SCHWERPUNKT STEUERRECHT INHALT

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3 INHALT HERZLICH WILLKOMMEN... 2 ÜBERBLICK... 3 KERNLEHRVERANSTALTUNGEN... 5 FRÜHJAHRSTRIMESTER... 6 SOMMERTRIMESTER... 8 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN FRÜHJAHRSTRIMESTER SOMMERTRIMESTER HERBSTTRIMESTER EXTERNE DOZENTEN STEUERLICHES ZUSATZPROGRAMM ZUSATZ.STEUERN WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN

4 HERZLICH WILLKOMMEN HERZLICH WILLKOMMEN Liebe Studenten, In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. sagte schon Benjamin Franklin vor über 200 Jahren. Und angesichts des stetig steigenden Finanzbedarfs der Staaten scheint er durchaus Recht zu behalten. Umso wichtiger ist es nicht nur für Unternehmen in diesem wirtschaftlich hochbedeutenden Bereich den Überblick zu behalten. Mit dem Abschluss des Schwerpunktes werden Sie über mehr als nur fundierte Kenntnisse im Steuerrecht verfügen. Sie werden nicht nur als einer unter wenigen eine sehr lebendige juristische Fachmaterie verstanden haben, sondern Sie lernen auch wirtschaftliche und juristische Lebenssachverhalte in der Praxis besser nachzuvollziehen und bestimmte Handlungsweisen zu verstehen. Schon während der Veranstaltungen werden sie erkennen, unterstützt durch zahlreiche Praktiker, dass es so gut wie keinen Bereich des Lebens gibt, der nicht durch das Steuerrecht geprägt oder beeinflusst ist. Durch dieses Grundverständnis und das vermittelte steuerrechtliche Wissen werden Sie nicht nur automatisch zu einem begehrten und umworbenen Absolvent oder einer Absolventin auf dem Arbeitsmarkt, Sie profitieren darüber hinaus auch für andere berufliche Perspektiven davon. Diese Broschüre soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, wie der Schwerpunkt Steuerrecht aufgebaut ist und welche Veranstaltungen Sie erwarten. Neben den Pflicht- und zahlreichen Wahlveranstaltung finden Sie auch die bereits feststehenden Veranstaltungen des steuerlichen Zusatzprogramms ZUSATZ.Steuern, die das Angebot abrunden. Sowohl bei den Wahl- als auch bei den Zusatzveranstaltungen gilt: Wenn Sie weitere Wünsche und Ideen haben, kommen Sie gerne auf mich zu, das Programm kann jederzeit erweitert werden. Ich würde mich sehr freuen, Sie im nächsten Jahr im Schwerpunkt Steuern begrüßen zu dürfen. Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei mir oder meinen Mitarbeitern. Ihre Birgit Weitemeyer 2

5 ÜBERBLICK ÜBERBLICK Der Schwerpunktbereich Steuerrecht ermöglicht ein vertieftes Studium der Besteuerung von Einzelpersonen und Unternehmen. Grundlage für das gesamte Ertragssteuerrecht ist das Einkommensteuerrecht mit dem Bilanzsteuerrecht. Darauf aufbauend werden die Besonderheiten der Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuerrecht) vertieft. Während die Kernlehrveranstaltungen und die verpflichtende Ergänzungsveranstaltung in den ersten beiden Trimestern des Jahres angeboten werden, wird das Herbsttrimester von Pflichtveranstaltungen freigehalten. Hier können noch zusätzliche Wahlveranstaltungen besucht werden und es bleibt ausreichend Zeit, sich auf die Examensklausur am Ende des Jahres vorzubereiten. Unterstützt wird die Vorbereitung im Herbsttrimester durch das Angebot eines Klausurenkurses, der den für die Abschlussklausur relevanten Stoff der Kernfächer wiederholt. Nach dem Sommertrimester wird die Examensseminararbeit angefertigt, die zugleich als Bachelor-Arbeit gewertet wird. 3

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7 KERNLEHRVERANSTALTUNGEN Bei den Kernlehrveranstaltungen handelt es sich um Veranstaltungen im Rahmen des Schwerpunktbereichs, die für die Teilnehmer des Schwerpunkts obligatorisch sind. Der Stoff der Kernlehrveranstaltungen wird im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung) am Ende des zehnten Trimesters geprüft. Daher sind die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs von der Trimesterabschlussprüfung einer einzelnen Lehrveranstaltung ausgeschlossen. Die aus den Prüfungsteilen Klausur und mündliche Prüfung der Schwerpunktbereichsprüfung resultierenden Noten können, sofern beide Prüfungsteile bestanden worden sind, als sogenannte Gemeinsame Leistungskontrolle mit einem Wert von sechs Leistungspunkten in den Wahlbereich des LL.B. eingehen. Daneben ist die verpflichtende Ergänzungsveranstaltung zu besuchen und mit einer Klausur erfolgreich abzuschließen. 5

8 KERNLEHRVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/I FRÜHJAHRSTRIMESTER Einkommensteuerrecht Vorlesung Professor Dr. Birgit Weitemeyer Dauer: 2 TWS Ziel: Die Einkommensteuer bildet in ihren verschiedenen Erhebungsformen wie z.b. der veranlagten Einkommensteuer, der Kapitalertragsteuer und der Lohnsteuer die wichtigste Ertragsteuer. Daneben ist das Einkommensteuerrecht Grundlage der Ertragsbesteuerung aller Einzelpersonen und Unternehmen. Inhalt: In der Veranstaltung geht es zunächst um die Grundlagen der Einkommensteuer. Neben der Vertiefung aller Einkunftsarten, die als Grundlage für alle Steuerpflichtigen relevant sind, wird insbesondere die Besteuerung der Gewinneinkunftsarten behandelt. Die Veranstaltung behandelt die Kernvorschriften der Ertragsbesteuerung der natürlichen Personen nach dem EStG. Damit dient der Kurs zugleich als Grundlage für das Recht der Unternehmensbesteuerung. Leistungsnachweis: Gemeinsame Abschlussklausur am Ende des Schwerpunkts Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze 6

9 KERNLEHRVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/I Grundlagen des Steuerrechts Vorlesung Professor Dr. Birgit Weitemeyer Dauer: 1 TWS Ziel: Der Kurs dient der vertieften Behandlung der verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Steuerrechts im systematischen Zusammenhang und bildet daher die Basis für alle Veranstaltungen im Steuerrecht. Inhalt: Die Veranstaltung behandelt das Allgemeine Steuerrecht, das bei jedem steuerrechtlichen Fall bedeutsam wird. Es wird ein Überblick über das deutsche Steuersystem und die verschiedenen Steuerarten gegeben sowie die fiskalische und wirtschaftspolitische Bedeutung des Steuersystems verdeutlicht. Im ersten Teil werden die geschichtlichen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen des nationalen Steuerrechts anhand von Beispielfällen aus dem Einkommensteuerrecht und dem Umsatzsteuerrecht behandelt. Der zweite Teil widmet sich dem Steuerschuld- und Steuerverfahrensrecht der Abgabenordnung. Außerdem wird auf allgemeine Lehren des Steuerrechts eingegangen, die bei allen Steuerarten eine wichtige Rolle spielen. Außerdem wird mit der FGO und dem AO-Verfahrensrecht der "allgemeine Teil" des Steuerrechts behandelt. Leistungsnachweis: Gemeinsame Abschlussklausur am Ende des Schwerpunkts Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, Grundgesetz 7

10 KERNLEHRVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II SOMMERTRIMESTER Bilanzrecht Vorlesung Lars Behrendt, Dr. Jochen Haußer Dauer: 1 TWS Ziel: Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das wesentliche Handelsbilanz- und Steuerbilanzrecht. Grundkenntnisse des Bilanzrechts sind für den Gesellschafts- und Steuerrechtler sowie für das Wirtschaftsstrafrecht unerlässlich. Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Kenntnisse vermittelt werden, um eine Bilanz eines Unternehmens lesen, verstehen und interpretieren zu können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem handelsbilanziellen Jahresabschluss eines Unternehmens gemäß HGB (als Grundlage für die Gewinnverteilung etc.) sowie dessen Steuerbilanz, welche die Basis für die Gewinnbesteuerung des Unternehmens bildet. Das Bilanzrecht hat deswegen eine so große Bedeutung, weil es die Grundlage auch für die Besteuerung aller Gesellschaften darstellt und im gesamten Unternehmensrecht auch außerhalb des Steuerrechts Verwendung findet. Gute Kenntnisse der doppelten Buchführung sind hierfür äußerst hilfreich. Daher wird die Wahlveranstaltung Buchführung zur Unterstützung angeboten. Inhalt: Grundlagen und Funktionsweise der Bilanz (Handels- und Steuerbilanz nach HGB und EStG), Bilanzgrundsätze, Aufbau der Bilanz, Darstellung wesentlicher Bilanzpositionen (Aktiva und Passiva), Bewertung der Bilanzpositionen, Grundlagen der Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzielle Gestaltungsmöglichkeiten, Grundlagen der internationalen Rechnungslegung (insbesondere IFRS). Leistungsnachweis: Gemeinsame Abschlussklausur am Ende des Schwerpunkts Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, HGB 8

11 KERNLEHRVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II Besteuerung der Personengesellschaften Vorlesung Prof. Dr. Birgit Weitemeyer Dauer: 2 TWS Ziel: Die Veranstaltung Besteuerung der Personengesellschaften baut unmittelbar auf der Veranstaltung Einkommensteuer- und Bilanzrecht auf. Die Vorlesung dient dem vertiefenden Studium des Ertragssteuerrechts der Personengesellschaften und behandelt die Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Inhalt: Behandelt wird das System der transparenten Besteuerung der Personengesellschaften. Abgegrenzt werden die gewerblich tätigen, die freiberuflichen und die vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Ein Schwerpunkt wird bei der steuerlichen Gewinnermittlung des in der Personengesellschaft erwirtschafteten Gewinns auf der Ebene der Gesellschaft und der Ebene der Gesellschafter sowie auf das Verhältnis der Ebenen zueinander gesetzt. Die Vorlesung konzentriert sich zudem auf die Unterschiede der steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Begriffsbildung (Gesellschafter Mitunternehmer; Gesamthandsvermögen Betriebsvermögen Sonderbetriebsvermögen) und behandelt die laufende Besteuerung (einschließlich der Nutzung von Verlusten in Verlustzuweisungsmodellen) sowie überblicksartig auch einmalige gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründung, Gesellschafterwechsel, Gesellschafteraustritt und Verschmelzung. Leistungsnachweis: Gemeinsame Abschlussklausur am Ende des Schwerpunkts Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, HGB 9

12 KERNLEHRVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II Körperschaftsteuerrecht Vorlesung Dr. Christian Ruoff Dauer: 2 TWS Ziel: Das deutsche Unternehmenssteuerrecht ist durch einen Systemdualismus geprägt: Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer, Kapitalgesellschaften sind dagegen körperschaftsteuerpflichtig. Davon ausgehend erläutert die Veranstaltung Unternehmensteuerrecht II die Besteuerung der Kapitalgesellschaften nach dem KStG. Inhalt: Behandelt werden unter anderem die Besonderheiten der Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften, verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen, die Problematik der Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke und des Verlustes der wirtschaftlichen Identität der Gesellschaft. Die verschiedenen Konzepte der Unternehmensbesteuerung wie die seit 2008 reformierte Unternehmensbesteuerung mittels eines Teileinkünfteverfahrens werden beleuchtet. Schließlich geht es um besondere Fälle der Gewinnrealisierung außerhalb der laufenden Besteuerung und den Besteuerungsaufschub bei Liquidation, Verlegung des Unternehmens und Umwandlungen. Auch auf die Gewinnzurechnung im Konzern wird eingegangen. Ergänzt wird das Körperschaftsteuerrecht durch Regelungen des Umwandlungssteuerrechts. Leistungsnachweis: Gemeinsame Abschlussklausur am Ende des Schwerpunkts Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, HGB 10

13 KERNLEHRVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II Verpflichtende Ergänzungsveranstaltung: Vermögens- und Unternehmensnachfolge im Ertrags-, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Vorlesung Helmut Rundshagen Dauer: 2 TWS Ziel: Viele, insbesondere mittelständische Unternehmen in Deutschland gehören natürlichen Personen. Die Veranstaltung zeigt mögliche Übertragungsszenarien und Gestaltungen auf und macht deutlich, wo hier steuerliche Probleme liegen können. Die Veranstaltung soll einen einführenden, systematischen Überblick über die komplexe Materie anhand von Fallbeispielen geben. Inhalt: Neben ertragsteuerlichen Aspekten, wie der Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven, wird insbesondere auch auf die erbschaft- und schenkungsteuerliche Optimierung eingegangen. Leistungsnachweis: Klausur Leistungspunkte: 2 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, Schönfelder 11

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15 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN Neben den verpflichtenden Kernlehrveranstaltungen gibt es eine große Auswahl an Schwerpunktwahlveranstaltungen. Sie decken fachlich einen großen Bereich des Steuerrechts ab und weisen einen sehr hohen Praxisbezug auf. Die freiwilligen Wahlveranstaltungen kann man mit einem Leistungsnachweis abschließen, der in die Bachelornote miteingebracht werden kann. Die im Folgenden genannten Wahlveranstaltungen bieten einen ersten Überblick über diesen Teil des Schwerpunktstudiums. Weitere Veranstaltungen können je nach Interesse der Schwerpunktteilnehmer angeboten werden. Daneben können auch Veranstaltungen der anderen Schwerpunkte als Hörer besucht werden. 13

16 SCHWERPUNKTKWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/I FRÜHJAHRSTRIMESTER Buchführung Vorlesung Dr. Christian Süß, LL.B., Diplom-Finanzwirt (FH) Dauer: 2 TWS Ziel: Diese Veranstaltung vermittelt die Technik der Buchführung sowie die Grundzüge des Handelsbilanz- und Steuerbilanzrechts, ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen. Sie legt somit die Grundlage für das Verständnis von handels- und steuerbilanziellen Problemen sowie des Ertragsteuerrechts insgesamt. Inhalt: Behandelt werden die Kernbegriffe und -prinzipien des Bilanzrechts, die laufende Buchführung (einschließlich praktischer Beispiele), die Abschreibungen (AfA) und der Jahresabschluss. Leistungsnachweis: freiwillige Klausur oder mündliche Prüfung Leistungspunkte: 2 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, HGB 14

17 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/I Grundlagen der Umsatzsteuer Workshop Dr. Martin Wulf Dauer: 1 TWS Ziel: Die Umsatzsteuer stellt von ihrem Umfang her für den Staat als Einnahmequelle die Steuer mit der größten Bedeutung dar. Besteuert wird der inländische Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen. Die Unternehmen sollen nach dem sogenannten Neutralitätsgrundsatz nicht belastet werden. Der Gesetzgeber erreicht dies durch ein verschachteltes System von Umsatzsteuerpflichten auf der einen Seite und dem Recht auf Erstattung von gezahlter Umsatzsteuer auf der anderen Seite (Stichwort Vorsteuerabzug ). Wirtschaftsjuristen müssen auch wenn sie keine Steuerrechtler sind zumindest eine grobe Vorstellung davon haben, wie das System von Belastung und Entlastung bei der Umsatzsteuer funktioniert und welche Klippen insbesondere bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind. Diese Kenntnisse sollen in dem Workshop vermittelt werden. Inhalt: Die Grundstrukturen des Umsatzsteuerrechts werden anhand von Fallbeispielen aus der Praxis erläutert. Behandelt wird insbesondere das System des Vorsteuerabzugs, die Bedeutung der Ausstellung von Rechnungen mit Vorsteuerausweis, die Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei Warenlieferungen über die Grenze sowie einige Sonderkonstellationen aus der gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung. Leistungsnachweis: freiwillige Klausur oder mündliche Prüfung Leistungspunkte: 1 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze 15

18 SCHWERPUNKTKWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/I Rechtsvergleichendes Einführungsseminar zum Steuerrecht Seminar Prof. Dr. Birgit Weitemeyer Dauer: 2 TWS Ziel: Das Seminar soll eine erste rechtsvergleichende Beschäftigung mit ausgewählten Problemen des Ertragssteuerrechts ermöglichen. Durch den Vergleich der Rechtsordnungen werden steuerrechtliche Grundfragen in allen Steuersystemen sowie spezifische Besonderheiten der eigenen Rechtsordnung deutlich. Inhalt: Die Teilnehmer wählen sich in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Steuerrecht ein Gebiet Ihres Interesses aus dem Steuer- oder Gemeinnützigkeitsrecht aus und bearbeiten diesen rechtsvergleichend zu dem Recht Ihres Auslandsstudienortes. Die Seminararbeit wird dabei während des Auslandstrimesters angefertigt, der Seminarvortrag findet dann im ersten Trimester des Schwerpunktjahres statt. Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag Leistungspunkte: 5 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze 16

19 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/I Moot Court beim Bundesfinanzhof Seminar Prof. Dr. Birgit Weitemeyer Dauer: 2 TWS Ziel: Der Bundesfinanzhof veranstaltet 2017 zum siebten Mal den bundesweit stattfindenden Moot Court. Für die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs "Steuern" wird die Vorbereitung auf den anderthalbjährlich stattfindenden Moot Court im Rahmen eines Seminars angeboten. Der im Abstand von 24 Monaten ausgetragene Moot Court am BFH besteht aus gespielten Gerichtsverhandlungen zu tatsächlich vor dem BFH anhängigen Rechtsstreiten, in denen die Studenten die Position eines Verfahrensbeteiligten einnehmen. An die Stelle des Gerichts tritt eine Jury, der neben dem Präsidenten des BFH je ein hochrangiger Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie ein weiterer Richter des BFH angehören. Inhalt: Der Lehrstuhl für Steuerrecht übernimmt für das Team der Bucerius Law School die Betreuung. Dabei wird das Verfassen einer steuerrechtlichen Revisionsschrift geübt und die Besonderheiten eines Revisionsverfahrens werden erörtert. Zudem werden mündliche Plädoyers trainiert. Leistungsnachweis: Schriftsatz und gegebenenfalls mündliche Verhandlung beim Bundesfinanzhof in München Leistungspunkte: 5 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, HGB 17

20 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II SOMMERTRIMESTER Probeseminar zum Steuerrecht Seminar Prof. Dr. Birgit Weitemeyer Dauer: 2 TWS Ziel: Das Seminar vertieft die wissenschaftliche Beschäftigung mit ausgewählten Problemen des Steuerrechts. Gleichzeitig dient es als Probelauf für die Examensseminararbeit. Inhalt: Das Seminar behandelt Grundfragen des Steuerrechts im aktuellen Gewand. Wie gelingt die steuerrechtliche Systembildung bei stetig sich wandelnden Gesetzen und gibt es eine besondere Methode im Steuerrecht? Diesen Fragen geht das Seminar anhand ausgewählter Einzelaspekte des Einkommensteuer- und Unternehmensteuerrechts nach. Die Themen werden bereits im Frühjahrstrimester vergeben. Die Veranstaltung wird als Blockseminar auf Sylt angeboten. Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag Leistungspunkte: 5 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, HGB 18

21 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II Steuerliche Aspekte der Vertragsgestaltung Workshop Dr. Günter Kahlert Dauer: 1 TWS Ziel: Eine optimale Vertragsgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass Steuerlasten soweit als möglich vermieden werden. Das ist nur möglich, wenn der Einfluss des Steuerrechts auf die Vertragsgestaltung erkannt und berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck wird zunächst das allgemeine Verhältnis zwischen Steuerrecht und Vertrag behandelt, insbesondere auch, an welche Merkmale des Vertrages das Steuerrecht anknüpft. Sodann werden anhand praktischer Fallstudien der Einfluss des Steuerrechts auf einzelne Vertragstypen dargestellt und steueroptimale Lösungen aufgezeigt. Inhalt: Im Einzelnen werden behandelt: Gesellschaftsverträge (die richtige Wahl der Rechtsform), Unternehmenskaufverträge (Asset Deal oder Share Deal), Unternehmensverträge (Gestaltung eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages) sowie Optionsverträge (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums). Leistungsnachweis: freiwillige Klausur oder Vertragsentwurf Leistungspunkte: 1 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, Schönfelder 19

22 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II Internationales Steuerrecht Workshop Christoph Oenings Dauer: 1 TWS Ziel: Die Grundlagen der Besteuerung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit werden anhand von Fällen aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH erarbeitet; eine aktive Beteiligung ist auch deshalb erwünscht. Die Veranstaltung ergänzt und vertieft die Vorlesungen zum Unternehmensteuerrecht und dient der Vorbereitung auf die Wahlfachprüfung. Inhalt: Grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit führt zu kollidierenden Besteuerungsansprüchen mehrerer Staaten. Die Vermeidung Internationaler Doppelbesteuerung regeln vor allem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Systematik, Auslegung und Anwendung von DBA bilden einen Schwerpunkt des Workshops. Dabei werden die verschiedenen Formen unternehmerischer Aktivitäten (Direktgeschäfte, Betriebsstätten, Personen- und Kapitalgesellschaften) untersucht und gegenübergestellt. Zudem werden europarechtliche und verfassungsrechtliche Einflüsse auf das deutsche Internationale Steuerrecht dargestellt und insbesondere die nationale Missbrauchsgesetzgebung einer kritischen Würdigung unterzogen. Im Einzelnen werden behandelt: Steuerinländer mit Auslandseinkünften, Steuerausländer mit Inlandseinkünften, persönliche Steuerpflicht, Ansässigkeit, Wegzug und Zuzug von natürlichen Personen und Gesellschaften, grenzüberschreitender Transfer von Wirtschaftsgütern. Leistungsnachweis: freiwillige Klausur oder mündliche Prüfung Leistungspunkte: 1 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, Schönfelder 20

23 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II Der Steuerstreit in Verfahrensrecht und Praxis Vorlesung Dr. Götz T. Wiese Dauer: 1 TWS Ziel: Die Veranstaltung beleuchtet das Steuerstreitverfahren vom Einspruch bis hin zu den Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit. Neben einer Darstellung der verfahrensrechtlichen Grundlagen steht der Praxisbezug im Vordergrund der Veranstaltung. Inhalt: Zunächst wird die Ausgangssituation steuerrechtlichen Rechtsschutzes erläutert und die Verknüpfung zu dem Besteuerungsverfahren hergestellt. In Betriebsprüfung und Einspruchsverfahren stehen sich Steuerpflichtige/r und Verwaltung außergerichtlich gegenüber, während der finanzgerichtliche Rechtsschutz zum Finanzgericht bzw. zum Bundesfinanzhof führt. Die Darstellung der Grundzüge des förmlichen Rechtsschutzes wird um viele praktische Beispiele ergänzt. Insbesondere wird auch die Finanzbehörde vor Ort" besucht und an einer mündlichen Verhandlung beim Finanzgericht Hamburg teilgenommen. Praktiker aus Finanzverwaltung und Richterschaft erläutern die Praxis Ihrer Tätigkeit und stehen für Fragen zur Verfügung. Leistungsnachweis: Klausur oder mündliche Prüfung Leistungspunkte: 1 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, Schönfelder 21

24 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/II Steuerstrafrecht Seminar Dr. Martin Wulf Dauer: 2 TWS Ziel: Die Grundsätze des Steuerstrafrechts sind für jeden Juristen, der im wirtschaftlichen Umfeld tätig ist, relevant, da hier beträchtliche Risiken bei wirtschaftsrechtlichen Entscheidungen drohen. Die Veranstaltung wird gemeinsam mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht als Seminar auf Sylt angeboten. Inhalt: Die Veranstaltung führt nicht nur in das eigentliche Steuerstrafrecht ein. Sie befasst sich auch mit den strafrechtlich relevanten Gegenständen des Steuerverfahrensrechts der Abgabenordnung sowie mit den wesentlichen besonderen Steuergesetzen. Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag (freiwillig) Leistungspunkte: 2 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, Schönfelder 22

25 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/III HERBSTTRIMESTER Internationale Unternehmensbesteuerung Vorlesung Christian Ehlermann, Stefan Richter Dauer: 1 TWS Ziel: Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vermittlung von Grundzügen der internationalen Unternehmensbesteuerung anhand von Fallbeispielen. Inhalt: Dabei werden zunächst die Problematik der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sowie uni- und bilaterale Maßnahmen zu ihrer Vermeidung behandelt. Gegenstand wird dabei insbesondere die Systematik von Doppelbesteuerungsabkommen sein. Anschließend sollen Ziele und Methoden der internationalen Steuerplanung von Unternehmen sowie ihre Beschränkung durch die Steuergesetzgebung erläutert und diskutiert werden. Erörtert werden dabei u.a. der Einsatz von Holding- und Finanzierungsgesellschaften sowie die Ausnutzung von Qualifikationskonflikten als Instrumente der internationalen Steuerplanung. Behandelt wird auch der Einfluss des Europarechts insbesondere in Gestalt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf die internationale Unternehmenssteuerplanung sowie Pläne zu einer Harmonisierung des Europäischen Unternehmenssteuerrechts. Leistungsnachweis: freiwillige Klausur oder mündliche Prüfung Leistungspunkte: 1 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, Schönfelder 23

26 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/III Grundlagen des Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrechts Vorlesung Florian Lechner Dauer: 1 TWS Ziel: Die Motive für Umwandlungen von Unternehmen sind vielfältig. Sie reichen von der Vereinfachung bestehender Konzernstrukturen, der Separierung von Unternehmensteilen als Vorbereitung eines Verkaufs oder zur Begründung von Joint Ventures bis zur Erhöhung der steuerlichen Effizienz einer Unternehmensgruppe. Die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen für die meisten Umwandlungen sind im Umwandlungsgesetz enthalten. Vielfach spielt das Steuerrecht bei der Strukturierung solcher Transaktionen aber die entscheidende Rolle, denn die Umwandlungen werden meist nur attraktiv sein, wenn sie keine oder nur geringe Steuern auslösen. Inhalt: Neben einem Überblick über den zivilrechtlichen Ablauf von Umwandlungen liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung daher auf den Grundlagen des Umwandlungssteuergesetzes. Im Einzelnen werden anhand von einfachen Fallstudien die Verschmelzung und die Grundlagen der Spaltung von Kapitalgesellschaften, der Einbringung in Kapitalgesellschaften und des Formwechsels behandelt. Leistungsnachweis: freiwillige Klausur oder mündliche Prüfung Leistungspunkte: 1 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, Schönfelder 24

27 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/III Unternehmenstransaktionen in der Steuerpraxis Vorlesung Dr. Götz T. Wiese Dauer: 1 TWS Ziel: Unternehmenstransaktionen werden in der konkreten Durchführung stark von steuerlichen Gesichtspunkten geprägt. Die konkrete Ausgestaltung z.b. eines Unternehmenskaufs, einer Umwandlung, einer Finanzierungsmaßnahme und auch einer Unternehmensnachfolge soll aus Sicht des Unternehmers steuerlich effizient und risikofrei erfolgen. Im Rahmen der juristischen Gestaltung von Unternehmenstransaktionen müssen daher die steuerlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen werden. Diese Rahmenbedingungen werden in der Vorlesung zunächst in grundsätzlicher Form dargestellt. Sodann wird für fünf typische Unternehmenstransaktionen anhand von Fallbeispielen in die steuerliche Gestaltungspraxis eingeführt. Die Vorlesung ist für Studierende des Schwerpunkts Steuerrecht gedacht, kommt aber durchaus auch für Studierende anderer Schwerpunkte, die sich über Unternehmenstransaktionen einen Überblick verschaffen wollen, in Betracht. Inhalt: Behandelt werden Unternehmenskauf, Unternehmensumwandlung, Unternehmensfinanzierung, Unternehmensrestrukturierung und Unternehmensnachfolge. Dabei wird zunächst jeweils anhand eines typischen Grundfalles in die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Unternehmenstransaktion eingeführt. Sodann wird anhand von praktischen Fällen eine instruktive Einführung in die steuerliche Gestaltungspraxis gegeben. Die steuerlichen Zusammenhänge werden im Einzelnen dargestellt. Die Veranstaltung hat Workshop-Charakter und ist stark dialogisch ausgerichtet. Leistungsnachweis: freiwillige Klausur oder mündliche Prüfung Leistungspunkte: 1 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze 25

28 SCHWERPUNKTWAHLVERANSTALTUNGEN TRIMESTER 2017/III Klausurenkurs Fallbesprechung Mitarbeiter des Lehrstuhls für Steuerrecht Dauer: 2 TWS Ziel: Der Kurs dient der Vorbereitung auf die Klausur im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung für den Schwerpunktbereich. Inhalt: Es werden die besonderen Anforderungen an Klausuren im Steuer- und Bilanzrecht anhand von Klausurfällen besprochen. Daneben besteht die Gelegenheit, die Klausurtechnik anhand von Probeklausuren zu vertiefen. Leistungsnachweis: keiner Leistungspunkte: 0 Gesetzestexte: Sammlung Wichtige Steuergesetze, HGB 26

29 EXTERNE DOZENTEN Frau Prof. Dr. Birgit Weitemeyer wird bei der Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt Steuerrecht durch mehrere hochkarätige Experten aus der Praxis unterstützt. Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus den führenden Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften illustrieren die theoretische Vermittlung des Stoffes mit Beispielen aus ihrer langjährigen Berufserfahrung. Die Studenten bekommen damit nicht nur einen vertieften Einblick in die dogmatischen Grundlagen des deutschen Unternehmensteuerrechts, sondern auch eine unmittelbare Einschätzung von deren praktischer Anwendung. 27

30 EXTERNE DOZENTEN Lars Behrendt Lars Behrendt wurde 1972 in Hamburg geboren, ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Er ist Diplom-Kaufmann (Universität Hamburg) und Steuerberater. Seit 1999 ist Lars Behrendt bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg beschäftigt. Seit vielen Jahren ist er im Bereich Corporate Tax sowie Mergers & Acquisitions Tax Service tätig. Die Bestellung zum Partner erfolgte in Als langjähriger Berater von international tätigen Unternehmen ist Herr Behrendt mit den typischen Fragen des Konzernsteuerrechts bestens vertraut. Er verfügt über die weitgehende Kenntnisse und Praxiswissen im Bereich der grenzüberschreitenden Besteuerung (Gewinntransfer, Verrechnungspreise, Hinzurechnungsbesteuerung), des Bilanzsteuerrechts, der Organschaftsbesteuerung etc. Er hat viele Konzerne in Umstrukturierungsprojekten steuerlich beraten und dabei reichhaltige praktische Erfahrungen sammeln können. Diese Kenntnisse hat Herr Behrendt in zahlreichen KPMGinternen Fortbildungsveranstaltungen und externen Mandantenveranstaltungen als Referent genutzt. 28

31 EXTERNE DOZENTEN Christian Ehlermann Geboren 1965 in Zeven (Niedersachsen) Studium der Volkswirtschaftlehre in Hamburg, Montpellier, Konstanz Diplom-Volkswirt (1990), Steuerberater (1994) 23 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung sowohl aus inhouse -Perspektive als auch bei Steuerberatungsunternehmen Besonderer Fokus auf Themen in Zusammenhang mit Betriebsstätten, internationalen Mitunternehmerschaften, Finanzierungsgestaltungen sowie dem DBA USA Durchführung von Strategic Tax Reviews für multinationale Unternehmen in verschiedenen Branchen Langjährige Erfahrung in der Beratung klassischer steuerlicher Themen bei M&A-Transaktionen (Due Diligence Reviews, Tax Modelling, SPA Reviews, Finanzierungsgestaltungen, Strukturierungsberatung etc.) Regelmäßige Beiträge in steuerrechtlichen Publikationen wie Tax Notes International, International Tax Review, IStR etc. sowie Mitherausgeber der Zeitschrift Internationale Steuer- Rundschau Vorstand IFA Bayern Lehraufträge beim LLM-Programm der WU Wien sowie an der Bucerius Law School, Hamburg 29

32 EXTERNE DOZENTEN Dr. Jochen Haußer Qualifikation Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Diplom- Finanzwirt (FH) Fach- und Branchenerfahrung Langjährige Erfahrung in der Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS Prüfungsnahe Beratung von privatwirtschaftlichen Unternehmen in den Bereichen Industrie und Handel Vortragstätigkeit und Veröffentlichungen im Bereich Rechnungslegung und Prüfung sowie Gesellschaftsrecht Mitglied im Audit Committee Institute (ACI) Mitglied im Verwaltungsrat im Institut der Wirtschaftsprüfer Mitglied in der Arbeitsgruppe Corporate Governance im Institut der Wirtschaftsprüfer Ausgewählte Veröffentlichungen Bilanzrecht, in: Büchel/Rechenberg (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Auflage Köln 2015 Die Pflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dolosen Handlungen und Verstößen gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften, Die Wirtschaftsprüfung 2014, S. 977 (gemeinsam mit Prof. Dr. J. Schindler) Kommentierung der HGB (gemeinsam mit Prof. Dr. G. Reiner) im: Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 3. Auflage München 2013 Mitarbeit beim Kapitel Prüfungstechnik im Wirtschaftsprüfer- Handbuch, 14. Auflage Düsseldorf

33 EXTERNE DOZENTEN Dr. Günter Kahlert Geboren Dr. iur. (Universität Osnabrück, 1994), Rechtsanwalt (1995) und Steuerberater (2000). Nach Tätigkeiten für eine internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine auf M&A spezialisierte Anwaltskanzlei und eine internationale Anwaltskanzlei ist Dr. Kahlert seit 2015 als Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg im Hamburger Büro tätig. Dr. Kahlert begleitet Unternehmen und Unternehmer aus gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht bei M&A- Transaktionen, Umstrukturierungen und Sanierungen. Weitere Schwerpunkte sind die steuerliche Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern sowie die Verteidigung gegen steuerliche Haftungsansprüche. Dr. Kahlert veröffentlicht und referiert regelmäßig zu Themen des Sanierungs- und Insolvenzsteuerrechts. Er ist unter anderem Herausgeber und Mitautor des Handbuchs Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, 2. Auflage 2011, Mitautor des Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz, 2. Auflage 2015, und Mitautor des Handbuch zum Konzerninsolvenzrecht, Dr. Kahlert ist Mitglied des Herausgeberbeirats der ZIP und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School. 31

34 EXTERNE DOZENTEN Florian Lechner Berufserfahrung Spezialisiert auf die Strukturierung von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen, steuerorientierte Restrukturierungen, Akquisitionsfinanzierung und steuerrechtliche Beratung (mit Fokus auf Betriebsprüfungen). Ausbildung 1998: 2. Juristisches Staatsexamen : Landgericht [Ort], Referendariat 1995: 1. Juristisches Staatsexamen : Universität München, Studium der Rechtswissenschaften Beruflicher Werdegang Seit 2005: Partner, Linklaters 2004: Secondment bei einer führenden Investmentbank : Junior Partner, Linklaters : Associate, Oppenhoff & Rädler 32

35 EXTERNE DOZENTEN Christoph Oenings 1972 geboren in Kalkar Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen, Abschluss als Dipl. Finanzwirt (FH) Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster 2001 Erstes Juristisches Staatsexamen, Hamm Rechtsreferendariat, u. a. Wahlstation beim FG Hamburg 2004 Zweites Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf Zulassung als Rechtsanwalt Tätigkeit in der Finanzverwaltung NRW Rechtsanwalt und Steuerberater bei Esche Schümann Commichau, Hamburg 2007 Bestellung als Steuerberater 2008 Secondment bei Dykema Gossett PLLC, Chicago Rechtsanwalt und Steuerberater bei Alpers & Stenger, Hamburg (seit 2011 als Partner) seit 2008 seit 2013 Lehrbeauftragter der Bucerius Law School Hamburg Gastdozent an der Bundesfinanzakademie Brühl Rechtsanwalt und Steuerberater und Assoziierter Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg 33

36 EXTERNE DOZENTEN Stefan Richter Partner; Service Line: Business Tax Private Company Services Profil Stefan Richter leitet bei der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am Standort Hamburg die steuerliche Beratung für mittelständische Unternehmen und Non-Profit Organisationen. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung und Betreuung von, mittelständischen Unternehmen auch im internationalen Kontext. Der fachliche Schwerpunkt von Stefan Richter liegt in der steuerlichen Gestaltungs- und Transaktionsberatung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte. Hierzu gehören neben Unternehmens- und Immobilientransaktionen sowohl die Beratung steuerlicher Reorganisationen und Strukturierungen als auch die Begleitung von Betriebsprüfungen sowie die Steuerdurchsetzungsberatung. Tätigkeitsschwerpunkte Beratung international tätiger mittelständischer Unternehmen Steuerliche Gestaltungs- und Transaktionsberatung Immobilientransaktionen DBA- und Außensteuerrecht, Europa-Recht Zuzug und Wegzug von Gesellschaften und natürlichen Personen Mitgliedschaften / Besondere Funktionen / Veröffentlichungen Gründungsmitglied und wissenschaftlicher Beirat Hamburger Forum für Unternehmenssteuerrecht Referent Bundesfinanzakademie Mitherausgeber und Autor: Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht 34

37 EXTERNE DOZENTEN Helmut Rundshagen 1964 geboren in Hamburg Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld 1990 II. Staatsexamen in Düsseldorf 1991 Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg Eintritt in die Steuerabteilung bei Ernst & Young / Arthur Andersen 1995 Steuerberater in Hamburg seit 2001 seit 2012 Partner Ernst & Young Lehrauftrag Bucerius Law School im Schwerpunkt Steuerrecht Helmut Rundshagen berät vornehmlich inhabergeführte Unternehmen und deren Gesellschafter zu Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Neben Steuerplanungs und -gestaltungsprojekten betreut er Unternehmen auch bei komplexen Betriebsprüfungen. Neben dem Ertragsteuerrecht befasst er sich auch mit dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Helmut Rundshagen ist in der Region Nord-Ost von Ernst & Young für das Family Business verantwortlich. Er arbeitet an Kommentaren zum Einkommensteuergesetz und zum Außensteuergesetz mit. 35

38 EXTERNE DOZENTEN Dr. Christian Ruoff 1968 Geboren in Mutlangen Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth und der Ludwig Maximilians Universität München 1993 Erstes juristisches Staatsexamen Master of Laws-Studium an der Duke University School of Law Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Ludwig Maximilians Universität München Referendariat am Oberlandesgericht München 1995 Zulassung als Attorney-at-Law in New York 1997 Zweites juristisches Staatsexamen 1998 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Ludwig Maximilians Universität München 1998 Eintritt als Associate bei Bruckhaus Westrick Heller Löber, Frankfurt 2001 Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht 2001 Zulassung als Steuerberater seit 2003 Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg Leiter der deutschen Steuergruppe von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP seit 2009 Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School 36

39 EXTERNE DOZENTEN Dr. Christian Süß Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Finanzwesen in Herrsching am Ammersee zum Diplom-Finanzwirt (FH) Tätigkeit in der Bayerischen Finanzverwaltung Studium an der Bucerius Law School in Hamburg und der Victoria University in Wellington, Neuseeland zum Bachelor of Laws und zur Ersten Juristischen Prüfung Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion bei Prof. Dr. Birgit Weitemeyer an der Bucerius Law School Referendariat und Zweite Juristische Prüfung am Oberlandesgericht München Rechtsanwalt bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn 37

40 EXTERNE DOZENTEN Dr. Götz T. Wiese 1966 geboren in Hamburg 1985 Abitur Reserveoffiziersausbildung in Lüneburg Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Freiburg und München; 1. Jur. Staatsexamen in München Beginn der Dissertation auf dem Gebiet der Ökonomischen Analyse des Rechts; parallel Kurz- Traineeprogramm und persönlicher Referent des Vorstandsvorsitzenden der Holsten-Brauerei AG, Hamburg, und Internship in einer Law Firm in Chicago 1993 Beginn des Referendariats beim Hanseatischen Oberlandesgericht; 1994/1995 Mitarbeiter der Jungheinrich AG, Hamburg Jur. Staatsexamen, Promotion und Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg Mitglied der Steuerabteilung bei Clifford Chance in Frankfurt, dort 2000 Zulassung als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, anschl. Wechsel zurück nach Hamburg bei Latham & Watkins, Leiter der Steuerabteilung in Deutschland, Managing Partner des Hamburger Büros der Sozietät 2016 Gründungspartner von WIESE LUKAS Dr. Wiese ist Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School in Hamburg, Mitglied des Beirats der International Fiscal Association in Norddeutschland, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht e.v. sowie Mitglied des Fachinstituts der Steuerberater in Köln. 38

41 EXTERNE DOZENTEN Dr. Martin Wulf Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Studium der Rechtswissenschaften in Kiel Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion am Institut für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Erich Samson) Seit 2005 Partner der Sozietät Streck Mack Schwedhelm (zunächst Köln, dann Berlin) Tätigkeitsschwerpunkt: Steuerliche Streit- und Rechtsbehelfsverfahren, Vertretung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, Vertretung von Beteiligten in streitigen Gesellschafterauseinandersetzungen und Vertretung von Geschäftsführungsmitgliedern in zivil- und strafrechtlichen Haftungsverfahren. Zahlreiche Veröffentlichungen u.a. in der wistra, DStR, Praxis Steuerstrafrecht (PStR), Steuerberatung (Stbg.) und Münchener Kommentar zum StGB. Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School (Hamburg) Mitherausgeber der wistra und der Praxis Steuerstrafrecht (PStR) Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein 39

42

43 STEUERLICHES ZUSATZPROGRAMM ZUSATZ.STEUERN ZUSATZ.Steuern ist das gebündelte Steuerrechts-Zusatz-Programm, das insbesondere den Schwerpunktteilnehmern, aber auch den Doktoranden, die im Steuerrecht promovieren, und allen anderen steuerlich interessierten Studenten außerhalb des normalen Lehrbetriebs angeboten wird. Hier findet sich eine bunte Mischung aus Vorträgen, Gesprächskreisen und Abendveranstaltungen, die allesamt einen Einblick in die Welt des Steuerrechts gewähren, oder eine Vertiefung und Spezialisierung dieser lebendigen Materie zum Inhalt haben. Durch die Einbeziehung von Praktikern aus Wirtschaft, Beratung, Justiz und Verwaltung wird auch die Praxis der Rechtsanwendung umfassend beleuchtet. Das Programm für das laufende und darauf folgende Trimester liegt immer am Lehrstuhl für Steuerrecht aus und wird auf Wunsch auch gerne versandt. Grundsätzlich stehen die Veranstaltungen allen Interessierten offen. Weitere Infos und die Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen ist unter möglich. 41

44 Exkursion Steuerrecht in der Praxis Exkursion Zielgruppe: Schwerpunktstudenten Inhalt: Die zweitägige Exkursion gibt einen Einblick in die Welt des Steuerrechts in der praktischen Anwendung. Neben dem Besuch des Münchener Büros einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer Großkanzlei, wo die Studenten einen umfassenden Einblick in die Praxis der Steuerplanung und -gestaltung erhalten, werden zwei mündliche Verhandlungen des Bundesfinanzhofs besucht. Zudem wird die zentrale Rechts- und Steuerabteilung eines Großunternehmens besucht, wo Einblicke in die Anwendung des Steuerrechts im Konzernalltag gewährt werden. 42

45 Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht Tagung Zielgruppe: Schwerpunktstudenten, Doktoranden, steuerlich Interessierte Inhalt: Das Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht ist die jährliche Fachtagung des gleichnamigen Vereins, die an der BLS stattfindet. Hamburger Steuerrechtler aus Justiz, Finanzverwaltung, Unternehmen, Beraterschaft und Wissenschaft haben im November 2010 das Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht e.v. gegründet. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, den Austausch zur komplexen Materie des Unternehmensteuerrechts mit seinen internationalen Bezügen und Auswirkungen zwischen Finanzverwaltung, Wissenschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Gesetzgebung, Wirtschaft und Beratung zu fördern. Weitere Infos unter Juniorteilnehmer zahlen einen ermäßigten Kostenbeitrag für die beiden Tage mit Tagungsunterlagen, Imbiss und Getränken. Studenten des Schwerpunkts Steuerrecht können nach Anmeldung kostenlos teilnehmen. 43

46 Exkursion Steuerverwaltung und Steuergesetzgebung in Berlin Exkursion Zielgruppe: Schwerpunktstudenten Inhalt: Im Frühjahr findet eine eintägige Exkursion nach Berlin statt. Dort besuchen wir eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag und haben die Gelegenheit mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen zu sprechen. Die Exkursion wird veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen. 44

47 Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts Tagung Zielgruppe: Schwerpunktstudenten, Doktoranden, steuerlich Interessierte Inhalt: Seit 2001 veranstaltet das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit- Organisationen der Bucerius Law School in Hamburg jährlich Anfang November die Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts. Die anderthalbtägige Tagung richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis und behandelt alle rechtlichen und steuerlichen Fragen, die für Stiftungen, Vereine, Genossenschaften und den gesamten Dritten Sektor von Interesse sind. Betriebswirtschaftliche, soziologische und philosophische Betrachtungsweisen werden ebenso berücksichtigt wie internationale Entwicklungen. Eine Podiumsdiskussion widmet sich der aktuellen Rechtspolitik. Im Rahmen des gemeinsamen Abendessens wird der mit dotierte W. Rainer Walz Preis für bedeutende Forschungsergebnisse des Non-Profit-Rechts vergeben. Schwerpunktstudenten können nach Anmeldung kostenlos teilnehmen. 45

48 Gesprächskreise und Kaminabende des Lehrstuhls für Steuerrecht und Instituts für Stiftungsrecht Gesprächskreis Zielgruppe: Schwerpunktstudenten, Doktoranden, steuerlich Interessierte Inhalt: Im Gesprächskreis werden aktuelle Themen aus den Bereichen des Steuerrechts und des Non-Profit-Rechts behandelt. Angesprochen sind die Studenten des Schwerpunkts und Doktoranden, aber auch weitere interessierte Personen, zu den Themen. Im Wechsel mit aktuellen Fachvorträgen von Praktikern stellen die Teilnehmer einen Bereich ihres Interesses dar. Dabei reicht das Spektrum von aktuellen Forschungsvorhaben über Urteilsdiskussionen bis hin zu Berichten von Tagungen. In entspannter Atmosphäre wird anschließend bei einem Glas Wein das Referierte diskutiert. 46

49 Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern: Aktuelle BFH-Rechtsprechung Vortrag mit Diskussion Zielgruppe: Schwerpunktstudenten, Doktoranden, steuerlich Interessierte Inhalt: In der Reihe Aktuelle BFH-Rechtsprechung stehen Richter des Bundesfinanzhofes an fünf Nachmittagen Rede und Antwort. Zunächst werden neue Entscheidungen aus den jeweiligen Fachbereichen dargestellt und in die aktuelle Rechtsprechungs- und Gesetzesentwicklung eingeordnet. Danach ist Raum für vertiefende Diskussionen. Auf diese Weise bietet die Veranstaltung den Teilnehmern die Gelegenheit, zu aktuellen Urteilen Analysen aus erster Hand zu erhalten und diese im Diskurs kritisch zu hinterfragen. Dies ist eine Veranstaltungsreihe der Bucerius Education GmbH in Zusammenarbeit mit dem Steuerberaterverband Hamburg e.v. Nach Rücksprache mit dem Lehrstuhl für Steuerrecht können an interessierte Einzelpersonen Freiplätze vergeben werden. 47

50 Doktorandenseminar im Unternehmens- und Steuerrecht Workshop Zielgruppe: Doktoranden, Schwerpunktstudenten Inhalt: Das im Wechsel mit dem Internationalen Doktorandenseminar zum Non-Profit-Recht stattfindende Doktorandenseminar zum Steuerrecht soll eine Austauschplattform für junge Forscher auf dem Gebiet des Steuerrechts bieten. Im Mittelpunkt steht die Darstellung des jeweiligen Forschungsvorhabens, das ausführlich besprochen und diskutiert wird. Ergänzt wird das Programm durch Einschätzungen von Praktikern zur aktuellen steuerrechtlichen Lage. 48

51 WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN Um die Inhalte des Schwerpunktstudiums wiederholen und vertiefen zu können, besteht in der Bibliothek des Lehrstuhls für Steuerrecht eine umfangreiche Auswahl an aktueller Ausbildungsliteratur. Für die Erstellung der Seminararbeiten können die Studenten neben den Ressourcen in der Haupt- und Lehrstuhlbibliothek an der Bucerius Law School auch auf die spezialisierte Literatur am IIFS (Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen) zugreifen. Ehemalige Studenten des Schwerpunkts Steuerrecht konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze in anerkannten Fachzeitschriften veröffentlichen. Häufig basierten diese Veröffentlichungen auf Seminararbeiten, die im Rahmen des Schwerpunktstudiums erstellt wurden. Im Nomos-Verlag erscheint zudem eine Schriftenreihe mit steuerrechtlichen Dissertationen, deren Mitherausgeberin Frau Prof. Weitemeyer ist. 49

52 WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN Ausbildungsliteratur Autor/en Titel Stand Signatur am Lehrstuhl Lehrbücher Birk/Desens/Tappe Steuerrecht 2015 H 200 g Birk 2015 Tipke/Lang Steuerrecht 2015 H 200 g Steue 2015 Fehrenbacher Steuerrecht 2015 H 200 g Fehre 2015 Lippross/Drüen Allgemeines Steuerrecht 2015 bestellt Weber-Grellet Bilanzsteuerrecht 2016 bestellt Scheffler Besteuerung von Unternehmen I 2016 bestellt Scheffler Besteuerung von Unternehmen II 2014 H 410 g Schef 8 A 2 Scheffler Besteuerung von Unternehmen III 2013 H 410 g Schef 2 A 3 Hegemann/Hegemann Umwandlungssteuer 2016 bestellt Haase Internationales und Europäisches Steuerrecht 2014 H 550 g Haase 2014 Frotscher Internationales Steuerrecht 2015 H 550 g Frots 2015 Schaumburg/Englisch Europäisches Steuerrecht 2015 H 600 f Europ 2015 Fallsammlungen Birk/Desens/Tappe Klausurenkurs im Steuerrecht 2015 H 200 g Birk 2015 Martini/Valta Fallsammlung zum Steuerrecht 2016 H 200 g Marti 2016 Balliet/Friz Dillberger/Fest Haase Fälle und Lösungen zur Schwerpunktprüfung im Steuerrecht Klausurenkurs Einkommensteuer und Abgabenordnung Klausurenkurs im Internationalen und Europäischen Steuerrecht 2012 H 249 h Balli bestellt 2015 H 550 g Haase

53 WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN Veröffentlichungen von Studenten des Schwerpunkts Steuern in externen Fachzeitschriften 2009 Süß, Christian: Die steuerliche Gewinnermittlung, SteuerStud 2009, 198. Süß, Christian/Wilke, Ulrich: Die Zinsschranke vor dem Hintergrund der aktuellen Krise, ZSteu 2009, 341. Wilke, Ulrich/Süß, Christian: Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für die direkten Steuern am Beispiel der Zinsschranke, FR 2009, Süß, Christian/Wilke, Ulrich: Das objektive Nettoprinzip und die Beschränkung des Zinsabzugs, SteuerStud 2010, Albrecht, Julian/Maciejewski, Tim: Semesterabschlussklausur Steuer- und Bilanzrecht Der wechselhafte Vagabund, JuS 2011, Stark, Peter: Die Vererblichkeit von Verlusten und Abzugsbeträgen, SteuerStud 2011, 372. Weitemeyer, Birgit/Süß, Christian: Nachgelagerte Zahlung von Studiengebühren ein Plädoyer unter Berücksichtigung der steuerlichen Wirkungen, NJW 2011, Wilke, Ulrich: Fraus legis europaea 42 AO im Unionsrecht, UR 2011, 925 ff Butler, Philipp J.: Das Treuhandmodell Eine Organschaft für Personengesellschaften?, NWB 2012, Drissen, Daniel/Eiling, Astrid: Falschparker, Fernreisen und andere steuerrechtliche Probleme, SteuerStud 2012, 611. Gerlach, Jens: Die Organschaft im Ertragsteuerrecht ein Auslaufmodell?, FR 2012,

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