Durchführungsbestimmungen

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1 Inhaltsverzeichnis Seite Punkt Inhalt 02 Inhaltsverzeichnis / Impressum Durchführungsbestimmungen Veranstalter Verantwortliche für Durchführung Spieltechnische Bestimmungen Richtlinien der TK zur Spieldurchführung Nachwuchsmeisterschaften Pokal-Meisterschaften M/F Allgemeine Festlegungen Richtlinien der Schiedsrichter-Kommission Finanzen Saison 2016/ Sonstiges Impressum Herausgeber: Vorsitzender: Redaktion: Vorsitzender: Redakteur: Spielkreisleitung (SKL) Dresden Jens Hiob Technische Kommission (TK) der SKL Dresden Jens-Uwe Fischer Steffen Köhlert 2 S eite

2 1 Veranstalter Spielkreisleitung Dresden Bankverbindung: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE BIC-/SWIFT-Code: OSDDDE81XXX Vorsitzender TK Vorsitzender Schatzmeister Schiedsrichterwart Jugendkoordinator Jens Hiob Glück-auf-Weg Bannewitz OT Hänichen Tel.: / (AB) Fax: / dhv-post@web.de Jens-Uwe Fischer Frankenstr Dresden Tel.: 0351 / Mobil: 0178 / skdresden@sachsenhandball.de Steffen Köhlert Rennersdorfer Str Dresden Mobil: / koehlert@online.de Torsten Kretschmer Nürnberger Str Dresden Mobil: 0174 / kretschmer@usvtudresden-handball.de Dirk Winking Augsburger Straße57a Dresden Tel.: 0351 / (d) 0351 / (f) dirk.winking@gmx.de 3 S eite

3 2 Mit der Durchführung beauftragt: Vorsitzender Technische Kommission (TK) der SKL Dresden Spielleitende Stelle Jens-Uwe Fischer Frankenstr Dresden Tel.: 0351 / Mobil: 0178 / skdresden@sachsenhandball.de Bei Abwesenheit von Sportfreund Fischer entnehmt bitte der HVS-Seite die alternative Kontaktperson, um spielrechtliche Absprachen bzw. verbindliche Entscheidungen zu Spielverschiebungen und -absagen zu treffen. 2.1 Staffelleiter I. Liga (Männer) Christian Perlbach 331-M1 Münchner Str Dresden Mobil 0173/ christian.perlbach@gmx.de 2.2 Staffelleiter II. Liga (Männer) Steffen Köhlert 331-M2 Rennersdorfer Str Dresden Tel.: 0351 / Mobil: / klm@online.de 2.3 Staffelleiter III. Liga (Männer) Philipp Winkler 331-M3 Zu den Kleingärten Kesselsdorf Mobil 0177 / Post-an-Philipp-Winkler@web.de 2.4 Staffelleiter I./II. Liga (Frauen) Jürgen Klapschuweit 331-F1, 331-F2 Gustav-Graf-Str Meißen Mobil: 0162 / juergen-klapschuweit@web.de 4 S eite

4 2.5 Spielwart Torsten Kretschmer Pokal M/F Nürnberger Str Dresden Mobil: 0174 / kretschmer@usvtudresden-handball.de Jungenspielwart - mjb Sophia Manthey 331-mB Frankenbergstr Dresden Mobil / sophia_manthey@yahoo.de Jungenspielwart - mjc Sylvio Brosch 331-mC Grundbachtal Kurort Hartha Tel.: / Mobil: 0176 / sylvio.brosch@t-online.de Jungenspielwart - mjd Sylvio Brosch 331-mD Grundbachtal Kurort Hartha Tel.: / Mobil: 0176 / sylvio.brosch@t-online.de Jungenspielwart - mje Torsten Kretschmer 331-mE Nürnberger Str Dresden Mobil: 0174 / kretschmer@usvtudresden-handball.de Spielwart - gjf n.n. 331-gF 5 S eite

5 2.7.1 Schiedsrichter- Andreas Juhrsch Ansetzer Zaschendorfer Str Meißen Mobil: 0174 / andreas-juhrsch@web.de Schiedsrichter- Torsten Kretschmer Wart Nürnberger Str Dresden Mobil: 0174 / kretzschmer@usvtudresden-handball.de 2.8 Kreisrechtskammer Carsten Brunzel SK Dresden Palaisplatz Dresden Tel.: 0351 / brunzel@dresdner-fachanwaelte.de 2.9 Geschäftsstelle Handball-Verband Sachsen e.v. des HVS Am Sportforum Leipzig Tel.: 0341 / (d) 0341 / (f) Internet: info@hvs-handball.de 2.10 Spielbezirk Jens George Sachsen-Mitte Talstraße Dresden Tel.: 0351 / Mobil: 0175 / jegeorge@gmx.de 6 S eite

6 3 Spieltechnische Bestimmungen Durchführungsbestimmungen Die Meisterschaften werden gemäß den Internationalen Spielregeln für Hallenhandball, den Kommentaren, Erläuterungen und dem Auswechselraum- Reglement der IHF, den Satzungen und Ordnungen des DHB mit den Zusatzbestimmungen des HVS und den Durchführungsbestimmungen der SKL Dresden ausgetragen. Die Vereine, die eine Mannschaft zur Teilnahme an den Meisterschaftsspielen des Spielkreises Dresden gemeldet haben, sind verpflichtet, bis zum Ende der Saison 2016/17 durchzuspielen und alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der SKL Dresden sowie den anderen Vereinen zu erfüllen! 3.1 Meldebogen für die Saison 2017/18 Der Meldebogen (Vordruck siehe NEWS ) ist an den TK-Vorsitzenden der SKL Dresden per Post oder Mail zu senden! Abgabetermin: (Anforderungen nach neuer Schiedsrichterordnung beachten!) Vorplanung Saison 2017/18 für Nachwuchsbereich: - kein Spielbeginn vor 09:00 Uhr - Anwurf Kinder- und Jugendspiele nur bis 16:00 Uhr (außer A-Jugend-Spiele) - auf Grund zu vieler Verlegungen sind an den Wochenenden zu Ferienbeginn und -ende keine Spiele anzusetzen - Ansetzungen in den Ferien sind nicht statthaft - ab der F-Jugend besteht Ausweispflicht Ausnahme: Schriftliches Einverständnis der Mannschaften muss dem TK-Vorsitzenden vorliegen! Erwachsenen- und Nachwuchsbereich: - erforderlicher Tausch von Schlüsselnummern und Spielen, die vom Rahmenspielplan abweichen, sind mit der gegnerischen Mannschaft abzustimmen und die TK ist sofort zu informieren; - das Zurückziehen gemeldeter Mannschaften während der Planungsphase und im laufenden Spielbetrieb zieht automatisch eine Ordnungsgebühr nach sich; - kein Nachmelden von Mannschaften während der Planungsphase; 7 S eite

7 3.2 Spielmodus Die Spiele im Erwachsenenbereich werden in einer doppelten Punktrunde ausgetragen Die Spiele im Nachwuchsbereich werden wie folgt ausgetragen: Nachwuchsligen - männlich KLmJB: Doppelte Punktrunde (Hin- und Rückspiel) zur Ermittlung des Kreismeisters. KLmJC: Doppelte Punktrunde (Hin- und Rückspiel) zur Ermittlung des Kreismeisters. KLmJD (Turnierform): Dreifache Punktrunde (Hin- und Rück- und Hinrunde) zur Ermittlung des Kreismeisters. Letzter Spieltag mit Teilnahme aller Mannschaften und gemeinsamer Siegerehrung. Spielreihenfolge in der Priorität der Plätze. KLmJE (Turnierform): Doppelte Punktrunde (Hin- und Rückspiel) als Vorrunde in den SK Elbe/Röder und Dresden bis zum Doppelte Punktrunde (Hin- und Rückspiel) der auf den Plätzen 1 bis 3 stehenden Mannschaften der Vorrunde zur Ermittlung des Bezirksmeisters ab Doppelte Punktrunde (Hin- und Rückspiel) der verbliebenen Mannschaften zur Ermittlung des Siegers im Kreis-Pokal in den SK Elbe/Röder und Dresden ab Nachwuchsligen - weiblich BLwJD (Turnierform): Dreifache Punktrunde (Hin- und Rückspiel-Hinspiel) zur Ermittlung des Bezirksmeisters. Letzter Spieltag mit Teilnahme aller Mannschaften und gemeinsamer Siegerehrung. Spielreihenfolge in der Priorität der Plätze. BLwJE (Turnierform): Dreifache Punktrunde (Hin- und Rückspiel-Hinspiel) zur Ermittlung des Bezirksmeisters. Letzter Spieltag mit Teilnahme aller Mannschaften und gemeinsamer Siegerehrung. Spielreihenfolge in der Priorität der Plätze. Für alle gemeldeten Mannschaften in den Nachwuchsligen ist eine Teilnahme an den Meisterschafts- bzw. Pokalrunden Pflicht. 8 S eite

8 Bitte beachten: Durchführungsbestimmungen Die Planung des weiterführenden Spielbetriebes obliegt dem Jungenspielwart Sportfreund Hartmann. Für alle Mannschaften, die daran teilnehmen, ist der Meldetermin: 14 Tage nach dem letzten Spieltag der Vorrunden in die ONLINE-PLANUNG durch den Verantwortlichen einzutragen. Für den weiterführenden Spielbetrieb sind durch die Vereine rechtzeitig Hallenzeiten zu reservieren und mit dem Meldetermin dem Jugendspielwart Sportfreund Hartmann mitzuteilen. 3.3 Durchführungsbestimmungen im Nachwuchsspielbetrieb Jugend C-F im Bereich der SBL Sachsen-Mitte für die Saison 2016/17. Gespielt wird nach den Regularien des Handball-Verbandes Sachsen in der Fassung Die Umsetzung einer einheitlichen Wettkampfstruktur für den Kinder- und Jugendhandball im Bereich des Handball-Verbands Sachsen vom C-Jugend Offensive Raumdeckung in Form einer 2-Linien-Abwehr (1:5, 3:3) ist zu spielen. Hinweis: Manndeckung als offensivste Deckungsformation ist weiterhin gestattet, jedoch keine Einzelmanndeckung (4:0+2, 5:0+1), keine 6:0-Abwehr und 5:1-Abwehr. Torhüter dürfen nicht als überzählige Feldspieler über Mittellinie hinaus. 4:2-Abwehr, wenn der gegnerische Angriff mit zwei Kreisläufern spielt, ist gestattet. Zeitstrafen sind als kollektive Strafen zu werten. D.h., der fehlbare Spieler verlässt für die vergebene Zeitstrafe die Spielfläche und die Mannschaft spielt in Unterzahl weiter. Gleiches trifft bei ausgesprochenen Zeitstrafen gegen den Trainer zu. Beim Spielen in Unterzahl: Die in Unterzahl verteidigende Mannschaft kann in unterschiedlichen offensiven (z.b. 3:2, 1:4) oder defensiven (5:0) Formationen verteidigen. Mit Wiederherstellung der Gleichzahl muss jedoch wieder eine offensive Abwehrformation eingenommen werden D-Jugend Im ganzen Spiel kann Manndeckung gespielt werden. Hinweis: Gefordert wird mindestens eine offensive 1:5-Raumdeckung. Einzelmanndeckung ist untersagt (5:0+1, 4:0+2). Torhüter dürfen nicht über die Mittellinie hinaus. Zeitstrafen sind persönliche Strafen, die Mannschaft darf ergänzt werden. Gemischte Mannschaften sind möglich (nur Mädchen bei Jungen). Spiele werden im Spiel 6:6 und in Turnierform gespielt. 9 S eite

9 3.3.3 E-Jugend Es wird generell während der gesamten Spielzeit nur mit Manndeckung gespielt (ganzes Feld oder ab der Mittellinie oder Hälfte des eigenen Spielfeldes). Torhüter dürfen generell nicht über die Mittellinie hinaus. Penalty statt 7-Meter. Zeitstrafen sind persönliche Strafen, die Mannschaft darf ergänzt werden. Gemischte Mannschaften sind möglich (nur Mädchen bei Jungen) Spiele werden im Spiel 6:6 und in Turnierform gespielt F-Jugend Handballspiele sollen, wenn immer möglich, auf dem Quer-Feld im Spiel 4+1 gespielt werden. Falls dies nicht möglich ist, wird in der Halle in Längsrichtung auf einer Spielfläche von 20mx10m gespielt. Möglich ist auch die Nutzung einer kleineren Sporthalle. Penalty statt 7-Meter. Wichtig - Keine Einzelspiele, nur Turniere mit mehreren Mannschaften. Freies Spiel - Das Erkämpfen des Balles steht im Mittelpunkt. Hinweis: Tore: Minihandball-Tore oder Vorrichtungen zum Abhängen der normalen Tore auf 1,60m Höhe. 10 S eite

10 4 Richtlinien der TK zur Spieldurchführung 4.1 Auf- und Abstiegsregelung Der Staffelsieger der KL erwirbt das Aufstiegsrecht. Verzichtet der Staffelsieger, geht das Aufstiegsrecht entsprechend DHB SpO 40 mit Zusatzbestimmungen HVS Pkt. 3 an den Zweit- oder Drittplatzierten. Die auf dem letzten Platz liegende Mannschaft steigt ab. Die Einteilung der Staffeln richtet sich nach der Anzahl der Meldungen zur Saison 2017/18 unter dem Gesichtspunkt einer ausreichenden Staffelstärke. Die Entscheidung obliegt der TK-SKL. 4.2 Spielbericht Für alle Spiele ist der amtliche Spielbericht (Fünffachsatz) auszufüllen. Für Spiele in Turnierform im Nachwuchsbereich sind die Spielberichte (Fünffachsatz) der SBL Sachsen-Mitte zu verwenden. Die gastgebende Mannschaft ist für die Bereitstellung sowie für die vollständige, ordnungsgemäße und lesbare Ausfüllung (in Druckschrift) der allgemeinen Angaben verantwortlich. Beide Mannschaften haben die Angaben über die Spieler und Mannschaftsoffiziellen (Vor- und Zuname) ebenfalls in Druckschrift einzutragen. Die Spieler/Spielerinnen sind in aufsteigender Reihenfolge der Trikotnummern einzutragen. Der ausgefüllte Spielbericht ist mit den Spielausweisen den Schiedsrichtern zur Technischen Besprechung vorzulegen. Während des Spiels führt der Sekretär den Spielbericht. Nach Beendigung der 1. Halbzeit und nach Spielschluss gehen die Schiedsrichter mit dem Zeitnehmer und dem Sekretär direkt in die Schiedsrichterkabine, um dort deren Eintragungen mit den eigenen Aufzeichnungen zu vergleichen. Die Kontrolle hat grundsätzlich nur in der Schiedsrichterkabine zu erfolgen. Die Schiedsrichter füllen nach Spielschluss den Spielbericht aus. Die Unterschriften beider Mannschaftsverantwortlicher/Vereinsvertreter müssen in beiderseitiger Anwesenheit bis spätestens 20 Minuten nach Spielschluss erfolgen. Dabei werden auch Einspruchsgründe der Vereine oder einer betroffenen Person auf deren Verlangen und in ihrer dargebrachten Formulierung durch die Schiedsrichter eingetragen. Jeder Verein erhält eine Durchschrift, weitere Eintragungen sind dann nicht mehr möglich. Unvollständig, fehlerhaft oder nicht lesbar ausgefüllte Spielberichte ziehen Geldbußen für den in der Ansetzung erstgenannten Schiedsrichter nach sich. Spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel (Poststempel ist maßgebend) ist vom in der Ansetzung erstgenannten Schiedsrichter das Original des Spielberichtes an den zuständigen Spielwart und der 1. Durchschlag an den jeweiligen SR-Ansetzer zu senden. Die Adresse des Absenders ist auf dem Briefumschlag zwingend erforderlich. Der gastgebende Verein hat hierfür zwei mit Briefmarken der Deutschen Post ausreichend frankierte und mit der zutreffenden Empfängeradresse versehene Briefumschläge zur Verfügung zu stellen. 11 S eite

11 4.3 Einspielzeit Allen Mannschaften ist eine Einspielzeit von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Die Schiedsrichter sind beauftragt, diese Festlegung im Interesse der Aktiven durchzusetzen. 4.4 Wartezeit Die Anreise der Mannschaften hat so zu erfolgen, dass ein pünktlicher Spielbeginn gewährleistet ist und die Schiedsrichter ihre Aufgaben vor dem Spiel rechtzeitig erfüllen können. Die Wartezeit beträgt maximal 15 Minuten auf Gastmannschaften und Schiedsrichter. Die Durchführung der Spiele ist Pflicht, wenn die Hallenbelegung es zulässt. 4.5 Spielverlegungen Spielverlegungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Über die Genehmigung entscheidet der zuständige Spielwart. Der Antrag gemäß 46 SpO DHB hat auf dem dafür vorgesehenen Formular spätestens 14 Tage vor dem Spieltermin beim zuständigen Spielwart vollständig ausgefüllt vorzuliegen (Vordruck im Internet)! Ein Verzicht ist nicht möglich, da ohne diesen Nachweis keine Bearbeitung erfolgt und somit die Ansetzung als unverändert gilt. Als Gebühren für eine erfolgreiche Spielverlegung werden zusätzlich zur Vorauszahlung der VKP i.h.v. 5 Euro erhoben: Erwachsene: 30 Euro Jugend: 10 Euro Bei Ablehnung des Antrages werden außer der VKP keine weiteren Gebühren erhoben. Der Spielwart hat das Recht, in besonderen Fällen auf die Verlegungsgebühr (nicht die VKP) zu verzichten, z.b. bei Absage der Hallennutzung zum vereinbarten Zeitpunkt durch den Halleneigentümer. Die besondere Situation ist bei Antragstellung unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. Die Teilnahme an Turnieren, Freundschaftsspielen sowie Krankheit und Arbeit des MV sind kein Grund für eine Verlegung von Meisterschafts- oder Pokalspielen, diese Anträge werden auf jeden Fall abgelehnt. Spiele der ersten beiden Spieltage können nur auf einen Termin vor dem jeweiligen Spieltag verlegt werden. Anträgen auf terminliche oder uhrzeitliche Verlegung von Spielen der letzten beiden Spieltage wird nicht stattgegeben. 12 S eite

12 Verlegte Spiele der Hinrunde sollen bis zu deren Ende, solche der Rückrunde bis 14 Tage nach dem jeweiligen Spieltag nachgeholt werden. 4.6 Spielausfall Bei kurzfristigem Spielausfall hat der verursachende Verein den Nachweis über die Gründe, die zum Ausfall führten, innerhalb von drei Werktagen nach dem angesetzten Spiel beim zuständigen Spielwart unaufgefordert schriftlich zu erbringen. Erfolgt dies nicht, tritt für die fehlbare Mannschaft Spielverlust gemäß 50 Abs. 1 a) - d) SpO und eine Geldbuße gemäß 25 Abs. 1 RO DHB ein. Bei erbrachtem Nachweis entscheidet der Spielwart über die Wertung bzw. Neuansetzung des Spiels. Bei der Beförderung von Mannschaften mit folgenden Verkehrsmitteln soll die Spielleitende Stelle davon ausgehen, dass keine Schuldhaftigkeit im Sinne von 50 Abs. 1 c SpO DHB vorgelegen hat, wenn ein Spiel wegen Ausfalls dieser Beförderungsmittel nicht ausgetragen werden konnte: Eisenbahn, ÖPVN und behördlich zum gewerbsmäßigen Personenverkehr zugelassene Kfz. Die Benutzung privateigener Kfz. erfolgt in allen Fällen auf eigenes Risiko. Bei Ausfall dieses Transportmittels soll die Spielleitende Stelle keinen besonderen Umstand gemäß 50 Abs. 1c SpO DHB annehmen. Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Fahrverbot, Autobahnsperre usw.) haben Vereine und Schiedsrichter sofort nach Bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Spielort zu kommen. Dazu zählt auch eine eventuelle frühzeitigere Anreise. Sollte ein Erreichen des Spielortes nicht möglich sein, sind die Spielleitende Stelle und der Heimverein unverzüglich zu verständigen. Neu anzusetzende ausgefallene Spiele der Hinrunde sollen bis zu deren Ende, solche der Rückrunde bis 14 Tage nach dem jeweiligen Spieltag, nachgeholt werden. Ausgefallene Spiele des vorletzten Spieltages sind grundsätzlich vor dem letzten Spieltag in der Woche auszutragen. Bei Spielausfall durch höhere Gewalt an den letzten beiden Spieltagen entscheidet die TK der SKL Dresden über die Spielwertung. 13 S eite

13 4.7 Ergebnismeldung Durchführungsbestimmungen Erwachsenenbereich Die gastgebende Mannschaft hat bis 30 Minuten nach Spielschluss das Spielergebnis nur per SMS für die Direkteingabe im Internet zu melden. Ausnahmeregelung: Sollte die Ergebnismeldung per SMS für die Direkteingabe im Internet nachweisbar nicht funktionieren, hat diese an die jeweiligen Staffelleiter direkt per SMS zu erfolgen! 14 S eite

14 5. Nachwuchsmeisterschaften Durchführungsbestimmungen 5.1 Meldung Nachwuchs Sämtliche Meldungen für die Saison 2017/18 für den Nachwuchs sind an den TK-Vorsitzenden der SBL Sachsen-Mitte zu senden. Bezirks-/ Kreismeldungen sind auf gesonderten Meldebögen abzugeben Weibliche Jugend A Bezirksmeister qualifiziert sich für die Vorrunde zur Teilnahme an der Sachsenmeisterschaft Saison 16/17 Vorrunde: Final4-Turnier (4 Bezirksmeister) Ausrichter: Bewerbung bis an den HVS. Spielort: n.n. Termin: 06./ Endrunde: Final4-Turnier (Sieger Vorrunde+3 gemeldete Mannschaften) Ausrichter: Bewerbung bis an den HVS. Spielort: n.n. Termin: 20./ Männliche und weibliche Jugend E Meldetermin Sächsische Besten-Ermittlung: Meldung durch: Staffelleiter / TK-Vorsitzender der SBL Sachsen-Mitte Ausrichter: HV Sachsen Spielort: n.n. Termin: (männlich) / (weiblich) Gemischte F-Jugend Bezirksmeisterschaften: Teilnehmer sind die jeweils beiden bestplatzierten Mannschaften aus den SK Elbe/Röder und Dresden der Fortgeschrittenenstaffel der gemeinsamen Kreismeisterschaft und die beiden bestplatzierten Mannschaften der Anfängerstaffel. Meldetermin: (durch SKL Elbe/Röder und Dresden) Datum: 29./ Spielort: n.n. Den teilnehmenden Mannschaften gehen nach Meldung der Staffelleiter der Spielkreise hierzu gesonderte Ausschreibungen zu! 15 S eite

15 Mini-Spielfest des HVS: Meldetermin: Meldung durch: Spielwart F-Jugend SBL Sachsen-Mitte Ausrichter: SB Ostsachsen Spielort: n.n. Termin: 20./ Teilnehmer: Platz 1 und 2 der Bezirksmeisterschaft der 4 Spielbezirke 5.2 Altersklasseneinteilung Erwachsene vor dem A Jugendliche B Jugendliche C Jugendliche D Jugendliche E Jugendliche F Jugendliche Der Einsatz von im Zeitraum geborener Spieler ist ausschließlich in der der F-Jugend gestattet. Der Einsatz von Spielern jünger als in der E-Jugend ist damit sofort als Einsatz nicht berechtigter Spieler zu werten. 5.3 Spielzeiten KLmJE und KLwJE 2 x 15 Minuten (Turnierform) KLmJD und KLwJD 2 x 15 Minuten (Turnierform) KLmJC und KLwJC 2 x 25 Minuten KLmJB und KLwJB 2 x 25 Minuten KLmJA und KLwJA 2 x 30 Minuten KLM und KLF 2 x 30 Minuten 5.4 Bei den Jugend-Heimspiel-Tagen / -Turnieren hat der gastgebende Verein sicherzustellen, dass der Spieltag / das Turnier durch einen Heimspielverantwortlichen geleitet wird. Dieser kann Aufgaben auch im Kampfgericht oder als Ordner wahrnehmen. Bitte folgendes beachten: Für die Punkte ist das Internet zu nutzen, da zurzeit der SBL Sachsen-Mitte keine weiteren Angaben vorliegen (siehe Internetseite > HVS > Jugend). 16 S eite

16 6. Pokal-Meisterschaften Männer/Frauen 6.1 Allgemeine Bestimmungen Der Kreis-Pokal wird auf freiwilliger Basis gespielt. Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften, die in der Saison 2016/17 auf Kreisebene gemeldet sind. Die Finalteilnehmer erwerben für die kommende Saison das Startrecht für den Bezirks-Pokal und können zusätzlich am Kreis-Pokal teilnehmen, sofern sie nicht Aufsteiger in die Bezirks-Liga/-Klasse sind. In der 1. und 2. Hauptrunde wird bei Bedarf mit Freilosen gespielt, wobei eine Mannschaft in einer Saison nur einmal ein Freilos erhalten kann. Spielleitende Stelle ist die TK, vertreten durch den Spielwart Pokal. 6.2 Spieltechnische Bestimmungen Bei den Pokalspielen gelten die Regelungen für den Spielbetrieb entsprechend den Durchführungsbestimmungen. Sie werden im K.O.-System bis zur Entscheidung gemäß IHF-Regel 2:2 und dem Kommentar zu 2:2 ausgetragen. Grundlagen für notwendige Entscheidungen sind die SpO und RO DHB. Die Hallenzeiten sind bis zum Halbfinale entsprechend des verbindlichen Rahmenspielplanes der jeweiligen Spielsaison für alle teilnehmenden Mannschaften bindend. Bei verspätetem Antritt der Gastmannschaft wird eine Wartezeit von höchstens 15 Minuten festgesetzt. Eine Verlegung der Spiele ist bei Übereinkunft der Spielpartner möglich. Dabei müssen alle Spiele vor dem Spieltermin für die nächste Runde absolviert sein. Die Bestimmungen von 45 SpO sind zu beachten. Zusätzlich wird im Rahmen der Ausschreibung festgelegt: Spieler/innen, die zum Zeitpunkt eines Kreis-Pokalspieles nach 55 SpO für Meisterschaftsspiele in einer Männer- oder Frauenmannschaft der Bezirksliga/-klasse oder höher festgespielt sind, dürfen nicht eingesetzt werden. Verstöße werden mit Spielverlust für die fehlbare Mannschaft geahndet. Mit der Meldung für den Kreis-Pokal und dem Antreten zum ersten Pokalspiel wird die Ausschreibung durch die Teilnehmer vollumfänglich anerkannt! 6.3 Ansetzungen Schiedsrichter und Kampfgericht Die Schiedsrichter werden durch den SR-Ansetzer der SKL Dresden angesetzt. Das Kampfgericht ist vom Heimverein zu stellen. 17 S eite

17 6.4 Finanzen Der Spielbeitrag beträgt 25 Euro je teilnehmende Mannschaft. Die Schiedsrichterkosten werden anteilig von beiden Mannschaften getragen. Die Schiedsrichter-/Kampfgerichtskosten für die Finalspiele werden von der SKL Dresden getragen. Nach der Auslosung ist die Heimmannschaft verantwortlich für die termingerechte Meldung der Spielansetzung. 6.5 Ergebnismeldung Die Ergebnisse (einschließlich Verlängerung bzw. 7m-Werfen) sind durch die Heimmannschaft sofort nach Spielschluss an den Spielwart zu übermitteln. 6.6 Spieltermine Ausscheidungsrunde: / bzw / Achtelfinale: / Viertelfinale: / Halbfinale: / Finale: / Ort: n.n. 18 S eite

18 7. Allgemeine Festlegungen Durchführungsbestimmungen 7.1 Ordnung und Sicherheit Für Ordnung und Sicherheit sowie die Bereitstellung der Ersten Hilfe und von Wischern ist der Heimverein verantwortlich. Als Wischer hat keine auf dem Spielbericht eingetragene Person (Spieler, Mannschaftsoffizieller, Zeitnehmer, Sekretäre oder Schiedsrichter) zu fungieren. Das Mindestalter der Wischer darf nicht unter 12 Jahre sein. Verstöße gegen diese Festlegung sind durch die Schiedsrichter sofort zu unterbinden. Sollten diese Bemühungen zu keiner Einhaltung der Festlegung führen, so ist das auf dem Spielbericht zu vermerken. Die Gastmannschaften haben den Anweisungen und Bestimmungen der Heimvereine sowie der gültigen Hallenordnung Folge zu leisten. Die Vereine haben sich beim Betreten der Sporthalle umfassend über die Hallenordnung zu informieren. Verstöße jeglicher Art können rechtliche Schritte nach sich ziehen. Für die Durchsetzung der Hallenordnung ist der Heimverein verantwortlich. Verstöße gegen die Hallenordnung können zivilrechtlich gegen den Verursacher geltend gemacht werden. Der Heimverein haftet dafür, dass alle am Spiel Beteiligten die Halle ungehindert betreten können und sorgt für den ungehinderten Zu- und Abgang auf dem Weg zu den Kabinen und zur Spielfläche. Die Schiedsrichter sind angehalten, die Sicherheitsabstände vor Spielbeginn herstellen zu lassen und für deren Einhaltung auch während des Spiels Sorge zu tragen. Jeder Heimverein hat eine ausreichende Anzahl von Ordnern zu stellen. Richtwerte sollten sein: auf die ersten 50 Zuschauer zwei Ordner und auf je weitere 50 Zuschauer ein Ordner. Die Ordner sind eindeutig für jeden sichtbar zu kennzeichnen, entweder mit Armbinde oder mit T-Shirt (Aufschrift "Ordner"). Die Schiedsrichter sollten sich vor Spielbeginn unbedingt davon überzeugen. Der Schiedsrichter hat die Anzahl der Ordner in den Spielbericht einzutragen. Bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen haftet der Heimverein. Er kann mit einer Spielaufsicht und Geldbuße sowie Hallensperre belegt werden. Der Einsatz von Vuvuzelas sowie luftdruckbetriebenen Lärminstrumenten ist nicht gestattet und vom Heimverein zu unterbinden! Haftmittelbenutzung Verstößt eine Mannschaft gegen die Bestimmungen zur Haftmittelbenutzung, kann gegen sie zusätzlich eine Geldbuße gemäß 25 Abs. 1 RO DHB verhängt werden. Bei weiteren Vergehen dieser Art erhöht sich der Betrag. Grundlage dafür ist die durch Verein beim HVS hinterlegte Vereinbarung zum Einsatz von Haftmitteln zwischen dem Verein und dem Halleneigentümer. Wenn nur bestimmte Haftmittelfabrikate zugelassen sind, hat der gastgebende Verein diese der Gastmannschaft in ausreichender Menge kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 19 S eite

19 Andernfalls besteht für beide Mannschaften Haftmittelverbot! Wenn die Schiedsrichter in Sporthallen mit Haftmittelverbot bei Spielern nicht zugelassene Haftmittel an den Händen feststellen, sind die Spieler unabhängig davon, ob sie beim Anbringen des Haftmittels beobachtet wurden oder nicht, mit Namen und Verein von den Schiedsrichtern im Spielbericht aufzuführen. Haftmitteldepots an Schuhen, Armen etc. sind nicht erlaubt und müssen auch in Sporthallen mit Haftmittelzulassung vor Betreten der Spielfläche entfernt werden. 7.2 Zeitmessanlage / Grüne Karte Ist eine der Regel entsprechende Zeitmessanlage vorhanden, so muss diese vom Zeitnehmer genutzt werden. Zusätzlich hat der Heimverein am Kampfgerichts-Tisch (KG-Tisch) eine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 11 cm bereitzustellen. Entsprechend der Regel 2:10 und den Erläuterungen zu den Spielregeln Pkt. 3 der IHR ist das Team-Time-Out mittels einer Grünen Karte beim Kampfgericht zu beantragen. Der Heimverein ist verantwortlich, dass sechs Grüne Karten im Format A5 und die entsprechende Vorrichtung zum Aufstellen rechtzeitig vor Spielbeginn am KG-Tisch zur Verfügung stehen. 7.3 Aufgaben der gastgebenden und platzbauenden Mannschaft Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft übernimmt die Aufgaben des gastgebenden bzw. platzbauenden Vereins und ist verantwortlich für: Stellung von ausgebildeten Sportfreunden oder Sportfreundinnen als Zeitnehmer/Sekretär (Ausweispflicht); Bereitstellung einer abschließbaren Kabine mit einem Tisch und drei Sitzmöglichkeiten für die Schiedsrichter; Erfassung und Abrechnung der Schiedsrichterkosten; Übernahme anfallender Hallen- und Nebenkosten; Bereitstellung von Anzeigetafeln (mechanisch oder elektronisch) und Tischstoppuhr; Gewährleistung der unentgeltlichen Körperpflege für die Schiedsrichter und Gastmannschaften nach dem Spiel; Bereitstellung von 2 Spielbällen laut internationalen Regeln; Stellung eines Wettkampfleiters bei Turnieren. 20 S eite

20 7.4 Mannschaftsliste Wird im Spielkreis in dieser Saison noch nicht verlangt. 7.5 Festlegungen HVS Saison 2016/ Spielkleidung Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist grundsätzlich der Gastverein verpflichtet die Spielkleidung zu wechseln! Team-Time-Out Pro Mannschaft 3 TTO entsprechend den Festlegungen nach Regel 2:10 mit Erläuterung 3. Für den Spielbetrieb D-E-Jugend wird folgendes festgelegt: 1 TTO pro Halbzeit und Mannschaft! Halbzeitpause Die Halbzeitpause beträgt 10 Minuten. 21 S eite

21 8. Richtlinien der Schiedsrichterkommission 8.1 Ansetzung von Schiedsrichtern, Zeitnehmern, Sekretären und SR-Beobachtern Die Ansetzungen der Schiedsrichter für die BLM, BKM und BLF sowie für die A-/B-Jugend (m/w) erfolgen namentlich auf neutraler Basis entsprechend den Festlegungen des Schiedsrichterausschusses durch den SR-Ansetzer der SBL Sachsen-Mitte. Die Spiele der C-/D-/E-/F-Jugend (m/w) werden durch ausgebildete Schiedsrichter mit gültiger Lizenz der Heimvereine abgesichert. Die Spielwarte behalten es sich vor, bei offensichtlichen Verstößen des Heimvereins bzw. bei entscheidenden Spielen, auch in diesen Altersklassen neutral anzusetzen zu lassen. Steht nur ein Schiedsrichter zur Verfügung, leitet dieser das Spiel. Alle Ansetzungen sind dem SR-Ansetzer termingerecht von beiden Schiedsrichtern zu bestätigen. Einsprüche gegen Ansetzungen sind nicht zulässig. Die Schiedsrichter haben sich spätestens 40 Minuten vor Spielbeginn in der Sporthalle einzufinden. Der gastgebende Verein hat zu allen Spielen für das Kampfgerichteinen Sekretär und Zeitnehmer mit gültiger Lizenz anzusetzen. Die Ausweis-Nummern sind dafür im Spielbericht prinzipiell einzutragen. Die Kosten für das Kampfgericht trägt der Heimverein selber. Zeitnehmer und Sekretär können nach vorherigem Hinweis durch die Schiedsrichter abgelöst werden, wenn sie mehrfach ihren Aufgaben nach Regel 18 nicht nachkommen. Neutrale Schiedsrichter-Beobachter werden durch den Verantwortlichen SR-Beobachtung der SBL Sachsen-Mitte angesetzt. Name: Christoph Augsburg Anschrift: Reichstraße Radebeul Telefon: 0172 / mail@augsburgbaudresden.de Zur Unterstützung und Förderung junger SR-Paare werden SR-Paten eingesetzt. Sie haben das Recht sich jederzeit in der SR-Kabine aufzuhalten, Einsicht in den Spielbericht zu nehmen sowie Mannschaftsverantwortliche und Kampfgericht auf Probleme hinzuweisen und deren Abstellung zu verlangen. Ein direktes Eingreifen ins Spiel ist nicht gestattet. 22 S eite

22 Verantwortlicher SR-Patenprogramm Sachsen-Mitte: Name: Ralf Petzold Ernst-Ludwig-Kirchner-Str. 3a Bannewitz Telefon: 0160 / Ralf.Petzold@t-systems.com 8.2 Technische Besprechung Beide Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, Schiedsrichter-Pate und je ein Mannschaftsoffizieller treffen sich 30 Minuten vor Spielbeginn in der Kabine der Schiedsrichter zur Technischen Besprechung. Schwerpunkte: - Vorlage Spielbericht und Spielausweise; - Kontrolle des Spielberichts und der Spielausweise durch die Schiedsrichter; - Kontrolle der gültigen Lizenzen des Zeitnehmers und Sekretärs durch die Schiedsrichter; - Kontrolle der Trikotfarben beider Mannschaften einschließlich Torhüter und Offiziellen sowie die der Überziehhemden (Überziehhemden werden nicht als Wechselkleidung anerkannt); - Einhaltung der Hallenordnung bezüglich Haftmitteleinsatz; - Vorhandensein einer Tischstoppuhr am KG-Tisch; - Klärung pünktlicher Spielbeginn, Einlaufen, Wischer, Ordner etc. - Vorhandensein von 6 grünen Karten Die Schiedsrichter haben vor Spielbeginn die Behebung eventueller Mängel zu veranlassen. Eventuelle Mängel sind, wenn sie nicht behoben werden, vor dem Spiel von den Schiedsrichtern im Spielbericht einzutragen und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Nach dem Spiel halten sich Zeitnehmer und Sekretär bis zum Abschluss des Ausfüllens des Spielberichtes in Reichweite der Schiedsrichter auf. Es liegt jedoch im Ermessen der Schiedsrichter, beide eher zu entlassen. Durch die Schiedsrichter sind im Spielbericht auch alle ihnen bekannt gewordenen Verstöße gegen die jeweils gültige Hallenordnung einzutragen. 23 S eite

23 8.3 Einzug des Spielausweises Die Schiedsrichter sind verpflichtet, von Spielern, die wegen grob unsportlichen Verhaltens, das eine Beleidigung oder Bedrohung von jeglichen Personen nach Regel 8:10 a) darstellt, disqualifiziert wurden, den Spielausweis einzubehalten. Der einbehaltene Spielausweis ist mit dem Spielbericht sowie einem gesonderten Bericht zum Vorkommnis an den zuständigen Spielwart zu schicken. Nach einer Disqualifikation auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion nach Regel 8:6 ist der Spielausweis ebenfalls eingezogen und durch die Schiedsrichter dem Spielwart mit dem Spielbericht zuzusenden. Stellt der Schiedsrichter fest, dass auf dem Passbild im Spielausweis kein aktueller Vereinsstempel zu erkennen oder die Gültigkeitsfrist des Spielausweises abgelaufen ist, hat er dies auf dem Spielbericht zu vermerken und der Verein hat den Mangel innerhalb von 7 Tagen zu beheben. 8.4 Schiedsrichtermeldung Regelung für die Saison 2016 / 17: (gültig für den Spielbezirk Sachsen-Mitte und zugehörige Spielkreise) Die Meldung durch Abgabe des SR-Datenblattes (HVS > Service>Einheitliches Datenblatt im HVS-2015) an die zuständigen Schiedsrichter-Warte (Bezirk/Kreis) hat immer bis zum eines jeden Jahres analog zur Mannschaftsmeldung an den HVS (SRO 9) zu erfolgen, wobei nur dieser einheitliche Vordruck zu verwenden ist. Nur diese gemeldeten Schiedsrichter können von den SR-Ansetzern (Bezirk/Kreis) berücksichtigt werden und somit die Bestimmungen nach 10 (2) SRO-HVS vom erfüllen. Das Nichteinsenden des SR-Datenblattes wird entsprechend RO DHB mit den Zusatzbestimmungen des HVS mit einer Geldbuße geahndet. Nicht ordnungsgemäß bzw. unvollständig ausgefüllte SR-Datenblätter gelten als nicht abgegeben Einsatzfähiger Schiedsrichter Regelung für die Saison 2016/17: (gültig für den Spielbezirk Sachsen-Mitte und zugehörige Spielkreise) Definition einsatzfähiger Schiedsrichter nach 7 (2) SRO-HVS vom : Als einsatzfähiger Schiedsrichter gilt für die Spielsaison 2016/17 derjenige Schiedsrichter, der bis zum mindestens 10 Spielleitungen (Punkt-/Pokalspiele) nachweisen kann. Beachte: Turniere der D/E-Jugend gelten als ein Spiel/Turnier! SR im Bezirkskader haben min. 8 der 10 Spiele entsprechend einer Ansetzung des SRAS-SBL zu leiten. Zählbar sind alle direkt vom SRAS-SBL angesetzten Spiele, unabhängig von der Spielklasse. Bei Nichterfüllung ist der SR im Folgejahr nicht für die Bezirksebene meldbar ( 12 SRO). 24 S eite

24 Der Nachweis der geleiteten Spiele hat unaufgefordert bis zum an den stellv. TK-Vorsitzenden Jens-Uwe Fischer zu erfolgen. Bei erfolgter Meldung entscheidet die TK nach Einzelfallprüfung über die Einstufung einsatzfähig oder nicht einsatzfähig. Erfolgt diese Meldung nicht, wird der Schiedsrichter vom Datenblatt gestrichen. Dazu wird eine Ordnungsgebühr entsprechend RO DHB vom erhoben. 8.5 Schiedsrichter- und Kampfrichterlehrgänge Lehrgangsteilnehmer Schiedsrichter- und Kampfgerichtsanwärter dürfen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (LJ) am Grundlehrgang teilnehmen. Bei SR-Anwärtern unter 16 Jahre ist durch den Entsenderverein besonders sorgfältig zu prüfen, ob sie den Anforderungen des Lehrganges gewachsen sind. Jeder Sportfreund ist zu den Lehrgängen einzeln über das vollständig ausgefüllt Onlineformular anzumelden (HVS > Lehrgänge). Die An-/Abmeldefrist für Weiterbildungen beträgt 7 Tage, für Grundlehrgänge 21 Tage. Für jeden Sportfreund, der angemeldet wurde und nicht zum Lehrgang erscheint, wird die Lehrgangsgebühr erhoben. Ein Ersatz-Teilnehmer kann gemeldet werden. Nichtangemeldeten Teilnahmewilligen, die zum Lehrgang erscheinen, sei es Grundlehrgang oder Weiterbildung, kann keine Teilnahme garantiert werden. Nach erfolgreichem Abschluss gilt für Spiele bis Bezirksebene: Für Schiedsrichter: mit Ausweis ab 14. LJ und einem Partner ab 18. LJ (mit Ausweis): einsatzfähig für Nachwuchsspiele bis B-Jugend Bezirk. Zur gezielten Förderung/Beobachtung talentierter Schiedsrichter kann der SR-Ausschuss der SBL Sachsen-Mitte nach Einzelfallprüfung Ausnahmen, z.b. Spielleitungen in höheren Altersklassen, genehmigen. Für Zeitnehmer / Sekretäre: mit Ausweis ab 14. LJ und einem Partner ab 16. LJ (mit Ausweis): einsatzfähig für Nachwuchsspiele bis A-Jugend Bezirk; mit Ausweis ab 14. LJ und einem Partner ab 18. LJ (mit Ausweis): einsatzfähig für alle Spiele bis Bezirksliga M/F. Die Kontrolle der Einsatzfähigkeit obliegt den Schiedsrichtern, ggf. Eintrag in den Spielbericht. 25 S eite

25 Diese Regelungen sollen für besonders interessierte und befähigte Nachwuchs- Schiedsrichter und Kampfgerichte mehr Einsatzmöglichkeiten schaffen. Die Vereine achten in Eigenverantwortung auf eine realistische Einschätzung der Leistungsfähigkeit der jungen Sportfreunde Lehrgangsverantwortlichkeiten Schiedsrichterlehrgänge: Name: Daniel Nowak Anschrift: Schindlerstraße Weinböhla Telefon: 0172 / (m) sr-lehrgangsplanung@web.de Zeitnehmer-/Sekretär-Lehrgänge: Name: Stephan Ritter Anschrift: Barkhausenstraße Dresden Telefon: 0173 / (m) stephan.ritter@tu-dresden.de Lehrgangstermine Lehrgangstermine sind auf der HVS-Homepage einsehbar (HVS> Lehrgänge). Termine können vom SRA der SBL Sachsen-Mitte vorgegeben werden. Um eine Bewerbung für den Austragungsort durch die Vereine wird gebeten. Sollte für einen Lehrgang kein Austragungsort gefunden werden, so wird dieser ersatzlos abgesetzt. Terminwünsche der Vereine werden, soweit möglich und rechtzeitig eingereicht, ebenso berücksichtigt. Zu beachten ist, dass für Schiedsrichterlehrgänge eine Wettkampfstätte benötigt wird, für einen Fitnesstest Die Teilnehmerzahl sollte zwischen 10 und maximal 25 liegen. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die ersatzlose Streichung des Lehrgangs. 26 S eite

26 8.5.4 Lehrgangskosten je Teilnehmer: Grundlehrgang Schiedsrichter: 30,00 Euro Grundlehrgang Zeitnehmer/Sekretär: 20,00 Euro Weiterbildung Schiedsrichter: 10,00 Euro Weiterbildung Zeitnehmer/Sekretär: 10,00 Euro + Kosten lt. FO HVS Anlage 2 (Gebührenordnung) Eine einmalige Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen ist innerhalb von zwei Monaten möglich, ohne erneut einen Lehrgang besuchen zu müssen. Sollte diese Frist verstreichen oder die Nachprüfung erneut nicht bestanden werden, ist erneut ein Lehrgang zu besuchen und die festgelegten Lehrgangskosten zu bezahlen. Die Bearbeitungszeit der SR- und Z/S-Ausweise für Neuausstellung (mit Passbild) Verlängerung Duplikate bei Notwendigkeit (mit Passbild) beträgt maximal 4 Wochen bei Vorliegen aller Unterlagen. Sollten nach Ablauf der o.g. Frist weiterhin Unterlagen fehlen, erfolgt keine Bearbeitung der Ausweise. Begründete Ausnahmen sind möglich! 27 S eite

27 9. Finanzen Saison 2016/ Spielklassenbeiträge Durchführungsbestimmungen Kreisliga Männer Kreisliga Frauen Kreis-Pokal Kreisliga Jugend B Kreisliga Jugend C Kreisliga Jugend D Kreisliga Jugend E Kreisliga Jugend F 100 Euro zzgl. 70 Euro DHB/HVS/Internet Beitrag 90 Euro zzgl. 70 Euro DHB/HVS/Internet Beitrag 25 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro Der HVS-Internetbeitrag und DHB-Beitrag für Jugendmannschaften wird für die Saison 2016/17 durch die SKL Dresden übernommen. 9.2 Schiedsrichterentschädigung Spielleitungsentschädigung für Schiedsrichter: Einzelspiel für Einsatzzeiten bei Turnieren bis 60 Minuten bei Spielen in Turnierform (z. B. Endrunden Jugend) gilt die Summe der Spielzeiten (ohne Verlängerung) der geleiteten Spiele (in Minuten, ohne Pause) dividiert durch die normale Spielzeit eines Spieles gemäß DHB IHR-Regel 2:1 und gerundet auf die nächste ganze Zahl als Anzahl der geleiteten Vollzeitspiele für Pokalspiele gilt die Entschädigung der jeweiligen Spielebene des Veranstalters für alle Meisterschafts- und Pokalspiele ist ein Wochentags-Zuschlag bei Spielen an Werktagen (Mo-Fr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) von 10,00 Euro pro Schiedsrichter zu zahlen (die Spielleitende Stelle legt fest, wer diesen Zuschlag bezahlt) für Freundschaftsspiele erfolgt die Festlegung nach Vorgaben des DHB und Absprachen innerhalb des MHV (die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des HVS). Diese Entschädigungen stehen auch dem Zeitnehmer und Sekretär, sofern sie nicht von einem Verein der am Spiel beteiligten Mannschaften zu stellen sind und den SR-Beobachtern zu. Die Vereine können für ihre Zeitnehmer und Sekretäre eigene Regelungen treffen. 28 S eite

28 9.2.2 Entschädigungen (alle Angaben in Euro) Kreisebene SR KLM 15 KLF 10 A-Jugend (m / w) 10 B-Jugend (m / w) 8 C, D, E-Jugend (m / w) 8 Die Abrechnung erfolgt über den gastgebenden Verein mittels Vordruck und Eintrag in den Spielberichtsbogen. Die Schiedsrichterkosten werden von allen teilnehmenden Mannschaften (auch bei Spielen in Turnierform) anteilig getragen. 9.3 Fahrtkosten Die Fahrtkostenerstattung ist für Schiedsrichter, Spielleiter, Zeitnehmer/Sekretär, Beobachter oder Spielaufsicht im HVS gleich geregelt. Nutzung von ÖPNV: die tatsächlichen angefallenen Kosten mit Beleg (bei Bahn nur 2. Klasse) Nutzung von PKW: 0,30 Euro/km (eine Person) und 0,02 Euro/km (für jede weitere Person) Kopplung von Spielen: Spiel SL/VL und Spiel SB/SK = 2/3 und 1/3 Spiel SB und SK = 1/2 und 1/2 9.4 Tagegeld Tagegeld für Schiedsrichter, Spielleiter, Zeitnehmer/Sekretär, Beobachter oder Spielaufsicht (außerhalb des Wohnortes) kann wie folgt erhoben werden: Stunden Einsatz: 12,00 Euro über 24 Stunden Einsatz: 24,00 Euro Die Bestimmungen der Finanzordnung des HVS sind zu beachten. 9.5 Abrechnung Für die Abrechnung der Einsatzgelder, Fahrtkosten sowie Tagegelder ist der Vordruck des HVS (siehe Internetseite > HVS > Service > Formulare) zu nutzen. Die Schiedsrichter-Teams haben grundsätzlich zusammen anzureisen. Begründete Ausnahmen (z. B. berufliche Verpflichtungen) sind vorher durch den SR-Ansetzer SBL Sachsen-Mitte zu genehmigen. Die Abrechnung hat nach Spielende beim Heimverein in der Schiedsrichterkabine zu erfolgen. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben ist der Erheber selbst verantwortlich. Falsche Abrechnungen sind zurückzuweisen. 29 S eite

29 Für Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretäre, Beobachter und Spielaufsichten ist zu beachten, dass Einkünfte aus Einsatzgeldern dem Steuerrecht unterliegen. Hierzu ist Jeder eigenverantwortlich! 9.6 Versicherungsschutz Bei der An- und Abreise mit dem eigenen PKW besteht für Schäden am eigenen PKW bei einem selbstverschuldeten Unfall Versicherungsschutz, für die zum Spiel angesetzten Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter und Spielaufsichten, die sich an der zusätzlichen Versicherung für den PKW-Einsatz im HVS beteiligt haben. 10 Sonstiges 10.1 Straftatbestände / Ordnungswidrigkeiten / Geldbußen Auf die Straftatbestände und ihre Ahndung gemäß 10 ff. der Rechtsordnung (RO) des DHB mit den Zusatzbestimmungen des HVS wird ausdrücklich hingewiesen. Ordnungswidrigkeiten werden gemäß RO DHB mit den Zusatzbestimmungen des HVS und der SKL Dresden geahndet. Tatbestände und Bußgeldrahmen sind im 25 der RO DHB geregelt Gebühren beim Einlegen von Rechtsmitteln Die finanziellen Regelungen finden sich in der Finanzordnung des HVS, insbesondere in Anlage 2. Dort findet sich unter Pkt. 6: Rechtsbehelfs- Verwaltungs- Auslagengebühr pauschale vorschuss Kreisrechtskammer 40,00 Euro 10,00 Euro 25,00 Euro Verbandsschiedsgericht 50,00 Euro 20,00 Euro 50,00 Euro 10.3 Auszeichnungen Alle Anträge auf Auszeichnung mit Ehrennadeln des Handball Verbandes Sachsen sowie der Ehrenplakette des Spielbezirkes Sachsen-Mitte sind an die nachstehend genannte Adresse zu senden, bevor sie an die Geschäftsstelle des HVS weitergeleitet und dort bearbeitet werden. Name: Dieter Adam Anschrift: Am Pappelweg Priestewitz OT Kmehlen Telefon: / (p) / (d) AdamDieter@gmx.de 30 S eite

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