Oberösterreicher Fußballverband

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1 Seite 1 von 2 News Organisation Akademien / BNZ Datenservice Sponsoren & Partner Datenpflege TOTO Jugendliga Die TOTO Jugendliga im Überblick Mit der TOTO-Jugendliga, an der Teams aus Bundesliga - Nachwuchszentren und Akademien teilnehmen, wurde 1989 eine neue Epoche im österreichischen Nachwuchsfußball eingeleitet. Diese erneuerte Art der Jugendarbeit sollte der Startschuss zu einem neuen Höhenflug sein. BNZ's haben durch die Erfüllung strenger Kriterien die Möglichkeit, den Status "Akademie" zu erlangen. Siehe auch... TOTOLIGA - Geschäftsstelle TOTOLIGA - Die Sieger Alle neun Landesverbände sind in der TOTO-Jugendliga mit Vereinen vertreten. Die TOTO-Jugendliga wird mit 13 Vereinen gespielt. Aktuelle Nationalspieler wie Stranzl, Pogatetz, Scharner, Junuzovic und Ivanschitz, haben ihre Ausbildung in den Bundesliga-Nachwuchszentren erhalten und dazu beigetragen, dass die österreichische Nationalmannschaft und unsere Spitzenvereine immer wieder schöne Erfolge erzielen konnten. Die AKA/BNZ sind ein wichtiger Teil des Gesamtkonzeptes des "Österreichischen Weges". DIE TOTO-JUGENDLIGA - U15 Der sogenannte "Hoffnungsbewerb" ist für eine Vielzahl von LAZ-Spielern die erste Möglichkeit sich überregional zu bewähren. In weiterer Folge dient der Bewerb dazu sich zu konsolidieren und sich für die U17 zu empfehlen. DIE TOTO-JUGENDLIGA - U17 Bewerbsgedanke des "Paradebewerbs" ist der österreichweite Leistungsvergleich der talentiertesten U17-Spieler. An die U17-Nationalspieler soll in diesem Bewerb die nötige Forderung gestellt werden, um im darauf folgenden Jahr im UEFA-U17-Bewerb bestehen zu können. DIE TOTO-JUGENDLIGA - U19 Bewerbsgedanke ist die Vorbereitung der U19-Spieler für den Sprung in die Bundesliga. Der harte wöchentliche Test in diesem "Übergangsbewerb" soll zusammen mit gezielter Trainingsarbeit die Voraussetzungen für den Einsatz in den Kampfmannschaften schaffen. SPIELMODUS Die Vereine spielen im U15-, U17- und U19-Bewerb der TOTO-Jugendliga im Meisterschaftssystem (Hin- und Rückspiel) gegeneinander. Der Sieger der TOTO-Jugendliga ist zugleich Österreichischer U15-, U17- bzw. U19- Meister. ZIEL Zielsetzung der TOTO-Jugendliga ist die systematische und flächendeckende Erfassung und Ausbildung talentierter Jugendlicher zu Leistungssportlern (Profi). Bundesliganachwuchszentren sind jene Kaderschmieden für österreichische Nachwuchstalente, die am Anschluss an die erste Ausbildungsetappe (Landesverbands-Ausbildungszentrum) von den Bundesliga-Vereinen bzw. Landesverbänden auf die Herausforderung des Spitzenfußballs vorbereitet werden. Im Rahmen des neuen Ausbildungskonzeptes werden die AKA/BNZ auf Basis der strengeren Lizenzbedingungen an ein höheres Niveau herangeführt. Die AKA/BNZ haben die Aufgabe - die besten Nachwuchstalente in diese Zentren zu holen, - diese besten Nachwuchsspieler nach einem vom ÖFB vorgegebenen Ausbildungsprogramm zu schulen, - die notwendigen Strukturen im organisatorischen und administrativen Bereich zu schaffen und für einen sozialen und persönlichkeitsbildenden Rahmen zu sorgen, - die Infrastrukturen aufzubauen und zu verbessern und - den Talenten Voraussetzungen zu schaffen, dass sie sich auf sportlichem und beruflichem Gebiet optimal entwickeln bzw. zu einer Persönlichkeit reifen können.

2 Seite 1 von 8 News Organisation Akademien / BNZ Datenservice Sponsoren & Partner Datenpflege ORGANISATIONSSTATUT TOTO-JUGENDLIGA ORGANISATIONSSTATUT TOTO-JUGENDLIGA BUNDESLIGA - NACHWUCHSZENTREN (BNZ) Präambel Zielsetzung der Toto-Jugendliga (Bundesliga-Nachwuchszentren) ist die systematische und flächendeckende Erfassung und Ausbildung talentierter Jugendlicher zu Leistungssportlern. weiter Informationen TOTOLIGA - Die Sieger DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN U15-BEWERB DER AKA/BNZ Lizenzvergabe Die BNZ/AKA - Kommission vergibt pro Spielsaison höchstens 12 Lizenzen. Über eine Erhöhung dieser Zahl entscheidet über Antrag der BNZ/AKA - Kommission und das Präsidium des ÖFB. Bewerbung 1. Voraussetzung für die Führung eines BNZ ist die Erteilung einer Lizenz. 2. Die Vergabe der Lizenzen ist von der Erfüllung der in 1 näher beschriebenen Lizenzbedingungen abhängig. 3. Für die Erteilung der Lizenz ist die BNZ/AKA - Kommission zuständig. 4. Zur Führung eines BNZ sind berechtigt: a) Mitglieder der Österr. Fußball-Bundesliga und/oder b) Landesverbände des ÖFB 1 Lizenzbedingungen (1) Allgemeines a) Der Lizenzwerber muss dafür Sorge tragen, dass das BNZ wirtschaftlich, organisatorisch und sportlich eine selbständige Verwaltungseinheit darstellt, die eine eigene Buchhaltung zu führen hat. Le iter muss ein vom Lizenzwerber nominierter und von der BNZ- Kommission genehmigter Geschäftsführer sein. b) Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Lizenz bildet die Erfüllung der vorgegebenen KO- Kriterien (lt. 1 Abs. 2). Erfüllt ein BNZ die erforderlichen KO- Kriterien nicht oder nur teilweise, so kann an einen solchen Bewerber eine Lizenz für das nächstfolgende Spieljahr nur unter Erteilung von Auflagen vergaben werden. Erbringt der Lizenzwerber den Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen nicht fristgerecht, so ist eine weitere Bewerbung für das nächstfolgende Spieljahr ausgeschlossen. c) Als weitere Entscheidungshilfe dient eine Punktevergabe

3 Seite 2 von 8 nach den Bewertungskriterien (lt. 1 Abs.3). Basis für die Ermittlung der Punkte sind die zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe (im Jänner) beim Lizenzwerber vorhandenen und festgestellten Bedingungen. (2) KO- Kriterien a) Infrastruktur Grundvoraussetzung für eine Lizenzerteilung ist eine von der BNZ/AKA- Kommission geforderte Infrastruktur. Es muss mindestens * ein Rasenplatz, der nur dem BNZ- Training vorbehalten ist, * ein Allwetterplatz/Kunstrasenplatz, * eine Sporthalle (Benützungsrecht zu Trainingszeiten), * ein Fitnessraum (Benützungsrecht), * eine Wettspielanlage - nicht Trainingsplatz (Benützungsrecht) vorhanden sein. Beheizte Garderoben und Duschen in unmittelbarer Nähe zum Tra iningsplatz und Kleinmaterial wie Bälle, Stangen, Hütchen, bewegliche Tore etc. sind nachzuweisen. b) Finanzen Der Nachweis eines gesicherten Budgets für den BNZ- Betrieb ist durch Haushaltsvoranschläge und Jahresabschlüsse (per ) zu erbringen. Der Lizenzwerber ist verpflichtet, die volle finanzielle Haftung für das BNZ zu übernehmen. c) Schulkooperationen Das BNZ ist verpflichtet, Schulkooperationen zu führen. Eine Schulkooperation ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Schule und Lizenzwerber, in der mehrmaliges wöchentliches Vormittagstraining im Rahmen des Schulbetriebes gewährleistet wird. Als Standard müssen Schulkooperationen mit einer Maturaführenden Schule (BORG, Sport- BORG oder HAK) nachgewiesen werden. d) Betreuungsmodell Für Spieler, die mehr als 50 km anreisen, bzw. einen Anfahrtsweg von mehr als einer Stunde benötigen, sind vom BNZ Unterbringungsmöglichkeiten (z.b. Internat, Gastfamilien, Wohnungen) zur Verfügung zu stellen. Das BNZ ist weiters verpflichtet, Tages- und Lernbetreuung anzubieten. e) Personelle Ressourcen Das BNZ ist verpflichtet, für die sportliche Ausbildung und medizinische Betreuung der BNZ- Spieler zu sorgen.

4 Seite 3 von 8 1. Trainer U17 bzw. U19: mind. A-Lizenz; Die Zusatzausbildung - staatlich geprüfter Trainer für Kinder- und Jugendfußball - ist erforderlich. U 15: Jugendfußball mind. B-Lizenz; Die Zusatzausbildung - staatlich geprüfter Trainer für Kinder- und - ist erforderlich. Ein Trainer (U17 oder U19) ist hauptberuflich zu beschäftigen. Dieser kann auch sportlicher Leiter der Nachwuchsabteilung sein. 2. Geschäftsführer (mind. nebenberuflich) 3. Arzt/Physiotherapeut (Kooperationsvertrag), mind. nebenberuflich 4. Sportwissenschaftliche Betreuung/Leistungsdiagnostik (Kooperationsvertrag), mind. nebenberuflich (3) Bewertungskriterien Die BNZ/AKA- Kommission legt für die qualitative Beurteilung der BNZ einen Bewertungskatalog auf, der vom ÖFB- Präsidium zu genehmigen ist. a) Personelle Ressourcen BNZ, welche für die sportliche Ausbildung und medizinische Betreuung der BNZ- Spieler eine höhere Qualifikation als unter 1 Abs. 2 lit. e vorgeschrieben nachweisen, erhalten - für einen hauptberuflichen Geschäftsführer - für einen hauptberuflichen/nebenberuflichen sportlicher Leiter der Nachwuchsabteilung - für einen zusätzlichen hauptberuflichen Trainer - für einen hauptberuflichen/nebenberuflichen Spezialtrainer - für einen hauptberuflichen Arzt/Physiotherapeut/Masseur - für einen hauptberuflichen/nebenberuflichen Leistungsdiagnostiker/ sportpsychologischen Betreuer - für zusätzliche personelle Ressourcen Bonuspunkte b) Schulkooperationen BNZ, welche zusätzliche Schulkooperationen nach 1 Abs. 2 lit. c) abschließen, erhalten - pro Maturaführender Schule - pro BMS (HASCH) - pro zusätzlicher Schulform

5 Seite 4 von 8 Bonuspunkte. Weiters wird die Anzahl der BNZ- Spieler, welche die Schulkooperationen i n Anspruch nehmen, bewertet. c) Lehrlingsmodell Unter Lehrlingsmodell wird eine vertragliche Kooperation mit Lehrherrn/Eltern-Spieler verstanden, in der ein mehrmaliges wöchentliches Vormittagstraining im Rahmen der Ausbildung gewährleistet wird. BNZ, die Kooperationen mit Lehrherrn abschließen, erhalten pro Lehrberuf Bonuspunkte (max. 5 Lehrberufe werden bewertet). Weiters wird die Anzahl der BNZ- Spieler, welche diese Kooperationen in Anspruch nehmen, bewertet. d) Betreuungsmodell Über den in den KO- Kriterien festgesetzten Mindestanforderungen nach 1 Abs. 2 lit. d) wird die Anzahl der tatsächlich betreuten bzw. untergebrachten Spieler mit Bonuspunkten bewertet. e) Sportliche Erfolge Die sportlichen Erfolge hinsichtlich der Ausbildung von Spielern, die mindestens zwei Jahre in einem BNZ ausgebildet wurden, werden ebenfalls bewertet: 1. Spieler bis zum 25. Lebensjahr (siehe Stichtag Lizenzansuchen), die in den beiden höchsten Leistungsligen Österreichs sind. und in anderen Ländern als Nichtamateure (Vertragsspieler bzw. Berufsfußballer beschäftigt 2. Spieler bis zum 25. Lebensjahr (siehe Stichtag Lizenzansuchen), die im ÖFB- A- oder U-21- Nationalteam bzw. ÖFB- Nachwuchsauswahl zum Einsatz gekommen sind. Für Lizenzwerber, welche die Lizenzen weniger als 3 Jahre Inne haben, gelten die Ziffern 1 und 2 (hier für ÖFB- A- oder U-21- Nationalteam, nicht jedoch für ÖFB- NW- Auswahl) mit folgender Vorgabe: aus den Punkten für sportliche Erfolge, die an alle zu bewertenden Vereine vergeben werden, wird ein Durchschnittswert- Streichung der höchsten und niedrigsten Punkteanzahl - errechnet und dieser dem Lizenzwerber gutgeschrieben. f) Kontinuität Trainerstab Alle zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe beim Lizenzwerber beschäftigten U17- und U19-Trainer, die mindestens 3 Jahre mit der U17- oder U19- Mannschaft gearbeitet haben, werden bewertet. (4) Sonderregelungen bei Neubewerbungen Ein Lizenzwerber, der erstmals um eine Lizenz ansucht, muss 1. die Infrastruktur bei Lizenzansuchen vorweisen,

6 Seite 5 von 8 2. einen Haushaltsvoranschlag vorlegen, 3. eine Erklärung wegen Übernahme der finanziellen Haftung erbringen, 4. eine Bestätigung über Abschluss von Schulkooperationen erbringen, 5. den Nachweis von Betreuungsmodellen erbringen, 6. die personellen Voraussetzungen erfüllen (Absichtserklärung) 7. den Nachweis von qualifizierten Spielern (z.b. ÖFB- oder Landesauswahlspieler, Mannschaftserfolge im Landesverband etc.) erbringen. 1 Abs. 5) Sonderregelung bei Neubewerbung um eine Akademie 1.) Um den Status einer Akademie kann ein Trägerverein dann ansuchen, wenn er mindestens drei Jahre über eine BNZ- Lizenz verfügt hat. 2.) Landesverbände, die um die Verleihung des Akademiestatus ansuchen, müssen eine Kooperationsvereinbarung (welche den Bewerbungsunterlagen beizulegen ist) mit allen Klubs der Bundesliga und mindestens einem Klub der Regionalliga abschließen. Eine Evaluierung dieser Entscheidungsgrundlage zu der Vergabe des Akademiestatus für das Folgejahr herangezogen. 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Das BNZ/AKA hat sich mit je einer Mannschaft in jeder Alterskategorie an der BNZ/AKA-Meisterschaft zu beteiligen, für die ein Bewerb ausgeschrieben wird (Alterskategorie U15, U17 und U19 mit Stichtag 1.1.). Es bleibt den Lizenzwerbern jedoch überlassen, Mannschaften der Alterskategorien U15, U17 und U19 zusätzlich für die Bewerbe ihres Landesverbandes zu melden. Landesverbände, die ein BNZ/AKA führen, sind von der Verpflichtung der Teilnahme am U15-Bewerb ausgenommen. Bei freiwilliger Teilnahme am U15-Bewerb unterliegen sie jedoch den Bestimmungen des Organisationsstatut bzw. den Durchführungsbestimmungen der Toto-Jugendliga. (2) Landesverbände, die ein BNZ führen, müssen Kaderlisten entsprechend den Weisungen der BNZ/AKA- Kommission erstellen. In den Kaderlisten dürfen höchstens 85 Spieler in den Alterskategorien U15 bis U19 aufscheinen. Nur diese Spieler sind für die BNZ- Mannschaften spielberechtigt. Die Kaderlisten sind der BNZ- Kommission mit 1. August bzw. mit 15. Februar zu melden. Alle in den Kaderlisten gemeldeten U15-, U16-, U17-, U18- und U19-Spieler dürfen mit Zustimmung der BNZ- Kommission und unter Einhaltung der Meisterschaftsregeln des ÖFB 23 Abs. 1 auch in den Kampfmannschaften der Stammvereine eingesetzt werden. (3) Im Sinne des 4 der Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb dürfen alle im BNZ gemeldeten Spieler an zwei aufeinander folgenden

7 Seite 6 von 8 Tagen grundsätzlich nur in einem Wettspiel eingesetzt werden. Für Landesverbände und Bundesligavereine, die ein BNZ/AKA führen, gilt die Regelung, dass alle Spieler der Jahrgängen U18 bzw. U19, die in einem Wettspiel nicht länger als 45 Minuten eingesetzt Werden, am darauf folgenden Tag beim Stammverein des Landesverbandes Bzw. in der Amateurmannschaft des Bundesligavereines oder im BNZ U19-Bewerb die gesamte Spielzeit spielberechtigt sind. In keinem Fall gilt diese Regelung für die Spieler des Jahrganges U17 und jünger. Die Torleute sind von dieser Regelung ausgenommen. Für Landesverbände, die selbst ein BNZ führen, gilt darüber hinaus die Regelung, dass alle in den BNZ- Kaderlisten gemeldeten Spieler des Jahrganges U17, U15 und jünger an zwei aufeinander folgenden Tagen In höchstens zwei Wettspielen eingesetzt werden dürfen, wobei die Gesamteinsatzdauer beim U17-Spieler 90 Minuten und beim U15-Spieler 80 Minuten nicht überschreiten darf. Wurde bei einem Kaderspieler im Rahmen des U15-Bewerbes von der Möglichkeit des Rücktausches Gebrauch gemacht, so zählt als Einsatzdauer der Beginn des ersten Einsatzes bis zum Ende des letzten Rücktausches. Die Torleute sind von dieser Regelung ausgenommen. ( 4) Kommen Spieler der Alterskategorien U15, U16, U17, U18 und U19 an einem Pflichttermin (Freitag bis Montag bzw. Dienstag bis Donnerstag) in einer der beiden im gesamtösterreichischen Bewerb spielenden Mannschaften nicht zum Einsatz, so dürfen diese Spieler in einer Nachwuchsmannschaft des Lizenzwerbers (bei Landesverbands- BNZ beim Stammverein), die an einer landesinternen Nachwuchsmeisterschaft teilnimmt, eingesetzt werden. Dies gilt auch für einen darauf folgenden BNZ/AKA- pflichtspielfreien Termin. Diese Bestimmungen finden nur für die Dauer der festgesetzten BNZ- Meisterschaftstermine Anwendung. 5. Für Spieler, die mindestens ein Jahr in einem Landesverbands- BNZ tätig waren und ausscheiden, ist im Falle eines Vereinswechsels innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Ausscheiden aus dem BNZ eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung zu bezahlen. Diese ist im Anhang II, zum ÖFB- Regulativ geregelt. 3 Organe der BNZ Organe der BNZ/AKA sind: (1) Das Kuratorium, bestehend aus dem für Sport zuständigen Bundesminister, dem Leiter der Gruppe Sport desselben Ministeriums, dem ÖFB- Präsidenten, dem Präsidenten der Bundesliga, einem weiteren von der Bundesliga nominierten Vertreter, dem Vorsitzenden der BNZ/AKA - Kommission, dem Vorsitzenden dem Vorsitzenden der technischen Abteilung des ÖFB, dem Vorsitzenden der ÖFB- Kommission für Talenteförderung, dem Teamchef des ÖFB sowie dem Vorstandsvorsitzenden der österreichischen Lotterien.

8 Seite 7 von 8 Dem Kuratorium obliegt die Beratung der BNZ/AKA- Kommission. (2) Die BNZ/AKA- Kommission besteht aus einem von der Bundesliga vorgeschlagenen Vorsitzenden, dem Vorsitzenden der Kommission für Kinder-/Jugend-/Trend-/Schul-/Breitensport, dem Vorsitzenden der Kommission für Talenteförderung, einem von den Landesverbänden nominierten Vertreter, der Mitglied des Bundesvorstandes sein muss. Die Bundesliga hat das Recht, drei Vertreter zu nominieren. Weitere Mitglieder der BNZ/AKA- Kommission sind der Vorsitzende Des BNZ/AKA Spielausschuss sowie ein Vertreter des für den Sport zuständigen Bundesministeriums, ein Vertreter der Österr. Lotterien, der sportliche und der administrative Leiter der BNZ/AKA sowie der Technische Direktor des ÖFB (die sechs Letztgenannten ohne Stimmrecht.) Der Bundesvorstand hat außerdem das Recht, ein weiteres Mitglied (ohne Stimmrecht) in die BNZ/AKA- Kommission zu entsenden. Der BNZ/AKA - Kommission obliegt die Führung und Überwachung der mit den BNZ/AKA zusammenhängigen Belange. Sie wird vom ÖFB- Präsidium in seiner konstituierenden Sitzung bestellt. (3) Der Spielausschuss besteht aus je einem bevollmächtigten Vertreter der Lizenzträger. In der konstituierenden Sitzung des Spielausschusses, die vor Beginn eines jeden Wettbewerbsjahres stattzufinden hat, sind aus diesen Vertretern ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Mehrheitsbeschluss, wobei jeder Bevollmächtigte der Lizenzträger eine Stimme hat. Dem Spielausschuss obliegt die Beratung und Antragstellung an die BNZ/AKA- Kommission in Angelegenheiten der BNZ/AKA. Er ist mindestens zweimal jährlich, und bei Verlangen von mindestens vier BNZ/AKA, innerhalb von acht Tagen einzuberufen. 4 Durchführungsbestimmungen Zur Abwicklung der Meisterschaftsbewerbe der BNZ erlässt die BNZ/AKA- Kommission Durchführungsbestimmungen zu diesem Statut unter Berücksichtigung der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ÖFB. 5 Straf-, Beglaubigungs- und Spielplatzangelegenheiten Für die Straf-. Beglaubigungs- und Spielplatzangelegenheiten sind in erster Instanz die Senate der Bundesliga, in zweiter Instanz das Protestkomitee der Bundesliga, zuständig. 6 Rechtsmittel

9 Seite 8 von 8 1. Gegen die Entscheidung der BNZ/AKA- Kommission über die Vergabe einer Lizenz ist das Rechtsmittel des Protestes an das ÖFB- Präsidium zulässig. 2. Das Rechtsmittel des Protestes ist binnen 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung bei der BNZ- Kommission schriftlich unter Bezahlung der Protestgebühr einzubringen. Das ÖFB- Präsidium entscheidet endgültig. 7 Kontrollrecht Die BNZ/AKA- Kommission ist berechtigt, die sportliche Abwicklung des BNZ- Bewerbes und die finanzielle Gebarung der BNZ/AKA jederzeit zu kontrollieren. 8 Schlussbestimmungen Für alle in diesem Organisationsstatut nicht angeführten Angelegenheiten entscheidet die BNZ/AKA- Kommission unter Berücksichtigung der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ÖFB. (c) OÖ Fußballverband, jegliches verwendete Material ist urheberrechtlich geschützt - siehe Nutzungsbedingungen

10 Seite 1 von 2 News Organisation Akademien / BNZ Datenservice Sponsoren & Partner Datenpflege TOTOLIGA - Die Sieger Alle Sieger im Überblick Sponsoren ÖFB Spieljahr U18 U16 U /90 Südstadt Rapid Wien Rapid Wien 1990/91 Rapid Wien Südstadt Rapid Wien 1991/92 Rapid Wien Austria-Memphis Rapid Wien 1992/93 Austria-Memphis Südstadt Wacker Innsbruck 1993/94 FC Linz Austria-Memphis Rapid Wien 1994/95 FC Linz FC Tirol Burgenland 1995/96 FC Linz Salzburg Vorarlberg 1996/97 Admira Wacker FC Kärnten kein Bewerb 1997/98 Austria Memphis Austria Memphis kein Bewerb 1998/99 Austria Memphis Rapid Wien kein Bewerb 1999/2000 Südstadt Kärnten/Austria kein Bewerb 2000/2001 FC Tirol Austria Memphis kein Bewerb U19 U17 U /2002* BNZ Vorarlberg AKA Mödling Südstadt FK Austria Memphis Magna 2002/2003 AKA Mödling Südstadt BNZ Rapid Wien BNZ FC Kärnten 2003/2004 FSA Austria Memphis FSA Austria Memphis FSA Austria Memphis Magna Magna Magna 2004/2005 FSA Austria Magna AKA FC Kärnten FSA Austria Magna 2005/2006 FSA Sustria Magna AKA Admira AKA GAK Ab Saison 2001/2002 wurde der Bewerb auf TOTO Jugendliga U15, TOTO Jugendliga U17 und TOTO Jugendliga U19 umbenannt.

11 Fussball Online Seite 1 von 1 Saison ÖFB 2006/2007 Gruppe T-Mobile Bundesliga Red Zac Erste Liga TOTOLIGA ÖFB Frauen Bundesliga Liga Totoliga U15 Totoliga U17 Totoliga U19 akt Runde Tabelle/Ergebnisse Torschützen Statistik Karten Spielplan :00 Totoliga U19 Ergebnisse GAK Sparkassen Akademie : FSA Austria Magna 0:5 (0:3) Details :00 AKA St Pölten : AKA Admira 5:1 (0:0) Details :00 FAL Linz : BNZ Rapid Wien 1:4 (0:0) Details :00 AKA FC Kärnten : AKA SK Sturm Graz 1:1 (0:0) Details :00 BNZ Tirol U19 : BNZ Vorarlberg U19 1:2 (0:1) Details :00 BNZ RedBull Salzburg : AKA OÖ WEST 3:2 (0:0) Details... Tabelle Rang Mannschaft Spiele S U N Torverhältnis Tordifferenz Punkte 1 BNZ Vorarlberg U : AKA St Pölten : FSA Austria Magna : GAK Sparkassen Akademie : FAL Linz : BNZ RedBull Salzburg : AKA SK Sturm Graz : AKA FC Kärnten : BNZ Rapid Wien : AKA Admira : BNZ Tirol U : AKA OÖ WEST : BNZ Burgenland : (c) Österreichischer Fußballbund, jegliches verwendete Material ist urheberrechtlich geschützt - siehe Nutzungsbedingungen

12 Fussball Online Seite 1 von 1 Saison ÖFB 2006/2007 Gruppe T-Mobile Bundesliga Red Zac Erste Liga TOTOLIGA ÖFB Frauen Bundesliga Liga Totoliga U15 Totoliga U17 Totoliga U19 akt Runde Tabelle/Ergebnisse Torschützen Statistik Karten Spielplan :00 Totoliga U17 Ergebnisse GAK Sparkassen Akademie : FSA Austria Magna 0:6 (0:3) Details :00 AKA St Pölten : AKA Admira 2:1 (0:0) Details :00 FAL Linz : BNZ Rapid Wien 3:2 (1:0) Details :00 BNZ Tirol U17 : BNZ Vorarlberg U17 1:4 (0:2) Details :00 AKA FC Kärnten : AKA SK Sturm Graz 2:2 (1:2) Details :00 BNZ RedBull Salzburg : AKA OÖ WEST 1:4 (1:0) Details... Tabelle Rang Mannschaft Spiele S U N Torverhältnis Tordifferenz Punkte 1 FSA Austria Magna : AKA St Pölten : AKA Admira : FAL Linz : BNZ Rapid Wien : BNZ RedBull Salzburg : AKA OÖ WEST : GAK Sparkassen Akademie : AKA FC Kärnten : AKA SK Sturm Graz : BNZ Vorarlberg U : BNZ Tirol U : BNZ Burgenland : (c) Österreichischer Fußballbund, jegliches verwendete Material ist urheberrechtlich geschützt - siehe Nutzungsbedingungen

13 Fussball Online Seite 1 von 1 Saison ÖFB 2006/2007 Gruppe T-Mobile Bundesliga Red Zac Erste Liga TOTOLIGA ÖFB Frauen Bundesliga Liga Totoliga U15 Totoliga U17 Totoliga U19 akt Runde Tabelle/Ergebnisse Torschützen Statistik Karten Spielplan Totoliga U15 Ergebnisse :00 AKA Admira : AKA SK Sturm Graz 1:2 (0:1) Details :00 BNZ Burgenland : AKA St Pölten 1:0 (0:0) Details :00 FAL Linz : BNZ Rapid Wien 1:5 (1:4) Details :00 BNZ Vorarlberg U15 : BNZ Tirol U15 1:0 (1:0) Details :00 FSA Austria Magna : AKA FC Kärnten 3:0 (3:0) Details :00 AKA OÖ WEST : BNZ RedBull Salzburg 1:1 (1:1) Details... Tabelle Rang Mannschaft Spiele S U N Torverhältnis Tordifferenz Punkte 1 FSA Austria Magna : BNZ Rapid Wien : BNZ RedBull Salzburg : BNZ Burgenland : AKA Admira : AKA St Pölten : AKA FC Kärnten : AKA SK Sturm Graz : FAL Linz : BNZ Tirol U : GAK Sparkassen Akademie : BNZ Vorarlberg U : AKA OÖ WEST : (c) Österreichischer Fußballbund, jegliches verwendete Material ist urheberrechtlich geschützt - siehe Nutzungsbedingungen

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