Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe NWL

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1 Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe NWL 42. Sitzung der Verbandsversammlung NWL am in Unna Sachstand Einführung WestfalenTarif und Gründung der WT-GmbH Berichterstatter: Herr Siegfried Volmer Verfasser: Herr Lars Kagels Kosten: keine Vorberatung: Ja, 8. Tarifausschuss am Nein Beschlussvorlage: Ja Mitteilungsvorlage: Ja Andreas Müller stv. Verbandsvorsteher NWL Frank Beckehoff Vorsitzender der Verbandsversammlung

2 2 Begründung: Mit dem vorliegenden Bericht wird der aktuelle Sachstand der vorbereitenden und umsetzenden Arbeiten für die Einführung des WestfalenTarifes zum in den einzelnen Fachbereichen dargelegt. Bereich Tarif Ende März wird der Tarifantrag für den WestfalenTarif bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht. Um eine rechtzeitige Tarifantragstellung zu gewährleisten, wird vsl. die OWL Verkehr aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit den übrigen Tarifräumen den Tarifantrag noch stellvertretend für die WT GmbH stellen. Alle notwendigen Dokumente und Anlagen befinden sich in der Fertigstellung bzw. werden, sofern als notwendig erachtet, einer letzten juristischen Prüfung unterzogen. Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt den überregionalen Bereich sowie die regionalen Teile Teuto-OWL und Hochstift prüfen. Die regionalen Teile Ruhr-Lippe und Westfalen Süd wird die Bezirksregierung Detmold zur Beurteilung an die Bezirksregierung Arnsberg bzw. der Teil Münsterland an die Bezirksregierung Münster zur Beurteilung weitergeleiten. Die Bezirksregierung in Detmold fasst dann alle Prüfergebnisse zusammen und wird voraussichtlich Anfang Juni die Tarifgenehmigung erteilen können. Mit dem Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) als die verantwortliche Stelle für den NRW-Tarif sind durch das Projektbüro WestfalenTarif Gespräche geführt worden. Im Einvernehmen sind die notwendigen Anpassungen der NRW-Tarifbestimmungen abgestimmt worden. Weiterhin wurden Datengrundlagen überarbeitet, sodass bisherige NRW-Relationen, die zukünftig WT-Relationen sind, entfallen. Letzte Schwierigkeiten bestehen noch in Bezug auf sogenannte T-Relationen. Dies sind Relationen mit Start und Ziel in Westfalen, welche jedoch im Fahrweg Abschnitte außerhalb des WT-Raumes aufweisen. Ein aktueller Vorschlag seitens des KCM erscheint zielführend, wird jedoch noch abschließend geprüft. Als Beispiele seien hier die Verbindungen von den Oberzentren Bielefeld, Paderborn und Siegen nach Borken und Bocholt benannt, die im Reisezeitvergleich kürzesten Weg über Essen bzw. Duisburg mit der Schiene führen (im NRW-Tarif) gegenüber der Schnellbusverbindung über Münster (im WestfalenTarif). WT GmbH Die Gründung der WT GmbH ist im März 2017 vorgesehen. Dazu wird erstmalig am die Gesellschafterversammlung in Bielefeld tagen. Der NWL wird dort gem. Beschluss der NWL Verbandsversammlung Vorlage 361/16 mit dem Vorsitzenden des Tarifausschusses Herrn Dr. Fiedler und seinem Stellvertreter Herrn Diekmann sowie dem NWL-Geschäftsführer Herrn Bastisch vertreten.

3 3 Die erste Sitzung des Westfalentarifausschusses findet voraussichtlich nach Ostern 2017 statt. Vertrieb Entsprechend der bestehenden Beschlüsse der Tarifgemeinschaften wurde zum termingerecht das Produkt- und Kontrollmodul (datentechnisch strukturierte Zusammenstellung der tariflichen Daten für den Vertrieb) aus der westfälischen Tarifdatenbank (WTB) generiert und den Verkehrsunternehmen bereitgestellt. Bei den Brutto-EVU wird die vertriebliche Umsetzung des WestfalenTarifes i.d.r. über Regularien der Verkehrsverträge durch den NWL finanziert. Alle EVU haben die vertriebliche Umsetzung des WestfalenTarifes zum zugesichert. Für die Bus- und StadtBahnbetriebe stellt sich die vertriebliche Umsetzung differenzierter dar: Überregionale Busunternehmen (z. B. BRS, WVG): Die vollumfängliche vertriebliche Umsetzung des WestfalenTarifes zum ist in Absprache mit den jeweiligen Systemherstellern vorgesehen. Die Zeiträume für die Test- und Prüfphase sind allerdings sehr kurz, so dass u.u. noch rund um den abschließende Arbeiten erfolgen. Viele kleinere Busunternehmen sind dabei über Vertriebskooperationen angebunden. Große kommunale Unternehmen und einige Busunternehmen werden voraussichtlich eine eingeschränkte Auswahl verkaufen. D.h. sie werden im Rahmen der sogenannten Verkaufsbereiche nur Relationen innerhalb ihres Bedienungsgebietes sowie Relationen mit Start innerhalb ihres Bedienungsgebietes zu allen Zielen in Westfalen verkaufen. Diese Auswahl ist nach den tariflichen und vertrieblichen Regularien ausdrücklich vorgesehen. Für die angebotenen Relationen steht dann das vollständige Ticketsortiment zum Verkauf bereit. Einzelne wenige Unternehmen werden zum nur einen eingeschränkten Vertrieb realisieren. Dort wird dann neben dem Bereich der bisherigen Verkehrsgemeinschaft nur eine Auswahl relationsloser Tickets in der Preisstufe 12W erhältlich sein. Die Mindestanforderungen aus dem WT-Vertriebsleitfaden werden umgesetzt. Für den überregionalen WestfalenTarif bleibt festzuhalten: 1. An allen Vertriebsstellen an denen bisher relationsbasierter NRW-Tarif erhältlich war, wird auch der überregionale WestfalenTarif verkauft.

4 4 2. Die überwiegende Mehrheit der Kunden wird den überregionalen Westfalen- Tarif an Vertriebspunkten erwerben können, an denen bisher kein Verkauf des relationsbasierten NRW-Tarifes erfolgte. 3. Bei einigen kleinen Anbietern wird zum nur ein Notsortiment im überregionalen WestfalenTarif erhältlich sein. Die Anzahl der negativ betroffenen Kunden wird als klein eingeschätzt. Weiterhin wird als zusätzlicher Vertriebskanal der Online-Vertrieb etabliert. Hier gilt: 1. Der NWL hat sich mit den Partnern Stadtwerke Münster, Märkische Verkehrsgesellschaft und der Veelker GmbH & Co KG auf eine Kooperationsvereinbarung verständigt, auf dessen Grundlage das Projekt kundenorientierter Vertrieb (Handyticket und OnlineTicketshop) umgesetzt wird. 2. Dieses durch den NWL mitfinanzierte und im Tarifausschuss vorgestellte Projekt befindet sich aktuell in der Ausschreibung. Der produktive Betrieb ist zum vorgesehen. Die DB Regio AG plant bereits zum den Online-Vertrieb des WestfalenTarifes über den DB-Navigator abzubilden. Einnahmenaufteilung Der Einnahmenaufteilungsvertrag nebst Anlagen ist in der letzten Lesung (juristischer Feinschliff) und soll im April/Mai verabschiedet werden. Als Grundlage der Einnahmenaufteilung ist der Betrieb einer Einnahmenmeldedatenbank zur Entgegennahme der Einnahmenmeldungen der Verkehrsunternehmen erforderlich. Hierzu wird vom NWL eine westfälische Lösung unterstützt, die auch die Möglichkeit der Integration der Einnahmemeldungen der regionalen Tariffenster abbilden könnte. Hierzu wird mit eigener Vorlage (Vorlage TA 374/17) berichtet. Einführungskommunikation und regionale Förderung 1. Einführungskampagne Vorgesehen sind zwei Phasen: Mitte bis Ende Juli 2017 erfolgt die Ankündigungsphase und ab bis Ende September die Imagekampagne zum Westfalen- Tarif. In der Ankündigungsphase werden westfalenweit drei zielgruppenorientierte Motive auf diversen Werbeträgern eingesetzt und der Begriff WestfalenTarif sowie das Einführungsdatum transportiert. In Phase 2 werden 3 4 Motive je Region eingesetzt. Diese abgestimmten Motive werden aktuell mit dazu geeigneten Models in Bus und Bahn fotografiert. Der Einsatz

5 5 erfolgt auf Großplakatflächen, Citylight-Postern, Plakatflächen, Fahrzeugwerbung und Anzeigen. Die dazu benötigten Werbeträger sind bereits gebucht. Außerdem werden passende Hörfunkspots in allen westfälischen Lokalradios gesendet. Flankiert wird dies durch drei Medienkooperationen: Westfälische Nachrichten Münster, Neue Westfälische Bielefeld und Westfälischer Anzeiger Hamm mit jeweils einem Mix aus redaktioneller Berichterstattung und Anzeigen. Die neue Internetseite entsteht parallel und wird zur Einführung freigeschaltet. Bestandteil sind u. a. ein Fahrplan- und Tarifberater sowie eine Kaufoption, sobald die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Für die Mitarbeiterschulungen wurde ein einleitender Film entwickelt. Eine im Rahmen der Einführungskampagne entwickelte Haltestelleninformation zum WestfalenTarif kann als Bausatz auf der Download-Plattform abgeholt und nach Bedarf eingesetzt wird. Aufkleber, Plakate und Give Aways zur Einführung werden produziert und verteilt. 2. Regionale Förderung Nach Verabschiedung der Förderrichtlinie für Kommunikationsleistungen zur Einführung des WestfalenTarifs auf den regionalen Ebenen durch die NWL- Verbandsversammlung am wurden von den regionalen Tariforganisationen bislang drei Förderanträge gestellt: der VGWS wurden bewilligt und ausgezahlt, OWL Verkehr hat eine Bewilligung von erhalten und die VPH hat einen Antrag auf Förderung von gestellt. Der Antrag der VGM/VRL wird derzeit noch abgestimmt und soll bis Ende März 2017 vorliegen. Die Antragssteller können sowohl Produkte aus der Dachkampagne zusätzlich bestellen bzw. buchen als auch eigene regionale Kommunikationsmaßnahmen aus den Fördermitteln finanzieren. Fördervoraussetzung ist die Einhaltung des Corporate Design des WestfalenTarifs.

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