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1 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von /AB XXIV. GP Eingelangt am BM für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Anfragebeantwortung NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister An die Zl. LE.4.2.4/0211 -I 3/2009 Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, am 14. DEZ Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Oktober 2009, Nr. 3531/J, betreffend Wildtierauffangstation Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Oktober 2009, Nr. 3531/J, teile ich Folgendes mit: Zu Frage 1: Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 388/97 wurden seit Schildkröten, 3 Papageien und 1 Leguan beschlagnahmt.

2 2 von /AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung Zu Frage 2: Die Tiere wurden an folgenden Orten beschlagnahmt (siehe auch Beilage 1): Am Flughafen Wien-Schwechat: 2 Papageien, 6 Schildkröten. Vor Ort (Haus/Wohnung, wo die Tiere gehalten wurden): 71 Schildkröten und 1 Leguan. Bei der mobilen Kontrolle: 1 Papagei und 11 Schildkröten. Zu Frage 3: Alle Beschlagnahmungen betrafen nicht-einheimische Tiere, die für eine Auswilderung nicht geeignet sind. Zu Frage 4: Die Unterbringung der beschlagnahmten Tiere ist der Beilage 1 zu entnehmen und gliedert sich wie folgt: Tiergarten Schönbrunn: 53 Schildkröten; Zoo Salzburg: 2 Schildkröten; Naturschutzzentrum Bruck/Mur: 7 Schildkröten; Verbleib bei Eigentümer (mit Verfügungsverbot): 20 Schildkröten, 2 Papageien und 1 Leguan. Zu Frage 5: Keine. Zu Frage 6: Keine. Zu Frage 7: Der Transport betrug nie mehr als 2 Fahrstunden. Zu Frage 8: Es gibt insgesamt 27 im BMLFUW registrierte Schutzzentren (siehe Beilage 2), die für die Unterbringung und Pflege von Wildtieren zur Verfügung stehen.

3 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 12 Zu den Fragen 9, 10 und 12: Die Schutzzentren melden sich freiwillig ohne Vertrag zur Zusammenarbeit. Nach Prüfung durch die wissenschaftliche Behörde (Naturschutzabteilung der jeweiligen Landesregierung) wird ein Schutzzentrum mit dem jeweiligen Potential für die Unterbringung bestimmter Tiergruppen der Liste (Beilage 2) angefügt. Zu Frage 11: Die Tiergruppen, für die die einzelnen Schutzzentren Unterbringung anbieten, sind der angeschlossenen Liste (Beilage 2) zu entnehmen. Es gibt keine verpflichtende spezifische Unterbringung nach Tiergruppe/Gattung. Zu den Fragen 13 und 14: Nein. Zu den Fragen 15 bis 17: Die Anzahl der Lebendtier-Aufgriffe wurde aufgrund der Verschiebung der EU-Außengrenzen in den vergangenen Jahren signifikant geringer (siehe Beilage 1) und würde die kostspielige Errichtung einer derartigen Auffangstation, auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Unterbringung von beschlagnahmten Tieren sehr gut funktioniert, nicht rechtfertigen. Ein signifikannter Anstieg der Anzahl von Lebendtier-Beschlagnahmungen ist aus gegenwärtiger Sicht nicht zu erwarten. Zu Frage 18: Werden in Österreich Tiere beschlagnahmt, so ist für die erste und ordnungsgemäße Unterbringung vor Ort der Zoll verantwortlich. Nach Abschluss einer etwaigen Gerichtsverhandlung mit einem Ausspruch des Verfalls gehen die beschlagnahmten Tiere und somit die Verantwortung für deren Unterbringung in das Eigentum des Bundes über. Das Artenhandelsgesetz beinhaltet keine Verpflichtung, dass seitens des Landes oder durch den Bund Auffangstationen errichtet werden. Laut einschlägigen Rechtsvorschriften der EU muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass beschlagnahmte Wildtiere artgerecht

4 4 von /AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung untergebracht werden können. Das für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zuständige BMLFUW hat im Einvernehmen mit den Bundesländern und dem Bundesministerium für Finanzen (bzw. dem Zoll) 27 Einrichtungen benannt (eine Erweiterung um 8 Einrichtungen seit dem Jahr 2006), die über die Möglichkeit verfügen, beschlagnahmte Exemplare unterschiedlicher Tiergruppen artgerecht unterzubringen. Die derzeitigen Kapazitäten haben sich als ausreichend herausgestellt. Der Bundesminister:

5 Anzahl Art Gattung / Tiergruppe Beilage 1 zur parl. Anfr. Nr. 3531/J Lebendtier-Beschlagnahmungen seit 2004, Transport + Unterbringung Aufgriff Unterbringung Anmerkung Fahrstrecke Maurische Landschildkröte Schildkröten Breitenbrunn Breitenbrunn Verfügungsverbot Verbleib vor Ort 13 Griechische Landschildkröten Schildkröten Breitenbrunn Breitenbrunn Verfügungsverbot Verbleib vor Ort 6 Breitrandschildkröten Schildkröten Breitenbrunn Breitenbrunn Verfügungsverbot Verbleib vor Ort 3 Griechische Landschildkröten Schildkröten mobile Kontrolle Naturschutzzentrum ** Bruck/Mur 1 Schwarzköpfchen Papagei Flughafen Wien-Schwechat 1050 Wien, Wohnort Verfügungsverbot 30 Minuten 1 Orangenköpfchen Papagei Flughafen Wien-Schwechat 1050 Wien, Wohnort Verfügungsverbot 30 Minuten 2 Rotwangenschmuckschildkröten Schildkröten mobile Kontrolle kann nicht mehr rückverfolgt werden ** Rotwangenschmuckschildkröten Schildkröten Flughafen Wien-Schwechat kann nicht mehr rückverfolgt werden 2 Maurische Landschildkröte Schildkröten Grödig Zoo Salzburg 30 Minuten 1 Graupapagei Papagei mobile Kontrolle kann nicht mehr rückverfolgt werden ** Strahlenschildkröten Schildkröten Gallneukirchen Tiergarten Schönbrunn 2 Stunden 35 Sternschildkröten Schildkröten Gallneukirchen Tiergarten Schönbrunn 2 Stunden 2 Maurische Landschildkröte Schildkröten Flughafen Wien-Schwechat Tiergarten Schönbrunn 30 Minuten Griechische Landschildkröten Schildkröten mobile Kontrolle kann nicht mehr rückverfolgt werden ** 4 Rotwangenschmuckschildkröten Schildkröten mobile Kontrolle Naturschutzzentrum ** Bruck/Mur 1 Rotwangenschmuckschildkröten Schildkröten Flughafen Wien-Schwechat Tiergarten Schönbrunn 30 Minuten Grüner Leguan Leguan Villach Villach Verfügungsverbot Verbleib vor Ort 1 Rotwangenschmuckschildkröten Schildkröten Flughafen Wien-Schwechat Tiergarten Schönbrunn 30 Minuten ** bei der mobilen Kontrolle kann nicht mehr rückverfolgt werden, wo die Tiere aufgegriffen wurden Verbleib vor Ort = Haus/Wohnung wo Tiere gehalten wurden 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 12

6 SCHUTZZENTREN IN ÖSTERREICH Beilage 2 zur parl. Anfr. Nr. 3531/J 6 von 12 NAME WIEN Haus des Meeres/ Blauer Kreis-Zoologische Gesellschaft Österreichs für Tier- und Artenschutz Universität Wien, Fakultät für Lebenswissenschaften Department für Verhaltensbiologie Fritz-Grünbaum-Platz 1 A-1060 Wien Althanstraße 14 A-1090 Wien Tel.: 01/ Dr. Michael Mitic Frau Evelyn Kolar (0664/ ) Tel.: 01/ Fax: 01/ A.o. Univ.-Prof. Dr. in Eva Millesi (54465) A.o. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Ladich (54227) A.o. Univ.-Prof. Dr. Ludwig Huber (54480) Fische, Amphibien und Reptilien nach vorheriger Abklärung, aber in sehr eingeschränktem Ausmaß Kleinsäuger nur nach vorheriger Absprache 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung Station Haringsee des EGS Verein Eulen- und Greifvogelschutz und der Veterinärmedizinischen Hochschule Untere Hauptstraße 34 A-2286 Haringsee Tel.: 02214/48050 od. Tel.: 01/ Dr. Hans Frey egs.oesterreich@aon.at alle einheimischen Greife, Reiher, Störche, Sumpf- und Landschildkröten Tiergarten Schönbrunn Ges.m.b.H. Maxingstraße 13 b A-1130 Wien Tel.: 01/ Direktorin Dr. in Dagmar Schratter nach vorheriger Abklärung in sehr beschränktem Ausmaß; Auflistung nicht möglich

7 NAME Wiener Tierschutzhaus Betriebsgesellschaft mbh. Triesterstraße 8 A-2331 Vösendorf Tel.: 01/ od. 41 Fr. Gabriele Miksch nach vorheriger Abklärung - Auflistung nicht möglich Bundesgärten Wien_Innsbruck Fakultätszentrum für Botanik der Universität Wien NIEDERÖSTERREICH Tierschutzverband Niederösterreich Schloss Schönbrunn A-1130 Wien Rennweg 14 A-1030 Wien Hardlgasse 14 A-2700 Wiener Neustadt Tel.: 01/ Dipl.-Ing. in Brigitte Mang office@bundesgaerten.at Tel.: 01/ Dr. Michael Kiehn michael.kiehn@univie.ac.at Tel.: 02622/22543 Tel.: 0676/ Präs. Helmut Wolfger Fax: 02622/ info@tvnoe.at Pflanzen, nach vorheriger Abklärung Pflanzen, nach vorheriger Abklärung; unter Vorbehalt der gesetzeskonformen Quarantänebestimmungen vor Kontaktaufnahme mit den Schutzzentren/Tierheimen in Niederösterreich wird empfohlen, sich vorab mit dem Tierschutzverband NÖ. in Verbindung zu setzen, damit eine Unterbringung auf mehrere Standorte möglich ist 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 7 von 12

8 NAME 8 von 12 Tierheim Brunn Wolfholzgasse 12 A-2345 Brunn/Gebirge Tel.: 02236/ Frau Beatrice Schneider Hunde, Katzen und Großtiere; keine Vögel und Schildkröten keine Nager Tierheim Die gute Tat Dechanthof A-2193 Wilfersdorf Tierheim St. Pölten Gutenbergstraße 26 A-3100 St. Pölten OBERÖSTERREICH Tel.: 02573/2843 Dr. in Silvia Jordan (Notfallstelefon: 0664/ ) tierheim-dechanthof@wavenet.at Tel.: 02742/77272 Hr. Mag. Willi Stiowiczek (Obmann) office@tierschutzvereinstpoelten.at Hunde, Katzen, Hasen und Meerschweinchen, Schafe und Ziegen Vögel, Wasserschildkröten, Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Hasen keine Schlangen und Echsen 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung Zoo Schmiding Schmidinger Strasse 5 A-4631 Krenglbach Tel.: 07249/46272 Fax: 07249/ DDr. Andreas Artmann office@zooschmiding.at Nach vorheriger Absprache: Säugetiere, Vögel, Reptilien (keine Giftschlangen), Amphibien, Spinnentiere (abhängig von der gegebenen Haltungskapazität)

9 NAME Wildpark Altenfelden Atzesberg 8 A-4121 Altenfelden Tel.: 07282/5590 Tel.: 0664/ (Fr. Gierlinger) Tel.: 0664/ (Hr. Laher) Fax: 07282/ Hermann Laher wildpark-altenfelden@aon.at Vögel (Greifvögel und Papageien), Wild- u. Waldtiere, Schildkröten, kl. Säugetiere, Raubkatzen Linzer Tiergarten Windflachweg 1 A-4040 Linz SALZBURG Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg Zoo Salzburg Gemeinnützige Gesellschaft m.b.h. Botanischer Garten der Universität Salzburg Karolingerstraße 13 a A-5020 Salzburg Anifer Landesstrasse 1 A-5081 Anif Hellbrunnerstrasse 34 A-5020 Salzburg Tel.: 0732/ Fax: 0732/ Mag. a Juliane Thurner office@zoo-linz.at Tel.: 0662/ Präs. Günter Mayrhofer office@tierheim-salzburg.at Tel.: 0662/ Mag. a Sabine Grebner Tel.: 0662/ Vögel in Absprache, ungiftige Reptilien, alle in geringer Stückzahl Vögel, geringe Stückzahlen nach vorheriger Abklärung in sehr beschränktem Ausmaß; Auflistung nicht möglich Pflanzen, nach vorheriger Abklärung 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 9 von 12

10 NAME 10 von 12 Haus der Natur Museumsplatz 5 A-5020 Salzburg Tel.: 0662/ Fax: 0662/ Dr. Norbert Winding inge.illich@hausdernatur.at Reptilien TIROL Alpenzoo Innsbruck Weiherburggasse 37 A-6020 Innsbruck Botanischer Garten und Alpengarten der Universität Innsbruck Sternwartestrasse 15a A-6020 Innsbruck Tel.: 0512/ Dr. Michael Martys, Direktor Dipl.Biol. Dirk Ullrich alpenzoo.ullrich@tirol.com Tel.: 0512/ bot-garden.uibk.ac.at heimische Arten (Alpenraum), nichtheimische Arten können unter Umständen bei Bedarf vermittelt werden Pflanzen, nach vorheriger Abklärung 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung VORARLBERG INATURA Erlebnis Naturschau GmbH. Jahngasse 9 A-6850 Dornbirn Tel.: 0676/ Direktorin Dr. in Margit Schmid margit.schmid@dornbirn.at derzeit keine Möglichkeiten, Tiere oder Pflanzen (für längere Zeit) ordnungsgemäß unterzubringen nur vorübergehende Notaufnahme von Pflanzen, Insekten, Spinnen, Amphibien, kleine Reptilien, Vögel (bis maximal Papageiengröße) und Kleinsäugern (bis max. Kaninchengröße) möglich

11 NAME KÄRNTEN Vogelpark Turnersee St. Primus 47 A-9123 St. Primus Reptilienzoo Happ Villacher Straße 237 A-9020 Klagenfurt STEIERMARK Tierwelt Herberstein Steirischer Landestiergarten GmbH. Buchberg 50 A-8223 Stubenberg am See Naturschutzzentrum Bruck Stadtwaldstr. 43 A-8600 Bruck/Mur Tel.: 04239/2707 Tel.: 0676/ Emanuel Zupanc Tel.: 0463/ od. Tel.: 0664/ Helga Happ Tel.: 03176/ Fax: 03176/ Tel.: 0664/ Mag. Thomas Lipp Tel.: 03862/54760 Tel.: 0664/ Hr. Siegfried Prinz alle Arten von Vögel und Säugetiere (Säugetiere nur nach vorheriger Absprache) Amphibien und Reptilien aus Platzgründen werden in Kärnten aufgegriffene Tiere bevorzugt Säugetiere, Vögel Säugetiere, Vögel, heimische Arten 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 11 von 12

12 NAME 12 von 12 Biologisches Institut Feldbach Dörfl 45 A-8330 Feldbach Tel.: 0664/ Hr. Herbert Völkl-Weixler-Suppan Vögel und Säugetiere nur nach vorheriger Absprache Greifvögel und Eulen BURGENLAND SCHILDKRÖTENHILFE ÖSTERREICH - Gesellschaft für Tierhilfe Parkgasse 74 A-7304 Großwarasdorf Tel.: 0676/ Fr. Christine Eszterle schildi@schildkroetenhilfe.at Landschildkröten - je nach Größe ca. 40 Stk. Schmuckschildkröten je nach Größe ca. 50 Stk. 3315/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung

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