Holland. Italien. Griechenland. Kieler Bucht. Mallorca. Mit dem Freizeitzentrum. nach: Ausgefüllte Anmeldung zurück an:

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1 Ausgefüllte Anmeldung zurück an: Lebenshilfe Wohnstätten Freizeitzentrum Leopold-Lucas-Straße Marburg Tel: Fax: Mit dem Freizeitzentrum nach: Holland Italien Griechenland Kieler Bucht Mallorca

2 Vorwort: Liebe Reisende, die schönste Zeit des Jahres steht ins Haus. Wir freuen uns, Euch in diesem Jahr fünf Freizeiten an unterschiedliche Orte anbieten zu können. Erholung vom Stress der Arbeit und von zu Hause garantieren wir auf unseren Freizeiten. Ebenso schöne Begegnungen mit Menschen, erlebnisreiche Ausflüge und viel Sehenswertes. Egal ob Entspannung oder Action, wir denken es ist für jeden etwas dabei! Blättert durch den Flyer, wählt Eure Favoriten aus und sichert Euch Eure Lieblingsreise. Wir wünschen viel Spaß dabei und freuen uns auf Euch! Herzliche Grüße Christine Breidenstein, Regie Freizeitzentrum Anmeldung: (ab möglich) Reise 1 Holland (Reiserücktrittversicherung zu buchbar) Reise 2 Italien Reise 3 Griechenland Reise 4 Kieler Bucht (Reiserücktrittversicherung zu buchbar) Reise 5 Mallorca Name des Betreuten:... geb. am... Straße:... Wohnort:... Tel.:... Er/sie benötigt einen Rollstuhl/Buggy o.ä.: ja ja, aber nur außer Haus Er/sie benötigt ein Pflegebett: ja Reiserücktrittversicherung für Reise 1 und 4 (Preis 19,10 ): ja Die pflegebedingten Kosten sollen abgerechnet werden mit: Pflegekasse als Verhinderungspflege Pflegekasse als zusätzliche Betreuungsleistung örtlicher Sozialhilfeträger/Sozialamt privat/selbstzahler Die Anmeldung gilt erst nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars als verbindlich. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung nach Erhalt der verbindlichen Anmeldung. Ort, Datum Unterschrift gesetzl. Betreuer/in

3 Reise 1 Individual-Reisen! Wohin soll die Reise gehen? Ganz flexibel und nach Ihren Wünschen! Habt Ihr die Idee zu einer völlig neuen Reise? Wolltet Ihr immer schon einmal gerne eine ganz bestimmte Reise unternehmen? Findet Ihr die Reise nicht in unserem Programm? Sprecht uns einfach an und nutzt unser Angebot der Individual- Reise. Verwirklicht Euren ganz individuellen Reise-Wunsch mit unserer Unterstützung. Ob Einzel-Reisen, Familien-Reisen, Klein-Gruppen-Reisen, Reisen für Kinder, Städte-Touren, Fern-Reisen, Ski- Reisen, Fünf Freunde auf Reisen, Themen-Reisen, u.v.m. Holland (De Zonneroos ) In diesem Jahr geht es nach Friesland in das Fünf Sterne Haus De Zonneroos - hier werden Körper und Seele verwöhnt! Dieses Haus hat einen hohen Standard, mit eigenem Pool und Lagerfeuerplatz! Das schöne Haus, mit den 2-3 Bettzimmern, ist für Rollstuhlfahrer/innen geeignet. Natürlich werden wir von hier aus auch tolle Ausflüge machen, z.b. eine Bootstour in Giethoorn, Stadtbummel in Heerenvee, Ausflug ans Tjeukermeer oder eine Besichtigung der landestypischen Windmühlen. Gemeinsam werden wir vor Ort überlegen, zu was wir Lust haben. Diese Freizeit bietet sicher für jeden was und wir durften schon mehrfach die Gastfreundlichkeit in Holland genießen. Wir werden uns selbst verpflegen. Wir haben viele weitere Ideen und Kontakte, so dass wir gerne Eure ganz persönliche Reise nach Euren Wünschen planen und mit Euch durchführen. Bitte teilt uns eine (mehr oder weniger) konkrete Idee mit und wir können mit den Planungen loslegen. Dann benötigen wir nur noch eine verbindliche Vor-Anmeldung von allen Mit-Reisenden 5-Sterne Haus Rollstuhlfahrer geeignet Selbstverpflegung eigener Pool Pflegefachkraft Sachkosten: Betreuungskosten (über Pflegekassen abrechenbar) 400,- 580,- Leitung: Chris ne Breidenstein und Team

4 Inklusive Jugendfreizeit Italien (Toskana ) Reise 2 Kosten und Finanzierung Grundsätzlich setzen sich die Kosten der Angebote des Freizeitzentrums des Lebenshilfewerkes Marburg- Biedenkopf e.v. aus den Betreuungskosten (Pflege- und Betreuungsleistungen) sowie den Sachkosten (für z.b. Unterkunft, Eintritte, Verpflegung, Material, Fahrtkosten etc.) zusammen. Jeder Kunde ist grundsätzlich verpflichtet die Sachkosten selbst zu tragen. Die Sachkosten werden Ihnen vor Beginn der Reise in Rechnung gestellt und müssen auch vor Beginn der Reise mit Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto ausgeglichen werden. Diese können sein: Wir steuern Italien mit seinem südländischen Charme an. Unser Ziel liegt mitten in der traumhaften Landschaft der Toskana, südwestlich von Florenz. Weit weg von Nachbarn werden wir in einem großzügigen Herrenhaus leben. Die besondere Atmosphäre wird Euch begeistern. Es gibt reichlich Platz für Freizeitgestaltung. Auch ein großer Pool ist natürlich vorhanden! Volterra gehört zu den Perlen der Toskana. Nicht nur zum Einkaufen, sondern auch für kleine spontane Ausflüge bietet sich das Städtchen an. Der Blick von den Stadtmauern reicht weit bis zum Meer. Den berühmten weißen Sandstrand von Marina di Cecina erreichen wir bequem im Reisebus, der die gesamte Zeit vor Ort bleibt. Wir werden wieder kreative, abenteuerliche und sportliche Workshops anbieten, bei denen Ihr Euch ganz anders als im Alltag erleben könnt. Auch Tagesausflüge in die fantastischen toskanischen Städte sind möglich. Nicht Rollstuhlgeeignet! Großzügiges Herrenhaus NICHT Rollstuhlfahrer geeignet eigener Pool Kooperation LHW und Dekanat Biedenkopf-Gladenbach Gesamtkosten 620,- Leitung: Stefan Föste und Team Betreuungskosten können abgerechnet werden über: Verhinderungspflege ( 39 SGB XI) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege in Höhe von jährlich max ,- Euro für max. 6 Wochen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits sechs Monate vor der Verhinderung in häuslicher Umgebung gepflegt hat. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806,- aus noch nicht genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI) auf insgesamt bis zu 2.418,- erhöht werden. Es erfolgt eine entsprechende Anrechnung auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege. Vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Betreuungs- und Entlastungsleistungen ( 45b SGB XI) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- pro Monat. Der Betrag ist zweckgebunden für nach Landesrecht anerkannte Angebote (Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag) zu verwenden. Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- haben alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben zudem einen Umwandlungsanspruch von bis zu 40% der ihnen im jeweiligen Pflegegrad zustehenden Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige erhalten die Kostenerstattung auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse. Eingliederungshilfe ( 53 SGB XII) Möglicherweise haben Sie auch über die Eingliederungshilfe einen Anspruch auf Leistungen des jeweils für Sie zuständigen Sozialamtes. Dies gilt es im Einzelfall und unter Beachtung der entsprechenden Voraussetzungen vorher zu prüfen. Für die Übernahme der Pflege- und Betreuungskosten gilt Folgendes: Kunden, die keine Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung, des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes sowie der Eingliederungshilfe haben, tragen die Betreuungskosten selbst (sogenannte Selbstzahler). Kunden, die als pflegebedürftig i. S. von 15 SGB XI eingestuft sind, verpflichten sich, unverzüglich nach ihrer verbindlichen Anmeldung einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Verhinderungspflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen) zu stellen. Kunden, die Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben, verpflichten sich, unverzüglich nach ihrer verbindlichen Anmeldung einen Antrag auf diese Leistungen beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Sollte ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe nicht bzw. nicht mehr bestehen, werden die Gesamtkosten vom Kunden als Selbstzahler übernommen. Dem Kunden obliegt es, sich selbst bei der zuständigen Einrichtung der sozialen Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe über die ihm zustehenden Leistungen zur Übernahme der Pflege- und Betreuungskosten für die von dem Freizeitzentrum gemachten Angebote zu informieren. Jeder Teilnehmer muss die Sachkosten (Selbstzahler die Gesamtkosten) fristgerecht nach Erhalt der Rechnung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten überweisen. Alle Rechnungen begleichen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen, ansonsten wird eine Mahngebühr von 10,- fällig. Grundsätzlich gilt! Wir helfen Ihnen gerne bei allen Gesprächen und Vorgängen mit der Krankenkasse und erstellen persönliche Finanzierungspläne für Sie. Zusätzlich stehen wir Ihnen von der Antragsstellung bei der Krankenkasse bis hin zum Bewilligungsbescheid unterstützend zur Seite.

5 Teilnahmebedingungen Anmeldung und Vertragsabschluss Für alle Urlaubsreisen sind verbindliche Anmeldungen erforderlich. Mit Ihrer Anmeldung kommt es zum Abschluss des Reisevertrages. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Reisebestätigung, die zusammen mit der Anzahlungsrechnung verschickt wird, zustande. Bezahlung Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages fällig. Der Restbetrag muss spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn bezahlt werden. Es wird dann eine gesonderte Rechnung ausgestellt. Leistungen Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Reisekatalog. Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, Vertragsbedingungen erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben vorzunehmen, über die der Reisende rechtzeitig informiert wird. Rücktritt durch den Reisenden Der Reisende kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es ist in Schriftform erforderlich. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück bzw. tritt der Reisende, ohne vom Vertrag zurückzutreten, eine Reise nicht an, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Dieser beträgt in Prozent des Reisepreises: Bis 8 Wochen vor Reiseantritt 20 %, ab 8 Wochen bis 31 Tage vor Reiseantritt 50 %, 30 Tage bis 16 Tage vor Reiseantritt 70 %, 15 Tage bis 2 Tage vor Reiseantritt 90 %, 1 Tag vor Reiseantritt 100 %. Bis zum Reiseantritt kann der Reisende eine Ersatzperson stellen. Dies bedarf der Schriftform und ist vom Reiseveranstalter im Einzelnen zu genehmigen. Dafür wird eine Umbuchungsgebühr von 30,00 erhoben. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er Reisen für Menschen mit Behinderung durchführt. Toleranz und Einfühlungsvermögen in die Reisegruppe sowie genaue, vollständige und richtige Angaben vom Reisenden (bzw. seinem gesetzlichen Vertreter) beim Anmeldeverfahren (Anmeldeformular und Gesundheitsfragebogen) werden vorausgesetzt. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen wird aber angerechnet. Die durch die Kündigung des Reisevertrages verursachten Zusatzkosten (z. B. Bereitstellung einer Begleitperson für die Rückreise) werden vom Reisenden getragen. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die Aufhebung des Reisevertrages zwei Wochen vor Reiseantritt gerechtfertigt. Beschränkte Haftung Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen gelten. Der Reiseveranstalter haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Versicherungsschutz Alle Reisenden sind während ihres Aufenthaltes haftpflichtversichert. Allerdings ist die Haftpflichtversicherung subsidiär zu verstehen, d. h. sie tritt in der Regel dann ein, wenn keine eigene Haftpflichtversicherung besteht. Der Reisepreis beinhaltet bei Auslandsreisen eine Auslandskrankenversicherung. Bei personifizierten Reisen, wie z.b. Flugreisen wird eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, bei allen anderen Reisen kann diese Optional dazu gebucht werden. Abfahrtsort Abfahrtsort für alle Reisen ist Marburg oder Gladenbach. Gern unterbreiten wir Ihnen für den Transfer nach Marburg oder Gladenbach ein Angebot. Inklusive Jugendfreizeit Griechenland Stell Dir vor, Du bist mit deinen liebsten Freunden im Paradies! Der erste Blick am Morgen und der letzte Blick am Abend geht aufs Meer. Aus dem Bett heraus aufs Meer blinzeln und beim Frühstück den Wellen lauschen. Stell Dir vor, um Dich herum sind viele tolle Menschen und verbringen mit Dir gemeinsam Zeit auf einem großen Gelände mit viel Wiese und schattigen Bäumen, direkt am kilometerlangen Sandstrand des Thermaischen Golfs. Stell Dir vor, dass du es Dir nicht nur vorstellen musst, sondern es direkt und genau so erleben kannst. Wir möchten dieses Jahr nach Griechenland fahren und dort zwei tolle Wochen verbringen. Unser Grundstück mit den neu gebauten Strandlodges liegt direkt am Meer und hat natürlich einen eigenen Sandstrand. Perfektes Urlaubs-Feeling: Den ganzen Tag Wasser, Sonne, Sport und Meer dazu eine Menge Kultur. Der Olymp und historische Städte wie Veria und Thessaloniki sind direkt um die Ecke. Wir werden im Reisebus nach Italien fahren und von dort mit dem Fährenluxusdampfer mit eigenem Schlafsessel über das Meer nach Griechenland übersetzen. Nicht Rollstuhlgeeignet! Strandloges mit Meerblick NICHT Rollstuhlfahrer geeignet Eigner Sandstrand Kooperation LHW und Dekanat Biedenkopf-Gladenbach Gesamtkosten Reise 3 650,- Leitung: Florian Burk und Team

6 Kieler Bucht Reise 4 Flugreise Mallorca Reise 5 Das Ferienhaus Kieler Bucht liegt in Schleswig Holstein, ca. 1,5 km vom Strand entfernt. Untergebracht sind wir in einem schönen Haus mit Doppelzimmern, teilweise rollstuhlgerecht ausgestattet. Es gibt vielfältige Möglichkeiten und wir können von hier aus: Zum Strand, zur Stadt, zum Tierpark, zum Aquarium, zum Naturlabyrinth, zum Strandcafé, zum Minigolf, zur Fischkutter-Fahrt, zum Märchenpark Tolk usw. starten. Und auch Kiel liegt nur 20 km entfernt. Langeweile wird hier also nicht aufkommen! Das mehrgeschossige Haus ist hochwertig renoviert und behindertengerecht eingerichtet. Unsere Gruppe bewohnt das oberste Geschoss, das mit einem Fahrstuhl erreichbar ist. Dort gibt es 10 DZ und 1 EZ, also insgesamt 21 Betten. Jedes Zimmer hat ein eigenes, angepasstes Sanitär mit ebenerdiger Dusche. Verpflegt werden wir von den Hauseigentümern. Ab auf die Insel, werden wir uns begeben! Wir haben uns den ruhigeren Teil der Insel Mallorca ausgesucht, ein kleines Apartmenthotel, das Dunja Platja in Can Picafort. Wir werden jeweils zu viert in einem Apartment wohnen, jedes Apartment hat Meerblick. Das schön gelegene Hotel ist nur 100 Meter vom Strand entfernt, auch die Strandpromenade mit ihren zahlreichen Bars, Restaurants und kleinen Geschäften ist zu Fuß gut zu erreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln können wir auch andere Sehenswürdigkeiten der Insel erreichen. Einem erholsamen Urlaub steht nichts im Wege, die Verpflegung in Form von Halbpension nehmen wir im Hotel ein. Diese Freizeit ist nicht rollstuhlgerecht. Ferienhof teilweise Rollstuhlfahrer geeignet Jedes Zimmer mit WC und Dusche Verpflegung durch Hauseigentümer Sachkosten: Betreuungskosten 400,- 497,- Leitung: Chris ne Breidenstein und Team Sachkosten: Betreuungskosten 999,- 416,- Leitung: Chris ne Breidenstein und Team Apartments mit Meerblick Nicht Rollstuhlfahrer geeignet Strandnähe (100 m) Pool Inkl. Halbpension im Hotel

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