Von der Projektidee zur Antragstellung
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- Jörn Pfeiffer
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1 Von der Projektidee zur Antragstellung Maria Pühringer Verwaltungsbehörde INTERREG Österreich-Bayern Projektidee: erste Ansprechpartner RKs vor der Antragstellung ist ein Erstkontakt des Lead-Partners mit der jew. Regionalen Koordinierungsstelle verpflichtend Projektskizze auf freiwilliger Basis: Kurze Info zum Projektinhalt, Projektteilnehmer und Kosten Download auf der Programmhomepage 1
2 Anforderungen an Projekte: Einklang mit Kooperationsprogramm Die Projektinhalte müssen einer Prioritätsachse und einem Spezifischen Ziel des Kooperationsprogramms entsprechen. Ein Beitrag zu den Indikatoren wird zusätzlich positiv bewertet. Anforderungen an Projekte: Einklang mit Kooperationsprogramm Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Kooperation Erfüllung der Kooperationskriterien 3 von 4 sind verpflichtend: Gemeinsame Ausarbeitung Beitrag zur Projektentwicklung Gemeinsame Entwicklung von Zielen, Budget, Zeitplan, Verantwortlichkeiten Gemeinsame Umsetzung Alle Projektteilnehmer sind teilverantwortlich in Umsetzung eingebunden Mind. in einem Aufgabenbereich gü. Zusammenarbeit mehrerer Projektteilnehmer Gemeinsames Personal Alle Projektteilnehmer stellen Personal bereit Koordination der Aufgaben aller Mitarbeit im Projekt, Austausch Keine unnötigen Doppelfunktionen Gemeinsame Finanzierung Alle Projektteilnehmer leisten Finanzierungsanteil Budgetaufteilung entspricht der Aufgabenteilung der Partner 2
3 Anforderungen an Projekte: Einklang mit Kooperationsprogramm Wirkung des Projekts im Programmgebiet Ausnahme nach Art. 20 (2) VO (EU) 1299/2013 Vorteil für Programmgebiet Günstige Auswirkungen auf horizontale Grundsätze werden positiv bewertet Nachhaltige Entwicklung Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Gleichstellung von Männern und Frauen Wer kann Antrag stellen? Grundsätzlich keine Einschränkung, jedoch Eignung zur Erreichung der Programmziele! z.b. Prioritätsachse 1 mit Schwerpunkt Forschung-Entwicklung-Unternehmen: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, relevante intermediäre Einrichtungen, etc. formale Eignung der Antragsteller: finanziell, administrativ und operationell 3
4 Antragstellung Antragstellung erfolgt online, elektronisch, gemäß Artikel 122 (3) der VO 1303/2013 (e-cohesion) "Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ab dem 31. Dezember 2015 der gesamte Informationsaustausch zwischen den Begünstigten und der Verwaltungsbehörde... und den zwischengeschalteten Stellen über elektronische Datenaustauschsysteme erfolgen kann." Europaweites System für INTERREG entwickelt, basierend auf gemeinsamem Formularwesen 4
5 Zugangsdaten nach Erstkontakt mit Regionaler Koordinierungsstelle Login unter ems.interreg-bayaut.net Navigation Antrag stellen 5
6 Aufbau des Antragsformulars Projektzusammenfassung: Prioritätsachse und Spezifisches Ziel Für alle Projektteilnehmer: Infos zur Organisation, Ansprechpartner, bisherigen Erfahrungen, fachlichen Kompetenzen Projektbeschreibung: Ausgangslage, Projektinhalt, gü. Kooperation, Ziele, Beitrag zu relevanten Strategien, Horizontale Grundsätze Arbeitsplan mit 2 Arbeitspaketen: Management und Umsetzung mit detaillierten Aktivitätsbeschreibungen und Outputs Für alle Projektteilnehmer: detaillierter Kostenplan und Finanzierung Aufbau des Antragsformulars Anhänge: Partnerschaftserklärung(en) Kofinanzierungserklärung(en) Nachweis über den Rechtsstatus der jeweiligen Organisation (Gesellschaftsvertrag, Vereinsstatuten etc.) Bestätigung, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt (Steuerberater, Finanzamt, o.ä.) beantragte behördliche Genehmigungen zur Projektumsetzung (zb. baubehördliche, wasserrechtliche, naturschutzrechtliche Genehmigung) bei Personalkosten:(Entwurf der) Tätigkeitsbeschreibung(en) des projektspezifischen Personals; Arbeitsverträge; Erklärung zu beantragten/erhaltenen De-minimis-Förderungen Abrufbar unter Dokumente 6
7 SPEICHERN VALIDIEREN SENDEN DRUCKEN UNTERSCHRIEBEN AN GEMEINSAMES SEKRETARIAT Wann sind Antragstellungen möglich: Laufend! Es finden i.d.r. zwei Genehmigungssitzungen des Begleitausschusses jährlich statt. Zur Vorlage im Begleitausschuss am 15./16. Juli 2015 muss der Antrag spätestens am 03. Juni elektronisch und unterschrieben in Papierform dem Gemeinsamen Sekretariat im Amt der Oberösterreichischen Landesregierung vorliegen. Zur Vorlage im Begleitausschuss am 25./26. November 2015 Antragseinreichung bis 14. Oktober 2015 ACHTUNG: In beihilferelevanten Fällen empfehlen wir einen ehestmöglichen Kontakt mit den RKs, die Prüfung der Anträge kann hier mehr Zeit in Anspruch nehmen. Ggf. erfolgt die Vorlage der Projekte dann bei einem folgenden Begleitausschuss. 7
8 Anpassungen und Verbesserungen des Systems auf Programmebene laufend Supportmöglichkeiten: 30. April, 13:00 bis 16:00 Uhr Workshop im Salzburger Institut für Raumordnung (SIR) Nur für Projekte, die bis 03. Juni einreichen möchten max. ein Teilnehmer pro Projekt Rückfragen bei Bedarf beim Gemeinsamen Sekretariat und der Verwaltungsbehörde: Christine Deibl Christoph Rechberger Maria Pühringer
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