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1 Mitbestimmungsakademie Mitbestimmungsakademie AR-Specials

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3 Mitbestimmungsakademie Inhaltsübersicht Vorwort 2 Die Mitbestimmungsakademie 4 Modulreihe 7 Modul A1: Rechtliche Aspekte des Handelns in Aufsichtsräten 8 nach dem MitbestG Modul A2: Rechtliche Aspekte des Handelns in Aufsichtsräten nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 11 Modul B: Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse 13 Modul C: Unternehmensführung und Arbeitnehmerinteressen 15 Modul D: Aufsichtsratsrolle und Praxisreflexion 17 Seminare der Böckler-Stiftung 21 Jahresabschluss: Welche Pflichten und Rechte habe ich als Aufsichtsrat? 22 Jahresabschluss: Wie analysiere ich ihn kritisch? 24 Risikomanagement: Wie beugen Unternehmen bestandsgefährdenden Risiken vor? 26 Unternehmensfinanzierung: Ist mein Unternehmen stabil und nachhaltig finanziert? 28 Betriebliche Altersversorgung: Welche Entwicklungen und Risiken sind ein Thema für den Aufsichtsrat? 30 Unternehmensstrategie: Wie kann der Aufsichtsrat Einfluss auf die Strategie nehmen? 32 Fusionen und Übernahmen: Wie managen Unternehmen M&A-Transaktionen? 34 Makroökonomie: Wie beeinflusst die Konjunktur mein Unternehmen? 36 Haftung: Welches Risiko übernehme ich? 38 Von Compliance zum Wertemanagement: Braucht Compliance Mitbestimmung? 40 Personalstrategie: Wie gehen Unternehmen mit dem zentralen Wettbewerbsfaktor Personal um? 42 Innovationen und Mitbestimmung: Wie können Innovationen beteiligungsorientiert entwickelt und umgesetzt werden? 44 Das nachhaltige Unternehmen: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Aufsichtsrat? 46 Europäisches Gesellschaftsrecht: Was bedeuten die aktuellen Reformen für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten? 48 Szenarien: Welche Zukünfte gibt es für die Mitbestimmung 2035? 50 Unternehmens- und Konzerntagungen 53 Aufsichtsratswahlen 57 Wahlvorstandsschulung nach dem Mitbestimmungsgesetz Wahlvorstandsschulung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 60 Beratung 63 Betriebswirtschaftliche Fragen 64 (Gesellschafts-)rechtliche Fragen 65 Jahresabschlussanalyse 67 Leitlinien 68 Programmübersicht 70 Impressum 72

4 Mitbestimmungsakademie Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, schwierige gesamtwirtschaftliche und konjunkturelle Bedingungen wie die Euro-Krise oder die zunehmende Flaute des wichtigen Exportmarktes China schmälern den Spielraum für schlechte Unternehmensführung und machen gute Corporate Governance und Unternehmensüberwachung zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor nicht nur für börsennotierte Großunternehmen, sondern auch für mittelständische Kapitalgesellschaften. Neben der effizienten Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat stellt vor allem die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen diesen Organen und den Mitarbeitern des Unternehmens die wesentliche Voraussetzung für eine gute Corporate Governance dar. Dabei hat sich das Rollenverständnis des Aufsichtsrates in den letzten Jahren vom vergangenheitsorientierten Kontrolleur hin zum kritischen und inputgebenden Akteur entwickelt. Entgegen der ursprünglich klar abgegrenzten Aufgabenverteilung wird vom Aufsichtsrat in der Praxis zunehmend die aktive Beteiligung an operativen Themen und insbesondere am Strategieprozess erwartet. Die Arbeitnehmervertretungen haben hierbei eine besonders wichtige Rolle. Durch ihre Nähe zur Belegschaft und zu den operativen Prozessen verfügen sie über Erfahrungswerte und Spezialkenntnisse, die im Rahmen der Strategieentwicklung zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beitragen können. Durch diese Entwicklung werden dem Aufsichtsrat zwar einerseits stärkere Einflussmöglichkeiten zugeschrieben, andererseits steigen dadurch aber auch die Qualifikationsanforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder. Um unsere Mitglieder in ihrer eigenen Verantwortung, sich als Mandatsträger kontinuierlich orientierend an den aktuellen Herausforderungen der praktischen Aufsichtsratstätigkeit zu professionalisieren, bieten wir mit unseren AR-Specials 2016 ein exklusives Qualifizierungsprogramm für die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten unseres Organisationsbereiches an. Gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung und in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Weiterbildung e. V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg haben wir ein zielgerichtetes Professionalisierungsangebot zum Ausbau der rechtlichen, ökonomischen und strategischen Kompetenzen praktischer Aufsichtsratsarbeit entwickelt. 2

5 Mitbestimmungsakademie Unsere Seminare und Tagungen richten sich an Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerbank mit und ohne Erfahrungshintergrund sowie Arbeitnehmervertreter/-innen, die vor einer Tätigkeit im Aufsichtsrat stehen. Wir unterstützen die fachliche Professionalisierung von Gremiumsmitgliedern und legen angesichts der stetig steigenden Haftungsrisiken besonderen Wert auf die Grundlagen verantwortungsvoller Aufsicht, speziell aus Sicht der Arbeitnehmervertreter/-innen. Charakteristisch ist dabei die starke Praxisorientierung, die in Verbindung mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den individuellen Erfahrungswerten der Teilnehmer/-innen eine optimale Vorbereitung für die Aufsichtsratstätigkeit darstellt. Mit der modular aufgebauten Struktur unserer Veranstaltungen tragen wir dem knappen Zeitbudget unserer Teilnehmer/-innen Rechnung und bieten eine maximale Flexibilität bei gleichzeitiger Wahrung eines Höchstmaßes an Qualität. Wir freuen uns auf eure Teilnahme bei der Mitbestimmungsakademie. Euer Team der Mitbestimmungsakademie 3

6 Mitbestimmungsakademie Die Mitbestimmungsakademie Tanja Jacquemin IG Metall Vorstand FB Betriebspolitik Frankfurt am Main Alexandra Schädler IG Metall Vorstand FB Betriebspolitik Frankfurt am Main Gerd Hof IG Metall Bildung und Beratung Lohr und Bad Orb 4

7 Mitbestimmungsakademie Die Mitbestimmungsakademie Dr. Sebastian Sick Referatsleiter Wirtschaftsrecht Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf Bernhard Winkler Institut für Weiterbildung e.v. an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg 5

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10 Modulreihe Modulreihe Um den hohen Qualifizierungs- und Eignungsanforderungen an die moderne Aufsichtsratstätigkeit gerecht zu werden, bieten wir im Rahmen unserer Mitbestimmungsakademie ein breites Angebot fachlicher Professionalisierung an. Kernstück des Qualifizierungsangebotes bildet unsere Modulreihe. In drei Seminarmodulen und einem Transferworkshop setzen sich die Teilnehmer mit den vielfältigen Aspekten der Aufsichtsratstätigkeit auseinander und vertiefen ihre rechtliche, strategische und ökonomische Kompetenz für die praktische Arbeit im Aufsichtsrat. Alle Module sind eng auf die aktuellen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit insbesondere aus Sicht der Arbeitnehmervertreter/-innen ausgerichtet. Charakteristisch ist die starke Praxisorientierung, die in Verbindung mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den individuellen Erfahrungswerten der Teilnehmer die Aufsichtsräte bei der Durchführung der Gremiumsfunktion stärken. Die Seminarreihe ist geeignet für Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerbank mit und ohne Erfahrungshintergrund sowie Arbeitnehmervertreter/-innen, die vor einer Tätigkeit im Aufsichtsrat stehen. Die Qualifizierungsreihe findet in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Weiterbildung e. V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg statt. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e. V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg sowie drei Leistungspunkte (Credits), die im Rahmen des Studienganges Betrieb Wirtschaft Management angerechnet werden, zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an allen Modulen der Seminarreihe. 8

11 Modulreihe Modul A1 Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten nach dem MitbestG 1976 Im Mittelpunkt unserer Seminarreihe stehen die Handlungsmöglichkeiten und Aufgaben von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerbank. Ziel dieses ersten Moduls A ist es, den Mitgliedern im Aufsichtsrat einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit zu geben. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, ihre Rechte und Pflichten im Aufsichtsrat zu vertreten, die Grenzen ihres Einflusses zu erkennen und schützende Maßnahmen zu ergreifen. Unsere Teilnehmer können nach Abschluss des Seminars (Modul A) auf einen sicheren Rechtsrahmen zugreifen, der es ihnen ermöglicht, die Interessen der Beschäftigten sowie zentrale Themen der IG Metall zielgerichtet im Aufsichtsrat einzubringen. Inhaltliche Schwerpunkte: Unternehmens- und mitbestimmungsrechtliche Grundlagen in Aktiengesetz und Mitbestimmungsgesetz sowie die Aufgaben und das Zusammenspiel der Organe des Unternehmens (Beteiligungs-, Informations- und Teilhaberecht, Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht...) Innere Ordnung und der Aufbau des Aufsichtsrats Konsequenzen aus dem Insiderrecht und Haftung des Aufsichtsratsmitglieds, D&O-Versicherungen Zustimmungspflichtige Geschäfte Beschlussfassung im Aufsichtsrat Rechtliche Rahmenbedingungen der Kommunikation von Aufsichtsratsmitgliedern Standort- und strukturpolitische Konsequenzen der Aufsichtsratstätigkeit, arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Konsequenzen durch Informationsrechte und Beschaffung von Informationen > 9

12 Modulreihe Modul A1 Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten nach dem MitbestG 1976 Referenten: Daniel Hay, IG Metall Vorstandsverwaltung Frankfurt am Main Boris Karthaus, IG Metall Vorstandsverwaltung Frankfurt am Main Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e. V. Hamburg Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Verwaltungsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: Tel

13 Modulreihe Modul A2 Rechtliche Aspekte des Handelns in Aufsichtsräten nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Arbeitnehmervertreter/-innen in drittelbeteiligten Aufsichtsräten stehen unter einem besonders großen Druck, da sie die Belegschaftsinteressen lediglich alleine oder zu zweit im Gesamtgremium vertreten müssen. Zudem unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen von denen der paritätisch besetzten Aufsichtsräte. Wichtige Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes, die der Arbeitnehmerbank besondere Rechte einräumen, sind auf drittelbeteiligte Aufsichtsräte nicht anwendbar. Ziel des Seminares ist, den rechtlichen Handlungsrahmen für Arbeitnehmervertreter/-innen in drittelbeteiligten Aufsichtsräten klar zu definieren und Möglichkeiten der Mitbestimmung herauszuarbeiten. Wir wollen unsere Erfahrungen über die besonderen Herausforderungen in diesen Aufsichtsräten austauschen und gemeinsam praxisorientierte Strategien zur Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen entwickeln. Inhaltliche Schwerpunkte: Übersicht über die unternehmensrechtlichen Grundlagen Aufgaben und Grenzen der Aufsichtsratstätigkeit Innere Ordnung des Aufsichtsrates und die Einzelrechte des Aufsichtsratsmitglieds Ausschüsse des Aufsichtsrats und ihr Zusammenwirken mit dem Aufsichtsratsgremium Informationsrechte des Aufsichtsrates Stimme und Stimmrecht des Aufsichtsratsmitglieds Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat Möglichkeiten, Unternehmensentscheidungen im Aufsichtsrat mitzugestalten Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzung Zusammenwirken der Mitbestimmungsgremien > 11

14 Modulreihe Modul A2 Rechtliche Aspekte des Handelns in Aufsichtsräten nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Referentin: Julia Cuntz, IG Metall Bildungszentrum Berlin Pichelssee Teilnehmer: Zielgruppe sind Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten nach dem Drittelbeteiligungsgesetz. Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis Im Bildungszentrum Lohr BV bis im Bildungszentrum Berlin Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Verwaltungsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: Tel

15 Modulreihe Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse Zur Umsetzung einer effektiven Unternehmensmitbestimmung müssen Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten in der Lage sein, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens selbständig und unabhängig von den Unternehmensvertretern analysieren und bewerten zu können. In Modul B unserer Seminarreihe werden den Teilnehmern mit Hilfe der klassischen Jahresabschlussanalyse Instrumente dargestellt, die es ermöglichen, die Kennzahlen eines Unternehmens zu interpretieren und Unternehmensrisiken zu erkennen. Aus den im Rahmen der Unternehmensanalyse gewonnenen Erkenntnissen werden anschließend konkrete Fragestellungen an den Vorstand oder die Geschäftsführung abgeleitet. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Möglichkeiten und Grenzen der Aussagekraft von Unternehmenskennzahlen aufzuzeigen und ihnen durch praxisorientierte Handlungsempfehlungen eine zielgerichtete Analyse der zur Verfügung stehenden Unternehmensdaten zu ermöglichen. Darüber hinaus wird im Seminar die Wirkungsweise und Praxistauglichkeit von Risikomanagementsystemen unter besonderer Berücksichtigung der Kontrollmöglichkeiten durch den Aufsichtsrat dargestellt. Inhaltliche Schwerpunkte: Gesetzliche Rahmenbedingungen des Jahres- und Konzernabschlusses Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung...) Jahresabschluss nach HGB vs. Jahresabschluss nach IFRS Abschlussprüfung und Prüfungsausschuss Jahresabschluss- und Konzernabschlussanalyse Kennzahlen Risikomanagement und Überwachungssysteme Compliance Besonderheiten bei konzernabhängigen Unternehmen > 13

16 Modulreihe Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse Referent: Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e. V. Hamburg Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Die vorherige Teilnahme an Modul A wird empfohlen. Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Verwaltungsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: lena.sitzius@igmetall.de Tel

17 Modulreihe Modul C Unternehmensführung und Arbeitnehmerinteressen Die organisatorische Arbeitsfähigkeit und die politische Positionierung des Aufsichtsrates, die zentrale Voraussetzungen zur Entwicklung einer nachhaltigen Schlagkraft im Sinne der Arbeitnehmerbank darstellen, sind Gegenstand des Moduls Tätigkeit und politische Rolle des Aufsichtsrates der Arbeitnehmerbank. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat Richtlinien entwickelt, die eine Grundlage für die moderne Aufsichtsratsarbeit darstellen und zu einer Professionalisierung dieser Tätigkeit führen. Das fachliche Wissen und die fachpraktische Kompetenz der Aufsichtsratsmitglieder/-innen bilden den Ausgangspunkt der Tätigkeit im Aufsichtsrat. Die persönliche und politische Rollenreflexion sowie das Wissen um zeitsparende und effektive Abläufe wie z. B. die Umsetzung des Corporate Governance Kodex bilden die Voraussetzung für die Nachhaltigkeit der Aufsichtsratsarbeit. In Modul C klären wir sowohl ablauforganisatorische als auch rollenspezifische Fragestellungen. Inhaltliche Schwerpunkte: Persönliche und politische Rolle als Aufsichtsratsmitglied, Klärung persönlicher wie politischer Rollenbilder Anregung für Kommunikations- und Durchsetzungsstrategien im Aufsichtsrat Rollenkonflikte und Rollenstrategien eines Aufsichtsratsmitgliedes Deutscher Corporate Governance Kodex: Anforderungen und Umsetzbarkeit Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzungen > 15

18 Modulreihe Modul C Unternehmensführung und Arbeitnehmerinteressen Referenten: Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e.v. Hamburg Zu Gast ist Dietmar Hexel, ehemaliges Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des DGB, Bereich Mitbestimmung; Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Kodex; amtierendes Aufsichtsratsmitglied Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Die vorherige Teilnahme an den Modulen A und B der Modulreihe wird empfohlen. Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Verwaltungsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: lena.sitzius@igmetall.de Tel

19 Modulreihe Modul D Aufsichtsratsrolle und Praxisreflexion Im Workshop Aufsichtsratspraxis kommen die Teilnehmer der vorgelagerten Module nochmals zusammen, um die in der praktischen Umsetzung gemachten Erfahrungen auszuwerten. Dabei werden die Probleme, Widerstände und Besonderheiten, die bei der Umsetzung von neuen Verhaltensweisen oder beim Einsatz neuer Instrumente aufgetreten sind, genauso analysiert und besprochen wie die individuellen Erfolge in der Umsetzung. Aus diesem Erfahrungsaustausch entsteht ein eigenes, zusätzliches und nachhaltiges Qualifikationsprofil. Die Teilnehmenden der Reihe erhalten eine Teilnahmebestätigung des Instituts für Weiterbildung e. V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Zusätzlich können sie ein Zertifikat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg sowie drei Leistungspunkte (Credits) erhalten, die im Rahmen des Studienganges Betrieb Wirtschaft Management angerechnet werden. Für das Zertifikat ist die Teilnahme an den Modulen A bis C, die Erarbeitung einer Projektarbeit sowie deren Präsentation im Praxis-Workshop erforderlich. Die Projektarbeit wird per Gutachten bewertet. Inhaltliche Schwerpunkte: Auswertung und Reflexion der bisherigen Tätigkeit Thematisierung konkreter Fragestellungen Erfahrungsaustausch > 17

20 Modulreihe Modul D Aufsichtsratsrolle und Praxisreflexion Referenten: Sebastian Pieper, Organisationsberater und Supervisor/Coach in selbständiger Praxis Bernhard Winkler, Institut für Weiterbildung e. V. Hamburg Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Die vorherige Teilnahme an den Modulen A, B und C ist Voraussetzung. Kosten: Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 1.470,30 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr LX bis im Bildungszentrum Lohr Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Verwaltungsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. Für weitere Informationen zum Seminar wendet euch bitte an: lena.sitzius@igmetall.de Tel

21 19 Modulreihe

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23 Seminare der Böckler-Stiftung

24 Seminare der Böckler-Stiftung Jahresabschluss: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Aufsichtsrat? Die Behandlung des Jahres- und Konzernabschlusses in Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss In Deutschland obliegt die Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss grundsätzlich dem gesamten Aufsichtsrat. Ein zusätzlicher Ausschuss des Aufsichtsrats (Prüfungsausschuss) kann aber zur Verbesserung der Aufsichtsratseffektivität beitragen. Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften sollen gar gemäß Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex einen Prüfungsausschuss bilden. Es stellt sich die Frage, wie die Arbeit des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses organisiert werden soll, damit einerseits die Pflichten des Aufsichtsrats nicht verwischt werden, andererseits der Aufsichtsrat bei der Prüfung des Jahresabschlusses auch tatsächlich durch den Prüfungsausschuss unterstützt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu klären, wie die Beziehungen zwischen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss zu gestalten sind, wie die Aufgabenteilung aussehen kann und welche sonstigen Bedingungen bei der Prüfung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden müssen bzw. sollten. Inhaltliche Schwerpunkte: Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss Auftragserteilung an den Abschlussprüfer Kommunikation mit dem Abschlussprüfer Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Vorgehen bei der Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS Überblick über die Jahresabschlussanalyse > 22

25 Seminare der Böckler-Stiftung Jahresabschluss: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Aufsichtsrat? Referent: WP/StB Arno Prangenberg, Geschäftsführung Korthäuer und Partner GmbH, Essen, sowie Mitglied des Aufsichtsrats und stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fraport AG Tagungsleitung: Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 15./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Jahresabschluss Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 23

26 Seminare der Böckler-Stiftung Jahresabschluss: Wie analysiere ich ihn kritisch? Schritte zur eigenständigen Analyse und Klärung komplexer Bilanzierungsfragen Die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses gehört zu den zentralen Aufgaben im Arbeitsalltag eines Aufsichtsrates. Dies beinhaltet die Pflicht, den Abschluss in Kooperation mit dem Abschlussprüfer auf eine gesetzeskonforme und zweckmäßige Darstellung der wirtschaftlichen Lage zu prüfen. Doch auch über diese konkrete Pflicht hinaus ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Unternehmenszahlen wichtig für eine effiziente Überwachungstätigkeit: Der Jahres- bzw. der Konzernabschluss stellt ein zentrales Kommunikationsmittel des Unternehmens nach außen dar und fasst die wesentlichen wirtschaftlichen Sachverhalte eines Geschäftsjahres in kompakter Form zusammen. Im Rahmen dieser Tagung soll Aufsichtsräten eine Hilfestellung zur zielgerichteten und kritischen Arbeit mit den Jahres- und Konzernabschlussunterlagen an die Hand gegeben werden. Im Vordergrund stehen die Vermittlung eines geschärften Blickes auf zentrale Aussagen der Abschlüsse, erste Schritte einer kritischen Analyse und das Aufdecken möglicher Unklarheiten. Zugleich sollen auch die Grenzen der Aussagekraft vergangenheitsorientierter Finanzberichte deutlich gemacht werden. Inhaltliche Schwerpunkte: Grundlegender Aufbau von Jahres- und Konzernabschlüssen: Wo finde ich welche Information? Bilanzlogik : Wie hängen Bilanz, GuV und Kapitalflussrechnung zusammen? Wie stellen sich einzelne Geschäftsvorfälle in den Berichten dar? Abgrenzung: Was finde ich im Jahresabschluss, was im Konzernabschluss? Ausgewählte Bilanzierungsfragen nach HGB und IFRS: z. B. Rückstellungen (speziell Pensionsrückstellungen), latente Steuern, Geschäfts- und Firmenwert Grenzen der Aussagekraft: Ziele und Methoden von Bilanzpolitik? Kennzahlenanalyse: Wichtige Kennzahlen ermitteln und kritisch bewerten Strukturiertes Vorgehen: sinnvolle Schritte zur effizienten Arbeit mit dem Abschluss > 24

27 Seminare der Böckler-Stiftung Jahresabschluss: Wie analysiere ich ihn kritisch? Referenten: Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Tagungsleitung: Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Die Kosten der Teilnahme und der Verpflegung trägt die Hans-Böckler-Stiftung. Die Fahrtkosten und etwaige Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Termin und Veranstaltungsort: 08./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Umgang mit Bilanzen Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 25

28 Seminare der Böckler-Stiftung Risikomanagement: Wie beugen Unternehmen bestandsgefährdenden Risiken vor? Aufbau und Instrumente von Risikomanagementsystemen und die Pflichten des Aufsichtsrates Für Aktiengesellschaften besteht schon länger eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Überwachungssystems, mit dessen Hilfe bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden sollen. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat noch einmal klargestellt, dass der Aufsichtsrat die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems überwachen muss. Zahlreiche Unternehmensskandale und zuletzt die weltweite Finanzmarktkrise werfen jedoch grundsätzliche Fragen auf. Inhaltliche Schwerpunkte: Wie werden Risiken im Unternehmen erfasst, gesteuert und kontrolliert? Wie funktioniert die Absicherung von Risiken, z. B. mit Hilfe von Derivaten? Wie kann der Aufsichtsrat die Funktionsfähigkeit eines Risikomanagementsystems überwachen? Wie sieht die Praxis der in- und externen Risikoberichterstattung aus? Welche Schwächen haben Risikomanagementsysteme und was bedeutet das für die Arbeit des Aufsichtsrats? Wo sollte das Risikomanagement über die gesetzlichen Mindestvorgaben des AktG hinausgehen? Im Rahmen dieser Fachtagung haben Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, sich mit diesen Fragen praxisorientiert auseinanderzusetzen. Vertieft behandelt wird das Thema Derivate als ein immer wichtigeres Instrument der Risikoabsicherung. Anhand von Beispielen werden wir zeigen, welche Arten solcher Finanzinstrumente es gibt und wie sie funktionieren. Außerdem wird ihre bilanzielle Behandlung im Jahresabschluss erläutert. Einen weiteren Schwerpunkt soll die Früherkennung und Steuerung strategischer Unternehmensrisiken bilden. > 26

29 Seminare der Böckler-Stiftung Risikomanagement: Wie beugen Unternehmen bestandsgefährdenden Risiken vor? Referenten: WP/StB Achim Sollanek, Geschäftsführung Korthäuer und Partner GmbH Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Dr. Sebastian Sick, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht Tagungsleitung: Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Die Kosten der Teilnahme und der Verpflegung trägt die Hans-Böckler-Stiftung. Die Fahrtkosten und etwaige Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Termin und Veranstaltungsort: 22. bis in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Risikomanagement Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 27

30 Seminare der Böckler-Stiftung Unternehmensfinanzierung: Ist mein Unternehmen stabil und nachhaltig finanziert? Praktisches Wissen zu Chancen und Risiken in der Unternehmensfinanzierung Oft ist erst die Kündigung des Betriebsmittelkredites durch die Hausbank oder der Einstieg von Private Equity Fonds Anlass für den Aufsichtsrat, sich intensiver mit der Finanzierung seines Unternehmens zu beschäftigen. Plötzlich stehen Begriffe wie PIK-Note, Financial Covenants oder Leveraged finance im Raum. Da Fehlentscheidungen bei der Unternehmensfinanzierung erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und die Arbeitsplätze eines Unternehmens haben können, sollten sich auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat regelmäßig mit Fragen der Unternehmensfinanzierung auseinandersetzen: Aus welchen Quellen finanziert das Unternehmen sein Geschäft? Woher kommt das Kapital für die neue Maschine? Welche Finanzierungsstrategien, -instrumente und -alternativen stehen dem Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung? Und was kostet das alles eigentlich? An zahlreichen Praxisbeispielen veranschaulicht, unterstützen wir die Seminarteilnehmer, wesentliche Finanzierungsentscheidungen im Unternehmen selbständig zu beurteilen, kritisch zu hinterfragen und ggf. eigene Alternativen zu entwickeln. Inhaltliche Schwerpunkte: Einführung in die Unternehmensfinanzierung Besonderheiten der Finanzierung in Deutschland Kennziffern der Finanzwirtschaft Hebeln von Renditen: der Leverage-Effekt Was kostet eine Finanzierung? Fremdfinanzierung von Unternehmen, u. a. Einfach und effektiv: der Lieferantenkredit Vom Rating hängt es ab: Corporate Bonds Der Klassiker: das Bankdarlehen oder doch nicht mehr so klassisch? Financial Covenants und Risikofrüherkennung Ruiniertes Image: Asset-Backed-Securities Eigenfinanzierung von Unternehmen, u. a. Eine vergessene Alternative: die Selbstfinanzierung Die Aktie und ihr Rückkauf Mezzanine-Finanzierung: Nicht Fisch, nicht Fleisch? Finanzinvestoren: Partnerschaft oder Konflikt? > 28

31 Seminare der Böckler-Stiftung Unternehmensfinanzierung: Ist mein Unternehmen stabil und nachhaltig finanziert? Referent: Markus Sendel-Müller, Info-Institut, Saarbrücken Tagungsleitung: Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 13./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Finanzierung Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 29

32 Seminare der Böckler-Stiftung Betriebliche Altersversorgung: Welche Entwicklungen und Risiken sind ein Thema für den Aufsichtsrat? Aktuelles Praxiswissen für Aufsichtsräte Das Seminar setzt sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung auseinander. Niedrigzinsphase, wirtschaftliche Krisen, Unternehmensverkäufe und Übernahmen haben oft unmittelbare Auswirkungen auf die Betriebsrente, wenn die Geschäftsführung die Pensionspläne zulasten der Beschäftigten anpasst, um Kosten zu sparen. Neu ins Unternehmen eintretende Beschäftigte kommen oft gar nicht mehr in den Genuss einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge. Im Rahmen des Seminars werden wir uns daher mit den hier typischen Maßnahmen des Arbeitgebers auseinandersetzen und Strategien entwickeln, die Aufsichtsräte zum Schutz von Beschäftigteninteressen dagegensetzen können. Ein weiteres Beispiel ist der Trend zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger, wie Contractual Trust Arrangements (CTA) oder Pensionsfonds. In dem Seminar gehen wir der Frage nach, wie solche Modelle strukturiert sind und welche Risiken daraus für die Beschäftigten entstehen können. Außerdem werden wir uns auch hier mit den Einflussmöglichkeiten der Mitbestimmung auseinandersetzen. Einen dritten Schwerpunkt des Seminars bildet die Auswirkung von Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, HGB) auf den Ausweis von Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss. Hier geht es darum, Aufsichtsräte vor allem für die bilanzfeststellende Sitzung fit zu machen. > 30

33 Seminare der Böckler-Stiftung Betriebliche Altersversorgung: Welche Entwicklungen und Risiken sind ein Thema für den Aufsichtsrat? Referenten: Hans Riegel, forba Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen, Berlin Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Tagungsleitung: Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Die Kosten der Teilnahme und der Verpflegung trägt die Hans-Böckler-Stiftung. Die Fahrtkosten und etwaige Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Termin und Veranstaltungsort: 02./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Betriebliche Altersversorgung Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 31

34 Seminare der Böckler-Stiftung Unternehmensstrategie: Wie kann der Aufsichtsrat Einfluss auf die Strategie nehmen? Grundlagen zur Entstehung von Strategien Der Aufsichtsrat soll das Unternehmen nicht nur rückwärtsgewandt überwachen, sondern auch vorausschauend agieren. Eine auf kurze Sicht angelegte Unternehmensplanung genügt diesem Anspruch offenbar nicht. Vielmehr rücken langfristige Entscheidungen zu Produktentwicklungen, Investitionsplänen, Marktzugängen u. Ä. in den Vordergrund. Von entscheidender Bedeutung sind aber auch die Festlegung eines stimmigen übergreifenden Unternehmenskonzepts und dessen regelmäßige Überprüfung auf Angemessenheit. Das Seminar der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema Unternehmensstrategie vermittelt die Grundlagen der Bedeutung einer Strategie, den Entstehungsprozess, die strategische Zielplanung und die strategische Analyse. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Strategieüberwachung aus der Sicht des Aufsichtsrats. Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen sollen die Aufsichtsratsmitglieder bei dieser Veranstaltung eine Handlungsorientierung erhalten, welche strategischen Fragen im Aufsichtsrat thematisiert werden sollten. Veranschaulicht werden diese Aspekte u. a. durch eine Fallstudie. > 32

35 Seminare der Böckler-Stiftung Unternehmensstrategie: Wie kann der Aufsichtsrat Einfluss auf die Strategie nehmen? Referenten: Prof. Dr. Marc Eulerich, Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Martin K. Welge, Professor Welge & Company, Herdecke Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Tagungsleitung: Dr. Sebastian Campagna, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 14./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Unternehmensstrategie Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 33

36 Seminare der Böckler-Stiftung Fusionen und Übernahmen: Wie managen Unternehmen M&A-Transaktionen? Aufgaben, Chancen und Risiken des Aufsichtsrats Nicht erst seit der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone oder dem Zusammenschluss von Daimler und Chrysler gehören Unternehmenskäufe und Fusionen auch in Deutschland zu den typischen strategischen Unternehmensentscheidungen und zu den mitbestimmungspflichtigen Geschäften des Aufsichtsrats. Zwar werden sie meist durch den Vorstand angestoßen und verwirklicht, aber der Aufsichtsrat muss die strategische Planung, Durchführung und Steuerung kritisch bewerten und begleiten. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlich nachgewiesenen hohen Misserfolgsquoten vieler Unternehmenszusammenschlüsse gehört im Extremfall sogar die Ablehnung einer geplanten Transaktion zu den Aufgaben des Aufsichtsrates. Diese Tagung gibt einen Überblick über die Aufgaben von Aufsichtsräten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen. Anhand von öffentlich bekannten Beispielen wird gezeigt, welche strategischen Absichten hinter solchen Transaktionen stehen, wie der M&A-Prozess in der Praxis abläuft und welche Faktoren die Post-Merger-Integration der Unternehmen zum Erfolg werden lassen. Die Teilnehmer erlernen darüber hinaus die wichtigsten Instrumente zur strategischen Bewertung von M&A-Transaktionen und können im Dialog mit den Referenten konkrete Handlungsempfehlungen für die eigene Aufsichtsratstätigkeit entwickeln. > 34

37 Seminare der Böckler-Stiftung Fusionen und Übernahmen: Wie managen Unternehmen M&A-Transaktionen? Referenten: Prof. Dr. Marc Eulerich, Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Martin Welge, Universität Dortmund Tagungsleitung: Dr. Oliver Emons, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 10./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar M&A Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 35

38 Seminare der Böckler-Stiftung Makroökonomie: Wie beeinflusst die Konjunktur mein Unternehmen? Kritischer Umgang mit volkswirtschaftlichen Daten im Aufsichtsrat Die strategische Ausrichtung von Unternehmen wird im Exportland Deutschland nicht nur durch die Binnenkonjunktur, sondern maßgeblich auch durch die volkswirtschaftliche Entwicklung verschiedener Weltregionen beeinflusst. Eine kritische Auseinandersetzung mit Entscheidungen wie Markteintritten oder Verlagerungen von Produktionsstandorten kann sich daher nie ausschließlich auf die Betrachtung des betriebswirtschaftlichen Innenlebens eines Unternehmens beschränken. Die Entwicklung der nationalen und weltweiten Konjunktur beeinflusst zu jeder Zeit die Stabilität von Unternehmen, den Erfolg von Geschäftsmodellen und die Sicherheit von Arbeitsplätzen. Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten sehen sich in ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion gegenüber dem Management also zwangsläufig mit einer Vielzahl volkswirtschaftlicher Fragen konfrontiert: Inhaltliche Schwerpunkte: Welche Risiken bestehen für die konjunkturelle Entwicklung? Was bedeutet die Euro-Schuldenkrise für mein Unternehmen am Standort Deutschland? Welche Absatzmärkte und Produktionsstandorte werden in Zukunft wichtig für uns sein? Was ist unter der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes zu verstehen? Wie verändern sich die Rahmenbedingungen unserer Finanzierung? Wie beeinflussen wirtschaftspolitische Entscheidungen das wirtschaftliche Umfeld? Das Seminar Makroökonomie: Wie beeinflusst die Konjunktur mein Unternehmen? wird in Kooperation mit dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) durchgeführt und soll Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge näherbringen. Es sollen aktuelle Entwicklungen besprochen werden, deren Auswirkungen sich früher oder später in der Unternehmenswelt niederschlagen. Auf diesem Weg sollen Anregungen gegeben werden, wie Annahmen des Managements zu volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen gezielt hinterfragt und diskutiert werden können. > 36

39 Seminare der Böckler-Stiftung Makroökonomie: Wie beeinflusst die Konjunktur mein Unternehmen? Referenten: Peter Hohlfeld, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Dr. Thomas Theobald, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Finanzmärkte und Konjunktur Andrew Watt, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilungsleitung Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung Tagungsleitung: Alexander Sekanina, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 27./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Makroökonomie Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 37

40 Seminare der Böckler-Stiftung Haftung: Welches Risiko übernehme ich? Wie Aufsichtsräte Konflikte mit dem Gesetz vermeiden können Die beste Haftungsvermeidung ist eine sorgfältige, gewissenhafte Aufsichtsratsarbeit. Diese ist auch Grundlage einer wirksamen Interessenvertretung als Arbeitnehmervertreter. Dennoch rückt die Frage der zivil- sowie strafrechtlichen Haftung für Pflichtverstöße von Vorständen und Aufsichtsräten immer stärker in den Fokus. Auch Aufsichtsräte müssen sich zuweilen für ihr Verhalten im Kontrollgremium vor Gericht verantworten. So haben die Fälle zugenommen, bei denen Aktionäre und Insolvenzverwalter eher an die Haftung der Organe denken und nach gerichtlichen Wegen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen suchen. Haftpflichtversicherungen für Organmitglieder (D&O-Versicherungen) werden entsprechend nachgefragt. Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen Aufsichtsräte von der Staatsanwaltschaft Post erhalten. Inhaltliche Schwerpunkte: Die eintägige Veranstaltung vermittelt einen Überblick über die haftungsrechtlichen Risiken unter Bezug auf die aktienrechtliche Ausgangssituation. Dabei werden Leitlinien für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgezeigt, um das Risiko zu minimieren. Auf ihre haftungsrechtlichen Risiken hin werden untersucht Aktienrechtliche Mitwirkungspflichten Sorgfaltsmaßstab und Ermessensentscheidungen des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten im Kollegialorgan Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsratsmitglieds Umgang mit strafrechtlichen Ermittlungen > 38

41 Seminare der Böckler-Stiftung Haftung: Welches Risiko übernehme ich? Referenten: Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Heribert Waider, SHSG Rechtsanwälte, Düsseldorf Tagungsleitung: Dr. Sebastian Sick, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Haftung Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 39

42 Seminare der Böckler-Stiftung Von Compliance zum Wertemanagement: Braucht Compliance Mitbestimmung? Die Rolle der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, wenn ein Compliance Management System erfolgreich sein soll Kaum ein Unternehmen, das kein Compliance Management System (CMS) unterhält. Die Compliance -Mechanismen, die Rechts- und Regelverstöße verhindern sollen, tragen wesentlich zur Vermeidung von Haftungsfällen in Unternehmen bei. Daher sind auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gefordert, sich mit der praktischen Umsetzung und Wirksamkeit von CMS in Unternehmen zu beschäftigen. Ein CMS wird nur nachhaltig und widerspruchsfrei sein, wenn die Arbeitnehmer und ihre Vertreter in Betriebs- und Aufsichtsräten als wertvolle Unterstützer und Partner eingebunden werden. Ohne ein gemeinsames und von allen Stakeholdern getragenes Werteverständnis kann es keine wirksame Compliance geben. Das Seminar befasst sich mit zwei zentralen Fragen: Zum einen wird Compliance als ein Beitrag zur Haftungsvermeidung thematisiert. Dabei werden exemplarisch der Aufbau eines Compliance-Systems sowie Rolle und Pflichten des Aufsichtsrats in diesem aufgezeigt. Zum anderen wird die Bedeutung des Wertemanagements für ein wirksames CMS aufgegriffen, wobei insbesondere auf die Notwendigkeit einer mitbestimmten Personalarbeit eingegangen wird. Inhaltliche Schwerpunkte: Der Begriff Compliance und dessen Bedeutung für den Aufsichtsrat Aufbau eines Compliance-Systems in der Praxis Die Rolle und Bedeutung eines Wertemanagements innerhalb eines CMS Wie ein CMS zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beitragen kann > 40

43 Seminare der Böckler-Stiftung Von Compliance zum Wertemanagement: Braucht Compliance Mitbestimmung? Referenten: Prof. Dr. Stephan Grüninger, Direktor des Konstanz Institut für Corporate Governance (KICG) an der HTWG Konstanz Meinhard Remberg, Generalbevollmächtigter der SMS GmbH Jan-Paul Giertz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Betriebliches Personal- und Sozialwesen Dr. Lasse Pütz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht Tagungsleitung: Dr. Lasse Pütz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Compliance Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 41

44 Seminare der Böckler-Stiftung Personalstrategie: Wie gehen Unternehmen mit dem zentralen Wettbewerbsfaktor Personal um? Strategisches Personalmanagement als Gestaltungsfeld des Aufsichtsrates Personalfragen werden in Tagungen für Aufsichtsratsmitglieder nur selten und oft als Unterthema der Corporate Social Responsibility (CSR) behandelt. Die Personalstrategie und ihre Umsetzung können allerdings im Umfeld einer dynamischen Wissensgesellschaft entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sein. Gleichzeitig bestimmen die Personalstrategien auch die Chancen und Risiken, die sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben. Die Auseinandersetzung mit der Personalstrategie und die vielfältigen Wege ihrer Beeinflussung sind für die Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten deshalb von herausragender Bedeutung. Inhaltliche Schwerpunkte: Strategisches Personalmanagement: Definitionen, Prozesse, Bezugsrahmen Position des HR im Strategieportfolio eines weltweit agierenden Unternehmens Aufsichtsrat und Arbeitsdirektor: Das Zusammenspiel der Mitbestimmungsebenen Wirkungen des Strategischen Personalmanagements in Theorie und Praxis Fallstudien zur Praxis der Personalberichterstattung und der unternehmerischen Personalstrategien Die richtigen Fragen stellen Kritische Analyse eines Personalberichts in Arbeitsgruppen Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrates, Ansatzpunkte im Geschäfts-, Personal-, Lage- und im Risikobericht, Einfluss auf die Strategie von der Plausibilitätsprüfung bis zur Entwicklung eigener Vorschläge > 42

45 Seminare der Böckler-Stiftung Personalstrategie: Wie gehen Unternehmen mit dem zentralen Wettbewerbsfaktor Personal um? Referenten: Dr. Judith Beile, Wilke, Maack und Partner, Hamburg N.N., Arbeitsdirektor Prof. Dr. Wolfgang Elšik, Wirtschaftsuniversität Wien Jan-Paul Giertz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Betriebliches Personal- und Sozialwesen Tagungsleitung: Jan-Paul Giertz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Betriebliches Personal- und Sozialwesen Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Eine Anreisebeschreibung wird mit der Teilnahmebestätigung zugesandt. Termin und Veranstaltungsort: 20./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Personalstrategie Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 43

46 Seminare der Böckler-Stiftung Innovationen und Mitbestimmung: Wie können Innovationen beteiligungsorientiert entwickelt und umgesetzt werden? Worauf Aufsichtsräte achten müssen Innovation ein mittlerweile strapazierter und im Grunde unscharfer Begriff für verschiedene Modernisierungsprozesse. Innovationen können die ökonomische Leistungsfähigkeit eines Unternehmens steigern, Lösungen für den Klimawandel bieten, aber auch für bessere Arbeitsbedingungen in den Betrieben sorgen. So vielfältig wie Innovationen selbst, so vielfältig sind ihre Effekte. Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen gehen oft mit organisatorischen Veränderungen einher oder haben Umstrukturierungen des gesamten Geschäftsmodells zur Folge. Das kooperative Mitbestimmungsmodell in Deutschland hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Industrie eine ausreichende Flexibilität und vor allem Innovation hat, Krisen gut bewältigen zu können. Der Aufsichtsrat kann dazu beitragen, dass Innovationen beteiligungsorientiert entwickelt und umgesetzt werden. Innovationen ermöglichen den Erhalt von Wettbewerbsstärke und guter Arbeit. Sie sind auf die Zukunft gerichtet und somit ein Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Aus diesem Grund muss der Aufsichtsrat konkret prüfen, inwiefern innovative Ideen gefördert werden, wie Entscheidungsprozesse im Hinblick auf Innovationen gestaltet sind und ob innovatorische Kräfte im Unternehmen überhaupt wirksam werden. Inhaltliche Schwerpunkte: Welche Arten von Innovationen gibt es? Wo können Innovationen entstehen? Was sind positive und negative Effekte von Innovationen? Innovation und Aufsichtsräte? Handlungsmöglichkeiten! Nachhaltigkeit von Innovationsprozessen? Analyse der Unternehmensstrategie vor dem Hintergrund aktueller Trends: Wie erfolgt der Zugang zu (wissenschaftlichen) Informationen bzgl. aktueller Branchentrends (z. B. Mobilität, neue Konsummuster, Verlagerungen ins Ausland) und technologische Entwicklungen (z. B. Einsatz von Social Media, Cyber-Physical Systems)? Fallbeispiel für erfolgreiche gemeinsam gestaltete Innovationsprozesse Möglichkeiten, Innovationsbarrieren zu erkennen und zu überwinden Konzepte für die Entwicklung von Innovationsprozessen > 44

47 Seminare der Böckler-Stiftung Innovationen und Mitbestimmung: Wie können Innovationen beteiligungsorientiert entwickelt und umgesetzt werden? Referenten: Dr. Melanie Frerichs, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Mitbestimmung und Gute Arbeit Dr. Oliver Emons, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Tagungsleitung: Dr. Oliver Emons, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Termin und Veranstaltungsort: 23./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Innovationen Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 45

48 Seminare der Böckler-Stiftung Das nachhaltige Unternehmen: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Aufsichtsrat? Messbarkeit und Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen Das Thema Nachhaltigkeit hat in der gesellschaftlichen Diskussion und in der Außendarstellung von Unternehmen in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Darunter fallen soziale, ökonomische und ökologische Aspekte des Wirtschaftens. Die negativen Folgen der Finanzkrise für Wirtschaft und Beschäftigte und die ökologischen Entwicklungen machen deutlich, wie wichtig Transparenz und verantwortliches Handeln in Zeiten der Globalisierung sind. Diese Fachtagung richtet sich an Aufsichtsratsmitglieder, die einen Einstieg in das Thema Nachhaltigkeit suchen, Erfahrungen austauschen und Handlungsmöglichkeiten diskutieren möchten. Inhaltliche Schwerpunkte: Welche Konzepte zur Erfassung von Nachhaltigkeit gibt es? Wo finden sich in der bisherigen Unternehmensberichterstattung Hinweise zur Bewertung von Nachhaltigkeit? Was für eine Rolle spielt eine Nachhaltigkeitsberichterstattung und wie bewertet man diese Berichterstattung? Wie bewertet man die Bemühungen von Unternehmen hinsichtlich des Themas Nachhaltigkeit? Was sind Nachhaltigkeitsratings und inwieweit sind diese verlässlich? Wo finden sich Handlungsfelder für Aufsichtsräte? Weiterhin widmen wir uns in dem Seminar der sogenannten CSR-Richtlinie. Die Europäische Kommission verpflichtet ab 2017 große Unternehmen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen. > 46

49 Seminare der Böckler-Stiftung Das nachhaltige Unternehmen: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Aufsichtsrat? Referenten: Dr. Judith Beile, Wilke, Maack und Partner, Hamburg Dr. Katrin Vitols, Wilke, Maack und Partner, Hamburg Dr. Oliver Emons, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Tagungsleitung: Dr. Oliver Emons, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 21./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Das nachhaltige Unternehmen Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat 47

50 Seminare der Böckler-Stiftung Europäisches Gesellschaftsrecht: Was bedeuten die aktuellen Reformen für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten? Chancen und Risiken für die Arbeitnehmerbeteiligung in Europa Im Zuge der europäischen Integration gewinnt das europäische Gesellschaftsrecht immer mehr an Bedeutung für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten. Es geht darum, die sogenannte Freizügigkeit von Unternehmen im ganzen europäischen Wirtschaftsraum zu sichern: Neben der Bereitstellung europäischer Rechtsformen wie der europäischen Aktiengesellschaft (SE) sollen beispielsweise Sitzverlegungen, Fusionen und Übernahmeangebote über die Grenzen hinweg erleichtert werden. Zum Teil entsteht ein Parallelmodell zu den nationalen Systemen. Die aktuellen Reformen haben Auswirkungen auf die Unternehmensführung und auf die Unternehmensmitbestimmung. Erstens steht oft das Fortbestehen der existierenden Arbeitnehmerbeteiligung auf dem Prüfstand; zweitens werden Arbeitnehmervertreter dazu aufgerufen, sich im Aufsichts- oder Verwaltungsrat mit möglichen Veränderungen zu befassen und darüber hinaus auch als Betriebsräte im Rahmen der Unterrichtung und Anhörung auf europäischer und nationaler Ebene dazu Stellung zu beziehen. In dieser internationalen Fachtagung haben Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aus verschiedenen Ländern Gelegenheit, sich mit diesen Herausforderungen auseinanderzusetzen. Es werden Kenntnisse über aktuelle und zukünftige Entwicklungen vermittelt und Verhandlungsmöglichkeiten erörtert. Inhaltliche Schwerpunkte: Die Zielsetzung und Logik des europäischen Gesellschaftsrechts Europäische Rechtsformen und grenzüberschreitende Instrumente Mögliche Auswirkungen auf die Unternehmensmitbestimmung auf nationaler und europäischer Ebene Handlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmervertretungen > 48

51 Seminare der Böckler-Stiftung Europäisches Gesellschaftsrecht: Was bedeuten die aktuellen Reformen für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten? Referenten: Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft Tagungsleitung: Dr. Aline Hoffmann, ETUI, Europäisches Kompetenzzentrum für Mitbestimmung Dr. Sebastian Sick, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht Veranstalter: Europäisches Gewerkschaftsinstitut ETUI / Hans-Böckler-Stiftung Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder aus verschiedenen europäischen Ländern Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. Termin und Veranstaltungsort: 27./ in Brüssel Anmeldung: über Aline Hoffmann: ahoffmann@etui.org Stichwort: ETUI/HBS-Seminar Europäisches Gesellschaftsrecht Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung: Dr. Sebastian Sick, sebastian-sick@boeckler.de 49

52 Seminare der Böckler-Stiftung Szenarien: Welche Zukünfte gibt es für die Mitbestimmung 2035? Bessere Entscheidungen treffen mit Hilfe von Szenarien Da keiner weiß, wie die Arbeit der Zukunft genau aussehen wird, haben wir als Akteurinnen und Akteure der Mitbestimmung die Verpflichtung, wesentliche Entscheidungen im Unternehmen gut und vorausschauend vorzubereiten. Denn wir wissen, dass mit ihnen oft genug einschneidende Zukunftsfolgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden sind. Dieses Seminar lädt Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte dazu ein, mit Unterstützung einer neuen Arbeitsmethode handlungs- und entscheidungssicherer bei zukunftsrelevanten Entscheidungen zu werden. Szenarien können die Zukunft zwar nicht voraussagen, sie können uns aber helfen, besser mit den damit verbundenen Unsicherheiten umzugehen. Wir werden sicherer in der Einschätzung, wie sich Entscheidungen von heute auf die Arbeit und das Leben von morgen auswirken können. Oder um es mit den Worten von Louis Pasteur zu sagen: Das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist. Wir selbst haben uns als Expertinnen und Experten für Mitbestimmungsförderung einem Szenario-Prozess unterworfen und dabei je nach gesellschaftlichem Entwicklungspfad vier Szenarien für die Mitbestimmung 2035 ausgelotet: WETTBEWERB, VERANTWORTUNG, FAIRNESS und KAMPF. Inhaltliche Schwerpunkte: (Szenarien zur Diskussion) Wie würden sich die Entwicklungen, die in den verschiedenen Szenarien beschrieben werden, auf unser Mitbestimmungshandeln auswirken, wenn es beispielsweise um Investitionsentscheidungen, Umstrukturierungen oder die Bestellung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern geht? Wo liegen die Risiken, aber auch die Chancen für unser Mitbestimmungshandeln in Gewerkschaften, Betriebs- und Aufsichtsräten, wenn sich das Umfeld für Beteiligung und Mitbestimmung verändert? Wie müssen wir unsere Mitbestimmungswerkzeuge nachschärfen oder neu aufstellen? Wie können wir über die Mitbestimmung zu besseren Erwartungen und Sicherheiten für Gute Arbeit in lebenswerten Umwelten beitragen? Was können wir tun, um durch unser Mitbestimmungshandeln Unternehmen nachhaltiger für Beschäftigung und Standorte zu machen? Das Seminar bietet Raum für einen intensiven Dialog zwischen den Teilnehmenden. Denn es sind gerade die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Einschätzungen, die zu einem fruchtbaren Austausch und einer Erweiterung der eigenen Perspektive führen. > 50

53 Seminare der Böckler-Stiftung Szenarien: Welche Zukünfte gibt es für die Mitbestimmung 2035? Referenten: Sascha Meinert, Institut für prospektive Analysen Dr. Norbert Kluge, Hans-Böckler-Stiftung, Abteilungsleitung Mitbestimmungsförderung Michael Stollt, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Mitbestimmungsportal Tagungsleitung: Michael Stollt, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Mitbestimmungsportal Teilnehmer: Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Termin und Veranstaltungsort: 18./ in Düsseldorf Anmeldung: Stichwort: Böckler-Seminar Mitbestimmung 2035 Bei Anmeldung bitte angeben: Name des Unternehmens der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Rechtsform des Unternehmens Börsennotierung Drittelbeteiligter oder paritätisch besetzter Aufsichtsrat Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss 51

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55 Unternehmens- und Konzerntagungen

56 Unternehmens- und Konzerntagungen Unternehmens- und Konzerntagungen von Arbeitnehmervertretern bzw. Arbeitnehmerbänken in Unternehmen und Konzernen Neben der individuellen Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen kann es in der Praxis außerdem sinnvoll sein, die Arbeitnehmervertreter eines Unternehmens oder Konzerns im Rahmen einer Tagung gemeinsam zu qualifizieren. Gerade nach einer Neuwahl mit neuen Vertretern können in diesem Rahmen auch erste Verabredungen über die Arbeitsweise bzw. zu bearbeitende Themenstellungen entwickelt werden. Das Ressort Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung berät bei der Entwicklung unternehmensspezifischer Seminarangebote und unterstützt die Aufsichtsratsmitglieder bei der Durchführung der gemeinsamen Qualifikationsmaßnahmen. Es kann sich dabei sowohl um einzelne Qualifikationsmaßnahmen und/oder auch um ein längerfristig angelegtes Qualifikationsprogramm handeln, das auch auf die einzelnen Rollen im Aufsichtsrat zugeschnitten wird. Ausdrücklich erwünscht und erforderlich ist die Einbeziehung der jeweiligen GBR bzw. KBR und die Einbeziehung der Unternehmensbeauftragten der IG Metall sowie von Fachleuten und Verantwortlichen der jeweiligen Unternehmen bzw. Konzerne. Absprachen über die thematischen Schwerpunkte, Termine u. a. sollten frühstmöglich mit dem Ressort Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung erfolgen. Auch Fragen der Finanzierung der Tagungen müssen im Vorfeld abgeklärt werden. Themen für Unternehmens- und Konzerntagungen ergeben sich in der Regel aus der konkreten Entwicklung des jeweiligen Unternehmens/Konzerns. Häufig wiederkehrende Schwerpunktsetzungen in den Tagungen der letzten Jahre waren: Jahresabschlüsse und deren Bedeutung für Arbeitnehmervertreter Corporate Governance Kodex und Bewertung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und die Auswirkung auf die Arbeit des Aufsichtsrats Wirtschaftsprüfung und Einbeziehung der Wirtschaftsprüfer Unternehmensentwicklung / Unternehmensstrategie Unternehmensplanung und Controlling Veränderung der Unternehmensstrukturen und Aufsichtsratstätigkeit Zielsetzung der eigenen Arbeit und Ansatzpunkte einer effizienteren Aufsichtsratsarbeit > 54

57 Unternehmens- und Konzerntagungen Unternehmens- und Konzerntagungen von Arbeitnehmervertretern bzw. Arbeitnehmerbänken in Unternehmen und Konzernen Das Ressort Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung möchte mit diesem Angebot einen handlungsbezogenen Beitrag leisten, um die Aufsichtsratsarbeit der Arbeitnehmervertreter und der Arbeitnehmerbänke zu verbessern und damit den Stellenwert der Aufsichtsratstätigkeit im Unternehmen/Konzern zielgerichtet zu fördern. Ansprechpartnerin für Tagungen/Workshops: Alexandra Schädler IG Metall Vorstand / Ressort Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung Tel alexandra.schaedler@igmetall.de 55

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59 Aufsichtsratswahlen

60 Aufsichtsratswahlen Wahlvorstandsschulung nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Dazu stehen alle fünf Jahre die Aufsichtsratswahlen an: Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld abstimmen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Erarbeitung der Grundlagen der Wählerliste und des passiven Wahlrechts. Wer wählen darf, wer wählbar ist und wie leitende Angestellte gegen andere Führungskräfte abzugrenzen sind, wird ausführlich erläutert. Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen, und gibt eine Übersicht über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände. Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmensspezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden. Inhaltliche Schwerpunkte: Gesetzliche Grundlagen im MitbestG und der Wahlordnung Wählen und zählen Zurechnung von Beschäftigten aus Tochtergesellschaften Unternehmensmitteilung und Bildung der Wahlvorstände Arbeit und Aufgaben(teilung) der Wahlvorstände Erstellung der Wählerliste Aktives und passives Wahlrecht Wahlausschreiben Einreichen von Wahlvorschlägen Durchführung der Wahl Feststellung des Wahlergebnisses und Abschlussarbeiten > 58

61 Aufsichtsratswahlen Wahlvorstandsschulung nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 Referentin: Julia Cuntz, IG Metall Bildungszentrum Berlin Pichelssee Teilnehmer: Wahlvorstände und Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Die Freistellung sowie Kostenübernahme erfolgen nach 37.6 BetrVG / 20 MitbestG. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 613,66 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: BO / im Bildungszentrum Berlin Pichelssee Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Verwaltungsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. 59

62 Aufsichtsratswahlen Wahlvorstandsschulung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Dazu stehen alle fünf Jahre die Aufsichtsratswahlen an: Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt darauf, die Grundlagen der Wählerliste und des passiven Wahlrechts zu erarbeiten. Wer wählen darf, wer wählbar ist und wie leitende Angestellte gegen andere Führungskräfte abzugrenzen sind, wird ausführlich erläutert. Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen, sowie eine Übersicht über Neuerungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände. Auf Anfrage können bei Bedarf auch unternehmensspezifische Wahlvorstandsschulungen angeboten werden. Auf Anfrage können bei Bedarf auch Seminare für einzelne Unternehmen durchgeführt werden. Inhaltliche Schwerpunkte: Gesetzliche Grundlagen im DrittelbG und der Wahlordnung Wählen und zählen Zurechnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Tochtergesellschaften Unternehmensmitteilung und Bildung der Wahlvorstände Arbeit und Aufgaben(teilung) zwischen den Wahlvorständen Erstellung der Wählerliste Aktives und passives Wahlrecht Wahlausschreiben Einreichung von Wahlvorschlägen Durchführung der Wahl Feststellung des Wahlergebnisses und Abschlussarbeiten > 60

63 Aufsichtsratswahlen Wahlvorstandsschulung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Referentin: Julia Cuntz, IG Metall Bildungszentrum Berlin Pichelssee Teilnehmer: Wahlvorstände und Aufsichtsratsmitglieder Kosten: Die Freistellung sowie Kostenübernahme erfolgen nach 37.6 BetrVG/ 20 MitbestG. Die Seminarkosten belaufen sich auf EUR 613,66 inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Termin und Veranstaltungsort: BS / im Bildungszentrum Berlin Pichelssee Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Verwaltungsstelle der IG Metall unter Angabe der Seminarnummer. 61

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65 Beratung

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