Mitbestimmungsakademie

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1 Mitbestimmungsakademie AR-Specials 2017

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3 Mitbestimmungsakademie Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/-innen im Unternehmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Sozialpartnerschaft in der deutschen Wirtschaft feierte die paritätische Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 ihr 40-jähriges Jubiläum. Arbeitnehmer/-innen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Politik feierten gemeinsam diese bewährte, außerordentliche Form der Beteiligung. Auf der anderen Seite gibt es jedoch nach wie vor Angriffe auf das deutsche Mitbestimmungssystem, insbesondere im Zusammenhang mit der zunehmenden Globalisierung. Viele Länder haben kein Verständnis für die Beteiligung der Beschäftigten an der Ausrichtung ihres Unternehmens. Das gilt gerade für amerikanische und chinesische Investoren, die auf dem deutschen Markt eine große Rolle spielen. Doch auch in Deutschland selbst gibt es erbitterte Gegner dieses Systems. Zurzeit wird vor dem EuGH verhandelt, ob das deutsche Mitbestimmungssystem diskriminierend ist und gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Kläger ist ein deutscher Aktionär. In Deutschland gibt es derzeit 635 Unternehmen, die einen paritätisch besetzten, mitbestimmten Aufsichtsrat haben. 2017/2018 wird in den meisten dieser Unternehmen der Aufsichtsrat neu gewählt. Aufgrund des demografischen Wandels und des Quotengesetzes aus dem Jahr 2015 wird es in unseren Gremien einige Veränderungen geben. Mit unseren Qualifizierungsangeboten der Mitbestimmungsakademie möchten wir neue und potenzielle Aufsichtsratsmitglieder dabei unterstützen, sich schnell und unbürokratisch in ihrer neuen Rolle zurechtzufinden (siehe hierzu das Angebot Modulreihe ). Aber auch für erfahrene Kolleginnen und Kollegen im Gremium bringen Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen sowie in der Weltwirtschaft immer neue Herausforderungen mit sich, die wir zu inhaltlichen Schwerpunkten in unseren Seminarangeboten machen. Die Unternehmensmitbestimmung ist ein wichtiger Baustein für Demokratie, die nicht am Werkstor endet. Unsere Verpflichtung ist es, diese Errungenschaft zu schützen und als positives Alleinstellungsmerkmal des deutschen Standorts in den Köpfen zu verankern. Dafür brauchen wir starke, qualifizierte Aufsichtsratsmitglieder, die auf dem aktuellen Stand sind. Das wollen wir mit dem Angebot der Mitbestimmungsakademie unterstützen. Wir freuen uns auf eure Teilnahme. Euer Team der Mitbestimmungsakademie

4 Mitbestimmungsakademie Inhaltsübersicht Vorwort 1 Die Mitbestimmungsakademie 4 Modulreihe 7 Modul A1: Rechtliche Rahmenbedingungen für Aufsichtsräte 10 der Arbeitnehmerbank nach dem MitbestG 1976 Modul A2: Wesentliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten 12 der Arbeitnehmerbank nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Modul B: Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse 14 Modul C: Unternehmensführung und Arbeitnehmerinteressen 16 Modul D: Aufsichtsratsrolle und Praxisreflexion 18 Seminare der Böckler-Stiftung 21 Jahresabschluss: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Aufsichtsrat? 22 Jahresabschluss: Wie analysiere ich ihn kritisch? 24 Risikomanagement: Wie beugen Unternehmen bestandsgefährdenden 26 Risiken vor? Datenschutz, Digitalisierung & Mitbestimmung im Aufsichtsrat 28 Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung: 30 Welche Entwicklungen und Risiken sind ein Thema für den Aufsichtsrat? Unternehmensstrategie: Wie kann der Aufsichtsrat Einfluss auf die 32 Strategie nehmen? Fusionen und Übernahmen: Wie managen Unternehmen M&A-Transaktionen? 34 Makroökonomie: Wie beeinflusst die Konjunktur mein Unternehmen? 36 Haftung: Welches Risiko übernehme ich? 38 Von Compliance zum Wertemanagement: Braucht Compliance Mitbestimmung? 40 Personalstrategie: Wie gehen Unternehmen mit dem zentralen 42 Wettbewerbsfaktor Personal um? Innovationen und Mitbestimmung: Wie können Innovationen 44 beteiligungsorientiert entwickelt und umgesetzt werden? Das nachhaltige Unternehmen: Welche Handlungsmöglichkeiten 46 hat der Aufsichtsrat? Seminar des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI): Aktuelle 48 Herausforderungen für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten: Der Umgang mit Vertraulichkeit und die Bedeutung des europäischen Gesellschaftsrechts Szenarien: Welche Zukünfte gibt es für die Mitbestimmung 2035? 50 2

5 Mitbestimmungsakademie Unternehmens- und Konzerntagungen 53 Aufsichtsratswahlen 57 Wahlvorstandsschulung nach dem Mitbestimmungsgesetz Wahlvorstandsschulung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 60 Beratung 63 Betriebswirtschaftliche Fragen 64 (Gesellschafts-)rechtliche Fragen 65 Jahresabschlussanalyse 67 Leitlinien 68 Programmübersicht 70 Impressum 72 3

6 Mitbestimmungsakademie Die Mitbestimmungsakademie Tanja Jacquemin IG Metall Vorstand FB Betriebspolitik Frankfurt am Main Alexandra Schädler IG Metall Vorstand FB Betriebspolitik Frankfurt am Main Gerd Hof IG Metall Bildung und Beratung Lohr und Bad Orb 4

7 Mitbestimmungsakademie Die Mitbestimmungsakademie Dr. Sebastian Sick Referatsleiter Wirtschaftsrecht Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf Bernhard Winkler Institut für Weiterbildung e. V. an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg 5

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9 Modulreihe

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11 Modulreihe Modulreihe Um den hohen Qualifizierungs- und Eignungsanforderungen an die moderne Aufsichtsratstätigkeit gerecht zu werden, bieten wir im Rahmen unserer Mitbestimmungsakademie ein breites Angebot fachlicher Professionalisierung an. Kernstück des Qualifizierungsangebotes bildet unsere Modulreihe. In drei Seminarmodulen und einem Transferworkshop setzen sich die Teilnehmer mit den vielfältigen Aspekten der Aufsichtsratstätigkeit auseinander und vertiefen ihre rechtliche, strategische und ökonomische Kompetenz für die praktische Arbeit im Aufsichtsrat. Alle Module sind eng auf die aktuellen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit insbesondere aus Sicht der Arbeitnehmervertreter/-innen ausgerichtet. Charakteristisch ist die starke Praxisorientierung, die in Verbindung mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den individuellen Erfahrungswerten der Teilnehmer die Aufsichtsräte bei der Durchführung der Gremiumsfunktion stärkt. Die Seminarreihe ist geeignet für Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerbank mit und ohne Erfahrungshintergrund sowie Arbeitnehmervertreter/-innen, die vor einer Tätigkeit im Aufsichtsrat stehen. Die Qualifizierungsreihe findet in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Weiterbildung e. V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg statt. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e. V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg sowie drei Leistungspunkte (Credits), die im Rahmen des Studienganges Betrieb Wirtschaft Management angerechnet werden, zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an allen Modulen der Seminarreihe. 9

12 Modulreihe Modul A1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Aufsichtsräte der Arbeitnehmerbank nach dem MitbestG 1976 Im Mittelpunkt unserer Seminarreihe stehen die Handlungsmöglichkeiten und Aufgaben von Arbeitnehmervertretern/-innen in Aufsichtsräten nach dem MitbestG Ziel dieses ersten Moduls ist es, den Teilnehmern/-innen einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit zu vermitteln und ihnen die Möglichkeiten und Grenzen ihres Einflusses aufzuzeigen. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen und selbstschützende Maßnahmen in rechtlich kritischen Situationen zu ergreifen. Nach Abschluss des Moduls können die Teilnehmer/-innen auf einen sicheren Rechtsrahmen zurückgreifen, der es ihnen ermöglicht die Interessen der Arbeitnehmer sowie zentrale Themen der IG Metall zielgerichtet im Aufsichtsrat zu vertreten. Inhaltliche Schwerpunkte: Unternehmens- und mitbestimmungsrechtliche Grundlagen in Aktiengesetz und Mitbestimmungsgesetz Aufgaben und das Zusammenspiel der Organe des Unternehmens (Beteiligungs-, Informations- und Teilhaberecht, Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht etc.) innere Ordnung und der Aufbau des Aufsichtsrats Insiderrecht und Haftung des Aufsichtsratsmitglieds, D&O-Versicherungen zustimmungspflichtige Geschäfte Beschlussfassung im Aufsichtsrat rechtliche Rahmenbedingungen der Kommunikation von AR-Mitgliedern Standort und strukturpolitische Konsequenzen der Aufsichtsratstätigkeit arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Konsequenzen durch Informationsrechte und Beschaffung von Informationen > 10

13 Modulreihe Modul A1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Aufsichtsräte der Arbeitnehmerbank nach dem MitbestG 1976 Referenten: Boris Karthaus, IG Metall Vorstandsverwaltung Frankfurt Daniel Hay, IG Metall Vorstandsverwaltung Frankfurt Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e. V. Hamburg Teilnehmer: Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten nach MitbestG 1976 Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termine und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: Tel

14 Modulreihe Modul A2 Wesentliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Arbeitnehmervertreter/-innen in drittelbeteiligten Aufsichtsräten stehen unter einem besonders großen Druck, da sie die Belegschaftsinteressen lediglich alleine oder zu zweit im Gesamtgremium vertreten müssen. Zudem unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen von denen der paritätisch besetzten Aufsichtsräte. Wichtige Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes, die der Arbeitnehmerbank besondere Rechte einräumen, sind auf drittelbeteiligte Aufsichtsräte nicht anwendbar. Ziel des Seminares ist, den rechtlichen Handlungsrahmen für Arbeitnehmervertreter/-innen in drittelbeteiligten Aufsichtsräten klar zu definieren und Möglichkeiten der Mitbestimmung herauszuarbeiten. Wir wollen unsere Erfahrungen über die besonderen Herausforderungen in diesen Aufsichtsräten austauschen und gemeinsam praxisorientierte Strategien zur Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen entwickeln. Inhaltliche Schwerpunkte: unternehmensrechtliche Grundlagen Aufgaben und Grenzen der Aufsichtsratstätigkeit innere Ordnung des Aufsichtsrates und die Einzelrechte des Aufsichtsratsmitgliedes Ausschüsse des Aufsichtsrats und ihr Zusammenwirken mit dem Aufsichtsratsgremium Informationsrechte des Aufsichtsrates Stimme und Stimmrecht des Aufsichtsratsmitglieds Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat Möglichkeiten der Mitgestaltung bei Unternehmensentscheidungen Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzung Zusammenwirken der Mitbestimmungsgremien > 12

15 Modulreihe Modul A2 Wesentliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Referenten: Julia Cuntz, IG Metall Bildungszentrum Berlin Pichelssee Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e. V. Hamburg Teilnehmer: Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: Tel

16 Modulreihe Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse Zur Umsetzung einer effektiven Unternehmensmitbestimmung müssen Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten in der Lage sein, die wirtschaftliche Lage und das Risiko profil eines Unternehmens, unabhängig von den Unternehmensvertretern/-innen, selbständig erfassen und bewerten zu können. Mit der Jahresabschlussanalyse lernen die Teilnehmer/-innen ein Instrument kennen, das es ihnen ermöglicht, die zentralen Kerngrößen eines Unternehmens zu interpretieren, Unternehmensrisiken frühzeitig zu erkennen und aus den gewonnenen Erkenntnissen konkrete Fragestellungen an Vorstand bzw. Geschäftsführung abzuleiten. Ergänzend dazu diskutieren wir in Modul B unserer Seminarreihe die Möglichkeiten und Grenzen der Aussagekraft von Unternehmenskennzahlen und zeigen anhand praxisorientierter Handlungsempfehlungen, wie eine zielgerichtete Verwendung der zur Verfügung stehenden Informationen durch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat umsetzbar ist. Darüber hinaus stellen wir die Wirkungsweise und Praxistauglichkeit von Risikomanagementsystemen dar und gehen dabei besonders auf die Kontrollmöglichkeiten dieser Systeme durch den Aufsichtsrat ein. Inhaltliche Schwerpunkte: gesetzliche Rahmenbedingungen des Jahres- und Konzernabschlusses sowie der Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ) Jahresabschluss nach HGB vs. Jahresabschluss nach IFRS Abschlussprüfung und Prüfungsausschuss kennzahlenbasierte Jahresabschluss- und Konzernabschlussanalyse Risikomanagement und Überwachungssysteme Compliance als Teil des Risikomanagements Besonderheiten bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage konzernabhängiger Unternehmen > 14

17 Modulreihe Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse Referent: Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e. V. Hamburg Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Die vorherige Teilnahme an Modul A wird empfohlen. Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: lena.sitzius@igmetall.de Tel

18 Modulreihe Modul C Unternehmensführung und Arbeitnehmerinteressen Schwerpunkt des dritten Moduls unserer Seminarreihe für Aufsichtsräte bildet der Themenkomplex Unternehmensführung. Ausgehend von dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als Richtlinie guter Unternehmensführung befassen wir uns mit den unterschiedlichen Ansätzen der Unternehmensführung und zeigen hierbei die Potenziale der Zusammenarbeit der einzelnen Mitbestimmungsebenen im Unternehmen auf. Nach einer Darstellung des unternehmerischen Strategieprozesses werden wir gemeinsam praxisrelevante Handlungsempfehlungen zur Beteiligung der Arbeitnehmervertreter/ -innen am Strategieprozess sowie Möglichkeiten der Positionierung von Arbeitnehmerinteressen in der Unternehmensstrategie erarbeiten und diskutieren. Inhalt: Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK): Anforderungen und Umsetzbarkeit Strategien der Unternehmensführung: Stakeholder-/Shareholderansatz Zusammenarbeit des Aufsichtsrates mit den betrieblichen Mitbestimmungsgremien Unternehmerischer Strategieprozess, Strategiemodelle und Strategieanalyse Beteiligungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerbank im Strategiebildungsprozess > 16

19 Modulreihe Modul C Unternehmensführung und Arbeitnehmerinteressen Referenten: Dietmar Hexel, ehemaliges Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des DGB, Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Kodex, amtierendes Aufsichtsratsmitglied Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e. V. Hamburg Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Die vorherige Teilnahme an den Modulen A und B der Modulreihe wird empfohlen. Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: lena.sitzius@igmetall.de Tel

20 Modulreihe Modul D Aufsichtsratsrolle und Praxisreflexion In Modul D unserer Seminarreihe kommen die Teilnehmer/-innen der vorgelagerten Module nochmals zusammen, um eine gemeinsame Analyse und Bewertung ihrer praktischen Erfahrungen vorzunehmen. Dabei werden sowohl Probleme, Widerstände und Besonderheiten, die bei der Umsetzung neuer Verhaltensweisen oder beim Einsatz neuer Instrumente aufgetreten sind, als auch die individuellen Erfolge gewürdigt. Aus diesem Erfahrungsaustausch entsteht ein eigenes, zusätzliches und nachhaltiges Qualifika tionsprofil. Nach Abschluss der vollständigen Modulreihe (A-D) erhalten die Absolventen ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e. V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Inhalt: Evaluierung des eigenen Vorhabens Rollenkonflikte und Rollenstrategien als Aufsichtsratsmitglied Konfliktlösungsmechanismen Praxissituationen reflektieren und bearbeiten > 18

21 Modulreihe Modul D Aufsichtsratsrolle und Praxisreflexion Referenten: Sebastian Pieper, Organisationsberater und Supervisor/Coach in selbstständiger Praxis Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e. V. Hamburg Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Die vorherige Teilnahme an den Modulen A,B und C ist Voraussetzung. Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: lena.sitzius@igmetall.de Tel

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23 Seminare der Böckler-Stiftung

24 Seminare der Böckler-Stiftung Jahresabschluss: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Aufsichtsrat? Die Behandlung des Jahres- und Konzernabschlusses in Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss In Deutschland obliegt die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses grundsätzlich dem gesamten Aufsichtsrat. Ein zusätzlicher Ausschuss des Aufsichtsrats (Prüfungsausschuss) kann aber zur Verbesserung der Aufsichtsratseffektivität beitragen. Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften sollen gar gemäß Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex einen Prüfungsausschuss bilden. Es stellt sich die Frage, wie die Arbeit des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses organisiert werden soll, damit einerseits die Pflichten des Aufsichtsrats nicht verwischt werden, andererseits der Aufsichtsrat bei der Prüfung des Jahresabschlusses auch tatsächlich durch den Prüfungsausschuss unterstützt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu klären, wie die Beziehungen zwischen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss zu gestalten sind, wie die Aufgabenteilung aussehen kann und welche sonstigen Bedingungen bei der Prüfung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden müssen bzw. sollten. Inhaltliche Schwerpunkte: Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss Auftragserteilung an den Abschlussprüfer Kommunikation mit dem Abschlussprüfer Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Vorgehen bei der Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS Überblick über die Jahresabschlussanalyse > 22

25 Seminare der Böckler-Stiftung Jahresabschluss: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Aufsichtsrat? Referent: WP/StB Arno Prangenberg (Geschäftsführung Korthäuer und Partner GmbH), Essen Tagungsleitung: Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 09. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Jahresabschluss Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 23

26 Seminare der Böckler-Stiftung Jahresabschluss: Wie analysiere ich ihn kritisch? Schritte zur eigenständigen Analyse und Klärung komplexer Bilanzierungsfragen Die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses gehört zu den zentralen Aufgaben im Arbeitsalltag eines Aufsichtsrates. Dies beinhaltet die Pflicht, den Abschluss in Kooperation mit dem Abschlussprüfer auf eine gesetzeskonforme und zweckmäßige Darstellung der wirtschaftlichen Lage zu prüfen. Doch auch über diese konkrete Pflicht hinaus ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Unternehmenszahlen wichtig für eine effiziente Überwachungstätigkeit: Der Jahres- bzw. der Konzernabschluss stellt ein zentrales Kommunikationsmittel des Unternehmens nach außen dar und fasst die wesentlichen wirtschaftlichen Sachverhalte eines Geschäftsjahres in kompakter Form zusammen. Im Rahmen dieser Tagung soll Aufsichtsräten eine Hilfestellung zur zielgerichteten und kritischen Arbeit mit den Jahres- und Konzernabschlussunterlagen an die Hand gegeben werden. Im Vordergrund stehen die Vermittlung eines geschärften Blickes auf zentrale Aussagen der Abschlüsse, erste Schritte einer kritischen Analyse und das Aufdecken möglicher Unklarheiten. Zugleich sollen auch die Grenzen der Aussagekraft vergangenheitsorientierter Finanzberichte deutlich gemacht werden. Inhaltliche Schwerpunkte: Grundlegender Aufbau von Jahres- und Konzernabschlüssen: Wo finde ich welche Information? Bilanzlogik : Wie hängen Bilanz, GuV und Kapitalflussrechnung zusammen? Wie stellen sich einzelne Geschäftsvorfälle in den Berichten dar? Abgrenzung: Was finde ich im Jahresabschluss, was im Konzernabschluss? Ausgewählte Bilanzierungsfragen nach HGB und IFRS: z. B. Rückstellungen (speziell Pensionsrückstellungen), latente Steuern, Geschäfts- und Firmenwert Grenzen der Aussagekraft: Ziele und Methoden von Bilanzpolitik? Kennzahlenanalyse: Wichtige Kennzahlen ermitteln und kritisch bewerten Strukturiertes Vorgehen: sinnvolle Schritte zur effizienten Arbeit mit dem Abschluss > 24

27 Seminare der Böckler-Stiftung Jahresabschluss: Wie analysiere ich ihn kritisch? Referenten: Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf Tagungsleitung: Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 07. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Umgang mit Bilanzen Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 25

28 Seminare der Böckler-Stiftung Risikomanagement: Wie beugen Unternehmen bestandsgefährdenden Risiken vor? Aufbau und Instrumente von Risikomanagementsystemen und die Pflichten des Aufsichtsrates Für Aktiengesellschaften besteht schon länger eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Überwachungssystems, mit dessen Hilfe bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden sollen. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat noch einmal klargestellt, dass der Aufsichtsrat die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems überwachen muss. Inhaltliche Schwerpunkte: Wie werden Risiken im Unternehmen erfasst, gesteuert und kontrolliert? Wie funktioniert die Absicherung von Risiken, z. B. mit Hilfe von Derivaten? Wie kann der Aufsichtsrat die Funktionsfähigkeit eines Risikomanagementsystems überwachen? Wie sieht die Praxis der in- und externen Risikoberichterstattung aus? Welche Schwächen haben Risikomanagementsysteme und was bedeutet das für die Arbeit des Aufsichtsrats? Wo sollte das Risikomanagement über die gesetzlichen Mindestvorgaben des AktG hinausgehen? Im Rahmen dieser Fachtagung haben Aufsichtsräte die Möglichkeit, sich mit diesen Fragen praxisorientiert auseinanderzusetzen. Vertieft behandelt wird das Thema Derivate als ein immer wichtigeres Instrument der Risikoabsicherung. Anhand von Beispielen werden wir zeigen, welche Arten solcher Finanzinstrumente es gibt und wie sie funktionieren. Außerdem wird ihre bilanzielle Behandlung im Jahresabschluss erläutert. Einen weiteren Schwerpunkt soll die Früherkennung und Steuerung strategischer Unternehmensrisiken bilden. > 26

29 Seminare der Böckler-Stiftung Risikomanagement: Wie beugen Unternehmen bestandsgefährdenden Risiken vor? Referenten: WP/StB Achim Sollanek (Geschäftsführung Korthäuer und Partner GmbH), Essen Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf Dr. Sebastian Sick, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht, Düsseldorf Tagungsleitung: Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 21. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Risikomanagement Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 27

30 Seminare der Böckler-Stiftung Datenschutz, Digitalisierung & Mitbestimmung im Aufsichtsrat Wie berührt das die Arbeit im Aufsichtsrat? Digitalisierung ist ein Megathema, mit dem viele Interessenvertretungen beschäftigt sind. Wir fragen uns: Wie berührt dieser technologische Wandel und seine Folgen die Arbeit von Aufsichtsräten und die Arbeit im Aufsichtsrat? Inhaltliche Schwerpunkte: Welche Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz sowie in der Datenschutzverordnung sollten jetzt auf den Radarbildschirm? Inwiefern verändern sich Geschäftsmodelle durch Digitalisierung oder müssen sich verändern? Sind sich wandelnde Rahmenbedingungen eine existenzielle Herausforderung für Unternehmen? Wie kann digitalisierte Aufsichtsratsarbeit aussehen: Einblicke in Arbeitsweisen des digital Boardroom > 28

31 Seminare der Böckler-Stiftung Datenschutz, Digitalisierung & Mitbestimmung im Aufsichtsrat Referenten: Prof. Dr. Peter Wedde, d+a consulting, Eppstein/Ts. Betriebliche Praktiker und Experten Tagungsleitung: Dr. Manuela Maschke, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Arbeit und Mitbestimmung Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 14. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Digitalisierung Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 29

32 Seminare der Böckler-Stiftung Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung: Welche Entwicklungen und Risiken sind ein Thema für den Aufsichtsrat? Aktuelles Praxiswissen für Aufsichtsräte Das Seminar setzt sich intensiv mit der Rechnungslegung (IFRS, HGB) von Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss auseinander. Hier geht es darum, Aufsichtsräte vor allem für die bilanzfeststellende Sitzung fit zu machen. Darüber hinaus beschäftigt sich das Seminar mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung: Niedrigzinsphase, wirtschaftliche Krisen, Unternehmensverkäufe und -übernahmen haben oft unmittelbare Auswirkungen auf die Betriebsrente, wenn der Arbeitgeber die Pensionspläne zulasten der Beschäftigten anpasst. Im Rahmen des Seminars werden wir uns daher mit den typischen Maßnahmen des Arbeitgebers auseinandersetzen und Strategien diskutieren, die die Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter zum Schutz von Beschäftigteninteressen dagegen setzen können. Schließlich wird in dem Seminar der Trend zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen mithilfe von Contractual Trust Arrangements (CTA) oder Pensionsfonds thematisiert. Wir gehen der Frage nach, wie solche Modelle strukturiert sind und welche Risiken daraus für die Beschäftigten entstehen können. Außerdem werden wir uns auch hier mit den Einflussmöglichkeiten der Mitbestimmung auseinandersetzen. Inhaltliche Schwerpunkte: Rechnungslegung (IFRS, HGB) von Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge Auslagerungstrend von Pensionsverpflichtungen mithilfe von Contractual Trust Arrangements (CTA) oder Pensionsfonds Einflussmöglichkeiten der Mitbestimmung > 30

33 Seminare der Böckler-Stiftung Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung: Welche Entwicklungen und Risiken sind ein Thema für den Aufsichtsrat? Referenten: Hans Riegel, forba Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen, Berlin Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf Tagungsleitung: Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 01. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Betriebliche Altersversorgung Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 31

34 Seminare der Böckler-Stiftung Unternehmensstrategie: Wie kann der Aufsichtsrat Einfluss auf die Strategie nehmen? Grundlagen zur Entstehung von Strategien Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Dies bezieht sich auch auf das Thema Unternehmensstrategien. Ziel ist es, die Unternehmensstrategien des Vorstandes zu diskutieren, ob sie stimmig und plausibel sind. Im Fokus stehen insbesondere mittel- bis langfristige Fragestellungen bzw. Perspektiven im Zusammenhang mit Marktentwicklungen, Produktentwicklungen, Innovationen, Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit etc. Das Seminar der Hans-Böckler-Stiftung vermittelt die Grundlagen zum Strategieprozess in den Unternehmen sowie der strategischen Zielplanung und der strategischen Analyse. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Überwachung der Unternehmensstrategie aus der Sicht des Aufsichtsrates. Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen sollen Aufsichtsratsmitglieder in diesem Seminar eine Handlungshilfe erhalten, welche strategischen Fragen im Aufsichtsrat thematisiert werden sollten. Veranschaulicht werden diese Aspekte u. a. durch eine Fallstudie. > 32

35 Seminare der Böckler-Stiftung Unternehmensstrategie: Wie kann der Aufsichtsrat Einfluss auf die Strategie nehmen? Referenten: Prof. Dr. Marc Eulerich, Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Martin K. Welge, Professor Welge & Company, Herdecke Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf Dr. Judith Beile, Wilke, Maack und Partner, Hamburg Tagungsleitung: Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 12. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Unternehmensstrategie Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 33

36 Seminare der Böckler-Stiftung Fusionen und Übernahmen: Wie managen Unternehmen M&A-Transaktionen? Aufgaben, Chancen und Risiken des Aufsichtsrats Nicht erst seit der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone oder dem Zusammenschluss von Daimler und Chrysler gehören Unternehmenskäufe und Fusionen auch in Deutschland zu den typischen strategischen Unternehmensentscheidungen und zu den mitbestimmungspflichtigen Geschäften des Aufsichtsrats. Zwar werden sie meist durch den Vorstand angestoßen und verwirklicht, aber der Aufsichtsrat muss die strategische Planung, Durchführung und Steuerung kritisch bewerten und begleiten. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlich nachgewiesenen hohen Misserfolgsquoten vieler Unternehmenszusammenschlüsse gehört im Extremfall sogar die Ablehnung einer geplanten Transaktion zu den Aufgaben des Aufsichtsrates. Diese Tagung gibt einen Überblick über die Aufgaben von Aufsichtsräten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen. Anhand von öffentlich bekannten Beispielen wird gezeigt, welche strategischen Absichten hinter solchen Transaktionen stehen, wie der M&A-Prozess in der Praxis abläuft und welche Faktoren die Post-Merger- Integration der Unternehmen zum Erfolg werden lassen. Die Teilnehmer erlernen darüber hinaus die wichtigsten Instrumente zur strategischen Bewertung von M&A-Transaktionen und können im Dialog mit dem Referenten konkrete Handlungsempfehlungen für die eigene Aufsichtsratstätigkeit entwickeln. Inhaltliche Schwerpunkte: Aufgaben von Aufsichtsräten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen Aufzeigen von strategischen Absichten hinter solchen Transaktionen M&A-Prozess in der Praxis Kennenlernen der wichtigsten Instrumente zur strategischen Bewertung von M&A- Transaktionen > 34

37 Seminare der Böckler-Stiftung Fusionen und Übernahmen: Wie managen Unternehmen M&A-Transaktionen? Referent: Prof. Dr. Marc Eulerich, Universität Duisburg-Essen, Duisburg Tagungsleitung: Dr. Oliver Emons, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 09. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar M&A Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 35

38 Seminare der Böckler-Stiftung Makroökonomie: Wie beeinflusst die Konjunktur mein Unternehmen? Kritischer Umgang mit volkswirtschaftlichen Daten im Aufsichtsrat Die strategische Ausrichtung von Unternehmen wird im Exportland Deutschland nicht nur durch die Binnenkonjunktur, sondern maßgeblich auch durch die volkswirtschaftliche Entwicklung verschiedener Weltregionen beeinflusst. Eine kritische Auseinandersetzung mit Entscheidungen wie Markteintritten oder Verlagerungen von Produktionsstandorten kann sich daher nie ausschließlich auf die Betrachtung des betriebswirtschaftlichen Innenlebens eines Unternehmens beschränken. Die Entwicklung der nationalen und weltweiten Konjunktur beeinflusst zu jeder Zeit die Stabilität von Unternehmen, den Erfolg von Geschäftsmodellen und die Sicherheit von Arbeitsplätzen. Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten sehen sich in ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion gegenüber dem Management also zwangsläufig mit einer Vielzahl volkswirtschaftlicher Fragen konfrontiert. Inhaltliche Schwerpunkte: Welche Risiken bestehen für die konjunkturelle Entwicklung? Was bedeutet die Euro-Schuldenkrise für mein Unternehmen am Standort Deutschland? Welche Absatzmärkte und Produktionsstandorte werden in Zukunft wichtig für uns sein? Was ist unter der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes zu verstehen? Wie verändern sich die Rahmenbedingungen unserer Finanzierung? Wie beeinflussen wirtschaftspolitische Entscheidungen das wirtschaftliche Umfeld? Das Seminar Makroökonomie: Wie beeinflusst die Konjunktur mein Unternehmen? wird in Kooperation mit dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) durchgeführt und soll Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge näherbringen. Es sollen aktuelle Entwicklungen besprochen werden, deren Auswirkungen sich früher oder später in der Unternehmenswelt niederschlagen. Auf diesem Weg sollen Anregungen gegeben werden, wie Annahmen des Managements zu volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen gezielt hinterfragt und diskutiert werden können. > 36

39 Seminare der Böckler-Stiftung Makroökonomie: Wie beeinflusst die Konjunktur mein Unternehmen? Referenten: Dr. Andrew Watt, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, Referat Makroökonomie und Konjunkturforschung, Düsseldorf Und weitere Referentinnen und Referenten Tagungsleitung: Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 26. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Makroökonomie Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 37

40 Seminare der Böckler-Stiftung Haftung: Welches Risiko übernehme ich? Wie Aufsichtsräte Konflikte mit dem Gesetz vermeiden können Die beste Haftungsvermeidung ist eine sorgfältige, gewissenhafte Aufsichtsratsarbeit. Diese ist auch Grundlage einer wirksamen Interessenvertretung als Arbeitnehmervertreter. Dennoch rückt die Frage der zivil- sowie strafrechtlichen Haftung für Pflichtverstöße von Vorständen und Aufsichtsräten immer stärker in den Fokus. Auch Aufsichtsräte müssen sich zuweilen für ihr Verhalten im Kontrollgremium vor Gericht verantworten. So haben die Fälle zugenommen, bei denen Aktionäre und Insolvenzverwalter eher an die Haftung der Organe denken und nach gerichtlichen Wegen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen suchen. Haftpflichtversicherungen für Organmitglieder (D&O Versicherungen) werden entsprechend nachgefragt. Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen Aufsichtsräte von der Staatsanwaltschaft Post erhalten. Die eintägige Veranstaltung vermittelt einen Überblick über die haftungsrechtlichen Risiken unter Bezug auf die aktienrechtliche Ausgangssituation. Dabei werden Leitlinien für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgezeigt, um das Risiko zu minimieren. Inhaltliche Schwerpunkte: Aktienrechtliche Mitbestimmungspflichten Sorgfaltsmaßstab und Ermessensentscheidungen des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten im Kollegialorgan Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsratsmitglieds Umgang mit strafrechtlichen Ermittlungen > 38

41 Seminare der Böckler-Stiftung Haftung: Welches Risiko übernehme ich? Referenten: Rechtsanwalt Dr. Heribert Waider, SHSG Rechtsanwälte, Düsseldorf Dr. Sebastian Sick, Hans-Böckler-Stiftung, Referatsleiter Wirtschaftsrecht Tagungsleitung: Dr. Sebastian Sick, Hans-Böckler-Stiftung, Referatsleiter Wirtschaftsrecht Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Haftung Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 39

42 Seminare der Böckler-Stiftung Von Compliance zum Wertemanagement: Braucht Compliance Mitbestimmung? Die Rolle der Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat, wenn Compliance Management System erfolgreich sein soll. Kaum ein Unternehmen, das kein Compliance Management System (CMS) unterhält. Die Compliance -Mechanismen, die Rechts- und Regelverstöße verhindern sollen, bilden einen Baustein zur Haftungsvermeidung. Arbeitnehmer/-innen kommen daher nicht mehr an dem Thema Compliance vorbei. Mehr denn je sind insbesondere die Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat gefordert, sich mit Standards, neuen rechtlichen Entwicklungen, Hinweisgebersystemen zu beschäftigen und dabei auch im Blick zu haben: Wie wird Compliance im Unternehmen kommuniziert und gelebt. Ein CMS wird nur nachhaltig und wiederspruchfrei sein, wenn die Arbeitnehmer/-innen und ihre Vertreter/ -innen in Betriebs- und Aufsichtsräten als wertvolle Unterstützer und Partner eingebunden werden. Ohne ein gemeinsames und von allen Stakeholdern getragenes Werteverständnis kann es keine wirksame Compliance geben. Der maßgebliche Erfolgsfaktor eines Compliance Management Systems ist letztlich immer die Unternehmenskultur. Ohne eine Kultur des Vertrauens sowie der Verantwortung und ohne Werte kann es keine funktionierende Corporate Governance und Compliance im Unternehmen geben. Nur wer die Belegschaft durch gute mitbestimmte Personalarbeit mitnimmt, wird ein erfolgreiches und nachhaltiges CMS implementieren können. Das Seminar befasst sich aus diesem Grund mit zwei zentralen Fragen. Zum einen wird Compliance als ein Beitrag zur Haftungsvermeidung thematisiert. Dabei werden exemplarisch der Aufbau eines Compliance-Systems und die Rolle und die Pflichten des Aufsichtsrats in diesem aufgezeigt. Zum anderen wird die Rolle eines Wertemanagements für ein wirksames CMS angesprochen. Hierbei soll insbesondere auch die Notwendigkeit einer mitbestimmten Personalarbeit und die Frage, wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit und der Dialog zwischen Unternehmen, Arbeitnehmern und deren Interessensvertretungen geführt wird, aufgegriffen werden. Inhaltliche Schwerpunkte: Der Begriff Compliance und dessen Bedeutung im Aufsichtsrat Aufbau eines Compliance-Systems in der Praxis Die Rolle und Bedeutung eines Wertemanagements innerhalb eines CMS Wie CMS zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beitragen kann Hinweis: Aufgrund der thematischen Nähe findet das Seminar zur Haftung einen Tag vorher statt und kann bei Interesse separat gebucht werden. > 40

43 Seminare der Böckler-Stiftung Von Compliance zum Wertemanagement: Braucht Compliance Mitbestimmung? Referenten: Prof. Dr. Stephan Grüninger, Direktor des Konstanz Institut für Corporate Governance (KICG) an der HTWG Konstanz Meinhard Remberg, Generalbevollmächtigter der SMS GmbH Jan-Paul Giertz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht Tagungsleitung: Dr. Lasse Pütz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Compliance Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 41

44 Seminare der Böckler-Stiftung Personalstrategie: Wie gehen Unternehmen mit dem zentralen Wettbewerbsfaktor Personal um? Strategisches Personalmanagement als Gestaltungsfeld des Aufsichtsrates Personalfragen werden in Tagungen für Aufsichtsratsmitglieder nur selten und oft als Unterthema der Corporate Social Responsibility (CSR) behandelt. Die Personalstrategie und ihre Umsetzung können allerdings im Umfeld einer dynamischen Wissensgesellschaft entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sein. Gleichzeitig bestimmen die Personalstrategien auch die Chancen und Risiken, die sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben. Die Auseinandersetzung mit der Personalstrategie und die vielfältigen Wege ihrer Beeinflussung sind für die Arbeitnehmervertreter/ -innen in Aufsichtsräten deshalb von herausragender Bedeutung. Inhaltliche Schwerpunkte: Strategisches Personalmanagement: Definitionen, Prozesse, Bezugsrahmen Position des HR im Strategieportfolio eines weltweit agierenden Unternehmens Aufsichtsrat und Arbeitsdirektor: Das Zusammenspiel der Mitbestimmungsebenen Wirkungen des Strategischen Personalmanagements in Theorie und Praxis Fallstudien zur Praxis der Personalberichterstattung und der unternehmerischen Personalstrategien Die richtigen Fragen stellen Kritische Analyse eines Personalberichts in Arbeitsgruppen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrates, Ansatzpunkte im Geschäfts-, Personal-, Lage- und im Risikobericht, Einfluss auf die Strategie von der Plausibilitätsprüfung bis zur Entwicklung eigener Vorschläge > 42

45 Seminare der Böckler-Stiftung Personalstrategie: Wie gehen Unternehmen mit dem zentralen Wettbewerbsfaktor Personal um? Referenten: Dr. Judith Beile, Wilke, Maack und Partner, Hamburg Prof. Dr. Wolfgang El sik, Wirtschaftsuniversität Wien Jan-Paul Giertz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Betriebliches Personal- und Sozialwesen Tagungsleitung: Jan-Paul Giertz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Betriebliches Personal- und Sozialwesen Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 20. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Personalstrategie Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 43

46 Seminare der Böckler-Stiftung Innovationen und Mitbestimmung: Wie können Innovationen beteiligungsorientiert entwickelt und umgesetzt werden? Worauf Aufsichtsräte achten müssen Innovation ein mittlerweile strapazierter und im Grunde unscharfer Begriff für verschiedene Modernisierungsprozesse. Innovationen können die ökonomische Leistungsfähigkeit eines Unternehmens steigern, Lösungen für den Klimawandel bieten, aber auch für bessere Arbeitsbedingungen in den Betrieben sorgen. So vielfältig wie Innovationen selbst, so vielfältig sind ihre Effekte. Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen gehen oft mit organisatorischen Veränderungen einher oder haben Umstrukturierungen des gesamten Geschäftsmodells zur Folge. Das kooperative Mitbestimmungsmodell in Deutschland hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Industrie eine ausreichende Flexibilität und vor allem Innovativität hat, um Krisen gut bewältigen zu können. Der Aufsichtsrat kann dazu beitragen, dass Innovationen beteiligungsorientiert entwickelt und umgesetzt werden. Innovationen ermöglichen den Erhalt von Wettbewerbsstärke und guter Arbeit. Sie sind auf die Zukunft gerichtet und somit ein Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Aus diesem Grund muss der Aufsichtsrat konkret prüfen, inwiefern innovative Ideen gefördert werden, wie Entscheidungsprozesse im Hinblick auf Innovationen gestaltet sind und ob innovatorische Kräfte im Unternehmen überhaupt wirksam werden. Inhaltliche Schwerpunkte: Welche Arten von Innovationen gibt es? Wo können Innovationen entstehen? Was sind positive und negative Effekte von Innovationen? Innovation und Aufsichtsräte? Handlungsmöglichkeiten! Nachhaltigkeit von Innovationsprozessen? Analyse der Unternehmensstrategie vor dem Hintergrund aktueller Trends: Wie erfolgt der Zugang zu (wissenschaftlichen) Informationen bzgl. aktueller Branchentrends (z. B. Mobilität, neue Konsummuster, Verlagerungen ins Ausland) und technologische Entwicklungen (z. B. Einsatz von social media, cyber-physicalsystems)? Fallbeispiel für erfolgreiche, gemeinsam gestaltete Innovationsprozesse Möglichkeiten, Innovationsbarrieren zu erkennen und zu überwinden Konzepte für die Entwicklung von Innovationsprozessen > 44

47 Seminare der Böckler-Stiftung Innovationen und Mitbestimmung: Wie können Innovationen beteiligungsorientiert entwickelt und umgesetzt werden? Referentin: Dr. Claudia Niewerth, helex Institut, Bochum Tagungsleitung: Dr. Oliver Emons, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 22. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Innovationen Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 45

48 Seminare der Böckler-Stiftung Das nachhaltige Unternehmen: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Aufsichtsrat? Messbarkeit und Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen Das Thema Nachhaltigkeit hat in der gesellschaftlichen Diskussion und in der Außendarstellung von Unternehmen in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Darunter fallen soziale, ökonomische und ökologische Aspekte des Wirtschaftens. Die negativen Folgen der Finanzkrise für Wirtschaft und Beschäftigte und die ökologischen Entwicklungen machen deutlich, wie wichtig Transparenz und verantwortliches Handeln in Zeiten der Globalisierung sind. Diese Fachtagung richtet sich an Aufsichtsräte, die einen Einstieg in das Thema Nachhaltigkeit suchen, Erfahrungen austauschen und Handlungsmöglichkeiten diskutieren möchten. Inhaltliche Schwerpunkte: Welche Konzepte zur Erfassung von Nachhaltigkeit gibt es? Wo finden sich in der bisherigen Unternehmensberichterstattung Hinweise zur Bewertung von Nachhaltigkeit? Was für eine Rolle spielt eine Nachhaltigkeitsberichterstattung und wie bewertet man diese Berichterstattung? Wie bewertet man die Bemühungen von Unternehmen hinsichtlich des Themas Nachhaltigkeit? Was sind Nachhaltigkeitsratings und inwieweit sind diese verlässlich? Wo finden sich Handlungsfelder für Aufsichtsräte? Weiterhin widmen wir uns in dem Seminar der sogenannten CSR-Richtlinie. Die Europäische Kommission verpflichtet ab 2017 große Unternehmen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen. > 46

49 Seminare der Böckler-Stiftung Das nachhaltige Unternehmen: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Aufsichtsrat? Referenten: Dr. Judith Beile, Wilke, Maack GmbH, Hamburg Dr. Katrin Vitols, Wilke, Maack GmbH, Hamburg Marco Schlesiger, Analytiker aus dem Netzwerk der Hans-Böckler-Stiftung Tagungsleitung: Dr. Oliver Emons, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 20. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Nachhaltigkeit Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 47

50 Seminare der Böckler-Stiftung Seminar des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI): Aktuelle Herausforderungen für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten: Der Umgang mit Vertraulichkeit und die Bedeutung des europäischen Gesellschaftsrechts In diesem internationalen Fachseminar haben Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aus verschiedenen Ländern Gelegenheit, sich mit zwei Herausforderungen auseinanderzusetzen: 1) Europäisches Gesellschaftsrecht und 2) der Umgang mit Vertraulichkeit. Im Zuge der europäischen Integration gewinnt das europäische Gesellschaftsrecht immer mehr an Bedeutung für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten. Durch das Gesellschaftsrecht soll die sogenannte Freizügigkeit von Unternehmen im ganzen europäischen Wirtschaftsraum gesichert werden: Neben der Bereitstellung europäischer Rechtsformen wie der europäischen Aktiengesellschaft (SE) sollen beispielsweise Sitzverlegungen, Fusionen und Übernahmeangebote über die Grenzen hinweg durch die EU-Gesetzgebung erleichtert werden. Das europäische Gesellschaftsrecht kann somit Auswirkungen auf die Unternehmensführung und auf die Unternehmensmitbestimmung haben; oft werden Arbeitnehmervertreter dazu aufgerufen, sich im Aufsichts- oder Verwaltungsrat mit möglichen Veränderungen zu befassen, und darüber hinaus auch als Betriebsratsmitglieder im Rahmen der Unterrichtung und Anhörung auf europäischer und nationaler Ebene dazu Stellung zu beziehen. Im Seminar werden Kenntnisse über aktuelle und zukünftige Entwicklungen vermittelt, gegebenenfalls in Bezug zu den konkreten gesellschaftsrechtlichen Strukturen der im Seminar vertretenen Unternehmen gesetzt, und mögliche Handlungsmöglichkeiten erörtert. Aufgrund wiederholter Nachfrage widmet sich das Seminar auch der sensiblen Frage des Umgangs von Arbeitnehmervertretern im Aufsichts- oder Verwaltungsrat mit vertraulichen Informationen. Der korrekte Umgang mit Vertraulichkeitsregelungen gleicht oft einer Zwickmühle für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, vor allem wenn sie auch Betriebsratsmitglieder sind. Im Rahmen des Seminars sollen Erfahrungen aus verschiedenen Ländern ausgetauscht sowie Grundsätze und Handlungsmöglichkeiten erörtert werden. Inhaltliche Schwerpunkte: Die Zielsetzung und Logik des europäischen Gesellschaftsrechts Europäische Rechtsformen und grenzüberschreitende Instrumente Grundsätze und Erfahrungsaustausch zum Umgang mit Vertraulichkeit Handlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmervertreter > 48

51 Seminare der Böckler-Stiftung Seminar des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI): Aktuelle Herausforderungen für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten: Der Umgang mit Vertraulichkeit und die Bedeutung des europäischen Gesellschaftsrechts Referenten: Dr. Robbert van het Kaar, Amsterdam Institute for Advanced Labour Studies, Universität von Amsterdam Wolfgang Greif, GPA-djp, Wien und Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Tagungsleitung: Dr. Aline Hoffmann, Europäisches Kompetenzzentrum für Mitbestimmung beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI), Brüssel Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder aus verschiedenen europäischen Ländern Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Reise- oder Übernachtungskosten an. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 21. bis in Brüssel Anmeldung: Catherine Rihoux, Stichwort: EGI Seminar Europäisches Gesellschaftsrecht

52 Seminare der Böckler-Stiftung Szenarien: Welche Zukünfte gibt es für die Mitbestimmung 2035? Bessere Entscheidungen treffen mit Hilfe von Szenarien Da keiner die Arbeit der Zukunft heute schon kennt, haben wir als Akteurinnen und Akteure der Mitbestimmung die Verpflichtung, Entscheidungen im Unternehmen von heute gut vorzubereiten. Denn wir wissen, dass mit ihnen oft genug einschneidende Zukunftsfolgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden sind. Dieses Seminar lädt Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte deshalb dazu ein, mit Unterstützung einer neuen Arbeitsmethode handlungs- und entscheidungssicherer zu werden. Mit Szenarien kann die Zukunft nicht vorausgesagt werden. Sie können uns aber helfen, besser mit den Unsicherheiten einer offenen Zukunft umzugehen. Wir werden sicherer in der Einschätzung, wie sich unsere Entscheidungen von heute auf Arbeit und Leben von morgen auswirken. Oder um es mit den Worten von Louis Pasteur zu sagen: Das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist. Wir selbst haben uns als Expertinnen und Experten für Mitbestimmungsförderung einem Szenario-Prozess unterworfen. Wir haben dabei je nach gesellschaftlichem Entwicklungspfad vier Szenarien für die Mitbestimmung 2035 ausgelotet: WETTBEWERB, VER- ANTWORTUNG, FAIRNESS und KAMPF. Inhaltliche Schwerpunkte: Wie würden sich die Entwicklungen, die in den verschiedenen Szenarien beschrieben werden, auf unser Mitbestimmungshandeln auswirken, wenn es beispielsweise um Investitionsentscheidungen, Umstrukturierungen oder die Bestellung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern geht? Wo liegen die Risiken, aber auch die Chancen für unser Mitbestimmungshandeln in Gewerkschaften, Betriebs- und Aufsichtsräten, wenn sich das Umfeld für Beteiligung und Mitbestimmung verändert? Wie müssen wir unsere Mitbestimmungswerkzeuge nachschärfen oder neu aufstellen? Wie können wir über die Mitbestimmung zu besseren Erwartungen und Sicherheiten für Gute Arbeit in lebenswerten Umwelten beitragen? Was können wir tun, um durch unser Mitbestimmungshandeln Unternehmen nachhaltiger für Beschäftigung und Standorte zu machen? > 50

53 Seminare der Böckler-Stiftung Szenarien: Welche Zukünfte gibt es für die Mitbestimmung 2035? Referenten: Sascha Meinert, Institut für prospektive Analysen Berlin Dr. Norbert Kluge, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilungsleitung Mitbestimmungsförderung Michael Stollt, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Mitbestimmungsportal Tagungsleitung: Michael Stollt, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Mitbestimmungsportal Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 27. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler Seminar Mitbestimmung 2035 Bei Anmeldung bitte angeben: Name der Gewerkschaft Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 51

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55 Unternehmens- und Konzerntagungen

56 Unternehmens- und Konzerntagungen Unternehmens- und Konzerntagungen von Arbeitnehmervertretern bzw. Arbeitnehmerbänken in Unternehmen und Konzernen Neben der individuellen Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen kann es in der Praxis außerdem sinnvoll sein, die Arbeitnehmervertreter eines Unternehmens oder Konzerns im Rahmen einer Tagung gemeinsam zu qualifizieren. Gerade nach einer Neuwahl mit neuen Vertretern können in diesem Rahmen auch erste Verabredungen über die Arbeitsweise bzw. zu bearbeitende Themenstellungen entwickelt werden. Das Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik berät bei der Entwicklung unternehmensspezifischer Seminarangebote und unterstützt die Aufsichtsratsmitglieder bei der Durchführung der gemeinsamen Qualifikationsmaßnahmen. Es kann sich dabei sowohl um einzelne Qualifikationsmaßnahmen und/oder auch um ein längerfristig angelegtes Qualifikationsprogramm handeln, das auch auf die einzelnen Rollen im Aufsichtsrat zugeschnitten wird. Ausdrücklich erwünscht und erforderlich ist dabei die Beteiligung der jeweiligen Gesamtund Konzernbetriebsräte sowie die Einbeziehung der Unternehmensbeauftragten der IG Metall. Absprachen über die thematischen Schwerpunkte und Termine sollten so früh wie möglich mit dem Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik erfolgen. Auch Fragen der Finanzierung der Tagungen müssen im Vorfeld abgeklärt werden. Themen für Unternehmens- und Konzerntagungen ergeben sich in der Regel aus der konkreten Entwicklung des jeweiligen Unternehmens/Konzerns. Häufig wiederkehrende Schwerpunktsetzungen in den Tagungen der letzten Jahre waren: Jahresabschlüsse und deren Bedeutung für Arbeitnehmervertreter Corporate Governance Kodex und Bewertung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und die Auswirkung auf die Arbeit des Aufsichtsrats Wirtschaftsprüfung und Einbeziehung der Wirtschaftsprüfer Unternehmensentwicklung/Unternehmensstrategie Unternehmensplanung und Controlling Veränderung der Unternehmensstrukturen und Aufsichtsratstätigkeit Zielsetzung der eigenen Arbeit und Ansatzpunkte einer effizienteren Aufsichtsratsarbeit > 54

57 Unternehmens- und Konzerntagungen Unternehmens- und Konzerntagungen von Arbeitnehmervertretern bzw. Arbeitnehmerbänken in Unternehmen und Konzernen Das Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik möchte mit diesem Angebot einen handlungsbezogenen Beitrag leisten, um die Aufsichtsratsarbeit der Arbeitnehmervertreter und der Arbeitnehmerbänke zu verbessern und damit den Stellenwert der Aufsichtsratstätigkeit im Unternehmen/Konzern zielgerichtet zu fördern. Ansprechpartnerin für Tagungen/Workshops: Alexandra Schädler IG Metall Vorstand/Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik Tel

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59 Aufsichtsratswahlen

60 Aufsichtsratswahlen Wahlvorstandsschulung nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 Alle fünf Jahre stehen in den Unternehmen die Aufsichtsratswahlen an: Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden. Das Seminar richtet sich an Wahlvorstände aus Unternehmen, die regelmäßig mehr als Arbeitnehmer/-innen in Deutschland beschäftigen. In diesen Kapitalgesellschaften haben die Arbeitnehmer/-innen das Recht, die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Neben betrieblichen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sowie einem leitenden Angestellten sind auch Gewerkschaftsvertreter/-innen zu bestimmen. Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen, sowie eine Übersicht über Neuerungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände. Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmensspezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden. Inhaltliche Schwerpunkte: gesetzliche Grundlagen im MitbestG und der Wahlordnung Unternehmensmitteilung und Bildung der Wahlvorstände Arbeit und Aufgaben(-teilung) der Wahlvorstände Erstellung der Wählerliste unter besonderer Berücksichtigung des Begriffs des leitenden Angestellten Bekanntmachungen (Aushang und betriebsübliche Medien) Wahlgänge und Wahlvorschläge Durchführung der Urwahl Feststellung des Wahlergebnisses und Abschlussarbeiten > 58

61 Aufsichtsratswahlen Wahlvorstandsschulung nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 Referentin: Julia Cuntz, IG Metall Bildungszentrum Berlin Pichelssee Teilnehmer: Wahlvorstände und Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Die Freistellung sowie Kostenübernahme erfolgen nach 37.6 BetrVG/ 20 MitbestG. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 613,66 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: BE bis im Bildungszentrum Berlin Pichelssee Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: Tel

62 Aufsichtsratswahlen Wahlvorstandsschulung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Dazu stehen alle fünf Jahre die Aufsichtsratswahlen an: Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld abstimmen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Erarbeitung der Grundlagen der Wählerliste und des passiven Wahlrechts. Wer wählen darf, wer wählbar ist und wie leitende Angestellte gegen andere Führungskräfte abzugrenzen sind, wird ausführlich erläutert. Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen, und gibt eine Übersicht über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände. Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmensspezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden. Inhaltliche Schwerpunkte: gesetzliche Grundlagen im MitbestG und der Wahlordnung wählen und zählen Zurechnung von Beschäftigten aus Tochtergesellschaften Unternehmensmitteilung und Bildung der Wahlvorstände Arbeit und Aufgaben(-teilung) der Wahlvorstände Erstellung der Wählerliste aktives und passives Wahlrecht Wahlausschreiben Einreichen von Wahlvorschlägen Durchführung der Wahl Feststellung des Wahlergebnisses und Abschlussarbeiten > 60

63 Aufsichtsratswahlen Wahlvorstandsschulung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Referentin: Julia Cuntz, IG Metall Bildungszentrum Berlin Pichelssee Teilnehmer: Wahlvorstände und Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Die Freistellung sowie Kostenübernahme erfolgen nach 37.6 BetrVG/ 20 MitbestG. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 613,66 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: BL bis im Bildungszentrum Berlin Pichelssee Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: Tel

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65 Beratung

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