Konzept. zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh
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- Waltraud Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Wohnen mit Perspektive gemeinnützige GmbH eine Gesellschaft der Stiftung Kinderhilfe Fürstenfeldbruck Konzept zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh
2 Inhalt Wer sind wir: Zielgruppe und Einzugsbereich Aufgaben und Ziele Personenkreis des Ambulant Betreuten Wohnens Individualisierung der Hilfestellungen Wahl der Wohnung und Integration Mögliche Wohnformen Aufnahme Aufnahmekriterien Aufnahmeverfahren Organisation der Leistungserbringung Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes Direkte Betreuungsleistungen Mittelbare Leistungen Indirekte Leistungen Mitarbeiter Beendigung der Betreuung... 7 Seite 2 von 7
3 Wer sind wir: Wir sind die Abteilung Ambulant Betreutes Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh. 1. Zielgruppe und Einzugsbereich Wir bieten für alle Menschen, bei denen eine geistige Behinderung im Vordergrund steht, individuelle und auf jeden Menschen zugeschnittene Hilfestellung an. Dies gilt für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung nach 53, 54 SGB XII und 55 Abs 2 Nr 6 SGB IX. Es handelt sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuung und Begleitung in Form von Fachleistungsstunden oder auf Grundlage des persönlichen Budget. Das Ambulant Betreute Wohnen ist zu verstehen als ein am Bedarf der erwachsenen betreuten Person orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, in der Regel durch erfahrene Fachkräfte, welches sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration dient. Optimale Hilfestellung können wir allen bieten die im Großraum Fürstenfeldbruck wohnen oder wohnen wollen. 2. Aufgaben und Ziele Die Leistung hat das Ziel, der betreuten Person unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu eröffnen und zu erhalten. Einzelziele sind hier insbesondere: Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung eine möglichst selbstständige Lebensführung eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft um Vereinsamung zu verhindern Ausübung einer angemessenen Tätigkeit / eines angemessenen Berufs Förderung der weitest gehenden Unabhängigkeit von Betreuung Erweiterung der Kompetenzen Erhalt und/oder Verbesserung der Mobilität und Orientierung Konflikt- und Krisenbewältigung Eine Konkretisierung der Ziele erfolgt jeweils im Rahmen der individuellen Hilfeplanung 2.1. Personenkreis des Ambulant Betreuten Wohnens Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens sind volljährige Menschen mit einer Behinderung im Sinne des 53, 54 SGB XII und 55 Abs 2 Nr 6 SGB IX, insbesondere Menschen mit einer wesentlichen geistigen Behinderung. die in einer eigenen Wohnung, allein in einer Wohngemeinschaft oder in selbst gewählten Lebensgemeinschaften/Partnerschaften leben, also in der Regel über einen eigenen Mietvertrag verfügen oder die beabsichtigen, innerhalb der nächsten 6 Monate aus der Wohnung der Eltern oder einer stationären Wohnform auszuziehen oder die zur selbstständigen Lebensführung der ambulanten Hilfe/Unterstützung bedürfen Individualisierung der Hilfestellungen Die Betreuung der Menschen mit Behinderung muss sich nach deren individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten richten. Voraussetzung hierfür ist, dass die zu betreuenden Menschen im Seite 3 von 7
4 Betreuten Wohnen ernst genommen und ihre Meinungen, Vorstellungen und Wünsche in der Verwirklichung aktiv unterstützt und gemeinsam umgesetzt werden Wahl der Wohnung und Integration Ausschlaggebend für die Wahl der Wohnung und die damit verbundene Integration in die Gesellschaft sind u. a.: Persönlicher Wunsch Finanzierbarkeit entsprechende Infrastruktur wie: o Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln o verschiedene, gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten o Nähe von ärztlichen und medizinischen Angeboten o Freizeitangebote 2.4. Mögliche Wohnformen Einzelbetreutes Wohnen o Der Betreute mietet eine eigene Wohnung und die Wohnen mit Perspektive ggmbh bietet die Betreuung. Kleine-Wohngemeinschaften o 2 4 Betreute mieten eine eigene Wohnung und werden von der Wohnen mit Perspektive ggmbh betreut. 3. Aufnahme 3.1. Aufnahmekriterien Grundbedingung für die Aufnahme in das Betreute Wohnen ist der ausdrückliche und eigenständig geäußerte Wunsch des Menschen mit Behinderung auf diese selbständige Wohn- und Lebensform. Es muss klar erkennbar sein, dass durch eigene Motivation dazu beigetragen wird, diesen Wunsch zu erreichen und die entsprechende Unterstützung und Begleitung angenommen wird. Die Fähigkeit, selbständig Hilfestellungen anfordern zu können, gilt als weitere wichtige Voraussetzung für die Betreuung im Betreuten Wohnen. Im Regelfall wird der in Frage kommende Personenkreis nach der Klassifikation von Metzler den Bedarfsgruppen 1 bis 3 zuzuordnen sein. Aufnahmekriterien im Besonderen sind: Freiwilligkeit Einsicht in den persönlichen Hilfebedarf Bereitschaft zur Mitarbeit Wohnraum außerhalb einer Einrichtung 3.2. Aufnahmeverfahren Beratungsgespräch mit den Interessenten und deren gesetzlichen Betreuern Ermittlung des Hilfebedarfs und Erstellung eines individuellen Hilfeplans Kostenzusicherung Abschluss eines Betreuungsvertrages Die zu betreuenden Menschen müssen in der Lage sein, freiwillig und kontinuierlich mit dem Betreuer des Betreuten Wohnens zusammenzuarbeiten. Dazu gehören u. a. die Bereitschaft, Termine, Absprachen und Regeln einzuhalten und sich an gesellschaftlichen Normen und Werten zu orientieren. Seite 4 von 7
5 Bei Aufnahme werden die zu betreuenden Menschen zunächst über die Möglichkeiten des Betreuten Wohnens informiert und beraten. Bei Interesse werden sie bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens unterstützt. Das Hilfeplanverfahren ist die wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe zur Bewilligung der Kosten. Die erforderlichen Basisunterlagen werden mit den zu betreuenden Menschen besprochen und ggf. ausgefüllt. Sie werden mit anderen Unterlagen, wie ärztliche Stellungnahmen, Sozial- bzw. Entwicklungsberichte an den Kostenträger zur Vorstellung in der Hilfeplankonferenz weitergeleitet. Im Rahmen dieser Hilfeplankonferenz werden dann der Hilfebedarf und die Ziele für den Betroffenen verbindlich festgestellt. Diese werden in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst Organisation der Leistungserbringung Gemäß dem Inklusionsgedanken sollen Menschen mit Behinderung genauso selbstbestimmt leben können wie nicht behinderte Menschen. Hierzu gehört u. a. die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben und am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Eine auf den individuellen Hilfebedarf zugeschnittene ambulante Unterstützung verschafft dem behinderten Menschen ein größeres Maß an Eigenständigkeit und Lebensqualität. Die Betreuungsleistung wird auf der Grundlage dieser Konzeption durch fachlich qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter im Rahmen des individuellen Hilfe- und Betreuungsplans erbracht. Bei dem Betreuten Wohnen handelt es sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuungsleistung, d. h., die Fachkraft kommt zu dem zu betreuenden Menschen in dessen Wohnung und begleitet ihn bei Bedarf bei allen notwendigen Erledigungen und Aufgaben des täglichen Lebens Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes Das Hilfespektrum des Betreuten Wohnens reicht von konkreter Hilfestellung zur unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung. Ziel der Betreuungsarbeit ist es, den zu betreuenden Menschen zu befähigen, weitgehend und dauerhaft die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Im Rahmen des Betreuten Wohnens als Eingliederungshilfe erhält jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch die Unterstützung, die er gemessen an dem Grad seiner Einschränkung benötigt. Die Unterstützungsleistungen sind hierbei so vielfältig wie die individuellen Hilfebedarfe des einzelnen behinderten Menschen. Die Mitarbeiter unterstützen durch Beratung, Begleitung und sofern erforderlich Assistenz den zu betreuenden Menschen. Die Arbeitsfelder umfassen alle Bereiche des täglichen Lebens wie zum Beispiel die Unterstützung bei gesundheitlichen und beruflichen Problemen, Haushaltsführung, Freizeitgestaltung, Umgang mit Behörden und Ärzten, sowie Erhalt oder Beschaffung von angemessener Arbeit in Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Betreuung etc Direkte Betreuungsleistungen Grundlage für die Betreuungsleistung ist ein individueller Hilfe- und Betreuungsplan. Dieser wird unter Einbeziehung der betreuten Person erarbeitet und vereinbart und fortgeschrieben. Schwerpunkt der Tätigkeit. Direkte Hilfen für den zu betreuenden Menschen können im Einzelfall z. B. sein: Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste etc. Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen Begleitung und Unterstützung beim Wechsel in die neue Wohn- und Lebensform(Unterstützung beim Umzug und Einzug, etc.) Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit Bewohnern und Nachbarn Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer, psychologischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und anderen Institutionen in Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Betreuung Seite 5 von 7
6 Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des eigenen Lebensumfeldes über den Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Bildungs- und Freizeitangeboten, beim Aufsuchen von Freunden und Angehörigen - Förderung und Entwicklung kreativer und lebenspraktischer Fertigkeiten Als direkte Betreuungszeit wird die Zeit definiert, in der die betreute Person eine Betreuungsmitarbeiterin / einen Betreuungsmitarbeiter von Angesicht zu Angesicht sieht oder von Ohr zu Ohr hört Mittelbare Leistungen Mittelbare Leistungen für den zu betreuenden Menschen sind vorwiegend: Gespräche im sozialen Umfeld Koordination der Hilfeplanung Organisation des Helferkreises Telefonate und Schriftverkehr bzgl. Alltagsangelegenheiten (soweit diese nicht von der gesetzlichen Betreuung zu übernehmen sind) Fallbesprechungen und kollegiale Beratung Dokumentation des Betreuungsprozesses Fortbildung Notwendige Fahrtzeiten zur betreuten Person Einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung, und Nachbetreuung 3.7. Indirekte Leistungen Zu den indirekten Leistungen gehören: Anteilige Leistungen für Leitung und Verwaltung Bearbeitung von Anfragen und Aufnahmen Die Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regionalen Versorgungsstrukturen (z.b. Pflegedienst, Haushaltshilfen usw.) und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit. Die Intensität und die Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Auch die Betreuungszeiten richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf der betreuten Person. Ein Bereitschaftsdienst für diese Betreuungsform wird nicht eingerichtet. Jeder zu Betreuende hat jedoch bei besonderen Vorkommnissen und Krisensituationen die Telefon/Handy-nummer seines Betreuers Mitarbeiter Die notwendigen Unterstützungsleistungen des Betreuten Wohnens werden von qualifizierten Fachkräften mit klarer Fallverantwortung wahrgenommen. Die personelle Ausstattung entspricht dem quantitativen und qualitativen Betreuungsbedarf des zu betreuenden Menschen. Das Angebot des Betreuten Wohnens umfasst sämtliche Lebensbereiche und -phasen. Aus diesem Grund setzen wir bei unseren Mitarbeitern ein großes Maß an fachlicher Kompetenz und persönlicher Lebenserfahrung voraus. Unsere Mitarbeiter verfügen über eine pädagogische Berufsausbildung, und über entsprechende Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie deren Verselbständigung. Der Betreuungsbedarf richtet sich nach der Summe der notwendigen Betreuungsleistungen, die sich aus den direkten Betreuungsleistungen sowie den mittelbaren und indirekten Leistungen ergeben und wird nach Fachleistungsstunden berechnet. Der Umfang der täglichen und wöchentlichen Betreuung wird am individuellen Hilfebedarf jedes einzelnen zu betreuenden Menschen errechnet. Seite 6 von 7
7 4. Beendigung der Betreuung Ein Betreuungsverhältnis wird beendet, wenn sich der zu betreuende Mensch soweit rehabilitiert hat, dass eine weitere Betreuung nicht mehr notwendig ist, oder der bewilligte Zeitraum abgelaufen ist, sich der Gesundheitszustand soweit verschlechtert hat oder sich der feststellbare Hilfebedarf so wesentlich erhöht hat, dass der Rahmen des Betreuten Wohnens und die damit verbundenen Hilfeleistungen nicht mehr ausreichen, - getroffene Vereinbarungen nicht mehr eingehalten werden. Alexander Huber - Einrichtungsleitung - Wohnen mit Perspektive ggmbh Seite 7 von 7
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