PSZ Düsseldorf. Jahresbericht Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf. PSZ Benrather Str Düsseldorf

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1 PSZ Düsseldorf Jahresbericht 2016 Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf PSZ Benrather Str Düsseldorf Tel: Fax: info@psz-duesseldorf.de 1

2 Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf (PSZ) Tätigkeitsbericht 2016, Düsseldorf 2017 Redaktion: Annette Windgasse Sozial-Team: Barbara Esser Ethnologin M.A., Flüchtlings- und Verfahrensberaterin (Teilzeit) Atia Naiibullah Sozialarbeiterin B.A., Ab Sabine Rauch Dipl. Sozialpädagogin / Fachberaterin Psychotraumatologie, zuständig für Hilfen zur Erziehung, Stellvertretende Leiterin Miguel Temprano Sozialarbeiter B.A., Traumapädagoge, ab Annette Windgasse Dipl. Sozialwissenschaftlerin / Systemische Traumatherapeutin Leiterin Psychologisches Team: Maya Enomoto Dipl. Psychologin / Psychologische Psychotherapeutin i.a., zuständig für Therapie mit Kindern und Jugendlichen, Ab (Teilzeit) Ewgeni Fink Dipl. Psychologe / Psychologischer Psychotherapeut i.a., ab (Teilzeit) Michael Hoshino Dipl. Psychologe / Psychologischer Psychotherapeut (Teilzeit) Simone Kaster Psychotherapeutin, ab (Teilzeit) Dr. Heba Khattab Psychologin, Psychotherapie HPG, ab Dr. hc Esther Mujawayo-Keiner Soziologin M.A. (B) / Counsellor / Traumatherapeutin Dr. Diana Ramos Dehn Dipl. Psychologin, Psychotherapie HPG, zuständig für Therapie mit Kindern, Jugendlichen und Familien (Teilzeit) Eva van Keuk Dipl. Psychologin / Psychologische Psychotherapeutin Leitung des psychologisch-psychotherapeutischen Bereichs Veronika Wolf Dipl. Psychologin / Psychologische Psychotherapeutin ab (Teilzeit) Dr. Dima Zito Dipl. Sozialpädagogin, Psychotherapie HPG (Teilzeit) Psychologische Honorarkräfte (teilweise im Laufe des Jahres angestellt): Maya Enomoto - Christian Gerlach Carina Heyde - Simone Kaster Dr. Heba Khatab - Ranna Müller Alexander Nam Ehrenamtliche TherapeutInnen / ÄrztInnen im PSZ: Dr. Brigitte Majewski - Dr. Reinhard Schydlo Dr. Taalke Walter Verwaltungs- und Ogranisationsteam: Cornelia Fritz Verwaltungskraft, Büro- und Projektassistenz Marja Haydt Verwaltungskraft Psychotherapie, ab (Teilzeit) Margaryta Kats Assistenz für den psychologisch-psychotherapeutischen Bereich Monika König Dipl. Ökonomin / Rechnungswesen (Teilzeit) außerdem ca. 65 Honorarkräfte in Gruppenarbeit, für Dolmetschen in Therapie und Beratung, als ProjektassistentInnen und für therapiebegleitende Angebote, ca. 10 Ehrenamtliche in der Einzelfallbegleitung von KlientInnen sowie 24 PraktikantInnen: Lisanne Hamschmidt, Asita Shirali Dikloo, Judith Wallis, Ahmed Mohamed Ali, Sina Neldner, Thi Sam To, Kenan Güller, Rebwar Elia Dawood, Marcella Beljo, Pauline Vinnen, Johanna Whitford, Vera Nickel, Lea Harhues, Farhat Miro, Hannah Vogel, Luisa Fallmeier, Amelie Mansfeld, Eva Schade, Victor Sulayman Keriakes, Carla Petroll, Jan Krawczyk, Leila Corzo Menéndez, Clemens Hötzel, Annalena Sturtz Der Trägerverein Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf e.v. ist Mitglied im Diakonischen Werk Rheinland - Westfalen - Lippe. Vorsitzender ist Pfr.i.R. Gerhard Gericke. Das PSZ ist Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII. Das PSZ ist Gründungsmitglied der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF) und Mitglied des Netzwerk der PSZ in NRW. Benrather Str Düsseldorf Tel.: 0211 / Fax: 0211 / info@psz-duesseldorf.de Zweigstelle: Benrather Str Düsseldorf Tel.: 0211 / Fax: 0211 / Websites: KD-Bank Duisburg - IBAN: DE BIC: GENODED1DKD Spendenkonto Trauerort: IBAN: DE BIC: DUSSDEDDXXX 2

3 Inhaltsverzeichnis Dank an unsere Förderer...4 PSZ-Arbeit PSZ-Intern...6 Aktivitäten...7 Arbeitsbereiche und Projekte...15 Gender Mainstreaming...21 Partizipation...23 PSZ-Arbeit mit KlientInnen...24 PSZ-Arbeit mit Kindern und Jugendlichen...24 Hilfen zur interkulturellen Erziehung (HiER) DÜSSEL-NETZ für schutzbedürftige Flüchtlinge...28 Fallbeispiele aus der Psychotherapie mit arabisch-sprachigen KlientInnen...39 Dokumentation einer Abschiebung...41 PSZ-Angebote für MultiplikatorInnen...44 RED FLAGS für LaienhelferInnen und andere FlüchtlingshelferInnen...44 Grundlagen der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung von UMF...45 in2balance Laienhilfe für Geflüchtete zur psychischen Stabilisierung...52 Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge und Konsequenzen aus der EU-Aufnahmerichtlinie...54 Tabus in der psychotherapeutischen Arbeit mit Geflüchteten...59 Anhang 1: KlientInnenstatistik Anhang 2: Multiplikatorenarbeit Statistik...76 Anhang 3: Presseberichte

4 Dank an unsere Förderer Wir danken für die finanzielle Unterstützung unserer Arbeit den folgenden Institutionen und deren MitarbeiterInnen, die unsere Anträge bearbeiten, uns beraten und sich dafür einsetzen, dass die Arbeit im PSZ Düsseldorf weitergeht! Speziell Dank an: viele großzügigen Spenderinnen und Spendern und die Mitglieder des Trägervereins, zahlreiche Kirchenkreise und Kirchengemeinden für Kollekten und Spenden für Spenden aus Aktionen: Franz-Vaahsen-Schule Düsseldorf, St.-Ursula- Gymnasium Düsseldorf, Kassette Kaimilina da Silva Tob Est Or GbR, Chorrage der Polizei Düsseldorf e.v., Heinrich-Heine-Universität Theatergruppe der Psychologen Lea und Marili Machado und Kom,ma Verein für Frauenkommunikation Düsseldorf für ein wunderbares Benefiz-Konzert für besonders großzügige Spenden: einem Professor, der nicht genannt werden möchte, CV Geldern-Kevelaer e.v., CCV Service GmbH, DSZ / Heinz-Schmöle- Stiftung, Verein St. Paulushaus e.v., Volksbank Dinslaken, die Firmen Train GmbH, Abdichtungstechnik Klein, Schoß & Kohlhaas GmbH, United Nations High Commissioner for Human Rights UN Voluntary Funds for Victims of Torture (UNVFT) für die Förderung der Therapie mit Folterüberlebenden Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Förderung des Kernbereichs des PSZ und zusätzlichen Personalstunden im AKUT-Programm Innenministerium NRW für die Förderung von vier Personalstellen Gesundheitsministerium MGEPA für die Förderung des Projekts in2balance Laienhilfe für Geflüchtete zur psychischen Stabilisierung Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf für Projektförderung, vor allem für das Projekt DÜSSEL-NETZ für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Düsseldorf Evangelische Kirche im Rheinland für einen Zuschuss zur PSZ-Arbeit und die Landeskirchliche Kollekte, die es uns erlaubt, Projekte zu beantragen, in denen Eigenmittel benötigt werden sowie für die Förderung des Psychosoziale Hilfen für traumatisierte Flüchtlingsfrauen Kirchenkreisverband Düsseldorf für die Förderung von Projekten, in denen Eigenmittel benötigt werden UNO-Flüchtlingshilfe für die Förderung der Arbeit in Projekten und im Kernbereich Deutsche Fernsehlotterie für Förderung des Projekts Therapiebegleitende Sozialarbeit für traumatisierte Flüchtlinge BürgerStiftung Düsseldorf für die Förderung des Projekts D dorfkind Trauma- und kultursensible Behandlung für Flüchtlingskinder in Düsseldorf Lantz Dykman Stiftung für das Projekt Wegbegleiter - Ehrenamtliche Begleitung für junge Flüchtlinge Asyl-Migration-Integration-Fonds der EU, verwaltet durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF für die Förderung des Projekts Erkennen & Handeln = Schutz und Gesundheit für schutzbedürftige Flüchtlinge in Rheinland und Westfalen (ab ) und des Projekts Ist Gesundheit teilbar?! (Kapazität, Struktur und Qualität: KaSQu) (Antragsteller BAfF) Stadtsparkasse Düsseldorf für einen Zuschuss aus Mitteln des P&S-Sparens für Ausstattung KD-Bank Duisburg für einen Zuschuss den Jugendämtern im Umkreis des PSZ, die das PSZ für die ambulanten Hilfen zur Erziehung beauftragen 4

5 PSZ-Arbeit 2016 Nach dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen 2015, als vor allem Probleme der Unterbringung und Registrierung dominierten, hat sich die Situation im Laufe des Jahres 2016 konsolidiert. Allerdings zu dem Preis, dass zehntausende Flüchtlinge unter unzureichenden Lebensbedingungen in den EU-Eintrittstaaten und den Balkanländern vor verschlossenen Grenzen verharren eine Tatsache, die auch Auswirkungen auf die hier Angekommenen hat, die sich Sorgen um Angehörige und Landsleute machen. Die negativen Trends, die sich bereits zu Beginn des Jahres abzeichneten, haben sich verstärkt: Fokussierung der öffentlichen Diskussion auf die Fluchtursache Krieg, zu Lasten der Flüchtlinge, die vor Diktaturen und Folter geflohen sind Die starke Polarisierung zwischen den vielen weiterhin für Flüchtlinge engagierten Personen und Organisationen der Zivilgesellschaft einerseits und zunehmend stärker und lauter werdenden rechtspopulistischen Gruppierungen andererseits, die dazu tendieren, sämtliche gesellschaftlichen Probleme auf die Präsenz von Flüchtlingen zurückzuführen Die Aufteilung der Flüchtlinge in Cluster, die sich an den Herkunftsländern orientieren und daraus die Bleibeperspektive und zahlreiche soziale Folgerechte - ableiten, anstatt den jeweiligen Einzelfall zu würdigen Die Schwierigkeit, krankheitsbedingte Faktoren (wie vor allem PTSD bei Folterüberlebenden) in Asyl- und Aufenthaltsfragen zur Geltung zu bringen, ist durch eine Gesetzesänderung Anfang 2016 noch verschärft worden: es werden nur noch ärztliche Bescheinigungen zur Frage gesundheitsbedingter Abschiebehindernisse anerkannt, keine psychologischen mehr. Und es wurde im Gesetzeskommentar postuliert, dass PTSD in der Regel keine schwerwiegende Erkrankung sei, die eine Abschiebung ausschließen kann. Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, v.a. aus den Westbalkanstaaten haben kaum eine Chance, dass ihre Asylgründe ausreichend gewürdigt werden, auch wenn sie Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen waren. An positiven Entwicklungen bleibt festzustellen: Die Bereitschaft in der gesundheitlichen Regelversorgung, und auch bei pädagogischen und beratenden Einrichtungen, den Bedarf traumatisierter Flüchtlinge und Folteropfer zu erkennen und Unterstützung für sie zu suchen, ist weiter gestiegen. Die Schutzquote, d.h. der Anteil der nicht negativ entschiedenen Asylanträge ist weiterhin hoch. Dies ist allerdings auch darauf zurückzuführen, dass zunächst Asylanträge von Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea, Somalia entschieden wurden, die eine sehr hohe Anerkennungschance haben, und die komplizierteren Verfahren häufig jetzt erst angesetzt werden. Flüchtlinge aus Ländern, denen eine gute Bleibeperspektive zugeschrieben wird, haben schnelleren Zugang zu Integrationsangeboten. Auch für andere Flüchtlinge wurde eine Bleibeperspektive eröffnet, wenn sie einen Platz in einer regulären Berufsausbildung finden. Allerdings fällt es gerade schwer traumatisierten Flüchtlingen wegen ihrer starken psychischen und ggf. körperlichen Beschwerden oft besonders schwer, solche Perspektiven zu wahrzunehmen. Zumindest im Bundesland Nordrhein-Westfalen, aber auch auf Bundesebene ist die Bereitschaft gewachsen, die Strukturen der Flüchtlingsarbeit finanziell stärker zu fördern und auch für die gesundheitliche Regelversorgung Mittel bereitzustellen, damit sie Angebote für Flüchtlinge entwickeln. Allerdings sind auch damit bedarfsdeckende Angebote bei weitem noch nicht erreicht. Die EU-Aufnahmerichtlinie wurde zwar immer noch nicht befriedigend umgesetzt, aber die Bereitschaft bei politischen Entscheidungsträgern, sich mit diesem Thema zu befassen, ist gestiegen und es gibt einzelne Ansätze der Identifizierung des besonderen Schutzbedarfes 5

6 und die gestiegene Bereitschaft, diese bei weiteren Maßnahmen zu berücksichtigen und entsprechende Strukturen aufzubauen. PSZ-Intern Die positiven Impulse der Politik und von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einzelpersonen, die Beratungsstrukturen deutlich stärker zu fördern, haben sich auch positiv auf das PSZ ausgewirkt: das PSZ ist gewachsen von 9 auf 15 Vollzeitstellen, von 11 auf 19 MitarbeiterInnen, von einer Etage an einem Standort auf drei Etagen an zwei Standorten. Neu im Hauptamtlichen Team sind seit 2016 (in der Reihenfolge des Dienstantritts): im Sozialteam: Miguel Temprano - Atia Najibullah im Psychologischen Team: Veronika Wolf - Maya Enomoto - Ewgeni Fink - Dr. Heba Khattab - Simone Kaster im Verwaltungsteam: Marja Haydt Das Team bestand Ende 2016 aus insgesamt 19 Beschäftigten auf 15 Vollzeitstellen: 4 MitarbeiterInnen im Verwaltungs- und Organisationsteam auf 3,4 Vollzeitstellen 5 MitarbeiterInnen im Sozialteam auf 4,9 Vollzeitstellen 9 MitarbeiterInnen im psychologisch-psychotherapeutischen Team auf 6,7 Vollzeitstellen Hinzu kamen 6 TherapeutInnen auf Honorarbasis, die zum Teil im Laufe des Jahres angestellt werden konnten, sowie 3 ehrenamtlich im PSZ tätigen TherapeutInnen. Ca. 65 Honorarkräfte vor allem für Sprachmittlung, aber auch für Gruppen- bez. Kursarbeit, ca. 10 Ehrenamtliche und insgesamt 24 PraktikantInnen unterstützten die Arbeit. Das Team nimmt regelmäßig Supervision in Anspruch: Traumazentrierte Fallsupervision für das Fachteam sowie für neben- und ehrenamtliche TherapeutInnen bei Anke Nottelmann Ärztliche Supervision und Fachberatung für das Fachteam sowie für neben- und ehrenamtliche TherapeutInnen bei Dr. Ljijlana Joksimovic Teamsupervision für das Hauptamtlichen-Team bei Beate Nitzschke Neue Projekte und neue Arbeitsansätze konnten wir 2016 beginnen: Projekt 1: Therapiebegleitende Sozialarbeit für traumatisierte Flüchtlinge Gefördert durch die deutsche Fernsehlotterie Ziel des auf drei Jahre angelegten Projekts ist die Erweiterung der therapeutischen Kapazitäten und verantwortliche Versorgung der KlientInnen im Euinzugsbereich des PSZ mit Ausnahme der Stadt Düsseldorf (dazu siehe Projekt 2). Das Projekt stellt sozialarbeiterische Ressourcen bereit, um HeilberuflerInnen in die Arbeit mit Flüchtlingen einzuführen, sie dabei zu begleiten, Fortbildungen anzubieten und für die PatientInnen die notwendige therapiebegleitende Sozialarbeit sicherzustellen, ohne die die Bereitschaft von PsychotherapeutInnen zur Behandlun von Flüchtlingen kaum zu gewinnen ist. Außerdem beteiligt sich das Projekt an Fortbildungen für Regel- und für Flüchtlingseinrichtungen und unterstützt beim Einsatz von SprachmittlerInnen Projekt 2: DÜSSEL-NETZ für schutzbedürftige Flüchtlinge Gefördert durch die Stadt Düsseldorf Die Stadt Düsseldorf fördert zwei Stellen, die für AsylbewerberInnen, die in Düsseldorf ankommen oder hier in den städtischen Unterkünften leben, dafür sorgen sollen, dass ein individueller Schutzbedarf - v.a. Traumatisierung oder psychische Erkrankung erkannt wird, dass es eine erste Hilfe in Form von Beratung, Clearing, ggf. Diagnostik gibt und dass bei 6

7 Bedarf in entspr. Behandlung vermittelt wird. Parallel dazu, werden Kontakte zu vielen Stellen aufgebaut und Fortbildungen für Personal in der kommunalen Erstaufnahme angeboten. Die drei KollegInnen, die sich die beiden Stellen teilen, werden bereits sehr stark in Anspruch genommen. Projekt 2: in2balance Laienhilfe für Geflüchtete zur psychischen Stabilisierung Gefördert durch MGEPA NRW In diesem Projekt, das vom Gesundheitsministerium NRW gefördert wird, werden ca. 20 LaienhelferInnen fortgebildet, Menschen aus verschiedenen Herkunftsregionen von Flüchtlingen, die fachlich und persönlich gute Voraussetzungen mitbringen, sollen dann demnächst in den Unterkünften Infoveranstaltungen zu Gesundheitsthemen anbieten, für psychisch belastete, aber nicht erkrankte, Flüchtlinge Gesprächsgruppen anbieten und bei Bedarf auch Einzelberatungen und Vermittlung an andere Stellen. Neuer Arbeitsansatz: Kooperation mit Trauma-Ambulanz Die Traumaambulanzen in NRW haben ein Budget vom Gesundheitsministerium für niedrigschwellige akutpsychotherapeutische Angebote für traumatisierte Flüchtlinge. Damit können bei Flüchtlingen im ersten Aufenthaltsjahr bis zu 10 Sitzungen durchgeführt und incl. Dolmetscherkosten mit dem Landschaftsverband Rheinland abgerechnet werden. Das PSZ hat dazu Ende 2016 einen Kooperationsvertrag mit der Traumaambulanz abgeschlossen und kann jetzt auch in diesem Rahmen behandeln. Diese neuen Entwicklungen haben dem Team viel abverlangt. Wir hoffen aber, dass wir die Möglichkeit, jetzt neue Strukturen aufzubauen, die auch in einigen Jahren noch trägfähig sein werden, gut genutzt haben. Dann war das auch alle Anstrengungen wert. Aktivitäten Ziele und Schwerpunkte Unverändert blieb auch 2016 die Schwerpunktsetzung in den Arbeitsbereichen: an erster und wichtigster Stelle steht die unmittelbare KlientInnenarbeit: Psychotherapie, Sozialarbeit, therapiebegleitende Angebote, Beratung und Begutachtung Ziele: Verbesserung der gesundheitlichen, psychischen, sozialen und rechtlichen Situation und des Funktionsniveaus im Alltag, Symptomreduzierung, Suizidprophylaxe, Stärkung der persönlichen und familiären Bewältigungsstrategien an zweiter Stelle die MultiplikatorInnenarbeit: alle Angebote, mit denen durch Qualifizierung, Information und Kooperation die Versorgung von Flüchtlingen in Einrichtungen der Regelversorgung verbessert werden soll Ziele: Erhöhung der Bereitschaft und der Qualifikation in Einrichtungen der Regelversorgung (ärztliche und psychotherapeutische Praxen, Kliniken, Beratungsstellen, Schulen, Kindergärten, Sozialarbeit, Behörden) und in der Flüchtlingssozialarbeit im Umgang mit traumatisierten und psychisch belasteten Flüchtlingen trauma- und kultursensibel zu handeln, Sprach- und KulturmittlerInnen einzusetzen und im Sinne der KlientInnen interdisziplinär zu kooperieren. und drittens die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Flüchtlingen in rechtlicher, sozialer und politischer Hinsicht. Ziele: Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für traumatisierte, psychisch belastete und besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Hier ist weiterhin insbesondere die Frage der Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie und der EU- Verfahrensrichtlinie von besonderer Bedeutung wie auch die fachlichen Stellungnahmen zu den Verschärfungen des Asylrechts, vor allem im Asylpaket II. 7

8 KlientInnenarbeit Aktuelles Thema: Das PSZ musste sich weitaus stärker als früher mit drohenden Abschiebungen von KlientInnen beschäftigen. Bei wiederholten Abfragen im Team wurde klar, dass jeweils Fälle akut von Abschiebung bedroht waren. In diesen Fällen muss oft unter hohem Zeitdruck besonders konzentriert und gut mit RechtsanwältInnen und anderen BeraterInnen vernetzt gearbeitet werden, um krankheitsbedingte Abschiebehindernisse in Stellungnahmen zu verdeutlichen. Gleichzeitig erfordern natürlich Menschen, denen eine baldige Abschiebung droht ein hohes Maß an persönlicher Unterstützung, um möglichen (suizidalen) Krisen vorbeugen bez. sie in solchen Krisen gut auffangen zu können. Zwei Familien, beide mit kleinen Kindern, wurden wenige Tage vor Weihnachten unter dramatischen Umständen abgeschoben: eine Familie, deren Mutter eine Risikoschwangerschaft hat, nach Polen (siehe Dokumentation einer Abschiebung in diesem jahresbericht), eine weitere Familie, deren Mutter wiederholte Situationen von Zwangsprostitution erlebt hatte, nach Serbien. In beiden Fällen erfolgte die Abschiebung ohne Ankündigung in der Nacht. Mit beiden Familien konnte das PSZ auch nach der Abschiebung Kontakt halten. Psychosoziales Clearing: Alle PSZ-Fachkräfte bieten so viele Clearingtermine jährlich an, wie ihre Wochenstunden betragen. Mit diesem Angebot das zwangsläufig auf Kosten längerfristiger Therapien geht will das PSZ mehr Flüchtlingen mit dem Nötigsten helfen. Das Verfahren, grundsätzlich und relativ zeitnah ein Clearinggespräch anzubieten, wurde fortgesetzt. Bei den meisten Fällen blieb es nicht bei einem Gespräch, sondern es waren anschließend noch Kurzinterventionen erforderlich, wie z.b. eine Stellungnahme, einige Stabilisierungssitzungen, aktive Vermittlung in ärztliche Behandlung. Die Clearingtermine gehen allerdings zu Lasten längerfristiger Therapieplätze. Da die Bereitschaft bei niedergelassenen Psychotherapeuten und psychologischen Beratungsstellen gestiegen ist, Flüchtlinge aufzunehmen, konnten im Therapienetz einige Klienten extern für eine Psychotherapie vermittelt werden oder durch ehrenamtlich im PSZ tätige Psychotherapeuten versorgt werden. Psychotherapie und Beratung: Das PSZ führte zum eine neue Datenbank ein, in der KlientInnen- und MultiplikatorInnenarbeit dokumentiert wird. Bedingt durch die notwendige Einarbeitung, die Übernahme bestehender Daten und die fortwährende Weiterentwicklung der Datenbank, sind in diesem Jahr möglicherweise noch nicht alle Zahlenangaben ganz genau oder vollständig. 647 (2015: 523) Klientinnen und Klienten aus 50 Herkunftsländern suchten 2016 das PSZ auf. Zusätzlich profitierten von den Leistungen des PSZ 571 (415) nahe Familienangehörige, insgesamt also 1218 (938) Personen. 440 (287) Fälle wurden neu aufgenommen, ca. 33% der Anfragen und 153 Fälle mehr als im Vorjahr. Die Mehr-Aufnahmen liegen vor allem an der Vergrößerung des Teams. Fast alle neu aufgenommenen KlientInnen kamen zunächst zu einem Clearing, mit Ausnahme der 76 Personen, die im Rahmen der Erziehungshilfe begleitet wurden und ca. 15 Fällen, die ausschließlich für eine Stellungnahme oder für eine Leiter 3-Testung ins PSZ kamen. In 403 (168) Fällen wurde längerfristig therapeutisch (d.h. durch (Psycho)therapeutInnen) und in 326 (159) Fällen stabilisierend bez. sozialarbeiterisch (d.h. durch entspr. qualifizierte Sozialpädagoginnen) gearbeitet. 76 (58) Personen in 35 (24) Familiensystemen wurden durch Erziehungshilfe begleitet. 8

9 In 148 (129) Fällen wurden Stellungnahmen erstellt, davon in 129 Fällen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen und in 19 Fällen zu sozialrechtlichen Fragen, meist zur Unterbringungssituation oder zur Verteilung / Zuweisung In 22 (53) Fällen wurde Krisenintervention notwendig, in 15 (52) Fällen außerhalb der Erziehungshilfen erfolgten insgesamt 22 (86) Hausbesuche bez. Begleitungen. Die KlientInnen nahmen insgesamt 7852 (5809) Termine an Therapie / Beratung / Begleitung / therapiebegleitenden Angeboten und in den Hilfen zur interkulturellen Erziehung wahr. Davon 201 (506) Termine, die durch Ehrenamtliche oder PraktikantInnen in der Therapiebegleitung wahrgenommen wurden (diese Termine wurden erst im lauf des Jahres begonnen zu erfassen) und 4188 (2011) Termine in der Erziehungshilfe (2982) Termine fanden beim hauptamtlichen Fachteam statt, davon 2542 beim Psychologischen Team und 921 beim Sozialteam. Neben der KlientInnenarbeit in den Räumen des PSZ bietet eine Mitarbeiterin wöchentlich eine Außensprechstunde in einer unterversorgten ländlichen Region, in Geldern im Kreis Kleve an. In Therapie, Beratung und Begleitung wurde in 31 (38) verschiedenen Sprachen gearbeitet. Zwölf Sprachen beherrschen zumindest eine der TherapeutInnen/BeraterInnen ausreichend für die Arbeit bez. sie arbeiten in ihrer Muttersprache, in 233 Fällen wurden für 28 Sprachen qualifizierte DolmetscherInnen eingesetzt. Aufnahme- und Weiterverweisberatung: Telefonberatung: in der wöchentlich stattfindenden Telefonberatung wurden bei 48 von 50 Terminen insgesamt 598 Anrufe für 559 Fälle (einzelne Flüchtlinge oder Familien) sowie 118 Fachberatungen dokumentiert Von den 559 Fällen wurde für 277 Fälle ein Anmeldebogen versandt, in 282 wurde direkt in der Telefonberatung an andere Stellen weiterverwiesen. Walk In: 57mal kamen Flüchtlinge ohne vorherige Anmeldung ins PSZ und fragten nach Beratung / Therapie für insgesamt 76 Personen. Mail/Fax/Post: durchschnittlich gibt es auf diesem Wege zusätzlich ca. 5 wöchentliche Anfragen zur Klientenaufnahme und ca. gleich viele zur Fachberatung Telefonate außerhalb der Telefonberatung: durchschnittlich erhält jede/r Mitarbeitende mindestens einmal wöchentlich eine Anfrage zur Klientenaufnahme und eine zur Fachberatung. Demnach sollten mindestens 1500 Fälle (Einzelpersonen und Familien) angemeldet werden und Fachberatung wurde ca. 900-mal nachgefragt. Rund 30% (44%) aller Anfragen konnten aufgenommen werden. Kontakte Fälle Fachberatung Telefonberatung Walk Ins Fallberatung in Düsseldorfer Unterkünften (geschätzt) Mail / Fax / Post (hochgerechnet) Anfragen außerhalb der Telefonberatung (geschätzt) Details zur Klientenarbeit siehe Anhang Klientenstatistik Multiplikatorenarbeit Fortbildungs-, Informations- und Fachberatungsangebote für PsychotherapeutInnen, SozialberuflerInnen, PädagogInnen und Ehrenamtlichesamt Koordiniergung eines entpr. Netzwerks für Beratungsstel- 9

10 len, die sich auch Flüchtlingen öffnen wollen, für Schulen und für Ehrenamtliche zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen. Aktuelle Schwerpunkte: Kooperation der PSZ in NRW das PSZ Düsseldorf richtete die turnusmäßig für ein Jahr die Netzwerktreffen aus, initiierte Gespräche mit der Psychotherapeutenkammer NRW und dem Gesundheitsministerium NRW und formulierte Vorschläge zur Weiterentwicklung des landesgeförderten Flüchtlingsprogramme Ausbau des Therapienetzes und Stärkung der kommunalen Kooperation in der Stadt Düsseldorf und der regionalen Kooperation im Regierungsbezirk Düsseldorf Entwicklung des Modellprojekts in2balance, in dem muttersprachliche LaienhelferInnen für Einsätze in Flüchtlingsunterkünften geschult und begleitet werden, bei denen sie mittelgradig belastete Flüchtlingen Informationen, Gruppenarbeit und Einzelberatung anbieten werden Schulung von Personal in Flüchtlingsunterkünften auf Landesebene und kommunaler Ebene, um ein frühzeitiges Erkennen und Versorgen von besonders Schutzbedürftigen und eine traumasensible Gestaltung der Unterbringung zu fördern Erweiterung der Möglichkeit, Folterüberlebende zu erkennen und bei Bedarf eine rechtsmedizinische Untersuchung zu initiieren. Hierzu wurde die Kooperation mit dem rechtsmedizinischen Institut der Uni-Klinik Düsseldorf ausgebaut und eine internationale Fachtagung für März 2017 geplant. Veranstaltungen Zielgruppen / Ebene D dorf Region NRW Bund Gesamt Sozialbereich / Flüchtlingsarbeit Öffentlichkeit Jugendarbeit Psychotherapiebereich Gesundheitsbereich Ehrenamtliche Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung andere PSZ Behördenmitarbeiter Flüchtlinge als MultiplikatorInnen 4 4 SprachmittlerInnen 4 4 Gesamtergebnis TeilnehmerInnen Zielgruppen / Ebene D dorf Region NRW Bund Gesamt Öffentlichkeit Jugendarbeit Sozialbereich / Flüchtlingsarbeit Gesundheitsbereich Psychotherapiebereich andere PSZ Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung Ehrenamtliche Behördenmitarbeiter Flüchtlinge als MultiplikatorInnen SprachmittlerInnen Gesamt PSZ MitarbeiterInnen wirkten mit Vorträgen, Workshops etc. an insgesamt 192 (127) Veranstaltungen mit und erreichten 5071 (4782) TeilnehmerInnen. Rund 47 Termine davon waren Eigenveranstaltungen des PSZ. 10

11 Begleitet wird dies, wie bisher, durch Aktivitäten in der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit: Gremienarbeit und Gespräche mit Entscheidungsträgern Aufbau eines Therapie-Netzwerks im Einzugsbereich des PSZ Düsseldorf Kooperation mit der Psychotherapeutenkammer NRW und der Ärztekammer Nordrhein. Mitarbeit in Fachverbänden, u.a. BAfF, BDP und DTPPP Verstärkung der Kooperation im Netzwerk der PSZ in NRW, für das das PSZ Düsseldorf eine gemeinsame Webplattform geschaffen hat: Beteiligung am Flüchtlingsrat NRW, am Flüchtlingsrat Düsseldorf u.a. Pressearbeit und Veröffentlichungen, fachliche Stellungnahmen auf Anfrage, z.b. vom DW RWL oder von Fachverbänden Internetpräsenzen per diversen Websites und per Facebook Infoveranstaltungen für Schulen, Universitäten, Kirchengemeinden etc. PSZ-MitarbeiterInnen beteiligten sich an mindestens 70 Treffen von Arbeitskreisen bzw., Gremien, Runden Tischen, Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Vernetzungstreffen und Tagungen sowie Kooperationsgesprächen und Projektsitzungen. In zahlreichen Kontakten mit Entscheidungsträgern wurde vor allem die Notwendigkeit einer frühen Identifizierung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge betont, die die EU-Aufnahmerichtlinie vorsieht. Das PSZ setzte sich weiterhin intensiv mit den Änderungen auseinander, die das Asylpaket II vor allem für traumatisierte Flüchtlinge gebracht hat. Mit Fach- und Berufsgesellschaften wurden Stellungnahmen dazu erarbeitet und verbreitet. Eine PSZ-Mitarbeiterin, Eva van Keuk, ist Menschenrechtsbeauftragte des Berufsverbands deutschsprachiger Psychologen BDP, eine weitere, Barbara Esser, ist Vorstandsmitglied der BAfF und Annette Windgasse ist Aufsichtsratsmitglied der UNO-Flüchtlingshilfe. Details zur Multiplikatorenarbeit siehe Anhang Multiplikatorenarbeit 2016 Ergebnisse KlientInnenarbeit: Ein Ergebnis der geleisteten Arbeit sind die Veränderungen der sozialen, gesundheitlichen, rechtlichen Situation bei den KlientInnen. Verbesserungen der Situation hängen allerdings in hohem Maße auch von anderen Faktoren ab, z.b. von behördlichen Entscheidungen. Wir bemühen uns auch da, Verbesserungen im Sinne unserer KlientInnen zu bewirken. Verbesserungen Arbeit / Ausbildung / Arbeitserlaub Schule / nis Sprachkurs Finanziell Gesundheit Psychische Verfassung Familiennach zug Umverteilung Verbesserte Unterbringun g Aufenthalt Reihe

12 Multiplikatorenarbeit: Hier lassen sich Ergebnisse wegen der sehr unterschiedlichen Zielgruppen und Maßnahmen schwerer beschreiben. Die zahlreichen Anfragen nach Referaten, Workshopleitungen etc., die unsere Kapazitäten weit übersteigen, sowie die durchweg sehr positiven Rückmeldungen, die bei vielen Veranstaltungen per Fragebogen erhoben werden, zeigen eine hohe Teilnehmerzufriedenheit. Inwieweit tatsächlich Veränderungen im beruflichen und gesellschaftlichen Handeln der TeilnehmerInnen angestoßen werden konnten, lässt sich von uns nicht mit vertretbarem Aufwand quantifizieren. Immerhin führten die Bemühungen, über das Therapienetz neue Versorgungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu erschließen, dazu, dass die Vermittlung an niedergelassene TherapeutInnen und an Beratungsstellen zugenommen hat: 40 Flüchtlinge konnten nach Clearinggesprächen an externe TherapeutInnen vermittelt werden. In der Telefonberatung konnten zudem in wesentlich mehr Fällen Hinweise auf andere Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten gegeben werden. Perspektiven und Schlussfolgerungen Perspektiven für 2017: Intern steht das PSZ vor einem Leitungswechsel der zum Mai 2017 erfolgt, wenn die bisherige Leiterin, Annette Windgasse, in Rente gehen wird. Es wurde bereits vom Vorstand beschlossen und vom gesamten Team so gewünscht, dass die neue Leitung aus einem Dreier-Team von Barbara Eßer, im Leitungsteam zuständig für den Soziabereich Eva van Keuk, im Leitungsteam zuständig für den psychologischpsychotherapeutischen Bereich Monika König, im Leitungsteam zuständig für den Verwaltungsbereich sowie als Dienstaufsicht für das gesamte PSZ bestehen wird. Die bisherige Leiterin wird noch für eine Übergangszeit bis Ende September auf einer halben Stelle im PSZ arbeiten. Die im Zuge dieses Leitungswechsels notwendigen internen Umstrukturierungen gehen einher mit Umstrukturierungen, die wegen des stark gewachsenen Teams und des Arbeitens an zwei Standorten notwendig werden. Die Erweiterungen geschahen in einer Zeit überaus starker Nachfrage, in der rasch neue Kapazitäten zu schaffen waren. Auf diese Herausforderung hat das PSZ mit neuen Projekten, neuen MitarbeiterInnen und vielen zusätzlichen Anstrengungen gut reagieren können. Nun ist es an der Zeit, für die größer gewordene Organisation passende Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen zu entwickeln. Bislang wurde mit einem langjährig eingespielten Team auf einer gemeinsamen Etage - vieles informell in Absprachen auf kurzem Wege geregelt. Nun sind stärkere Strukturierungen nach Fachlichkeit, Projektzusammenhängen und Kooperation in der Klientenarbeit notwendig, sowie transparente Entscheidungsstrukturen, die allen Beteiligten die gewünschte Partizipation gewährleisten und dabei den Einzelnen nicht damit überfordern, sich intensiv mit Vorgängen beschäftigen zu müssen, die die eigene Arbeit nur peripher berühren. Bei all dem gilt es auch den besonderen Spirit des PSZ lebendig zu erhalten, der allen BesucherInnen positiv auffällt, der den KlientInnen gut tut und die Motivation aller Mitarbeitenden trägt und stärkt. Dieser Prozeß wird Zeit und Aufmerksamkeit erfordern. Die Anfragen an das PSZ für Klienten- wie für Multiplikatorenarbeit und auch nach (fachlichen) Stellungnahmen, Lobby- und 12

13 Öffentlichkeitsarbeit lassen allerdings nicht nach. Das PSZ-Team hat seine Jahresplanung darauf abgestellt, die Ressourcen möglichst effektiv einzusetzen. In der Klientenarbeit müssen bei absehbar steigender Nachfrage die Aufnahmekriterien immer wieder nachjustiert werden, da auch von denjenigen, die die bestehenden Aufnahmekriterien erfüllen, 2016 nur ca. 1/3 aufgenommen werden konnten, und das in den meisten Fällen auch nur zu einem Clearing, noch lange nicht zur therapeutischen Behandlung. Bei allen Versuchen, möglichst vielen Flüchtlingen zumindest eine Basisversorgung (Clearing, Kurzinterventionen, ggf. einige Stabilisierungssitzungen) zu verschaffen, soll es doch weiterhin möglich sein, dass im PSZ auch längerfristige Therapien und intensive Fallarbeit durchgeführt werden können. Insbesondere bei der zunehmenden Zahl an Fällen, in denen eine Abschiebung droht, ist in der Regel phasenweise eine hohe Aufmerksamkeit erforderlich. Das PSZ bewirbt sich um eine von drei landesgeförderten ärztlichen Stellen, die dann für alle PSZ in NRW die rechtlich vorgesehene medizinische Untersuchung für Stellungnahmen zu gesundheitsbedingten Abschiebehindernissen anbieten kann. Diese Arztstelle soll ermöglichen, die bisher rein psychologische und psychosoziale Einschätzung der Klienten um eine körperlichmedizinische Sicht komplementär zu ergänzen. Stärker in den Blick genommen werden sollen Überlebende von Folter. Mit dem Rechtsmedizinischen Institut der Universitätsklinik Düsseldorf soll die intensive Kooperation fortgesetzt werden. Das PSZ überweist bei Bedarf Folteropfer an das Institut zur Untersuchung von körperlichen Folterspuren und die Erstellung eines medizinischen Gutachtens für das Asylverfahren. Die Kosten dafür trägt das PSZ bislang aus Spendenmitteln. Diese Möglichkeit soll für einzelne KlientInnen stärker genutzt werden können, indem sich die lokalen Stellen, die Flüchtlinge für eine solche Untersuchung anmelden, einen finanziellen Betrag leisten und zukünftige über einen gemeinsamen Projektantrag abgesichert werden. Außerdem soll generell die fachliche und öffentliche Aufmerksamkeit auf diese besonders vulnerable Gruppe gelenkt werden, beispielsweise durch eine internationale Fachtagung im März Längerfristig ist unser Ziel, tragfähige und berufsgruppenübergreifende Strukturen für die besonders vulnerable Gruppe der Folterüberlebenden zu etablieren, zunächst im Rahmen eines lokalen Netzwerkes. Da AsylbewerberInnen in einigen Kommunen von Beginn an eine Krankenkassenkarte erhalten und in allen Kommunen ab dem 15 Monat krankenversichert sind, hat das PSZ zukünftig die Möglichkeit, eine Lehrpraxis aufzubauen. Angehende PsychotherapeutInnen werden ab April 2017 in PSZ-Räumen und unter Supervision der leitenden Psychologin des PSZ traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer behandeln, wobei die Kosten durch Krankenkassen erstattet werden, über die Kassenzulassung des Ausbildungsinstitutes. Eva van Keuk hat schon mehrfach bei Ausbildungsstätten für Psychotherapie zu Flüchtlingsthemen Lehrveranstaltungen durchgeführt. Nun kann das PSZ Lehrpraxis für angehende VerhaltenstherapeutInnen werden, die einen Teil ihrer Ausbildungstherapiestunden unter Supervision von PSZ-PsychotherapeutInnen in den neuen PSZ-Räumen absolvieren werden. Die Vorteile: wir gewinnen bis zu 30 Stunden pro Woche zusätzliche Therapiekapazitäten, mit der Finanzierung durch die Krankenkassen lassen sich die Raum-, Dolmetscher- und zum Teil Overheadkosten finanzieren. Und vor allem wird es so junge PsychotherapeutInnen geben, die schon in der Ausbildung gelernt haben, mit Flüchtlingen zu arbeiten und dies, so hoffen wir, später auch in eigener Praxis tun werden. In der Multiplikatorenarbeit gilt es die Balance zu halten zwischen den sehr vielen durchaus sinnvollen Vorhaben externer Veranstalter, die PSZ-MitarbeiterInnen als ReferentInnen gewinnen möchten und den beschränkten zeitlichen Ressourcen. Ein Kriterium, sich an einer Veranstaltung mit eigenen Beiträgen zu beteiligen ist, ob sich durch einen solchen Beitrag die Behandlung und Versorgung von Flüchtlingen verbessern wird, ob z.b. 13

14 neue Behandler motiviert werden SozialarbeiterInnen in ihrer Kompetenz, stabilisierende Unterstützung zu leisten, gestärkt werden Entscheidungsträger über die spezifischen Bedarfe schutzbedürftiger Flüchtlinge aufgeklärt und dazu ermutigt werden, diesen gerecht zu werden. Das PSZ plant selbst eine Reihe von Veranstaltungen: im Therapienetz hochkarätige Fachveranstaltungen sowie Workshops zu Praxisfragen, Qualitätszirkel und Supervision drei Schwerpunkttagungen zu Afghanistan, zur Identifizierung und Behandlung von Folteropfern und zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Fortbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche und Fachkräfte in der Flüchtlingsarbeit und in der Arbeit mit jungen Flüchtlingen Fortbildungsveranstaltungen für Personal und Leitungsebenen in Flüchtlingsunterkünften auf kommunaler sowie auf Landesebene eine öffentliche Festveranstaltung zum 30-jöährigen Jubiläum verbunden mit der Übergabe der Leitung an die nächste Leitungsgeneration. Für die PSZ-MitarbeiterInnen in NRW entwickelt ein Psychotherapeutisches Fortbildungsinstitut in Köln derzeit eine curriculare Fortbildung für 2017 / 2018, die den spezifischen Bedarfen von Geflüchteten und Folteropfern und der beruflichen Vielfalt der PSZ-MItarbeiterInnen gerecht wird, und den vielen neuen KollegInnen den fachlichen Einstieg erleichtern soll. 14

15 Arbeitsbereiche und Projekte Das PSZ führte 2015 insgesamt 8 Projekte durch, von denen einige im Laufe des Jahres endeten bez. begonnen wurden. Hinzu kommen die Arbeitsbereiche HiER Hilfen zur interkulturellen Erziehung und der Kernbereich des PSZ. 1. Stadt Düsseldorf: DÜSSEL-NETZ für schutzbedürftige Flüchtlinge Projektzeitraum Projektverantwortliche: Ewgeni Fink, Dr. Heba Khattab, Atia Najibullah Mit Förderung durch die Stadt Düsseldorf sollen Flüchtlinge, die als Opfer von Gewalt oder wegen psychischer Erkrankung besonders schutzbedürftig sind, frühzeitig erkannt werden. Dabei kooperiert DÜSSEL-NETZ mit städtischen Unterkünften und betreuenden Wohlfahrtsverbänden, mit Flüchtlingsberatungstellen und Ehrenamtlichen. Sie sollen Beratung bekommen und an geeignete Stellen vermittelt, in Einzelfällen auch im Projekt therapeutisch weiterbegleitet werden. Dafür kooperiert DÜSSEL-NETZ mit psychologischen Beratungsstellen, Kliniken, PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen. Arbeitsfelder: Identifizierung schutzbedürftiger Flüchtlinge, v.a. von Opfern schwerer Gewalt und von psychisch Erkrankten und Feststellung ihrer daraus resultierenden Bedürfnisse Die beiden hier beantragten Personalstellen sollen für jährlich ca AsylbewerberInnen der Stadt Düsseldorf in Form eines psychosozialen Clearings im PSZ den individuellen Schutzbedarf ermitteln. Bei Bedarf erfolgen im Anschluß an die Identifizierung Kurzinterventionen wie Stabilisier-ungsgespräche, qualifizierte Vermittlung oder gezielter Weiterverweis, bei Vorhandensein entspr. Kapazitäten psychologische Stellungnahmen bez. Psychotherapie / längerfristige Beratung. Kooperation von psychotherapeutischen Einrichtungen mit Flüchtlingsberatungsstellen, Aufbau eines Therapie-Netzwerks im Einzugsbereich des PSZ Düsseldorf In Kooperation mit dem übrigen PSZ-Team Durch verstärkte Kooperation in kollegialer Fachberatung, gezielten gegenseitigen Weiterverweisen und fallbezogener Zusammenarbeit zwischen spezialisierten psychotherapeutischen Einrichtungen in der Region werden die KlientInnen effektiver versorgt. Es werden Therapie-Netzwerke und gemeinsame Pools für Sprach- und KulturmittlerInnen und für Ehrenamtliche gebildet, die entspr. Fortbildungen werden gemeinsam durchgeführt, wodurch Ressourcen geschont werden. Anwerben, Einsatz und Begleitung von Ehrenamtlichen aus heilberuflichen Professionen In Kooperation mit dem übrigen PSZ-Team Ziel ist dieerweiterung der Kapazitäten durch Einsatz von entspr. qualifizierten Ehrenamtliche. Dazu müssen Ressourcen bereitgestellt werden, um HeilberuflerInnen in die Arbeit mit Flüchtlingen einzuführen, sie dabei zu begleiten und für die PatientInnen die notwendige therapiebegleitende Sozialarbeit sicherzustellen, ohne die die Bereitschaft von PsychotherapeutInnen zur Behandlun von Flüchtlingen kaum zu gewinnen sein wird. Fortbildungsangebote für Einrichtungen der Regelversorgung In Kooperation mit dem übrigen PSZ-Team Ziel ist ein kompetenterer Umgang von Regeleinrichtungen mit Flüchtlingen, durch Fortbildungen zu trauma- und kultursensiblen Arbeitsansätzen und zur Lebenslage und den Bedürfnissen von Flüchtlingen. In 2015 schwerpunktmässig für den schulischen Bereich (incl. Schulsozialarbeit und Schulpsychologie), für Ehe-/Lebens-/Familien-Beratungsstellen und für Ehrenamtliche. Für 2016 sollen bereits in diesem Jahr Curricula für den Elementarbereich und für Wohngruppen für UMF vorbereitet werden.durch die geplante Umverteilung von UMF wird zukünftig ein besonders hoher Bedarf bei Einrichtungen erwartet, die erstmals UMF aufnehmen. 15

16 Ergänzend sollen in Kooperation mit dem übrigen PSZ-Team Fortbildungen für Personal, das in den Unterkünften arbeitet, angeboten werden, um sie (besser) zu befähigen, Anzeichen auf den spezifischen Schutzbedarf zu erkennen und sich in Krisen- und Konfliktsituationen sicherer und kompetenter trauma- und kultursensibel verhalten zu können. 2. Deutsche Fernsehlotterie: Therapiebegleitende Sozialarbeit für traumatisierte Flüchtlinge Projektzeitraum Projektverantwortlicher: Miguel Temprano Mit Unterstützung des Deutschen Hilfswerks / Deutsche Fernsehlotterie kann das PSZ therapiebegleitende Sozialarbeit für traumatisierte Flüchtlinge, die außerhalb von Düsseldorf leben, ausbauen, um so die Bereitschaft niedergelassener TherapeutInnen zur Arbeit mit Flüchtlingen zu stärken und die Versorgung der entsprechenden KlientInnen bei PSZ-Honorar- und ehrenamtlichen TherapeutInnen zu verbessern. Dazu gehören vor allem die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten: Kontaktaufbau zu niedergelassenen TherapeutInnen sowie Honorar- und ehrenamtlichen TherapeutInnen im PSZ, Erarbeitung und Weiterentwicklung der Organisationsstruktur und der Kriterien zur Vermittlung von traumatisierten Flüchtlingen an TherapeutInnen, zur Begleitung der von ihnen geleisteten Therapien und zur Planung entspr. Fortbildungen und Fachberatung Beratung von Flüchtlingen, die die o.g. Therapien in Anspruch nehmen, Ermittlung der Bedürfnisse, die aus dem besonderen Schutzbedarf der betreffenden Flüchtlinge resultieren, Ermittlung der Ressourcen der betreffenden Flüchtlinge und des Grades an Inklusion Ermittlung des Bedarfs an sozialarbeiterischen Interventionen, Planung dieser Interventionen, Durchführung der erforderlichen Interventionen bez. Kooperation mit den Stellen der Flüchtlingssozialarbeit an den Wohnorten der betreffenden Flüchtlinge i.s. von Case Management Beteiligung an den psychosozialen Clearings im PSZ zur Ermittlung des Therapiebedarfs und des Bedarfs an rechtlicher und sozialer Unterstützung Vermittlung und Koordination von SprachmittlerInnen, die in den o.g. Therapiesettings eingesetzt werden Beteiligung an Fortbildungs- und Fachberatungsangeboten für PsychotherapeutInnen, die traumatisierten Flüchtlingen Therapie anbieten, für SprachmittlerInnen für die Therapie und von TherapeutInnen zum Einsatz von SprachmittlerInnen und für MitarbeiterInnen von Aufnahmeeinrichtungen und für Ehrenamtliche zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen Schnittstelle zwischen gesundheitlicher und sozialer Versorgung und Ansprechpartner für freiwillig Engagierte und Netzwerkpartner 3. BürgerStiftung Düsseldorf Projekt: D dorfkind Trauma- und kultursensible Behandlung für Flüchtlingskinder in Düsseldorf Projektzeittraum: Projektverantwortliche: Dr. Diana Ramos Dehn Flüchtlings- und Migrantenfamilien sind im Bereich der grundlegend notwendigen medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung noch keinesfalls ausreichend inkludiert. Rechtliche, sprachliche und (vermeintlich) kulturelle Voraussetzungen und Informationsbe- 16

17 darf auf Seiten der BehandlerInnen wie der Zuwanderer wirken als Zugangsbarrieren. Das Projekt D dorfkind gibt Impulse für eine bessere Inklusion der besonders schutzbedürftigen Kinder in das Gesundheitssystem. Es stellt für ca Personen Kindertherapie und Elternberatung bereit. Bei allein ca Asylsuchenden in Düsseldorf und einer wesentlich höheren Zahl von geduldeten Flüchtlingen, Asylberechtigten und von Migrantenfamilien mit einer Fluchtbiographie aber einem anderen aufenthaltsrechtlichen Status kann im Rahmen eines Projekts kein bedarfsdeckendes Angebot gemacht werden. Deshalb konzentrieren sich die übrigen Aktivitäten auf die Anbieterseite medizinischer und therapeutischer Leistungen. Projektaktivitäten im gesamten Projektjahr: Kindertherapie und Elternberatung. Parallel dazu werden für die KlientInnen bei Bedarf Sprach- und KulturmittlerInnen zur Begleitung bei Arzt- und Behördenbesuchen eingesetzt. Info- und Servicenetz für Kinderärzte/innen, KindertherapeutInnen, Erziehungsberatungsstellen, schulpsychologische Dienste, Gesundheitsamt etc. in Düsseldorf 2 Newsletter mit Informationen zu kultur-, trauma-, asyl- / migrationsspezifischen Fragen - ausgewählt und aufbereitet für die Zielgruppe wöchentliche Telefonhotline für Fall- und Fachberatung Vermittlung von Sprach- und KulturmittlerInnen für Behandlung und Beratung und v.a. für die begleitenden Elterngespräche faires psychologisches Testen für Kinder und Jugendliche durch ein kulturunabhängiges, non-verbales Testverfahren im PSZ für 5 bis 10 Kinder / Jugendliche. Bei Interesse: Einweisung von entspr. ausgebildeten Fachkräften in das Testverfahren und Ausleihe der Materialien Informationsveranstaltung zu spezifischen Anforderungen in der Behandlung von Flüchtlings- und Migrantenkindern zu den Aspekten trauma- und kultursensibles Handeln, Arbeit mit Dolmetschereinsatz u.ä. 4. AMIF-Projekt: Erkennen & Handeln = Schutz und Gesundheit für schutzbedürftige Flüchtlinge in Rheinland und Westfalen Projektzeittraum: Antragsteller: PSZ Düsseldorf Projektpartner: LVR-Klinikum und Diakonie Düsseldorf, Refugio Münster, PSZ Bielefeld Projektverantwortliche: Barbara Eßer, Projektkoordination: Annette Windgasse Projektwebsite: Ziel ist die substantielle und nachhaltige Verbesserung der psychosozialen Versorgung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender, v.a. Traumatisierter und Kranker, in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens. Ihr Schutzbedarf und ihre daraus resultierenden Bedürfnisse sollen frühzeitig erkannt werden und sie sollen Zugang zu der qualifizierten psychotherapeutischen, sozialen und medizinischen Versorgung bekommen, die sie benötigen. Dazu werden die bei den Projektpartnern vorhandenen Versorgungsmöglichkeiten quantitativ und inhaltlich erweitert und neue Kapazitäten werden erschlossen, vor allem auch in bislang unterversorgten ländlichen Gebieten und in den Regionen der neuen PSZ. Das Ziel wird erreicht durch ertragreichen Wissenstransfer zwischen den Projektpartnern und externen Akteuren der Gesundheits- und Sozialversorgung, der unter anderem durch fun- 17

18 dierte Dokumentation, Evaluation, Veröffentlichungen und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht wird. Die Bereitschaft, Flüchtlinge zu behandeln und zu unterstützen, hat sich in letzter Zeit deutlich erhöht. Anlass für die Kontaktaufnahme war das steigende Bewusstsein bei Fachverbänden wie auch Behörden, dass die Behandlung von Flüchtlingen strukturell verbessert werden muss. So ist u.a. der Fachverband der EMDR-Behandler/innen (EMDRIA) an das PSZ Düsseldorf mit dem Anliegen einer möglichen Kooperation herangetreten. Bei EMDR handelt es sich um eine wirksame, anerkannte und wissenschaftlich erprobte Methode der Traumakonfrontation. Aus den Gesprächen hat sich ergeben, dass EMDRIA ein informelles Netzwerk von ambulanten Traumatherapeuten aufbauen möchte, das u.a. mit Zentren für Folteropfer kooperieren kann (z.b. bezüglich Übersetzern und Sozialarbeit) und Kolleginnen und Kollegen dabei unterstützt, traumatisierte Flüchtlinge behandeln können. Um dieses Vernetzung auf den Weg zu bringen, fand im Rahmen des EMDRIA-Tages in Köln am unter Beteiligung einer Projektmitarbeiterin des PSZ Düsseldorf eine sogenannte SIG (Special Interest Group) zum Thema traumatisierte Flüchtlinge statt, bei der erste Informationen gegeben, Interessen und Erfahrungen erfragt und eine Liste von möglichen BehandlerInnen erstellt wurden. Im Anschluss daran erfolgte ein Gespräch einer der Leiterinnen der SIG mit der Psychosomatischen Institutsambulanz. Auch haben sich in letzter Zeit vermehrt ambulant tätige PsychotherapeutInnen an das PSZ Düsseldorf und die LVR Klinik Düsseldorf gewandt, die sich für ein ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich interessieren. Sie wurden in der psychosomatischen Ambulanz der LVR Klinik Düsseldorf und im PSZ Düsseldorf in persönlichen Gesprächen individuell informiert und beraten, nahmen an fallbezogenen Teamsitzungen, an Fachvorträgen teil und hospitierten bei Therapien, Clearings und Gruppenangeboten, um einen Einblick in die Besonderheiten der Arbeit mit traumatisierten, psychisch erkrankten Flüchtlingen zu erhalten. Im Projektzeitraum wurden 12 PsychologInnen und PsychotherapeutInnen im PSZ und in der LVR Klinik in den Pool von Ehrenamtlichen aufgenommen. ProjektmitarbeiterInnen nahmen u.a. am Arbeitskreis Flüchtlingskinder- und Jugendliche zur Vernetzung der therapeutischen, medizinischen und sozial-pädagogischen Angebote in Düsseldorf teil, der alle zwei Monate stattfindet. Es wurde zu mehreren Kinderärzten und therapeuten Kontakt aufgenommen und ihnen auch angeboten, dass sie über das PSZ für 1-2 Sitzungen eine qualifizierte DolmetscherIn für die Erstgespräche gestellt werden könnte. Dieses Angebot wurde in zwei Fällen genutzt. 5. AMIF-Projekt: Ist Gesundheit teilbar?! (Kapazität, Struktur und Qualität: KaSQu) Projektzeittraum: Antragsteller: BAfF Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer Projektpartner: 13 PSZ bundesweit, darunter auch das PSZ Düsseldorf Projektverantwortliche: Dr. Dima Zito Seit Juni 2015 arbeiten 13 Partner zusammen mit der BAfF an einem dreijährigen Projekt, das bundesweit eine ganzheitliche Weiterentwicklung der Behandlungsangebote zum Ziel hat, diese qualitativ und strukturell verbessern und sie zahlenmäßig ausbauen will. Hintergrund des Projektes ist, die Lücke der aktuell geringen Verfügbarkeit passender Behandlungsangebote für Geflüchtete, der eingeschränkten Zugänglichkeit zur Regelversorgung und die oftmals fehlende Expertise in der spezialisierten Behandlung u.a. in Zusammenarbeit mit DolmetscherInnen anzugehen und zu füllen. Seit 20. Juli 2015 verpflichtet sich die BRD durch die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie, die speziellen Bedürfnisse schutzbedürftiger Asylsuchender zu identifizieren und ihnen die erforderliche Unterstützung zu gewähren. Diese Unterstützung muss bedarfsgerechte Ange- 18

19 bote in angemessener Qualität gewähren, die verfügbar, zugänglich, erreichbar und ethisch angemessen sind. An diesen Punkten setzt das Projekt mit der Umsetzung des übergeordneten Ziels der Weiterentwicklung psychosozialer Versorgung in Richtung bedarfsgerechter, ganzheitlicher Behandlungsangebote an. 6. Evgl. Kirche im Rheinland Projekt: Psychosoziale Hilfen für traumatisierte Flüchtlingsfrauen Projektzeittraum: Projektverantwortliche: Barbara Eßer Projektziel: Erweiterte Möglichkeiten für mehr traumatisierte und psychisch stark belastete Flüchtlingsfrauen zumindest eine psychosoziale Grundversorgung zu realisieren, indem ihre Traumatisierung festgestellt wird, die daraus resultierenden Bedürfnisse ermittelt werden und erste dringende Interventionen erfolgen können. In möglichst vielen dieser Fälle soll damit für die Frauen ein erster Schritt zu einer inneren und äußeren Sicherheit erreicht werden, die als Basis für die weitere Lebensperspektive notwendig ist. Setting und Inhalte: Psychosoziale (muttersprachliche oder sprachmittlergestützte) Gespräche zur Abklärung der gesundheitlichen Situation, der rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen, der Fluchtgeschichte und evtl. Gewalterfahrungen Je nach Bedarf: stabilisierende Kurzinterventionen / Verweis oder Vermittlung an Beratungsstellen, PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen, Kliniken oder andere Angebote je nach Bedarf / ggf. Stellungnahme zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten / bei Bedarf und Kapazitäten Aufnahme im PSZ zur Stabilisierung bez. Psychotherapie / bei Bedarf Krisenintervention Niederfrequente regelmäßige Gesprächstermine durch muttersprachliche Beraterinnen / Therapeutinnen in Arabisch, Englisch, Farsi, Russisch oder mit Einsatz von Sprachmittlerinnen. Psychologische (Kurz)Stellungnahmen für Asyl- und Aufenthaltsverfahren incl. Dublinverfahren 7. Lantz Dykman Stiftung - Projekt Wegbegleiter - Ehrenamtliche Begleitung für junge Flüchtlinge Projektzeittraum: Projektverantwortliche: Barbara Eßer, Marja Haydt Aufbau von Strukturen zur Einbindung ehrenamtlicher Arbeit Eine erfahrene Honorarkraft wird gezielt für die nachhaltige Einbindung von Ehrenamtlichen zur Unterstützung junger Flüchtlinge eingesetzt. Ihre Aufgabe ist der Aufbau eines tragfähigen Ansatzes zur ehrenamtlichen Begleitung der Zielgruppe durch Entwicklung von Kriterien und Abläufen für den Einsatz von Ehrenamtlichen (EA) und für das Matching von KlientInnen und EA Erarbeitung entspr.. Materialien (Fragebogen, Merkblatt, ggf. Webplattform) Eingangsgespräche mit potentiellen EA Organisation des Einsatzes in Kooperation mit den jeweiligen TherapeutInnen / BeraterInnen Entwicklung niedrigschwelliger Methoden für Feed-Back, Begleitung und Evaluation 19

20 8. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Altern (MGEPA) NRW: Modellprojekt In2Balance Laienhilfe für Geflüchtete zur psychischen Stabilisierung Projektzeittraum: Projektverantwortliche: Veronika Wolf, Projektleitung; Dr. Heba Khattab und Simone Kaster, Projektkoordination Projektwebsite: Projektpartner: PSZ Düsseldorf: Antragsteller, Mitwirkung an der Konzeption, Projektdurchführung Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Durchführung der 5-tägigen Schulung zu Projektbeginn, Mitwirkung an der Konzeption RWTH Aachen: Evaluation Das Projekt hat eine präventive Ausrichtung. Zielgruppe der Laienhilfe sind gering bis mittelgradig belastete Geflüchtete, die keinen akuten psychiatrischen/ psychotherapeutischen Behandlungsbedarf habe. Mit diesen führen die Laienhelfer/innen Veranstaltungen und Kleingruppen durch und bieten Sprechstunden und Einzelgespräche an. Themen sind beispielsweise normale und pathologische Reaktionen auf Stress und Belastung und ein gesunder Umgang damit; Informationen über Gesundheit und das Gesundheitssystem oder über Ressourcen, Ressourcenaktivierung und Tagesstrukturierung in der Unterkunft. Die Geflüchteten sollen von dem Angebot profitieren, indem Stress und Belastungen reduziert, Folgeerkrankungen und Chronifizierung verhindert und Ressourcen und Potentiale aktiviert werden. Diejenigen Geflüchteten, bei denen die LaienhelferInnen klinischem Behandlungsbedarf vermuten, werden nach Rücksprache mit der Koordinierung zur weiteren Abklärung und ggf. Behandlung in die Regelversorgung vermittelt. Dafür versuchen die ProjektpartnerInen weitere Ressourcen in der Regelversorgung zu erschließen und die Vermittlung zu verbessern. 18 Laienhelfer/-innen arbeiten auf Honorarbasis bis zu 10 Wochenstunden, aktuell in acht Düsseldorfer Flüchtlingsunterkünften und machen dort Geflüchteten ein Unterstützungsangebot zur psychischen Stabilisierung. Das Angebot findet niederschwellig in den Unterkünften und in den von den Düsseldorfer Geflüchteten am häufigsten gesprochenen Sprachen statt. Die LaienhelferInnen haben zu Beginn an einer fünftägigen Schulung teilgenommen und haben im Projektzeitraum fünf weitere Schulungstage. Sie werden durch eine für sie zuständige Koordinierungskraft fachlich kontinuierlich unterstützt. Darüber hinaus haben die LaienhelferInnen 14-tägige Gruppensupervision in Kleingruppen. Der Einsatz hat im Dezember in 6 Unterkünften begonnen. Die Laienhelfer haben in sieben verschiedenen Sprachen 179 Stunden Sprechstunden (mit einer nicht erfassten Anzahl von Personen) sowie 71 Stunden Einzelgespräche mit 48 verschiedenen Personen durchgeführt. Das Projekt wird durch eine Monitoringgruppe begleitet, an der sich die ProjektpartnerInnen sowie die PTK NRW, verschiedene PraktikerInnen, die Stadt Düsseldorf und das MGEPA beteiligen. Arbeitsbereich HiER Hilfen zur interkulturellen Erziehung Verantwortliche: Sabine Rauch, Mitarbeit: Miguel Temprano Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung betreuen wir zurzeit im Auftrag von Jugendämtern 35 Familien aus 17 Ländern (Ghana, Rumänien, Libanon, Syrien, Irak, Senegal etc.) in 11 Städten (Düsseldorf, Moers, Oberhausen, Köln, Erkrath, Kaarst etc.) mit zur Zeit 18, meist muttersprachlichen, Honorarkräften. 20

21 Arbeitsbereich Kernbereich Verantwortliche: Annette Windgasse Die Arbeit des Kernbereichs ist bundeszentral angelegt, hierzu gehört die Leitung des PSZ und die Vertretung beim Dachverband und in verschiedenen Gremien die Entwicklung, Beantragung und Begleitung der Projekte, Fundraising, auf Landesebene die Kooperation mit den anderen Einrichtungen im NRW-Netzwerk der PSZ und die Einrichtung einer gemeinsamen Webplattform auf Bundesebene die Mitwirkung in der 'Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer' (BAFF) und im Arbeitskreis Flüchtlingsfrauen beim DW EKD, die Lobbyarbeit für die Belange traumatisierter Flüchtlinge auf lokaler, regionaler, auf Bundes- und EU-Ebene, die Öffentlichkeitsarbeit, also die Erstellung von Informationsmaterialien, Pressearbeit und die Betreuung der Internetpräsenzen des PSZ, der Facebook-Seite und der Website des 'Arbeitskreis Flüchtlingsfrauen beim DW EKD'. Die Websites dienen der Information der (Fach-) Öffentlichkeit und dem fachlichen Austausch bundesweit. Gender Mainstreaming Bei allen Aktivitäten des PSZ werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt. Genderfragen spielen eine zentrale Rolle in den Diversity- Fortbildungen, die das PSZ regelmäßig durchführt. Eine ehemalige PSZ-Mitarbeiterin, die mittlerweile als Professorin an der Ev. Fachhochschule Bochum tätig ist und zur Frage von Gender und Ethnizität im Exil promoviert hatte, vermittelt Erkenntnisse aktueller wissenschaftlicher Diskurse ins Team. Im PSZ beziehen wir uns auf die Diversity Merkmale, zu denen Geschlecht und sexuelle Orientierung ebenso gehören wie Alter, soziales Milieu, Zuwanderung, Hautfarbe, Religion, Behinderung. Insofern spielen genderspezifische Aspekte eine wichtige Rolle in der Zusammenschau der weiteren individuellen Faktoren. Die statistische Erfassung der KlientInnen erlaubt die Auswertung aller Variablen auch nach Gender-Aspekten. 358 (272) Klienten waren männlich, 289 (251) KlientInnen weiblich. 39% der PSZ-KlientInnen sind weiblich. Verglichen mit den Asylzahlen 2016 des BAMF 1 liegt der Anteil von Frauen und Mädchen leicht höher als bei den generellen Asylbewerberzahlen, wo er 35,6% ausmacht. Gender Aspekte werden bei der Aufnahme von KlientInnen berücksichtigt, wenn es um geschlechtsspezifische Verfolgung geht; wenn bei Frauen, die oft eine geringere formale Ausbildung haben, größere Schwierigkeiten im Kontakt zu Behandlern zu erwarten sind, die nicht ausreichend kultursensibel vorgehen; wenn die soziale Situation, z.b. eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten und Mobilität die Lage erschweren; wenn die psychische Stabilität von Müttern für das Wohlergehen ihrer Kinder und Familie besonders ausschlaggebend ist. Den unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnissen männlicher und weiblicher Flüchtlinge wird durch entsprechende Angebote Rechnung getragen. Da die meisten hauptamtlichen MitarbeiterInnen des PSZ weiblich sind, wird bei männlichen Klienten i.d.r. ein 1 blob=publicationfile abgerufen am

22 männlicher Dolmetscher eingesetzt. Bei der Begutachtung besteht die Möglichkeit, diese durch einen männlichen Psychologen durchführen zu lassen. Genderaspekte sind in der Arbeit mit Opfern sexualisierter Gewalt zu berücksichtigen. Das betrifft nicht nur frauenspezifische Gewalt, sondern auch sexualisierte Gewalt gegen Männer. Von den 647 PSZ KlientInnen haben 2016 mehr als 10% sexualisierte Gewalterfahrungen und sexuelle Folter angegeben, 2 % waren Opfer von Genitalverstümmelung, knapp 2% waren Opfer von Zwangsprostitution. Bei den Folterüberlebenden berichteten gut 60% der weiblichen und 5% der männlichen Klienten, dass sie vergewaltigt wurden, 25% der weiblichen und 7% der männlichen Klienten berichteten von Beschämung und Tabubruch, 36% der weiblichen und 3% der männlichen Klienten von Zwang zu sexuellen Handlungen. Daher betrifft sexualisierte geschlechtsspezifische Gewalt einen erheblichen Anteil der PSZ KlientInnen und ist immer wieder im Fokus der psychotherapeutischen Behandlung und auch der interkollegialen Fallbesprechungen und Supervisionen. Besonders problematisch ist der Umgang der juristischen Entscheidungsträger mit diesem Thema; häufig verhindern die Rahmenbedingungen von Interview und Gerichtsverhandlung, daß Opfer sexualisierter Gewalt ihre Gewalterfahrungen angeben können, oftmals werden sie aus Scham und Angst vor Abwertung oder Verfolgung verschwiegen. Ein besonderes Augenmerk verlangt die Behandlung von Opfern von sexualisierter Gewalt hinsichtlich der Genderverteilung in der Therapiesitzung: Es liegt auch bei Männern, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden, in der Regel ein hohes Ausmaß von Scham und Vermeidungsverhalten vor allem gegenüber männlichen Dolmetschern/Landsleuten vor, weshalb wir ggf. besser weibliche Dolmetscherinnen einsetzen. Individuell sehr unterschiedlich ist hingegen, ob männliche oder weibliche PsychotherapeutInnen besser von männlichen Opfern sexualisierter Gewalt akzeptiert werden. Während die weiblichen Opfer so gut wie immer weibliche Beraterinnen und Sprachmittlerinnen wünschen, möchten die männlichen Opfer häufig keine männlichen Ansprechpartner, u.a. weil auch die Täter in allen Fällen Männer waren. Häufige Folge sind sexuelle Funktionsstörungen, was die Kooperation mit Urologen erfordert, Dolmetscher zu Untersuchungen mit zu schicken und Untersuchungsergebnisse in den psychotherapeutischen Verlauf einzubeziehen. Manche Klienten vermeiden Sexualität oder erleben sich als insuffizient und werten sich ab. Der Anteil an LGBTI-Personen ist weiterhin mit 1,6% gering. Allerdings haben Anfragen für diese Personen zugenommen. Für den vorurteilsbewußten Umgang mit LGBT KlientInnen reicht die Diversität in unserem heteronormativen Team alleine nicht aus und wir sind angewiesen auf die Kooperation mit Fachinstitutionen und Selbsthilfeorganisationen. Viele Anfragen konnten gut an entsprechend spezialisierte Beratungs- und Therapieangebote sowie an LGBTI-Gruppen und -organisationen vermittelt werden. Problematische Konstellationen entstehen, wenn homosexuelle Klienten sexualisierte Foltererfahrungen durch männliche Täter erlebt haben, und zuvor keine genußvolle freiwillige Sexualität erlebt wurde; hier stellen das hohe Ausmaß an Selbstabwertung und Autoaggression die Therapeuten oft vor besondere Herausforderungen. Bewährt haben sich genderübergreifende kollegiale Kooperationen innerhalb des Behandlungsteams - beispielsweise bei einem Folterüberlebenden aus Bangladesh, der die Details seiner erektilen Dysfunktion mit einem männlichen Therapeuten besprechen kann, gleichzeitig aber in psychotherapeutischer Behandlung bei einer weiblichen Psychotherapeutin verbleibt. 22

23 Partizipation Die Interessen und der Bedarf von besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge ist Ausgangspunkt für sämtliche Konzeptentwicklung im PSZ. Die direkte Einbeziehung von traumatisierten Flüchtlingen in die Konzipierung der Maßnahmen gestaltet sich allerdings schwierig. Unsere Kapazitäten sind so ausgelastet, dass es uns logistisch nicht möglich ist, Flüchtlinge, die keine Klienten bei uns sind, für die Konzeptentwicklung zu kontaktieren. So bleiben derzeit ausschließlich die Klienten als Ideen- und Impulsgeber. Die meisten von ihnen sind allerdings zunächst durch das sehr hohe Ausmaß der Symptomatik schwer belastet und wenig für andere Themen wie z.b. Projektideen zu gewinnen. Im weiteren Verlauf der Behandlung aber ist es möglich, die konkreten Problemlöseansätze der KlientInnen zu erfassen. Aus den psychotherapeutischen Einzelgesprächen werden die Ideen und Anregungen der KlientInnen durch die Fachkräfte aufgenommen und in das Fachteam transportiert und die Entwicklung und Fortschreibung der Maßnahmen einbezogen. Im letzten Jahr ergaben sich zudem Kontaktmöglichkeiten zu ehemaligen KlientInnen beispielsweise da nun ein Angehöriger in einer kritischen Phase Therapiebedarf hatte, oder weil eine ehemalige Klientin sehr stolz auf ihren beruflichen Werdegang nach Therapieabschluß ist und dies mitteilen will. Diese einzelnen Kontakte - zwar nicht so zahlreich, daß sie statistisch aussagekräftig sein könnten, jedoch inhaltlich aussagekräftiger als die bisherigen Feedbacks der KlientInnen in Behandlung - ergaben folgende Bedarfe aus Sicht der KlientInnen an das PSZ: - Muttersprachliche Behandlung, ggf. mit Dolmerschereinsatz - Gefühl vermitteln, daß einem geglaubt wird, daß Flüchtlinge und Folteropfer die Wahrheit sagen - Unterstützung, um aufenthaltsrechtliche Sicherheit zu bekommen (Kontakte zu Rechtsanwälten, Verfassen von psychologischen Stellungnahmen zur Vorlage bei Bundesamt und Verwaltungsgerichten und Begleitung bei Terminen, Zeugenaussagen als Sachverständige Zeugen beim Verwaltungsgericht) - Vermittlung an kompetente MedizinerInnen zur Behandlung körperlicher Beeinträchtigungen, z.b. der Folgen von Folter, ggf. mit Begleitung eines Dolmetschers - Einbezug der Familienangehörigen, die willkommen sind im PSZ, und auch unter den Folgen der Symptome zu leiden haben Dies sind nur die Feedbacks von 4 ehemaligen KlientInnen (ein tamilischer und ein armenischer Familienvater, eine kosovarische alleinerziehende Mutter, eine serbische Ehefrau und Mutter) und wir werden in Zukunft Ideen dazu entwickeln, wie wir systematischer und zeiteffizient die Rückmeldungen der ehemaligen Klienten erfassen und einbeziehen können. PSZ-PraktikantInnen wurden in der Vergangenheit eingesetzt, um die Klienten zu Verbesserungswünschen und zu Projektideen zu befragen. Allerdings waren die Ergebnisse eher mager, was sicher mit der hohen Dankbarkeit der Klienten einerseits und andererseits mit ihrer starken psychischen Belastung zusammenhängt. In den Forschungsarbeiten, die im PSZ durchgeführt werden, werden abhängig vom Thema ebenfalls die Ideen von Klienten erfasst. Die KlientInnen werden nach Abschluss der psychotherapeutischen Behandlung bzw. psychosozialen Beratung eingeladen, Mitglied im Trägerverein des PSZ und so Teil der demokratischen Basis des PSZ zu werden. 23

24 PSZ-Arbeit mit KlientInnen PSZ-Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Dr. Diana Ramos Dehn und Maya Enomoto Als Folge der ungewöhnlich starken Zugangszahlen im letzten Jahr suchten im Jahr 2016 insgesamt mehr Flüchtlingskinder, -jugendliche und ihre Familien das PSZ auf. Die Dienste umfassen wie bei den Erwachsenen: Clearinggespräche, Diagnostik, Psychotherapiesitzungen, therapiebezogenen Sozialarbeit / Begleitungen zu Ämtern, Asylverfahrensberatung, Krisen- und Familieninterventionen, Stellungnahmen und Intelligenztests. Zu den beiden für die Therapie mit Kinder und Jugendlichen zuständigen Psychologinnen kamen insgesamt 106 KlientInnen im Jahr Etwa 54 KlientInnen erhielten Psychotherapie mit mehr als 470 Sitzungen von jeweils zwischen 60 und 120 Minuten stattfanden. Die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (68) sind mit ihrer Familie in Deutschland, während die anderen die Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind (38). Mit vielen der UMF kam der Kontakt zustande aufgrund der Zusammenarbeit mit JUMP Diakonie Düsseldorf, die zahlreichen UMF in unterschiedlichen Wohngruppen in und um Düsseldorf betreuen. PSZ verfasset 18 psychodiagnostische Clearingberichte im Rahmen des Clearingverfahrens von JUMP. 52 der KlientInnen wohnten in Düsseldorf, 34 in der Region und 16 aus anderen Orten in NRW. Die überwiegende Mehrheit (82) lebte hier mit einem ungesicherten Aufenthalt (Gestattung oder Duldung). Für 90 KlientInnen musste eine Stellungnahme oder ein Psychodiagnostikbericht oder ein Leiter-3-Bericht geschrieben werden, vorwiegend zur Vorlage bei Behörden und Ämtern. 61 Fälle kamen nur für ein Clearinggespräch mit einer kurzen Intervention (Krisenintervention, Psychodiagnostik, Abklärung des Therapiebedarfs, Stellungnahme), darunter 18 UMF aus der Kooperation mit JUMP (reine Psychodiagnostik und Bericht). Bei 10 Flüchtlingen wurden die nonverbale Intelligenztestung (Leiter-3) durchgeführt, die vorwiegend dazu angefragt wurde, um zu klären ob die Jugendhilfe verlängert werden sollte. 76 der jungen KlientInnen erhielten die Diagnose einer Traumafolgestörung (häufige Beschwerden: PTBS, Depression, Störung des Sozialverhaltens, Anpassungsstörung, Intelligenzbeeinträchtigung oder Aufmerksamkeitsstörung). Infolgedessen war es auch ein Schwerpunkt der Arbeit mit Flüchtlingskindern und -jugendlichen, Therapieplätze für diese zu finden; entweder im PSZ, über das Therapienetz oder über andere Kontakte. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit mit Flüchtlingskindern und jugendlichen bildete die Multiplikatoren- und Öffentlichkeitsarbeit. Viele Städte, Kommunen, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen in NRW, die mit Flüchtlingskindern und -jugendlichen zu tun haben, mussten sich der Herausforderung stellen, den traumatisierten Kindern / Jugendlichen gerecht zu werden. Insgesamt wurden NRW-weit über 25 Veranstaltungen v.a. zum Thema: Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern, -jugendlichen und -familien ruchgeführt. Es ging dabei vorwiegend darum, Traumata verstehen und erkennen zu lernen und zu wissen, wie geeignete PsychotherapeutInnen gefunden werden können. 24

25 Fallbeispiel: Ein sicheres Land Afghanistan B. ist in Herat, Afghanistan geboren. Ihre Familie besteht aus den Eltern, zwei Brüdern, zwei Schwestern und ihr. Ein Bruder und eine Schwester sind bereits verheiratet und wohnen nun in dem Iran. Alle anderen Familienmitglieder leben in Deutschland in einer Flüchtlingsunterkunft in Düsseldorf. Etwa im Alter von 3 Jahren habe ihr ein Cousin mit einer Stahlstange gegen das Auge geschlagen. Ihr gelbes Kleid sei überall rot gewesen, voll mit Blut. Sie habe viel geweint und sehr große Angst gehabt, dass sie auf einem Auge erblindet. B. habe auch eine Flutkatastrophe in ihrer Heimat erlebt. Das Wasser habe ihr bis zur Brust gereicht. Das Haus sei voll mit Wasser gewesen und die Tür sei nur sehr schwer zu öffnen gewesen. Außerdem habe sie selbst einen Fahrradunfall gehabt, in dem sie vom Fahrrad überfahren worden und danach bewusstlos geworden sei. Eine Frau habe ihr geholfen und Wasser zum Trinken gegeben. Sie habe außerdem von mehreren unterschiedlichen Personen erfahren, dass ihre Verwandten von den Taliban ermordet worden seien. Sie habe die Tötungen nicht selber gesehen, aber die Nachricht allein habe sie sehr traurig und ängstlich gemacht. Eine Tante sei verbrannt, nachdem eine Bombe auf ihr Haus geschossen wurde und das Haus in Brand gesetzt hätte. Sie habe ihre Heimat verlassen müssen, weil mehrere maskierte und bewaffnete Männer mitten in der Nacht gekommen seien, die Familie ausgeraubt hätten und ihre Schwester hätten mitnehmen wollen. Die Männer hätten ihre Eltern geschlagen; dem Vater außerdem heißes Wasser über den Kopf gegossen und der schwangeren Mutter auf den Bauch geschlagen und getreten. Ihre Mutter sei dann bewusstlos geworden und habe sehr viel geblutet. Die ganze Familie hätte sehr laut geschrien, sodass die Nachbarn sie gehört hätten und zur Hilfe gekommen seien. Dann seien die maskierten Männer mit ihrem gestohlenen Hab und Gut geflohen und hätten gedroht, dass sie wieder kommen würden. Ihre Mutter habe viel Blut verloren und daraufhin ihr ungeborenes Kind verloren. Die Familie hätte das Kind unter einem Baum begraben. Sie habe das alles mit eigenen Augen gesehen und sei in der Zeit etwa 12 Jahre alt gewesen. Danach hätten ihre Eltern ihr Haus verkauft und die Familie sei dann geflohen. Von Herat seien sie mit Hilfe von Schleppern in den Iran gefahren. Im Iran seien sie einen Monat geblieben, bis sie Geld für die weitere Flucht zusammen gehabt hätten. Dann seien sie in die Türkei gefahren, wobei die Schlepper Frauen und Männer getrennt hätten. Kurz vor der Grenze zwischen der Türkei und dem Iran hätten Polizisten geschossen. Dann hätten Frauen und Kinder voran gehen müssen, sie seien von dem männlichen Teil der Familie getrennt worden. Mit Hilfe von Schleppern hätten sie über einen Stacheldrahtmauer klettern müssen. Sie seien in einer Wohnung untergebracht worden. Dann seien sie nach Istanbul gebracht worden und danach in eine Wohnung nahe der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland. Von dort seien sie mit einem Schlauchboot über die Grenze nach Griechenland gefahren. Etwa 50 Leute seien in dem Boot gewesen. Es sei dunkel gewesen als sie die griechische Grenze erreicht hätten und die Polizei hätte ihnen gesagt, sie sollten zurück in die Türkei, es gäbe keinen Platz mehr in dem Flüchtlingslager. Die türkischen Polizisten hätten sie geholt und zurück zum Hafen gebracht. Von dort seien sie ins Krankenhaus gebracht worden, ihre Personalien erfragt und ein Gesundheitscheck durchgeführt worden. Die Leute, die Papiere hatten, seien freigelassen worden; während die, die keine Papiere hatten, ins Flüchtlingscamp gemusst hätten. Sie hätten keine Papiere gehabt und deshalb zum Camp gemusst. Dort seien ihre Fingerabdrücke genommen worden. Die Situation dort sei sehr schwierig und wie im Gefängnis gewesen. Nach einem Monat seien sie mit Hilfe von Schleppern nach Istanbul gebracht worden. Zusammen mit einer anderen Familie seien sie dort in einer Wohnung unterbracht worden. Dann seien sie wieder an die Grenze zu Griechenland gebracht worden. Wieder mit einem Schlauchboot hätten sie die Grenze diesmal überquert. Sie sei dann mit einem griechischen Boot abgeholt und an Land gebracht worden. Dann seien sie registriert und in ein Camp gebracht worden. Von dort aus seien sie von Schleppern 25

26 nach Athen gefahren worden und dann weiter in einen Wald an der mazedonischen Grenze. Hier hätten sie mit anderen Familien etwa zwei Wochen gelebt und immer wieder auf verschiedenen Wegen versucht, über die Grenze nach Mazedonien zu kommen. Die Grenzpolizisten beiderseits hätten sie immer wieder zurückgeschickt, bevor sie es endlich geschafft hätten. Von Mazedonien seien sie, nach mehrmaligen Versuchen, die Grenze zu überqueren, und nach Festnahmen durch die Polizei, weiter nach Serbien gelangt. Mit einem LKW seien sie über die Grenze nach Ungarn gefahren und dort von der Polizei in ein Aufnahme- Camp gebracht worden. Dann seien sie mit Hilfe von Schleppern mit dem Zug nach Budapest gebracht worden. Dort hätten die Schlepper Zugtickets nach Wien, Österreich besorgt. Von hier aus seien sie weiter mit dem Zug nach Hamburg gefahren. Von dort seien sie weiter nach Bielefeld geschickt worden und dann nach Detmold. Hier seien sie etwa 40 Tage geblieben bis sie nach Düsseldorf weitergefahren seien. In Detmold sei sie einem jungen Mann, ebenfalls afghanischer Flüchtling, 23 Jahre alt, aus Herat, begegnet. Sie habe dem jungen Mann ihre Skype-Nummer gegeben. Sie hätte erst einmal mit ihm per Skype gechattet, dann über Viber. Sie habe ihm auch normale Bilder von sich geschickt. Später habe sie bemerkt, dass der junge Mann nicht anständig sei und habe den Kontakt mit ihm abgebrochen, aber der Mann nicht. Er aber habe ihr weiterhin geschrieben. Eines Abends habe er ihr einen Chat geschickt und sie gebeten, sie solle doch bitte vor seinen Augen sagen, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle. Er drohte ihr, ihr Bild im Internet zu posten und ihren Eltern zu schicken. Sie habe nicht gewollt, dass ihre Eltern davon erführen. Also hätten sie ein Treffen auf der Treppe des Heims vereinbart. Irgendwann habe er sich an B. festgedrückt. Sie habe ihm gesagt, dass er weggehen solle. Er habe gesagt, wenn sie schreie, würden viele Leute davon erfahren, auch ihre Eltern. Aus Angst habe sie nachgegeben. Sie habe sich auf den Boden setzen sollen. Er habe sich auch hingesetzt und seine Hose geöffnet. Dann habe er sie gegen die Wand gedrückt und ihre Unterhose ausgezogen, er sei eingedrungen, habe sie vergewaltigt. Sie sei nicht bewusstlos, aber wie versteinert gewesen und ihre Scheide habe danach sehr wehgetan, wie eine Verbrennung. [B. guckte ins Leere, musste tief Luft holen. Kurz danach weint sie. Sie konnte erstmal nicht weiterreden.] Sie habe zunächst die Schwester darüber informiert, dann die Mutter. Dann seien sie zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten. Leider sei die polizeiliche Untersuchung eingestellt worden. Dann ging es B. psychisch sehr schlecht, bis hin zu einer suizidalen Krise, sodass sie mehrmals in die LVR-Klinik in Düsseldorf gebracht werden musste. Die Sozialarbeiterin der Diakonie Düsseldorf meldete B. im PSZ an, weil sie der Meinung war, dass B. nach der Entlassung aus der LVR-Klinik dringend Psychotherapie benötigte. Sie sei gerne in die Schule gegangen. Aber seitdem der negative Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gekommen sei, gehe sie nicht mehr gern zur Schule. Sie sehe in ihrer Zukunft nur Negatives. Sie habe zurzeit überhaupt keine Lust, etwas zu machen. Außerdem habe sie große Angst davor, nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Sie erwarte nur der Tod durch Steinigung in Afghanistan, weil sie keine Jungfrau mehr sei. Sie wolle sehr gerne ihr Leben wieder in den Griff bekommen und in Deutschland bleiben dürfen. Aber im Moment spreche fast alles gegen ihr Leben. 26

27 Hilfen zur interkulturellen Erziehung (HiER) 2016 Sabine Rauch Zurzeit betreuen wir im Auftrag von Jugendämtern muttersprachlich ca. 35 Familien aus 11 verschiedenen Ländern. Die Themen sind klassische Erziehungsfragen, aber auch Orientierungshilfe für die soziale / gesellschaftliche Struktur hier in Deutschland, z.b. zu Fragen wie: wie funktioniert Schule, Freizeitgestaltung, freundschaftliche Kontakte unter Kindern und Jugendlichen oder welche Aufgaben und Funktionen haben die einzelnen Akteure, wie Lehrer, ErzieherInnen oder MitarbeiterInnen im Jugendamt. Vermehrt betreuen wir Flüchtlingsfamilien, die noch in Asylunterkünften leben und keinen sicheren Aufenthalt haben. Häufig entsteht hier bei den Familiensystemen durch die Wohnverhältnisse, die bürokratischen Auflagen und zahlreiche Behördentermine eine Überforderung. In anderen Fällen sind die psychischen Ressourcen der Eltern aufgrund von traumatischen Erfahrungen, Flucht und Verlust von Familienangehörigen oder Ungewissheit um deren Aufenthalt, erschöpft, was sich auf ihre Fähigkeit, ihre Kinder zu versorgen, auswirkt. Die Kinder haben oft keinen Raum, in Ruhe ihre Hausaufgaben zur erledigen, kommen nicht zur Ruhe oder in den Schlaf, weil es auf den Fluren und in den anderen Räumen laut und unruhig ist. Die Eltern durchschauen oft noch nicht die Versorgungssysteme und die vielfältigen Anforderungen, in der neuen Gesellschaft ihre Kinder und Jugendlichen angemessen zu begleiten. Dadurch kommt es zu Verspätungen oder Versäumnissen (z.b. U-Untersuchungen, Elternsprechtage etc.) und zu gravierenden Missverständnissen im Kontakt mit Behörden und Institutionen. Fallbeispiel: Fam. M stammt aus dem Irak. Die Mutter floh mit vier Kindern ohne ihren Mann bis nach Deutschland, bis heute hat die Familie keine Kenntnis über den Verbleib des Ehemanns. Im letzten Jahr wurden die Kinder in Obhut genommen, da die Mutter psychisch zusammengebrochen ist und stationär untergebracht wurde. In der Klärungsphase des Jugendamtes stellte sich heraus, dass die Mutter sich mit der Versorgung ihrer Kinder aufgrund von Unkenntnis und fehlenden Deutschkenntnissen stark überfordert fühlte und sie sich gleichzeitig in beständiger Sorge um ihren Ehemann befinde. Sie stimmte einer Begleitung durch eine muttersprachliche sozialpädagogische Familienhilfe zu. Seitdem arbeitet die Fachkraft mit 30 Fachleistungsstunden monatlich in der Familie. Sie unterstützt die Mutter bei wichtigen Behördengängen, begleitet zu Gesprächen an Schulen, oder sucht für die hochbelastete älteste Tochter einen Therapieplatz hier vermittelt sie auch zugleich, was Therapie in Deutschland heißt, wie sie funktioniert und welche Wirkung sie haben kann. 27

28 DÜSSEL-NETZ für schutzbedürftige Flüchtlinge Flüchtlinge, die als Opfer von Gewalt oder wegen psychischer Erkrankung besonders schutzbedürftig sind, sollen frühzeitig erkannt werden. Dabei kooperiert DÜSSEL-NETZ mit städtischen Unterkünften und betreuenden Wohlfahrtsverbänden, mit Flüchtlingsberatungsstellen und Ehrenamtlichen. Die schutzbedürftigen Flüchtlinge in Düsseldorf sollen Beratung bekommen und an geeignete Stellen vermittelt, in Einzelfällen auch im Projekt therapeutisch weiterbegleitet werden. Dafür kooperiert DÜSSEL- NETZ mit psychologischen Beratungsstellen, Kliniken, PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen. Atia Najibullah, Ewgeni Fink, Dr. Heba Khattab Das Projekt DÜSSEL-NETZ richtet sich an schutzbedürftige Flüchtlinge, vor allem an Opfer schwerer Gewalt und / oder psychisch erkrankte Menschen, die als AsylbewerberInnen in Düsseldorf leben. Nach der EU- Aufnahmerichtlinie haben sie einen Anspruch darauf, dass ihr Schutzbedarf erkannt und im Laufe ihres Asylverfahrens bei Entscheidungen berücksichtigt wird. Für Gewaltopfer sieht die Aufnahmerichtlinie explizit das Recht auf angemessene medizinische bez. psychologische Versorgung vor. Projektteam Um dieses Anliegen für Düsseldorfer Flüchtlinge umzusetzen fördert die Stadt Düsseldorf das Projekt DÜSSEL-NETZ, das am 1.August 2016 zunächst für ein Jahr begann. Im Projekt sind auf insgesamt zwei Personalstellen beschäftigt: o eine Sozialarbeiterin B.A. mit Erfahrungen in der Arbeit mit Opfern von Menschenhandel und mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, afghanischer Herkunft, mit Dari als Muttersprache auf einer Vollzeitstelle o ein Dipl. Psychologe in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Erfahrungen in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, in der Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialpsychiatrie und berufsbezogener Eignungs- und Testdiagnostik, deutsch-russisch-ukrainischer Herkunft, geboren in Kasachstan, mit Russisch als Muttersprache auf einer 30-Stunden-Stelle o Eine Psychologin M.A., PH.D., Psychotherapie HPG, mit Erfahrungen in der Psychiatrie und Suchtarbeit und in der Therapie mit Flüchtlingen, ägyptischer Herkunft mit Arabisch als Muttersprache auf einer 9-Stunden-Stelle (und weiteren Stunden in anderen PSZ-Projekten) Das Projektteam setzt bei Bedarf Sprachmittlerinnen des PSZ ein, die für mehr als dreißig Sprachen zur Verfügung stehen. 28

29 Projektziele Identifizierung schutzbedürftiger Flüchtlinge, v.a. von Opfern schwerer Gewalt und von psychisch Erkrankten und Feststellung ihrer daraus resultierenden Bedürfnisse Die beiden hier beantragten Personalstellen im PSZ sollen für jährlich ca AsylbewerberInnen der Stadt Düsseldorf in Form eines psychosozialen Clearings den individuellen Schutzbedarf ermitteln. Bei Bedarf erfolgen im Anschluß an die Identifizierung Kurzinterventionen wie Stabilisierungsgespräche, qualifizierte Vermittlung oder gezielter Weiterverweis, bei Vorhandensein entspr. Kapazitäten psychologische Stellungnahmen bez. Psychotherapie / längerfristige Beratung. Ergänzend sollen in Kooperation mit dem übrigen PSZ-Team Fortbildungen für Personal, das in den Unterkünften arbeitet, angeboten werden, um sie (besser) zu befähigen, Anzeichen eines spezifischen Schutzbedarf zu erkennen und sich in Krisen- und Konfliktsituationen sicherer und kompetenter trauma- und kultursensibel verhalten zu können. In Kooperation mit dem übrigen PSZ-Team soll das Projekt für den Bereich der Stadt Düsseldorf bei der Stärkung der Versorgungsstrukturen mitwirken: Kooperation von psychotherapeutischen Einrichtungen mit Flüchtlingsberatungsstellen, Aufbau eines Therapie-Netzwerks im Einzugsbereich des PSZ Düsseldorf Durch verstärkte Kooperation in kollegialer Fachberatung, gezielten gegenseitigen Weiterverweisen und fallbezogener Zusammenarbeit zwischen spezialisierten psychotherapeutischen Einrichtungen in der Region werden die KlientInnen effektiver versorgt. Anwerben, Einsatz und Begleitung von Ehrenamtlichen aus heilberuflichen Professionen Ziel ist die Erweiterung der Kapazitäten durch Einsatz von entspr. qualifizierten Ehrenamtlichen. Dazu müssen Ressourcen bereitgestellt werden, um HeilberuflerInnen in die Arbeit mit Flüchtlingen einzuführen, sie dabei zu begleiten und für die PatientInnen die notwendige therapiebegleitende Sozialarbeit sicherzustellen, ohne die die Bereitschaft von PsychotherapeutInnen zur Behandlung von Flüchtlingen kaum zu gewinnen sein wird. Fortbildungsangebote für Einrichtungen der Regelversorgung Ziel ist ein kompetenterer Umgang von Regeleinrichtungen mit Flüchtlingen, durch Fortbildungen zu trauma- und kultursensiblen Arbeitsansätzen und zur Lebenslage und den Bedürfnissen von Flüchtlingen. Arbeitsweise Dass traumatisierte und psychisch erkrankte Flüchtlinge einen hohen Bedarf an fachlich qualifizierter Begleitung haben, ist mittlerweile unbestritten. Die deutschsprachigen Fachgesellschaften für Psychotraumatologie gehen in ihrer aktuellen Leitlinie von 50% Prävalenz der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) unter Kriegs-, Vertreibungs- und Folteropfern aus. Die Entwicklung der psychischen Verfassung (Stabilisierung oder Chronifizierung / Verschärfung von Belastung) ist eng verbunden mit den Nach-Flucht-Bedingungen, u.a. mit der Verfügbarkeit fachlicher - therapeutischer und sozialarbeiterischer - Unterstützung. Das psychologische Clearing umfasst ein bis drei ausführliche Gespräche, bei Bedarf dolmetschergestützt, zur Diagnostik, Anamnese, Exploration der Fluchtursachen und spezifischer Belastungen im Herkunftsland und auf der Flucht, Ermittlung der Ressourcen und die Feststellung eines evtl. Bedarfs an Behandlung. Das sozialarbeiterische Clearing dient der Klärung des Aufenthaltstatus und der sozialen Situation (Wohnsituation, medizinische Versorgung, ggf. Zugang zu Sprachkurs / Ausbildung / Arbeit, ggf. Schulsituation von Kindern etc.), bei Bedarf Vermittlung an entspr. Stellen zur weiteren Begleitung. 29

30 Soweit wie möglich wird versucht, die Klienten in der Muttersprache zu behandeln. Durch die Sprachen Russisch, Arabisch und Dari / Farsi können so bereits sehr viele Flüchtlinge versorgt werden. In anderen Fällen werden für die psychosoziale Arbeit qualifizierte SprachmittlerInnen eingesetzt. Die ProjektmitarbeiterInnen kooperieren eng mit den anderen Projekten und Arbeitsbereichen des PSZ: der allgemeinen Therapie, Sozialarbeit und Beratung, den LaienhelferInnen des MGEPA-geförderten Projektes in2balance und der Multiplikatorenarbeit. Sie nehmen an Supervisionen und Mitarbeiterfortbildungen des PSZ-Teams teil. Die Projekt-KlientInnen Von August 2016 bis Januar 2017 (6 Monate) haben ca. 120 Klientinnen und Klienten das Angebot des DÜSSEL-NETZES in Anspruch genommen. Je nach Schwierigkeitsgrad und Komplexität des Falles wurden die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge unterschiedlich intensiv unterstützt. Um die Problemlage der Hilfesuchenden und die Schwerpunkte unserer Arbeit differenzierter darstellen zu können, unterteilen wir in diesem Bericht die Personen in folgende Kategorien / Cluster: E. Fachberatung 12% A. leichte bis mittlere Belastung 16% D. Risiko- und Krisenfälle 20% C. schwere bis hochgradige Belastung 20% B. mittlere bis schwere Belastung 32% Cluster A: Leicht- bis mittelgradig Belastete Bei dieser Gruppe sind Menschen gemeint, die zwar psychisch belastet sind, jedoch mit Unterstützung von außen und der Aktivierung vorhandener Ressourcen schnell in der Lage sind, ihren Alltag zu bewältigen. Diesem Cluster würden wir ca. 20 Hilfesuchenden zuordnen. Hierbei haben wir die Erfahrung gemacht, dass ein bis zwei Gespräche zwecks Klärung der Problematik, Aufklärung, Beratung und eine anschließende Anbindung an das vorhandene Versorgungssystem eine deutliche Verbesserung der Befindlichkeit und der Situation der Betroffenen bewirkt haben. Fallbeispiel für diese Gruppe:: Eine Frau aus Afghanistan. Verheiratet, drei Kinder, Analphabetin und seit ca. zehn Monaten in Deutschland. Sie wirkte durch Erlebnisse im Heimatland und auf dem Fluchtweg stark belastet und klagte über diverse somatische Beschwerden, die sie stark quälten und für viel Spannung in der Familie sorgten. Aufgrund der Sprachbarriere und der Unkenntnis der Versorgungsmöglichkeiten konnte sie keine Hilfe erhalten. Durch die Klärung der Problematik im Rahmen des Clearings und die anschließende Anbindung beim Tagesklinik- und Ambulanzzentrum (TAZ) des LVR-Klinikums Düsseldorf, Aushändigung einer Liste mit persisch-sprachigen Ärzten im Raum Düsseldorf sowie Vermittlung Anbindung an das Welcome Center konnte eine deutliche 30

31 Entspannung der Familiensituation sowie eine Verbesserung der Symptomatik der Frau selbst erreicht werden. Cluster B: Mittel bis schwer Belastete Diese Gruppe hat unserer Einschätzung nach ca. 40 Personen ausgemacht. Die Alltagsbewältigung dieser Personen ist durch eine hohe Belastung und im geringeren Maße vorhandene Ressourcen deutlich eingeschränkt. Bei den meisten besteht ein ausgeprägtes Misstrauen gegenüber dem Versorgungssystem (z.b. der psychiatrischen Versorgung: Ich bin doch nicht verrückt, warum soll ich zum Psychotherapeuten / Psychiater gehen! ). Zusätzlich zu der für Cluster A beschriebenen Vorgehensweise ist eine kultursensible Motivationsarbeit notwendig, um Brücken zwischen den Kulturen zu bauen. Aus diesem Grund werden mehr Kontakte benötigt, durchschnittlich zwei bis fünf Gespräche, um die Stabilität, eine langfristige Anbindung an das Versorgungssystem und eine Aufklärung der bisher entstandenen Missverständnisse mit einzelnen Stellen im System zu erreichen. Von großem Vorteil sind hierbei die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe und Erfahrungen sowie die Mehrsprachigkeit der Mitarbeitenden in diesem Projekt. Fallbeispiel für diese Gruppe:: Ein Mann aus Syrien. Ledig. Physiklehrer im Heimatland gewesen und seit 1,5 Jahren in Deutschland. Er wirkte sehr unsicher, ängstlich, stark misstrauisch, fühlte sich verfolgt (keine psychotische Symptomatik) und klagte über massive Schlafstörungen (wanderte nachts durch die Stadt), Appetitlosigkeit, Albträume, vielfältige somatische und psychosomatische Beschwerden (z.b. Rücken-, Magen-, Kopf- und Schulterschmerzen). Er war zunächst mit 15 weiteren Männern aus unterschiedlichen Ländern in einem Raum untergebracht, was ihn zusätzlich belastet hat. Im Rahmen der ersten Gespräche wurde deutlich, dass er sich nicht auf die psychotherapeutischpsychiatrische Hilfe einlassen wollte, weil er dem Hilfesystem stark misstraute und sich für nicht verrückt hielt. Er berichtete, dass er in Syrien andauernd durch Milizen verfolgt, geschlagen und erniedrigt worden sei. Die aktuelle Unterbringungssituation mit mehreren Männern erinnerte ihn an die traumatischen Erlebnisse in Syrien und verstärkte seine Symptomatik. Dies führte u.a. dazu, dass er aggressiv reagierte. Diese Impulsivität führte wiederum dazu, dass sich die Betreuerinnen und Betreuer der Unterkunft dem Mann gegenüber abweisend verhielten. Zudem gab es mehrere Missverständnisse z.b. zwischen dem Mann und dem Jobcenter, wodurch sogar eine drohende Anzeige der Sachbearbeiterin gegen ihn im Raum stand. Durch stabilisierende Gespräche und Beratung konnten wir die Situation dahingehend verbessern, dass der Hilfesuchende eine Unterbringung mit Rückzugsmöglichkeit bekam. Zudem wurde eine Anbindung an die Institutsambulanz der Psychosomatik des LVR-Klinikums hergestellt sowie eine konstruktive und entspannte Zusammenarbeit mit dem Jobcenter erreicht. Cluster C: Schwer- bis hochgradig schwer Belastete Diese Gruppe machte ca. 25 Personen aus. Die Alltagsbewältigung dieser Personen ist durch eine massive Belastung und kaum vorhandene Ressourcen extrem eingeschränkt. Zusätzlich haben diese Personen auch negative Erfahrungen auf mehreren behördlichen Ebenen gemacht. Zum einen im Versorgungssystem im Rahmen einer psychiatrischen Anbindung/Einweisung, die keine Verbesserung der Situation und Befindlichkeit nach sich gezogen hat. Zum anderen beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Rahmen einer Anhörung, die nicht mit ausreichender Sensibilität die besonderen Belastungen der Asylsuchenden berücksichtigt. Diese Personen benötigen im Schnitt mindestens ca. zehn Gespräche sowohl in psychologisch-psychotherapeutischer, als auch in aufenthaltsrechtlicher und beratend-sozialarbeiterischer Hinsicht. Das primäre Ziel ist zunächst eine Stabilisierung der Person, um langfristig eine Anbindung an das Versorgungssystem zu ermöglichen. 31

32 Fallbeispiel für diese Gruppe:: Eine Frau aus Aserbaidschan, verheiratet, zwei Kinder. Mehrfachstudium und eine abgeschlossene Ausbildung als Hebamme im Heimatland. Seit einem Jahr in Deutschland. In Aserbaidschan sei sie im Rahmen einer politischen Verfolgung ihres leiblichen Bruders sexuell missbraucht worden. Ihre Familie wisse nichts davon. Sie wirkte ängstlich, beschämt, brüchig, unnahbar und bedürftig, zugleich sehr traurig und weinend, emotional schwankend und verzweifelt. Sie klagte vor allem über ein starkes Wiedererleben der vergangenen traumatischen Ereignisse, das durch Gerüche, Parfums und Aussehen von Männern getriggert wurde (Trigger: Auslösung unverhältnismäßig heftiger Reaktionen auf äußere oder innere Einflüsse). Sie hatte das Gefühl, verfolgt zu werden, war zurückgezogen, wirkte stark depressiv, legte eine ausgeprägte dissoziative Symptomatik an den Tag und berichtete über massive Schlafprobleme mit ausgeprägten Albträumen. Zudem litt sie unter diversen somatischen und psychosomatischen Beschwerden, z.b. sehr starken Rücken-, Bein- und Herzschmerzen). Unmittelbar nach der Ankunft in Deutschland war sie im Rahmen einer Krisenintervention vor dem Hintergrund einer diagnostizierten schweren Depression und einer posttraumatischen Belastungsstörung psychiatrisch versorgt worden und habe die Erfahrung gemacht, dass weder medikamentöse Einstellung noch begleitende Gespräche geholfen hätten. Nach der Zuweisung nach Düsseldorf hat sie sich auf eine erneute psychotherapeutisch-psychiatrische Behandlung aufgrund der vergangenen negativen Erfahrungen nicht mehr eingelassen, obwohl sie sehr bedürftig und brüchig war. Zum zweiten Gespräch im PSZ kam sie mit einem Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und berichtete über ausgeprägte und konkrete Suizidgedanken. An dieser Stelle konnten einerseits im Rahmen mehrerer stabilisierender Gespräche eine deutliche Entlastung und parallel dazu eine längerfristige Anbindung an die Institutsambulanz der Psychosomatik des LVR- Klinikums hergestellt sowie andererseits eine Vermittlung an einen Rechtsanwalt für Asylrecht in die Wege geleitet werden. Nach dem fünften Gespräch bei uns kam es zu Veränderungen in ihrer Unterkunft, wo Männer und Frauen aufgrund von Baumaßnahmen für mehrere Wochen auf die gemeinsame Nutzung der Toiletten und Duschen angewiesen waren. Dies führte zur einen sofortigen massiven Verstärkung der oben genannten Symptomatik, vor allem der Suizidalität. Sie unternahmt einem Suizidversuch und musste durch ihre 10-jährige Tochter und ihren Ehemann vom Fenster weggeholt worden. Wenige Tage später kam es aufgrund verstärkter dissoziativer Symptomatik zu einem Unfall mit mehrfachem Beinbruch (Dissoziation = das teilweise bis vollständige Auseinanderfallen von normalerweise zusammenhängenden Funktionen der Wahrnehmung, des Bewusstseins, des Gedächtnisses, der Identität und der Motorik). Durch mehrere stabilisierende Gespräche, einen Besuch im Krankenhaus, die Organisation einer Verlegung in eine geeignete Unterkunft mit eigener Toilette und Dusche und einem barrierefreien Zugang sowie durch das Verfassen einer detaillierten Stellungnahme zur Vorlage beim BAMF konnten wir die Situation der Hilfesuchenden vorerst verbessern. Eine weitere Entwicklung in diesem Fall hängt vor allem von der Entscheidung über den Verbleib der Familie in Deutschland ab. Weitere Krisen und eine Verschlechterung der Symptomatik sind trotz eines aktuell stabilen psychischen Zustandes vor allem im Falle einer negativen Aufenthaltsentscheidung in Deutschland nicht auszuschließen. Von den mittel- bis hochgradig Belasteten wurden einzelne KlientInnen im Rahmen des Projekts oder in anderen PSZ-Arbeitsbereichen therapeutisch weiter versorgt. Zwei Fallbeispiele dazu im nächsten Kapitel. Cluster D: Risikofälle und Krisenintervention Ca. 25 Personen mit ausgeprägten Impulskontrollstörungen, akuter Suizidalität bez. selbstoder fremdaggressivem Verhalten. Das Setting in unserer Einrichtung ist für diese Fälle we- 32

33 nig geeignet. Das PSZ kann keine verlässliche Krisenintervention bereitstellen, was wesentlich erweiterte Öffnungszeiten und sofortige Interventionsmöglichkeiten erforderlich machte. Die wenigen Personen, bei denen fremdaggressives Verhalten zu befürchten ist, können im PSZ nicht gut versorgt werden, um die anderen, sehr vulnerablen, KlientInnen nicht zu beunruhigen, wenn ein solcher Klient z.b. laut wird. Für diese Personen wurden im Vorfeld telefonisch oder im Einzelkontakt die BetreuerInnen bez. SozialarbeiterInnenn vor Ort beraten und es wurde an andere geeignete Hilfen (z.b. Psychiatrie) im Versorgungssystem vermittelt. In Einzelfällen leisteten wir eine aufsuchende Arbeit. Fallbeispiel für diese Gruppe:: Nach einem vollendeten Suizid in einer Unterkunft trug der zuständige Betreuungsverband die Bitte an uns heran, ein Angebot für die Mitbewohner und Bekannten des Suizidenten in der Unterkunft anzubieten. In erster Linie sollte dadurch eine Entlastung bei diesen erreicht sowie nachahmenden Suizidversuche vorgebeugt werden. Nach einigen Gesprächen in der Unterkunft konnte etwas Stabilität und Entlastung erreicht sowie eine Anbindung an die Ambulanz für Gewaltopfer des Gesundheitsamts der Stadt Düsseldorf vermittelt werden. Diese Anbindung war vor allem deswegen wichtig, weil sich zwei der nahestehenden Personen selbst latent bis akut suizidal gezeigt hatten. Zudem wurden in Kooperation mit der o.g. Ambulanz mehrere aufklärende Gruppengespräche in einer Integrationsschule in Düsseldorf in die Wege geleitet. Der Suizident hatte diese Integrationsschule zusammen mit den oben erwähnten Personen besucht. Sein Suizid löste nicht nur in der Unterkunft, sondern auch in der Integrationsschule Instabilität und Verstärkung der Symptomatik bei einzelnen Personen aus. Cluster E: Fachberatung Gemeint sind hier ca. 15 Personen2, die wir schon in den Clustern A und B beschrieben haben, zu denen jedoch kein persönlicher Kontakt bestanden hat. Durch eine umfassende und mehrmalige telefonische oder persönliche Beratung mit einzelnen Akteuren, die in Kontakt mit diesen Flüchtlingen standen (Betreuern, Sozialarbeitern vor Ort etc.) konnte durch eine Klärung der Problematik sowie anschließende Vermittlung an das vorhandene Versorgungssystem erreicht werden, dass sich die Situation und Befindlichkeit der Betroffenen auch ohne per persönliche Vorsprache verbessern ließ. Zu dieser Gruppe gehörten z.b. Personen mit Suchterkrankung und Familien mit Problemen im Bereich der Erziehung, für die es in der Regelversorgung jeweils spezifische Angebote gibt. Fallbeispiel für diese Gruppe:: Es gab eine Anfrage für fünf Männer aus einer Unterkunft, die belastet und möglicherweise traumatisiert erschienen und laut Schilderung eine ausgeprägte Suchtproblematik an den Tag legten. Bei Drogengebrauch von Flüchtlingen liegt häufig eine Traumafolgestörung zugrunde, bei der versucht wird, im Sinne einer Selbstmedikation die Symptome zu dämpfen. Durch telefonische Beratungen konnte in diesen Fällen eine Anbindung an die SKFM Drogenberatungsstelle erfolgen. Ein positiver Nebeneffekt solchen Vorgehens ist eine Erweiterung der flüchtlingsspezifischen Kompetenzen der Mitarbeitenden in den Regeleinrichtungen. Düsseldorfer KlientInnen im PSZ Düsseldorf Das PSZ ist eine Einrichtung für die Region und in erster Linie zuständig für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Es versorgt auch außerhalb des DÜSSEL-NETZ-Projekts Flüchtlinge, die in Düsseldorf leben. Insgesamt wurden 2016 im PSZ 246 Düsseldorfer Flüchtlinge aus 35 Ländern versorgt, das entspricht 38% aller PSZ-KlientInnen. 2 Die Personen dieser Gruppe wurden nicht in die PSZ-Klientenstatistik aufgenommen. 33

34 Zum Vergleich: 2015 waren 173 Flüchtlinge aus Düsseldorf als KlientInnen im PSZ, was 33% aller PSZ-KlientInnen entsprach. Ca. ein Drittel aller Anfragen kamen aus Düsseldorf, sodaß hier die Aufnahmequote höher war als bei Flüchtlingen aus anderen Städten des PSZ-Einzugsbereichs. Zusätzlich wurden allerdings viele Anfragen direkt an die ProjektmitarbeiterInnen herangetragen, ohne über die normalen PSZ-Aufnahmewege zu laufen. Durch das DÜSSEL-NETZ-Projekt konnte sowohl die absolute Zahl wie auch der relative Anteil Düsseldorfer KlientInnen im PSZ gesteigert werden 3. Herkunftsland m w Gesamt Afghanistan Syrien Guinea Irak Tschetschenien Iran Albanien Eritrea Aserbaidschan Bangladesh Ghana Marokko Nigeria Kosovo Angola Armenien Türkei Kirgisistan Gambia Indien Russland Somalia 3 3 Argentinien DR Kongo 2 2 Serbien 2 2 Tadschikistan 2 2 Ägypten 2 2 Kongo 1 1 Libanon 1 1 Mazedonien 1 1 Senegal 1 1 Sri Lanka 1 1 Togo 1 1 Usbekistan 1 1 Gesamt % (116 Personen) davon waren weiblich. 28% (70 Personen) waren minderjährig. 23% (57 Personen) waren Folteropfer. 14% (34 Personen) waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 3 Ca. 90 dieser KlientInnen wurden 2016 im Rahmen des DÜSSEL-NETZES versorgt, die anderen ca. 30 Fälle der insgesamt ca. 120 KlientInnen im DÜSSEL-NETZ-Berichtszeitraum waren Fachberatungsfälle, die nicht als KlientInnen gezählt werden, oder Fälle aus Januar

35 Altersverteilung: Bei den 70 Minderjährigen waren 6 weibliche und 28 männliche, also ca. die Hälfte, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge > 54 männlich weiblich Multiplikatoren-Arbeit, Fortbildungen und Vernetzung Ausbau der Vernetzungsstrukturen: Vor allem zu Beginn des Projektes stand ein Ausbau der Vernetzung sowohl außerhalb des PSZ wie auch innerhalb im Vordergrund. So gab es außerhalb des PSZ Kooperationstreffen, Gespräche, gegenseitige Hospitationen und einen engen Austausch seitens des Projekt- und des PSZ-Teams mit VertreterInnen der kommunalen behördlichen Strukturen und Ämter: Büro der Flüchtlingsbeauftragten Team der Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Vogelsanger Weg, Amt für soziale Sicherung und Integration sowie kommunales Verlegungsmanagement der Flüchtlingsunterkünfte Gesundheitsamt (Leitung und Team, das für die ärztlichen Sprechstunden in der Erstaufnahmeeinrichtung zuständig ist) Jugendamt (Leitung und Fallführung für UMF) Schulpsychologischer Dienst der Versorgungsstrukturen in psychologischen, therapeutischen, pädagogischen, psychosomatischen, psychiatrischen, ärztlichen und aufenthaltsrechtlichen Bereichen, v.a. mit: Institutsambulanz / Transkulturelle Ambulanz für Psychosomatik und Psychotherapie des LVR-Klinikums TAZ Tagesklinik- und Ambulanzzentrum des LVR-Klinikums Ambulanz für Gewaltopfer / Trauma-Ambulanz beim Gesundheitsamt PSAG Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf Sozialpsychiatrische Kompetenzzentren Migration (SPKoM) Psychologische Beratungsstellen der Diakonie Jugend-, Sucht-, und Erziehungsberatungsstellen des SKFM Niedergelassenen PsychotherapeutInnenen (im PSZ-Therapienetz) Niedergelassenen PsychiaterInnen, ÄrztInnen und KinderärztInnen der Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtlichen und Initiativen, die für Flüchtlingsberatung und die Betreuung in den Unterkünften zuständig sind: 35

36 Diakonie, Caritas, Johanniter, SKFM, AWO, DRK, Flüchtlinge-willkommen-in- Düsseldorf, Welcome Center, etc Das Projekt ist innerhalb des PSZ eingebunden in die kollegiale Vernetzung, Austausch und enge Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen (KlientInnenarbeit, Fortbildungsangebote, Projektarbeit und Supervision), so mit dem Psychologisch-psychotherapeutischen Team, dem Sozial- und dem Verwaltungsteam des PSZ mit derzeit insgesamt 19 Hauptamtlichen, ca. 75 Honorarkräften und ca. 15 Ehrenamtlichen. Kooperation ist notwendig und förderlich. Beispielsweise konnte das DÜSSEL-NETZ- Projektteam bei gemeinsamen Kriseninterventionen für die hochgradig belasteten Flüchtlinge von der Expertise der PSZ-MitarbeiterInnen sehr profitieren. Die jahrelang aufgebauten Kontakte des PSZ erleichterten die Vernetzung und die Orientierung des Projekts in einem vielfältigen Aktionsfeld. Die anderen PSZ-MitarbeiterInnen bekamen ihrerseits durch das Projekt mehr Einblick in die kommunalen Versorgungsstrukturen und Gegebenheiten und konnten dies wiederum für ihre Klienten und Klientinnen aus Düsseldorf besser nutzen. So wird z.b. die Vermittlung an die neuen Kooperationspartner bei speziellen Fragestellungen (wie z.b. Konsum illegaler Drogen) möglich. Fortbildungen mit dem Schwerpunkt auf Früherkennung und Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen: Es fanden zwei ganztätige Fortbildungen für die MitarbeiterInnen der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Vogelsanger Weg) statt in Kooperation mit dem LVR-Klinikum und einem weiteren PSZ Projekt (Erkennen und Handeln). Die beiden Fortbildungen wurden um zeitlichen Abstand von ca. drei Monate angeboten und richteten sich an alle MitarbeiterInnen der Erstaufnahmeeinrichtung. Für die ÄrztInnen, die im Auftrag des Gesundheitsamtes für die ärztlichen Sprechstunde in der Erstaufnahmeeinrichtung zuständig sind, fand eine Fortbildungsveranstaltung statt in Kooperation mit der Leitenden Oberärztin der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie des LVR-Klinikums Düsseldorf, Frau Dr. med. (YU) M. san. Ljiljana Joksimovic. Geplant ist analog zur Fortbildung der MitarbeiterInnen der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung eine Fortbildung für die SozialarbeiterInnen der Wohlfahrtsverbände, die für die einzelnen Unterkünfte zuständig sind. Diese wenden sich an uns mit Fragen, Anliegen, bitten um Unterstützung bei Einzelfällen und um intensive Begleitung bzw. Übernahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, denen häufig in der Regelversorgung nicht ausreichend geholfen werden kann. In einigen Fällen bieten wir Gespräche vor Ort, in den Unterkünften, an. Wir lernen dadurch die Unterkunft, die MitarbeiterInnen und das drum herum kennen, was den Austausch und die Beratung verbessert und erleichtert. Auch nehmen einige SozialarbeiterInnen unser Angebot, bei einem oder mehreren Clearinggespräche im PSZ dabei zu sein (vorausgesetzt der Hilfesuchende stimmt dem im Vorfeld ausdrücklich zu), gerne wahr, um von der Art der Gesprächsführung und der Stabilisierungstechniken etc. zu profitieren. Fortbildungsveranstaltung für FlüchtlingsberaterInnen Aufgrund der aktuellen Fragen in Bezug auf Abschiebungen nach Afghanistan veranstaltete das PSZ einen Länder-Info-Tag Afghanistan Für haupt- und ehrenamtliche FlüchtlingsberaterInnen, bei dem Informationen zur aktuellen Menschenrechtssituation, zur Entscheidungspraxis und zur psychosozialen Situation gegeben wurden. Der Info-Tag war mit ca. 100 TeilnehmerInnen stark nachgefragt (Programm s. Anhang). Mitwirkung in Gremien, Arbeitskreisen etc.: MitarbeiterInnen des DÜSSEL-NETZ-Projektteams nehmen regelmäßig teil an: 36

37 Runder Tisch Asyl Unterarbeitskreis Frauen und Mädchen des Runden Tischs Asyl PSAG Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf AK UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) Qualitätszirkel UMF (mit Vertretern der Clearinghäuser, des LVR-, und Sana- Klinikums) Lokales Netzwerk Flüchtlingshilfe Düsseldorf Tagung zum Schutzkonzept zur Unterbringung von Frauen und Kindern (einmalig) Am stellte ein Projektmitarbeiter die Situation schutzbedürftiger Flüchtlinge in Düsseldorf beim Runden Tisch Asyl dar. Darüber hinaus beteiligte sich das Projekt-Team an Überlegungen zur Unterbringung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, v.a. in Bezug auf Gewaltopfer, Traumatisierte, psychisch Erkrankte sowie auf UMF und am weiteren Ausbau des PSZ-Therapienetzes. Öffentlichkeitsarbeit: Neben dem Ausbau der Vernetzung war uns von Beginn an eine öffentliche Bekanntmachung des DÜSSEL-NETZ wichtig. Dies erfolgte durch ein Pressegespräch mit kommunalen Pressevertretern (epd, NRZ, WAZ und evangelisch in Düsseldorf, siehe Anhang), einen Tag der offenen Tür mit Einladung an viele kommunale Akteure, in Social Media (z.b. Facebook), einen Radiobeitrag und Mundpropaganda. Dadurch sollten vor allem VertreterInnen der Einrichtungen, Organisationen und Ehrenamtliche erreicht werden, die mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in Kontakt sind und ebenfalls unsere Unterstützung benötigen. Außerdem sollte es ermöglichen, dass die Flüchtlinge sich im Internet über die Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen, informieren und sich selbst bei uns melden können, was in mehreren Muttersprachen möglich ist. Fazit und Perspektiven Da alle ProjektmitarbeiterInnen bereits seit längerem mit dem PSZ in Kontakt waren, konnte das Projekt DÜSSEL-NETZ gut und schnell starten. Im ersten Halbjahr wurde bei 120 AsylbewerberInnen im Rahmen eines psychosozialen Clearings der individuelle Schutzbedarf ermittelt und eine angemessene Versorgung in die Wege geleitet. Somit konnte das Projektziel hochgerechnet auf ein Jahr auch quantitativ erfüllt werden. Die beschriebenen Fallbeispiele zeigen auf, dass die Identifizierung, Stabilisierung und Versorgung der Zielgruppe weitgehend gelungen ist. Die personelle Zusammensetzung des Teams erwies sich dabei als besonders hilfreich. Vor allem die Multilingualität und die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe der Mitarbeitenden erleichterten den Zugang zu und den Umgang mit den KlientInnen. Diese stammen überwiegend aus Sprach- und Kulturräumen, die dem Team aufgrund ihrer eigenen Herkunft vertraut sind. Die interne und externe Kooperation verlief nahezu reibungslos. Gemeinsam mit dem übrigen PSZ-Team wurden Fortbildungen für das Personal der Erstaufnahmeeinrichtung am Vogelsanger Weg organisiert und weitere geplant sowie eine Schulung für Ärzte des Gesundheitsamtes und einen Länder-Info-Tag für FlüchtlingsberaterInnen. Ziel war es in allen Fällen, die Kenntnisse über und die Identifizierung von schutzbedürftigen Flüchtlinge zu verbessern und die Mitarbeitenden zu sensibilisieren für den Umgang mit Opfern schwerer Gewalt und psychisch Erkrankten. Die Zusammenarbeit sowohl mit den kommunalen Behörden als auch mit psychotherapeutischen und medizinischen Einrichtungen war angenehm und erfolgreich. Auch die Kooperati- 37

38 on mit den Wohlfahrtsverbänden war weitgehend effektiv. Lediglich in einigen Fällen wurde zunächst in Frage gestellt, ob die sozialarbeiterische Tätigkeit des DÜSSEL-NETZ-Teams einen zusätzlichen Nutzen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände mit sich bringt. Zudem wurden gelegentlich Empfehlungen des Teams (wie z.b. die dringend notwendige Weitervermittlung von KlientInnen in eine ärztliche Praxis) ignoriert. Dank der engen Zusammenarbeit und des Austausches mit dem Welcome Center der Initiative Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf gelang es, Ehrenamtliche für die Betreuung und Begleitung von besonders Schutzbedürftigen zu gewinnen. So etwa bei der Job- und Wohnungssuche, beim Spracherwerb sowie bei der Freizeitgestaltung. Zwar konnten durch Fortbildungen die Mitarbeitenden der Erstaufnahmeeinrichtung für die Früherkennung von besonderem Schutzbedarf sensibilisiert werden. Dennoch existieren keine systematischen flächendeckenden Methoden zur Früherkennung von Menschen mit besonderem Schutzbedarf. Hierfür braucht es vor allem ein systematisches Screening sowie eine umfassende Qualifizierung von Mitarbeitenden in der sozialen Beratung, von Ehrenamtlichen und des medizinischen Personals. Darüber hinaus wurden im Wesentlichen folgende Bedarfe festgestellt: zusätzliche geschützte / betreute Wohnformen für Flüchtlinge mit schweren psychiatrischen Erkrankungen, bei denen die Steuerungsfähigkeit eingeschränkt ist bessere Nachsorge nach einem Klinikaufenthalt offene Psychiatrie-Sprechstunden als Rahmen für einen entspannteren Erstkontakt und damit für eine bessere Compliance bei störungsbedingt besonders misstrauischen PatientInnen zusätzliche, z.b. tagesstrukturierende, Angebote für aggressive / impulsgestörte KlientInnen zusätzliche ambulante Psychotherapiemöglichkeiten für diejenigen KlientInnen, bei denen Therapiebedarf festgestellt wurde. Einer der Schwerpunkte in der künftigen Arbeit wird sein, zusätzliche Fortbildungen für Mitarbeitende in den Unterkünften durchzuführen, um eine möglichst flächendeckende systematische Früherkennung von besonders Schutzbedürftigen zu erreichen. Darüber hinaus wirkt das Düssel-Netz-Team mit bei der Entwicklung und Umsetzung der geplanten Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Stadtteil Lörick. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit Sozialpsychiatrischen Zentren, Angeboten der Sozial- und Gemeindepsychiatrie in Kooperation mit dem SPKom in Düsseldorf ausgebaut werden. mit dem Ziel, weitere Stabilisierungsangebote für die betroffenen Flüchtlinge einzurichten. Mit Unterstützung des Gesundheitsministeriums NRW soll eine halbe Personalstelle für Sprachstunden in der kommunalen Erstaufnahme eingerichtet werden, um bei neu ankommenden Flüchtlingen möglichst bereits in der Ankunftsphase festzustellen, ob ein besonderer Schutzbedarf vorliegt. Insgesamt hat sich das Projekt gut etabliert und leistet in der Kooperation mit anderen Akteuren eine wertvolle - wenn auch längst nicht flächen- und bedarfsdeckende - Arbeit im Sinne der Vorgaben der EU- Aufnahmerichtlinie. 38

39 Fallbeispiele aus der Psychotherapie mit arabisch-sprachigen KlientInnen Dr. Heba Khattab Fallbeispiel: Frau X.Y. aus dem Irak Frau XY ist 27 Jahre alt und stammt aus dem Irak. Sie ist verheiratet und hat ein Kind (Tochter, 2 Jahre alt). Sie lebt seit mittlerweile fast zwei Jahren mit ihrem Mann und ihrer Tochter in Deutschland. Die Klientin leidet an einer PTBS sowie komorbid an einer Major Depression mit folgenden akuten Symptomen: Schlafstörungen mit nächtlichem Aufwachen und Panik, Alpträume, Trauer, Interessenverlust, Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit im Alltag, Rückzug, Flashbacks, Somatoforme Schmerzen und Beschwerden, Verwechslung des Ehemannes mit dem Ex-Ehemann im Rahmen einer dissoziativen Symptomatik. Die Klientin wurde auf Empfehlung ihres Hausarztes von einer Ehrenamtlichen beim PSZ angemeldet. Vorgeschichte der Klientin Die Klientin wurde im Alter von 14 Jahren mit ihrem 37-jährigen Cousin, der der Al-Qaida zugehörig war, zwangsverheiratet. Die Eheschließung geschah sowohl gegen ihren als auch den Willen ihrer Familie und wurde unter Morddrohungen vollzogen. Nach der Heirat wurde die Klientin 2 Monate in einem Haus eingesperrt, das dauerhaft von zwei bis drei Al-Qaida- Mitgliedern bewacht wurde. In dieser Zeit lebte die Klientin vollkommen isoliert und wurde lediglich mit Essen und Trinken versorgt. Nach den ersten zwei Monaten der vollkommenen Isolation folgten zahlreiche gewalttätige Besuche ihres Ehemanns, der sie wiederholt sexuell missbrauchte. Dem Ehemann drohte die Festnahme durch US-Marines, was ihm bereits im Vorfeld bekannt wurde. In der Nacht der Festnahme zwang der Ehemann die Klientin mit ihm auf dem Flachdach zu schlafen, umgeben von Waffen und Bomben, und vergewaltigte die Klientin erneut. Die US-Marines gelangten aufs Dach und die Klientin wurde zuerst von ihrem Ehemann als Geisel genommen und kurze Zeit später auf die Seite des amerikanischen Militärs gezogen und wiederum ihrerseits als Geisel benutzt. Sie zogen der Klientin das Oberteil aus und drohten dem Ehemann, sie vollkommen zu entblößen, wenn er nicht weitere Informationen über Al-Qaida preisgäbe. Der Ehemann der Klientin zeigte sich gleichgültig und leugnete, dass die Klientin seine Frau sei. Daraufhin wurde der Ehemann festgenommen und die Klientin unter Drohungen von einem Dolmetscher, welcher mit den amerikanischen Militärs kollaborierte, ins Haus gebracht. Die Klientin musste sich auf den Boden knien und sollte Informationen über Al-Qaida preisgeben. Ihr wurde erzählt, das Haus sei mit Sprengstoff versetzt und würde explodieren, wenn sie sich bewege. Sie wurde dort zurückgelassen in dem Glauben, dass jede ihrer Bewegungen eine Explosion verursachen würde. Elf Stunden später hörte ein Passant die Hilferufe der Klientin und konnte ihr versichern, dass das Haus nicht von Bomben oder Sprengstoff umgeben sei. Daraufhin kam die Klientin frei und ging zurück zu ihren Eltern. Die Mutter der Klientin verließ daraufhin ihren Vater, weil viele seiner Familienangehörigen zur Al-Qaida gehörten und zog mit all ihren Kindern in eine andere Stadt zu ihrer Familie. Die Mutter veranlasste, dass nicht über die Geschehnisse gesprochen wurde, die Klientin sollte ausdrücklich nicht über ihre Erlebnisse sprechen, aus Angst heraus, dies würde sie und andere Familienmitglieder in Gefahr bringen. Die Ehe mit dem Cousin wurde geschieden. Die Klientin besuchte nach den traumatischen Erlebnissen weiter die Schule und anschließend die Universität. Dort lernt sie einen Mann kennen, den sie heiratete und mit dem sie zum ersten Mal über ihre Erlebnisse sprechen konnte. Als der Bruder ihres Ex-Mannes aus dem Gefängnis entlassen wurde, fand dieser heraus wo sie sich befand und ließ ihr eine Drohung zukommen: Er würde sie und ihren Mann umbrin- 39

40 gen, wenn sie nicht mit ihm ginge, denn sie sei noch die Frau seines Bruders. Daraufhin floh die Klientin mit ihrem Mann und ist seit 2015 in Deutschland. In der Unterkunft wird die Klientin von anderen Bewohnern gemieden und gezielt isoliert, da diese auf Grund ihrer psychischen Symptomatik der Meinung sind, dass sie von einem bösen Geist besessen sei. Behandlungsplan Clearing und Beratungsgespräch: Weitervermittlung zur Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Psychotherapie 1x die Woche à 1-1,5 Stunden seit 3 Monaten: (Kognitive Verhaltenstherapie + Traumtagebuch) Fallbeispiel: Herr Z. aus dem Irak Herr Z ist 43 Jahre alt und stammt aus Mossul im Irak. Er ist verheiratet und hat vier Kinder (drei Töchter und einen Sohn). Die jüngste Tochter ist 6 Monate alt und er hat sie noch nicht kennengelernt. Er lebt seit knapp über einem Jahr mit seinem zwölfjährigen Sohn in Deutschland. Der Klient leidet an einer PTBS sowie komorbid an einer Somatoformen Störung mit folgenden akuten Symptomen: Schlafstörungen, Albträume, Atmenot, Trauer, Interessenverlust, Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit im Alltag, Rückzug, Flashbacks, Somatoforme Schmerzen und Beschwerden (Kopfschmerzen, Magen- und Darmschmerzen), Suizidabsichten. Der Klient wurde von einem Sozialarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft im PSZ angemeldet. Vorgeschichte des Klienten Herr Z. wurde in Mossul gemeinsam mit seinem Sohn von vier Männern, die dem IS angehörten, entführt, als sie Fußball spielten. Daraufhin waren sie einen Monat in Gefangenschaft des IS, während der sie sowohl körperlicher als auch psychischer gewalttätiger Misshandlung ausgesetzt waren. Unter der Androhung, den Sohn umzubringen, sollte der Klient Geld bezahlen. Da der Klient für den irakischen Staat arbeitete, wurde er mit seinem Sohn schließlich unter der Bedingung freigelassen, als Spitzel staatliche Informationen an den IS weiterzugeben und Mossul nicht zu verlassen. Diese Bedingungen wurden schriftlich in einem Vertrag festgehalten, dessen Bruch die Ermordung des Klienten zur Folge gehabt hätte. Nach ihrer Freilassung versteckte er sich mit seinem Sohn bei Verwandten. Auf Rat der Familie floh er mit seinem Sohn in die Türkei. Dort erfuhr er von der Ermordung seines Cousins durch den IS. Der Cousin hatte den gleichen Nachnamen und arbeitete am gleichen Ort wie der Klient. Daraufhin kehrte der Klient aus Sorge um seine Frau und seine Kinder zurück in den Irak, nach Bagdad. Seine Frau konnte aber Mossul nicht verlassen, da sie sich dort vor dem IS versteckt hielten. Also beschloss Herr Z. mit seinem Sohn wieder in die Türkei zu reisen und von dort weiter zu fliehen, weil er sich auch in der Türkei noch nicht sicher fühlte. Seine Fluchtroute führte ihn und seinen Sohn über Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien, durch Österreich bis nach Deutschland. Bei Ankunft in Deutschland wurde er direkt in ein Krankenhaus gebracht, wo er einige Tage bleiben musste. Momentan wohnt er mit seinem Sohn in einer Flüchtlingsunterkunft und hat durch den subsidiären Schutzstatus eine auf ein Jahr begrenzte Aufenthaltserlaubnis. Ein Antrag auf Familienzusammenführung ist mit diesem Status erst nach zwei Jahren möglich, was einen großen Stress- und Belastungsfaktor für Vater und Sohn darstellt. Der Klient berichtet, sein Sohn weine jeden Tag und frage nach seiner Mutter. Behandlungsplan Clearing und Beratungsgespräch: Weitervermittlung zur Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: 2 mal monatlich 1 Stunde seit 4 Monaten, Kognitive Verhaltenstherapie und Traumtagebuch 40

41 Dokumentation einer Abschiebung Barbara Eßer Vor Weihnachten wurde eine Familie, Ehemann, Ehefrau, Sohn 8 Jahre, Tochter 5 Jahre, Sohn 3 Jahre, die als Asylsuchende aus Tadschikistan in Düsseldorf wohnte, nach Polen auf dem Landweg überstellt. Sie war über Polen in die EU und von dort nach Deutschland eingereist. Aufgrund dieses Reiseweges wurde ihr Asylantrag als unzulässig abgelehnt und ihre Abschiebung nach Polen vom Bundesamt für Migration und Flüchtling angeordnet. Diese Entscheidung wurde rechtskräftig und die Abschiebung nach Polen war rechtmäßig. Seit Gesetzesänderungen im Oktober 2015 ist die Ankündigung eines Abschiebetermins gesetzlich verboten. Das Ehepaar wurde von einer Betreuerin in der Unterkunft an das PSZ Düsseldorf zur Abklärung eines vermehrten sozialen Rückzugs und von Verhaltensauffälligkeiten vermittelt. Im Erstgespräch und den Folgegesprächen wurde ein dringender psychotherapeutischer Behandlungsbedarf der Ehefrau deutlich. Die Familie hatte seit September 2016 fünf Termine im PSZ Düsseldorf. Einer der psychischen Belastungsfaktoren waren drei Fehlgeburten, die letzte erlitt sie in Düsseldorf in der 16. Schwangerschaftswoche. Aufgrund der Schwere der vorliegenden psychischen Belastungsreaktionen und einer beginnenden psychotischen Symptomatik wurde die Ehefrau neben den Entlastungsgesprächen im PSZ Düsseldorf auch zur Tagesklinik- und Ambulanzzentrum (TAZ) des LVR-Klinikums Düsseldorf vermittelt, wo sie ebenfalls Termine wahrnahm. Die behandelnde Gynäkologin hatte in einem Attest im November 2016 eine Risikoschwangerschaft diagnostiziert und die Unterbringung in einer kleineren Wohneinheit z.b. mit eigenem Zugang zu sanitären Einrichtungen als erforderlich attestiert. Neben der schweren psychischen Erkrankung der Ehefrau bestand auch bei der 5-järigen Tochter ein dringender medizinischer Behandlungsbedarf. Sie wurde wegen einer beidseitigen rezidivierenden Mittelohrentzündung mit Trommelfelldefekten und Hörminderung (chronisch mesotympanalen Otisitis media) am an einem Ohr im Krankenhaus operiert. Bei der Wiedervorstellung im Krankenhaus am wurde eine akute eitrige Otitis mit Wundheilstörungen festgestellt. Laut Schreiben des Krankenhauses war eine erneute Vorstellung im Krankenhaus am 6. Januar und die Operation des zweiten Ohrs geplant. Die Familie berichtete, dass sie beim Vorstellungstermin bei der ABH (Ausländerbehörde) zur Verlängerung der Duldung um 8 Uhr morgens am gebeten wurden, um 14 Uhr wiederzukommen. Bei dem Termin seien sie mit Sprachmittlung ärztlich und psychologisch untersucht worden. Als neuen Termin zur Vorsprache bei der ABH erhielten sie den um 8 Uhr. Eine Mitarbeiterin des PSZ Düsseldorf wollte die Familie zu dem Termin am bei der Ausländerbehörde als Beistand begleiten. Doch die Familie kam nicht zu dem vereinbarten Termin. Die Mitarbeiterin hatte keine Information über die Aufenthaltsbeendigung, die Familie war telefonisch nicht erreichbar, auch durch Nachfragen bei der Behörde war nicht in Erfahrung zu bringen, bei wem der Termin hätte sein sollen und ob die Familie vielleicht bereits ohne Begleitung in den Termin gegangen war. Erst im Laufe des späteren Vormittags wurde deutlich, dass sich die Familie offenbar nicht mehr in Düsseldorf befindet. Am schrieb der Ehemann eine an das PSZ Düsseldorf, in der er mitteilte (Übersetzung aus dem Russischen): Guten Tag (Name), das bin ich (Name). Uns haben sie mit der Familie am 20. Dezember um 2 Uhr nachts festgehalten, haben Handschellen angelegt und nach Polen in ein geschlossenes Lager ge- 41

42 bracht. Sie haben komplett Telefone und Geld abgenommen und wir befinden uns jetzt an solch einem Ort, wo überall Gitter sind, es ist verboten irgendwo hinzugehen und sogar zu telefonieren. Als sie uns abholten ist meine Ehefrau sehr erschrocken, denn sie haben sich uns gegenüber sehr grob verhalten. Jetzt haben meine Ehefrau und die Kinder Stress und Depressionen, wenn sie einen Wachmann sieht, fühlt sie sich sehr schlecht, sie geht nicht einmal aus dem Zimmer. Sie können mich, wo wir hier sind, auf ein allgemeines Telefon anrufen. Wenn Sie meinen Namen sagen, werde ich gerufen + wir hoffen sehr auf Ihre Hilfe. Uns z --- (Name) Nach dieser wurde vom Mitarbeiter des PSZ mit der Familie Kontakt aufgenommen. Es wurden medizinisch-therapeutische KollegInnen in Polen kontaktiert und diese gebeten, sich darum zu kümmern, dass die Familie fachliche Unterstützung und möglichst Behandlung erhält. Und es fanden mehrere Telefonate mit dem Ehemann statt. Der Ehemann berichtete in den Telefongesprächen: Sie seien an dem Abend vor der Abschiebung noch bis 23 Uhr wach gewesen. Dann hätten nachts gegen 2 Uhr plötzlich viele Menschen bei ihnen im Zimmer gestanden, das Licht angemacht. Er habe gefragt, was los sei. Zwei hätten ihn sofort gegriffen und sie hätten gesagt, dass sie abgeschoben würden. Er und seine Ehefrau seien von den Beamten angezogen worden, hätten nicht selber ihre Kleidung greifen dürfen. Seine Frau sei sehr erschrocken gewesen und nicht aufgestanden. Ein Polizist habe die Matratze gegriffen und angehoben, so dass seine Frau aus dem Bett gekommen sei. Auch die Kinder seien sehr erschrocken gewesen. Sie hätten ihre Sachen nicht selber packen können, sie seien von den Beamten gepackt worden. Viele von ihren Sachen seien in Düsseldorf geblieben, teilweise fehle es ihnen für die Kinder. Ob auf der Fahrt ein Arzt dabei gewesen sei, wisse er nicht. Der Dolmetscher, der bei der Abholung dabei gewesen sei, sei nicht mitgefahren. Sie seien zunächst zusammen in einem Transportauto mit vergitterten Fenstern gefahren worden. Auf dem Weg zur Grenze sei es seiner Ehefrau schlechter gegangen, sie habe das Bewusstsein verloren und gezittert. Sie seien mit ihr zu einem Krankenhaus gefahren und hätten sie dort untersucht und ihr ein Medikament gegeben. Was sie erhalten habe, wüssten sie nicht. Danach seien sie weitergefahren, er mit dem Kindern dann getrennt von der Ehefrau, die in einem anderen Auto gewesen sei. Als er und die Kinder auf dem Weg zur Grenze auf die Toilette gemusst hätten, seien ihm Handschellen angelegt worden. Er habe mit den Handschellen auf die Toilette gehen müssen, die Tür sei nicht geschlossen worden und Beamte hätten vor der Tür gestanden und hereingeschaut. Sie seien gegen 10 Uhr morgens an der polnischen Grenze angekommen und an die polnischen Grenzbeamten übergeben worden. Dort seien sie bis zum späten Abend zusammen in einem Raum mit Toilette und Waschbecken eingeschlossen gewesen. In dem Raum sei ein Spiegelfenster gewesen, durch da man sie beobachten konnte. Während der ganzen Zeit hätten sie nichts zum Essen erhalten, die Kinder hätten vor Hunger geweint. Er habe mehrfach um etwas zu essen für die Kinder gebeten, doch nichts erhalten. Erst vor dem Abtransport am späten Abend habe man ihnen Brot und Käse gegeben. Davor in Deutschland auf dem Weg zur Grenze hätten ihnen die Beamten fünf Brötchen für sie und die drei Kinder gekauft. An der polnischen Grenze seien ihre Sachen den dortigen Beamten übergeben worden. Auch die Tasche mit ihren Telefonen und ihrem Geld. Beides sei ihnen bislang nicht wieder ausgehändigt worden, sie hätten seitdem selber kein Telefon und könnten auch nur indirekt über ihr Geld verfügen. 42

43 Der Tochter tue ihr operiertes Ohr weh, in dem nicht operierten Ohr höre sie ein lautes Rauschen. In Polen habe man ihnen gesagt, dass nur wenn sie länger als ein halbes Jahr in Polen wären, man sich die Ohren noch einmal anschauen würde. Er solle auf eine gute Ohrenhygiene achten und die herauslaufende Flüssigkeit regelmäßig entfernen, damit es nicht zu einer Infektion komme. Sie seien zunächst in einem geschlossenen Lager in Przemysl gewesen und dann am in das geschlossene Lager in Biala Podlaska gebracht worden. Seine Frau verlasse das Zimmer, in dem sie mit der Familie untergebracht seien, fast gar nicht. Auch die Möglichkeit zum Hofgang in der Zeit von 10 bis 13 Uhr nutze sie nicht. Sie habe vor allem Angst vor dem Wachpersonal, das Uniformen trage. Auch die Kinder hätten große Angst vor ihnen. Seine Ehefrau esse sehr wenig. Sie gehe kaum aus dem Zimmer heraus und sei auch nicht dazu zu bewegen zum Essen mit in den Essraum in dem Lager zu gehen. Seine Frau habe nachts Albträume auch von der Abschiebung. Sie hätten nicht erwartet, dass die Abschiebung in der Weise stattfinden würde. Vor allem nicht in der Nacht, da sie am nächsten Tag den Termin in der Ausländerbehörde gehabt hätten. Einige Tage nach der Ankunft im Lager sei es seiner Ehefrau sehr schlecht gegangen, sie habe übel erbrochen, es sei zunächst Gelbes und dann Blutiges herausgekommen. Daraufhin sei sie mit dem Notarzt ins Krankenhaus gebracht worden und habe dort zwei Tage gelegen. Da seine Ehefrau nicht von einem Mann gynäkologisch untersucht werden wollte, habe dort keine gynäkologische Untersuchung stattgefunden. Seine Ehefrau sei erst jetzt in dieser Woche (1. Februar) von einer Gynäkologin untersucht worden, die gesagt habe, sie dürfe nichts Zuckerhaltiges mehr essen, sie solle möglichst viel Obst und Gemüse essen. Doch sie hätten keine Möglichkeit, selber einzukaufen. Sie hätten nur ein kleines Geldguthaben, was von dem ihnen aus Deutschland verbliebenem Geld übrig sei. Davon könnten sie dem Wachpersonal den Auftrag geben, dass sie z.b. Äpfel für die Frau kauften. 43

44 PSZ-Angebote für MultiplikatorInnen RED FLAGS für LaienhelferInnen und andere FlüchtlingshelferInnen Entwickelt für die LaienhelferInnen im Projekt in2balance von Simone Kaster und Dr. heba Khattab Wenn Sie beobachten: Jemand kann über mehrere Tage nichts essen. Jemand berichtet, dass er viel Gewicht verloren hat. Jemand hat häufig Schlafstörungen. Jemand schreit nachts, schreckt nachts oft hoch aus den Träumen (Alpträume). Jemand sagt, dass er nicht zum Deutschkurs gehen kann, weil er nicht mit vielen Leuten in einem Raum sein. Jemand leidet häufig unter Kopf-, Magen-, Bauchschmerzen. Jemand wird sehr schnell wütend und aggressiv. Jemand hat häufige Erinnerungen an schmerzhafte Ereignisse. Jemand hat häufig Angst oder Panik ohne Grund. Jemand fühlt sich immer sehr nervös und unruhig. Jemand vergisst sehr viel, auch Alltagsdinge und kann sich schlecht konzentrieren. Jemand hat kein Interesse an seiner Umgebung, ist teilnahmslos, gleichgültig. Jemand trinkt regelmäßig Alkohol. Jeder Punkt spricht für eine Belastung! Beobachten, ob die Symptome besser oder schlechter werden. Wenn jemand den Alltag nicht mehr schafft, Kontakt mit SozialarbeiterInnen oder anderen AnsprechpartnerInnen aufnehmen. Bei Unsicherheit in der Einschätzung: kollegiale oder externe Fall-Beratung suchen. DEEP RED FLAGS!!! Jemand verletzt sich selbst, z.b. mit einem Messer oder einer Rasierklinge. Jemand hat Narben / Wunden von Verletzungen, z.b. am Arm, die er sich selbst zugefügt hat. Jemand spricht (direkt oder indirekt) über Suizidgedanken oder -absichten. Jemand spricht darüber, einen anderen verletzen / töten zu wollen. Jemand greift eine andere Person heftig körperlich an. Jemand ist nicht orientiert zu Datum, Ort, Jahreszeit, zur eigenen Person. Jemand hört Stimmen, auch wenn er alleine ist oder sieht etwas, das es nicht gibt (Halluzination). Jemand ist (häufig oder schwer) betrunken oder nimmt illegale Drogen. Mit der Person besprechen, dass ich mir Sorgen mache und sagen, dass ich mich deswegen mit KollegInnen und ggf. Fachleuten abspreche und dass abgeklärt werden muss, ob er/sie Behandlung braucht. Ggf. sofort Gespräch suchen mit SozialarbeiterInnen oder anderen AnsprechpartnerInnen in der Unterkunft und / oder extern! 44

45 Grundlagen der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung von UMF Barbara Eßer, Dezember 2016 Aufenthaltsrechtliche Erwägungen Asylantrag? Die Handlungsfähigkeit wurde für Flüchtlinge auch in den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren generell auf 18 Jahre heraufgesetzt 4, so dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) grundsätzlich keine Anträge mehr alleine stellen können. Damit ist die Verantwortung des Jugendhilfesystems gestiegen, eine qualifizierte Wahrnehmung der Interessen des UMF in den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren sicherzustellen, - sei es im Rahmen seiner Notfallvertretung während der Inobhutnahme 5 oder als gesetzliche Vertreter (Vormund) nach Bestellung durch das Familiengericht. Gibt es asylrelevante Gründe, die nachvollziehbar vorgetragen werden können? Die Abwägung der Schritte in den asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren setzt ein spezielles Fachwissen voraus. Eine zureichende Darstellung der für die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen relevanten Kriterien kann an dieser Stelle nicht geleistet werden. Erlebte Gewalt im Heimatland führt keineswegs notwendig zu einer positiven Entscheidung im Asylverfahren. Erlebte oder drohende Gewalt kann nur dann zu einem Flüchtlingsstatus 6 führen, wenn eine gezielt gegen diese Person gerichtete, gravierende Verfolgung aufgrund ihrer politischen, ethnischen, religiösen, geschlechtsspezifischen oder sozialen Zugehörigkeit glaubhaft gemacht werden kann, und nicht von einer innerstaatlichen Schutzalternative ausgegangen wird. Relevante Asylgründe können bei Kindern und Jugendlichen z.b. sein: drohende Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, Sippenhaft, Zwangsrekrutierung als Kindersoldat. Hinzu kommen Gründe, die zu einem internationalen subsidiären Schutzstatus 7 führen können, wie die Verhängung der Todesstrafe, Folter, unmenschliche 8 oder erniedrigende Behandlung, eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. Vor einer Asylantragstellung ist zu klären, ob eine solch gezielte, individualisierbare Verfolgung oder Gefahr im Heimatland vorlag bzw. vorliegt und der Jugendliche in der Lage ist, diesen Sachverhalt nachvollziehbar, detailliert und überzeugend vorzutragen. In vielen Fällen scheitern Asylanträge, weil dem Jugendlichen kein umfassender, widerspruchsfreier Bericht über die relevanten Sachverhalte gelingt. Es besteht keine Pflicht, einen Asylantrag zu stellen! Es bedarf einer rechtskundigen Prüfung im Einzelfall, ob A) die Stellung eines Asylantrages beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder B) ein aufenthaltsrechtlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde (auf eine Duldung, ein nationales Abschiebeverbot 9, andere humanitäre Aufenthaltstitel) erfolgsversprechender sind und was somit mehr dem Interesse des UMF entspricht. Die Einbeziehung von spezialisierten Beratungsstellen der Flüchtlingshilfe bzw. von Rechtsanwälten ist dringend empfohlen. Da das Asyl- und Aufenthaltsrecht sehr komplex ist und es 4 12 Abs.1 AsylG und 80 Abs.1 AufenthG 5 42 Abs. 2 S. 4 bzw. 42a Abs. 3 S. 1 SGB VIII 6 Schutz nach Art. 16 GG (AE 25 Abs.1 AufenthG) oder 3 AsylG (AE 25 Abs.2 S. 1 Alternative1 AufenthG) 7 4 AsylG (AE 25 Abs. 2 S. 1 Alternative 2 AufenthG) 8 Vorsätzlich mit dem Ziel, Leid zuzufügen, angewandte Gewalt, die zu schweren psychischen und körperlichen Qualen führt. 9 Abschiebeverbot nach 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG 45

46 mit Minderjährigen oft mehrere Gespräche braucht, bis das notwendige Vertrauen für eine fundierte Klärung des Sachverhalts hergestellt ist, ist der Klärungsprozess in der Regel zeitaufwendig. Kinder und Jugendliche neigen zur Verdrängung und Vermeidung der Erinnerungen an traumatische Erlebnisse, oft fehlt ihnen ein zusammenhängendes Verständnis der Umstände, die zu der erlebten Bedrohung geführt haben. Hinzu kommt, dass ihnen oft von Erwachsenen im Herkunftsland und auf der Flucht strenge Tabus dazu auferlegt werden, was sie sagen bzw. nicht sagen dürfen. Ob eine gute Klärung des Sachverhalts gelingt, hängt zudem von der Qualität der Sprachmittlung ab, und ob das Setting der Gespräche Vertrauen vermittelt. Einen Asylantrag stellen Es gibt Fallkonstellationen, in denen eine möglichst schnelle Asylantragstellung im Interesse des UMF liegt: 1. Bei einem UMF, der mit erheblicher Wahrscheinlichkeit einen Flüchtlingsstatus nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention oder zumindest einen subsidiären Schutzstatus erhalten wird 10 und der: a) bereits während des Asylverfahrens auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung eine Zusammenführung mit Familienangehörigen 11 oder Verwandten 12 in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Dublin-III-Verordnung anstrebt oder b) auf der Rechtsgrundlage 13 eines zuerkannten Flüchtlingsstatus den Nachzug von Mitgliedern seiner Kernfamilie 14 nach Deutschland anstrebt. 2. Bei einem UMF, der durch die Stellung des Asylantrages noch als Minderjähriger die Rücküberstellung in einen anderen Mitgliedsstaat im Rahmen eines Dublin-III-Verfahrens verhindern kann (s.u. zur Dublin-III-Verordnung). Doch auch in diesen Fällen sollte eine Asylantragstellung nur auf der Grundlage einer rechtkundigen Einschätzung der Chancen und Risiken einer Antragstellung erfolgen und unbedingt mit einer qualifizierten Vorbereitung auf und Begleitung zur Anhörung verbunden sein. Eine Anhörung zu den Asylgründen ist nicht notwendig, wenn ein nur formelles Verfahren die Überstellung zu Verwandten in einen anderen Mitgliedstaat ermöglichen soll. Das BAMF betont in einem Leitfaden zur Umsetzung der Asylverfahrensrichtlinie, dass das Jugendamt bereits vor der Bestellung eines Vormunds zur Asylantragstellung berechtigt ist, wenn der UMF möglicherweise einen Schutzanspruch hat. Doch grundsätzlich hat die verantwortliche Verfahrensbetreuung durch den Vormund zu erfolgen. Seine Anwesenheit bei der Durchführung der Anhörung zu den Asylgründen ist verpflichtend. 15 Besitzt der Vormund keine fundierten aufenthalts- und asylrechtlichen Kenntnisse ist die Beantragung einer Ergänzungspflegschaft für diese Fragen beim Familiengericht ratsam, um schwerwiegende Fehlentscheidungen möglichst zu vermeiden. Befindet sich der UMF in einer Jugendhilfeeinrichtung, ist der Asylantrag schriftlich bei der Zentrale des BAMF in Nürnberg zu stellen. Die Stellung des Asylantrages sollte möglichst durch einen Faxsendebericht und den Rückantwortschein eines Einschreibens dokumentiert sein. In der Regel erfolgt eine persönliche Anhörung erst ab einem Alter von 14 Jahren. Bei jüngeren Antragstellern ist daher eine ausführliche Darlegung der asylrelevanten Gründe mit allen möglichen Belegen schriftlich einzureichen. Bei älteren UMF sollte die ausführliche Darlegung der Fluchtgründe und des Schutzbedarfs im Rahmen der Anhörung erfolgen. Bestehen für die Anhörung besondere Bedarfe wie z.b., dass nur ein besonderer Dialekt gut ver- 10 Hierbei sind die aktuellen Entwicklungen in der Entscheidungspraxis zu beachten. Gegenwärtig haben UMF aus Syrien, Irak, Eritrea, Somalia und bisher auch noch Afghanistan hohe Schutzquoten. 11 Eltern, Geschwister oder sorgeberechtigte Person. 12 Dazu gehören Onkel, Tante, Großeltern (VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013) Abs. 2 AufenthG 14 Eltern und minderjährige Geschwister. 15 Vgl. BAMF, Leitfaden zur unmittelbaren innerstaatlichen Anwendung der Richtlinie 2013/32/ EU des Rates vom (Verfahrensrichtlinie) vom , darin zu 12 Handlungsfähigkeit Minderjähriger, S

47 standen oder offen nur mit Frauen/ Männern gesprochen werden kann, ist dies möglichst frühzeitig vor der Anhörung dem BAMF mitzuteilen. Eine sachkundige Asylverfahrensberatung vor der Anhörung beim BAMF ist notwendig, damit ein Minderjähriger verstehen kann, was er von seinen vielfältigen Erlebnissen detailliert schildern muss. Ohne Unterstützung weiß ein UMF in der Regel nicht, welche seiner Erlebnisse für das Asylverfahren relevant sind und es gelingt ihm nicht, seine asylrelevanten Erlebnisse nachvollziehbar vorzutragen. In der Anhörungssituation beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird zwar darauf hingewiesen, dass alle Fluchtgründe ausführlich vorgetragen werden müssen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, alle Tatsachen, die die Furcht vor Verfolgung begründen, in der Anhörung eigenständig und vollständig vorzutragen 16. Vergisst ein Jugendlicher in der Anhörung beim Bundesamt wichtige Tatsachen, können diese trotz späteren Vortrags bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben. Nachträglich vorgebrachte Sachverhalte wirken sich nicht selten negativ auf die Entscheidungsfindung aus, da die Rechtsprechung in ihnen eher einen unzulässigen Versuch sieht, durch gesteigertes Vorbringen die Entscheidungsfindung positiv beeinflussen zu wollen. Bei nachgetragenen Fluchtgründen wird ein sehr erhöhter Maßstab an ihre Glaubwürdigkeit angelegt. Aufgrund der Asylverfahrensrichtlinie wurde die Möglichkeit einer Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet auf die UMF beschränkt, die aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten stammen oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht 17. Ob dies auch für einen völlig unsubstantiierten Sachvortrag zutrifft, ist fraglich. Doch bereits ein abgelehnter oder zurückgenommener Asylantrag führt zu rechtlichen Einschränkungen, die vorher bedacht werden sollten. Hinzu kommt, dass trotzallem die Ablehnung als offensichtlich unbegründet möglich ist, wenn die Entscheidung erst nach Erreichen der Volljährigkeit getroffen wird. Dies hat dann im Regelfall u.a. ein Verbot der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Folge 18, so dass nur noch wenige asylverfahrensunabhängige Aufenthaltserlaubnisse selbst bei langjährigem Aufenthalt und guten Integrationsleistungen möglich sind. Achtung! Asylantrag für UMF aus den Sicheren Herkunftsstaaten in der Regel schädlich Bei UMF, die aus den als sicher eingestuften Herkunftsstaaten 19 stammen, führt ein Asylantrag fast sicher zu einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet, da das BAMF von der Regelvermutung ausgeht, dass in diesen Ländern keine Verfolgungsgefahr besteht. Der Gesetzgeber hat für diese Länder die Ablehnung als offensichtlich unbegründet als Regelfall festgelegt. Hinzu kommt, dass für Personen aus diesen Herkunftsstaaten bereits allein die Stellung eines Asylantrags zu Rechtsfolgen führt wie einem Arbeits- und Ausbildungsverbot 20 und dem Ausschluss von Sprachkursangeboten 21. Die Ablehnung des Asylantrages wird zudem mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot 22 verbunden. Für UMF aus den als sicher eingestuften Herkunftsstaaten zerstört ein Asylantrag Integrationsmöglichkeiten und Bleibeperspektiven. Das bereits durch die Stellung eines Asylantrags entstehende und durch eine Ablehnung gefestigte Arbeits- und Ausbildungsverbot verhindert die Möglichkeit, im Fall einer bevorstehenden oder begonnenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf eine Anspruchsduldung nach 60a Abs. 2 über die Dauer der AsylG 17 Art. 25 Abs. 6 der RICHTLINIE 2013/32/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RA- TES vom 26. Juni Abs. 3 AufenthG 19 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Montenegro, Senegal, Serbien, Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Anlage II zu 29a AsylG) AsylG und 60a Abs. 6 AufenthG 21 45a AufenthG Abs. 7 AufenthG 47

48 Ausbildung zu erhalten. Wir der Asylantrag vor einem ablehnenden Bescheid des BAMF zurückgenommen, entsteht kein Arbeits- und Ausbildungsverbot 23. Dublin-III Verordnung Europäische Zuständigkeitsregelung Die meisten Flüchtlinge kommen auf dem Landweg nach Deutschland. In vielen Fällen wurden sie vor der Einreise bereits in einem anderen europäischen Staat erkennungsdienstlich erfasst und haben dort einen Asylantrag gestellt bzw. ein Asylverfahren bereits erfolglos durchlaufen. Die sog. Dublin-III-Verordnung 24 regelt, welcher Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens in der EU zuständig ist. Dahinter steht die Absicht, dass jeder Flüchtling in der gesamten EU nur einmal ein Asylverfahren, in dem seine Fluchtgründe geprüft werden, durchlaufen soll. Der Verordnung zufolge ist dafür in den meisten Fällen derjenige Staat zuständig, den der Flüchtling zuerst betreten hat. Nachgewiesen wird dies in der Regel durch Fingerabdrücke in der EURODAC-Datenbank. Die Dublin-III-Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten 25 unmittelbar. Vor allem bedingt durch die UN-Kinderrechtskonvention enthält die Verordnung begünstigende Zuständigkeitsregeln für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die vorrangige Erwägung des Kindeswohls wird in der Dublin-III-Verordnung 26 ausdrücklich betont. Begünstigende Regelungen für UMF Eine begünstigende Regelung besteht darin, dass beim Asylantrag eines unbegleiteten Minderjährigen der Mitgliedstaat des aktuellen Aufenthalts für die Prüfung des Asylantrages zuständig wird, sofern er nicht in einem anderen Mitgliedstaat nahe Verwandte mit rechtmäßigem Aufenthalt hat, zu denen eine Überstellung gewünscht ist und diese dem Kindeswohl entspricht. 27 Das heißt, wenn ein UMF zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit wirksam einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt und keine Überstellung zu einem Verwandten anstrebt, wird Deutschland für die Bearbeitung des Asylgesuchs zuständig, unabhängig davon, ob Voraufenthaltszeiten oder abgelehnte oder nicht bearbeitete Asylanträge in einem anderen Mitgliedstaat vorliegen. Besonders wenn bereits in einem anderen Mitgliedstaat ein Asylantrag gestellt wurde, in den Rücküberstellungen möglich sind 28, kann eine Asylantragstellung für den UMF noch als Minderjähriger sehr wichtig sein, wenn andernfalls bei Volljährigkeit die Rücküberstellung in den Mitgliedstaat droht. Ein weiterer Grund für einen möglichst frühzeitigen Asylantrag kann die für UMF dank Artikel 8 der Dublin-III-Verordnung mögliche Zusammenführung mit Familienangehörigen oder eben auch einem nahen Verwandten, sofern er/sie für ihn sorgen können sein und in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig leben. Für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts reicht in diesem Fall eine Duldung aus. Achtung, wenn ein Schutzstatus in einem anderen Mitgliedstaat bereits vorliegt! Die Begünstigungen aus der Dublin-III-Verordnung bei Antragstellung als unbegleiteter Minderjähriger funktionieren nicht, wenn bereits in einem anderen Mitgliedstaat ein Flüchtlingsstatus oder internationaler subsidiärer Schutz vorliegt, da in diesem Fall ein erneutes Asylverfahren auch für Minderjährige unzulässig ist. Die Regelungen der Dublin-III-Verordnung sind nur im Rahmen eines Asylverfahrens beim BAMF gültig. Wird im Laufe des Asylverfahrens bekannt, dass bereits ein internationaler Schutzstatus in einem Mitgliedstaat erlangt wurde, ist dann weder ein Verbleib in Deutschland noch die Zusammenführung mit nahen Verwandten auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung möglich. Daher ist es wichtig, mög- 23 Der 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 sieht explizit die Ablehnung des Asylantrages vor. 24 VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni Mitgliedstaat sind die EU-Staaten, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. 26 Artikel 6 Abs. 1 der VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni Ist jeweils aktuell zu prüfen. Derzeit sind Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt. 48

49 lichst vor einer Asylantragstellung zu klären, ob bereits ein internationaler Schutzstatus erlangt wurde. Ein Asylantrag ist in diesem Fall nicht hilfreich. Unabhängig davon, ob ein Asylantrag gestellt wurde oder nicht, droht spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit auf der Grundlage einer Drittstaatenregelungen die Rückführung in den Staat, der den Schutzstatus gewährt hat, sofern kein Abschiebeverbot nach 60 Abs. 5 oder 7 (s.o.) in Bezug auf diesen Staat oder sonstige dringende humanitäre Gründe für einen Verbleib in Deutschland geltend gemacht werden können. Dublin-III-Verfahren bei Asylantragstellung nach Eintritt der Volljährigkeit Erfolgt der Asylantrag erst nach Eintritt der Volljährigkeit, wird im Fall eines EURODAC- Treffers ein Dublin-Verfahren eingeleitet und ggf. in einen anderen Staat überstellt. Es gibt dann zwar noch die Möglichkeit, Gründe für die Nutzung der Ermessensklauseln 29 zum Selbsteintritt oder zur Übernahme durch einen anderen Staat aus humanitären Gründen vorzutragen, doch es ist fraglich, ob die Gründe berücksichtigt werden. Auch bei Volljährigen können nach in der Dublin-III-VO bei der Frage der Zuständigkeit persönliche Abhängigkeiten auch zwischen Geschwistern und zu Eltern und Großeltern Berücksichtigung finden. Doch muss dann eine besondere Abhängigkeitsbeziehung z.b. infolge von Schwangerschaft, schwerer Krankheit, ernsthafter Behinderung, oder hohem Alters glaubhaft gemacht werden. 30 Eine Rücküberstellung in einen anderen Mitgliedstaat kann mit Erreichen der Volljährigkeit möglich sein, wenn dort wirksam ein Asylantrag gestellt wurde. Da die juristischen Regelungen und die konkrete Praxis in den Dublin-Verfahren besonders komplex und zudem die weiteren aufenthaltsrechtlichen Perspektiven im deutschen Asylverfahren zu berücksichtigen sind, ist die Einbeziehung spezialisierter Rechtsanwälte und Beratungsstellen in diesen Fällen dringend zu empfehlen. Altersangaben in anderen Mitgliedstaaten Unterschiede in den Altersangaben innerhalb Europas gibt es nicht selten, die Gründe dafür sind unterschiedlich. Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem Urteil vom davon aus, dass die Alterseinschätzung im Land des tatsächlichen Aufenthaltes für die Zuständigkeit im Asylverfahren ausschlaggebend ist und eventuelle Alterseinschätzungen anderer Staaten unerheblich sind. 31 Andere mögliche aufenthaltsrechtliche Anträge Wenn bei der Klärung der Fluchthintergründe deutlich wird, dass die Stellung eines Asylantrages als wenig Erfolg versprechend einzuschätzen ist, ist es wichtig, alle anderen Möglichkeiten, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland begründen könnten, in die Beratungen einzubeziehen. Antrag auf eine Duldung Eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erfolgt, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen und dringenden humanitären Gründen nicht möglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Statt eines Aufenthaltstitels wird in diesen Fällen eine Duldung nach 60a AufenthG erteilt. Speziell für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge liegt ein rechtlicher Grund für eine Duldungserteilung vor, wenn die Behörden nicht sicherstellen können, dass der UMF im potentiellen Rückkehrstaat an ein Familienmitglied, 29 Art. 17 Ermessensklauseln Dublin-II-VO 30 Art. 16 Abhängige Personen 31 BVerwG, U. v , 1 C

50 eine zur Personensorge berechtigte Person oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung übergeben werden kann 32. Antrag auf ein nationales Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG Es ist wichtig zu prüfen, ob ernstzunehmende Gründe vorliegen, die ein nationales Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG hinsichtlich des Herkunftslandes und ggf. weiterer Drittstaaten begründen könnten, in die eine Rückkehr möglich ist. Dies ist besonders wichtig für UMF, die aus einem als sicher eingestuften Herkunftsstaaten stammen, oder denen die Rücküberstellung in einen als sicher eingestuften Drittstaat droht. Relevante Gründe für ein Abschiebungsverbot liegen vor, wenn der UMF glaubhaft machen kann, dass ihm im Zielland eine Verletzung grundlegender Menschenrechte 33 oder eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Diese Gründe müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde, verbunden mit einem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3, ausführlich und möglichst umfassend belegt vorgetragen werden. Dabei ist eine konkret auf den UMF und seine persönliche Situation im Zielland bezogene Darlegung wichtig. Der Antrag auf die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach 60 Abs. 5 oder 7 ist schriftlich zu stellen. Die Ausländerbehörde ist dann verpflichtet unter Beteiligung des Bundesamtes zu prüfen, ob für den Jugendlichen in Bezug auf den Zielstaat Gründe für ein Abschiebungsverbot vorliegen. Wenn es keine als asylrelevant 34 geltenden Gründe gibt, darf die Ausländerbehörde den Antrag nicht unter Verweis auf einen möglichen Asylantrag ablehnen, sondern muss unter Beteiligung des BAMF die vorgetragenen Gründe prüfen und bescheiden. Die Ablehnung eines Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 setzt eine Entscheidung voraus, ob ein Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegt. Gegen einen Ablehnung des Antrags kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden. Die Klage an sich hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. eine Abschiebung ist rechtlich möglich und es braucht eine realistische Einschätzung, ob eine Abschiebung auch faktisch möglich ist und ob ein zusätzlicher Antrag an das Gericht, die aufschiebende Wirkung anzuordnen, sinnvoll ist. In einem Beschluss 35, der die Pflicht der Ausländerbehörde zur konkreten Prüfung des bei ihr gestellten Antrags betont, hat das VG Düsseldorf im Fall eines aus einem Sicheren Herkunftsland stammenden UMF die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, da der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 von der Ausländerbehörde unter Verweis auf eine mögliche Asylantragstellung ohne Prüfung der vorgetragenen Gründe (hier Todesdrohung durch Kriminelle) abgelehnt wurde. Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 Wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist, z. B. bei nachweislich unverschuldeter Passlosigkeit oder Reiseunfähigkeit, kann ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 AufenthG infrage kommen. Von Bedeutung kann dabei auch sein, dass sich die Behörde vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu vergewissern hat, dass dieser im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird 36. Antrag als Opfer von Menschenhandel Bei Betroffenheit von Menschenhandel ist zu klären, ob ein Antrag nach 25 Abs. 4a AufenthG sinnvoll ist Abs. 1a AufenthG 33 Art. 3 EMKR 34 S.o. unter Gibt es asylrelevante Gründe, 35 Beschluss VG Düsseldorf 7 L 3422/15 vom Abs. 1a AufenthG 50

51 Längerfristige Perspektiven durch Integration und Bildung Weitere Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis können nach mehrjährigem Aufenthalt in Deutschland auf der Grundlage von guten Integrationsleistungen in Schule und Ausbildung entstehen. Daher kommt einer zeitnahen Beschulung und der Unterstützung beim Erwerb von Bildung bei Flüchtlingskindern eine besondere Bedeutung. Der 25a AufenthG schafft nach vier Jahren Aufenthalt bei erfolgreichem Schulbesuch oder Schulabschluss in Deutschland und positiver Integrationsprognose aufenthaltsrechtliche Perspektiven für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende. Da der Antrag auf diese Aufenthaltserlaubnis vor dem 21. Geburtstag gestellt worden sein muss, können UMF, die nach dem 17. Geburtstag eingereist sind, hiervon grundsätzlich nicht profitieren. Ab Volljährigkeit hängt alles davon ab, ob eine Aufenthaltsbeendigung vor Erreichen einer Aufenthaltszeit von vier Jahren möglich ist, oder ob faktische oder rechtliche Gründe einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen. Bei guter Integrationsleistung und Gründen, die für einen Härtefall sprechen, kann gerade bei (ehemaligen) UMF der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 23a AufenthG bei der Härtefallkommission des Landes NRW sinnvoll sein und zu einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive in Deutschland führen. Eine weitere rechtliche Möglichkeit, die eine Aufenthaltsbeendigung verhindern kann, ist die Anspruchsduldung nach 60a Abs. 2 Satz 4ff. AufenthG, die möglich wird, wenn die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bevorsteht oder begonnen wurde und keine konkreten, aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bereits eingeleitet wurden. Hier besteht keine Altersbegrenzung auf 21 Jahre! Nach Abschluss einer erfolgreichen Berufsausbildung oder eines Studiums wird für qualifizierte Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis nach 18a AufenthG möglich. Pflicht zur Passbeschaffung Wenn kein Asylantrag, sondern ein Antrag auf eine Duldung oder einen anderen Aufenthaltstitel gestellt wird, kann die Ausländerbehörde Schritte zur Beschaffung eines Nationalpass bei der Vertretung des Herkunftslandes verlangen. Wir die Mitwirkung an der Beschaffung vom Pass oder Passersatzpapieren verweigert oder die Beschaffung von Pass oder Passersatzpapier durch zurechenbares Verhalten wie z.b. nachweislich falsche Identitätsangaben, Vernichtung/ oder Vorenthaltung von Dokumenten vorsätzlich verhindert, hat dies erhebliche rechtliche Konsequenzen wie Arbeits- und Ausbildungsverbot, Leistungskürzungen, Verbot der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis z.b. nach 25a AufenthG. 51

52 in2balance Laienhilfe für Geflüchtete zur psychischen Stabilisierung Ansprache von Veronika Wolf zur Auftaktveranstaltung des Laienhelferprojekts im Gesundheitsministerium am Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin Steffens, Ich freue mich, dass wir heute hier stehen und dies nur 8 Wochen nach Projektstart gemeinsam mit 20 Laienhelferinnen und Laienhelfern tun können. Die Koordinierungsstelle, vertreten durch meine Kolleginnen Frau Kaster und Frau Dr. Khattab hat am ihre Arbeit aufgenommen und der erste Schritt war, geeignete Personen für das Projekt zu finden. Wir haben in sehr kurzer Zeit über 60 Bewerbungen erhalten, haben vorsortiert, 35 Menschen zu Bewerbungsgesprächen eingeladen und uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Uns war wichtig, dass die LaienhelferInnen mit ihren Sprachen die wichtigsten Flüchtlingsgruppen im Raum Düsseldorf repräsentieren was mit jeweils mehreren Sprecher/-innen für Arabisch, Farsi/Dari, Englisch und Französisch, Kurdisch gelungen ist zudem haben wir für kleinere Sprachgruppen je eine Person ausgewählt (z.b. Russisch, Urdu, Tigrinja, Serbisch, Romanes) insgesamt sprechen unsere Laienhelferinnen und Laienhelfer mindestens 20 verschiedene Sprachen! Zugleich war uns auch eine Diversität in Alter und Geschlecht, hinsichtlich der Aufenthaltsdauer in Deutschland, der familiären Hintergründe sowie eine Offenheit und Toleranz für verschiedene Lebensentwürfe wichtig damit unsere Laienhelferinnen und Laienhelfer nicht nur sprachliche Grenzen überwinden können, sondern auch ansonsten Gemeinsamkeiten mit den zu Beratenden haben, wenn sie sich auch selbst in ihrem sicheren Aufenthaltsstatus in einer sicheren Lebenssituation befinden. Vielen qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern mussten wir schweren Herzens absagen. Die Laienhelferinnen und Laienhelfer sollen, wie es der neue Projektname in2balance Laienhilfe für Geflüchtete zur psychischen Stabilisierung besagt, Geflüchteten ein Unterstützungsangebot zur psychischen Stabilisierung machen. Das Angebot wird niederschwellig in den Unterkünften stattfinden. Zielgruppe sind mittelgradig belastete Flüchtlinge, denen mit Informationen über Gesundheit und das Gesundheitssystem, über normale und pathologische Reaktionen auf Stress und Belastung und einen gesunden Umgang damit, über Ressourcen und Ressourcenaktivierung weitergeholfen werden kann. Dafür werden die Laienhelferinnen in den Unterkünften Veranstaltungen und Gruppen durchführen und für Einzelgespräche zur Verfügung stehen. Sie werden durch regelmäßige Supervisionen und die Koordinierung durch Frau Kaster und Frau Dr. Khattab dabei fachlich kontinuierlich unterstützt. 52

53 Im Rahmen des Modellprojektes ist der Einsatz über einen Zeitraum von 9 Monaten, von Ende Nov./Anfang Dez bis Juli/August 2017 geplant. Ich freue mich sehr, dass das Projekt auch von der Ärzte- und Therapeutenschaft in Düsseldorf unterstützt wird, hier deutlich durch die persönliche Anwesenheit von: - Herrn Dr. Großgarten den Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, - Frau Schalk, die Stellv. Geschäftsführerin der Ärztekammer Nordrhein, - Frau Kanth, die als Vertreterin der Psychotherapeutenkammer NRW hier sind und damit die Kooperation verdeutlichen. An dieser Stelle möchte ich mich auch für das große Engagement der Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Vorfeld des Projektes bedanken, was Frau Dr. Levartz vom Institut für Qualität im Gesundheitswesen soeben dargestellt hat. Auch die Schulung wird von diesen finanziert und findet in den Räumen der Ärztekammer statt. In einer Arbeitsgruppe wurde hierzu über ein halbes Jahr gearbeitet. Ohne diese Vorarbeit und die fachliche Expertise der Mitglieder wäre das Projekt nicht realisierbar gewesen. Wir sind dankbar für die Unterstützung der Kammern und der Kassenärztlichen Vereinigung und sind auch in Zukunft auf die Unterstützung unserer starken Projektpartner angewiesen immer noch sind die Zugangsbarrieren für Flüchtlinge zur Regelversorgung hoch, die Übernahme von Dolmetschleistungen ist ungeklärt und das Projekt steht und fällt auch damit, ob für diejenigen Geflüchteten, die die Laienhelferinnen und Laienhelfer selbst als Nicht- Professionelle nicht ausreichend unterstützen können, Möglichkeiten zur Vermittlung in die gesundheitliche Regelversorgung bestehen. Wir sehen das Modellprojekt auch als Aufgabe, Strukturen im Raum Düsseldorf für alle Geflüchteten zu etablieren und zu verbessern und bedanken uns herzlich beim Ministerium, durch die Finanzierung dieses Vorhaben überhaupt zu ermöglichen sowie für die persönliche Unterstützung und die interessierte Begleitung des Projektes. Geflüchtete Menschen bringen große Potentiale mit sonst hätten sie es in der Regel gar nicht nach Deutschland geschafft, und sie haben ebenso große Belastungen erleben müssen durch die Fluchtauslöser in der Heimat und die Fluchterfahrungen. Indem wir nun - frühzeitig ihre Belastungen erkennen helfen und niedrigschwellige Hilfen anbieten, - indem sie unterstützt werden, ihre Ressourcen auch im Exil umzusetzen, können Leiden gelindert, Chronifizierung verhindert und Potentiale entfaltet werden. Das zumindest ist unsere Hoffnung und unser Ziel in diesem Modellprojekt und die Ergebnisse und die Evaluation werden dann in einem Jahr zeigen, inwieweit uns dies gelingen konnte, und inwieweit möglicherweise Strukturen in Aufnahme, Unterbringung, Versorgung noch angepasst werden müssen, damit uns dies gelingen kann. Damit unsere Einwanderungsgesellschaft gut gelingt, jeder und jede seinen Platz finden kann und seine Möglichkeiten einbringt, brauchen wir offene Strukturen, niedrigschwellige konkrete Hilfen und ein Bewusstsein für den Wert von Vielfalt und Diversity. Und wenn wir heute unsere Laienhelfer und -helferinnen hier so sehen, denke ich, wird jedem bereits deutlich, wieviel Potential in unserer Gesellschaft heute und hier steckt, wenn Kompetenzen Platz haben dürfen. Ich wünsche uns und Euch, liebe LaienhelferInnen, ganz viel Erfolg, und dass wir gemeinsam, mit der Unterstützung unserer starken Förderer und Kooperationspartner, die Erwartungen, die in diesem Modellprojekt in uns gesetzt werden, erfüllen werden. Herzlichen Dank. 53

54 Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge und Konsequenzen aus der EU-Aufnahmerichtlinie Annette Windgasse, Auszüge aus einer Präsentation für ein Hearing des Sozialverband Deutschland e.v. (SoVD) - Landesverband NRW am Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedarf (Vulnerabiltät) vor allem Opfer / Überlebende von Gewalt und schweren Menschenrechtsverletzungen und psychisch Kranke Sie haben Bedarfan Rehabilitation (Studien gehen davon aus, daß 30 50% der Flüchtlinge Traumafolgestörungen aufweisen.) Sie haben als AsylbewerberInnen nach internationalem Recht (Anti-Folter-Konvention, EU-Aufnahmerichtlinie für AsylbewerberInnen ) Anspruchdarauf, daßihr Schutzbedarf berücksichtigt wird. Gewaltopfer haben Anspruch auf Zugang zu medizinischer / therapeutischer Versorgung. Teil-fiktives Fallbeispiel 1.Durchgang: jetzige Situation Die Würfel markieren, wo eine Entwicklung rein vom Zufall abhängig ist. Es geht um: Peter, Asylbewerber aus Sri Lanka, Anfang 30, er spricht ein wenig Englisch Kriegserlebnisse, Folterüberlebender 1. Erstaufnahme: Peter wacht nachts schreiend auf, wirkt abwesend, zuckt oft zusammen. P.s Zustand fällt dort nicht auf. P. wird einem Dorf in der Eifel zugewiesen. Weit und breit kein Tamile, kein Sprachmittler. Arzt in der nahegelegenen Kleinstadt, Bus fährt 2 x täglich. Flüchtlingsberatungsstelle in der Kreisstadt. 2. Anhörung beim BAMF P. gibt an, gefoltert worden zu sein, Narben und Beschwerden dadurch zu haben. Über die Vergewaltigung kann er nicht sprechen. BAMF fordert Bescheinigung innerhalb von 4 Wochen. P. weiß nicht, wie er die bekommt. Schließlich schreibt die Hausärztin Attest, beschreibt die Narben, gibt an, sie könnten von Schlägen und Zigaretten herrühren. 3. In der Unterkunft P. lebt im Mehrbettzimmer. Es geht ihm schlechter. Mitbewohner werden durch seine nächtlichen Schreie gestört. Er hat flash backs, wenn er sie nachts atmen hört. Eines Nachts findet er sich im Schlafanzug auf einem Feld wieder. Er unternimmt einen Suizidversuch, trinkt Reinigungsmittel. P. wird in die Psychiatrie gebracht. Ein Mitbewohner übersetzt. Über die Vergewaltigung 54

55 spricht er nicht. Diagnose: Depression, wahnhafte Störung Er wird nach einer Woche entlassen, bekommt Medikamente für 3 Tage mit. Wartezeit beim einzigen Psychiater in der Nähe: 6 Monate. Eine Bescheinigung für das BAMF schreibt die Klinik nicht. 4. BAMF-Entscheidung Der Asylantrag wird abgelehnt. BAMF zweifelt Attest der Hausärztin an, es genügt nicht den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. P.s Vorbringen in der Asylanhörung wird als unglaubwürdig abgelehnt. P. hat eine Beratungsstelle gefunden. Die vermittelt Rechtsanwalt, der Klage einreicht. P. unternimmt den 2. Suizidversuch. 5. Psychotherapie und Stellungnahme Berater findet Psychotherapieplatz und kann therapiebegleitende Sozialarbeit sicherstellen. Psychotherapeut kann / will aber keine Stellungnahme schreiben. Das Sozialamt lehnt die Kostenübernahme ab. Ein PSZ schreibt für P. eine Stellungnahme fürs Asylverfahren, stellt Therapiebedarf fest, hat aber keinen Therapieplatz frei. PSZ begründet den Widerspruch ans Sozialamt in der Frage der Kostenübernahme. Beruft sich dabei auf EU-Aufnahmerichtlinie. Der Widerspruch wird abgelehnt. Das BAMF habe festgestellt, dass kein Schutzbedarf vorliegt. P. hat Angst, dagegen zu klagen. P. bekommt Aufenthalt aus gesundheitlichen Gründen. Seine PTBS chronifiziert, er bleibt langfristig erwerbsunfähig. Barrieren bei der Inanspruchnahme von ärztlicher Behandlung und Psychotherapie keine Identifizierung des Schutzbedarfs keine Berücksichtigung bei Zuweisung und Unterbringung rechtlich eingeschränkter Zugang (AsylBLG) Sprachbarriere, fehlende Sprachmittler(bezahlung) Zugangsbarrieren mangelnde Information auf beiden Seiten fehlende Kapazitäten für eine ungewohnte Zielgruppe fehlende Information, die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen mitzudenken Unsicherheit im transkulturellen Setting hoher Bedarf an Sozialarbeit 55

56 Was brauchen traumatisierte Menschen? α + ω Äußere und innere Sicherheit Psychisch Sozial Stabilisierung Körperlich Rechtlich Was brauchen die professionellen und ehrenamtlichen HelferInnen? Kenntnisse Kompetenzen Haltung Trauma Inter-Kultur Asyl Im Herbst 2015 stellten die PSZ in NRW Vorschläge zur Verbesserung zusammen, die von Eva van Keuk bei einer Dialogveranstaltung des MGEPA vorgestellt wurden: Verbesserungen I. Frühe systematische Identifizierung des Schutzbedarfs Zuweisung und Unterbringung, die Versorgungsmöglichkeiten und persönliche Bindungen berücksichtigt Berücksichtigung bei Asylanhörung und entscheidung, bei Bedarf: Stellungnahme für Asylverfahren Zugang zu angemessener Versorgung (incl. Sprachmittlung): Therapie Sozialarbeit Orientierung Information Tagesstruktur - Ressourcenaktivierung Verbesserungen II: 56

57 niedrigschwellige Angebote für psychisch belastete Flüchtlinge jenseits der Psychotherapie (Psychoedukation, Gesprächsgruppen, ehrenamtliche Begleitung, ) schnellere Kriseninterventionen durch ausreichende soziale Beratung in den Heimen Kooperation mit PsychiaterInnen, Psychiatrien und gemeindepsychiatrischen Angeboten Eine grundlegende psychiatrische Versorgung muß gewährleistet werden. Verbesserungen III. Sprachmittlung muss gesichert sein für Kliniken, psychotherapeutische und ärztliche Praxen, Beratungsstellen (auch Schulen, Kindergärten.), rasch und unbürokratisch Dolmetscher einsetzen zu können und finanzieren zu lassen (unter Einbeziehung von z.b. SPRINT, InterMigras) Verbesserungen IV. Ausbau und abgesicherte Finanzierung der bestehenden Versorgungsstrukturen in den PSZs - Die Psychosozialen Zentren leisten einen wichtigen Beitrag in der Versorgung dieser Patientengruppe haben langjährige Erfahrung und Know How sind in hohem Maß vernetzt und sorgen durch Fortbildung für den Transfer der Kompetenzen in die Regelstrukturen. Verbesserungen V. Die Kapazitäten der PSZs alleine lösen das Problem nicht. Strukturierte Fortbildung der Regelversorgung mit verbindlichen Zielen zur Behandlung kann den Institutionen helfen und sie gleichermaßen verpflichten ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Psychiatrien sollten Zahlen über behandelte Flüchtlinge erheben. Verbesserungen VI. Unterstützung schutzbedürftiger Flüchtlinge in ländlichen Gebieten beim Zugang zu Behandlung z.b. Fahrtkosten, Vermittlung, Kontakt zu Beratung durch Sprechstunden bzw. mobile Beratung vor Ort, Förderung von Sprachmittler-Pools Teil-fiktives Fallbeispiel 2.Durchgang: Nach Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie Rot markiert sind die Elemente, die erst implementiert oder verstärkt werden müssten, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Es geht wieder um: Peter, Asylbewerber aus Sri Lanka, spricht ein wenig Englisch Kriegserlebnisse, Folterüberlebender 1. Erstaufnahme: P.s Zustand fällt dem geschulten Sozialdienst auf, der verweist ihn an psychologischen Dienst. Sein besonderer Schutzbedarf und die daraus abgeleiteten Bedürfnisse werden festgestellt und dokumentiert. P. wird einer Stadt mit einem PSZ zugewiesen. PSZ und Betreuungsdienst werden informiert. P. bekommt die Adressen und dann einen Therapieplatz zur Stabilisierung. 2. Anhörung beim BAMF P. legt Feststellungsschreiben und Bescheinigung über PSZ-Therapieplatz vor. BAMF zweifelt und gibt rechtsmedizinische Untersuchung in Auftrag. Ein rechtsmedizinisches Institut begutachtet und bestätigt die Folterspuren. Die Untersuchung wird durch das BAMF bezahlt. 57

58 3. In der Unterkunft P. bekommt Einzelzimmer und Platz im Sprachkurs. PSZ vermittelt psychiatrische Behandlung. Psychiater bestellt Sprachmittler beim Vermittlungspool. P. wird auch orthopädisch behandelt und bekommt Physiotherapie. P. wird zum Asylverfahren beraten, eine Ergänzung zum Anhörungsprotokoll wird nachgereicht. 4. BAMF-Entscheidung P. wird in der 1. Instanz als asylberechtigt anerkannt. 4. Psychotherapie PSZ vermittelt weitergehende psychotherapeutische Behandlung. Die Kosten für den Sprachmittler trägt die Krankenkasse. P.s Zustand stabilisiert sich. Er lernt Deutsch und kann nach ca. 3 Jahren in seinem Beruf als Automechaniker arbeiten. 58

59 Tabus in der psychotherapeutischen Arbeit mit Geflüchteten Reflektionen aus dem PSZ Düsseldorf 1. Einleitung Eva van Keuk, Vortrag zur BafF-Tagung bei Refugio Jena am , Vielen Dank für die Einladung hierher. Ich muss gestehen zunächst dachte ich, ich kann diesen Vortrag nicht annehmen, da ich mich keinesfalls als Expertin für die Frage der Tabus im psychotherapeutischen Kontext sehe. Aber als ich dann von den Organisatorinnen erfuhr, dass sich an anderer Stelle echte Expertinnen hierzu äussern werden, und meine Aufgabe jetzt sein sollte, aus der Praxis eines PSZ heraus dieser Frage nachzugehen, um bei den Zuhörenden Reflektionen anzuregen und Impulse zu einer Diskussion zu dem Thema zu setzen, da konnte ich zusagen. Mein Vortrag basiert weniger auf ausführlichen sozialwissenschaftlichen Recherchen, sondern vielmehr auf kurzen Interviews (15 30 Minuten), die ich mit 9 meiner KollegInnen geführt habe, sowie auf eigenen Praxiserfahrungen mit geflüchteten KlientInnen, mit DolmetscherInnen und in der Supervision bzw. Fortbildung. Sicher wird der eine und die andere unter Euch - unter Ihnen - ganz ähnliche oder auch andere Erfahrungen gemacht haben, und ich bin gespannt auf die anschliessende Diskussion. Und ich muss gestehen, bereits in der Vorbereitung zu dem Vortrag stiess ich auf die Wand im Kopf, wie diese Tagung treffend betitelt ist. Darf ich das hier in der Öffentlichkeit so sagen? Sind wir PSZ KollegInnen denn unter uns bei dieser Baff Tagung? Welchen Eindruck liefern unserer Praxisberichte nach aussen? Manche KollegInnen sagten auch das sage ich Dir jetzt ganz vertraulich, wohl wissend, dass ich die Interviews für diesen Vortrag führte. Den möglichen Sinn von Tabus, nicht zu hindern, sondern eben auch zu schützen, wurde spürbar für mich. Und auch bei der Befragung bzw. dem Austausch mit KollegInnen reagierten manche Kolleginnen fast verdutzt auf das eigene Schweigen. Das hat sicher mit dem Thema zu tun, dass ich gerade nichts dazu sagen kann. Dann half es manchmal, den Fokus von der Realität abzuwenden. Die Frage: Was meinst Du denn, was könnte passieren, wenn ein Tabu angesprochen werden würde? konnte manchmal den stockenden Gedankenfluss anregen und in der Regel auch praktische Erfahrungen erneut anstoßen. Der Austausch mit den KollegInnen half mir auch, eigene Denkbarrieren zu reflektieren die Wand im Kopf war präsent.bereits die Vorbereitung machte also deutlich, wie wichtig und möglicherweise wenig reflektiert das Thema der Tabus in unserer psychotherapeutischen Arbeit mit Geflüchteten ist. 2. Tabu ist nicht Verbot.Versuch einer Definition Tabus unterscheiden sich von Verboten sie sind eben keine Regeln, die bewusst sind und die ggf. geändert werden können, sondern sie sind implizit internalisiert. Da es unvorstellbar ist, sie zu brechen, bedürfen sie weder Regeln, noch Begründung oder Diskurse. Natürlich kommen Freuds Ausführungen Totem und Tabu bei dem Thema als erstes in den Sinn.jedoch fiel mir beim Lesen sein eurozentristischer, abwertender Blick auf die so genannten Naturvölker im ersten Kapitel so schwer, dass ich rasch den Text beiseite legte und nach moderneren, vorurteilsreflektierten Ansätzen suchte. Allerdings bezog sich eine meiner KollegInnen explizit auf diese Definition, und so sah ich mir diese doch noch einmal genauer an, und fand sie dann doch stellenweise hilfreich: 59

60 Tabu ist ein polynesisches Wort, dessen Übersetzung uns Schwierigkeiten bereitet Den alten Römern war es noch geläufig, ihr sacer war dasselbe Tabu der Polynesier..Uns geht die Bedeutung des Tabu nach zwei entgegen gesetzten Richtungen auseinander. Es heisst uns einerseits: heilig, geweiht, und andererseits: unheimlich, gefährlich, verboten, unrein. Der Gegensatz von Tabu heisst im Polynesischen noa = gewöhnlich, allgemein zugänglich. Unsere Zusammensetzung heilige Scheu würde sich oft mit den Sinn des Tabus decken. Die Tabubeschränkungen sind etwas anderes als die religiösen oder moralischen Verbote. Sie werden nicht auf das Gebot eines Gottes zurück geführt, sondern sie verbieten sich von selbst..die Tabuverbote entbehren jeder Begründung; sie sind unbekannter Herkunft..erscheinen sie jenen selbstverständlich, die unter ihrer Herrschaft stehen. Wundt (1906) nennt das Tabu den ältesten geschriebenen Gesetzeskodex der Menschheit. Es wird allgemein angenommen, dass das Tabu älter ist als die Götter und in die Zeit vor der Religion zurück reicht. (Sigmund Freud, 1912, zitiert aus Totem und Tabu, S. Fischer Verlag, 1974) Tatsächlich schilderte mir eine Kollegin, dass in ihrer Heimat Ruanda viele alte Tabus im Zuge der Christianisierung beigelegt, abtrainiert, womöglich sogar unter Strafe gestellt worden waren, manche Tabus sich aber bis vor wenigen Jahrzehnten gehalten hätten. Beispielsweise sei es streng verboten gewesen, dass Frauen melken Tiere melken sei Sache der Männer gewesen, es habe alle möglichen furchtbaren, häufig sexualisierten Befürchtungen gegeben, was passieren könnte, falls Frauen melken. Durch den Genozid aber fehlten die Männer, und es musste ein neuer Weg gefunden werden, der schwer fiel denn es war kein logisches Verbot, kommunizierbar und wieder zu ändern, sondern ein Tabu, an dem nicht gerührt werden durfte. Schließlich melkten die überlebenden Frauen ihre Tiere was blieb auch anderes übrig?, jedoch legten sie ihre Tücher ab und zogen Hosen an möglicherweise sollte dieses Tabu ursprünglich dem Schutz der Intimsphäre dienen, denn bei der traditionellen Kleidung der Frauen würde die Melkhaltung sie entblössen. Die Sprachwissenschaftlerin Marina Drescher hatte sich 2008 mit HIV im Spannungsfeld von Emotion und Tabu in Burkina Faso beschäftigt, und ihre einleitenden Definitionen halfen mir bei der Vorbereitung weiter: In Arbeiten zum Tabu stehen sich grob gesprochen zwei Ansätze gegenüber: Während vor allem die ethnologische Forschung von einer essenzialistischen Perspektive ausgeht, derzufolge Tabus etwas Gegebenes darstellen, dominiert in neueren sozialwissenschaftlichen Studien die Auffassung, dass Tabus konstruktivistisch zu verstehen sind, also erst durch das sprachlich-interaktive Handeln der Akteure hervorgebracht und nur durch eine empirische Analyse aufgedeckt werden können..die Wirksamkeit eines Tabus kann nicht losgelöst werden vom spezifischen situativen und interaktiven Kontext (Martina Drescher,2008, Im Spannungsfeld von Emotion und Tab: das Beispiel der HIV/AIDS Prävention in Burkina Faso, Bulletin Suisse de Linguistique Appliqué 88, ) Beide Ansätze interessierten mich im weiteren Blick auf unsere Praxiserfahrungen im PSZ Düsseldorf: Welche Themen werden tabuisiert? Und durch welche konkreten Besonderheiten in der Interaktion (sprachlich und vor allem nicht-sprachlich) werden Tabus spürbar? (Eine Frage, die im transkulturellen Kontext umso bedeutsamer ist, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Beteiligten die jeweiligen Tabuzonen des Gegenübers kennen). 3. Tabus in der Praxis des PSZ Düsseldorf: Die essenzialistische Perspektive Alle KollegInnen fiel als erstes das Thema Sexualität ein, welches in der Regel auf Seiten der KlientInnen, aber auch der DolmetscherInnen und der TherapeutInnen selbst mit Tabus einhergeht. 60

61 Fallbeispiel: Eine tamilische junge Frau leidet unter einer PTBS und einer Entwicklungsverzögerung; obwohl sie bereits Mitte 30 ist, entspricht ihr Verhalten etwa einer 12 jährigen. Sie ist nach ihren schweren sexuellen Gewalterfahrungen erstmals in einer Beziehung zu einem jungen Mann, den sie heiraten möchte. Als Therapeutin möchte ich mit ihr besprechen, wie eine freiwillige, schmerzfreie, sogar lustvolle Sexualität aussehen kann, ich schlage ihr vor, dass wir uns darüber unterhalten können. Sie ist sehr interessiert an dem Thema, hat sofort sehr viele konkrete Fragen. Die Dolmetscherin hingegen ist in Deutschland geboren; ihre Eltern haben ihr nie die Bezeichnungen für Geschlechtsorgane beigebracht, auch nicht für sexuelle Praktiken eine unangenehme Situation für sie. Der Klientin scheint das wenig auszumachen, schließlich behelfen wir uns mit Zeichnungen, die auch für viel Gelächter sorgen. Die Klientin scheint zufrieden und erleichtert, die Dolmetscherin ist sehr still. Im Nachgespräch spricht sie an, dass sie sich schämt, diese Wörter nicht zu kennen, und doch als Dolmetscherin arbeiten zu wollen. Bei der nächsten Sitzung erzählt sie, dass sie mit ihrer Mutter über dieses fehlende Vokabular gesprochen hatte, und diese sehr belustigt reagiert hat die entsprechenden Wörter aber nicht beibringen wollte. Interessanterweise schien in dieser Situation keine der Gesprächsbeteiligten tatsächlich von dem Thema beschämt; und doch hatten die tabuisierten Themen dafür gesorgt, dass keine Vokabeln bei der Dolmetscherin vorhanden waren. Hierzu berichtet eine Kollegin von ihren Erfahrungen in der Fortbildung von DolmetscherInnen. Hier hat sie immer unterschieden zwischen der moralischen und der sprachlichen Dimension von Tabus: Während die moralischen Tabus ganze Themenfelder berühren und die Kommunikation verunmöglichen können (beispielsweise indem die Therapeutin eine Frage zur Suizidalität stellt, die von der DolmetscherIn anders übersetzt wird), führt die sprachliche Dimension zu dem Fehlen der Vokabeln wie im Fallbeispiel. Das moralische Tabu auf Seiten der Mutter der Dolmetscherin führte zur völligen Sprachlosigkeit, die dann aber über Zeichnungen und Gesten kompensiert werden konnte. Weitere mit Sexualität einhergehende, tabuisierte Themenfelder waren bei allen Befragten - sexualisierte Gewalterfahrungen bei Frauen und vor allem auch bei Männern, - sexuelle Beziehungsstörungen, - innerfamiliäre sexuelle Gewalt, - Inzest, - Prostitution, - aber auch das Thema Beschneidung. Kollegin berichtete, was in der Heimat der Geflüchteten tabu sei, werde oft bei ihr erst dann thematisiert, wenn ein Gespräch ohne Dolmetscherin stattfinden würde (beispielsweise auf einer gemeinsamen Drittsprache). Sie erinnerte Fallbeispiele mit sexuellen Gewalterfahrungen bei Männern und Homosexualität der KlientInnen. Das Thema Beschneidung unterliege einer noch stärkeren Tabuisierung; erst ohne DolmetscherIn und ausschliesslich in Bezug auf die Sorge, Töchter könnten beschnitten werden, komme dieses Thema überhaupt zur Sprache. Tabuisierte Themen jenseits der Sexualität waren zudem - innerfamiliäre Gewalt, - Suizidalität (auf Seiten der Dolmetschenden), - Stimmenhören in Bezug auf den Satan (bei sehr religiösen,psychosenahen muslimischen KlientInnen), - sowie Kritik an den eigenen Eltern: So beschrieb eine Kollegin die schwierige Situation einer ihrer Klientinnen, die sich gefangen sah zwischen der kollektivistischen Pflicht auf der einen Seite, die Eltern zu ehren, und ihrem Leidensdruck auf der anderen Seite aufgrund ihrer enorm konflikthaften, gewalttätigen Be- 61

62 ziehungserfahrungen mit den Eltern. Während andere KlientInnen auch diesen Konflikt erleben, war diese Klientin wie gelähmt in diesem Widerspruch, woraus die Therapeutin von einem Tabu ausgeht, was Kritik an den eigenen Eltern angeht. 4. Tabus in der Praxis des PSZ Düsseldorf: Die konstruktivistische Perspektive Woran aber merken wir, dass wir ein Tabu überschritten haben, welche spezifischen Interaktionen treten dann auf bei mir als Therapeutin, bei der Dolmetscherin, bei der KlientIn? Freud verknüpft vor allem negative Emotionen wie Scham und Furcht mit Tabus, die ihre Übertretung verhindern sollen. Drescher stellt das Unsagbare mit in den Vordergrund: Zu diesen Hinweisen gehören Unterlassung bzw. Vermeiden bestimmter Themen, sprachlicher Handlungen, Ausdruckweise Hinsichtlich der Themenwahl haben Tabus Einfluss darauf, was in welcher Situation/Personenkonstellation besprochen werden kann, und was möglicherweise mit der radikalsten Form der Vermeidung dem Verschweigen belegt wird. (Drescher, 2008) Eine Kollegin erwähnt beispielsweise lachend, sie habe wahrscheinlich so viele soziale Hemmungen und Tabus, die ihr gerade deswegen jetzt nicht einfallen würden, das sei wohl themenimmanent. Im Rahmen der Diversity Trainings sollen die TeilnehmerInnen ihre eigene, definierte soziale Gruppe in ihren kulturellen Merkmalen beschreiben ( Woran erkenne ich eine Respektsperson?, Wie wird mit Zeit umgegangen? etc..); eine der Fragen war die nach den gruppenspezifischen Tabus. In der Regel erntete ich ahnungslose Gesichter; erst bei der Konkretisierung wonach müsste beispielsweise jemand freundlich fragen, damit betretenes Schweigen herrscht, alle den Blick senken und der Betroffene sich später wünscht, die Frage ungeschehen zu machen?, kamen Diskussionen in Gang. War die definierte soziale Gruppe beispielsweise eine Nichtregierungsorganisation und die Fragende die neu eingestellte Kollegin, waren die Tabus beispielsweise die Frage nach Aufstiegsmöglichkeiten und Gehaltssteigerungen oder auch der freundliche Hinweis auf den Körpergeruch oder die Alkoholfahne einer Kollegin. War die vorgegeben soziale Gruppe beispielsweise die eigene deutsche Herkunftsfamilie und der Fragende ein aussenstehender Freund, war eines der oft beschriebenen Tabus Was hat Großvater im WK 2 konkret gemacht?, oder auch die Frage nach dem Bruttogehalt der Eltern. Eine Kollegin berichtete, das Thema der innerfamiliären Gewalt sei für sie oft schwierig, sie bemerke bei sich, dass sie dies vermeide oder nicht immer ganz konkret nachfrage. Wenn sie diesem Gefühl nachgehe, stelle sie fest, dass dahinter ihr Dogma stehe Sei immer auf Seiten der KlientInnen, außerdem sei ihr sehr wichtig, grundsätzlich aufrichtig zu sein und niemals zu verurteilen. Sollte sie nun aber feststellen, dass innerfamiliäre Gewalt vorliege, dann müsse sie urteilen, ggf. auch Konsequenzen ergreifen, die im Zweifelsfall dem Willen des Klienten zuwider laufen. Tabus verraten daher neben den gesellschaftlichen Grundlagen möglicherweise auch etwas über die eigenen Grundhaltungen und den individuellen inneren Gesetzeskodex. Ein Fallbeispiel: Eine Klientin mit psychosenahen Symptomen schildert ihre Schwangerschaft in der 6. Woche, über die sie sich sehr freue. Wie immer zu Beginn der therapeutischen Sitzung ist der Ehemann in den ersten 5-10 Minuten dabei. Wir thematisieren die Notwendigkeit, die behandelnde Psychiaterin sofort einzubeziehen, damit die werdende Mutter stabilisiert wird und gleichzeitig das Kind keinen Schaden erleidet. Der sonst in sich ruhende Ehemann ist extrem unruhig, sein Blick schweift vom Boden nach draussen, er rutscht auf seinem Stuhl hin und her. Auf meine Frage, ob es für ihn angenehmer sei, draussen zu warten, ergreift er fast die Flucht. Nach der Sitzung spreche ich kurz alleine mit ihm meine Klientin ist einverstanden und er berichtet, dass seien Frauenthemen, die für ihn tabu seien. Er wisse dass seine Frau schwanger sei, er freue sich auf 62

63 das Kind. Aber das seien nur Themen unter Frauen, und er dürfe keinesfalls dabei sein, das halte er nicht aus. 5. Kontext bestimmt Tabus: Biographische und situative Bedingungen Einen Teil der eingangs genannten Definition dass nämlich Tabus nie losgelöst gesehen werden können von dem spezifischen Kontext zeigte sich in den kleinen Interviews sehr deutlich: Eine Kollegin, die durch Heirat und Sprachkompetenz einer Flüchtlingscommunity als zugehörig angesehen wird, erklärte dass sie Tabuthemen wie Sexualität nicht aktiv ansprechen darf, anders als eine außenstehende Kollegin. Bei ihr würde möglicherweise gedacht Was ist denn in ihrer Ehe los, dass sie so etwas fragt, es könnten Gerüchte entstehen, von deren Konsequenzen sie womöglich nicht frei sei. Eine aussenstehende, mehrheitsdeutsche Kollegin könnte hingegen zwar die individuellen Schamgrenzen damit berühren, aber keine Folgen in der Community erleben. Eine weitere Kollegin brachte ihr Tabu, Täterschaft und Gewaltausübung bei ihren Klienten konkreter zu explorieren, mit den eigenen biographischen Erfahrungen in Verbindung, nämlich den familiären Tabus in Bezug auf NS Täterschaft und auch Opfererfahrungen im zweiten Weltkrieg. Eine junge, unverheiratete Supervisionsteilnehmerin schilderte, wie extrem unangenehm ihr die bohrenden Nachfragen ihrer afghanischen Landsleute seien. Sie wolle nicht lügen; aber sie müsse die Tatsache, dass sie mit einem deutschen, nichtmuslimischen Partner unverheiratet zusammen lebe, geheim halten, sonst müsse sie Drohungen oder sogar Gewalt befürchten. Es sei wie ein Tabu, das ständig von den KlientInnen, die Landsleute seien, übertreten werde, und das sie lähme. Eine Kollegin brachte ihr Alter und eigene Tabus in Bezug zu sexuellen Thema in Verbindung ( in unserer Generation bei dem Thema Sexualität. ), eine weitere sah eine Verbindung zwischen ihrem jungen Alter und ihren Migrationserfahrungen in Bezug zu Respekt: Ich weiss, aus professionellen Gründen muss ich einen Dolmetscher auch mal unterbrechen, sogar wenn er älter ist. Aber es ist eigentlich ein Tabu, denn es könnte für ihn respektlos wirken. Ich trainiere, das Tabu zu brechen, aber es fällt nicht leicht. Wenn wir nun davon ausgehen, dass wir häufig mit Geflüchteten in der Psychotherapie und in der Beratung mindestens zu dritt arbeiten, und Alter Biographie Geschlecht immer wieder neue Konstellationen schaffen, so ist der situative Kontext von Tabus in unserer Arbeit hinreichend komplex. 6. Schlussfolgerungen und Fragen Zusammenfassend erscheint es nicht zu schwer, die Tabus auf Seiten der KlientInnen und DolmetscherInnen wahrzunehmen. Gerade in Bezug auf die essenzialistischen Tabuthemen, die häufig in Bezug auf Sexualität berichtet wurden, sprudelten die KollegInnen über von Beispielen und ich konnte jetzt nur eine kleine Auswahl hier zusammenfassen. Ob wir die überschrittenen Tabus dann anschliessend für alle Betroffenen gut händeln können, ist dann allerdings eine weitere Frage. Deutlicher hinsehen könnten wir hingegen bei der konstruktivistischen Perspektive woran merke ich, wenn bei mir/klientin/dolmetscherin ein Tabu überschritten wurde, wie verändert sich die Kommunikation? Besprechen wir das hinreichend im Nachgespräch mit Dolmetschenden? Bin ich informiert über die sprachlichen Ausdruckformen, welche ausweichenden Umschreibungen beispielsweise genutzt werden? Wie flexibel können wir sein mit unse- 63

64 ren therapeutischen Anspruch auf der einen und der erforderlichen Flexibilität im transkulturellen Kontext auf der anderen Seite? Die eigenen Tabus, die im Setting überschritten werden, scheinen mir am schwierigsten wahrnehmbar und sorgen gleichzeitig für ein höheres Mass an Beeinträchtigung wie kann ich als Therapeutin handlungsfähig bleiben, wenn etwas unsagbares mich zeitweise zu lähmen scheint? Eine Kollegin berichtete beispielsweise: Mit einem schwer depressiven Klienten waren wir am Ende der Therapie, es war die vorletzte der vereinbarten Sitzungen, und wir sprachen über seine Ressourcen. Er hatte wie besprochen das Tango tanzen wieder aufgenommen, stand spontan auf und machte einige Schritte vor. Hierfür zog er mich vom Stuhl hoch und wollte mir das demonstrieren. Mir war das ungeheuer peinlich, ihm so nah zu kommen, und tanzen kann ich auch nicht. Ich machte höflich zwei Schritte mit und stellte mich dann daneben. Es war mir so unangenehm, als habe er eine körperliche Grenze überschritten. Wäre er kein Mann, sondern eine Frau kein Problem. Wäre ein anderer Altersunterschied zwischen uns ich zum Beispiel fast 60, er vielleicht 17 auch kein Problem. Oder wenn ein Dolmetscher anwesend wäre, es wäre nicht angenehm, aber nicht so ein Tabu. Ich weiss garnicht, was da genau passiert ist. Fühlte ich mich nicht mehr in der Rolle der kompetenten, dirigierenden Therapeutin? Oder verletzte er das Tabu der körperlichen Grenzen, zumal ich Tango einen ziemlich erotischen Tanz finde? Ich weiss es nicht, es war super unangenehm. Beispiele wie diese, mit detaillierten Erfahrungen der eigenen Tabuerfahrungen, wurden eher selten benannt. Wie können eigene Tabuerfahrungen systematischer in der Supervision aufgegriffen werden, zumal sie die Tendenz haben, vermieden zu werden? Da scheint mir Handlungsbedarf. Was meine klugen Kolleginnen mir noch abschliessend auf meine Frage antworteten, was denn im Arbeitsablauf im Team helfen könnte, um angemessen mit Tabus umzugehen, waren folgende Aspekte: - Gute Stimmung im Team, gegenseitige Wertschätzung, Respekt - Gemeinsame Verbundenheit, gleiche Grundannahmen und gleiche Ziele geben Sicherheit, um überhaupt heikle Themen wie Tabus anzusprechen - Differenzierung, Bewusstheit für Diversität/(Unterschiedlichkeit im Team - Transparenz über Entscheidungen und Vorgehensweisen reduzieren Unsicherheit - Realistischer Anspruch an uns - wir können nicht immer kompetent sein, wir dürfen dumme Fragen stellen, wir dürfen Fehler machen (Fehlerkultur) - Geschützte Räume, genügend Zeit, professionelle Räume, um Tabus anzusprechen Nach diesem sehr persönlichen Erfahrungsbericht aus dem PSZ Düsseldorf freue ich mich jetzt auf die Diskussion und den Austausch und vor allem, im Laufe dieser Tagung mit Ihnen und Euch und von den anderen ReferentInnen hier noch viel mehr über den adäquaten Umgang mit Tabus in unserem Arbeitsfeld zu erfahren. 64

65 Anhang 1: KlientInnenstatistik 2016 Die KlientInnen: 647 (523) KlientInnen plus 571 (415) Angehörige. Annette Windgasse Insgesamt profitierten von den Leistungen des PSZ 1217 (938) Personen. Außerdem wurden im Projekt DÜSSEL-NETZ, das im August 2016 begann, für ca. 50 Flüchtlinge Fallberatung v.a. für die SozialarbeiterInnen in Düsseldorfer Unterkünften durchgeführt. Ab Dezember 2016 wurden 48 Düsseldorfer Geflüchtete in sechs Unterkünften durch LaienhelferInnen in sieben verschiedenen Sprachen im Rahmen des Projekts in2balance erreicht, sowie weitere Flüchtlinge in 179 offenen Sprechstunden. Das Projekt wird bis Juli 2017 fortgesetzt. Demographische Angaben Geschlecht 358 (272) Klienten waren männlich, 289 (251) KlientInnen weiblich. Alter: 171 (145) waren minderjährig, ein Drittel der KlientInnen, Durchschnittsalter war 28 (28,8) Jahre. Der älteste Klient war 70 Jahre alt. 0 bis 5 Jahre 10 Kleinkinder 6 bis 9 Jahre 26 Grundschulkinder 10 bis 13 Jahre 32 Sekundarstufe I 14 bis 17 Jahre 103 Jugendliche 18 bis 24 Jahre 122 Junge Volljährige 25 bis 34 Jahre 175 Erwachsene 35 bis 45 Jahre bis 54 Jahre 55 > 54 Jahre 25 Altersgruppen bis bis bis bis 54 > 54 65

66 Wohnort Regionale Herkunft 2017 Westfalen 8% übriges NRW 5% andere Bundesländer 0% Düsseldorf 39% Region Regierungsbezirk Düsseldorf 48% Verweildauer Verweildauer in Deutschland < 1 Jahr 1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 3 - < 4 Jahre 4 - < 5 Jahre 5 - < 10 Jahre 10 Jahre und mehr 66

67 Aufenthaltsstatus: Unsicherer Aufenthaltsstatus: Duldung BÜMA / Ankunftsnachweis / Bescheinigung 84 Aufenthaltsgestattung keine Papiere / Grenzübertrittsbescheinigung / anderes / unbekannt Gesamt Mittel- oder langfristiger sicherer Aufenthaltsstatus: Aufenthaltserlaubnis Flüchtlingsanerkennung (teils Aufenthaltserlaubnis, teils Niederlassungserlaubnis) 27 Niederlassungserlaubnis Eingebürgert, bez. Einbürgerung steht bevor (v.a. Fälle in der Erziehungshilfe) Gesamt (darunter 76 Personen in der Erziehungshilfe) GESAMT Veränderungen im Aufenthaltsstatus: in 75 Fällen verbesserte sich ihr Status im Laufe des Jahres in 22 Fällen verschlechterte sich ihr Status im Laufe Jahres trotz Bemühungen des PSZ 2 KlientInnen-Familien wurden ins Herkunftsland abgeschoben Verbesserungen der sozialen Situation Verbesserungen Arbeit / Arbeitserlaub nis Ausbildung / Schule / Sprachkurs Finanziell Gesundheit Psychische Verfassung Familiennach zug Umverteilung Verbesserte Unterbringun g Reihe Aufenthalt Belastungen (Mehrfachnennungen) Potentiell traumatisierende Erfahrungen im Herkunftsland durch 138 Kriegsereignisse 96 Zeugenschaft von Gewalttaten 83 körperliche Folter 79 innerfamiliäre Gewalt 74 psychische Folter 67

68 67 sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung 53 Politische Verfolgung 47 Festnahmen, Haft, Gefängnis 40 nicht-staatliche Gewalt 31 Sexualisierte Gewalt, die keine Folter ist 26 innerstaatliche Vertreibung vor der Flucht 24 Entführung 23 sonstige Ereignisse (Milizüberfälle, Hausdurchsuchungen u.a.) 12 Genitalverstümmelung 11 traumatisierender Kampfeinsatz (v.a. bei Kindersoldaten) 9 Menschenhandel / Zwangsprostitution 5 Eigene Täterschaft Potentiell traumatisierende Erfahrungen auf der Flucht 36 Zeugenschaft schwerer Gewalt gegen Dritte 29 alleine gereist 18 Haft 17 Entführung /Gewalt durch Schlepper 10 Psychische Folter 10 Andere 7 Körperliche Folter 5 Sexualisierte Gewalt 4 Krieg 4 Vertreibung 4 Menschenhandel / Zwangsprostitution Potentiell traumatisierende Erfahrungen in Deutschland 13 Diskriminierung / Gewalt in Unterkunft 11 Innerfamiliäre Gewalt 10 Andere 9 Sexualisierte Gewalt 4 Rassistisch motivierte Gewalt 3 Körperliche Folter 3 Zeugenschaft schwerer Gewalt gegen Dritte 2 Haft 2 politische Verfolgung 2 Menschenhandel / Zwangsprostitution 2 kriminelle Gewalt 1 Psychische Folter 1 Nichtstaatliche Verfolgung Psychische Belastungen und Erkrankungen Diagnostische Einschätzung (Mehrfachnennungen) Anzahl PTSD 518 Depression 466 Somatoforme Störung 84 Dissoziative Störung 64 Anpassungsstörung 60 andauernde Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung 48 Panikstörung 36 Angststörung 28 Alkohol-/ Drogenabhängigkeit 22 Störung des schizophrenen Formenkreises 18 Sonstige 12 Medikamentenabhängigkeit 8 Essstörung 6 68

69 Symptome: (Mehrfachnennungen) Schlafstörungen 409 Konzentrations- / Gedächtnisstörungen 381 Alpträume 342 Angst / Panik 304 Trauer 285 Rückzug 277 somatoforme Schmerzen 267 Wiedererleben 235 Vermeidungsverhalten 226 Selbstwertverlust 218 Interesseverlust 217 Schuldgefühle 204 Dissoziative Symptome 197 Schamgefühle 188 Sinnverlust 180 nächtliches Aufwachen mit Panik 175 übermäßige Schreckhaftigkeit 167 Gefühllosigkeit, innere Leere, Betäubung (numbing) 155 Impulsdurchbrüche 144 Beziehungskonflikte 142 Schmerz 100 Paranoide Symptome 49 selbstverletzendes Verhalten (nicht suizidal) 43 Entwicklungsdefizit 27 Suchtverhalten (Alkohol, Drogen) 24 fremdgefährdendes Verhalten 15 Suizidalität: (Mehrfachnennungen) Suizidgedanken 160 Suizidale Absichten 44 Suizidversuch 26 Funktionsniveau: nicht eingeschränkt leicht eingeschränkt mäßig eingeschränkt schwer eingeschränkt m w Vulnerabilität (Mehrfachnennungen) psychische Störung 210 Folteropfer

70 ohne Familie in Deutschland 162 Minderjährige 136 Opfer sonstiger schwerer psych., phys. oder sexueller Gewalt 125 Verlust naher Angehöriger (durch Verfolgung/Flucht/Gewalt) 94 unbegleitete Minderjährige 82 Traumatisierung im Alter von Jahre 76 Vergewaltigungsopfer 69 Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern 48 Angehörige von Folteropfer 43 Angehörige einer anderweitig besonders schutzbedürftigen Person 40 schwere körperliche Erkrankung 40 Traumatisierung im Alter von 0-12 Jahre 39 ältere Menschen 25 Frühe Störung 20 Behinderte 16 Opfer des Menschenhandels 12 Opfer von Genitalverstümmelung 12 verwitwet 11 Schwangere 11 Kinder verstorben 10 LGBT 10 Kinderlos bei Kinderwunsch 5 Aufnahme und Beendigung von Therapien / Beratungen / Begleitungen: Anfragen für KlientInnen und Fall- und Fachberatung Kontakte Fälle Fachberatung Telefonberatung Walk Ins Fallberatung in Düsseldorfer Unterkünften (geschätzt) Mail / Fax / Post (hochgerechnet) Anfragen außerhalb der Telefonberatung (geschätzt) (287) Fälle wurden 2016 neu aufgenommen (153 mehr als im Vorjahr) dies entspricht ca. 30 % der Anfragen, die 2016 an das PSZ gerichtet wurden. 216 (263) Fälle wurden beendet (die Angabe ist nicht zuverlässig, da ein Abschluss in der Datenbank in vielen Fällen noch nicht vorgenommen wurde. Sprachen: Es wurden in 233 Fällen mit Sprachmittlereinsatz in 28 verschiedenen Sprachen gearbeitet. Hinzu kommen neun Sprachen, die von PSZ-MitarbeiterInnen gesprochen werden, sodaß Gespräche ohne Einsatz von SprachmittlerInnen durchgeführt werden konnten in: Arabisch, Französisch, Englisch, Russisch, Dari, Kinyarwanda, Türkisch, Griechisch und Spanisch. Insgesamt wurde so in 32 verschiedenen Sprachen gearbeitet. Sprachmittlereinsatz in Fällen: Dari 40 Arabisch 34 Albanisch 22 Romanes 19 Bengali 14 Französisch 14 Tigrinja 13 Farsi 12 70

71 Somali 9 Tamil 9 Russisch 7 Lingala 6 Aserbeidschanisch 5 Mazedonisch 5 Bosnisch / Serbisch 4 Amharisch, Englisch, Hindi, Kurdisch, Paschtu, Sorani, Twi je 2 Armenisch, Ful, Kurmanci, Malinke, Türkisch, Urdu je 1 Herkunft: 50 Herkunftsländer Die Klientenstatistik enthält auch die Fälle, die im Auftrag von Jugendämtern im Arbeitsbereich Hilfen zur Erziehung versorgt werden, z.b. 8 Personen aus Rumänien, die nicht als Flüchtlinge in Deutschland leben. Zukünftig werden wir das differenziert darstellen können. Herkunft nach Kontinenten Lateinamerika und übrige 1% Europa 24% Afrika 34% Asien 41% Kontinent Land m w Gesamt Afrika Ägypten Algerien 2 2 Angola Äthiopien Eritrea Gambia Ghana Guinea Kamerun 1 1 Kongo Kongo, Demokratische Republik Liberia 2 2 Libyen 2 2 Mali 1 1 Marokko Nigeria Ruanda 1 1 Senegal Sierra Leone Somalia

72 Togo Uganda Afrika Asien Afghanistan Aserbaidschan Bangladesh Indien Irak Iran Kirgisistan Libanon Pakistan Sri Lanka Syrien Tadschikistan Türkei Usbekistan 2 2 Asien Europa Albanien Armenien Bosnien-Herzegowina 2 2 Georgien Kosovo Mazedonien Rumänien Russland Serbien Tschetschenien Europa Südamerika Argentinien Peru 1 1 Südamerika Übrige Staatenlos, ungeklärt, Deutschland Übrige Gesamt

73 Herkunftsländer Afghanistan Syrien Guinea Kosovo Tschetschenien Irak Eritrea Albanien Nigeria Mazedonien Kongo, Demokratische Republik Iran Bangladesh Russland Aserbaidschan Sri Lanka Somalia Serbien Ägypten Ghana Angola Marokko Rumänien Armenien Türkei Senegal Libanon Kongo Togo Tadschikistan Gambia Sierra Leone Pakistan Kirgisistan Indien Uganda Usbekistan Libyen Liberia Georgien Bosnien-Herzegowina Äthiopien Argentinien Algerien ungeklärt/staatenlos Ruanda Peru Mali Kamerun Deutschland

74 Einzelne Gruppen: Die 12 Opfer von Menschenhandel / Zwangsprostitution kamen aus: M W Ägypten 2 Nigeria 2 Ghana 1 Guinea 1 Kamerun 1 Serbien 1 Bangladesh 2 Albanien 1 Guinea Zahlreiche weitere KlientInnen waren während ihrer Flucht zeitweise Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit. Hier sind nur die Fälle erfasst, bei denen dies fluchtauslösend war. Die 89 UMFs, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, kamen aus: Land m w Gesamt Afghanistan Guinea Eritrea Syrien Somalia Gambia Irak 3 3 Senegal 2 2 Tadschikistan 2 2 Ägypten 1 1 Albanien 1 1 Algerien 1 1 Angola 1 1 Bangladesh 1 1 Kongo 1 1 Kongo, Demokratische Republik 1 1 Liberia 1 1 Marokko 1 1 Nigeria 1 1 Gesamtergebnis

75 PSZ Leistungen In 403 Fällen erfolgte Therapie und Beratung durch TherapeutInnen In 326 Fällen Sozialarbeit / Beratung / Stabilisierung durch Sozialteam Erziehungshilfe für 76 Personen in 35 Familiensystemen Krisenintervention in 22 Fällen In 50 Fällen erfolgten Hausbesuche, Begleitungen zu Ämtern / Gericht / ÄrztInnen etc. durch PraktikantInnen bez. Ehrenamtliche In 10 Fällen Begleitungen zu Ämtern / Gericht / ÄrztInnen etc. durch Hauptamtliche 27 KlientInnen nahmen an Gruppenangeboten und therapiebegleitenden Maßnahmen teil Stellungnahmen in 148 Fällen insgesamt Davon in 129 Fällen Stellungnahmen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen in 19 Fällen Stellungnahmen zu sozialrechtlichen Fragen In 21 Fällen Kontakt nur zur Stellungnahme F Mit In Sitzungen / Termine: davon 8 Personen Test Leiter 3 (kognitiver Entwicklungstest) 12 Fällen Psychodiagnostik in Kooperation mit JUMP für UMF 7852 Termine fanden für die KlientInnen statt 3463 Einzeltherapie / Beratung etc. bei den PSZ-Fachkräften (2542 bei PsychologInnen / 921 bei SozialpädagogInnen) 201 Assistenz / Begleitung durch PraktikantInnen und Ehrenamtliche 4188 Termine im Rahmen der Erziehungshilfe Gruppenarbeit 3 Gruppenangebote mit 55 Terminen und 27 TeilnehmerInnen Termine TN Sprach- und Orientierungskurs für Frauen Kosovarische Frauenselbsthilfe-Gruppe 4 7 Therapiegruppe für junge Flüchtlinge aus Eritrea 10 6 Gesamt

76 Anhang 2: Multiplikatorenarbeit Statistik Bei 192 Veranstaltungen und Austauschtreffen für MultiplikatorInnen und Öffentlichkeit wurden insgesamt 5071 Teilnehmende erreicht. Außerdem nahmen PSZ-MitarbeiterInnen an mindestens 76 Fach- und Kooperationsgesprächen und an Sitzungen von ca. 12 Arbeitskreisen und Gremien teil. Veranstaltungen Zielgruppen / Ebene D dorf Region NRW Bund Gesamt Sozialbereich / Flüchtlingsarbeit Öffentlichkeit Jugendarbeit Psychotherapiebereich Gesundheitsbereich Ehrenamtliche Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung andere PSZ Behördenmitarbeiter Flüchtlinge als MultiplikatorInnen 4 4 SprachmittlerInnen 4 4 Gesamtergebnis TeilnehmerInnen Zielgruppen / Ebene D dorf Region NRW Bund Gesamt Öffentlichkeit Jugendarbeit Sozialbereich / Flüchtlingsarbeit Gesundheitsbereich Psychotherapiebereich andere PSZ Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung Ehrenamtliche Behördenmitarbeiter Flüchtlinge als MultiplikatorInnen SprachmittlerInnen Gesamt Gremien und Arbeitskreise: 1. Vorstand der BAfF 2. Aufsichtsrat der UNO-Flüchtlingshilfe 3. Arbeitskreis Flüchtlingsfrauen bei der Diakonie Deutschland 4. Forum Flughafen NRW 5. Arbeitstreffen der FlüchtlingsberaterInnen und der VerfahrensberaterInnen beim DW RWL 6. Gespräche des Netzwerk der PSZ in NRW bei der Psychotherapeutenkammer und beim MGEPA 7. Flüchtlingsrat NRW und Flüchtlingsrat Düsseldorf 8. Runder Tisch Asyl der Stadt Düsseldorf und Unterarbeitskreise 9. PSAG Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf 10. Lokales Netzwerk Flüchtlingsarbeit Düsseldorf 11. Runder Tisch des LVR-Klinikums Düsseldorf 12. AK Asyl der Grünen Ratsfraktion Düsseldorf 76

77 Fachgespräche wurden u.a. geführt mit: 1. MGEPA Gesundheitsministerium NRW 2. MIK Innenministerium NRW 3. MFKJHS - Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 4. Gesundheitsamt Düsseldorf 5. Amt für Soziale Sicherung und Integration Düsseldorf 6. Kommunale Erstaufnahme Düsseldorf 7. Evangelische Kirche im Rheinland 8. Psychotherapeutenkammer NRW 9. Ärztekammer NRW 10. Akademie für öffentliches Gesundheitswesen NRW 11. Rechtsmedizinisches Institut der Uni-Klinik Düsseldorf 12. LVR-Klinikum Düsseldorf 13. Wohlfahrtsverbände in Düsseldorf 14. EMDRIA 15. AVT Akademie für Verhaltenstherapie Köln 16. anderen PSZ in NRW Projektzusammenarbeit mit: 1. Diakonie Düsseldorf 2. LVR Klinikum Düsseldorf: Klinik für Psychosomatik und Klinik für Psychiatrie 3. Refugio Münster 4. PSZ Bielefeld: AK Asyl und Ev. Krankenhaus 5. IQN der Ärztekammer Nordrhein 6. Psychotherapeutenkammer NRW Außerdem ca. 50 interne Sitzungen: Teamsitzungen (Gesamtteam / Fachteam / Psychol.-Team / Sozialteam / Verwaltungsteam / Aufnahmeteam) Teamsupervision Fallsupervision Ärztliche Supervision Psychohygiene-Sitzungen Mitarbeiterfortbildung Konzept- und Planungsteams Vorstandssitzungen Veranstaltungen für MultiplikatorInnen und Öffentlichkeit Teilnehmeranzahl 0 bedeutet: Folgeveranstaltung bei Reihen, bei denen TeilnehmerInnen nur einmal gezählt werden. Veranstalter Titel / Beitrag / Veranstaltung Ort TN Januar 2016 Caritas Düsseldorf Familien auf der Flucht Düsseldorf 24 Schulreferat Kirchenkreis Flüchtlingskinder in der Grundschule Wuppertal 15 Wuppertal PSZ PSZ NRW Netzwerktreffen Düsseldorf 13 Uni Wuppertal Traumatisierte Flüchtlinge Wuppertal 20 Akademie der Frauenberatungsstellen Umgang mit traumatisierten Flüchtlingsfrauen Essen 20 PSZ Therapienetz Workshop 1: Umgang mit Fremdsprachen Düsseldorf 9 in der Psychotherapie PSZ Supervision für PsychotherapeutInnen Düsseldorf 5 PSZ Trauerort-Vorstellung Düsseldorf 15 77

78 PSZ Trauerort-Vorstellung Düsseldorf 3 HS Düsseldorf Traumata bei Flüchtlingen Düsseldorf 45 PSZ Besprechung Recherche zur Masterarbeit Düsseldorf 2 PSZ Jour Fixe Düsseldorf 5 Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Begutachtung bei Flüchtlingen Düsseldorf 22 Februar 2016 Evgl. Erwachsenenbildungswerk Ehrenamtlichen Schulung Dortmund Dortmund 20 Dortmund Richterakademie NRW Fortbildung Richterakademie Trier 32 Landesjugendamt OWL Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen Münster 25 PSZ Gespräch mit Krass e.v. Düsseldorf 3 Jugendberufshilfe Zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen Düsseldorf 20 Kommunales Integrationszentrum Flucht und Trauma- Was tun, wenn Menschen Bergkamen 25 Bergkamen Furchtbares erlebt haben? PSZ Gespräch mit MGEPA Düsseldorf 3 Evgl. Landeskirche Haupstellenkonferenz Evgl. Beratungssstellen Düsseldorf 13 Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf Hilfe für Flüchtlinge in Calais Düsseldorf 5 Paritätischer NRW Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge(UMF) Wuppertal 23 fordern die Kinder-und Jugendhilfe PSZ Berichtswesen in der Erziehungshilfe Düsseldorf 8 Maxhaus Katholisches Stadthaus Düsseldorf Flüchtlingsinitiativen in Düsseldorf Düsseldorf 45 kommunales Integrationszentrum Mönchengladbach Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern und -jugendlichen Mönchengladbach 25 PSZ Interview Straßenzeitung Düsseldorf 1 PSZ Qualitätszirkel I Düsseldorf 9 Diakonie Düsseldorf KindersoldatInnen als Flüchtlinge Düsseldorf 30 Didacta Flüchtlingskinder in der KiTa Köln 160 Ärztekammer Nordrhein Flüchtlinge versorgen Düsseldorf 8 Männerarbeit der Ev. Kirche im Flüchtlinge bei uns - Flüchtlingsväter Düsseldorf 20 Rheinland Evangelisches Werk für Diakonie Ev. Konferenz für Familien- / Lebensberatung Düsseldorf 75 und Entwicklung e.v. Berlin PSZ Ehrenamtlichen-Fortbildung Flüchtlingsfrauen Düsseldorf 13 Kommunale Integrationszentrum, Mönchengladbach Umgang m. Flüchtlingskindern und - jugendlichen Mönchengladbach 25 DGVT Referat für Psychotherapeuten Berlin 80 März 2016 Frauenministerium Rheinland Flüchtlingsspezifische Frauenberatung Mainz 80 Pfalz PSZ Trauerort Informationsgespräch Düsseldorf 2 Stadt Duisburg Beratung mit Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien Duisburg 25 PSZ Kooperationsgespräch mit Psychologen in Düsseldorfer Düsseldorf 2 Unterkunft APP Trauma Ambulanz Köln Psychotherapie mit Flüchtlingen Köln 19 PSZ Vorbereitungstreffen Seelsorger-FoBi Bundesland 3 Flüchtlingsrat Düsseldorf Flüchtlingsrat Düsseldorf Düsseldorf 4 Evangelischer Kirchenkreis Wenn die junge Seele krankt" Düsseldorf 100 Düsseldorf LVR Klinikum Viersen Traumatisierte Flüchtlingskinder Viersen 80 Evangelische Kirche im Rheinland Studientag "Hören und Sprechen angesichts Düsseldorf 100 von unfassbaren Erfahrungen" Jobcenter Krefeld Der umsichtige Umgang mit Flüchtlingen Krefeld 19 Akademie der Frauenbera- Umgang mit traumatisierten Flüchtlingsfrauen Essen 20 78

79 tungsstellen NRW PSZ Therapienetz Workshop: Rechtliche Rahmenbedingungen Düsseldorf 20 WZ Interview zu Kindersoldaten als Flüchtlingen Düsseldorf 2 PSZ Gespräch mit Mitglied Innenausschuss Landtag Düsseldorf 2 Stadt Duisburg Beratungsarbeit mit Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien Zentrum für Aus- 25 und Fortbildung, Duisburg PSZ SV Sprint Düsseldorf 5 Mediaset / WDR Funkhaus Europa Arbeit mit Folteropfern in Deutschland Düsseldorf 6 PSZ Umgang mit somatoformen Störungsbildern Düsseldorf 21 Gemeindepsychiatrie Schwelm Gemeindepsychiatrie für belastete Flüchtlinge Schwelm 22 Nettetal DW RWL Supervision für FlüchtlingsberaterInnen Dortmund 9 PSZ StudentInnengruppe im PSZ Düsseldorf 20 PSZ Supervision für FlüchtlingsberaterInnen Düsseldorf 10 PSZ Gespräch mit MdL und Innenministerium Düsseldorf 4 Ärztekammer Nordrhein Umgang mit kulturellen Barrieren IQN AEKNO Düsseldorf 130 PSZ Jour Fixe Düsseldorf 10 PSZ Sprecher der Ampel-Fraktionen im PSZ Düsseldorf 6 Diakonie Düsseldorf Vorbereitung UMF-Tagung Düsseldorf 5 Rotarier Düsseldorf Über die Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen Düsseldorf 20 und Folteropfern im PSZ Düsseldorf April 2016 Berufskolleg Vera Beckers Umgang mit traumatisierten Kindern Krefeld 25 Schulamt der Stadt Bonn Umgang mit traumatisierten Kindern Bonn 32 PSZ Ehrenamt-Austauschtreffen Düsseldorf 4 PSZ Supervision für PsychotherapeutInnen Düsseldorf 0 LVR Klinikum Düsseldorf Projektbesprechung Flüchtlingsambulanz Düsseldorf 12 Bitte nachtragen Supervision bei Rechtsberaterkonferenz Stuttgart 10 Flüchtllingsrat Düsseldorf Flüchtlingsrat Düsseldorf Düsseldorf 0 PSZ Supervision für FlüchtlingsberaterInnen Düsseldorf 0 Familien Ministerium Trauma und Gedächtnis Mainz 110 Kommunales Integrationszentrum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern Bergisch Glad- 160 und -familien bach EFH Bochum Vorlesung: Kultur, Gesundheit, Schutzbedarf Bochum 40 PSZ Bielefeld Projekttag AMIF Erkennen & Handeln Bielefeld 16 Caritas Leverkusen Fortbildung SprachmittlerInnen Leverkusen 8 PSZ Qualitätszirkel Düsseldorf 5 DW RWL Beratungsstellen Konferenz Düsseldorf 120 Uni Düsseldorf Die Arbeit des PSZ Düsseldorf Düsseldorf 15 PSZ Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen Düsseldorf 9 PSZ Jour Fixe Düsseldorf 3 Caritas Leverkusen Schulung SprachmittlerInnen Leverkusen 8 PSZ Austausch mit ProMädchen Düsseldorf 5 Mai 2016 AWO Landesverband Gütersloh Umgang mit traumatisierten Familien Gütersloh 20 PSZ Refugio Münster im PSZ Düsseldorf 1 PSZ Diversity Netzwerktreffen Düsseldorf 3 AWO Landesverband Gütersloh Trauma und Gesundheit von Flüchtlingen Gütersloh 24 DW RWL Supervision für FlüchtlingsberaterInnen Dortmund 0 Universität Köln Soziale Arbeit mit Flüchtlingen Köln 16 79

80 PSZ Kooperationsgespräch mit Refugio Münster Düsseldorf 3 Akademie für öffentliches Gesundheitsweselichen Einsatz von DolmetscherInnen in der amtsärzt- Dortmund 38 Begutachtung und der Untersuchung von Seiteneinsteigern Landesjugendamt OWL Umgang mit traumatisierten Familien Münster 18 HS Düsseldorf Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland Düsseldorf 40 PSZ Jour Fixe Düsseldorf 5 Juni 2016 Ev. Schulreferat Duisburg Fachtagung "Leben und Lernen mit geflüchteten Rheinhausen, 25 Kindern und Jugendlichen" Duisburg AWO Landesverband Gütersloh Umgang mit traumatisierten Familien Gütersloh 12 PSZ PSZ NRW Netzwerktreffen Düsseldorf 14 PSZ Kontaktgespräch UNO-Flüchtlingshilfe Düsseldorf 2 Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung Evangelische Kirche Westfalen Kolleg Interkulturelle Seelsorge, Fachbereich Seelsorge Wuppertal 12 Diakonie RWL Vielfalt in den Erzieherischen Hilfen Münster 14 LVR Klinikum Düsseldorf Grundlagen des Asyl-und Aufenthaltsrechts- Relevanz für die psychiatrische und psychother. Behandlung Düsseldorf 24 Sozialverband Deutschland SoVD NRW Hearing zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen: Schutzbedürftige Flüchtlinge erkennen und versorgen Düsseldorf 25 PSZ Supervision für FlüchtlingsberaterInnen Düsseldorf 0 DW RWL Arbeitskreis Ambulante Hilfen Düsseldorf 18 Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung Wie Fachkräfte Kinder mit traumatisierten Erfahrungen begleiten können Münster 50 Universität Köln Soziale Arbeit mit Flüchtlingen Köln 16 PSAG Düsseldorf Flucht und psychische Gesundheit Düsseldorf 150 PsychotherapeutInnen- Psychotherapie mit SprachmittlerInnen Oberhausen 5 Netzwerk Oberhausen Bundesvereinigung Prävention Statuskonferenz "Flucht und Gesundheit - Integration Düsseldorf 80 durch Kompetenzentwicklung" und Gesundheitsförderung e.v. Landesjugendamt OWL Landesjugendamt Fortbildung Münster 20 PSZ Traumaschulung für FlüchtlingsberaterInnen Düsseldorf 40 Juli 2016 LVR Akademie Geflüchtete und Traumatisierte in der Psychiatrie Düsseldorf 10 DW RWL Supervision für FlüchtlingsberaterInnen Dortmund 0 Jugendamt Düsseldorf AWO - Vorstellung PSZ Düsseldorf 12 Ministerium für Familie, Kinder, Fachgespräch umf Düsseldorf 25 Jugend, Kultur und Sport Impuls Frauenberatung FoBi Traumatisierte Flüchtlingsfrauen in Goch Goch 38 PSZ Vorstellung der PSZ-Arbeit für Studierende Düsseldorf 15 PSZ Qualitätszirkel PSZ 3 Landesärztekammer Ba-Wü Symposium: Psychische Gesundheit und gelingende Berlin 80 Integration PSZ Supervision für PsychotherapeutInnen Düsseldorf 0 PSZ Projektbesprechung Laienhelferprojekt PSZ Düsseldorf 5 PSZ Train the Trainer PSZ Düsseldorf 6 PSZ Projektbesprechung Laienhelfer Forschung Düsseldorf 5 August 2016 PSZ Vorstellung der PSZ Arbeit für SKFM Beratungsstellen Düsseldorf 3 PSZ Gespräch mit Studentin über Bachelorarbeit Düsseldorf 2 80

81 Jugendamt Düsseldorf Jugendamt mit Herrn Horn Düsseldorf 2 PSZ Vorstellung des Düsseldorf-Projekts bei der Düsseldorf 2 Flüchtlingsbeauftragten Stadt Düsseldorf Vorstellung des Düsseldorf Projekts in Kommunaler Düsseldorf 10 Erstaufnahme MGEPA Fachgespräch Screening bei Asylsuchenden Düsseldorf 8 PSZ EA-Fobi Flüchtlinge Düsseldorf 12 Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Afög Fobi Kinder -Flüchtlinge Düsseldorf 30 PSZ Jour Fixe Düsseldorf 7 September 2016 Akademie des öffentlichen Gesundheitswesen Afög Fobi Düsseldorf Düsseldorf 21 PTK FoBi mit Psychotherapeutenkammer Düsseldorf 30 PSZ Therapienetz Workshop 4 Düsseldorf 14 Kreis- und Hochschulamt Meschedsierten Traumapädagogik und Umgang mit traumati- Meschede 20 Flüchtlingsschülern MGEPA Fachtagung Stop Mutilation Düsseldorf 70 Grüne NRW Frauenforum Grüne NRW Köln 14 Bundesarbeitsgemeinschaft Umgang mit Traumatisierung Mülheim/Ruhr 130 Evangelische Jugendsozialarbeit e.v. Gesundheitsamt Düsseldorf Netzwerk Gesundheit und Migration Düsseldorf 30 Evangelisches Büro EU-Aufnahmerichtlinie Herausforderung für Düsseldorf 13 NRW Diakonie Institut für berufliche Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung Düsseldorf 30 Bildung BAFF KASQU-Projekttreffen Berlin 20 Kreis- und Hochschulamt Meschedsierten Traumapädagogik und Umgang mit traumati- Meschede 25 Flüchtlingskindern und -jugendlichen AWO Düsseldorf AWO Familienglobus Beratungsstellen Düsseldorf 40 PSZ Marili Machado Benefiz-Konzert Düsseldorf 120 Erwachsenenbildungswerk Trauma Fortbildung in Dortmund Dortmund 18 Westfalen und Lippe. e.v. Stadt Essen Kultursensible Elternberatung Essen 35 PSZ Jour Fixe Düsseldorf 9 DW RWL Supervision für FlüchtlingsberaterInnen Dortmund 0 Oktober 2016 PSZ Forschungsinterview PSZ 4 Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Fobi AföG Trauma Kinder Jugendliche Recklinghausen 28 Akademie für öffentliches Gesundheitsweserungen Schulung für Amtsärzte: Traumatische Erfah- Recklinghausen 34 und Traumafolgestörungen bei Kindern und Jugendlichen Ev. Betreuungsverein Traumatisierte Flüchtlinge Düsseldorf 40 PSZ Jour Fixe Düsseldorf 5 PSZ PSZ NRW Netzwerktreffen Düsseldorf 26 Frauenreferat und PSZ Kooperationsgespräch Frauenreferat Düsseldorf 3 November 2016 Ministerium für Familie, Kinder, Redaktionssitzung Handreichung UMF Ministerium Düsseldorf 11 Jugend, Kultur und Sport Jugend Diakonie Düsseldorf Diakonie Düsseldorf Vorstellung Düssel-Netz Düsseldorf 19 und Laienhelfer Caritas Geldern Supervision in Geldern Geldern 24 PSZ Fortbildung EMDR Haus der Kirche 11 Düsseldorf PSZ Fobi Laienhelfer Düsseldorf 20 81

82 BAFF BAfF-Tagung Jena Vortrag "Tabus in der Jena 150 Flüchtlingsarbeit" Caritas Neuss Umgang mit Trauma Neuss 8 PSZ Flüchtlingssituation in Düsseldorf und die Aufgaben Düsseldorf 25 der Flüchtlingsbeauftragten PSZ Tag der offenen Tür in der neuen PSZ- Düsseldorf 60 Zweigstelle PSZ PSZ Mitgliederversammlung Düsseldorf 25 PSZ Evaluationsbesprechung Laienhelferprojekt PSZ 5 PSZ Vorstellung der PSZ-Arbeit für Klinik Königshof PSZ 17 Krefeld PSZ Supervision für PsychotherapeutInnen Düsseldorf 0 Uni Köln Vortrag Uni Köln Ceres Köln 170 Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Umgang mit Flüchtlingskindern und - Wuppertal 80 GmbH (DKJS) jugendlichen FIM Bielefeld Fortbildung Bielefeld 30 DW RWL Supervision für FlüchtlingsberaterInnen Dortmund 0 PSZ Kooperationsgespräch Psychotherapeutenkammer NRW Düsseldorf 4 Bundesakademie für Kirche und Diakonie Fortbildung Diversity und Interkulturelle Öffnung Münster 15 WDR WDR Integrationsgipfel Köln 120 Stadt Kleve, Fachbereich Jugend Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern Kleve 175 und Familie und -familien PSZ Fobi SprachmittlerInnen Düsseldorf 4 PSZ Kooperationsgespräch Gesundheitsamt MG Düsseldorf 15 Ev. Schulreferat Duisburg/Niederrhein Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern Krefeld 25 und -familien PSZ Therapienetz Workshop 5 Düsseldorf 14 PSZ Jour Fixe Düsseldorf 4 Dezember 2016 PSZ Protect und Methoden zur Feststellung des Düsseldorf 16 Schutzbedarfs Gesundheitsamt Düsseldorf Früherkennung vulnerabler Flüchtlinge Düsseldorf 5 PSZ Kooperationsgespräch Mönchengladbach Düsseldorf 1 LVR Klinikum Viersen LVR Viersen Vortrag Viersen 21 PSZ Austauschtreffen und Adventscafé für Ehrenamtliche Düsseldorf 7 Akademie für öffentliches Gesundheitsweseteneinsteigenden Testverfahren bei der Untersuchung von Sei- Düsseldorf 25 PSZ EA-Fobi Flüchtlinge Düsseldorf Veranstaltungen, erreichte TeilnehmerInnen

83 Anhang 3: Presseberichte Siehe separate Datei Presseberichte 2016 Neue Beratungsstelle für schutzbedürftige Flüchtlinge in Düsseldorf Düsseldorf (epd). Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) in Düsseldorf hat eine neue Zweigstelle eröffnet. "Flüchtlinge, die als Opfer von Gewalt oder wegen psychischer Erkrankung besonders schutzbedürftig sind, sollen frühzeitig erkannt werden", erklärte die Leiterin des Psychosozialen Zentrums, Annette Windgasse. Die neue Einrichtung trägt den Namen "Düssel-Netz" für schutzbedürftige Flüchtlinge und wird zunächst für ein Jahr von der Stadt Düsseldorf finanziell gefördert. Während das Psychosoziale Zentrum auch in anderen Regionen von NRW Gewalt- und Trauma-Opfer begleitet, kümmern sich die drei Mitarbeiter von "Düssel-Netz" speziell um die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge in Düsseldorf. Dabei kooperieren sie nach Angaben des Psychologen Ewgeni Fink mit Flüchtlingsunterkünften, Wohlfahrtsverbänden sowie Kliniken, Psychotherapeuten und Ärzten. Gewaltopfer und psychisch kranke Flüchtlinge erhalten Beratung und werden an geeignete Stellen vermittelt. In Einzelfällen werden sie auch von den Projektmitarbeitern therapeutisch weiterbegleitet. Mit im neuen Team sind auch die aus Ägypten stammende Psychologin Heba Khattab und die aus Afghanistan stammende Sozialarbeiterin Atia Najibullah. Alle drei Mitarbeiter sprechen mehrere Sprachen oder Dialekte. Derzeit werden Düsseldorf den Angaben zufolge etwa 100 neue Flüchtlinge pro Woche zugewiesen. Jetzt könne man sich schneller und besser um die besonders Schutzbedürftigen unter ihnen kümmern, sagte Najibullah. Im vergangenen Jahr sei wegen der deutlich höheren Flüchtlingszahlen nur eine Notversorgung möglich gewesen. Das Psychosoziale Zentrum hat es sich seit seiner Gründung vor 29 Jahren zur Aufgabe gemacht, Überlebenden von Folter, Krieg und Gewalt zu helfen. "Wir vermitteln Therapien oder suchen Unterbringungsmöglichkeiten in Kliniken", sagte Windgasse. Manchmal können notwendige Therapien auch eine vorschnelle Abschiebung verhindern oder zumindest hinauszögern. Allerdings sei dies seit den jüngsten Verschärfungen im Asylrecht kaum noch möglich. Neue Düsseldorfer Online-Zeitung Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge PSZ mit neuer Hilfe PSZ hilft mit Düssel-Netz besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen 83

84 Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) in Düsseldorf hat eine neue Zweigstelle mit dem Namen Düssel-Netz für schutzbedürftige Flüchtlinge. Flüchtlinge, die als Opfer von Gewalt oder wegen psychischer Erkrankung besonders schutzbedürftig sind, sollen früher als bislang erkannt werden, damit eine optimale Unterstützung möglich ist, erklärte die Leiterin des PSZ, Annette Windgasse, jetzt bei der Vorstellung der neuen Stelle in der Benrather Straße 10. Khattab / Foto evdus Ulrich Erker-Sonnabend Annette Windgasse PSZ, Ewgeni Fink und Heba Während das seit 29 Jahren tätige PSZ für Flüchtlinge auch in anderen Regionen von NRW bei der sozialpädagogischen Betreuung und Therapie von Gewalt- und Trauma-Opfern hilft, kümmern sich die drei Mitarbeiter von Düssel-Netz um die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge in Düsseldorf. Die drei arbeiten zunächst mit finanzieller Förderung der Landeshauptstadt für ein Jahr. Dabei kooperieren sie mit städtischen Unterkünften und betreuenden Wohlfahrtsverbänden, mit Flüchtlingsberatungsstellen und ehrenamtlich Engagierten. Gewaltopfer und psychisch Erkrankte unter den Flüchtlingen erhalten Beratung und werden an geeignete Stellen vermittelt. In Einzelfällen werden sie auch von den Projektmitarbeitern therapeutisch weiter begleitet. Kooperation mit Beratungsstellen Dabei kooperiert das Düssel-Netz mit psychologischen Beratungsstellen, Kliniken, Psychotherapeuten und Ärzten. Zum neuen Team gehören der Psychologe Ewgeni Fink, die ägyptische Psychologin Heba Khattab und die aus Afghanistan stammende Sozialarbeiterin Atia Najibullah. Beide sind bereits seit vielen Jahren in Düsseldorf. Die drei sprechen mehrere Sprachen und Dialekte. Derzeit erhält Düsseldorf etwa 100 neue Flüchtlinge pro Woche zugewiesen. Jetzt könne man sich eher und besser um die besonders Schutzbedürftigen unter ihnen kümmern, so Najibullah. Im vergangenen Jahr war wegen der deutlich höheren Flüchtlingszahlen nur eine Notversorgung möglich, so Windgasse. Kultur- und Sprachmittler Oft werden bei Düssel-Netz auch Kultur- und Sprachmittler eingesetzt, die die jeweilige Sprache des betreffenden Flüchtlings sprechen und so für eine gute Beziehung auf emphatischer Ebene sorgen, betont Fink, der seit dem Jahr 2000 in Düsseldorf lebt und aus Russland stammt. Die Flüchtlinge bekommen so die Chance, mit professionellen Helfern über das zu sprechen, was sie in ihren Heimatländern erlebt haben, erklärt Windgasse. Wie ist zu erfahren, ob Flüchtlinge besonders schutzbedürftig sind? Fink: Viele von ihnen ziehen sich zurück, wollen ihre Probleme mit sich alleine ausmachen, sind verunsichert und werden in den normalen Flüchtlingsunterkünften oft übersehen. Ein Anliegen der neuen Zweigstelle des PSZ ist zudem, die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge in für sie geeigneten Unterkünften oder Wohnungen unterzubringen. Doch: Geeignete Wohnungen sind in Düsseldorf knapp", so Windgasse. Das PSZ hat es sich seit seiner Gründung vor 29 Jahren zur Aufgabe gemacht, Hilfe für Überlebende von Folter, Krieg und Gewalt zu geben. Wir vermitteln Therapien oder suchen Unterbringungsmöglichkeiten in Kliniken", so Windgasse. Jährlich finden etwa 400 Menschen aus über 40 Ländern Unterstützung im PSZ. Das Zentrum ist Mitglied der Diakonie. Evangelische Kirchengemeinden unterstützen die Arbeit des PSZ. Zwei der drei Stellen beim Düssel-Netz werden von der Stadt Düsseldorf gefördert. Das Düssel-Netz für schutzbedürftige Flüchtlinge ist telefonisch erreichbar unter: : Internet: psz-duesseldorf.de /(Textquelle ev dus) 84

85 R ud DerWeste Düsseldorfer Projekt Düssel-Netz fängt Flüchtlinge auf Katharina Gilles :00 Uhr javascript:mailrecommendationlightbox( ) Foto: Katharina Gilles Annette Windgasse, Ewgeni Fink und Dr. Heba Khattab helfen im Psychosozialem Zentrum. Düsseldorf. Bei Düssel-Netz arbeiten seit dem 1. August zwei Psychologen und eine Sozialarbeiterin. Sie helfen nicht nur Flüchtlingen, die zu ihnen kommen. Für die Unterbringung und Versorgung von mehr als 7000 Flüchtlingen in Düsseldorf stehen in diesem Jahr 192 Millionen Euro zu Verfügung. Pro Woche werden immer noch 100 neue Flüchtlinge der NRW-Landeshauptstadt zugewiesen, wie die Flüchtlingsbeauftragte Miriam Koch diese Woche sagte. Der Großteil dieser Flüchtlinge hat auf dem Weg aus ihrem Heimatland heraus Gewalt erlebt. Sie sind dadurch psychisch stark belastet. Flüchtlinge, die als Opfer von Gewalt oder wegen psychischer Erkrankung besonders schutzbedürftig sind, sollen frühzeitig erkannt werden, sagt die Leiterin des Psychosozialen Zentrums (PSZ), Annette Windgasse. Dazu gibt es nun auch in der neuen Zweigstelle des PSZ das Projekt Düssel-Netz, eben für die Schutzbedürftigen. Denn: Wenn eine Therapie notwendig wird, kann so auch eine vorschnelle Abschiebung verhindert und hinausgezögert werden. Seit den Verschärfungen im Asylrecht ist es allerdings kaum mehr möglich. 14 verschiedene Sprachen Das Projekt wird von der Stadt Düsseldorf für ein Jahr gefördert. Bei Düssel-Netz arbeiten seit dem 1. August die beiden Psychologen Ewgeni Fink und Dr. Heba Khattab sowie Sozialarbeiterin Atia Najibullah. Die drei helfen nicht nur Flüchtlingen weiter, die zu ihnen kommen. Wir sind auch eine Anlaufstelle für Ehrenamtliche und für alle, die mit der Versorgung von Flüchtlingen zu tun haben und die vielleicht nicht weiter wissen, sagt Fink, der selbst 2000 erst nach Deutschland gekommen ist. Er wurde in Kasachstan geboren, bringt russische Sprachkenntnisse mit. Er sei selbst 20 Mal umgezogen und musste die Sprache lernen. Daher sage ich auch oft: Ich habe es geschafft und du kannst das auch, erklärt Fink. Das Psychosoziale Zentrum und Düssel-Netz Durch die verschiedenen Sprachen finden die Gespräche auf Augenhöhe statt und sorgen für ein besseres Verständnis. Es ist gut, wenn jemand da ist, der aus dem gleichen Kulturkreis kommt und ähnliche Erfahrungen gemacht hat, sagt Khattab, die aus Ägypten kommt. Mittlerweile gibt es im PSZ 18 hauptamtliche Mitarbeiter, die aus neun verschiedenen Ländern kommen und insgesamt 14 verschiedene Sprachen sprechen. So wird schon eine Menge abgedeckt, dennoch hin und wieder auch ein Dolmetscher heran gezogen. 85

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