Rettungshundearbeit im DRK Landesverband Sachsen e.v.
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- Irmela Koch
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1 Teil III Rettungshundearbeit im DRK Landesverband Sachsen e.v. Teil III Rettungshundearbeit im DRK Landesverband Sachsen e.v. 1. Grundsätzliches 2. Aufgaben 3. Voraussetzungen 3.1. Rettungshundeführer 3.2. Rettungshund 4. Organisation auf LV-/ KV-Ebene 4.1. Mitarbeit in der Rotkreuzgemeinschaft 4.2. Gründung von Rettungshundestaffeln 4.3. Staffelleitertagung 5. Leitung und Führung von Rettungshundestaffeln 5.1. Leitung der Rettungshundestaffel (als Gliederung in der Vereinsstruktur) 5.2. Führung der Rettungshundestaffel (als taktische Einsatzformation) 6. Ausstattung 7. Ausbildung 7.1. Rettungshundeführer/ Suchtrupphelfer 7.2. Zugführer RH 7.3. Leiter der Rettungshundestaffel 7.4. Ausbilder 7.5. Rettungshund a) Eignungstest b) Ausbildung c) Prüfung 8. Mitwirkung bei Einsätzen 9. Informationsweitergabe nach dem Einsatz Seite 1 von 7
2 1. Grundsätzliches Die DRK Rettungshundearbeit ist bei den Bereitschaften angesiedelt und Bestandteil des Fachdienstes Sanitätsdienst. Die Rettungshundearbeit ist damit Teil des rotkreuzspezifischen Wirkens und ermöglicht national und international die Verhütung und Linderung menschlichen Leidens durch den Einsatz ehrenamtlich tätiger Menschen im DRK. Grundsätzlich darf ein Rettungshundeeinsatz nur von ausgebildeten, einsatzfähigen und gemäß Prüfungsordnung geprüften Rettungshundeteams durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Einsatzfähigkeit trifft der diensthabende Staffelführer in eigener Verantwortung. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers oder wird diesem von dritter Seite für die Rettungshundearbeit dauerhaft zur Verfügung gestellt. Rechtlich ist innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes (z.b. bei Ausbildung und Einsätzen) der zum Dienst eingebrachte Rettungshund mit jedem Rettungsmittel gleichzusetzen, das der DRK Helfer aus seinem persönlichen Eigentum für die Durchführung von satzungsgemäßen Aufgaben im DRK zur Verfügung stellt. Zur redaktionellen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Handbuch bei der Personenbezeichnung nur die maskuline Form benutzt: gleichwohl ist die feminine Form jeweils auch gemeint. 2. Aufgaben Die Tätigkeiten der DRK Rettungshundestaffeln ergeben sich aus den Einsatzindikationen im hier gegenständlichen RHS-Handbuch Teil I und aus den Aufgaben im zugehörigen Teil II. Zur Unterstützung der Sucharbeit bedarf es neben der Mitwirkung der Rettungshundeteams ggf. auch der Unterstützung andere Fachdienste des Roten Kreuzes oder anderer Hilfsorganisationen z.b. zur Unterstützung bei Rettung und Bergung in schwierigem Gelände und sonstiger Hilfeleistungen. Wassersuche und Mantrailing befinden sich im DRK Landesverband Sachsen aktuell noch im Aufbau und werden daher in diesem Dokument nicht vollumfänglich behandelt. 3. Voraussetzungen Zusätzlich zu den in den Teilen I und II genannten Voraussetzungen gelten im DRK Landesverband Sachsen e.v. weitere Anforderungen: 3.1. Rettungshundeführer Aktive Mitgliedschaft im Roten Kreuz Mindestalter für den Einsatz: 18 Jahre Gesundheitliche Eignung nach den gültigen Bestimmungen 3.2. Rettungshund Höchstalter bei Ausbildungsbeginn: fünf Jahre Gesundheitliche Eignung. Die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung trägt der Hundeführer. Die Zulassung zur Ausbildung obliegt der Staffelleitung der jeweiligen Rettungshundestaffel Seite 2 von 7
3 Wesensfestigkeit, d.h. der Hund muss sich ohne Einfluss des Hundeführers anderen Personen und Hunden gegenüber neutral und sozialverträglich verhalten. Der Nachweis darüber wird durch den Rettungshunde-Eignungstest erbracht. 4. Organisation auf LV-/ KV-Ebene 4.1. Mitarbeit in der Rotkreuzgemeinschaft Der Rettungshundeführer ist ein ehrenamtlicher Helfer der Bereitschaften im Deutschen Roten Kreuz mit allen zugehörigen Rechten und Pflichten. Die Zuständigkeit für die Rettungshundearbeit liegt organisatorisch bei der Kreisbereitschaftsleitung. Es ist durch die Kreisbereitschaftsleitung zu berücksichtigen, dass Rettungshundeführer ein zeitaufwändiges Ausbildungs- und Trainingsprogramm durchzuführen haben. Die Möglichkeit, dieses zu absolvieren, ist ihnen einzuräumen Gründung von Rettungshundestaffeln Der DRK Landesverband Sachsen e.v. wirkt darauf hin, dass flächendeckend so viele einsatzfähige DRK Rettungshundestaffeln vorhanden sind, dass jeder Punkt innerhalb des Gebietes des DRK Landesverbandes Sachsen binnen zwei Stunden durch eine DRK Rettungshundestaffel erreicht werden kann. Einrichtung und Betrieb von Rettungshundestaffeln sind grundsätzlich zeitlich und finanziell sehr aufwändig. Eine Koordination der Neugründung von Rettungshundestaffeln ist zwingend notwendig. Deshalb soll sich der zuständige DRK Kreisbereitschaftsleiter vor Aufstellung von neuen Rettungshundestaffeln ins Benehmen mit der DRK Landesbereitschaftsleitung setzen Staffelleitertagung Zweimal jährlich wird durch die Landesleitung der Bereitschaften eine Staffelleitertagung organisiert. Geleitet wird diese Tagung durch den Landesleiter oder den durch ihn beauftragten Fachberater Rettungshundewesen. Die Anwesenheit des Referenten Bereitschaften wird ausdrücklich gewünscht. Teilnahmeberechtigt sind je durch den DRK Landesverband Sachsen anerkannter Rettungshundestaffel: Staffelleiter oder stellvertretender Staffelleiter Ausbildungsleiter ein Zugführer Kreisbereitschaftsleiter des jeweiligen Kreisverbands Entsprechend der Tagesordnung können darüber hinaus weitere Personen (z.b. RH- Prüfer) als Gäste oder Fachreferenten geladen werden Seite 3 von 7
4 5. Leitung und Führung von Rettungshundestaffeln Wie im DRK üblich greift auch im Rettungshundewesen eine strukturelle Zweiteilung. Einerseits können in Abhängigkeit von lokalen Gegebenheiten im DRK Kreisverband Rettungshundestaffeln eigene organisatorische Gliederungen innerhalb der Bereitschaften bilden (als besondere Gruppen oder eigenständige Bereitschaften). Andererseits stellen Rettungshundestaffeln in taktischer Hinsicht Einsatzformationen dar. Dem entsprechend müssen auch hier Leitungs- und Führungsfunktion unterschieden werden Leitung der Rettungshundestaffel (als Gliederung in der Vereinsstruktur) Die Rettungshundestaffel wird durch eine Staffelleitung geleitet. Sie besteht aus einem Staffelleiter, einem stellvertretenden Staffelleiter und einem Ausbildungsleiter. Der Staffelleiter und der stellvertretende Staffelleiter werden durch die Staffelmitglieder gewählt, durch die Kreisbereitschaftsleitung bestätigt und der Landesbereitschaftsleitung gemeldet. Der durch die Staffelleitung eingesetzte Ausbildungsleiter muss die im Punkt 7.4. (Ausbildung) definierten Vorgaben erfüllen und durch den Kreisausbildungsbeauftragten bestätigt werden Führung der Rettungshundestaffel (als taktische Einsatzformation) Im Einsatzfall wird die Rettungshundestaffel durch den Zugführer RH geführt. Der Zugführer RH wird durch die zuständige Kreisbereitschaftsleitung ernannt. 6. Ausstattung Es gelten die Ausstattungsanforderungen aus Teil II. Eine Mehrfachnutzung der Ausrüstungsgegenstände durch unterschiedliche Fachdienste in einem DRK Kreisverband ist zur Kostenreduzierung anzustreben. 7. Ausbildung 7.1. Rettungshundeführer/ Suchtrupphelfer Zusätzlich zu der im Teil II festgelegten Ausbildung müssen Rettungshundeführer und Suchtrupphelfer folgende Grundqualifikationen und Kenntnisse nachweisen: RK-Einführungsseminar Sanitätsdienstausbildung 7.2. Zugführer Zusätzlich zur Ausbildung als Zugführer (inklusive der vorher zu absolvierenden Gruppenführerausbildung und unter Beachtung der zeitlichen und erfahrungsbezogenen Vorgaben der Verfahrensanweisung zur Führungskräftequalifikation) muss folgende Voraussetzung erfüllt sein: Mindestens 1 Jahr aktive Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen einer Rettungshundestaffel Seite 4 von 7
5 7.3. Leiter der Rettungshundestaffel Zusätzlich zur Ausbildung für Rettungshundeführer/Suchtrupphelfer soll der Staffelleiter die Qualifikation eines Bereitschaftleiters besitzen. Diese sind spätestens in der ersten Wahlperiode zu erwerben Ausbilder Voraussetzungen: Abgeschlossene Grundausbildung als Rettungshundeführer/ Suchtrupphelfer 2 bestandene Prüfungen gemäß GemPPO 1 Jahr Einsatzerfahrung, dabei jedoch mindestens 10 Einsätze als Rettungshundeführer RK-Aufbauseminar Leiten und Führen von Gruppen Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung Hospitation als Ausbilderanwärter Wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind, kann durch erfolgreiche Teilnahme am Ausbildergrundlehrgang die Befähigung zur selbständigen Ausbildung von Rettungshundeteams erlangt werden. Die Erteilung der Ausbildungsberechtigung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Ausbilderanwärters gegenüber der Landesbereitschaftsleitung. Belege zur Erfüllung der genannten Voraussetzungen müssen schriftlich dokumentiert dem Antrag beiliegen. Wechselt ein Ausbilder aus anderen rettungshundeführenden Organisationen zum DRK Landesverband Sachsen e.v., so ist durch den Fachberater Rettungshundewesen gemeinsam mit der Landesbereitschaftleitung zu prüfen, ob die oben angeführten Bedingungen bereits erfüllt sind. Auch hierfür ist ein Antrag mit Belegen an die Landesbereitschaftsleitung zu richten. Die Landesbereitschaftsleitung genehmigt den jeweiligen Antrag nach Prüfung und Zustimmung durch ihren Fachberater Rettungshundewesen. Die Ausstellung der Lehrbefähigung erfolgt durch den DRK Landesverband Sachsen e.v Rettungshund a) Eignungstest Spätestens 1 Jahr nach Beginn der Ausbildung ist der Eignungstest entsprechend der gültigen GemPPO durchzuführen. Im Ergebnis dieses Eignungstest entscheidet die Staffelleitung über die weitere Ausbildung des Hundes zum Rettungshund. b) Ausbildung Die Ausbildung zum Rettungshund erfolgt auf Standortebene. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung ist der Staffelleiter in Abstimmung mit der Kreisbereitschaftsleitung zuständig. Die Ausbildung obliegt dem Ausbildungsleiter sowie den eingesetzten Ausbildungsassistenten, welche vom Ausbildungsleiter bestimmt werden. Das Ausbilderteam entscheidet gemeinsam mit dem Hundeführer über die auszubildende Sparte. Dabei sind die Eignung des Teams und der Bedarf in der Staffel und im Landesverband zu berücksichtigen. In Sachsen ist die Ausbildung in der Sparte Fläche zu favorisieren. Bei Ausbildung in mehr als einer Sparte müssen teilweise Vorgaben, die in den Prüfungsordnungen enthalten sind, eingehalten werden. Das Team sollte sich jedoch auf eine Sparte bis zum erfolgreichen Ablegen der ersten Prüfung zu konzentrieren. Um die Ausbildung des Hundes bzw. des Hundeführers zum geprüften Rettungshundeteam in ca. 3 Jahren zu gewährleisten, muss der Hundeführer regelmäßig Seite 5 von 7
6 an den Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dabei ist ein Ausbildungsnachweis durch den Hundeführer zu führen, in dem der Ausbilder die durchgeführte Ausbildung mit seiner Unterschrift bestätigt. Ausbildungsinhalt: Gehorsamsausbildung Verweistest Gerätearbeit (Pflicht bei Hunden in der Ausbildungssparte Trümmer) Suchen in der entsprechenden Sparte (Fläche, Trümmer, Mantrailing, Wasserortung) Trainingsmaßnahmen in der Staffel sind als Pflichttermine wahrzunehmen. Ein Fernbleiben von der Ausbildung stellt eine Ausnahme dar und ist dem Ausbildungsleiter oder dem Staffelleiter im vorab mitzuteilen. Der Zeitraum bis zur ersten Prüfung sollte vom Ablegen des Eignungstestes an höchstens drei Jahre betragen. Über Ausnahmen entscheidet die Staffelleitung unter Beachtung des in der GemPPO festgelegten Höchstalters zur Zulassung zur ersten Prüfung. Bei nicht bestandener Prüfung ist eine Verlängerung des Ausbildungszeitraumes nach eingehender Prüfung durch den Ausbilder der Staffel möglich. Es sind durch den Ausbilder geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsergebnisse zu ergreifen. Über die Zulassung zu weiteren Prüfungen entscheidet der Staffelleiter in Abstimmung mit dem Ausbilder unter Beachtung der Vorgaben der GemPPO. c) Prüfung Der DRK Landesverband Sachsen e.v. richtet nach Bedarf mindestens zwei Rettungshundeprüfungen pro Jahr aus. Die Organisation der Prüfung koordiniert der Prüfungsleiter gemeinsam mit dem DRK Landesverband Sachsen e.v. und der ausrichtenden Staffel. Die Durchführung erfolgt im Rotationsbetrieb bei allen DRK Rettungshundestaffeln im DRK Landesverband Sachsen e.v. Alle Rettungshundeteams, die noch keine erfolgreiche Prüfung gemäß GemPPO absolviert haben, müssen eine Vorprüfung, die sich an der Prüfung gemäß GemPPO orientiert, ablegen. Die Vorprüfung wird mindestens einen Monat vor der Prüfung zentral organisiert und durch je einen anwesenden Ausbilder der Staffeln gemeinsam nach den Kriterien der gültigen GemPPO bewertet. Ist das Ergebnis der Vorprüfung in einer Teilprüfung schlechter als Note 4, darf das Team nicht an der Prüfung teilnehmen. Der Fachberater Rettungshundewesen ist verpflichtet, im Falle einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung bzw. bei Prüfungsverzicht die Rettungshundeplakette einzuziehen. Rettungshundeteams, die aus einer anderen rettungshundeführenden Organisation in eine DRK-Rettungshundestaffel wechseln, müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ihre Qualifikation nachweisen. Über die Anerkennung einer nicht nach GemPPO abgelegten Prüfung entscheidet die Landesbereitschaftsleitung in Abstimmung mit dem Fachberater Rettungshundewesen Seite 6 von 7
7 8. Mitwirkung bei Einsätzen Zusätzlich zu den im Teil II festgelegten Bedingungen zur Mitwirkung bei Einsätzen gilt: DRK Rettungshundestaffeln dürfen nur dann in den Einsatz gehen, wenn sie von ihrer zuständigen Kreisbereitschaftsleitung eine Freigabe dafür erhalten haben. Da Rettungshundeeinsätze in der Regel die Kreisverbandsgrenzen überschreiten, ist das Führungs- und Lagezentrum des DRK Landesverbandes Sachsen umgehend in Kenntnis zu setzen. 9. Informationsweitergabe nach dem Einsatz Siehe Teil II Seite 7 von 7
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