INTERREG IV Oberrhein: - Grundlagen, Funktionsweise, Förderkriterien
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- Bella Kappel
- vor 8 Jahren
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1 Die Wissenschaftsoffensive der Trinationalen Metropolregion Oberrhein Infotag, Karlsruhe, 28/10/2011 INTERREG IV Oberrhein: - Grundlagen, Funktionsweise, Förderkriterien Mischa SCHMELTER Gemeinsames technisches Sekretariat Programm INTERREG IV Oberrhein
2 Grundlegendes zum Programm Das Programm INTERREG IV Oberrhein ist ein europäisches Programm ist ein grenzüberschreitendes Programm ist ein regionales Programm
3 Grundlegendes zum Programm Das Programm INTERREG IV Oberrhein läuft seit 2007 und noch bis 2013 fördert Projekte mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2015 verfolgt u.a. die Förderung der angewandten Forschung und des Technologietransfers
4 Wie funktioniert INTERREG? 1. Phase) Die Projektauswahl - erfolgt in 2 Schritten: Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit und würdigkeit auf der Grundlage eines Kurzantrages im Word-Format Prüfung der inhaltlichen und finanziellen Kohärenz und Vollständigkeit auf der Grundlage eines Vollantrages über PRESAGE-CTE und detaillierter Anhänge
5 Wie funktioniert INTERREG? 1. Phase) Die Projektauswahl - erfolgt durch 3 Programminstanzen: Das Gemeinsame technische Sekretariat prüft die eingereichten Kurz- und Vollanträge und informiert den Projektträger über evtl. Überarbeitungsbedarf Die Arbeitsgruppe prüft und bewertet die Anträge in regelmäßigen Sitzungen / Mitglieder: Programmpartner (technische Ebene) Der Begleitausschuss bewertet die Projektanträge und beschließt ihre Aufnahme in die Gemeinschaftsförderung Mitglieder: Programmpartner (politische Ebene)
6 Wie funktioniert INTERREG? 2. Phase) Die Projektumsetzung - erfolgt auf Grundlage einer INTERREG-Projektvereinbarung: Diese wird von den Projektpartnern und von der Verwaltungsbehörde unterschrieben. Der Vollantrag (inklusive Arbeits, Kosten- und Finanzierungsplan) ist Bestandteil der Vereinbarung. - wird durch den Projektträger koordiniert: Der Projektträger ist federführend für die inhaltliche und finanzielle Projektumsetzung verantwortlich. Er ist alleiniger Ansprechpartner der Verwaltungsbehörde.
7 Wie funktioniert INTERREG? 2. Phase) Die Projektumsetzung - ist Gegenstand einer INTERREG-Kofinanzierung von 50%: Auf Vorlage eines Auszahlungsantrags prüft und veranlasst die Verwaltungsbehörde die Rückerstattung von 50% der förderfähigen, im Antrag vorgesehenen & tatsächlich getätigten Ausgaben. - ist Gegenstand einer jährlichen Berichterstattung Der Projektträger informiert einmal pro Jahr im Rahmen eines Jahresberichts das GTS über den Stand der inhaltlichen Projektumsetzung durch die Projektpartner.
8 Welche Kriterien sind zu beachten? Bei der Erarbeitung eines Antrags sollten einige inhaltliche Kriterien in besonderer Weise berücksichtigt werden: - Die kohärente, zielgerichtete, genaue und trennscharfe Darstellung der Projektziele und Inhalte - Der grenzüberschreitende Charakter des Projekts (Partnerschaft, Aufgaben, Finanzierung) und der grenzüberschreitende Mehrwert - Die Perspektiven der dauerhaften Fortführung der Projektinhalte, bzw. einer dauerhaften Nutzung der Projektergebnisse - Der Mehrwert des Projekts für das Oberrheingebiet - Die Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit des Projekts und zur weitreichenden Verbreitung der Projektergebnisse
9 Welche Kriterien sind zu beachten? Hinzu kommen einige formale Anforderungen, die bereits im Projektantrag beachtet werden sollten : - Nur juristische Personen können als Projektpartner auftreten - Der Projektträger muss über genügend administrative Kapazitäten verfügen und mindestens 5% der der Gesamtfinanzierung leisten - Rechnungen zwischen Projektpartnern sind nicht zulässig! Dienstleistungen können also nur von Einrichtungen erbracht werden, die nicht als Partner am Projekt beteiligt sind. - Das Vergaberecht ist bei allen Projektausgaben zu beachten. - Im Rahmen des Projekts erzielte Einnahmen sind abzuschätzen und im Finanzierungsplan des Projektantrags zu verrechnen.
10 Zusätzliche Informationen - zu den Kriterien für die Antragsstellung im Rahmen von INTERREG finden Sie im «Handbuch für Begünstigte» unter: - zu den spezifischen Kriterien der Antragstellung im Rahmen der Wissenschaftsoffensive finden Sie unter: VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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