H E R A U S G E B E R SAARPFALZ-KREIS F I N A N Z V E R W A L T U N G. -Kämmerei - Am Forum Homburg. Tel.: 06841/ Fax: 06841/

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2 2 H E R A U S G E B E R SAARPFALZ-KREIS F I N A N Z V E R W A L T U N G -Kämmerei - Am Forum Homburg Tel.: 06841/ Fax: 06841/ julia.vogel@saarpfalz-kreis.de kaemmerei@saarpfalz-kreis.de Internet:

3 3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Allgemeine Anmerkungen Übersicht der Beteiligungen...13 Unmittelbare Beteiligungen des Saarpfalz-Kreises an Kapitalgesellschaften Landesentwicklungsgesellschaft Saar mbh (LEG) Saarpfalz-Park Bexbach GmbH (SPB) Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh (WFG) Standortentwicklungsgesellschaft mbh St. Ingbert (SEG) Gemeinnützige Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung des SPK mbh (GAW) Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung im SPK mbh (AQUIS) Wasserwerk Bliestal GmbH Kreiskrankenhaus St. Ingbert ggmbh Tourismus-Zentrale Saarland GmbH (TZS) UKS Service Gesellschaft mbh Mittelbare Beteiligungen des Saarpfalz-Kreises an Kapitalgesellschaften Kreiskrankenhaus St. Ingbert Service GmbH RettungsDienstlogistik und Service GmbH (RDS) Verkehrsverbundsgesellschaft Saar mbh Saarland Feuerversicherung AG Saarland Lebensversicherung AG IGS Immobiliengesellschaft Saarpfalz mbh Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung St. Ingbert GmbH & Co. KG Unmittelbare Beteiligungen des Saarpfalz-Kreises an Zweckverbänden Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Weilburg Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Zweckverband Saarpfalz-Touristik Zweckverband Naturschutzgroßvorhaben Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe Biosphärenzweckverband Bliesgau

4 4 Unmittelbare Beteiligungen des Saarpfalz-Kreises an Stiftungen und Vereinen Siebenpfeiffer-Stiftung Stiftung Römermuseum Homburg-Schwarzenacker Stiftung Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim Albert-Weisgerber-Stiftung Stiftung Klosterruine Wörschweiler Saarländisches Bergbaumuseum Bexbach e.v Landkreistag Kommunaler Arbeitgeberverband Saar e.v Unmittelbare Beteiligungen des Saarpfalz-Kreises an Anstalten des öffentlichen Rechts Kreissparkasse Saarpfalz Mittelbare Beteiligungen des Saarpfalz-Kreises an Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts Landesbank Saar Sparkassen und Giroverband Saarpfalz

5 5 Mit dem 10. Beteiligungsbericht wird für das Jahr 2009 eine Übersicht über die aktuelle wirtschaftliche Betätigung des Saarpfalz-Kreises vorgelegt. Der Saarpfalz-Kreis ist gem. 115 KSVG verpflichtet, jedes Jahr über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Nach 115 Abs. 2 Satz 2 KSVG müssen nur Unternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 25 % aufgenommen werden. Der vorliegende Bericht geht über diese Einschränkung von 25% hinaus und stellt zusätzlich auch alle sonstigen Beteiligungen (Zweckverbände, Stiftungen, Vereine und Sonstige) auf freiwilliger Basis dar. Diese Darstellung soll der zusätzlichen und vollständigen Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der politischen Entscheidungsgremien dienen. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2009 enthält die unternehmensbezogenen Informationen zum Stichtag sowie die wichtigsten Unternehmensdaten für die Geschäftsjahre 2007 bis 2009, so dass der Geschäftsverlauf über einen Zeitraum von drei Jahren einen guten Einblick in die Entwicklung des jeweiligen Unternehmens ermöglicht.

6 6 Auszug aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG Teil A Gemeindeordnung Dritter Teil Gemeindewirtschaft III. Abschnitt Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung 108 Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung (1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich an solchen beteiligen, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht, 3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (2) Als nichtwirtschaftliche Unternehmen im Sinne dieses Abschnitts gelten 1. Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Freizeitgestaltung, der Abfall- und Abwasserbeseitigung sowie Einrichtungen ähnlicher Art, 2. Einrichtungen, die als Hilfsbetriebe ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs kommunaler Körperschaften dienen. (3) Durch den öffentlichen Zweck auch gerechtfertigt sind mit der Haupttätigkeit des Unternehmens verbundene Tätigkeiten, die üblicherweise im Wettbewerb zusammen mit der Haupttätigkeit erbracht werden; mit der Ausführung dieser Tätigkeiten sollen die Unternehmen private Dritte beauftragen. Sind an einem Unternehmen Private beteiligt, reicht es aus, wenn ein Anteil von Leistungen an der Gesamtleistung des Unternehmens, der der Höhe der kommunalen Beteiligung entspricht, durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist. Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnimmt, um ausschließlich Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck. (4) Die Gemeinde darf mit ihrem Unternehmen außerhalb des Gemeindegebietes tätig werden, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und 2. keine betroffene kommunale Gebietskörperschaft aus berechtigten Interessen widerspricht. Bei gesetzlich liberalisierten Tätigkeiten gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen.

7 7 (5) Vor der Entscheidung über die Errichtung, Übernahme und wesentliche Erweiterung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an ihnen ist der Gemeinderat auf der Grundlage einer Marktanalyse umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung sowie über deren Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Vor der Befassung im Gemeinderat ist den Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie der Arbeitskammer Gelegenheit zur Stellungsnahme zur Marktanalyse zu geben, soweit ihr Geschäftsbereich betroffen ist. Die Stellungnahmen sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. (6) Die Gemeinden sollen in regelmäßigen Zeitabständen prüfen, inwieweit wirtschaftliche Unternehmen materiell privatisiert werden können. Hierbei ist privaten Dritten die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und wie sie die dem öffentlichen Zweck dienende wirtschaftliche Betätigung ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Über das Ergebnis ist der Kommunalaufsicht zu berichten. (7) Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht errichten, übernehmen oder betreiben. Für das öffentliche Sparkassenwesen gelten die besonderen Vorschriften. 109 Eigenbetriebe und sonstige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung (1) Die gemeindlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können als Eigenbetriebe geführt werden. Das Nähere regeln die Eigenbetriebsverordnung und die Betriebssatzung. (2) Für jeden Eigenbetrieb ist ein Werksausschuss ( 48) zu bilden; für mehrere Eigenbetriebe kann ein gemeinsamer Werksausschuss gebildet werden. (3) Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung jedes Eigenbetriebes sind so einzurichten, dass sie eine gesonderte Beurteilung der Betriebsführung und des Ergebnisses ermöglichen. (4) Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit können unter vollständiger und mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde unter teilweiser Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen geführt werden. 110 Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. ein wichtiges Interesse der Gemeinde vorliegt, 2. die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird,

8 8 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder entsprechenden Überwachungsorgan, erhält, 4. aufgrund des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden. (2) Die Gemeinde kann einzelne Geschäftsanteile an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft erwerben, wenn eine Nachschusspflicht ausgeschlossen oder die Haftsumme auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist. 111 Mehrheitsbeteiligungen (1) Unbeschadet des 110 darf eine Gemeinde ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wenn im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung 1. der Gegenstand des Unternehmens konkret bezeichnet und nachhaltig auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet ist; 2. geregelt ist, dass die Gesellschaftsversammlung oder das entsprechende Organ auch beschließt über a) die Aufnahme neuer Geschäftszweige innerhalb des Rahmens des Unternehmensgegenstandes und die Aufgabe vorhandener Geschäftszweige, b) die Gründung, den Erwerb und die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens, c) den Erwerb, die Veränderung und die vollständige oder teilweise Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, d) den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Unternehmensverträgen, e) die Feststellung und die Änderung des Wirtschaftsplanes, f) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses, g) die Bestellung und die Abberufung der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, soweit dies nicht der Gemeinde vorbehalten ist, sowie die Entlastung derselben, h) die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates oder entsprechenden Überwachungsorgans von Beteiligungsunternehmen; 3. geregelt ist, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufstellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt und der Gemeinde zur Kenntnis gebracht werden;

9 9 4. geregelt ist, dass a) die Rechte nach 53 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ausgeübt und b) ihr und dem Landesverwaltungsamt ( 123 Abs. 2) die in 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden (2) Absatz 1 gilt nur, wenn der Gemeinde allein oder zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile an dem Unternehmen gehören. Als Anteile gelten auch Anteile, die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts gehören, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände allein oder zusammen mit Mehrheit beteiligt sind. (3) Ist eine Beteiligung der Gemeinde an einem Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des Absatzes 2, so soll die Gemeinde, soweit ihr Interesse dies erfordert, darauf hinwirken, dass in den Gesellschaftsvertrag oder in die Satzung die Regelungen des Absatzes 1 aufgenommen werden. 112 Mittelbare Beteiligungen (1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem ihr allein oder zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile gehören, an einem anderen Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur zustimmen, wenn 1. die Voraussetzungen des 110 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 2. bei einer Beteiligung mit der Mehrheit der Anteile an dem anderen Unternehmen auch die Voraussetzungen des 111 vorliegen. 111 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Unterbeteiligungen weiterer Stufen. 113 Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen Die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einem Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts sowie andere Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, durch welche die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermindert, sind nur zulässig, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. 114 Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschaftsversammlung oder in dem ihr entsprechenden Organ eines

10 10 Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Gemeinde beteiligt ist. Dies gilt auch, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des Aufsichtsrates oder entsprechenden Überwachungsorgans zu entsenden oder vorzuschlagen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann mit Zustimmung des Gemeinderates eine besondere Vertreterin oder einen besonderen Vertreter bestellen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen; diese oder dieser ist an die Weisungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gebunden. (2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu, so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d'hondt festzustellen. (3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, einen oder mehrere Vertreterinnen oder Vertreter für den Vorstand oder ein entsprechendes Organ zu bestellen. (4) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Gemeinde, sind in den dem Gemeinderat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten an die Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse und an die Weisungen der Gemeinde gebunden. (5) Werden Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde aus einer Tätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 haftbar gemacht, so hat ihnen die Gemeinde den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemeinde schadensersatzpflichtig, wenn die Vertreterinnen oder Vertreter nach Beschlüssen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse oder nach Weisung gehandelt haben. 115 Unterrichtungspflicht und Beteiligungsbericht (1) Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in den in 114 genannten Organen haben die Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten. Auf Beschluss des Gemeinderates oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates haben die Vertreterinnen oder Vertreter dem Gemeinderat oder einem von ihm bestimmten Ausschuss über alle Angelegenheiten Auskunft zu geben. Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht bestehen nur, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (2) Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens darstellen a) den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens,

11 11 b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Für ein Unternehmen, an dem der Gemeinde nicht mehr als ein Viertel der Anteile gehört, kann von der Darstellung zu Buchstabe c abgesehen werden. Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. 116 Wirtschaftsgrundsätze Wirtschaftliche Unternehmen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. (aufgehoben) 117 (1) Entscheidungen der Gemeinde über 118 Anzeigepflicht 1. die vollständige Anwendung der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, 2. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, Änderung der Rechtsform und vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens, 3. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung, die Änderung und die vollständige oder teilweise Veräußerung einer solchen Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, 4. den Abschluss von Rechtsgeschäften und sonstige Maßnahmen, die ihrer Art nach geeignet sind, den Einfluss der Gemeinde auf das Unternehmen zu mindern oder zu beseitigen oder die Ausübung von Rechten aus der Beteiligung zu beschränken, sind der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich, mindestens einen Monat vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. Aus der Anzeige muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

12 12 (2) Sind nach Feststellung der Kommunalaufsichtsbehörde Voraussetzungen des 108 Abs. 1 bis 5 nicht erfüllt, kann das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft auf Antrag der Gemeinde aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses hiervon Befreiung erteilen. Der Antrag ist zu begründen und mit einer Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zu versehen. Die Befreiung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Teil B Landkreisordnung Dritter Teil Kreiswirtschaft 189 Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung (1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Kreiswirtschaft die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Gemeindewirtschaft entsprechend. (2) Für Werksausschüsse nach 109 Abs. 2 gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung über Ausschüsse ( 48) sinngemäß, wobei die Einberufungsfrist mindestens fünf Tage beträgt. Quelle: Homepage des Justizministeriums des Saarlandes

13 13 SAARPFALZ-KREIS UNMITTELBARE BETEILIGUNGEN AN KAPITALGESELLSCHAFTEN MITTELBARE BETEILIGUNGEN AN KAPITALGESELLSCHAFTEN - Landesentwicklungsgesellschaft Saar mbh - Saarpfalz-Park Bexbach GmbH - WFG Saarpfalz mbh - SEG Saarpfalz mbh St. Ingbert - GAW im Saarpfalz-Kreis ggmbh - Gemeinnützige Gesellschaft AQUIS im Saarpfalz- Kreis mbh - Wasserwerk Bliestal GmbH - Kreiskrankenhaus IGB ggmbh - Tourismus-Zentrale Saarland GmbH - UKS Service Gesellschaft mbh - Kreiskrankenhaus IGB Service GmbH - RDS GmbH - Verkehrsverbundgesellschaft Saar mbh - Saarland Feuerversicherung AG - Saarland Lebensversicherung AG - IGS Immobilengesellschaft mbh - Gesundheitspark St. Ingbert UNMITTELBARE BETEILIGUNGEN AN ANSTALTEN D.Ö.R. MITTELBARE BETEILIGUNGEN AN ANSTALTEN UND KÖRPERSCHAFTEN D.Ö.R. - Kreissparkasse Saarpfalz-Kreis - Landesbank Saar Girozentrale - Sparkassen und Giroverband Saar MITGLIEDSCHAFTEN IN VEREINEN DES PRIVATEN RECHTS MITGLIEDSCHAFTEN IN ZWECKVERBÄNDEN MITGLIEDSCHAFTEN IN STIFTUNGEN - Saarl. Bergbaumuseum Bexbach - Kommunaler Arbeitgeberverband - Landkreistag - Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, - Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar - Zweckverband Saarpfalz- Touristik - Zweckverband Saar-Blies- Gau/Auf der Lohe - Biosphärenzweckverband Bliesgau - Siebenpfeiffer-Stiftung - Stiftung Römermuseum - Stiftung EKP - Albert-Weisgerber-Stiftung - Klosterruine Wörschweiler

14 14 Unmittelbare Beteiligungen des Saarpfalz-Kreises an Kapitalgesellschaften

15 15 Landesentwicklungsgesellschaft Saar mbh Adresse: Franz-Josef-Röder-Str. 17, Saarbrücken Telefon: 0681 / Telefax: 0681 / info@leg-saar.de Rahmendaten Gründung 12. Mai 1952 (1974 Fusion der Staatl. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh und der Heimstätte Saarland GmbH zur Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbh) Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handelsregister HRB 4775 Saarbrücken Aktueller Gesellschaftervertrag 8. Dezember 2008 Stammkapital ,77 Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft ist zu 94,01% (entspricht ,76 ) an der Wohnungsgesellschaft Saarland mbh, Saarbrücken, beteiligt. Beteiligungen Projektgesellschaft Bostalsee (PGB), Nohfelden Bosen ,00 Projektgesellschaft Thermalbad Rilchingen, Kleinblittersdorf ,00 Projektgesellschaft Dillingen mbh, Dillingen ,00 Saarpfalz-Park Bexbach GmbH (SPB) Projektgesellschaft für ,19 Wohnen und Gewerbe, Bexbach UZB Gesellschaft für Unternehmensansiedlung Püttlingen 9.000,00 Gewerbe- und Technologiepark St. Ingbert GmbH (GTP), St ,02 Ingbert ROLEG Verwaltungsgesellschaft mbh, Saarbrücken 6.200,00 ROLEG GmbH & Co. Projektentwicklung KG, Saarbrücken ,00 Bauwirtschaftsgesellschaft Marpingen mbh (BWM), Marpingen 654,11 Summe ,32 Als Kommanditistin der ROLEG GmbH & Co. Projektentwicklung KG hat sich die LEG zur Zahlung eines Agios in Höhe von ,00 verpflichtet. Die Verpflichtung aus dem Agio wurde mit Forderungen aus der Gewinnausschüttung in 2008 verrechnet.

16 16 Gesellschafter der LEG Saar mbh SHS Strukturholding Saar GmbH ,76 96,43% Landesbank Saar ,27 2,50% Deutscher Siedlerbund Landesverband Saar e.v. 255,65 0,01% Saarpfalz-Kreis ,84 0,56% Stadt Dillingen 7.669,38 0,42% Stadt Sulzbach 1.533,87 0,08% 0,56% 0,01% 0,08% 2,50% 0,42% SHS Strukturholding Saar GmbH Landesbank Saar Deutscher Siedlerbund Landesverband Saar e.v. Saarpfalz-Kreis Stadt Dillingen Stadt Sulzbach 96,43% 2. Gegenstand des Unternehmens/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens Die Gesellschaft hat die Aufgabe der Durchführung von Maßnahmen des Städtebaus und des Wohnungswesens, der Wirtschafts- und Agrarstruktur im Saarland mitzuwirken. Schwerpunktaufgaben der LEG Saar liegen heute in den Bereichen Infrastruktur und Standortförderung, Umweltschutz sowie Wohnungsbau. Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der 1992 gegründeten Landesgesellschaft Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbh (SBB) führt die LEG Saar Entwicklungsmaßnahmen zur Bereitstellung von Gewerbe- und Industrieflächen im Saarland durch. Öffentlicher Zweck Das Land, die Gemeinden und sonstigen Auftraggeber können sich dem Zweck der Gesellschaft bedienen. Die LEG Saar unterstützt die Kommunen des Landes bei der praktischen Umsetzung ihrer vielfältigen Infrastrukturaufgaben. 3. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Reinhold Jäger Thomas Schuck Rudolf Müller (bis ) Aufsichtsrat Albert Hettrich, Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Saarbrücken, - Vorsitzender - (bis ) Rainer Grün, Staatssekretär Ministerium für Umwelt, Saarbrücken, - stellvertr. Vorsitzender - (bis )

17 17 Dr. Christian Ege, Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Saarbrücken (bis ) Peter Hauptmann, Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Saarbrücken, - Vorsitzender (ab ) Dieter Grünewald, Staatssekretär Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Saarbrücken, - stellvertr. Vorsitzender (ab ) Joachim Kiefaber, Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Saarbrücken (ab ) Karl Rauber, Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur / Chef der Staatskanzlei Gerhard Wack, Staatssekretär Ministerium der Finanzen, Saarbrücken Dr. Alex Spies, Leitender Ministerialdirigent, Ministerium der Finanzen, Saarbrücken Dieter Kofink, selbständiger Sachverständiger, Frankfurt a. M. Hans-Werner Sander, Vorstandsvorsitzender Sparkasse, Saarbrücken Arbeitsausschuss Gesellschafterversammlung sehe Beteiligungsverhältnisse 4. Prüfung des Unternehmens Der Jahresabschluss zum wurde von Pricewaterhouse Coopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes ist auf den 7. Juni 2010 datiert. 5. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Finanzkennzahlen

18 18 T T T Bilanzsumme , , ,0 Jahresergebnis ,0-375,0-524,0 Investitionen 92,3 705,0 71,2 Personal Bilanzsumme in T Jahresergebnis in T Situationsbericht/ Geschäftslage und Ausblick/ Voraussichtliche Entwicklung Geschäftsverlauf 2009 Das Jahr 2009 stand durchgehend im Zeichen der wirtschaftlichen Krise, die sich im Gefolge der im Herbst 2008 evident gewordenen Finanzmarktkrise weltweit ausgebreitet hat. Die Finanzkrise macht sich zunächst im letzten Jahresdrittel 2008 durch einen extremen Anstieg und eine stark volatile Entwicklung der Zinsen insbesondere im kurzfristigen Bereich bemerkbar; zeitweise zeigten kurz- und langfristige Zinssätze inverse Verläufe. Es war in diesem Zeitraum zeitweise sehr schwierig, revolvierende Kredite zu hinnehmbaren Konditionen zu verlängern. Auch die Intervention der Notenbanken durch eine Ausweitung des Geldvolumens und eine drastische Zinssenkung zeigte zunächst keine fühlbare Auswirkung. Erst im zur Jahreswende 2008/2009 ging das Zinsniveau zunächst langsam, dann rasch auf ein historisches Tief zu und verblieb dort das ganze restliche Jahr über. Die in der Zwischenzeit vorherrschende Diskussion über die Konsolidierung von Währungszonen und die Sanierung der öffentlichen Haushalte deutet darauf hin, dass in absehbarer Zeit mit einer Mittelverknappung und damit mit einem Anstieg des Zinsniveaus gerechnet werden muss. Dieser rasche Klimawechsel betraf nicht nur die Finanzunternehmen. Auf Grund der Tatsache, dass die Unternehmen ein relativ hohes Fremdkapitalvolumen und darunter einen signifikant hohen Anteil kurzfristiger Kredite aufweisen, sind sie solchen Turbulenzen unterworfen. Daher erschien es unumgänglich, sich durch ein gezieltes Zinsmanagement dagegen zu wappnen, dass die Entwicklungen der Finanzmärkte die Ergebnisse der Konzernunternehmen negativ dominieren. Die Finanzkrise führte weltweit zur Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit in der sog. Realwirtschaft. Dies betraf auch die Wirtschaft der

19 19 Region. Insbesondere der öffentlichen Haushalte, für die die LEG als Dienstleister tätig wird, wurden von dieser Entwicklung voll erfasst und haben dort eine attentive Haltung gegenüber investiven Maßnahmen ausgelöst. Die wichtigsten Arbeitsgebiete im Geschäftsjahr waren: Vermietung eigener Immobilien; Grundstücksentwicklung im Bereich der Agrarstrukturierung; Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Flächen für die Wohnbebauung und für Gewerbe im Eigen- und im Auftragsgeschäft; Projektierung und Entwicklung von Vorhaben zum Ausbau der touristischen Infrastruktur; Stadt- und Gemeindeentwicklung und Sanierung; Vorbereitung und Durchführung eigenwirtschaftlicher und Auftragsmaßnahmen in neuen Geschäftsfeldern; Errichtung und Finanzierung von ÖPP-Maßnahmen des Landes. Aus der Aufzählung wird ersichtlich, dass die Umsätze in den meisten Arbeitsfeldern in hohem Maße konjunkturabhängig sind und /oder von der Finanzkraft der Gebietskörperschaften abhängen, für die die LEG Saar als Dienstleister tätig wird. Gemessen daran konnte die LEG Saar ein Ergebnis erzielen, das zwar nicht als befriedigend empfunden wird, das sich aber bei weitem nicht so negativ darstellt, wie die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmendaten befürchten ließen. Ausblick 2010 Nachdem die LEG den Status einer reinen Projektgesellschaft erreicht hat, ist ihr Ergebnis naturgemäß volatiler als in früheren Zeiträumen. Die LEG ist im Rahmen des Konzernverbundes in die Realisierung der Masterplanprojekte des Schwesterunternehmens SBB in hohem Maße eingebunden, was einen signifikanten Anteil ihrer Auslastung bewirkt. Schließlich stellen die Maßnahmen der Projektgesellschaften Bostalsee und Rilchingen hohe qualitative und quantitative Anforderungen an das Unternehmen. Mit Inangriffnahme dieser beiden Vorhaben wird sich nicht nur die Auslastung der Kapazitäten, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft deutlich verbessern. Diese Entwicklung bildet der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 ab. Quelle: Prüfbericht 2009

20 20 Saarpfalz-Park Bexbach GmbH (SPB) Projektgesellschaft Wohnen und Gewerbe Adresse: Saarpfalz-Park 1, Bexbach Telefon: / Telefax: / info@saarpfalz-park.de Rahmendaten Gründung 3. November 1997 Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, Abteilung B, Nr Aktueller Gesellschaftervertrag 11. Februar 1998, Urk.-Nr. 117/1998 Stammkapital 1.533,8 T Beteiligungen Keine Anteilsverhältnisse T Stadt Bexbach 56,7% 869,1 Saarpfalz-Kreis 23,4% 357,9 KSK Saarpfalz 8,3% 127,8 VB Saarpfalz eg 8,3% 127,8 LEG Saar mbh 3,3% 51,1 23,4% 8,3% 8,3% 3,3% 56,7% Stadt Bexbach Saarpfalz-Kreis KSK Saarpfalz VB Saarpfalz eg LEG Saar mbh 2. Gegenstand des Unternehmens/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die sinnvolle städtebauliche Entwicklung und die Vermarktung des Geländes der Saarpfalz-Kaserne in Bexbach. Im Rahmen des vorgenannten Zweckes zählen hierzu:

21 21 die Wirtschaftsförderung zur Unterstützung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von bestehenden und neu zu gründenden Unternehmen, Erwerb, Überplanung, Erschließung, Aufbereitung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken, deren Bebauung, Vermietung, Verpachtung und Vermarktung zur Anwerbung, Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen, Aufbau, laufende Betreuung und Unterhaltung eines handwerklichen und gewerblichen Zentrums vorzugsweise zur befristeten Vermietung/ Verpachtung. Die Gesellschaft bietet diesen Unternehmen zweckdienliche Dienstleistungen an. 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus den Vertretern der Gesellschafter zusammen: Heinz Müller, Stadt Bexbach Clemens Lindemann, Saarpfalz-Kreis Ludwig Wasemann, Kreissparkasse Saarpfalz Wolfgang Brünnler bzw. Helmut Scharff, Volksbank Saarpfalz Reinhold Jäger, LEG Geschäftsführung Frau Doris Gaa Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus 13 Mitgliedern. Als Vorsitzender fungiert der Bürgermeister der Stadt Bexbach und der Landrat des Saarpfalz-Kreises ist sein Stellvertreter. 6 Mitglieder werden durch den Stadtrat Bexbach, 2 Mitglieder durch den Kreistag des Saarpfalz-Kreises bestellt. Je 1 Mitglied wird durch die KSK Saarpfalz, die Volksbank Bexbach e.g. und die LEG benannt. Aufsichtsratmitglieder Heinz Müller (Vorsitzender), Bürgermeister Stadt Bexbach Clemens Lindemann (Stellvertreter), Landrat Saarpfalz-Kreis Peter Barrois, Stadtrat Bexbach Dr. Theophill Gallo, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis Clemens Baßler, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis Alexander Funk, Stadtrat Bexbach, bis Erich Lambert, Stadtrat Bexbach, bis Manfred Lambert, Stadtrat Bexbach Ludwig Wasemann, Vorstandsmitglied KSK Saarpfalz Reinhold Jäger, Vorstandsmitglied LEG Saar Wolfgang Brünnler, Vorstandsmitglied Volksbank Saarpfalz e.g. Katharina Spies, Stadtrat Bexbach Udo A. Wittmer, Stadtrat Bexbach, bis Horst Hornberger, Stadtrat Bexbach, ab Gerhard Lupp, Stadtrat Bexbach, ab Heiko Müller, Stadtrat Bexbach, ab

22 22 4. Prüfung des Unternehmens Der Jahresabschluss 2009 wurde am 27. Mai 2010 von der Public Audit Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. 5. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Finanzkennzahlen T T T Bilanzsumme , , ,8 Jahresergebnis -164,1-574,1-105,7 Investitionen 55,5 503,8 3,2 Personal Kein eigenes Personal, Geschäftsbesorgung durch WFG Saarpfalz Bilanzsumme in T Jahresergebnis in T Situationsbericht/ Geschäftslage und Ausblick/ Voraussichtliche Entwicklung Geschäftsverlauf Allgemeines Entgegen dem allgemeinen Trend im Geschäftsjahr zur Investitionszurückhaltung seitens de Unternehmen aufgrund der schlechten Wirtschaftslage, konnten im Saarpfalz-Park überdurchschnittlich viele Geländeverkäufe getätigt werden. Es wurde rd qm Fläche vermarktet. Von entscheidender Bedeutung für die zügige Vermarktung des Geländes ist nach wie vor das Konzept der SPB, kleinparzellige Flächen in einer Größe ab 500 qm anzubieten, nach denen eine entsprechend große Nachfrage besteht. Von großem Vorteil ist auch der Sitz der Projektgesellschaft vor Ort, da hiermit schnelles Reagieren auf Anfragen, die Abstimmung mit den ansässigen Unternehmen und die Koordination der Baumaßnahmen gewährleistet wird. Es zeigt sich auch, dass die bereits ansässigen Unternehmen bei der Vermarktung als Multiplikatoren fungieren. Zum Jahresende war die Gesamtlage des Gründer- und Mittelstandszentrums zu rd. 80% ausgelastet. Nach den Flächen ist stetig Nachfrage vorhanden. Das

23 23 Gründerzentrum Handwerk, zudem die ehemalige Kfz-Halle umgebaut worden, war, war zum Jahresende 2009 zu 100% ausgelastet. Da sich das Konzept für das Gründerzentrum Handwerk erfolgreich bewährt hat, wurde ab Ende 2007 eine weitere Bestandshalle der ehemaligen Kaserne zur Erweiterung des Gründerzentrums Handwerk ausgebaut. Die Einweihung dieses Gründerzentrums Handwerk II erfolgte im Juni Zum Jahresende 2009 war auch das Gründerzentrum Handwerk II zu 100% ausgelastet. Zurzeit arbeiten 76 Unternehmen (einschließlich Bundesgrenzschutz) mit rund 690 Mitarbeitern im Saarpfalz-Park. Insgesamt haben 39 Unternehmen Eigentum im Saarpfalz-Park erworben, wobei 8 Unternehmen davon bereits ihre ursprüngliche Fläche (teilweise mehrmals) erweitert und zusätzliches Gelände erworben haben. Die Übrigen Firmen haben Flächen in den bestehenden Gebäuden bzw. im Gründerund Mittelstandszentrum sowie in den Gründerzentren Handwerk gemietet. Die Tendenz zum Branchenmix bei der Ansiedlung hat sich weiter fortgesetzt. Verkäufe Es wurden bisher 51 Kaufverträge mit Unternehmen abgeschlossen, d.h. rund qm Fläche sind verkauft. Ebenfalls wurde im Geschäftsjahr das Leasingobjekt nach der Insolvenz des Leasingnehmers verkauft. Neben der Nutzung bereits vorhandener Gebäude wurden 33 Neubauprojekte realisiert. Vermietung Die Vermietungserlöse lagen im Geschäftsjahr 2009 mit T 476 über Vorjahresniveau (T 450). Es wird weiterhin eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Vermarktung der Mietflächen betrieben. Daneben fungieren zufriedene Kunden als wichtige Multiplikatoren. Weiterhin werden nach wie vor für Käufer von Flächen während ihrer Bauphase in den bestehenden Gebäuden Zwischennutzungen angeboten, was sich als Vorteil am Markt erweist. Im Gründer- und Mittelstandszentrum sind neben der Projektgesellschaft zurzeit Mietverträge mit 20 Unternehmen abgeschlossen. In den Gründerzentren Handwerk sind 8 Unternehmen ansässig; diese sind somit voll vermietet. Das Gebäude 17 (ehem. 10), das im Jahr 2002 zur besseren Vermarktbarkeit der Mietflächen teilrenoviert wurde, ist bis dato zu etwa 80% ausgelastet. Der Aufsichtsrat hatte die Renovierung des Gebäudes Ende 2001 aufgrund der Nachfrage von älteren Unternehmen nach adäquaten Mietflächen beschlossen. Zurzeit laufen die Verkaufsverhandlungen mit einer Mieterin. Diese Firma möchte das Gebäude 17 aufgrund ihrer positiven Geschäftsentwicklung zeitnah erwerben. Außerdem besteht seit Ende 2004 für einen Großteil der Halle 305 ein längerfristiger Mietvertrag. Längerfristige Mietverträge bestehen ansonsten für die ehemaligen Feldwebelwohnungen "Vor der Kaserne". Ausblick 2010 Die Endabrechnung der Zuschüsse des Landes / der EU wurde mit Datum vom beschieden. Aus der Landesförderung wird der SPB ein Zuschussbetrag i. H. von ,19 neu bewilligt. Aus dem EU-Programm muss die SPB aber einen Zuschussbetrag i. H. von ,92 zurück bezahlen. Insgesamt ergibt

24 24 sich also als Differenzbetrag die Zahlsumme von rd. 609 T, die von der SPB zu zahlen sind. Darüber hinaus sind auch Zinsen auf nicht rechtzeitig verausgabte Zuschusssummen zurückzuzahlen. Dabei ergibt sich aus dem Landesprogramm eine Zinssumme i. H. von ,88, die von der SPB zu zahlen sind. Der Gesamtbetrag an Zuschussrückzahlung und Zinsrückzahlung beträgt somit rund 640 T. Aufgrund des Verkaufs des ehemaligen Leasingobjekts und der damit verbundenen Einnahme ist es der SPB möglich, die Rückzahlung des Zuschusses sowie der Zinsen fristgerecht zu leisten. Laut Bescheid ist damit das Projekt Saarpfalz-Park in finanzieller Hinsicht abgeschlossen. Es bleiben aber weitere mögliche Prüfungen durch bspw. die Innenrevision des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft, das Gemeindeprüfungsamt des Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten oder den Rechnungshof des Saarlandes und daraus entstehende Rückforderungsansprüche vorbehalten. Als Chance zu einem zumindest teilweisen- Ausgleich des (kumulierten-) Verlustergebnisses und zur Verbesserung der Liquidität der Gesellschaft sowie der Rückzahlung der Darlehen stellen sich insbesondere der Verkauf des Gebäudes 17 bzw. Übertragung Ver- und Entsorgungsnetzes dar. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Stadtrates Bexbach vom beschlossen, den Jahresverlust 2009 bis zu einer maximalen Höhe von ,00 zu übernehmen. Diese Vorgehensweise ist vorbehaltlich anderer ertragswirksamer Geschäftsfälle auch für die nächsten zwei Jahre geplant. Für das Jahr 2010 sind keine Erschließungsmaßnahmen mehr geplant, lediglich die letzte Stufe der Fertigstellung des Abwassertrennsystems wird ausgeführt. Obgleich der anhaltend schwierigen Wirtschaftslage sind zu Beginn des Jahres bereits Kontakte/Anfragen nach Grundstücken zu verzeichnen. Es handelt sich dabei sogar um Neuansiedlungen von Unternehmen im Saarpfalz-Park. Dies ist besonders hervorzuheben, da das Angebot an Grundstücken sowohl im direkten als auch im weiteren Umfeld des Saarpfalz-Parks stetig zunimmt. Außerdem bestehen vor allem in der angrenzenden Pfalz für Unternehmen deutlich höhere Fördersätze. Im Vermietungsgeschäft wird eine gleichbleibende Auslastung erwartet, durch einerseits Neugründungen aber auch durch Geschäftsaufgaben, -verlagerungen. Es wird aber, nicht zuletzt durch die inzwischen gute Bekanntheit der Gründerzentren im Saarpfalz-Kreis, mit einer weiterhin guten Nachfrage gerechnet. Außerdem werden für beide Bereiche Vermietung und Verkauf nochmals verstärkte Werbeanzeigen sowohl in der Presse als auch in den Online- Immobilienportalen geschaltet sowie ein Großflächenplakat im Saarpfalz-Park gestellt. Durch die Veranstaltungen/Seminare der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft wird der Bekanntheitsgrad des Saarpfalz-Park Bexbach im Landkreis und darüber hinaus erhöht; hier ist beispielsweise die in 2010 stattfindende Gründermesse in Saarbrücken zu nennen. Die gute Resonanz auf diese Veranstaltungen wirkt sich wiederum als ein positives Signal für den gesamten Wirtschaftsraum Saarpfalz-Kreis aus. Darüber hinaus führen die Veranstaltungen zu Kontakten, die sich auf das Verkauf- bzw. Vermietungsgeschäft der SPB auswirken können.

25 25 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh (WFG Saarpfalz) Adresse: Saarpfalz-Park 1, Bexbach Telefon: / Telefax: / info@wfg-saarpfalz.de Rahmendaten Gründung 14. Dezember 1998 Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, Abteilung B, Nr Aktueller Gesellschaftervertrag 25. Februar 1999 Stammkapital 55,0 T Beteiligungen Keine Anteilsverhältnisse T Saarpfalz-Kreis 55,0% 30,25 Kreissparkasse Saarpfalz 25,0% 13,75 Volksbank Saarpfalz eg 9,0% 4,95 VR Bank Saarpfalz eg 6,0% 3,3 SaarLB Landesbank Saar 5,0% 2,75 9,0% 25,0% 6,0% 5,0% 55,0% Saarpfalz-Kreis Kreissparkasse Saarpfalz Volksbank Saarpfalz eg VR Bank Saarpfalz eg SaarLB Landesbank Saar 2. Gegenstand des Unternehmens/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur des Saarpfalz-Kreises, insbesondere durch

26 26 die Förderung wirtschaftlicher Unternehmungen des Privatrechts bei Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und Betriebsumstrukturierungen durch Beratung, insbesondere über öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten, die Beurteilung von Unternehmens- und Finanzierungskonzepten, die Vermittlung von Kontakten zu Kreditinstituten sowie von Krediten, Beteiligungen und Risikokapital, die Vermittlung von Bürgschaften, die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung die Durchführung von allgemeinen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus den Vertretern der Gesellschafter zusammen: Clemens Lindemann, Saarpfalz-Kreis Ludwig Wasemann, Kreissparkasse Saarpfalz Werner Severin, SaarLB Landesbank Saar Walter Merz, bzw. Axel Glößner, VR Bank Saarpfalz e. G. Wolfgang Brünnler bzw. Helmut Schraff, Volksbank Saarpfalz e. G. Geschäftsführung Doris Gaa Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Der Landrat des Saarpfalz-Kreises, des Weiteren 6 Mitglieder, die auf Vorschlag des Kreistages, 2 Mitglieder auf Vorschlag von den Volks- und Raiffeisenbanken und je ein Mitglied auf Vorschlag der Kreissparkasse Saarpfalz und der SaarLB gewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung vorschlagsgemäß gewählt. Die Aufsichtsratmitglieder sind: Clemens Lindemann, Landrat Saarpfalz-Kreis Ammar Alkassar, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis, bis Ulrike Mauß, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis, ab Dr. Theophil Gallo, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis Wolfgang Giffel, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis, bis Joachim Jann, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis, ab Dieter Knicker, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis Kurt Schwan, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis Albert Welsch, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis, bis Francis Martin, Kreistagsmitglied Saarpfalz-Kreis, ab Ludwig Wasemann, Vorstandsmitglied KSK Saarpfalz Walter Merz, Vorstandsmitglied VR Bank Saarpfalz e.g., bis Axel Glößner, Vorstandsmitglied VR Bank Saarpfalz e.g., ab Wolfgang Brünnler, Vorstandsmitglied VB Saarpfalz e.g. Werner Severin, Vorstandsmitglied Saar LB Landesbank Saar

27 27 4. Prüfung des Unternehmens Der Jahresabschluss 2009 wurde am 6. April 2010 von der ATC Audit Consulting Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in St. Ingbert geprüft. 5. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Finanzkennzahlen T T T Bilanzsumme 167,9 192,4 175,8 Jahresergebnis -236,1-208,4-225,5 Investitionen 39,3 0,4 1,1 Personal 291,2 280,5 277,3 Bilanzsumme in T Jahresergebnis in T Situationsbericht/Geschäftslage und Ausblick/ Voraussichtliche Entwicklung Geschäftsverlauf 2009 Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh (WFG) wurde Ende 1998 durch den Landkreis und die Kreissparkasse Saarpfalz, die Landesbank Saar sowie sämtliche Volksbanken der Region und die Raiffeisenbank Homburg gegründet, um Unternehmen schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Es sind Hauptziele der Arbeit der Wirtschaftsförderung, den Bekanntheitsgrad des Saarpfalz-Kreises als Wirtschaftsstandort weiter zu steigern sowie das positive Image, vor allem bei ansiedlungswilligen Unternehmen, zu pflegen bzw. weiter auszubauen. Aus den Ergebnissen der Imageumfrage aus dem Jahr 2002 wurde im Nachgang in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle PR des Saarpfalz-Kreises, der Saarpfalz-Touristik sowie dem Europäischen Kulturpark Bliesbruck-Reinheim an der sukzessiven Umsetzung des Marketing-Konzeptes für den Saarpfalz-Kreis gearbeitet. Im März 2006 wurde die aus dieser Zusammenarbeit entstandene Imagebroschüre für den Saarpfalz-Kreis der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Imagebroschüre basiert auf zwei Bausteinen, zum einen auf Beiträgen zu Geschichte/Kultur der Region und zum anderen auf Beiträgen zum Thema

28 28 Wirtschaft. Zu dem Imagepaket gehören weitere Werbeträger mit Motiven des Saarpfalz-Kreises sowie ein neu gestalteter Internetauftritt. Nach der Veröffentlichung ist es eine Aufgabe der WFG Saarpfalz mbh, konkrete Werbemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort umzusetzen. Die WFG nutzte im Geschäftsjahr die Gelegenheit, im Rahmen der SOG- Gründermesse des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft in Saarbrücken sowie der Bliesgaumesse in Blieskastel, ihr vielfältiges Beratungsangebot vorstellen zu können sowie breit gestreut für den Saarpfalz-Kreis werben zu können. Erhebliche Entwicklungspotentiale gibt es in und mit der Biosphärenregion Bliesgau. Im Geschäftsjahr agierte die Geschäftsführerin der WFG als Vorsitzende der Lokalen Aktionsgruppe Biosphärenreservat Bliesgau e.v. Die LAG ist für die Erarbeitung und Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung der Region nach den Leader-Kriterien gemeinsam mit den Beteiligten in der Biosphärenregion zuständig. Bei den Themen der Beratungen der WFG im Geschäftsjahr lagen die Existenzgründungen mit annähernd 50% an erster Stelle, gefolgt von Grundstücksund Objektvermittlungen und dann den Beratungen zu Förderung und Finanzierung sowie allgemeinen Informationen. Im Bereich der Existenzgründungsberatung lag der Schwerpunkt weiterhin bei den Kleingründungen und hier vor allem im Bereich Handwerk und Handel. Aufgrund der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Zunahme der Arbeitslosenzahlen bzw. der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten nahmen die Beratungen in Zusammenhang mit der Bescheinigung der Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes für die Arbeitsagenturen bei Gründungsvorhaben aus der Arbeitslosigkeit heraus ebenfalls zu. Hier erfolgt auch weiterhin eine Abstimmung mit den Arbeitsagenturen und der Arge Saarpfalz. Außerdem wurde wiederum eng mit den SOG-Partnern zusammengearbeitet. Im April 2009 nahm die WFG mit den Partnern des SOG-Netzwerkes erneut an der Gründermesse in Saarbrücken teil. Bei der Veranstaltung wurden zahlreiche Beratungskontakte initiiert. Die WFG konnte sowohl die eigenen Beratungsangebote vorstellen als auch die Städte Homburg und St. Ingbert mit deren Messeständen präsentieren. Gemeinsam mit den SOG-Netzwerkpartnern, Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, SIKB, Arbeitskammer und Wirtschaftsförderung der Stadt Homburg fand im Oktober die Veranstaltung: Existenzgründung als Alternative? statt. Durch einen Link auf der Homepage der WFG zum SOG-Onlineformular ist es Gründern möglich, ihr Gründungsvorhaben zu skizzieren und Beratungsleistungen der WFG sowie der Netzwerkpartner einzuholen. Im Bereich der Beratungsleistungen speziell für (gründungswillige) Frauen, engagierte sich die WFG wie bereits in den vergangenen Jahren im Mentoring- Projekt der Koordinierungsstelle Frau&Beruf, um Frauen bei einem (Wieder)einstieg in den Beruf oder einem Gründungsvorhaben zu unterstützen. Auch nahm die WFG wieder an der Veranstaltung: Unternehmerinnen-Stammtisch der SOG und des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft teil. Im Geschäftsjahr wurde erneut die Veranstaltungsreihe: Unternehmer-Dialog Saarpfalz durchgeführt. Die bisher als Expertenrunden regelmäßig stattfindenden Beratungsangebote der WFG wurden als neue Dienstleistung in die Städte/Gemeinden des Kreises verlagert. Der Unternehmer-Dialog Saarpfalz fand in St. Ingbert, Bexbach, Blieskastel sowie Kirkel statt. Gemeinsam mit je einem

29 29 Finanz-, Rechts- und Wirtschaftsexperten bietet die WFG damit die Möglichkeit, in lockerer Runde über aktuelle Themen und Probleme des Unternehmeralltags zu diskutieren. Anlass zu dieser Weiterentwicklung der Expertenrunde ist, die Unternehmen und Gründer bereits vor Ort abzuholen und somit noch mehr Kundennähe zu erreichen. Denn neben der Existenzgründungsberatung ist die WFG auch immer Ansprechpartnerin für die Bestandsunternehmen im Saarpfalz-Kreis bei Problemen oder Fragen zu allen betrieblichen Belangen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der WFG ist das Thema Aus- und Weiterbildung. Hier bestehen Kooperationen mit Schulen des Kreises. Die WFG fungiert dabei als Mittler zwischen Schulen und Unternehmen bei der Vermittlung von Ausbildungsund Praktikumsplätzen. Auch bei Projekten in den Schulen, wie z.b. dem Projekt Junior, bei dem Schüler auf Basis eigener Geschäftsideen Unternehmen gründen und leiten sowie dem Projekt ALWIS, bei dem bereits an Schulen für mehr Existenzgründungen im Land geworben wird, engagiert sich die WFG. Außerdem ist das Projekt Verbundausbildung, bei dem sich mehrere Unternehmen einen Auszubildenden teilen, ein von der WFG unterstütztes Projekt, bei dem auch die WFG selbst Ausbildungsbetrieb war. Ausblick 2010 Weiterhin wird das Standortmarketing als Schwerpunkt gesehen, um gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Kreis für den attraktiven Standort zum Leben und Arbeiten zu werben, gerade auch unter dem Gesichtspunkt des demographischen Wandels. Durch die enge Kooperation mit dem Biosphärenzweckverband Bliesgau liegt der Schwerpunkt hier im Bereich der regionalen Wertschöpfung. Es wird angestrebt, im Bereich des Biosphärenreservats Bliesgau mit dem Vorsitz bei der LAG die weitere nachhaltige Entwicklung der Region voran zutreiben. Dabei geht es vor allem um die Planung und Durchführung von geeigneten Projekten zum Regionalentwicklungskonzept Biosphärenreservat Bliesgau. Zwei Projektvorschläge der WFG (Händlermesse für regionale Produkte, Existenzgründung in der Fläche) wurden in das Regionalentwicklungskonzept aufgenommen. Die Aktivitäten rund um die Existenzgründung in der Fläche laufen bereits. Hier wird sich die WFG auch weiter darauf konzentrieren. D.h. gründungswillige Bewohner der Region werden vor Ort beraten und unterstützt, um die Gründungspotentiale in der Region weiter erschließen zu können und um langfristig für positive Effekte für die regionale Wirtschaft und die Arbeitsplatzsituation zu sorgen. Die Umsetzung der lokalen Händlermesse wird noch erarbeitet. Zur Förderung von Existenzgründungen im Kreis wird weiterhin auf eine enge Zusammenarbeit mit den SOG-Partnern sowie die Kommunikation mit den Arbeitsagenturen und der Arge Saarpfalz Wert gelegt. Mit den Kooperationspartnern finden auch weiterhin Informationsveranstaltungen statt, u. a. zu den Themen Marketing, Steuern, Vermarktung regionaler Produkte und Existenzgründung als Alternative. Außerdem nimmt die WFG wieder an der Gründermesse, dem Gründerinnentag und dem Unternehmerinnen-Stammtisch in Saarbrücken teil. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh ist eine gemeinnützige Gesellschaft. Für die Beratungs-, Informations- und Vermittlungstätigkeiten werden

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