Dauerbrandöfen die sinnvolle und preiswerte Alternative zu Öl, Gas und Strom. Ihre Vorteile: schnelle Wärme
MehrAbgassystemkomponenten zur Effizienzsteigerung und Staubabscheidung an Biomasse- Feuerstätten
Abgassystemkomponenten zur Effizienzsteigerung und Staubabscheidung an Biomasse- Feuerstätten Dipl.-Ing. Wilfried Linke Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. Agenda
MehrTeil II: Elektroabscheider. Entwicklung eines kleinen E- Filters für Biomassekessel
Teil II: Elektroabscheider Prof. Dr. S. Beer Fachhochschule Amberg-Weiden, Amberg Amberg - Weiden Entwicklung eines kleinen E- Filters für Biomassekessel Prof. Dr. - Ing. Stefan Beer Einführung Projektziel:
MehrFachgespräch zur Ökodesign-Richtlinie im Rahmen von AP14 des Projekts. technischer Entwicklungsstand der Pelletsheiztechnik
Lothar Tomaschko ÖkoFEN Heiztechnik GmbH Schelmenlohe 2, 86866 Mickhausen Tel. 0 82 04/ 29 80 0, email: info@oekofen.de Fachgespräch zur Ökodesign-Richtlinie im Rahmen von AP14 des Projekts technischer
Mehrheizen.fnr.de DAS RICHTIGE HEIZEN MIT HOLZ ofenforum HOLZBEFEUERTE WÄRMESYSTEME ISH 2015 Dr. Hermann Hansen Bioenergie
heizen.fnr.de ofenforum HOLZBEFEUERTE WÄRMESYSTEME ISH 2015 Dr. Hermann Hansen Bioenergie Warum Heizen mit Holz? Überlegungen und Auswahlkriterien zu Einzelraumfeuerstätten und Zentralheizungen Brennstoffe
MehrBiomasse-Heizungen Entwicklung und Umweltaspekte
Biomasse-Heizungen Entwicklung und Umweltaspekte Dr. Hermann Hansen Rohstoffe e. V. (FNR) EUBIONET 2 Eberswalde 07.06.2007 Biomasse-Heizungen/Heizwerke Entwicklung und Umweltaspekte Inhalt Ziele der Bundesregierung
MehrRichtig heizen. Meine Tipps für nachhaltige Wärme
Richtig heizen Meine Tipps für nachhaltige Wärme Kann denn Heizen Sünde sein? Fehler beim Heizen führen zu einer hohen Feinstaubbelastung. Diese kann Ihre Gesundheit beeinträchtigen und zu Allergien, Asthma
MehrHolzfeuerungskontrolle <70 kw
Lagerung und Beurteilung des Holzbrennstoffs AWEL/VZF-Weiterbildungstag 2010 25./26. Oktober 2010 Heinz Jenal Hier Logo 6 einfügen Emissionsarmer Betrieb? Seite 2 Inhalt Anforderungen an den Holzbrennstoff
MehrVerordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV
Fachinformation 12/2009 Gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Holzfeuerung Die CO 2 -neutrale Energienutzung stellt einen wesentlichen Beitrag unserer nachhaltigen Klima- und Energiepolitik dar. Insofern
MehrEmissionsminderung bei der Verbrennung von Holz und Stroh
Fachtagung: Chancen und Risiken der Bioenergie im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung 24.-25. Januar 2012 in Göttingen Emissionsminderung bei der Verbrennung von Holz und Stroh Hans Folie 1 Technologie
MehrHAUS Februar Gebäude zukunftsfähig bauen und sanieren
Schornsteinfeger-Innung Sachsen Landesinnung HAUS 2018 22. 25. Februar Gebäude zukunftsfähig bauen und sanieren Alter Feststoffofen oder Kachelofen Was nun? Ist der Ofen aus? Tipps vom Schornsteinfeger
MehrÜberlegungen und Konsequenzen aus der Novellierung der 1.Bundesimmissionsschutzverordnung
Überlegungen und Konsequenzen aus der Novellierung der 1.Bundesimmissionsschutzverordnung Anja Behnke, Umweltbundesamt 8.11.2011 1 Themen Regelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
MehrNovellierung der 1.BImSchV Aktueller Diskussionsstand
Aktueller Diskussionsstand 1 Ausgangslage Anwendungsbereich der 1. BImSchV Errichtung, Beschaffenheit und der Betrieb von nicht genehmigungsbedürftigen kleinen und mittleren Feuerungsanlagen Derzeitiger
MehrDÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von
MehrErfahrungen der überwachenden Stellen aus der Überwachungspraxis
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Westerwaldstraße 6 53757 Sankt Augustin Tel. (02241) 3407-0 Fax (02241) 3407-10 E-Mail: ziv@schornsteinfeger.de www.schornsteinfeger.de Gesetzliche Rahmenbedingungen
MehrHeizen mit Holz Stand der Technik und Perspektiven
Aktionstag Energetische Sanierung Landratsam Traunstein, 02. April 2011 Heizen mit Holz Stand der Technik und Perspektiven Dr. Stefan Hinterreiter Hinterreiter 11 B Hi 022 Folie 1 (TFZ) Forschung, Förderung
MehrEnergiegewinnung aus Holz - effizient und umweltschonend
Netzwerk Biomasse Energiegewinnung aus Holz - effizient und umweltschonend Titel Gliederung Das Themenfeld Biomasse der EnergieAgentur.NRW Holzfeuerungen Vorteile Nachteile Folie 2 Klimaschutz Folie 2
MehrStand 26.03.2015. Vollzugsempfehlung Herstellung Organischer Feinchemikalien (OFC) - 1 -
Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von organischen Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (OFC) Stand 26.03.2015 Aufgrund der im Merkblatt
Mehrkaminöfen mit dem skandinavischen umweltsiegel nordischer schwan
kaminöfen mit dem skandinavischen umweltsiegel nordischer schwan die zukunft entsteht jetzt Ziel des Nordischen Schwanes ist es, Konsumenten die Entscheidung für umweltfreundliche Produkte zu erleichtern.
MehrAnhang 3: Kapitel , Brennstoff Altholz A II
Hinweis: Reihenfolge der einzelnen Abschnitte aus Darstellungsgründen teilweise geändert 5.4.8.2 Anlagen der Nummer 8.2: Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem
MehrMerkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)
Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2
MehrImmissionsrechtliche Beurteilung. von Gärresttrocknungen
Gärresttrocknung in Biogasanlagen Mehr als nur Bonusoptimierung? Veranstaltung der Energieberatung der Bst. Bremervörde am 24. Mai 2011 Niedersachsenhof in Verden von Gärresttrocknungen Genehmigungspfade
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010
Informationsblatt Nr. 22 Mai 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22. März
MehrNeue Konzepte zur schadstoffarmen Holzenergie-Nutzung Thomas Nussbaumer (Hrsg.)
Bundesamt für Energiewirtschaft Neue Konzepte zur schadstoffarmen Holzenergie-Nutzung Thomas Nussbaumer (Hrsg.) Neue Konzepte zur schadstoffarmen Holzenergie-Nutzung Thomas Nussbaumer (Hrsg.), Tagungsband
MehrKFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten
16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011
Informationsblatt Nr. 22 März 2011 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1 Zielsetzung Zum 22. März
MehrErste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) 1. BImSchV Ausfertigungsdatum: 26.01.2010 Vollzitat: "Verordnung
MehrStaub Gesetze - Normen
Staub Gesetze - Normen Geräteklassen nach der VDI 4206 Blatt 2 Geräteklasse Abgase von Feuerungsanlagen für die Brennstoffe Brennstoffgruppe gemäß 3 der 1. BImSchV A Naturbelassenes Holz 4, 5, 5a B Holzwerkstoffe
MehrHeizen mit Holz - Messung von Staub, CO - neue Grenzwerte - Umwelttipps vom Schornsteinfeger
Schornsteinfeger-Innung Sachsen Landesinnung HAUS 2017 2. 5. März Gebäude - effizient, regenerativ und nachhaltig Heizen mit Holz - Messung von Staub, CO - neue Grenzwerte - Umwelttipps vom Schornsteinfeger
MehrEmissionsrechtliche Anforderungen an Biomasseanlagen Was ist 2015 zu beachten?
heizen.fnr.de Was ist 2015 zu beachten? Biomasseheizkessel mit Zukunft: 12.5.2015 Dr.-Ing. Andrej Stanev Arbeitsschwerpunkte der FNR Erneuerbare Energien aus Biomasse Werkstoffe und BAW aus Nachwachsenden
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 April 2010
Informationsblatt Nr. 22 April 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22.
MehrWärmepumpe mit Erdsonde 10 kw:
Wärme aus dem Erdreich: Die Sole/Wasser-Wärmepumpe entzieht dem Erdboden Wärme mit Hilfe von Erdkollektoren oder Erdsonden und kann ganzjährig den gesamten Heizbetrieb mit Warmwasser übernehmen. Vor allem
MehrFragen und Antworten zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) (Die Fragen sind mit den jeweiligen Antworten verlinkt)
Stand: 07. August 2007 Fragen und Antworten zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) (Die Fragen sind mit den jeweiligen Antworten verlinkt) 1 1. Was wird in der 1. BImSchV geregelt
MehrDie beste Lösung Technisch und wirtschaftlich
Luft- und Umwelttechnik Energieindustrie Die beste Lösung Technisch und wirtschaftlich Mit einem kompletten Programm zur Entstaubung, Wärmerückgewinnung und Schadstoffreduktion bieten wir prozessangepasste
MehrHolzenergie, die natürliche Energie mit Zukunft
SOCASA 2008 Holz die natürliche Energiequelle Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn BWSo Holzenergie, die natürliche Energie mit Zukunft Andreas Keel, Holzenergie Schweiz Im Wald
MehrWAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN?
www.fnr.de ANFORDERUNGEN AN HALMGUTFEUERUNGEN AUS EMISSIONSRECHTLICHER SICHT WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN? DR. ANDREJ STANEV FACHAGENTUR
MehrHDG spezial. Novellierung der 1. BImSchV. Novellierung der 1. BImSchV: Neue Emissionsgrenzwerte für Holzheizanlagen Was heißt das in der Praxis?
HDG spezial Novellierung der 1. BImSchV Novellierung der 1. BImSchV: Neue Emissionsgrenzwerte für Holzheizanlagen Was heißt das in der Praxis? Martin Ecker HDG Vertriebsleiter Aus dem Inhalt Thema... Seite
MehrInformation zum Inverkehrbringen von Kohle- und Holzfeuerungen nach Artikel 20 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien Referenz/Aktenzeichen:. M142-2688 3003 Bern, Januar 2009
MehrSortimentsübersicht. Öfen. Sortimentsübersicht Öfen. Pellet- und Holzscheitofen. Günstig heizen mit Biomasse
Sortimentsübersicht Öfen Sortimentsübersicht Öfen Pellet- und Holzscheitofen Günstig heizen mit iomasse Feuer ist Leben Seitdem der Mensch das Feuer entdeckt hat, fasziniert uns brennendes Holz durch Wärme,
MehrVorstellung der aktuellen Messergebnisse
Vortrag am 12.3.8 in Mühlbach BMU-Projekt Feinstaubemissionen aus häuslichen Holzfeuerungen Vorstellung der aktuellen Messergebnisse Dipl.-Ing. (FH) Frank Ellner-Schuberth (TFZ), Straubing P 8 B el 4 Folie
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrH I N T E R G R U N D NOVELLIERUNG DER VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN
H I N T E R G R U N D NOVELLIERUNG DER VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN Neue Regelungen für Kaminöfen und Holzheizkessel Impressum Herausgeber: E-Mail: Internet: Autorin: Umweltbundesamt
MehrBeurteilungskriterien für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte Wohnungslüftung Dunstabzugsanlage
Beurteilungskriterien für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte Wohnungslüftung Dunstabzugsanlage Für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Anlagen zur Wärmerückgewinnung (Wohnungslüftung) bzw.
MehrAbsatz 1, Ziffer 8 Wir schlagen vor, die in Absatz 8 genannten Brennstoffe auch in Form von Pellets und Briketts in die Verordnung aufzunehmen.
Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BimSchV Detail-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Zu 3
MehrHeizanlagen im Vergleich Welche Heizung passt zu mir?
Heizanlagen im Vergleich Welche Heizung passt zu mir? Moosburger Solartage 16. Mai 2009 Moosburger Solartage 2009 1 Moosburger Solartage 2009 2 Womit werden deutsche Wohnungen geheizt? Strom 12,1% Fernwärme
MehrMarktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1
Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrUmweltbewusstes Heizen mit Holz Informationen zum richtigen Umgang mit Kaminen und Kaminöfen
Herausgeber: Stadt Gelsenkirchen Der Oberbürgermeister Referat Umwelt Dezember 2011 Umweltbewusstes Heizen mit Holz Informationen zum richtigen Umgang mit Kaminen und Kaminöfen Umweltbewusstes Heizen mit
MehrFragebogen ISONORM 9241/110-S
Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite
MehrAktuelle Immissionsschutzregelungen für Kleinfeuerungsanlagen
Aktuelle Immissionsschutzregelungen für Kleinfeuerungsanlagen Anja Behnke, Umweltbundesamt 24.04.09 1 Übersicht Ausgangslage Emissionen und rechtlicher Rahmen Die Novellierung der 1.BImSchV 24.04.09 2
MehrMultiplayer Anweisungen
Multiplayer Anweisungen Mit Multiplayer können Sie über das Internet oder ein lokales Netzwerk gegen echte Renngegner aus der ganzen Welt fahren. Insgesamt können bis zu 10 Personen gemeinsam fahren. Bedienung
MehrBrennwerttechnik. Die Anwendung der Brennwerttechnik bei der Pelletsheizung. Oktober 2006. Ing. Herbert Ortner
Die Anwendung der Brennwerttechnik bei der Pelletsheizung Oktober 2006 Ing. Herbert Ortner Funktionsweise der Brennwerttechnik: Das bei der Verbrennung entstehende Abgas wird bis unter die Taupunkttemperatur
MehrFestsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3.
Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden (Ökostromverordnung 2005) Auf Grund des 11 des
MehrAktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bodenschutzrecht Düngerecht Naturschutzrecht Tierseuchenrecht
MehrFörderungen NEU. für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte ab 1.
Förderungen NEU für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte ab 1. Juli 2010 Förderungen der Ressorts Umwelt, Wohnbau und Landwirtschaft
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrFeinstaubemissionen aus häuslichen Feuerungsanlagen
aus häuslichen Feuerungsanlagen Thomas Kuntke Durch die HWK Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk. Geprüfter Sachverständiger für Energieeffizienz
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrHDG spezial Novellierung der 1. BImSchV
HDG spezial Novellierung der 1. BImSchV Novellierung der 1. BImSchV: Neue Emissionsgrenzwerte für Holzheizanlagen Was heißt das in der Praxis? Martin Ecker HDG Geschäftsführer Aus dem Inhalt Thema... Seite
MehrNeue Vorschriften für
MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN Neue Vorschriften für Heizungsanlagen & Co ab 1. Januar 2015 Erläuterungen zur Neufassung Stand: Mai 2014 Impressum Herausgeber: Redaktion:
MehrAbnahmebefund für Heizungsanlagen gemäß 27 LHG-VO 2000
An den Magistrat der Freistadt Eisenstadt Hauptstraße 35 7000 Eisenstadt (in zweifacher Ausfertigung) Eisenstadt, am Abnahmebefund für Heizungsanlagen gemäß 27 LHG-VO 2000 1. Eigentümer (Mieter, Pächter
MehrEffiziente Heizsysteme in Alt- und Neubauten - die Qual der Wahl
Effiziente Heizsysteme in Alt- und Neubauten - die Qual der Wahl Folienübersicht Vorstellung Kries GmbH Typischer Energieverbrauch und Energiepreise Energieeinsparpotenziale in der Sanierung Heiztechniken
MehrErweiterung der Gärrestlagerung
Erweiterung der Gärrestlagerung Aus Sicht der Genehmigungsbehörde Schwerpunkt Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. (FH) Gabi Dederichs Landkreis Northeim Untere Wasserbehörde Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009
MehrIndustrie 4.0 in Deutschland
Foto: Kzenon /Fotolia.com Industrie 4.0 in Deutschland Dr. Tim Jeske innteract-conference Chemnitz, 07.05.2015 Entwicklung der Produktion Komplexität Quelle: Siemens in Anlehnung an DFKI 2011 07.05.2015
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrBGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4
MehrÖkologisch Heizen mit qualitativ hochwertigen Holzbrennstoffen
Ökologisch Heizen mit qualitativ hochwertigen Holzbrennstoffen Ulrich Kohlstrung enercity HolzenergieCenter Stadtwerke Hannover AG Heizen mit Holz// Folie 1 // ulrich.kohlstrung@enercity.de Inhalt > Brennstoff
MehrSEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299
SEPA Lastschriften Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014 Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de
MehrPrüfprotokoll über die Abnahmeprüfung gem. 11 Tiroler Gas- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 (TGHK-G 2013) Behörde:
Prüfprotokoll über die Abnahmeprüfung gem. 11 Tiroler Gas- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 (TGHK-G 2013) (ein Exemplar für Behörde, ein Exemplar bei der Anlage bzw. im Objekt verwahren) Aussteller:
MehrDer Vortrag besteht aus 27 Seiten! Ich habe 15 Minuten. + 1 Minute Diskussion Passt!
Der Vortrag besteht aus 27 Seiten! Ich habe 15 Minuten Also pro Seite ca. 30,3 Sek = 14 Min. + 1 Minute Diskussion Passt! Zunächst: Die Praxis in einem modernen Kammstall ohne Wärmetauscher Mit Vorraumanwärmung
MehrReinigung... 2. Normale Reingung der CheckStab Leitfähigkeitselektrode... 2. Gründliche Reinigung der Leitfähigkeitselektrode... 2
Diese Anleitung fasst einige Punkte zusammen, die für eine gute Funktion der CheckStab Geräte wichtig sind. Sie ist nicht als Ersatz für das Handbuch, sondern als Ergänzung zum Handbuch gedacht. Bitte
MehrMonitoring: Messung flüchtiger organischer Verbindungen mittels eines Flammenionisationsdetektors (FID)
Monitoring: Messung flüchtiger organischer Verbindungen mittels eines Flammenionisationsdetektors (FID) DIN EN 13526 und DIN EN 12619 (nicht bei Prozessen mit Einsatz von Lösemittel) Messprinzip: Chemi-Ionisation
MehrAktenvernichter BEDIENUNGSANLEITUNG
Aktenvernichter BEDIENUNGSANLEITUNG EINFÜHRUNG 1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir freuen uns, dass Sie sich für diesen Aktenvernichter entschieden haben. Mit diesem Aktenvernichter haben
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrContractingmodell mit einem Biomassekraftwerk zur kostengünstigen Wärmeversorgung
Contractingmodell mit einem Biomassekraftwerk zur kostengünstigen Wärmeversorgung Bremerhaven, 28.08.09 umwelttechnik & ingenieure GmbH Wöhlerstraße 42 30163 Hannover Tel.: 0511 969850-0 Fax: 0511 969850-21
MehrDie Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien
Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien Gesetzliche Grundlagen SchulG M-V 19 (4) Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allg. Hochschulreife verlassen und die
Mehr13. Holzenergie-Symposium!
www.holzenergie-symposium.ch! 13. Holzenergie-Symposium! Leitung:!Prof. Dr. Thomas Nussbaumer!!Verenum Zürich und Hochschule Luzern! Patronat:!Bundesamt für Energie! Ort:!ETH Zürich! Datum:!Zürich, 12.
MehrSchweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten
Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Fragen und Antworten Seite 1 von 6 Das Eidgenössische Department des Innern
MehrGartenfeuer schaden der Umwelt
Gartenfeuer schaden der Umwelt Gartenfeuer schaden der Umwelt Immer wenn nach den Aufräumarbeiten im Wald, auf den Feldern und in den Gärten die Gartenabfälle und das Grüngut verbrannt werden, häufen sich
MehrImmissionsschutz bei Biomasseheizungen wo geht die Reise hin?
Immissionsschutz bei Biomasseheizungen wo geht die Reise hin? Anja Behnke, Umweltbundesamt 26.02.09 1 Übersicht Ausgangslage Emissionen und rechtlicher Rahmen Die Novellierung der 1.BImSchV und weitere
Mehr