Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bergbahnen Wildhaus AG (BBW)
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bergbahnen Wildhaus AG (BBW) 1. Allgemein Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte kostenpflichtig oder gratis - welche die Bergbahnen Wildhaus AG (BBW) erbringt. Zusätzlich können bei der Benutzung bestimmter Dienstleistungen für diese jeweilige Dienstleistung geltende, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Bei Nutzung der Dienstleistungen der BBW wird die Geltung dieser AGB anerkannt. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der BBW bezogen werden. 1.1 Vertrag Der Vertrag mit der BBW kommt mit der vorbehaltlosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam. 1.2 Ausweispflicht Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahnpersonals auszuweisen. 1.3 Altersklassen und Kategorien Altersklasse für Tages- und Mehrtagesskipässe, Beginnertickets / Winter- und Jahresabonnemente / Schneesportschulen: Als Stichtag gilt der Geburtstag Kleinkind bis und mit 5 Jahre Kind ab 6 bis und mit 11 Jahre Junior ab 12 bis und mit 15 Jahre Jugendlich ab 16 bis und mit 19 Jahre Erwachsen ab 20 bis und mit 64 Jahre Senioren ab 65 Jahre (Montag Freitag) Altersklasse für Punkte- und Mehrfahrtenabos, Schlitteltageskarten und Einzelfahrten: Als Stichtag gilt der Geburtstag Kleinkind bis und mit 5 Jahre Kind ab 6 bis und mit 15 Jahre Erwachsen ab 16 Jahre Allgemeine Geschäftsbedingungen Bergbahnen Wildhaus AG 1. Oktober 2015 Seite 1 von 7
2 Familien Familienrabatt für 6 19 jährige wird bei den definierten Abos gewährt, wenn das Kind / der Junior / der Jugendliche das Ticket zusammen mit mind. einem Elternteil löst. Gruppen / Schulen Der Tarif für Gruppen und Schulen wird angewendet, wenn sich eine Gruppe aus mindestens 10 Personen (Erwachsene, Jugendliche und Kinder) zusammensetzt und die Schüler durch eine verantwortliche Aufsichtsperson begleitet werden. Bei der Festsetzung der für jede Preisgruppe massgebenden Mindestanzahl zählen auch die Kinder / Junioren als ganze Person. Um den Gruppen- / Schultarif zu erhalten, müssen alle Tickets gleichzeitig gelöst und durch 1. Person bezahlt werden Leistungen Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Bergbahn-/Schneeport-Info bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtsverbindlich schriftlich bestätigt worden sind Gültigkeit der Pistenpässe Die Pistenpässe sind nur tagsüber und während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abendveranstaltungen und Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten (bspw. Nachtskifahren, Abendschlitteln) gelten andere Bestimmungen Transport Mit dem Verkauf eines Bergbahntickets verpflichtet sich die BBW zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers oder seines Materials gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander- und Schlittelwege. Sportgeräte werden nur dann transportiert, wenn die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Einrichtungen dies zulassen und die Schutzbestimmungen über Wildschutz- und Wildruhezonen nicht verletzt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bergbahnen Wildhaus AG 1. Oktober 2015 Seite 2 von 7
3 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Preise Die Preise für die Bergbahntickets werden im Bergbahn-/Schneesport-Info und im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich, wenn bei der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, pro Person und im Allgemeinen inkl. Mehrwertsteuer. Alle Bergbahntickets, mit Ausnahme der Einzelfahrten, Punkte- und Mehrfahrtenabos, sind persönlich und nicht übertragbar. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen im Internet auf Zahlungen Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Bergbahnticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie schriftlich bestätigt worden ist. Für andere Dienstleistungen und Produkte verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Die BBW ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist die BBW berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Wir behalten uns vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der BBW. 2.3 Preis- und Leistungsänderungen Die BBW behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern. 2.4 Währungen Die Preisangaben erfolgen stets in Schweizer Franken. Die Euroumrechnung erfolgt nach aktuellem Umrechnungskurs im Axess-Kassasystem (wird laufend im Kassasystem angepasst). Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken. 2.5 Gutscheine Verfallene Gutscheine werden nur verlängert, wenn diese nachweisbar käuflich erworben wurden. Gutscheine, welche kostenlos ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke, Aktionärsbillette, usw.) werden nicht verlängert. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bergbahnen Wildhaus AG 1. Oktober 2015 Seite 3 von 7
4 3. Ticketing 3.1 Umtausch / Rückvergütungen Alle Bergbahntickets können nachträglich nicht in andere Billette oder Abonnemente umgetauscht werden. Skipässe ab 2 Tagen sowie Saison- und Jahresabonnemente werden bei Krankheit/Unfall gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses anteilsmässig an die betroffene Person rückerstattet. Der Unfalltag gilt als benützter Tag. Ausdrücklich nicht als Rückerstattungsgründe gelten schlechte Witterungs- oder Schneeverhältnisse, Einflüsse durch höhere Gewalt, Ticketverlust, vorzeitige Abreise, Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen. Der Rückerstattungsanspruch für Abonnemente und Skipässe ab 2 Tagen ist unmittelbar nach Eintreten des Ereignisses an der Station, wo sie gekauft wurden, geltend zu machen. Nach Ende der Winter-/Sommersaison während der das Ticket gültig war, können keinerlei Rückerstattungen mehr erfolgen. Falls die Pistenpässe oder Abonnemente nach der Hinterlegung nochmals benutzt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung ebenfalls. Die Rückerstattung gilt nur für die betroffene Person, nicht aber für die ganze Familie. Prozentuale Rückerstattungen von Jahres- und Saisonabonnementen erfolgen wie folgt: Bei den Winterabos / Sommerabos beträgt die Rückerstattung bei einem Gebrauch von ½ Monat 75% 1 Monat 60% 1 ½ Monate 45% 2 Monate 30% 2 ½ Monate 15% ab 3 Monate 0% des beim Kauf bezahlten Tarifes. Als Saisonbeginn zählt das Datum vom Start des täglichen Winterbetriebes (Winterabo) / Sommerbetriebes (Sommerabo). Bei Unfall vor dem täglichen Betrieb wird ½ Monat abgezogen, sofern das Abo bereits benützt wurde. Beim Jahresabonnement beträgt die Rückerstattung bei einem Gebrauch von 1 Monat 80% 6 Monate 30% 2 Monate 70% 7 Monate 20% 3 Monate 60% 8 Monate 10% 4 Monate 50% 9 12 Monate 0% 5 Monate 40% des beim Kauf bezahlten Tarifes. Beim Meilenweiss-Abo wird eine separate Rückerstattungstabelle angewandt, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen Bergbahnen Wildhaus AG 1. Oktober 2015 Seite 4 von 7
5 Tickets, die nicht durch den Kunden verursachte Defekte aufweisen und nicht funktionieren, werden gegen Rückgabe kostenlos ersetzt. Für Abonnemente, die durch äussere Einflüsse zerstört worden sind, ist das Depot für den Datenträger nochmals zu bezahlen (Chipkarte Wildhaus CHF 5.00, Chipkarte Meilenweiss CHF 10.00). 3.2 Ticketverlust Werden verlorene Mehrtageskarten (ab 2 Tagen) und Saison-/Jahresabos nicht mehr gefunden, werden diese gegen Vorweisung des Sperr-und Verkaufsbeleges ersetzt. Das verlorene Ticket wird dabei umgehend gesperrt. 3.3 Ticketmissbrauch Das Bahnpersonal ist jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Bahnpersonals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigem Identitätsausweis oder eines gleichwertigen Ausweises zu identifizieren. Wird ein Ticketmissbrauch wie Verwendung von Tickets von Drittpersonen oder Fälschung von Ausweisen festgestellt, hat dieser den sofortigen Entzug des Fahrausweises zur Folge. Gleichzeitig werden CHF Umtriebsgebühren erhoben. Zusätzlich ist der Fahrpreis nachzuzahlen. Zivil- oder strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. 3.4 Fehlverhalten Ticketkäufer Verstösst der Ticketkäufer gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Anordnungen des Bahnpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes, Sperrungen von Skiabfahrten oder Wanderwegen, Vorschriften betreffend Wald- und Wildschutzzonen sowie FIS-Regeln, befährt er einen lawinengefährdeten Hang oder verhält er sich rücksichtslos, kann die BBW ihn von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten ausschliessen und das Ticket vorbehältlich einer abweichenden Regelung in diesen AGB - entschädigungslos entziehen und den Transport verweigern. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten. Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauchs die Sicherheit und Ordnung im Skigebiet gefährdet, kann von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden. Wer Anlagen und Einrichtungen der BBW beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigungen bleibt eine Strafanzeige vorbehalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bergbahnen Wildhaus AG 1. Oktober 2015 Seite 5 von 7
6 4. Störungen in der Leistungserbringung Kann die BBW ihre Pflichten aus dem Transportvertrag in Folge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermag, nicht oder vorübergehend nicht erbringen, entstehen dem Käufer eines Bergbahntickets daraus keinerlei Ansprüche gegenüber der BBW. Das gilt insbesondere in folgenden Fällen: - Betriebseinstellungen und Pistensperrungen infolge Zufalls und höherer Gewalt, wie Wind- /Wettereinflüsse, Lawinengefahr, oder behördlicher Anordnung - Betriebsstörungen, z.b. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen. 5. Sicherheits-Informationen Aus Sicherheitsgründen werden an den Skiliften keine Personen mit Kindern in Huckepack, in Rucksäcken oder auf Schultern befördert. Kinder unter 6 Jahren oder 125 cm dürfen die Sesselbahnen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen. Es werden nur markierte Pisten kontrolliert. Verlassen Sie diese Pisten nicht. Die letzte Pistenkontrolle des SOS- und Pistendienstes erfolgt täglich auf allen markierten Pisten. Denken Sie daran, dass Suchaktionen und Rettungseinsätze nach der letzten Pistenkontrolle oder die Inbetriebnahme von Bahnen/Liften nach Betriebsschluss vollumfänglich auf Kosten der Verursacher gehen. Bitte halten Sie sich an die FIS-Regeln. 6. Unfall im Schneesportgebiet Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall bei Benützung der Bahnanlagen oder im Skigebiet der BBW, kann er den Rettungsdienst in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird verrechnet. Zusätzliche Kosten für den Krankenwagen-Transport werden separat in Rechnung gestellt. Andere Kosten Dritter (z.b. Rega) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bergbahnen Wildhaus AG 1. Oktober 2015 Seite 6 von 7
7 7. Beanstandungen, Haftung Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringung durch die BBW betreffen, sind unverzüglich an die Geschäftsleitung bzw. an deren Personal zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der BBW verloren. Die BBW haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihr Personal verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Eine Haftung der BBW für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge - Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten - Missachtens von Weisungen und Warnungen des Bahnpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes - Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren - fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten auf Anlagen und Skipisten - Ausübung von Risikosportarten wie Freeriding, Downhill-Biking, Gleitschirmfliege, Base Jumping etc. - ungenügende Pistenpräparierung. Im Übrigen stützt sich die Haftung der BBW im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten, ausser es könnte der BBW eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Sodann ist jede Haftung für Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen. Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die BBW im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze. Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen. 8. Versicherung Die BBW empfiehlt, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bergbahnen Wildhaus AG 1. Oktober 2015 Seite 7 von 7
8 9. Kundendaten Die BBW verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass die BBW in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die BBW gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiter zu geben. 10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Der Vertrag zwischen Kunde und BBW untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Wildhaus-Alt St. Johann, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben. 11. Schlussbestimmungen Mitteilungen per gelten als schriftlich erfolgt. Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Wildhaus, 1. Oktober 2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen Bergbahnen Wildhaus AG 1. Oktober 2015 Seite 8 von 7
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