Fördermöglichkeiten für Kommunen durch den Bund
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- Anna Kramer
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1 Fördermöglichkeiten für Kommunen durch den Bund Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik Schwerin,
2 Agenda Vorstellung Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Kommunalrichtlinie KfW-Programme Marktanreizprogramm Wärme (MAP) Weitere Förderprogramme
3 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz seit 2012 angesiedelt beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) finanziert durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
4 Angebot des Service- und Kompetenzzentrums Information: aktuelle Förderinfos, Fachartikel, Publikationen, Veranstaltungshinweise, Newsletter Förderberatung: telefonisch (bundesweite Hotline: ), vor Ort Fach-, Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen: für Antragsteller und Klimaschutzmanager/innen Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz : jährliche Kommunalkonferenz mit Preisverleihung (inkl. Dokumentation) Öffentlichkeitsarbeit: Präsentation und Beratung auf Fachkongressen und -veranstaltungen, Vernetzung mit Multiplikatoren, Infotour zur KRL Verstärkte Ansprache kleiner sowie ostdeutscher Kommunen Beratung des BMU zu zukünftigen Förderschwerpunkten und den Bedürfnissen der Kommunen im kommunalen Klimaschutz / Anpassung
5 Publikationen des Service- & Kompetenzzentrums Fachpublikationen, Leitfäden, Flyer
6 Internetportal Informationen über die Aktivitäten des Kompetenzzentrums Rundum-Informationen zur Kommunalrichtlinie (Richtlinie, Merkblätter, Antragsteller-FAQ) Informationen zu weiteren Förderangeboten (Bundes- und Landesprogramme) Plattform für Vernetzung und Wissenstransfer Veranstaltungsdatenbank, KlimaNews und KSM-Stellenbörse Literaturhinweise Überblick über kommunalrelevante Klimaschutzaktivitäten mit besonderen Projektbeispielen Überblick über Beratungs- und Ingenieursbüros mit Referenzen Newsletter zur regelmäßigen Information 6
7 Agenda Vorstellung Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Kommunalrichtlinie KfW-Programme MAP Weitere Förderprogramme
8 Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
9 Verteilung der Anträge auf Bundesländer ( )
10 Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtinie 2014 Beratungsleistungen für Kommunen Klimaschutzkonzepte & -management Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen Investive Klimaschutzmaßnahmen Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement Klimaschutzmanagement Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Nachhaltige Mobilität 16 Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
11 Antragsberechtigte Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden und Landkreise sowie die von diesen gebildeten Verbünde und Zusammenschlüsse (< Einwohner Besonderheiten) öffentliche, gemeinnützige, kirchliche und religionsgemeinschaftliche Träger von Schulen und Kindertagesstätten sowie Hochschulen Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus Eingeschränkt antragsberechtigt: 100 % kommunale Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen (außer medizinische Einrichtungen und Kurbetriebe) Kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft Behinderteneinrichtungen kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften, private Unternehmen bzw. ein rechtsfähiger Zusammenschluss von mind. 30% der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebiets liegen
12 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erhöhung der Förderquote um bis zu 20% für: Haushaltssicherungskommunen Haushaltsfehlbedarf in den vergangenen und kommenden 2 Jahren Bestätigung der Kommunalaufsicht, dass erhöhte Förderquote gerechtfertigt ist Teilnahme an länderspezifischen Hilfsprogrammen Erhöhung der Förderquote auf bis zu 95% für: Nothaushaltskommunen gilt für die Förderung von Beratungsleistungen, Klimaschutzkonzepten, Teilkonzepten und Klimaschutzmanagern gilt nicht für investive Maßnahmen
13 Antragstellung Antragsfenster: 1. Januar bis 30. April 2014 Ausnahmen: Klimaschutzmanagement, ausgewählte Maßnahme und Anschlussvorhaben für KSM können das ganze Jahr beantragt werden Antragstellung: beim Projektträger Jülich (PTJ) Nur über elektronisches Antragsverfahren easy online Foto von acastrillejo
14 Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtinie 2014 Beratungsleistungen für Kommunen Klimaschutzkonzepte & -management Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen Investive Klimaschutzmaßnahmen Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement Klimaschutzmanagement Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Nachhaltige Mobilität 20 Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
15 Beratungsleistungen Was wird gefördert? Gezielte Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz (für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen) Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Förderbedingungen: 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Beratungsleistungen sind förderfähig Es liegt kein integriertes KSK vor, bzw. wird nicht vorbereitet oder beantragt Mind. 5 Beratungstage vor Ort Mindestfördersumme: 5.000,- Fotos: Grüne Fraktion Bayern 21
16 Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtinie 2014 Beratungsleistungen für Kommunen Klimaschutzkonzepte & -management Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen Investive Klimaschutzmaßnahmen Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement Klimaschutzmanagement Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Nachhaltige Mobilität 22 Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
17 Klimaschutz(teil)konzepte - Überblick = strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen Merkmale: Maßgeschneidert für Ihre Kommune Wo liegen technische und wirtschaftliche CO 2 -Minderungspotenziale? Welche Maßnahmen zur Senkung von CO 2 -Emissionen und Energieverbräuchen sind geeignet? Festlegung kommunaler Klimaschutzziele Controllingkonzept Öffentlichkeitsarbeit: Bereits begleitend zur Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten in angemessenen Umfang förderfähig
18 Klimaschutz(teil)konzepte - wesentliche Bestandteile Partizipativer Erstellungsprozess Energie- und CO 2 -Bilanz Energieund CO 2 - Bilanz Maßnahmen- katalog Klimaschutzkonzept Potenzialabschätzung Potenzialabschätzung Bestandsanalyse Öffentlichkeitsarbeit Controllingkonzept - Energie- und CO 2 -Einsparung - Erneuerbare Energien - mit Handlungsbeschreibungen Quelle: IFEU
19 Integrierte Klimaschutzkonzepte Berücksichtigung aller relevanten Handlungsfelder: eigene Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, private Haushalte, Gewerbe / Handel / Dienstleistungen, Industrie, Verkehr / Mobilität, Abwasser, Abfall, Umweltbildung die Bereiche Anpassung an den Klimawandel und nachhaltiges Flächenmanagement sollen verstärkt berücksichtigt werden Förderung: Zuschuss 65 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Pro Antragsteller kann max. ein integriertes Klimaschutzkonzept beantragt werden. CC-lizenz: Foto von Daniele Civello 25
20 Klimaschutzteilkonzepte Klimaanpassung und Klimaschutz Innovativ Klimagerechtes Flächenmanagement Anpassung an den Klimawandel Innovative Klimaschutz-Teilkonzepte Liegenschaften und Mobilität Klimaschutz in eigenen Liegenschaften Klimafreundliche Mobilität in Kommunen Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten Energie und Technik Erneuerbare Energien Integrierte Wärmenutzung in Kommunen Green-IT-Konzepte Abfall und Wasser Klimafreundliche Abfallentsorgung Klimafreundliche Trinkwasserversorgung Klimafreundliche Abwasserbehandlung Foto: BMU
21 Klimaschutzteilkonzepte Förderung: Zuschuss bis zu 50 % der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten Pro Antragsteller können max. fünf Klimaschutz-Teilkonzepte beantragt werden. Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen mit Ausnahme: TK Industrie- und Gewerbegebiete (hier max.: 50 %) Stadt Bad Hersfeld rudolpho duba@pixelio Macondo Medienproduktion Stadt Velten 27
22 Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtinie 2014 Beratungsleistungen für Kommunen Klimaschutzkonzepte & -management Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen Investive Klimaschutzmaßnahmen Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement Klimaschutzmanagement Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Nachhaltige Mobilität 28 Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
23 Klimaschutzmanagement Aufgaben eines Klimaschutzmanagers oder Klimaschutzmanagerin: Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune Projektmanagement Erfassung klimaschu tzrelevant er Daten Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO Projekt- und Prozessmanagement Partizipation Einführung EMAS Klimaschutz -standards Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Umweltbildung Moderation Kommunikation Akteursvernetzung Klimaschutz- Teilkonzepte
24 Klimaschutzmanagement Umfang der Förderung: Zuschuss von bis zu 65% (85% / 95%) der Personalkosten Sachausgaben, Literatur, Reisekosten für zusätzliches / neues Fachpersonal Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit von bis zu Euro förderfähig Förderzeitraum bei integrierten Klimaschutzkonzepten max. 3 Jahre bei Teilkonzepten max. 2 Jahre Foto: BMU Fördervoraussetzungen: Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutz(teil)konzepts Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems
25 Klimaschutzmanagement Ausgewählte Maßnahme Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)konzepts sein Beantragung während der ersten 18 Monate der Projektlaufzeit Realisierung innerhalb von 36 Monaten Investiver Charakter CO 2 -Minderungspotential von mind. 80% Förderquote bis zu 50% (bis Zuschuss) Anschlussvorhaben Förderzeitraum max. 2 Jahre (Teilkonzepte 1 Jahr) Förderquote: 40% Antragstellung in den letzten 12 Monaten der Projektlaufzeit Beispiel: Wärmegedämmte Fenster Beispiel: Umstellung auf Pedelec Fuhrpark Beispiel: Heizungssanierung Einbau Hackschnitzel- / Pelletheizung Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende der Projektlaufzeit (lückenloser Übergang) 31
26 Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtinie 2014 Beratungsleistungen für Kommunen Klimaschutzkonzepte & -management Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen Investive Klimaschutzmaßnahmen Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement Klimaschutzmanagement Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Nachhaltige Mobilität 33 Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
27 Energiesparmodelle an Kitas und Schulen Klimaschutzmanager an Kitas und Schulen: Bildungsträger werden durch KSM bei der Initiierung und Umsetzung von Energiesparmodellen unterstützt Finanzielles Anreizsystem zur Einsparung von Strom und Wärme durch bewussteren Umgang Förderquote: 65% (Erhöhung für finanzschwache Kommunen) Antragsberechtigt: Kommunen sowie öffentliche, gemeinnützige, kirchliche Träger und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus Foto: Willeke
28 Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtinie 2014 Beratungsleistungen für Kommunen Klimaschutzkonzepte & -management Ein- bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen Investive Klimaschutzmaßnahmen Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement Klimaschutzmanagement Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Nachhaltige Mobilität 35 Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
29 Investive Maßnahmen I. Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung: LED Innen- und Hallenbeleuchtung: Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs- Steuerungs- und Regelungstechnik Förderquote: 30% Voraussetzung: mind. 50% CO 2 -Einsparung Mindestfördervolumen: Euro Lüftungsanlagen: Einbau oder Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen in Nichtwohngebäuden Förderquote: 25% Voraussetzung: Energieeffizienzklasse A+ Mindestfördervolumen: Euro Foto: Tobias Zeller, pixelio.de
30 Investive Maßnahmen II. Nachhaltige Mobilität: Die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen (50%) Die Einrichtung von Wegweisungssystemen für den alltäglichen Radverkehr (40%) Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wie die Ergänzung vorhandener Wegenetze und die Einrichtung von Radabstellanlagen (40%) Fördervoraussetzung: Maßnahmen müssen Bestandteil von Klimaschutz(teil)konzepten bzw. von einem Radverkehrsplan sein Zuschussbegrenzung: Euro III. Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien: Förderquote: 50% - Zuschussbegrenzung auf Mindestfördervolumen: Euro
31 Agenda Vorstellung Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Kommunalrichtlinie KfW-Programme MAP Weitere Förderprogramme
32 KfW-Förderprogramme für Kommunen Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKK Investitionskredit Kommunen Allgemeine Infrastruktur-Investitionen sowie Beteiligungserwerb Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Konzepte und Sanierungsmanager IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Wärmeversorgung (Gas), Wasserver- und Abwasserentsorgung IKK Kommunale Energieversorgung Stromnetze, -speicher IKK-Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung IKK Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Energetische Sanierung von kommunalen Nichtwohngebäuden IKK Barrierearme Stadt Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insbes. ÖPNV % Zuschuss ,22 % 1,66% (20J) / 1,79% (30J) 0,10 % 0,15% (20J) / 0,30% (30J) 0,55 % 1,01 % (20J) / 1,17% (30J) 0,47 % 0,10 % (20J) 0,15 % (30 J) 0,30 % 0,71% (20J) zzgl. bis 12,5% Tilgungszuschuss bei Sanierung auf Effizienzhausniveau * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand
33 KfW Förderprogramm energetische Stadtsanierung (432) Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Erstellung integrierter Konzepte Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Konzepte auf Quartiersebene für 1 Jahr Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten Einsatz eines Sanierungsmanagers zur Planung und Kontrolle Sach- und Personalkosten für einen Sanierungsmanager (z.b. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens) für 3 Jahre Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten (max EUR) Nicht rückzahlbarer Zuschuss Förderung für Planung und Management Weiterleitung Zuschuss an Dritte Internet
34 KfW Förderprogramm energetische Stadtsanierung (432) Energetische Stadtsanierung Zuschuss Programm-Nr Quartiersbetrachtung Definition Quartiersbegriff: mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inkl. der öffentlichen Infrastruktur entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgrenze
35 KfW Förderprogramm energetische Stadtsanierung (432) Beispiele: Schwerin Werder Vorstadt, Wismar Alter Hafen, Stralsund-Altstadtinsel Antragsberechtigt: Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände Förderzeitraum Für ein integriertes Konzept: Das Konzept sollte innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertiggestellt und vom Auftraggeber abgenommen sein Für Sanierungsmanager: Der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre, beginnend ab Antrag bei der KfW Kumulierbarkeit: Nicht mit Mitteln des BMUB. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich Antragstellung: Direkt bei der KfW Informationen: und Kathrin Antrak@pixelio.de
36 IKK Investitionskredit Kommunen (208) Was wird finanziert? Allgemeine Infrastruktur Alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Rahmen des Vermögenshaushaltes/- planes Beteiligungen Erwerb von Beteiligungen. Damit können sich Kommunen wirkungsvoller im Bereich (inter-) kommunaler Kooperationen oder bei Neugründungen kommunaler Unternehmen im Zuge von Rekommunalisierungen engagieren, um die Versorgungssicherheit in den Regionen zu stärken. Beseitigung Hochwasserschäden Programmvorteile/ -eckpunkte Breiter Verwendungszweck Niedrige Zinsen Einfache Antragstellung 100%-Förderung* Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich** Internet
37 IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (201) Was wird finanziert? Programmvorteile/-eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in den Bereichen Wärmeversorgung durch hocheffiziente wärmegeführte KWK-Anlagen auf Erd- oder Biogasbasis und Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme sowie dezentraler Wärmespeicher und -netze Wasserver- und Abwasserentsorgung durch hocheffiziente Motoren und Pumpen Optimierung der Mess- und Regeltechnik Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, auch in Kombination mit BHKWs Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen, Umrüstung bestehender Anlagen Maßnahmen bei der Belüftung der Belebung Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet
38 IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (201) Antragsberechtigt: Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände Abruf: Innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in Einzelfällen kann diese Frist auf maximal 36 Monate verlängert werden Kumulierbarkeit: Mit anderen öffentlichen Fördermitteln grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen: Für dieselben Maßnahmen zusätzlich die KfW- Produkte Erneuerbare Energien sowie die kommunalen und wohnwirtschaftlichen KfW-Förderprodukte Energieeffizient Bauen und Sanieren zu nutzen. Ebenso ausgeschlossen: Die Kombination mit den Zuschlägen und Zuschüssen des Marktanreizprogramms des BMU, des Förderprodukts für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWK) Antragstellung: Bei der KfW Informationen: Kommunale Unternehmen werden durch das KfW-Programm 202 gefördert
39 IKK Kommunale Energieversorgung (203) Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in der Stromversorgung durch Investitionen in den Ausbau der Verteilnetze zur Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen Installation intelligenter Informations-, Kommunikationsund Netzsteuerungstechnologien zur Ertüchtigung der Verteilnetze (Smart Grids) Investitionen in die Kommunikationsinfrastruktur und in Energiemanagementsysteme zur Anbindung von Endverbrauchern an intelligente Messsysteme (Smart Metering) Dezentrale Energiespeicher (Druckluft- oder Wasserstoffspeicher, Nutzung der Gasinfrastruktur als Speicher für Wasserstoff und/oder synthetisches Methan) Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet
40 IKK Kommunale Energieversorgung (203) Förderung: Kredit ohne Höchstbetrag, bis zu 100 % Finanzierung Ihrer förderfähigen Kosten, Auszahlung zu 100 %, wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen, Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Zusage Verlängerung im Einzelfall nach Vereinbarung möglich. Aufstockung möglich, solange Ihr Vorhaben noch nicht langfristig durchfinanziert und der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist Antragsberechtigt: Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände Kumulierbarkeit: Grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen für dieselben Maßnahmen sind folgende KfW-Produkte: KfW-Produkte Erneuerbare Energien IKK Investitionskredit Kommunen (208) Marktanreizprogramm des BMU Antragstellung: Bei der KfW Informationen:
41 IKK - Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung (215) Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung in den Bereichen Straßenbeleuchtung einschl. Fußgängerüberwege Beleuchtung von Parkplätzen, Sportanlagen und sonstigen öffentlichen Freiflächen Beleuchtung in Parkhäusern/Tiefgaragen Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Lichtsignalanlagen Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen der Straßenbzw. öffentlichen Stadtbeleuchtung Internet
42 IKK - Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung (215) Förderung: Kredit, bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben, Laufzeit bis zu 10 Jahre Antragsberechtigt: Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände Antragstellung: KfW Informationen: Reiner Sturm@pixelio.de
43 IKK Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (218) Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude, die vor dem fertig gestellt worden KfW-Effizienzhäuser KfW-Effizienzhaus 55*, 70, 85, 100, KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen Wärmedämmung Fenster, Heizung, Beleuchtung Sonnenschutzeinrichtungen Lüftungsanlagen Niedrige Zinsen und Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5 % bei KfW-Effizienzhaus 500 EUR je m 2 NGF + Tilgungszuschüsse bis 12,5 % bei KfW- Effizienzhaus sowie 300 EUR je m 2 NGF bei Einzelmaßnahmen Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet
44 IKK Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (218) Antragsberechtigt: Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände Kumulierbarkeit: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich zulässig. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" oder im KfW-Programm "Erneuerbare Energien (Marktanreizprogramm, Programmnummern 271, 272, 281, 282) Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme: Die gleichzeitige Inanspruchnahme eines KfW-Kredites aus diesem Programm (Programmnummer 218) und eines Zuschusses des BAFA oder eines Kredites im oben genannten KfW- Programm "Erneuerbare Energien" für dieselbe Heizungskomponente ist nicht möglich. Antragstellung: KfW Informationen:
45 IKK - Barrierearme Stadt (233) Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Abbau von Barrieren in Öffentlichen Gebäuden Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden/ Raumgeometrie Sanitärräume, Bodenbeläge in Innenräumen Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Sportstätten, z. B. Sportplätze/- hallen, Schwimmbäder Öffentlicher Raum und Verkehr (ÖPNV) U- und S-Bahnstationen, Über-/Unterführungen abgesenkte Bürgersteige etc. Internet
46 IKK - Barrierearme Stadt (233) Förderung: Kredit ohne Höchstbetrag, bis zu 100 % Finanzierung Ihrer förderfähigen Kosten, Auszahlung zu 100% Antragsberechtigt: Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände Kumulierbarkeit: Zulässig mit anderen öffentlichen Fördermitteln Antrag: KfW Informationen: Reiner Sturm@pixelio.de
47 KfW-Förderprogramme für Kommunale Unternehmen rechtlich eigenständige Gesellschaften mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen Allgemeine Investitionen sowie Beteiligungserwerb 148 2,10% (3,15 % 20/20) IKU Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Wärmeversorgung (Gas), Wasserver- und Abwasserentsorgung 202 1,00 % IKU Kommunale Energieversorgung GuD-Kraftwerke, Stromnetze, -speicher 204 1,50 % IKU Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur 219 1,00 % zzgl. bis 12,5% Tilgungszuschuss bei Sanierung auf Effizienzhausniveau IKU Barrierearme Stadt Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insbes. ÖPNV 234 1,20 % * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Risikoklasse A (Stand: ) tagesaktuelle Konditionen unter
48 Kontaktdaten KfW Hotline Kommunen Hotline Kommunale Unternehmen Ansprechpartner: Axel Papendieck Telefon
49 Agenda Vorstellung Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Kommunalrichtlinie KfW-Programme MAP Weitere Förderprogramme
50 Marktanreizprogramm Wärme Ziel: Förderung Erneuerbare-Energien-Technologien - beispielsweise Solarthermieanlagen, Holzpellet-Heizungen und effiziente Wärmepumpen Förderung: Investitionszuschüsse (BAFA-Förderung): Kleinere Maßnahmen, die überwiegend von privaten Investoren im Ein- und Zweifamilienhausbereich durchgeführt werden. Die Förderung ist grundsätzlich auf bestehende Gebäude ausgerichtet. Vorhaben im Bereich von Neubauten sind mit Ausnahme von Anlagen für Prozesswärme und der Innovationsförderung nicht förderfähig. zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen (KfW-Förderung), KfW Programm Erneuerbare Energien Premium: Investitionen in größere Wärmelösungen werden gefördert. Diese werden zumeist im gewerblichen und kommunalen Bereich realisiert. Unter anderem große Solarkollektoranlagen, große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse. Antragsberechtigt: Unter anderem Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen oder 281 ww.erneuerbare-energien.de
51 Agenda Vorstellung Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Kommunalrichtlinie KfW-Programme MAP Weitere Förderprogramme
52 Weitere Förderprogramme KWK-Anlagen, Ziel: Anteil der KWK-Anlagen an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25% zu erhöhen. Gefördert werden: Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen, Markteinführung der Brennstoffzelle sowie Neu- und Ausbau von Wärmeund Kältenetzen Klimaschutzinitiative Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung, Ziel: Abfederung hoher Risiken bei der Übertragung von FuE-Ergebnissen in die Praxis und eine Beschleunigung der Implementierung Gefördert werden: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung
53 Weitere Förderprogramme Klimaschutzinitiative Klimaschutzprojekte für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung, Ziel: Leistung nachhaltiger Beiträge zur Verwirklichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung Gefördert werden: Einzel- und Verbundprojekte zu Beratung, Information, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und Qualifizierung in den Bereichen Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP), Ziel: Mit möglichst wenig Umweltbelastung und geringem Ressourcen- und Energieeinsatz ökonomisch wirtschaften Gefördert werden: bauliche, maschinelle und sonstige Investitionen in Deutschland. U. a. in den Bereichen Abwasserbehandlung und Wasserbau, Abfallvermeidung und verwertung, Bodenschutz und Luftreinhaltung, Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
54 Weitere Informationen Förderdatenbank des Bundes: Mecklenburg-Vorpommern Dienstleistungsportal: Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz: kommunen.klimaschutz.de/foerderung.html Stephanie
55 Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte! beim Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken Köln Tel.: 0221 / Britta Sommer Zimmerstraße Berlin Tel.: 030 / Mail: kontakt@klimaschutz-inkommunen.de Zimmerstraße Berlin Tel.: 030 / kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de 70
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