PV, SPEICHER UND SOLARKREDITE, FÖRDERPROGRAMME FÜR DIE WÄRMENUTZUNG

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1 PV, SPEICHER UND SOLARKREDITE, FÖRDERPROGRAMME FÜR DIE WÄRMENUTZUNG 9. Solartagung Rheinland-Pfalz Umwelt-Campus Birkenfeld Thorsten Henkes

2 ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ Stand: Februar 2013 Geschäftsführung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Zentralabteilung Verwaltung Veranstaltungsorganisation Europäische und internationale Zusammenarbeit Förderung Regionalbüros Kommunen, Unternehmen, Bildung Kommunen Unternehmen Bildung Netzwerke Netzwerke Erneuerbare Energien Windenergie Solarenergie Biomasse, Geothermie, Wasserkraft Netzwerke Energiewirtschaft und Energieeffizienz Energiewirtschaft Netze, Smart Grids, Mobilität Energierecht Gebäude

3 GLIEDERUNG» Förderprogramme für Photovoltaikanlagen» Förderprogramme für Stromspeicher» Förderprogramme für Solarthermie» Forschungsprogramm des Bundes

4 DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Eingeführt April 2000 als Marktanreizprogramm für EE Vorrangige Abnahme von EE-Strom Betreiber von EE-Anlagen bekommt über festgelegten Zeitraum (bei PV 20 Jahre) einen Vergütungssatz ( /kwh) EEG garantiert Investitionssicherheit für Investoren» Erfolgsgeschichte des EEG: In ca. 50 Staaten weltweit als Basis eigener Vergütungsmechanismen Anteil des EE-Stroms in Deutschland bei 25% in 2012 (6,4% in 2000) Quelle: Copyright: BMU / Bernd Müller

5 DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Brutto Systempreis PV-Anlage ( /kw p ) Brutto Systempreise PV-Aufdachanlagen Systempreise für Aufdachanlagen sind von 2006 bis 2012 um 66 % gefallen ,3% Systemkosten PV- Anlagen < 100 kw p -3,2% -25,6% Jahr -13,1% -23,5% Datenquelle: verändert nach BSW-Solar/EuPD Research

6 DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Brutto Systempreis PV-Anlage ( /kw p ) -5% -5% -8% -9% -13% -3% -13% -15% -29% atmender Deckel EEG-Vergütung ist seit 2006 bis heute um 67% gesunken Degression der EEG- Vergütungssätze Systemkosten PV- Anlagen < 100 kw p Jahr Datenquelle: verändert nach BSW-Solar/EuPD Research/ Bundesnetzagentur

7 DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Novellierung des EEG in 2012 Einführung eines atmenden Deckels um einen jährlichen Ausbaukorridor von 2,5 bis 3,5 GW p zu erreichen und eine Jahresendrally zu vermeiden Gesamtausbauziel: 52 GW p => erreicht 2020? keine Vergütung nach Erreichung des Gesamtausbauziels Juli 2013 ca. 35 GW p PV-Leistung in Deutschland installiert Ausbauziel erreicht in Durchschnittlicher jährlicher Zubau 5 bis 8 Jahren 2,5 bis 3,5 GW p 4 bis 5 Jahren 3,5 bis 4,5 GW p 3 bis 4 Jahren 4,5 bis 6 GW p 2,5 bis 3 Jahren 6 bis 7,5 GW p

8 DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Atmender Deckel Berechneter jährlicher Zubau [MW p ] Entwicklung der monatlichen Degression < ,5 % bis % bis ,5 % bis ,75 % bis % bis ,4 % bis ,8 % bis ,2 % bis ,5 % > ,8 %

9 DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Aktuelle Degressions- und Vergütungssätze Vergütungssätze einschließlich der Kalendermonate August, September und Oktober 2013: Inbetriebnahme Anlagen nach 32 Abs. 2 EEG (Dachanlagen) Anlagen nach 32 Abs. 1 EEG bis 10 KWp bis 40 kwp bis 1 MWp bis 10 MWp bis 10 MWp Degression 1,8% ab , , , , , Rundung 14,80 14,04 12,52 10,25 10,25 Degression 1,8% ab , , , , , Rundung 14,54 13,79 12,30 10,06 10,06 Degression 1,8% ab , , , , , Rundung 14,27 13,54 12,08 9,88 9,88 Quelle: Bundesnetzagentur

10 DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Novellierung des EEG in 2012 ab werden alle PV-Anlage ins Einspeisemanagement einbezogen In kritischen Situationen können PV-Anlagen vom Netzbetreiber abgeregelt werden ab müssen Einrichtungen für die Abregelung der Leistung bei allen Anlagen eingebaut werden Anlagen bis 30 kw p können alternativ ab 2013 ihre max. Wirkleistungseinspeisung ins Netz auf 70 % begrenzen Stromspitzen werden nicht eingespeist keine Entschädigung jährliche Verluste zwischen 1% und 3%

11 DAS ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ Begrenzung der Vergütung nach 33 Abs. 1 EEG auf 90% der Jahresstromproduktion» Vergütung der restlichen 10 % nur der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktpreises» Altanlagen mit Inbetriebnahme vor nicht betroffen von der Neuregelung» Anlagen in Betrieb genommen Regelung gilt erst ab Gilt nicht im Sonderfall: Inbetriebnahme , wenn Netzanschlussbegehren vor gestellt» Anlagen ab in Betrieb genommen Regelung gilt von Beginn an

12 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN STANDARD

13 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: STANDARD FÖRDERGEGENSTAND» Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Strom- bzw. kombinierten Strom-Wärme-Erzeugung z. B. Photovoltaik, Geothermie, Wind- und Wasserkraft, Biogas, Biomasse ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte» Gemeinnützige Organisationen» privatwirtschaftliche Unternehmen» Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung

14 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: STANDARD FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» gefördert wird die Errichtung, der Erwerb und die Erweiterung solcher Anlagen» Darlehen: max. 25 Mio. je Vorhaben» Zinssatz: ab 1,66% eff. Jahreszins (09/2013) ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KUMULIERBARKEIT» nicht möglich mit anderen KfW-Programmen» möglich mit anderen Fördermitteln

15 GLIEDERUNG» Förderprogramme für Photovoltaikanlagen» Förderprogramme für Stromspeicher» Förderprogramme für Solarthermie» Forschungsprogramm des Bundes

16 FÖRDERUNG EINER SOLARANLAGE MIT BATTERIESPEICHER KfW Erneuerbare Energien: Standard Programm Nr. 275» Fördergegenstand Für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher Zur Speichernachrüstung von PV-Anlagen, die nach dem in Betrieb gingen» Antragsberechtigte Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte Gemeinnützige Organisationen privatwirtschaftliche Unternehmen Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung Informationen unter:

17 FÖRDERUNG EINER SOLARANLAGE MIT BATTERIESPEICHER KfW Programm Nr. 275 (Seit )» Förderrate/ Förderhöhe Zinsgünstiger Kredit + Tilgungszuschuss» Zinssatz ab 1,66% eff. Jahreszins (09/2013)» Tilgungszuschuss 30% der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems Darlehen: bis zu 100% der Nettoinvestitionskosten Tilgungsfreie Anlaufjahre (1 bis max. 3) Laufzeit bis 20 Jahre» Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über Hausbank» Kumulierbarkeit nicht möglich mit anderen KfW-Programmen mit anderen Fördermitteln bis 2-fache Höhe des Tilgungszuschusses Informationen unter:

18 FÖRDERUNG EINER SOLARANLAGE MIT BATTERIESPEICHER KfW Programm Nr. 275 (Seit )» Förderanforderungen Die installierte Leistung der PV-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kwp nicht überschreiten Für jede PV-Anlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeichersysteme auf ein Batteriespeichersystem beschränkt Die geförderten Batteriespeichersysteme müssen sich auf dem Gebiet der BRD befinden und sind mindestens 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben» Von der Förderung ausgeschlossen sind: Eigenbauanlagen Prototypen Gebrauchte Anlagen Informationen unter:

19 FÖRDERUNG EINER SOLARANLAGE MIT BATTERIESPEICHER KfW Programm Nr. 275 (Seit )» Fördervoraussetzungen Maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt beträgt 60% der installierten Leistung» Dauerhafte Verpflichtung der Leistungsbegrenzung für die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage Wechselrichter der geförderten Systeme verfügen über» Geeignete elektronische und offene gelegte Schnittstelle zur Fernparamentierung» Geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung Für die Batterien des Speichersystems liegt eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 7 Jahren vor. Informationen unter:

20 FÖRDERUNG EINER SOLARANLAGE MIT BATTERIESPEICHER KfW Programm Nr. 275 (Seit )» Ermittlung des Tilgungszuschusses Neuerrichtung PV-Anlage mit einem stationären Batteriespeicher Ermittlung der spezifischen Förderfähigen Kosten» Gesamtnettokosten inkl. Installationskosten» Gesamtkosten - PV-Anlagenkosten (1.600 pro kwp - Festbetrag 2013) Kosten des Speichers» Kosten des Speichers dividiert durch Leistung PV /kwp» Maximal spezifische förderfähige Kosten von /kwp» max /kwp * X kwp PV-Anlage * 30% = Tilgungszuschuss Informationen unter:

21 FÖRDERUNG EINER SOLARANLAGE MIT BATTERIESPEICHER KfW Programm Nr. 275 (Seit )» Ermittlung des Tilgungszuschusses Neuerrichtung PV-Anlage mit einem stationären Batteriespeicher Berechnungsbeispiel: Nettogesamtkosten PV-Anlage mit 8kWp inkl. Batteriespeicher und Installation betragen Tilgungszuschuss berechnet sich wie folgt: (8kWp x /kwp) = : 8 kwp = /kwp Betrag liegt unter /kwp /kwp x 8 kwp x 0,30 = Tilgungszuschuss Informationen unter:

22 FÖRDERUNG EINER SOLARANLAGE MIT BATTERIESPEICHER KfW Programm Nr. 275 (Seit )» Ermittlung des Tilgungszuschusses für die Erweiterung einer nach dem in Betrieb genommenen PV-Anlage mit einem stationären Batteriespeicher Ermittlung der spezifischen Förderfähigen Kosten» Gesamtnettokosten Batteriespeichersytem inkl. Installationskosten» Kosten Speicher/Leistung PV-Anlage Euro/kWp» Maximal spezifische förderfähige Kosten von /kwp» /kwp * X kwp PC-Anlage * 30% = Tilgungszuschuss Informationen unter:

23 GLIEDERUNG» Förderprogramme für Photovoltaikanlagen» Förderprogramme für Stromspeicher» Förderprogramme für Solarthermie» Forschungsprogramm des Bundes

24 BAFA: Marktanreizprogramm

25 BAFA - MARKTANREIZPROGRAMM FÖRDERGEGENSTAND» Bafa fördert u.a. Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden (im Bereich der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für verschiedene Anwendungsbereiche zur Raumheizung zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung zur Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung) zur Bereitstellung von Prozesswärme zur solaren Kälteerzeugung Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen

26 BAFA - MARKTANREIZPROGRAMM ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine) Antragsstellung innerhalb von 6 Monaten nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde» Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), Contractoren, KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau Antragsstellung vor Vorhabensbeginn

27 BAFA - MARKTANREIZPROGRAMM Solarkollektoranlagen Achtung: Nicht alle Boni sind miteinander kumulierbar!

28 BAFA - MARKTANREIZPROGRAMM FÖRDERGEGENSTAND Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden Solarkollektoranlagen (thermisch) Bis 40 m² Bruttokollektorfläche Zwischen 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) Bis m² zur Erzeugung von Prozesswärme Förderbetrag Euro bis Euro Euro bis Euro Bis zu 50% der Nettoinvestition

29 KfW Erneuerbare Energien Premium

30 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERGEGENSTAND u.a.» Solarkollektoren ab 40 m² Bruttokollektorfläche» Biomasseanlagen zur thermischen Nutzung ab 100 kw» Streng wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen zw. 100 kw und 2 MW» Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden» große Wärmespeicher ab 10 m³, die überwiegend aus erneuerbare Energien gespeist werden» Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas» Große effiziente Wärmepumpen ab 100 kw» Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefengeothermie

31 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisation» privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (!nur KMU s)» Sonstige Unternehmen (Großunternehmen) in eingeschränkten Förderzecken oder als Energiedienstleistungsunternehmen» Kommunale Gebietskörperschaften

32 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Darlehen max. 10 Mio. pro Vorhaben» Zinssatz ab 1,36% eff. Jahreszins (09/2013)» attraktive Tilgungszuschüsse (ein Teil der Kreditsumme wird erlassen) ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KUMULIERBARKEIT» nicht möglich mit anderen KfW- Programmen» möglich mit anderen Fördermitteln

33 MWKEL ZINSZUSCHUSSPROGRAMM

34 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL GEGENSTAND DER FÖRDERUNG» Bau und Ausbau von Nahwärmenetzen in Verbindung mit erneuerbaren Energieträgern Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung Errichtung von Solarthermieanlagen inkl. zugehöriger Wärmespeicher Errichtung von Wärmepumpenanlagen mit einer Arbeitszahl größer 3,5 kwh einschließlich der Anlagen zur Gewinnung und Übergabe der Wärme

35 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL Einzureichende Unterlagen» Antragsformular» Angaben zu den mit Wärme versorgten Gebäuden» Lageplan» Wirtschaftlichkeitsberechnung nach VDI 2067» Kostenschätzung bzw. Angebote» Genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme inkl. technischer Merkmale

36 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL Einzureichende Unterlagen» De-minimis-Erklärung bzw. kommunalaufsichtliche Stellungnahme» Fachspezifische Nachweise u.a. bei Solarthermieanlage: Solarsimulation bei Wärmepumpe: Nachweis der Jahres-arbeitszahl ermittelt nach VDI 4650

37 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL ANTRAGSBERECHTIGTE» Kommunen» Zweckverbände» Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft» Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts ANMERKUNG» Kommunale Antragsteller benötigen eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme» für Unternehmen gelten die KMU Richtwerte» Contracting möglich Zweckbindungsfrist 10 Jahre

38 ZINSZUSCHUSSPROGRAMM MWKEL FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN» Notwendige Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten» Planungs- und Ingenieurleistungen» Förderfähige Aufwendungen zw und 5 Mio. Euro FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG» Zuschuss auf Grundlage einer frei wählbaren Finanzierung» Laufzeit: 7 Jahre» 1.Jahr: 2,5% der als förderfähig anerkannten Aufwendungen» jährliche Minderung um eine fiktive lineare Tilgung von 10% ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH

39 GLIEDERUNG» Förderprogramme für Photovoltaikanlagen» Förderprogramme für Stromspeicher» Förderprogramme für Solarthermie» Forschungsprogramm des Bundes

40 FORSCHUNGSFÖRDERUNG DES BUNDES Energiespeicher für stationäre und mobile Anwendungen» Initiative des BMWi im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung» Umfang der Fördermaßnahmen des BMWi angewandte Forschungsmaßnahmen und Demonstrationsprojekte» Elektrische Speicher Ziel: Erhöhung der Leistungs- und Energiedichte sowie die Senkung der Kosten» Thermische Speicher Ziel: Wirkungsgrade der Verfahren optimieren» Stoffliche Speicher Ziel: Erhöhung der Speicherdichte, Zyklenfestigkeit und die Reduzierung der Herstellungskosten Information bei Projektträger Jülich

41 FORSCHUNGSFÖRDERUNG DES BUNDES Energiespeicher für stationäre und mobile Anwendungen Antragsberechtigt Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland Förderquote/Einreichungsfrist Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% Unternehmen Eigenbeteiligung von mindestens 50% Unbefristet Antragsverfahren - 2-stufiges Verfahren (Skizze + Antrag) - Projektträger Jülich

42 VERANSTALTUNGSHINWEIS SOLARDIALOG ZUKÜNFTIGE ROLLE DER PV IN RLP 30. September 2013, Trier Auftaktveranstaltung PV-Netzwerk in RLP Ziel: aktiven Akteure im Bereich PV an einen Tisch Identifikation von Herausforderungen in der PV-Branche Erarbeiten von Lösungsansätzen Ansprechpartnern Dr. Ralf Engelmann Tel ,

43 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Kontakt Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Trippstadter Straße Kaiserslautern Telefon: Ansprechpartner Thorsten Henkes

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