H E R A U S G E B E R SAARPFALZ-KREIS F I N A N Z V E R W A L T U N G. - Kämmerei - Am Forum Homburg. Tel.: 06841/ Fax: 06841/

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2 2 IMPRESSUM H E R A U S G E B E R SAARPFALZ-KREIS F I N A N Z V E R W A L T U N G - Kämmerei - Am Forum Homburg Tel.: 06841/ Fax: 06841/ julia.vogel@saarpfalz-kreis.de kaemmerei@saarpfalz-kreis.de Internet:

3 3 II N H A L T S V E R Z E II C H N II S Impressum... 2 Allgemeine Anmerkungen... 5 Auszug aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz... 6 UNMITTELBARE BETEILIGUNGEN DES SAARPFALZ-KREISES AN KAPITALGESELLSCHAFTEN Landesentwicklungsgesellschaft Saar mbh Saarpfalz-Park Bexbach GmbH (SPB) Projektgesellschaft Wohnen und Gewerbe Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh (WFG Saarpfalz) Standortentwicklungsgesellschaft Saarpfalz mbh St. Ingbert (SEG) Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung des Saarpfalz-Kreises ggmbh (GAW) Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung im Saarpfalz-Kreis mbh (AQUIS) Wasserwerk Bliestal GmbH Kreiskrankenhaus St. Ingbert GmbH Tourismus-Zentrale Saarland GmbH (TZS) UKS Service Gesellschaft mbh MITTELBARE BETEILIGUNGEN DES SAARPFALZ-KREISES AN KAPITALGESELLSCHAFTEN Kreiskrankenhaus St. Ingbert Service GmbH RettungsDienstlogistik und Service GmbH (RDS) VGS - Verkehrsmanagement - Gesellschaft Saar mbh Saarland Feuerversicherung AG Saarland Lebensversicherung AG IGS Versicherungsvermittlungs- und Immobiliengesellschaft Saarpfalz mbh Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung St. Ingbert GmbH & Co. KG UNMITTELBARE BETEILIGUNGEN DES SAARPFALZ-KREISES AN ZWECKVERBÄNDEN Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau- Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar) Zweckverband Saarpfalz-Touristik (SPT) Zweckverband Naturschutzgroßvorhaben Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe Biosphärenzweckverband Bliesgau Zweckverband Personennahverkehr Saarland UNMITTELBARE BETEILIGUNGEN DES SAARPFALZ-KREISES AN STIFTUNGEN UND VEREINEN Siebenpfeiffer-Stiftung Stiftung Römermuseum Homburg-Schwarzenacker Stiftung Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (EKP) Albert-Weisgerber-Stiftung Stiftung Klosterruine Wörschweiler Saarländisches Bergbaumuseum Bexbach e.v

4 4 Landkreistag Saarland Kommunaler Arbeitgeberverband Saar e.v UNMITTELBARE BETEILIGUNGEN DES SAARPFALZ-KREISES AN ANSTALTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Kreissparkasse Saarpfalz MITTELBARE BETEILIGUNGEN DES SAARPFALZ-KREISES AN ANSTALTEN UND KÖRPERSCHAFTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Landesbank Saar (SaarLB) Sparkassenverband Saar

5 5 ALLGEMEINE ANMERKUNGEN Mit dem 12. Beteiligungsbericht wird für das Jahr 2011 eine Übersicht über die aktuelle wirtschaftliche Betätigung des Saarpfalz-Kreises vorgelegt. Der Saarpfalz-Kreis ist gem. 115 KSVG verpflichtet, jedes Jahr über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Nach 115 Abs. 2 Satz 2 KSVG müssen nur Unternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 25 % aufgenommen werden. Der vorliegende Bericht geht über diese Einschränkung von 25% hinaus und stellt zusätzlich auch alle sonstigen Beteiligungen (Zweckverbände, Stiftungen, Vereine und Sonstige) auf freiwilliger Basis dar. Diese Darstellung soll der zusätzlichen und vollständigen Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der politischen Entscheidungsgremien dienen. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2011 enthält die unternehmensbezogenen Informationen zum Stichtag sowie die wichtigsten Unternehmensdaten für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011, so dass der Geschäftsverlauf über einen Zeitraum von drei Jahren einen guten Einblick in die Entwicklung des jeweiligen Unternehmens ermöglicht.

6 6 Auszug aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S. 1215) Teil A Gemeindeordnung Dritter Teil Gemeindewirtschaft III. Abschnitt Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung 108 Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung (1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich an solchen beteiligen, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht, 3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (2) Als nichtwirtschaftliche Unternehmen im Sinne dieses Abschnitts gelten 1. Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Freizeitgestaltung, der Abfallbeseitigung, der Abwasserbeseitigung sowie Einrichtungen ähnlicher Art, 2. Einrichtungen, die als Hilfsbetriebe ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs kommunaler Körperschaften dienen. (3) Durch den öffentlichen Zweck auch gerechtfertigt sind mit der Haupttätigkeit des Unternehmens verbundene Tätigkeiten, die üblicherweise im Wettbewerb zusammen mit der Haupttätigkeit erbracht werden; mit der Ausführung dieser Tätigkeiten sollen die Unternehmen private Dritte beauftragen. Sind an einem Unternehmen Private beteiligt, reicht es aus, wenn ein Anteil von Leistungen an der Gesamtleistung des Unternehmens, der der Höhe der kommunalen Beteiligung entspricht, durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist. Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnimmt, um ausschließlich Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck. (4) Die Gemeinde darf mit ihrem Unternehmen außerhalb des Gemeindegebietes tätig werden, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und 2. keine betroffene kommunale Gebietskörperschaft aus berechtigten Interessen widerspricht. Bei gesetzlich liberalisierten Tätigkeiten gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen.

7 7 (5) Vor der Entscheidung über die Errichtung, Übernahme und wesentliche Erweiterung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an ihnen ist der Gemeinderat auf der Grundlage einer Marktanalyse umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung sowie über deren Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Vor der Befassung im Gemeinderat ist den Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie der Arbeitskammer Gelegenheit zur Stellungsnahme zur Marktanalyse zu geben, soweit ihr Geschäftsbereich betroffen ist. Die Stellungnahmen sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. (6) Die Gemeinden sollen in regelmäßigen Zeitabständen prüfen, inwieweit wirtschaftliche Unternehmen materiell privatisiert werden können. Hierbei ist privaten Dritten die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und wie sie die dem öffentlichen Zweck dienende wirtschaftliche Betätigung ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Über das Ergebnis ist der Kommunalaufsicht zu berichten. (7) Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht errichten, übernehmen oder betreiben. Für das öffentliche Sparkassenwesen gelten die besonderen Vorschriften. 109 Eigenbetriebe und sonstige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung (1) Die gemeindlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können als Eigenbetriebe geführt werden. Das Nähere regeln die Eigenbetriebsverordnung und die Betriebssatzung. (2) Für jeden Eigenbetrieb ist ein Werksausschuss ( 48) zu bilden; für mehrere Eigenbetriebe kann ein gemeinsamer Werksausschuss gebildet werden. (3) Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung jedes Eigenbetriebes sind so einzurichten, dass sie eine gesonderte Beurteilung der Betriebsführung und des Ergebnisses ermöglichen. (4) Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit können unter vollständiger und mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde unter teilweiser Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen geführt werden. 110 Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. ein wichtiges Interesse der Gemeinde vorliegt, 2. die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird, 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder entsprechenden Überwachungsorgan, erhält, 4. aufgrund des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden.

8 8 (2) Die Gemeinde kann einzelne Geschäftsanteile an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft erwerben, wenn eine Nachschusspflicht ausgeschlossen oder die Haftsumme auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist. 111 Mehrheitsbeteiligungen (1) Unbeschadet des 110 darf eine Gemeinde ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wenn im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung 1. der Gegenstand des Unternehmens konkret bezeichnet und nachhaltig auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet ist; 2. geregelt ist, dass die Gesellschaftsversammlung oder das entsprechende Organ auch beschließt über a) die Aufnahme neuer Geschäftszweige innerhalb des Rahmens des Unternehmensgegenstandes und die Aufgabe vorhandener Geschäftszweige, b) die Gründung, den Erwerb und die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens, c) den Erwerb, die Veränderung und die vollständige oder teilweise Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, d) den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Unternehmensverträgen, e) die Feststellung und die Änderung des Wirtschaftsplanes, f) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses, g) die Bestellung und die Abberufung der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, soweit dies nicht der Gemeinde vorbehalten ist, sowie die Entlastung derselben, h) die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates oder entsprechenden Überwachungsorgans von Beteiligungsunternehmen; 3. geregelt ist, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt und der Gemeinde zur Kenntnis gebracht werden; 4. geregelt ist, dass a) die Rechte nach 53 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ausgeübt und b) ihr und dem Landesverwaltungsamt ( 123 Abs. 2) die in 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden (2) Absatz 1 gilt nur, wenn der Gemeinde allein oder zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile an dem Unternehmen gehören. Als Anteile gelten auch Anteile, die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts gehören, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände allein oder zusammen mit Mehrheit beteiligt sind. (3) Ist eine Beteiligung der Gemeinde an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des Absatzes 2, so soll die Gemeinde, soweit ihr Interesse dies erfordert, darauf hinwirken, dass in den Gesellschaftsvertrag oder in die Satzung die Regelungen des Absatzes 1 aufgenommen werden.

9 9 112 Mittelbare Beteiligungen (1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem ihr allein oder zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile gehören, an einem anderen Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur zustimmen, wenn 1. die Voraussetzungen des 110 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 2. bei einer Beteiligung mit der Mehrheit der Anteile an dem anderen Unternehmen auch die Voraussetzungen des 111 vorliegen. 111 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Unterbeteiligungen weiterer Stufen. 113 Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen Die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie andere Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, durch welche die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermindert, sind nur zulässig, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. 114 Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschaftsversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Gemeinde beteiligt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des Aufsichtsrates oder entsprechenden Überwachungsorgans zu entsenden oder vorzuschlagen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann mit Zustimmung des Gemeinderates eine besondere Vertreterin oder einen besonderen Vertreter bestellen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen; diese oder dieser ist an die Weisungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gebunden. (2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu, so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d'hondt festzustellen. (3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, einen oder mehrere Vertreterinnen oder Vertreter für den Vorstand oder ein entsprechendes Organ zu bestellen. (4) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Gemeinde, sind in den dem Gemeinderat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten an die Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse und an die Weisungen der Gemeinde gebunden. (5) Werden Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde aus einer Tätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 haftbar gemacht, so hat ihnen die Gemeinde den Schaden zu ersetzen, es sei denn,

10 10 dass sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemeinde schadensersatzpflichtig, wenn die Vertreterinnen oder Vertreter nach Beschlüssen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse oder nach Weisung gehandelt haben. 115 Unterrichtungspflicht und Beteiligungsbericht (1) Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in den in 114 genannten Organen haben die Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten. Auf Beschluss des Gemeinderates oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates haben die Vertreterinnen oder Vertreter dem Gemeinderat oder einem von ihm bestimmten Ausschuss über alle Angelegenheiten Auskunft zu geben. Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht bestehen nur, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (2) Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens darstellen a) den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens, b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Für ein Unternehmen, an dem der Gemeinde nicht mehr als ein Viertel der Anteile gehört, kann von der Darstellung zu Buchstabe c abgesehen werden. Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. 116 Wirtschaftsgrundsätze Wirtschaftliche Unternehmen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. (aufgehoben) 117 (1) Entscheidungen der Gemeinde über 118 Anzeigepflicht und Befreiung 1. die vollständige Anwendung der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit,

11 11 2. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, Änderung der Rechtsform und vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens, 3. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung, die Änderung und die vollständige oder teilweise Veräußerung einer solchen Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, 4. den Abschluss von Rechtsgeschäften und sonstige Maßnahmen, die ihrer Art nach geeignet sind, den Einfluss der Gemeinde auf das Unternehmen zu mindern oder zu beseitigen oder die Ausübung von Rechten aus der Beteiligung zu beschränken, sind der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich, mindestens einen Monat vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. Aus der Anzeige muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Sind nach Feststellung der Kommunalaufsichtsbehörde Voraussetzungen des 108 Abs. 1 bis 5 nicht erfüllt, kann das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft auf Antrag der Gemeinde aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses hiervon Befreiung erteilen. Der Antrag ist zu begründen und mit einer Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zu versehen. Die Befreiung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Teil B Landkreisordnung Dritter Teil Kreiswirtschaft 189 Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung (1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Kreiswirtschaft die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Gemeindewirtschaft entsprechend. (2) Für Werksausschüsse nach 109 Abs. 2 gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung über Ausschüsse ( 48) sinngemäß, wobei die Einberufungsfrist mindestens fünf Tage beträgt. Quelle: Homepage des Justizministeriums des Saarlandes

12 12 SAARPFALZ-KREIS UNMITTELBARE BETEILIGUN- GEN AN KAPITALGESELL- SCHAFTEN MITTELBARE BETEILIGUNGEN AN KAPITAL- GESELLSCHAFTEN - Landesentwicklungsgesellschaft Saar mbh - Saarpfalz-Park Bexbach GmbH - WFG Saarpfalz mbh - SEG Saarpfalz mbh St. Ingbert - GAW im Saarpfalz-Kreis ggmbh - Gemeinnützige Gesellschaft AQUIS im Saarpfalz- Kreis mbh - Wasserwerk Bliestal GmbH - Kreiskrankenhaus IGB ggmbh - Tourismus-Zentrale Saarland GmbH - UKS Service Gesellschaft mbh - Kreiskrankenhaus IGB Service GmbH - RDS GmbH - Verkehrsverbundgesellschaft Saar mbh - Saarland Feuerversicherung AG - Saarland Lebensversicherung AG - IGS Immobilengesellschaft mbh - Gesundheitspark St. Ingbert UNMITTELBARE BETEILIGUN- GEN AN ANSTALTEN D.Ö.R. MITTELBARE BETEILIGUNGEN AN ANSTALTEN UND KÖRPER- SCHAFTEN D.Ö.R. - Kreissparkasse Saarpfalz-Kreis - Landesbank Saar Girozentrale (SaarLB) - Sparkassen und Giroverband Saar MITGLIEDSCHAFTEN IN VEREI- NEN DES PRIVATEN RECHTS MITGLIEDSCHAFTEN IN ZWECKVERBÄNDEN MITGLIEDSCHAFTEN IN STIF- TUNGEN - Saarl. Bergbaumuseum Bexbach - Kommunaler Arbeitgeberverband - Landkreistag - Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, - Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar - Zweckverband Saarpfalz- Touristik - Zweckverband Saar-Blies- Gau/Auf der Lohe - Biosphärenzweckverband Bliesgau - Zweckverband Personennahverkehr Saarland - Siebenpfeiffer-Stiftung - Stiftung Römermuseum - Stiftung EKP - Albert-Weisgerber-Stiftung - Klosterruine Wörschweiler

13 13 Unmittelbare Beteiligungen des Saarpfalz-Kreises an Kapitalgesellschaften

14 14 Landesentwicklungsgesellschaft Saar mbh Adresse: Franz-Josef-Röder-Str. 17, Saarbrücken Telefon: 0681 / Telefax: 0681 / info@leg-saar.de Rahmendaten Gründung 12. Mai 1952 (1974 Fusion der Staatl. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh und der Heimstätte Saarland GmbH zur Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbh) Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handelsregister HRB 4775 Saarbrücken Aktueller Gesellschaftervertrag 8. Dezember 2008 Stammkapital ,77 Anteile an verbundenen Unternehmen in % in EURO Wohnungsgesellschaft Saarland mbh, Saarbrücken 94,91% ,76 LEG-Service GmbH 10,00% ,00 Beteiligungen in EURO Projektgesellschaft Bostalsee mbh (PGB), Nohfelden Bosen ,00 Projektgesellschaft Thermalbad Rilchingen mbh, Kleinblittersdorf ,00 Projektgesellschaft Dillingen mbh ,00 Saarpfalz-Park Bexbach GmbH (SPB) Projektgesellschaft für Wohnen und Gewerbe ,19 UZB Gesellschaft für Unternehmensansiedlung Püttlingen 9.000,00 Gewerbe- und Technologiepark St. Ingbert GmbH (GTP), St. Ingbert 6.340,02 Bauwirtschaftsgesellschaft Marpingen mbh (BWM) 654,11 Summe ,32 Nachdem sich das Projekt Illingen durch die ROLEG nicht wirtschaftlich umsetzen ließ und sich abzeichnete, dass zeitnah keine neuen Projekte akquiriert werden konnten, hat die Gesellschafterversammlung der ROLEG beschlossen, zunächst sämtliche Kommanditanteile an der RoLeG Projektentwicklung KG in die RoLeG Verwaltungs GmbH einzubringen und anschließend die RoLeG Verwaltungs GmbH zum 31. August 2011 zu liquidieren.

15 15 Gesellschafter der LEG Saar mbh SHS Strukturholding Saar GmbH 99,58% ,39 Stadt Dillingen 0,42% 7.669,38 0,42% 99,58% SHS Strukturholding Saar GmbH Stadt Dillingen Im Geschäftsjahr 2011 hat die Konzernmutter SHS die Geschäftsanteile des SaarLB (2,5%) und des Saarpfalz-Kreises (0,56%) erworben und hält damit 99,58% des Stammkapitals. Einziger verbliebener Mitgesellschafter ist die Stadt Dillingen. Die SHS ist bestrebt, auch diesen Anteil zeitnah zu erwerben. 2. Gegenstand des Unternehmens/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens und öffentlicher Zweck Die Gesellschaft hat die Aufgabe, bei der Durchführung von Maßnahmen des Städtebaus und des Wohnungswesens, der Wirtschafts- und Agrarstruktur im Saarland mitzuwirken. Das Land, die Gemeinden und sonstigen Auftraggeber können sich zu diesem Zweck der Gesellschaft bedienen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind. 3. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Reinhold Jäger Thomas Schuck (bis Oktober 2011) Bernd Therre ( ab Oktober 2011) Aufsichtsrat Peter Hauptmann, Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Saarbrücken, - Vorsitzender - (abberufen am ) Dieter Grünewald, Staatssekretär Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Saarbrücken, - stellvertr. Vorsitzender - (abberufen am ) Joachim Kiefaber, Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Saarbrücken (abberufen am ) Karl Rauber, Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur / Chef der Staatskanzlei (ausgeschieden am ) Andreas Storm, Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur / Chef der Staatskanzlei (abberufen am ) Gerhard Wack, Staatssekretär Ministerium der Finanzen, Saarbrücken Dr. Alex Spies, Leitender Ministerialdirigent, Ministerium der Finanzen, Saarbrücken Dieter Kofink, selbständiger Sachverständiger, Frankfurt a. M. Hans-Werner Sander, Vorstandsvorsitzender Sparkasse, Saarbrücken Arbeitsausschuss Gesellschafterversammlung sehe Beteiligungsverhältnisse

16 16 4. Prüfung des Unternehmens Der Jahresabschluss zum wurde von Pricewaterhouse Coopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes ist auf den 21. Juni 2012 datiert. 5. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Finanzkennzahlen TEUR TEUR TEUR Bilanzsumme , , ,3 Jahresergebnis -524,0 156,0 6,5 Investitionen 71, , ,9 Personal Bilanzsumme Jahresergebnis Situationsbericht/ Geschäftslage und Ausblick/ Voraussichtliche Entwicklung Geschäftsverlauf 2011 Nach zwei wachstumsstarken Jahren hat sich die Wirtschaft zum Ende des Geschäftsjahres leicht abgeschwächt. Die Verschuldungssituation einzelner Staaten im Euro-Raum belastete über negative Vertrauenseffekte auch die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Die öffentlichen Haushalte, für die die LEG Saar als Dienstleister tätig wird, waren durch Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur und der Finanzmarktstabilisierung nachhaltig belastet und der damit zusammenhängende Konsolidierungskurs und die Schuldenbremse haben zu einer entsprechenden Zurückhaltung bei investiven Maßnahmen geführt. Darüber hinaus sinkt aufgrund des demographischen Wandels die Nachfrage nach Bauland, schwerpunktmäßig im ländlichen Raum: Aufgrund der geringeren Mobilität der zunehmend älteren Bevölkerung werden mehr Grundstücke und Wohnungen im städtischen Bereich nachgefragt. Diese sollen gut erreichbar und mit guter Infrastruktur ausgestattet sein. Am wurde die LEG Service GmbH gegründet. Gründungsgesellschafter dieser neuen internen Dienstleistungsgesellschaft sind das Saarland, die SHS und ihre Gesellschaften SBB, LEG Saar, WOGE, IKS. Die LEG Service hat zum 1. Januar 2012 ihre Arbeit aufgenommen und wird dabei ausschließlich für ihre Gesellschafter tätig. Die Gründung erfolgte aus vergaberechtlichen Gründen.

17 17 Die LEG Service wird auf folgenden Geschäftsfeldern tätig: ÖPP-Maßnahmen für das Land sowie Projektbetreuung/-steuerung und Flächenmanagement. Hierzu wurden aus der LEG Saar die Tätigkeitsfelder Hochbau, städtebauliche Planung/Tiefbau und Flächenmanagement herausgelöst und auf die LEG-Service übertragen. Bei der LEG Saar verbleiben die Geschäftsfelder Projektentwicklung, Projekt- und Flächenmanagement als Eigengeschäft sowie die Beteiligungen an der WOGE, PGB, PGTR und PGD. Die LEG Service hat die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter der LEG Saar, soweit diese in den auf die LEG Service übertragenen Geschäftsfeldern beschäftigt sind, übernommen und fortgeführt. Im Bereich Planen und Betreuen spiegelt sich im Wesentlichen das Auftragsgeschäft mit Schwestergesellschaften des Konzerns sowie kommunalen Partnern wider. Die Erlöse aus Betreuungstätigkeiten haben sich in 2011 um rd. 629 T erhöht. Der größte Teil dieser Erlöse wurde aus der Betreuung durch Projektsteuerung der Maßnahmen Thermalbad Rilchingen, Ferienpark Bostalsee, Landessozialgericht sowie Masterplan Industrieflächen Saarland erzielt. Aufgrund der Aufnahme des Geschäftsbetriebes der LEG Service wird eine Vielzahl von Betreuungsaktivitäten in 2012 von der LEG Saar an die LEG-Service abgegeben werden. So wird die LEG-Service alle Projekte übernehmen, bei denen ein Gesellschafter der LEG Service der Auftraggeber sein wird, wie z.b. Masterplanprojekte (SBB), ÖPP Maßnahmen (SHS), Bau der Zentraleinheit am Bostalsee (SHS) und Zusammenlegungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (Saarland). Bei der LEG Saar verbleiben die Projekte, bei denen Städte, Gemeinden und Kommunen die Auftraggeber sind, wie z. B. Bostalsee Erschließung (PGB) und Thermalbad Rilchingen, Erschließung und Hochbau (PGTR). Zur Erledigung ihrer Projekte bedient sich die LEG Saar - sofern kein eigenes Personal zum Einsatz kommt - der LEG Service. Aufgrund dieser Unterbeauftragung werden auch Umsatzerlöse aus ursprünglichem Drittgeschäft bei der LEG Service generiert werden. Ausblick 2012 Nach der Gründung der LEG Service verbleibt das externe Geschäft in der LEG Saar. Die künftige Geschäftsentwicklung wird wesentlich von der Akquise neuer Aufträge von Auftraggebern außerhalb des Gesellschafterkreises der LEG Service abhängig sein. Die Planung für 2012 sieht ein ausgeglichenes Ergebnis vor. Quelle: Prüfbericht 2011

18 18 Saarpfalz-Park Bexbach GmbH (SPB) Projektgesellschaft Wohnen und Gewerbe Adresse: Saarpfalz-Park 1, Bexbach Telefon: / Telefax: / info@saarpfalz-park.de Rahmendaten Gründung 3. November 1997 Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, Abteilung B, Nr Aktueller Gesellschaftervertrag 11. Februar 1998, Urk.-Nr. 117/1998 Stammkapital 1.533,8 T Beteiligungen Keine Anteilsverhältnisse in % in TEUR Stadt Bexbach 56,7% 869,1 Saarpfalz-Kreis 23,4% 357,9 KSK Saarpfalz 8,3% 127,8 VB Saarpfalz eg 8,3% 127,8 LEG Saar mbh 3,3% 51,1 23,4% 8,3% 8,3% 3,3% 56,7% Stadt Bexbach Saarpfalz-Kreis KSK Saarpfalz VB Saarpfalz eg LEG Saar mbh 2. Gegenstand des Unternehmens/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die sinnvolle städtebauliche Entwicklung und die Vermarktung des Geländes der Saarpfalz-Kaserne. Im Rahmen des vorgenannten Zweckes zählen hierzu: die Wirtschaftsförderung zur Unterstützung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von bestehenden und neu gegründeten Unternehmen,

19 19 Erwerb, Überplanung, Erschließung, Aufbereitung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken, deren Bebauung, Vermietung, Verpachtung und Vermarktung zur Anwerbung, Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen, Aufbau, laufende Betreuung und Unterhaltung eines handwerklichen und gewerblichen Zentrums vorzugsweise zur befristeten Vermietung/Verpachtung. Die Gesellschaft bietet diesen Unternehmen zweckdienliche Dienstleistungen an. 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus den Vertretern der Gesellschafter zusammen: Heinz Müller, Stadt Bexbach (bis ) Thomas Leis, Stadt Bexbach (ab ) Clemens Lindemann, Saarpfalz-Kreis Gunar Feth, Kreissparkasse Saarpfalz Wolfgang Brünnler bzw. Helmut Scharff, Volksbank Saarpfalz Reinhold Jäger, LEG Geschäftsführung Doris Gaa Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus 13 Mitgliedern. Als Vorsitzender fungiert der Bürgermeister der Stadt Bexbach und der Landrat des Saarpfalz-Kreises ist sein Stellvertreter. Sechs Mitglieder werden durch den Stadtrat Bexbach, 2 Mitglieder durch den Kreistag des Saarpfalz-Kreises bestellt. Je 1 Mitglied wird durch die KSK Saarpfalz, die Volksbank Bexbach e.g. und die LEG benannt. Aufsichtsratmitglieder Heinz Müller Bürgermeister Stadt Bexbach (bis ) - Vorsitzender - Thomas Leis Bürgermeister Stadt Bexbach (ab ) - Vorsitzender - Clemens Lindemann Landrat Saarpfalz-Kreis - stv. Vorsitzender - Peter Barrois Stadtrat Bexbach (bis ) Günter Strähl Stadtrat Bexbach (ab ) Clemens Baßler Kreistag Saarpfalz-Kreis Dr. Theophill Gallo Kreistag Saarpfalz-Kreis Wolfgang Brünnler Vorstandsmitglied Volksbank Saarpfalz e.g. Reinhold Jäger Vorstandsmitglied LEG Saar Manfred Lambert Stadtrat Bexbach Katharina Spies Stadtrat Bexbach (bis ) Thorsten Müller Stadtrat Bexbach (ab ) Gunar Feth Vorstandsmitglied Kreissparkasse Saarpfalz Horst Hornberger Stadtrat Bexbach Gerhard Lupp Stadtrat Bexbach Heiko Müller Stadtrat Bexbach 4. Prüfung des Unternehmens Der Jahresabschluss 2011 wurde am 04. Mai 2012 von der Public Audit Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

20 20 5. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Finanzkennzahlen TEUR TEUR TEUR Bilanzsumme , , ,2 Jahresergebnis -105, ,2 407,3 Investitionen 3,2 59,6 1,7 Personal Kein eigenes Personal, Geschäftsbesorgung durch WFG Saarpfalz Bilanzsumme Jahresergebnis Situationsbericht/ Geschäftslage und Ausblick/ Voraussichtliche Entwicklung Geschäftsverlauf Allgemeines Im Geschäftsjahr konnten insgesamt rd qm Gewerbeflächen sowie ein ehemaliges Kompaniegebäude mit zugehöriger Fläche von rd qm verkauft werden. Von entscheidender Bedeutung für die gute Vermarktung des Geländes ist der inzwischen große Bekanntheitsgrad sowie nach wie vor das Konzept der SPB, kleinparzellige Flächen in einer Größe ab 500 qm anzubieten, nach denen eine entsprechend große Nachfrage besteht. Dadurch besteht auch durch dieses einzige Angebot in der Region ein Alleinstellungsmerkmal. Von großem Vorteil ist auch der Sitz der Projektgesellschaft vor Ort, da hiermit schnelles Reagieren auf Anfragen, die Abstimmung mit den ansässigen Unternehmen und die Koordination der Baumaßnahmen gewährleistet wird. Es zeigt sich auch, dass die bereits ansässigen Unternehmen bei der Vermarktung als Multiplikatoren fungieren. Zum Jahresende war die Gesamtanlage des Gründer- und Mittelstandszentrums zu rd. 95% ausgelastet. Nach den Flächen ist stetig Nachfrage vorhanden. Das Gründerzentrum Handwerk, zudem die ehemalige Kfz-Halle umgebaut worden war, war zum Jahresende 2011 zu 100% ausgelastet. Da sich das Konzept für das Gründerzentrum Handwerk erfolgreich bewährt hat, wurde ab Ende 2007 eine weitere Bestandshalle der ehemaligen Kaserne zur Erweiterung des Gründerzentrums Handwerk ausgebaut. Die Einweihung dieses Gründerzentrums Handwerk II erfolgte im Juni Im Geschäftsjahr 2011 war auch das Gründerzentrum Handwerk II zu 100% ausgelastet. Zurzeit arbeiten 85 Unternehmen (einschließlich Bundespolizei) mit mehr als 900 Mitarbeitern im Saarpfalz-Park. Insgesamt haben 49 Unternehmen Eigentum im Saarpfalz-Park erworben, wobei 8 Unternehmen davon bereits ihre ursprüngliche Fläche (teilweise mehrmals) erweitert und

21 21 zusätzliches Gelände erworben haben. Die übrigen Firmen haben Flächen in den bestehenden Gebäuden bzw. im Gründer- und Mittelstandszentrum sowie in den Gründerzentren Handwerk gemietet. Die Tendenz zum Branchenmix bei der Ansiedlung hat sich weiter fortgesetzt. Verkäufe Es wurden bisher 69 Kaufverträge mit Unternehmen abgeschlossen, d. h. rund qm Fläche sind verkauft. Im Geschäftsjahr konnte mit dem Verkauf von insgesamt rd qm Gewerbefläche einschließlich eines ehemaligen Kompaniegebäudes das seit Bestehen der SPB drittbeste Verkaufsergebnis erzielt werden. Das ehemalige Kompaniegebäudes 102 (ehem. 3) wurde nach dem Kauf und der Renovierung neben dem Kauf-Unternehmen selbst, noch von zwei weiteren Unternehmen bezogen. Neben der Nutzung bereits vorhandener Gebäude wurden 36 Neubauprojekte realisiert. Vermietung Die Vermietungserlöse lagen im Geschäftsjahr 2010 mit T 466 über dem Vorjahresniveau (T 446). Es wurde nahezu über das gesamte Geschäftsjahr eine Vollauslastung der Gründerzentren erreicht. Trotzdem wird weiterhin eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Vermarktung der Mietflächen betrieben. Zum einen aufgrund der in den Gründerzentren immer gegebenen Fluktuation und zum anderen aufgrund konkreter Veränderungsabsichten von Mietern. Diese haben nämlich inzwischen Gewerbeflächen von der SPB erworben, um ein eigenes Betriebsgebäude zu errichten. Außerdem war das Unternehmen, das das ehemalige Kompaniegebäude im Geschäftsjahr erworben hat, vorher im Gründerzentrum eingemietet. Das zur Verfügung stellen von Mietflächen an Käufer während ihrer Bauphase als Zwischennutzung hat sich als Vorteil am Markt erwiesen und wird auch weiterhin betrieben. Im Gründer- und Mittelstandszentrum sind neben der Projektgesellschaft zurzeit Mietverträge mit 25 Unternehmen abgeschlossen. Die Gesamtanlage des Gründer- und Mittelstandszentrums ist zurzeit zu 95% ausgelastet. In den Gründerzentren Handwerk sind 8 Unternehmen ansässig; diese sind somit voll vermietet. Für einen Großteil der Halle 305 besteht ein längerfristiger Mietvertrag. Längerfristige Mietverträge bestehen ansonsten für die ehemaligen Feldwebelwohnungen "Vor der Kaserne". Jahresergebnis Das Geschäftsjahr 2011 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von EUR ,15 abgeschlossen. In allen Teilbereichen (Vermietung, Verkäufe) wurden positive Ergebnisse erzielt. Die Stromverteilnetze sowie die Transformatorenstationen wurden mit einem Buchgewinn von TEUR 148 in 2011 veräußert. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Bilanzverlust von TEUR 216 aus. Die Tilgung der zum fälligen Kredite wurde durch die Veräußerung der Ver- und Entsorgungsnetze gesichert. Ausblick 2012 Als Chance zu einem zumindest teilweisen Ausgleich des (kumulierten-) Verlustergebnisses und zur Verbesserung der Liquidität der Gesellschaft sowie der Rückzahlung der Darlehen stellte sich insbesondere die Übertragung des Ver- und Entsorgungsnetzes dar. Die Übertragung des Ver- und Entsorgungsnetzes an die Stadt Bexbach bzw. die Stadtwerke Bexbach GmbH wurde in der Gesellschafterversammlung vom beschlossen und befindet sich derzeit in der Umsetzung. Die Übertragung der Ver- und Entsorgungsnetze soll bis 2012 abgeschlossen sein. Ein Risikofrüherkennungssystem ist Anfang 2002 implementiert worden. Die Geschäftsführung hat in einer Datei mögliche Risiken zusammengestellt und bewertet in regelmäßigen Abständen

22 22 den Risikostatus. Mögliche Risiken werden dem Aufsichtsrat regelmäßig in dessen Sitzungen zur Kenntnis gebracht. Bereits zu Beginn des Jahres sind weiterhin vermehrte Kontakte/Anfragen nach Grundstücken zu verzeichnen. Es handelt sich dabei sogar um neue Interessenten/Neuansiedlungen von Unternehmen im Saarpfalz-Park. Für 2012 ist die gezielte Vermarktung des Mittelteils des Saarpfalz-Parks in den Vordergrund gerückt, um für diesen Bereich die Zielgruppe Dienstleister und ruhiges Handwerk/Gewerbe anzusprechen. Ein Grundstück aus diesem Bereich heraus konnte bereits vermarktet werden. Dies ist besonders hervorzuheben, da das Angebot an Grundstücken sowohl im direkten als auch im weiteren Umfeld des Saarpfalz-Parks stetig zunimmt. Außerdem bestehen vor allem in der angrenzenden Pfalz für Unternehmen deutlich höhere Fördersätze. Die Mietflächen der Gründerzentren sind zurzeit fast voll ausgelastet. Einzelne Auszüge von Unternehmen aus den Gründerzentren werden aufgrund der guten Bekanntheit der Gründerzentren im Saarpfalz Kreis, bisher und auch in Zukunft zu erwarten, mit Ersatzmietern gut kompensiert werden können. Trotz der guten Vermarktungslage werden für beide Bereiche Vermietung und Verkauf stetig Werbeanzeigen sowohl in der Presse als auch in den Online-Immobilienportalen geschaltet. Der Bekanntheitsgrad des Saarpfalz-Parks Bexbach wird auch durch die Veranstaltungen/Seminare der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh im Landkreis und darüber hinaus erhöht. Die gute Resonanz auf diese Veranstaltungen wirkt sich wiederum als ein positives Signal für den gesamten Wirtschaftsraum Saarpfalz-Kreis aus. Darüber hinaus führen die Veranstaltungen zu konkreten Kontakten, die sich auf das Verkauf- bzw. Vermietungsgeschäft der SPB auswirken können. Außerdem dienen bereits angesiedelte Unternehmen beständig als Multiplikatoren. Quelle: Prüfbericht 2011

23 23 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh (WFG Saarpfalz) Adresse: Saarpfalz-Park 1, Bexbach Telefon: / Telefax: / info@wfg-saarpfalz.de Rahmendaten Gründung 14. Dezember 1998 Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, Abteilung B, Nr Aktueller Gesellschaftervertrag 25. Februar 1999 Stammkapital 55,0 T Beteiligungen Keine Anteilsverhältnisse in % in TEUR Saarpfalz-Kreis 55,0% 30,25 Kreissparkasse Saarpfalz 25,0% 13,75 Volksbank Saarpfalz eg 9,0% 4,95 VR Bank Saarpfalz eg 6,0% 3,3 SaarLB Landesbank Saar 5,0% 2,75 9,0% 25,0% 6,0% 5,0% 55,0% Saarpfalz-Kreis Kreissparkasse Saarpfalz Volksbank Saarpfalz eg VR Bank Saarpfalz eg SaarLB Landesbank Saar 2. Gegenstand des Unternehmens/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur des Saarpfalz-Kreises, insbesondere durch a) die Förderung wirtschaftlicher Unternehmungen des Privatrechts bei Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und Betriebsumstrukturierungen durch Beratung, insbesondere über öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten,

24 24 b) die Beurteilung von Unternehmens- und Finanzierungskonzepten, c) die Vermittlung von Kontakten zu Kreditinstituten sowie von Krediten, Beteiligungen und Risikokapital, d) die Vermittlung von Bürgschaften, e) die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung f) die Durchführung von allgemeinen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus den Vertretern der Gesellschafter zusammen: Clemens Lindemann, Saarpfalz-Kreis Ralph Marx, Kreissparkasse Saarpfalz Werner Severin, SaarLB Landesbank Saar Christoph Palm, VR Bank Saarpfalz e. G. Wolfgang Brünnler, Volksbank Saarpfalz e. G. Geschäftsführung Doris Gaa Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Der Landrat des Saarpfalz-Kreises, des Weiteren 6 Mitglieder, die auf Vorschlag des Kreistages, 2 Mitglieder auf Vorschlag von den Volks- und Raiffeisenbanken und je ein Mitglied auf Vorschlag der Kreissparkasse Saarpfalz und der SaarLB gewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung vorschlagsgemäß gewählt. Die Aufsichtsratmitglieder sind: Clemens Lindemann, Landrat Saarpfalz-Kreis, - Vorsitzender Dr. Theophil Gallo, Kreistag Saarpfalz-Kreis Dieter Knicker, Kreistag Saarpfalz-Kreis Kurt Schwan, Kreistag Saarpfalz-Kreis Ulrike Mauß, Kreistag Saarpfalz-Kreis Joachim Jann, Kreistag Saarpfalz-Kreis Francis Martin, Kreistag Saarpfalz-Kreis Ralph Marx, Vorstand KSK Saarpfalz Christoph Palm, Vorstand VR Bank Saarpfalz e.g. Wolfgang Brünnler, Vorstand VB Saarpfalz e.g. Werner Severin, Vorstand Saar LB Landesbank Saar 4. Prüfung des Unternehmens Der Jahresabschluss 2011 wurde am 14. März 2012 von der ATC Audit Consulting Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in St. Ingbert geprüft. 5. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Finanzkennzahlen

25 25 TEUR TEUR TEUR Bilanzsumme 175,8 170,8 158,2 Jahresergebnis -225,5-213,9-214,6 Investitionen 1,1 7,3 1,8 Personal 277,3 286,2 287,7 Bilanzsumme Jahresergebnis Situationsbericht/Geschäftslage und Ausblick/ Voraussichtliche Entwicklung Geschäftsverlauf 2011 Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh (WFG) wurde Ende 1998 durch den Landkreis und die Kreissparkasse Saarpfalz, die Landesbank Saar sowie sämtliche Volksbanken der Region und die Raiffeisenbank Homburg gegründet, um Unternehmen schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Es sind Hauptaufgaben der Arbeit der Wirtschaftsförderung, den Bekanntheitsgrad des Saarpfalz-Kreises als Wirtschaftsstandort weiter zu steigern sowie das positive Image, vor allem für ansiedlungswillige Unternehmen, zu pflegen bzw. weiter auszubauen. Die Erhaltung von Arbeitsplätzen bzw. das Schaffen neuer Arbeitsplätze sind dabei Hauptziele der WFG. Denn gerade jetzt in Zeiten des demographischen Wandels gilt es, junge produktive Menschen und Familien in der Region zu halten bzw. ihnen die Region als attraktiven Wohn- und Arbeitsort präsentieren zu können. Die WFG nutzte im Geschäftsjahr die Gelegenheit, im Rahmen der Bliesgaumesse in Kooperation mit der Stadt Blieskastel, ihr Beratungsangebot, hier vor allem auch mit Bezug zum ländlichen Raum, dessen Entwicklung innerhalb der Wirtschaftsförderung zeitgemäß stärker im Fokus liegt, vorstellen zu können sowie breit gestreut für den Saarpfalz-Kreis werben zu können. Denn erhebliche Entwicklungspotentiale gibt es in und mit der Biosphärenregion Bliesgau. Im Geschäftsjahr agierte die Geschäftsführerin der WFG als Vorsitzende der Lokalen Aktionsgruppe Biosphärenreservat Bliesgau e.v. Die LAG ist für die Erarbeitung und Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung der Region nach den Leader-Kriterien gemeinsam mit den Beteiligten in der Biosphärenregion zuständig. Hier kamen im Geschäftsjahr die beiden Leader- Projekte: Regionale Produkte in der Schulverpflegung sowie Partner des Biosphärenreservates Bliesgau unter Beteiligung der WFG zustande und befinden sich derzeit in der Umsetzung. Für den Bereich der touristischen Betriebe sowie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe fand in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, der Saarländischen Investitions- und Kreditbank (SIKB), der Gemeinde Gersheim sowie der Saarpfalz-Touristik eine Informationsveranstaltung über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Tourismus Plus- Programmes statt. Schließlich fand in Kooperation mit der Gemeinde Mandelbachtal mit Herrn

26 26 Bürgermeister Keßler und dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft sowie der SIKB ein Infoabend über das Gewerbeflächenangebot und die Fördermöglichkeiten für das neu erschlossene Gewerbegebiet Große Heide statt. Bei den Themen der Beratungen der WFG im Geschäftsjahr lagen an erster Stelle die Existenzgründungen und den Grundstücks- und Objektvermittlungen und dann bei den Beratungen zu Förderung und Finanzierung sowie allgemeinen Informationen. Die Beratungen bzgl. Grundstücks- und Objektvermittlungen lagen im Vergleich zu den Vorjahren leicht vor den Existenzgründungsberatungen, was auf die verbesserte konjunkturelle Entwicklung und den damit verbundenen erhöhten Arbeitsplatzangeboten sowie einer erhöhten Investitionsbereitschaft der Unternehmen im Geschäftsjahr zurück zu führen ist. Im Bereich der Existenzgründungsberatung lag der Schwerpunkt weiterhin bei den Kleingründungen und hier vor allem im Bereich Handwerk, verschiedenste Dienstleistungen, Gastronomie und Handel. Die Beratungen in Zusammenhang mit der Bescheinigung der Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes für die Arbeitsagenturen bei Gründungsvorhaben aus der Arbeitslosigkeit heraus waren dabei weiterhin stark nachgefragt. Hier erfolgt auch weiterhin eine Abstimmung mit den Arbeitsagenturen und der Jobcenter Saarpfalz. Die Zusammenarbeit mit den SOG- (Saarland Offensive für Gründer) Partnern findet ebenso weiter statt. Durch einen Link auf der Homepage der WFG zum SOG-Onlineformular ist es Gründern möglich, ihr Gründungsvorhaben zu skizzieren und Beratungsleistungen der WFG sowie der Netzwerkpartner einzuholen. Außerdem nahm die WFG in Kooperation mit den SOG- Partnern an der Veranstaltung zum Thema: Demografie und Unternehmensnachfolge im Rahmen der Reihe: SOG-Beratershop teil. Im Bereich der Beratungsleistungen speziell für (gründungswillige) Frauen, engagierte sich die WFG, wie bereits in den vergangenen Jahren im Mentoring-Projekt der Koordinierungsstelle Frau&Beruf des Saarpfalz-Kreises, um Frauen bei einem (Wieder-)Einstieg in den Beruf oder einem Gründungsvorhaben zu unterstützen. Gemeinsam mit der IHK sowie der Handwerkskammer nahm die WFG wieder an zwei Veranstaltungen "Unternehmerinnenstammtisch" des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft in Saarbrücken teil. Für die zahlreichen kleinen- und mittelständischen Zulieferbetriebe der Produktionszweige Maschinenbau, Metall und Kunststoff fand im Geschäftsjahr zum zweiten Mal das Zuliefererforum Saar-Pfalz-Südwestpfalz in Kooperation mit den Wirtschaftsförderungseinrichtungen des Kreises Südwestpfalz sowie der Städte Homburg, Pirmasens und Zweibrücken zur Förderung der regionalen Geschäftsbeziehungen statt. Weitere Informationsveranstaltungen für Existenzgründer und Unternehmen zu den Themen: Personal, Marketing und Internet fanden in Kooperation mit dem Bundesverband mittelständischer Wirtschaft e.v., dem Marketingclub Saar e.v. sowie der Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. im Geschäftsjahr statt. Im Geschäftsjahr wurde erneut die Veranstaltungsreihe: Unternehmer-Dialog Saarpfalz durchgeführt. Die bisher als Expertenrunden bereits seit 2002 regelmäßig stattfindenden Beratungsangebote der WFG wurden als neue Dienstleistung in die Städte/Gemeinden des Kreises verlagert. Der Unternehmer-Dialog Saarpfalz fand im Geschäftsjahr in Bexbach, in Blieskastel sowie in Kirkel statt. Gemeinsam mit je einem Finanz-, Rechts- und Wirtschaftsexperten bietet die WFG damit die Möglichkeit, in lockerer Runde über aktuelle Themen und Probleme des Unternehmeralltags zu diskutieren. Anlass zu dieser Weiterentwicklung der Expertenrunde ist, die Unternehmen und Gründer bereits vor Ort abzuholen und somit noch mehr Kundennähe zu erreichen. Denn neben der Existenzgründungsberatung ist die WFG auch immer Ansprechpartnerin für die Bestandsunternehmen im Saarpfalz-Kreis bei Problemen oder Fragen zu allen betrieblichen Belangen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der WFG ist das Thema Aus- und Weiterbildung. Hier bestehen Kooperationen mit Schulen des Kreises. Die WFG fungiert dabei als Mittler zwischen Schulen und Unternehmen bei der Vermittlung von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen. Dazu nahm die WFG im Geschäftsjahr am Tag der Wirtschaft im Saarpfalz-Gymnasium in Homburg teil,

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