GESCHÄFTSORDNUNG des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e.v. in der Fassung vom

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1 GESCHÄFTSORDNUNG des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e.v. in der Fassung vom Gemäß 18 Ziffer 1 der Satzung gibt sich das Präsidium des Hamburger Sport-Verein e.v. mit Zustimmung des Beirates die nachfolgende Geschäftsordnung. 1 (1) Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig und verantwortlich, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. (2) Die Präsidiumsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse des Vereins und seiner Beteiligungsunternehmen, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Präsidium bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren. (3) Die Präsidiumsmitglieder sind nach Maßgabe des 18 Ziffer 3 der Satzung gemeinsam für die gesamte Geschäftsführung zuständig. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten einander laufend über alle Maßnahmen und Vorgänge, deren Kenntnis zur Wahrnehmung der Verantwortung gemäß Nr. 2 erforderlich ist. Die Geschäftsverteilung gemäß 4 Nr. 2 bleibt unberührt. 2 Beschlussfassung des Präsidiums (1) Das Präsidium fasst seine Beschlüsse in Präsidiumssitzungen, die vom Präsident, bei dessen Verhinderung vom Vizepräsident, in geeigneter Form einberufen werden. Dabei soll eine Frist von einer Woche möglichst eingehalten werden; es bedarf grundsätzlich einer Tagesordnung. (2) Die Präsidiumssitzungen leitet der Präsident, bei dessen Verhinderung der Vize-Präsident. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. (3) Beschlüsse können auch schriftlich (per Brief, Fax oder ) gefasst werden, wenn alle Präsidiumsmitglieder ihre Zustimmung hierzu erklären. 3 (1) Dem Präsidium obliegen nach 18 der Satzung insbesondere die dort aufgeführten Aufgaben. (2) Das Präsidium erstellt rechtzeitig vor Geschäftsjahresbeginn einen Vereinshaushalts-plan, der dem Beirat zur Genehmigung vorzulegen ist. 4 (1) Jedes Präsidiumsmitglied übt die Geschäftsführung im Rahmen der durch Gesetz, die Satzung und diese Geschäftsordnung gesetzten Grenzen in eigener Verantwortung aus. (2) Um die Beschlussfassung des Präsidiums zu erleichtern, werden Ressorts gebildet, die der Vorbereitung der Beschlussfassung dienen. Die Präsidiumsmitglieder sind primär für die im Anhang dargelegten Ressorts gemäß Geschäftsverteilungsplan zuständig und verantwortlich.

2 (3) Soweit Maßnahmen und Geschäfte zugleich ein anderes Ressort betreffen, muss sich das Präsidiumsmitglied mit den anderen beteiligten Präsidiumsmitgliedern abstimmen. Widerspricht ein Präsidiumsmitglied, bedarf die Maßnahme oder das Geschäft der vorherigen Zustimmung durch Beschluss in einer Präsidiumssitzung. (4) Geschäfte oder Rechtshandlungen, die im Bereich der Ressorts das Tagesgeschäft betreffen, keine Auswirkungen auf ein anderes Ressort haben und für den Verein von untergeordneter Bedeutung sind, können von den jeweiligen Ressortleitern allein vorgenommen werden, soweit damit keine finanziellen Verpflichtungen mit einem jährlichen Gesamtaufwand von mehr als verbunden sind. Sie haben jedoch das übrige Präsidium hiervon zu unterrichten. In allen anderen Fällen ist die vorherige Zustimmung durch Beschluss einer Präsidiumssitzung erforderlich. Dies gilt auch für Personalentscheidungen mit einem jährlichen Gesamtaufwand von mehr als Für derartige Geschäfte und Rechtshandlungen kann das Präsidium auch den in den Ressorts tätigen Mitarbeitern für das jeweilige Ressort Vollmacht erteilen, den Verein rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Präsident wird in Abwesenheit durch den Vizepräsidenten und in seiner Abwesenheit durch den Schatzmeister vertreten. Dem Präsidenten obliegt der Geschäftsverkehr mit dem Beirat. 5 6 Die hauptamtlichen Mitarbeiter des HSV e.v. sind sowohl disziplinarisch als auch fachlich dem vom Präsidium eingesetzten Geschäftsführer(n) untergeordnet. Eine verpflichtende Bindung an etwaige Gremien besteht nicht. Das Orgachart ist Bestandteil dieser Geschäftsordnung. Hamburg, den Jens Meier Henning Kinkhorst Dr. Ralph Hartmann

3 Stellenprofil Präsident Repräsentation des HSV nach innen und außen, insbesondere auch gegenüber den Medien und im Hamburger Sport-Bund und - in Abstimmung mit dem Vorstand der HSV Fußball AG - im Deutschen Fußball-Bund und dessen zuständigem Regional- und Lan-desverband Federführung bei der Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, Leitung der Mitgliederversammlung mit Ausnahme der in 17 Ziffer 1 der Satzung genannten Tagesordnungspunkte Leitung der Sitzungen des Präsidiums Erster Ansprechpartner für Beirat/ Wahlausschuss und Ehrenrat Weisungsrecht gegenüber der hauptamtlichen Geschäftsführung und Überwachung von deren Arbeit Personalverantwortung für die hauptamtlichen Mitarbeiter des Vereins Geborenes Mitglied im Aufsichtsrat der HSV Fußball AG Vertreter des Aktionärs HSV e.v. in der Hauptversammlung der HSV Fußball AG Verhandlungsführer gegenüber dem Vorstand der HSV Fußball AG bezüglich der mit dieser geschlossenen Dienstleistungsverträge und für den Bereich Kommunikation Mitglied im Ehrenausschuss Mitglied im ständigen Verwaltungsausschuss für die Sportanlage Ochsenzoll Ansprechpartner bei der Einschaltung von rechtlichen Beratern Berechtigung, zur Erledigung der vorgenannten Aufgaben diese auch auf die anderen Mitglieder des Präsidiums oder Mitglieder der hauptamtlichen Geschäftsführung zu delegieren (ausgenommen die Tätigkeit im Aufsichtsrat der HSV Fußball AG)

4 Stellenprofil Vizepräsident Vertretung des Präsidenten bei dessen Verhinderung Repräsentation des HSV in den Fachverbänden seiner einzelnen Sportabteilungen (zusammen mit dem 1. Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Amateurvorstands und ggf. einem dafür benannten hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle) Meldungen des Mitgliederbestandes an den Hamburger Sport-Bund und die Fachver-bände sowie ggf. an weitere Institutionen und Behörden in Abstimmung mit dem Schatzmeister Zuständigkeit für alle Fragen der Mitgliedergewinnung und -bindung Erster Ansprechpartner für Amateurvorstand, Seniorenrat und Abteilungsleitung För-dernde Mitglieder Enger Kontakt zu allen Sportabteilungen und zur Abteilung Fördernde Mitglieder ( Präsidiumsmitglied für die Belange der Mitglieder ) Gast im ständigen Verwaltungsausschuss für die Sportanlage Ochsenzoll Verantwortlicher des Vereins für die Einhaltung des Datenschutzes. Überwachung der Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten des Hamburger Sport-Verein e.v. Personalverantwortung für die bezahlten Mitarbeiter in den einzelnen Sportabteilungen (zusammen mit dem 1. Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Amateurvorstands und ggf. einem dafür benannten hauptamtlichen Mitarbeiter der Geschäftsstelle) Vertreter des Aktionärs HSV e. V. in der Hauptversammlung der HSV Fußball AG Verhandlungsführer gegenüber dem Vorstand der HSV Fußball AG bezüglich aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vermarktung und Marketing (ggf. im Zusammen-hang mit dem Schatzmeister)

5 Stellenprofil Schatzmeister Verwaltung des Vereinsvermögens Federführung bei der Erstellung des Vereinshaushaltsplans Federführung bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Vorbereitung für den Wirtschaftsprüfer Überwachung der Haushaltspläne der einzelnen (Sport-)Abteilungen in Zusammenarbeit mit dem Amateurvorstand, insbesondere dessen Kassenwart, und mit der Abteilungslei-tung Fördernde Mitglieder Überwachung des Mitgliederwesens, insbesondere Beitragseinzug und Mahnwesen Federführung bei der Erstellung der Beitragsordnung Prüfung und Begleichung der Beiträge an den Hamburger Sport-Bund und die Fachver-bände in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen bei staatlichen Institutionen, dem Hamburger Sport-Bund und den Fachverbänden, und Überwachung und Abrechnung der Mittelverwendung Einwerben von Spenden Erster Ansprechpartner für die Rechnungsprüfer Mitglied im ständigen Verwaltungsausschuss für die Sportanlage Ochsenzoll Ansprechpartner bei der Einschaltung von steuerlichen Beratern Vertreter des Aktionärs HSV e.v. in der Hauptversammlung der HSV Fußball AG Unterstützung des Vizepräsidenten bei den Verhandlungen mit dem Vorstand der HSV Fußball AG bezüglich aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vermarktung und Marketing

6 Organigramm HSV e.v. Geschäftsführer 22* 20,48** Assistenz Leiter Amateursport 1 1 Leiter FM/SC 1 1 Leiter Infrastruktur 1 1 *** Buchhaltung 2 1,87 Mitgliederverwaltung 3 3 Medien & Marketing 2 2 Service & Verbände 2 1,66 Sportanlage Norderstedt 8 6,95 disziplinarisch vorgesetzt fachlich vorgesetzt * Köpfe ** FTE *** stellvertretender Geschäftsführer JS

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