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1 1 Leistungsbeschreibung Wohngemeinschaftenfür Menschen mitgeistiger,körperlicherund/oder mehrfacher Behinderung LeistungstypI Fassungvom korigiertaufgrund Gesetzesänderungam ,zuletztgeändert durchbeschlussnr.2/2014derkommission75 Inhalt: Leistungsbeschreibung WohngemeinschaftenfürMenschenmitgeistiger,körperlicherund/odermehrfacherBehinderung LeistungstypI 1.ArtderLeistung 1.1 Eingliederungshilfe 1.2 ambulantesbetreuungsangebot 1.3 GruppengrößeundDauerdesAngebots 2.Personenkreis 2.1 AlterundGeschlecht 2.2 ArtundUmfangdesBetreuungsbedarfs 3.ZielderLeistung 3.1 NormalisierungundSelbstbestimmung 3.2 LebeninderGemeinschaft 4.InhaltundUmfangderLeistung 4.1 BetreuungalseingeplanterProzess 4.2 bedarfsgerechtehilfen 4.3 Mitwirkung 4.4 Dokumentation 4.5 Entwicklungsberichte 4.6 Konzeption 5.VoraussetzungenderLeistungserbringung 5.1 Größe,StadteilbezugundÜberschaubarkeit 5.2 MerkblatfürPlanungen 5.3 GruppenundRäume 5.4 AbgestimmteKonzeption 5.5 Fachpersonal

2 2 5.6 FortbildungundSupervision 5.7 Teamgespräche 6.GruppenvergleichbarenHilfebedarfs 7.Qualität 1.ArtderLeistung 1.1 Eingliederungshilfe Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung die in betreuten Wohngemeinschaftenleben,haben Anspruchauf Maßnahmender Eingliederungshilfegemäß 53/54SGBXI,soferndieVoraussetzungendafürvorliegen. 1.2 ambulantesbetreuungsangebot Die Betreuung in Wohngemeinschaften ist eine ambulante (sozial)pädagogische Hilfe zum selbständigen WohnenundzurTeilnahmeamLebeninderGemeinschaft. 1.3 GruppengrößeundDauerdesAngebots Eine betreute Wohngemeinschaftist eine Form des Zusammenlebensvonvier bissechs -in Ausnahmefälenbiszusieben-behinderten Menschen,diedie Möglichkeitfüreinenbefristetenals auchfüreinenunbefristetenaufenthaltderbewohnerinnenundbewohner mitbehinderungzulässt. 2.Personenkreis 2.1 AlterundGeschlecht Das Betreuungsangebot bestehtfür erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacherbehinderungbeiderleigeschlechts. 2.2 ArtundUmfangdesBetreuungsbedarfs EswerdenAngebotefür MenschenmitBehinderungenvorgehalten, derenbetreuungsbedarfim Schwerpunktim Bereich der Information, Assistenz und Hilfestelungliegt und die keine BetreuungrundumdieUhrbenötigen. BedarfeanstelvertretenderAusführung/BegleitungsowieanintensiverFörderung/Anleitungund umfassenderhilfestelungliegennurinwenigenteilbereichenundinderregelvorübergehendvor. IndiesenBereichenistweitgehendeineVerselbständigungdurchgeeignetepädagogischeAngebote zuereichen. Menschen mitbehinderungen,fürdiedasangebotdiesesleistungstypsgeeignetist, habendarüber hinausinder Regelin mehreren Hilfebereichendes HMB-W(vgl. Punkt6)keinendauerhaften Bedarf. DerLeistungstypumfasstdieHilfebedarfsgruppenI I. Die Leistungserbringung und deren Arbeitsorganisation richten sich bedarfsgerecht auf den geplantenwöchentlichenbetreuungsumfang. DerPersonenkreisgehtinderRegeleinerexternenBeschäftigungnach.

3 3 Wennbei MehrfachbehinderungenaucheineseelischeBehinderunggegebenist, mussdiegeistige und/oderkörperliche Behinderungim Vordergrundstehen.NichtenthaltenindieserLeistungsind HilfenzutäglichenVerichtungen,aufdieggf.einzelneBewohnereinenAnspruchnach 14SGBXI haben. 3.ZielderLeistung 3.1 NormalisierungundSelbstbestimmung Orientiertam NormalisierungsprinzipsolenWohngemeinschaften Menschen mit Behinderungeine Wohnmöglichkeit bieten, wo sie die erforderlichen Hilfen erhalten, um möglichst weitgehend selbstbestimmtlebenzukönnen. 3.2 LebeninderGemeinschaft Zielder Betreuungsarbeitin Wohngemeinschaftenistvoralem,den Menschen mit Behinderung ihrenindividuelen MöglichkeitenentsprechendzueinergrößtmöglichenSelbständigkeitzuverhelfen und sieinihrer Persönlichkeitsentwicklung zur Teilnahme am Lebenin der Gemeinschaft zu unterstützen. 4.InhaltundUmfangderLeistung 4.1 BetreuungalseingeplanterProzess Aufbauend auf den Kompetenzen des einzelnen Menschen mit Behinderung sowie unter Berücksichtigung seines Entwicklungsstands und seines Hilfebedarfs in den verschiedenen LebensbereichenwirdderProzessderBetreuunggeplantundbegleitet. Gezielte,speziele Förderangebote, diesich nach denindividuelen Bedürfnissen des einzelnen behindertenbewohners,dereinzelnenbewohnerin mitbehinderungrichten, werdenin Hilfeplänen detailiertbeschrieben. 4.2 bedarfsgerechtehilfen Aus den Zielen der Betreuungsarbeit ergebensichim Schwerpunkt Angebote derinformation, AssistenzundHilfestelung: - zum Erwerb bzw. Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischenbereich,mitdemzieldergrößtmöglichenselbständigkeitdesbewohners, derbewohnerinbeideraltäglichenlebensführungundderindividuelenbasisversorgung - zur persönlichen Lebensgestaltung sowie zur Entwicklung und Erfülung individueler Bedürfnisse - zurgestaltungsozialerbeziehungeninnerhalbundaußerhalbder Wohngemeinschaft - zurteilnahmeamgeselschaftlichenundkulturelenleben - zurkommunikationundorientierung - zurförderungderemotionalenundpsychischenentwicklung - bei der Gesundheitsförderung und -erhaltung(z.b. Sorgefürregelmäßige ärztliche und zahnärztliche Versorgung, Sicherstelung der notwendigentherapeutischen Versorgung, UnterstützungbeiderEinnahmederverordneten Medikamenteetc. - beiderförderunginarbeitoderbeschäftigung - bei der Freizeitgestaltung und bei Reisen, sowohl bei gemeinschaftlichen als auch individuelenaktivitäten

4 4 - beibehördengängen,arztbesuchen,persönlichenbesorgungen. Stelvertretende Ausführung, Begleitungsowieintensive Förderung/ Anleitung undumfassende HilfestelungwerdenindiesenBereichenaufder GrundlagederHilfeplanungpunktuel mitdemziel derverselbständigungerbracht. DerTrägergewährleistetdieRealisierungvonLeistungennachSGBXI,soweiteinAnspruchbesteht unddiesedurchexterneanbietererbrachtwerden Zusammenhangsarbeiten DieBetreuungbeinhaltetnebenderdirektenBetreuungszeit mitdembewohnerundderbewohnerin mitbehinderung,dieanunterschiedlichen Ortengeleistetwerdenkann,auchdieZeitfürAufgaben, dieimzusammenhang mitderbetreuungstehen,ohnedassderbewohner,diebewohnerindirekt einbezogen und anwesend ist (indirekte Betreuungszeit wie z.b. administrative Aufgaben, Teamsitzungen,Supervision,KontaktezuAngehörigen,gesetzlichenBetreuern/Betreuerinnenetc.). 4.3 Mitwirkung DenBewohnernundBewohnerinneneiner Wohngemeinschaftisteineangemessene Mitwirkungin denihreinteressenberührendenangelegenheitenbeiderbetreuungundförderungeinzuräumen. Eltern bzw. den gesetzlichen Betreuern/Betreuerinnen der Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderungisteineangemessene Mitwirkungzuermöglichen. 4.4 Dokumentation DokumentationderBetreuungsarbeit UmdieBetreuungsarbeitnachvolziehbarzu machen, mußdiearbeitinalenwesentlichenpunkten dokumentiertwerden.dieserfolgtz.b.durch: - Dienstpläne, - Dienstbuch mitangabenzumtagesgeschehen, - Protokole(z.B.überTeambesprechungen) individueledokumentation Dieindividuele Dokumentation enthält, soweit vorhanden undfür die Betreuung erforderlich, Angabenzur Persondes Betreuten/der Betreuten(Diagnose/ Anamnese,persönliche Daten),die unterbeachtungdatenschutzrechtlicherbestimmungenaufbewahrtundverwendetwerden. Die Träger von Wohngemeinschaften erstelen unter Einbeziehung der Bewohner und Bewohnerinnen mit Behinderungenindividuele Hilfepläne, dieregelmäßig überprüft und den notwendigenerfordernissenangepasstundweiterentwickeltwerden müssen. 4.5 Entwicklungsberichte Die Ergebnisse des Betreuungsprozesses werdenin Entwicklungsberichten dargelegt, die auf AnforderungdemzuständigenBezirksamtzurEinsichtnahmezurVerfügunggesteltwerden. 4.6 Konzeption Einzelheitenzur geplanten Ausgestaltung der Betreuungsleistungenfür eine Wohngemeinschaft ergebensichausder Konzeption,dievomTrägerzuerstelenund mitderfachabteilungderfür SozialeszuständigenSenatsverwaltungabzustimmenist.

5 5 DieKonzeption mussaussagenzufolgendenfragenenthalten: - Zuordnungder WohngemeinschaftzumLeistungstyp - Ziel-,Aufgabenstelung - Standort - AnzahlderPlätze - Raumnutzungsplan - AusstatungsprogrammfürdiegemeinschaftlichzunutzendenRäume - Aufnahme-sowieAusschlusskriterien - Gruppenzuordnung der Bewohner und Bewohnerinnen entsprechend den Gruppen vergleichbarenhilfebedarfs - Perspektivenderbehinderten Menschen - sozialpädagogischeförderansätzeund Methodensowie OrganisationderPflegeleistungen (falserforderlich) - Regeltagesablauf,DiferenzierungderAngebote - InanspruchnahmeexternerBeschäftigungsmaßnahmen/beruflicherRehabilitation - vorgesehenepersonalausstatung(qualifikation,einsatz) - AussagenzurOrganisationderVersorgungundBetreuung - QualitätssicherungdurchFortbildungundSupervisionderMitarbeiterund Mitarbeiterinnen. 5.VoraussetzungenderLeistungserbringung 5.1 Größe,StadteilbezugundÜberschaubarkeit UnterBerücksichtigungeiner möglichstweitgehenden Wohnnormalitätwerden Wohngemeinschaften grundsätzlichinnormalen(d.h. mitüberwiegendbewohnerinnenundbewohnern,dienichtbehindert sind),infrastrukturelguteingebundenen Wohnhäusernangeboten. 5.2 MerkblatfürPlanungen DieEinrichtungsträgerrichtensichbeidenAnforderungenandenStandort,beiderBauplanungundausführungnachdemvonderSenatsverwaltungfürGesundheitundSozialesentwickelten Merkblat für Wohngemeinschaftenfür Behinderte(Stand: August 1996), welches diejeweils geltenden gesetzlichenbedingungenberücksichtigt. 5.3 GruppenundRäume Fürjeden Bewohnereiner Wohngemeinschaft mussein Einzelzimmervorhandensein,dasnicht kleinerals12qmseindarf.zurgemeinsamen Nutzungaler BewohnerundBewohnerinneneiner WohngemeinschaftsoltenzurVerfügungstehen: - möglichst für jeweils zwei Bewohner/Bewohnerinnen eine Nasszele mit Dusche, Handwaschbeckenund WC - ein Wohnraum - eineküche - einessplatz,ggf.inkücheoder Wohnraumintegriert - einhauswirtschaftsraum - einabstelraumund

6 6 - einbetreuerzimmer,aufdasverzichtetwerdenkann,wenneingeeigneterarbeitsplatzfürden Betreuer/dieBetreuerinim WohnraumoderDieleeingerichtetwerdenkann. Dieaufdeneinzelnen Menschen mitbehinderungenentfalendeanteilige Wohnflächedarf30-35 qm(für Rolstuhlbenutzer qm) nicht übersteigen. Die auf den einzelnen Bewohner/die einzelnebewohnerinentfalende Mieteorientiertsichanden,indenAusführungsvorschriftenfürdie GewährungvonHilfezumLebensunterhaltaufgeführtenangemessenenUnterkunftskostenimLand Berlin(AV-Unterkunft).Sämtlichefür Miete und Heizung entstehenden Kostensindzugleichen TeilenaufdieZahldervorhandenen Wohnplätzeumzulegen. 5.4 AbgestimmteKonzeption Die mitderfachabteilungderfürsozialeszuständigensenatsverwaltungabgestimmtekonzeption istverbindlich.sofernverändertebedingungeneineanpassungderkonzeptionerfordern,wirkender Wohngemeinschaftsträger unddiefachabteilungderfürsozialeszuständigensenatsverwaltungauf eineeinvernehmliche,bedarfsgerechtelösunghin. 5.5 Fachpersonal Für die Durchführung der Betreuungsaufgaben ist je nach Konzeption der Einsatz von Heilerziehungspflegern/Heilerziehungspflegerinnen, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Erziehern/Erzieherinnen, Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen oder vergleichbar in der Behindertenhilfe langjährig und durch entsprechende Fortbildungen erfahrenen Mitarbeiternerforderlich. Die Anzahl der Stelen wird aufgrund der Feststelung, zu welcher Gruppe vergleichbaren Hilfebedarfs(s.Tz6)diebetreuten Menschen mitbehinderungengehören,vereinbart. Dabei wirdindenjeweiligen Hilfebedarfsgruppendasdirekte Betreuungspersonalincl. Vertretung entsprechenddernachstehendentabelefüreinenbetreuten/einebetreutekalkuliert: Hilfebedarfsgruppen: I I I Mitarbeiteranteile 1 : 0,212 0,259 0,314 BeiderBerechnungdes MitarbeiteranteilsbildeteineexterneTagesstrukturdieGrundlage. Für berentete ältere Menschen mit Behinderungen ohne externe Tagesstruktur, die in Wohngemeinschaften leben, wird zusätzlich pro Bewohner/Bewohnerin eine von der Hilfebedarfsgruppeunabhängige Pauschalefür(sozial)pädagogische Betreuungangerechnet. Die Höheder PauschaleergibtsichausderaktuelenBeschlusslageder BerlinerVertragskommission (BeschlussNr.3/2003vom ). 5.6 FortbildungundSupervision Den MitarbeiternistGelegenheitzurTeilnahmeaneinschlägigenFortbildungskursenundSupervision zugeben. 1 DenvereinbartenPersonalschlüsselnliegteine Wochenarbeitszeit miteinemvolzeitäquivalentvon 38,5StundenzuGrunde.

7 7 5.7 Teamgespräche FürdieKoordinierungderBetreuungsarbeitsindregelmäßigeTeamgesprächeerforderlich. 6.GruppenvergleichbarenHilfebedarfs Für die Ermitlung des Hilfebedarfs wird das von Frau Dr. Heidrun Metzler, Forschungsstele Lebenswelten Menschen mit Behinderungen, Tübingen, entwickelte Erhebungsinstrument Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung im Lebensbereich Wohnen/individuele Lebensgestaltung sowie der Berliner Vorbogen angewandt. Die anzuwendenden Fassungen ergebensichausderaktuelen Beschlusslageder Berliner Vertragskommission(Stand : Beschluss15/2001). Die Entscheidung, welcher Hilfebedarfsgruppe der zu betreuende Mensch mit Behinderungen zuzuordnenist,triftdersozialhilfeträger,vertretendurchdaszuständigebezirksamt,aufvorschlag der Einrichtung. Sofern für einen Betreuten/eine Betreute, vorübergehend ein höherer Personalbedarffürerforderlichgehalten wird, mussdiese Forderungeingehendgegenüber dem Bezirksamt schriftlich begründet werden. Das Bezirksamt entscheidet ggf. über eine befristete ErhöhungdesBetreuungsumfangesimEinzelfal. DasVerfahrenzurÄnderungeinerbewiligtenHilfebedarfsgruppenzuordnungistdurchBeschlussder BerlinerVertragskommissiongeregelt(Stand :BeschlussNr.14/2001;vgl.auchBeschlüsse 12/2001VerfahrenbeiNeuaufnahmensowie13/2001Verfahrenbeim WechselvonLeistungstypen). 7.Qualität Gem.Tz.10,11,12desBerliner Rahmenvertrages werden Maßnahmen der Qualitätssicherungin derverantwortungdesträgersdurchgeführtunddargestelt. Der vereinbarte Bericht zur Struktur und Leistung der Einrichtung sowie zu Maßnahmen der Qualitätssicherungistvonden Einrichtungenbiszum15.FebruareinesjedenJahresbeiderfür SozialeszuständigenSenatsverwaltungvorzulegen. Der Träger der Sozialhilfe vertretendurchdie Mitarbeiter/-innenderfür Sozialeszuständigen Senatsverwaltung istberechtigt,sichvondererfülungdervereinbarten Qualitätskriterienauchvor Ortzuüberzeugen.

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