Westfalen Weser Netz. Installateurhandbuch Strom

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1 Westfalen Weser Netz Installateurhandbuch Strom

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Installateurhandbuch Strom Ausgabe 11/ Anschriften und Ansprechpartner 2 Netzgebiet 3 Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007, Ausgabe Erläuterungen der Westfalen Weser Netz AG zu Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

3 Anschriften u. 1 Anschriften Ansprechpartner Ausgabe 11/2013 Unternehmenssitz Westfalen Weser Netz AG Tegelweg Paderborn

4 Anschriften u. 1 Anschriften und Ansprechpartner Ansprechpartner 1.1 Installateurwesen Ausgabe 11/2013 Installateurwesen Für alle Fragen zu den Themen Neueintragung, Änderungen im Installateurverzeichnis, Ausweisverlängerungen sowie technische Grundsatzfragen stehen Ihnen in Paderborn als Ansprechpartner zur Verfügung: Heinrich Kürpick T F M heinrich.kuerpick@ww-energie.com Bernd Riesner (Vertretung) T F M bernd.riesner@ww-energie.com Anschrift Westfalen Weser Netz AG Tegelweg Paderborn

5 Anschriften u. 1 Anschriften und Ansprechpartner Ansprechpartner 1.1 Installateurwesen Ausgabe 11/2013 Technische Auskünfte Für Fragen technischer Art stehen folgende Ansprechpartner dezentral zur Verfügung: Hessisch Oldendorf Sascha Kohrs T F M sascha.kohrs@ww-energie.com Martin Niemeier T F M martin.niemeier@ww-energie.com Anschrift Westfalen Weser Netz AG Goethestr Hessisch Oldendorf Minden Jörg Franck T F M joerg.franck@ww-energie.com Klaus Leistner T F M klaus.leistner@ww-energie.com Anschrift Westfalen Weser Netz AG Marienstr Minden

6 Anschriften u. 1 Anschriften und Ansprechpartner Ansprechpartner 1.1 Installateurwesen Ausgabe 11/2013 Paderborn Jürgen Kallweit T F M juergen.kallweit@ww-energie.com Hubert Rapsch T F M hubert.rapsch@ ww-energie.com Gerald Rüngeler T F M gerald.ruengeler@ ww-energie.com Anschrift Westfalen Weser Netz AG Tegelweg Paderborn

7 Anschriften u. 1 Anschriften und Ansprechpartner Ansprechpartner 1.1 Installateurwesen Ausgabe 11/2013 NetzPunkte Für Fragen zur Inbetriebsetzung von Messeinrichtungen sowie zum Portal Zählerabwicklung@web stehen Ihnen dezentral die Mitarbeiter in den NetzPunkten zur Verfügung. Persönlich vor Ort erreichen Sie die Mitarbeiter zu den jeweils angegebenen Öffnungszeiten. Bodenwerder Westfalen Weser Netz AG NetzPunkt Bodenwerder Mühlentor Bodenwerder T F netzpunkt-bodenwerder@ww-energie.com Öffnungszeiten: Di. und Do Uhr Do Uhr Herford Westfalen Weser Netz AG NetzPunkt Herford Bielefelder Str Herford T F netzpunkt-herford@ ww-energie.com Öffnungszeiten: Mo. bis Fr Uhr Di. und Do Uhr

8 Anschriften u. 1 Anschriften und Ansprechpartner Ansprechpartner 1.1 Installateurwesen Ausgabe 11/2013 Höxter Westfalen Weser Netz AG NetzPunkt Höxter Im Flor Höxter T F netzpunkt-hoexter@ ww-energie.com Öffnungszeiten: Mo. und Mi Uhr Mi Uhr Lage Westfalen Weser Netz AG NetzPunkt Lage Pivitsheider Str Lage T F netzpunkt-lage@ ww-energie.com Öffnungszeiten: Mo. bis Fr Uhr Di. und Do Uhr

9 Anschriften u. 1 Anschriften und Ansprechpartner Ansprechpartner 1.1 Installateurwesen Ausgabe 11/2013 Minden Westfalen Weser Netz AG NetzPunkt Minden Hämelstraße Minden T F netzpunkt-minden@ ww-energie.com Öffnungszeiten: Mo. bis Fr Uhr Di. und Do Uhr Paderborn Westfalen Weser Netz AG NetzPunkt Paderborn Tegelweg Paderborn T F netzpunkt-paderborn@ww-energie.com Öffnungszeiten: Mo. bis Fr Uhr Di. und Do Uhr

10 Anschriften u. 1 Anschriften und Ansprechpartner Ansprechpartner 1.1 Installateurwesen Ausgabe 11/2013 Stadthagen Westfalen Weser Netz AG NetzPunkt Stadthagen Enzer Straße Stadthagen T F netzpunkt-stadthagen@ww-energie.com Öffnungszeiten: Mo. und Mi Uhr Mi Uhr

11 Netzgebiet 2 Netzgebiet Übersicht Ausgabe 11/2013 Das Stromnetzgebiet

12 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 1 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Achum Bückeburg Stadthagen Aerzen Aerzen Bodenwerder Afferde Hameln Bodenwerder Ahle Bünde Herford Ahnsen Bad Eilsen Stadthagen Ahrenfeld Salzhemmendorf Bodenwerder Albaxen Höxter Höxter Alfen Borchen Paderborn Algesdorf Rodenberg Stadthagen Alhausen Bad Driburg Höxter Allersheim Holzminden Paderborn Almena Extertal Lage Altenbeken Altenbeken Paderborn Altenbergen Marienmünster Höxter Altendonop Blomberg Lage Altenhagen Auetal Stadthagen Altenhagen Sachsenhagen Stadthagen Alverdissen Barntrup Lage Amelgatzen Emmerthal Bodenwerder Amelungsborn Negenborn Bodenwerder Amelunxen Beverungen Höxter Aminghausen Minden Minden Anreppen Delbrück Paderborn Antendorf Auetal Stadthagen Apelern Apelern Stadthagen Arholzen Arholzen Bodenwerder Asemissen Leopoldshöhe Lage Asendorf Kalletal Lage Asmissen Extertal Lage Augustdorf Augustdorf Lage Auhagen Sachsenhagen Stadthagen Baarsen Bad Pyrmont Bodenwerder Baarsen-Ziegelei Lügde Bodenwerder Bad Driburg Bad Driburg Höxter Bad Eilsen Bad Eilsen Stadthagen Bad Lippspringe Bad Lippspringe Paderborn Bad Nenndorf Bad Nenndorf Stadthagen Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen Minden Bad Pyrmont Bad Pyrmont Bodenwerder Bannensiek Hameln Bodenwerder

13 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 2 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Bäntorf Coppenbrügge Bodenwerder Bardüttingdorf Spenge Herford Barkhausen Porta Westfalica Minden Barksen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Barntrup Barntrup Lage Bavenhausen Kalletal Lage Bechterdissen Leopoldshöhe Lage Beckedorf Lindhorst Stadthagen Bega Dörentrup Lage Behrensen Coppenbrügge Bodenwerder Bekamp Bad Salzuflen Lage Belke-Steinbeck Enger Herford Belle Horn-Bad Meinberg Lage Bellenberg Horn-Bad Meinberg Lage Beller Brakel Höxter Bellersen Brakel Höxter Benhausen Paderborn Paderborn Bensen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Benstorf Salzhemmendorf Bodenwerder Bentfeld Delbrück Paderborn Bentorf Kalletal Lage Bentrup Barntrup Lage Bergdorf Bückeburg Stadthagen Bergkirchen Bad Salzuflen Lage Bergkirchen Sachsenhagen Stadthagen Beringhausen Marsberg Paderborn Bermbeck Hiddenhausen Herford Bernsen Auetal Stadthagen Besenkamp Enger Herford Bessingen Coppenbrügge Bodenwerder Bessinghausen Emmerthal Bodenwerder Betzen Dörentrup Lage Bevern Bevern Bodenwerder Bexterhagen Leopoldshöhe Lage Bierde Petershagen Minden Bieren Rödinghausen Herford Biesterfeld Lügde Lage Billerbeck Horn-Bad Meinberg Lage Billinghausen Lage Lage Bisperode Coppenbrügge Bodenwerder

14 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 3 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Bistrup-Papenbruch Extertal Lage Blankenau Beverungen Paderborn Blankenburg Lügde Lage Blomberg Blomberg Lage Böckhaus Lage Lage Bodenengern Auetal Stadthagen Bodenwerder Bodenwerder Bodenwerder Bödexen Höxter Höxter Boffzen Boffzen Höxter Bögerhof Extertal Lage Boke Delbrück Paderborn Bokelfenn Oerlinghausen Lage Bökendorf Brakel Höxter Boldenkoven Aerzen Bodenwerder Bölhorst Minden Minden Bönekenberg Marienmünster Lage Borkhausen Blomberg Lage Born Marienmünster Höxter Borntosten Marsberg Paderborn Börry Emmerthal Bodenwerder Borstel Auetal Stadthagen Bösingfeld Extertal Lage Bosseborn Höxter Höxter Braak Deensen Bodenwerder Brakel Beverungen Höxter Brakelsiek Schieder-Schwalenb. Lage Brakenberg Extertal Lage Bredelar Marsberg Paderborn Bredenborn Marienmünster Höxter Breitenheide Lage Lage Breitenkamp Kirchbrak Bodenwerder Bremerberg Marienmünster Höxter Bremke Halle Bodenwerder Bremke Extertal Lage Brenkhausen Höxter Höxter Brevörde Brevörde Bodenwerder Brockensen Emmerthal Bodenwerder Brökeln Hehlen Bodenwerder Brosen Kalletal Lage Bruchhausen Höxter Höxter

15 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 4 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Brüggensiek Lügde Lage Brunkensen Alfeld Bodenwerder Brünnighausen Coppenbrügge Bodenwerder Brüntrup Blomberg Lage Buchhagen Bodenwerder Bodenwerder Buchholz Petershagen Minden Buchholz Bad Eilsen Stadthagen Bückeburg Bückeburg Stadthagen Buke Altenbeken Paderborn Bünde Bünde Herford Bustedt Hiddenhausen Herford Bustedt Bünde Herford Cammer Bückeburg Stadthagen Canstein Marsberg Paderborn Capellenhagen Duingen Bodenwerder Cappel Blomberg Lage Coppenbrügge Coppenbrügge Bodenwerder Coppengrave Coppengrave Bodenwerder Corvey Höxter Höxter Costedt Porta Westfalica Minden Dahl Paderborn Paderborn Dahlhausen Leopoldshöhe Lage Dalbke Kalletal Lage Dalborn Blomberg Lage Dalhausen Beverungen Höxter Dankersen Rinteln Bodenwerder Dankersen Minden Minden Daspe Hehlen Bodenwerder Deensen Deensen Bodenwerder Dehme Bad Oeynhausen Minden Dehmke Aerzen Bodenwerder Dehmkerbrock Aerzen Bodenwerder Dehrenberg Aerzen Bodenwerder Deinsen Seggebruch Stadthagen Deitlevsen Emmerthal Bodenwerder Delbrück Delbrück Paderborn Denkiehausen Wangelnstedt Bodenwerder Derental Derental Höxter Diebrock Herford Herford Diedersen Coppenbrügge Bodenwerder

16 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 5 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Dielmissen Dielmissen Bodenwerder Dohnsen Halle Bodenwerder Döhren Petershagen Minden Döldissen Leopoldshöhe Lage Dölme Bevern Bodenwerder Donop Blomberg Lage Dörenhagen Borchen Paderborn Dörentrup Dörentrup Lage Dörpe Coppenbrügge Bodenwerder Drenke Beverungen Höxter Dreyen Enger Herford Dudenhausen Extertal Bodenwerder Düdinghausen Auhagen Stadthagen Dünne Bünde Herford Dützen Minden Minden Echternhagen Kalletal Lage Echtorf Seggebruch Stadthagen Eckendorf Leopoldshöhe Lage Egge Aerzen Bodenwerder Eggersen Salzhemmendorf Bodenwerder Ehlenbruch Lage Lage Ehrentrup Lage Lage Ehrsen-Breden Bad Salzuflen Lage Eichenborn Bad Pyrmont Bodenwerder Eichholz Kalletal Lage Eickhorst Hille Minden Eickum Herford Herford Eidinghausen Bad Oeynhausen Minden Eilshausen Hiddenhausen Herford Eilversen Marienmünster Höxter Eimen Eschershausen Bodenwerder Eisbergen Porta Westfalica Minden Elbrinxen Lügde Lage Eldagsen Petershagen Stadthagen Elsen Paderborn Paderborn Elverdissen Herford Herford Emmerborn Wangelnstedt Bodenwerder Emmern Emmerthal Bodenwerder Enger Enger Herford Ennigloh Bünde Herford

17 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 6 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Entrup Nieheim Höxter Enzen Stadthagen Stadthagen Erdbruch Blomberg Lage Erder Kalletal Lage Erkeln Brakel Höxter Erlinghausen Marsberg Paderborn Erpentrup Bad Driburg Höxter Erwitzen Nieheim Höxter Eschenbruch Blomberg Lage Escher Auetal Stadthagen Eschershausen Eschershausen Bodenwerder Espeln Hövelhof Paderborn Esperde Emmerthal Bodenwerder Essentho Marsberg Paderborn Etteln Borchen Paderborn Evenhausen Leopoldshöhe Lage Eversen Nieheim Höxter Evershauserholz Leopoldshöhe Lage Evesen Bückeburg Stadthagen Exter Vlotho Herford Falkendiek Herford Herford Falkenhagen Lügde Lage Farmbeck Dörentrup Lage Faulensiek Kalletal Lage Finkenborn Lügde Lage Fischbeck Hessisch Oldendorf Bodenwerder Fissenknick Blomberg Lage Flakenholz Aerzen Bodenwerder Fohlenplacken Holzminden Höxter Fölziehausen Duingen Bodenwerder Forst Bevern Bodenwerder Forst Baum Bückeburg Stadthagen Frenke Emmerthal Bodenwerder Friedewalde Petershagen Minden Friedrichsburg Hessisch Oldendorf Bodenwerder Friedrichshagen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Frille Petershagen Minden Fromhausen Blomberg Lage Frotheim Espelkamp Minden Fuhlen Hessisch Oldendorf Bodenwerder

18 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 7 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Fürstenau Höxter Höxter Fürstenberg Fürstenberg Höxter Gelldorf Obernkirchen Stadthagen Gellersen Aerzen Bodenwerder Giershagen Marsberg Paderborn Glashütte Lügde Lage Glashütte Schieder-Schwalenberg Lage Glesse Ottenstein Bodenwerder Glimke Bad Salzuflen Lage Godelheim Höxter Höxter Gohfeld Löhne Herford Golmbach Golmbach Bodenwerder Gorspen-Vahlsen Petershagen Minden Göstrup Extertal Lage Graben-Klus Lügde Lage Grafensteiner Höhe Rinteln Bodenwerder Grastrup-Hölsen Bad Salzuflen Lage Grave Brevörde Bodenwerder Greste Leopoldshöhe Lage Griessem Aerzen Bodenwerder Grohnde Emmerthal Bodenwerder Groß Berkel Aerzen Bodenwerder Groß Hegesdorf Apelern Stadthagen Groß Hilligsfeld Hameln Bodenwerder Großenberg Bad Pyrmont Bodenwerder Großenbreden Marienmünster Höxter Großenheerse Petershagen Minden Großenmarpe Blomberg Lage Großenwieden Hessisch Oldendorf Bodenwerder Großheidorn Wunstorf Stadthagen Grünau Bad Salzuflen Lage Grünenplan Grünenplan Bodenwerder Grupenhagen Aerzen Bodenwerder Gutsbezirk Brandshof Stadthagen Stadthagen Haarbrück Beverungen Höxter Habichthorst Stadthagen Stadthagen Haddenhausen Minden Minden Haddessen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Haderode Coppenbrügge Bodenwerder Hagen Bad Pyrmont Lage

19 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 8 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Hagen Lage Lage Hagen Delbrück Paderborn Hagenburg Sachsenhagen Stadthagen Hagendonop Blomberg Lage Hagendorf Extertal Lage Hagenohsen Emmerthal Bodenwerder Hahlen Minden Minden Hajen Emmerthal Bodenwerder Halle Halle Bodenwerder Halvestorf Hameln Bodenwerder Hameln Hameln Bodenwerder Hämelschenburg Emmerthal Bodenwerder Hanebülten Emmerthal Bodenwerder Harderode Coppenbrügge Bodenwerder Hardissen Lage Lage Hardisserheide Lage Lage Harkemissen Kalletal Lage Harrl Bückeburg Stadthagen Hartum Hille Minden Harzberg Lügde Lage Haste Haste Stadthagen Hastenbeck Hameln Bodenwerder Hattendorf Auetal Stadthagen Haus Harderode Coppenbrügge Bodenwerder Hausberge Porta Westfalica Minden Häver Kirchlengern Herford Haverbeck Hameln Bodenwerder Hävern Petershagen Minden Häverstädt Minden Minden Hedderhagen Lage Lage Heddinghausen Marsberg Paderborn Heerserheide Bad Salzuflen Lage Heeßen Bad Eilsen Stadthagen Heesten Horn-Bad Meinberg Lage Hegerbeke Kalletal Lage Hehlen Hehlen Bodenwerder Heidbrink Stadthagen Stadthagen Heidelbeck Kalletal Lage Heidelbeckerholz Extertal Lage Heiden Lage Lage

20 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 9 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Heidequell Oerlinghausen Lage Heimsen Petershagen Minden Heinade Heinade Bodenwerder Heinebüchenbruch Extertal Lage Heinrichshagen Kirchbrak Bodenwerder Heinsen Heinsen Bodenwerder Heipke Leopoldshöhe Lage Hellberg Kalletal Lage Hellental Heinade Bodenwerder Hellinghausen Kalletal Lage Helminghausen Marsberg Paderborn Helpensen Hameln Bodenwerder Helpsen Nienstädt Stadthagen Helsinghhausen Suthfeld Stadthagen Hembsen Brakel Höxter Hemeringen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Hemmendorf Salzhemmendorf Bodenwerder Hemmensiek Kalletal Lage Henkenbrink Lügde Lage Henstorf Kalletal Lage Herbrechtsdorf Kalletal Lage Herford Herford Herford Herkendorf Aerzen Bodenwerder Herkensen Coppenbrügge Bodenwerder Herrentrup Blomberg Lage Herringhausen Herford Herford Herringhausen Enger Herford Herserheide Bad Salzuflen Lage Herste Bad Driburg Höxter Hespe-Hiddensen Nienstädt Stadthagen Hessisch Oldendorf Hessisch Oldendorf Bodenwerder Hesslingen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Heßloh Lage Lage Hestrup Blomberg Lage Heuerßen Lindhorst Stadthagen Heyen Heyen Bodenwerder Heyen Bodenwerder Bodenwerder Hiddenhausen Hiddenhausen Herford Hiddensen Blomberg Lage Hiddentrup Lage Lage

21 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 10 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Hille Hille Minden Hillentrup Dörentrup Lage Himmighausen Nieheim Höxter Hinnenburg Brakel Höxter Hobbensen Stadthagen Stadthagen Höckersau Bückeburg Stadthagen Höfingen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Hohe Warte Hehlen Bodenwerder Hohehaus Marienmünster Höxter Hohenbüchen Delligsen Bodenwerder Hohenhausen Kalletal Lage Hohensonne Extertal Lage Hohlhövel Polle Bodenwerder Hohnhorst Hohnhorst Stadthagen Hohnsen Coppenbrügge Bodenwerder Holenberg Holenberg Bodenwerder Holsen Bünde Herford Holtensen Hameln Bodenwerder Holtrup Porta Westfalica Minden Holzen Holzen Bodenwerder Holzhausen Bad Salzuflen Lage Holzhausen Nieheim Höxter Holzhausen I Porta Westfalica Minden Holzhausen II Minden Minden Holzhausen II Hille Minden Holzhausen-Externsteine Horn-Bad Meinberg Lage Holzminden Holzminden Höxter Homeien Dörentrup Lage Höntrup Blomberg Lage Hope Hameln Bodenwerder Hörkamp-Langenbruch Stadthagen Stadthagen Horn Horn-Bad Meinberg Lage Horn-Bad Meinberg Horn-Bad Meinberg Lage Hörste Lage Lage Horsten Bad Nenndorf Stadthagen Hörsterbruch Lage Lage Hovedissen Leopoldshöhe Lage Hövelhof Hövelhof Paderborn Hövelriege Hövelhof Paderborn Höxter Höxter Höxter

22 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 11 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Huchzen Hüllhorst Herford Hücker Spenge Herford Hücker-Aschen Spenge Herford Hüffen Bünde Herford Hüllhorst Hüllhorst Herford Hülshagen Niedernwöhren Stadthagen Humfeld Dörentrup Lage Hummerbruch Extertal Lage Hummersen Lügde Lage Hündersen Bad Salzuflen Lage Hünkergrund Lügde Lage Hunnebrock Bünde Herford Hunzen Halle Bodenwerder Huxol Kalletal Lage Iggenhausen Lage Lage Ilse Petershagen Minden Ilserheide Petershagen Minden Ilvese Petershagen Minden Istrup Blomberg Lage Istrup Brakel Höxter Ithwiesen Holzen Bodenwerder Jakobsberg Beverungen Höxter Jössen Petershagen Minden Kachtenhausen Lage Lage Kalldorf Kalletal Lage Kalletal Kalletal Lage Kathrinhagen Auetal Stadthagen Kemnade Bodenwerder Bodenwerder Kempenfeldrom Horn-Bad Meinberg Lage Kirchborchen Borchen Paderborn Kirchbrak Kirchbrak Bodenwerder Kirchdonop Blomberg Lage Kirchhorsten Nienstädt Stadthagen Kirchlengern Kirchlengern Herford Kirchohsen Emmerthal Bodenwerder Klausheide Hövelhof Paderborn Klein Berkel Hameln Bodenwerder Klein Hegesdorf Apelern Stadthagen Klein Heidorn Wunstorf Stadthagen Klein Hilligsfeld Hameln Bodenwerder

23 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 12 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Klein Holtensen Auetal Stadthagen Kleinbremen Porta Westfalica Minden Kleinenberg Bad Pyrmont Bodenwerder Kleinenbreden Marienmünster Höxter Kleinenmarpe Blomberg Lage Kleinenwieden Bodenwerder Bodenwerder Klosterbauerschaft Kirchlengern Herford Knickmühle Polle Bodenwerder Kobbensen Lindhorst Stadthagen Kohlstädt Schlangen Paderborn Kollerbeck Marienmünster Höxter Königsförde Aerzen Bodenwerder Köterberg Lügde Lage Krainhagen Obernkirchen Stadthagen Krebshagen Stadthagen Stadthagen Kreipke Halle Bodenwerder Krentrup Leopoldshöhe Lage Krentruperhagen Leopoldshöhe Lage Kreuzriehe Suthfeld Stadthagen Kropsheide Barntrup Lage Krubberg Dörentrup Lage Krückeberg Hessisch Oldendorf Bodenwerder Kuckshagen Niedernwöhren Stadthagen Kükenbruch Extertal Lage Kutenhausen Minden Minden Laar Herford Herford Laatzen Aerzen Bodenwerder Lachem Hessisch Oldendorf Bodenwerder Lage Lage Lage Lahde Petershagen Minden Langeland Bad Driburg Höxter Langenfeld Hessisch Oldendorf Bodenwerder Langenholzhausen Kalletal Lage Langewand Kalletal Lage Laßbruch Extertal Lage Latferde Emmerthal Bodenwerder Lauenhagen Niedernwöhren Stadthagen Lauenstein Salzhemmendorf Bodenwerder Leitmar Marsberg Paderborn Lenne Lenne Bodenwerder

24 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 13 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Lenzinghausen Spenge Herford Leopoldshöhe Leopoldshöhe Lage Leopoldstal Horn-Bad Meinberg Lage Lerbeck Porta Westfalica Minden Leteln Minden Minden Levedagsen Salzhemmendorf Bodenwerder Levesen Nienstädt Stadthagen Lichtenhagen Ottenstein Bodenwerder Lichtensberg Kalletal Lage Liekwegen Nienstädt Stadthagen Linderbruch Extertal Lage Linderhofe Extertal Lage Lindhorst Lindhorst Stadthagen Linnenkamp Wangelnstedt Bodenwerder Linse Bodenwerder Bodenwerder Lippinghausen Hiddenhausen Herford Lippling Delbrück Paderborn Lobach Bevern Bodenwerder Lohe Bad Oeynhausen Minden Lohfeld Porta Westfalica Minden Löhne Löhne Herford Lothe Schieder-Schwalenb. Lage Löwendorf Marienmünster Höxter Löwensen Bad Pyrmont Bodenwerder Lüchtringen Höxter Paderborn Lüdenberg Lügde Lage Lüdenhausen Kalletal Lage Lüdersfeld Lindhorst Stadthagen Lüerdissen Lüerdissen Bodenwerder Lügde Lügde Lage Luhden Bad Eilsen Stadthagen Lüntorf Emmerthal Bodenwerder Lütgenade Bevern Bodenwerder Lütgenholzen Alfeld Bodenwerder Lütmarsen Höxter Höxter Lyhren Apelern Stadthagen Maaslingen Petershagen Minden Mainzholzen Eimen Bodenwerder Marienau Coppenbrügge Bodenwerder Marienloh Paderborn Paderborn

25 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 14 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Marienmünster Marienmünster Höxter Marksberg Dörentrup Lage Marsberg Marsberg Paderborn Maspe Blomberg Lage Meerbeck Niedernwöhren Stadthagen Meerhof Marsberg Paderborn Meiborssen Vahlbruch Bodenwerder Meierberg Extertal Lage Meinbrexen Lauenförde Höxter Meinsen Bückeburg Stadthagen Meißen Minden Minden Mennighüffen Löhne Herford Merlsheim Nieheim Höxter Merxhausen Heinade Bodenwerder Messlingen Petershagen Minden Minden Minden Minden Mölbergen Porta Westfalica Minden Mossenberg-Wöhren Blomberg Lage Muckum Bünde Herford Mühlenberg Holzminden Höxter Multhöpen Aerzen Bodenwerder Müsingen Bückeburg Stadthagen Müssen Lage Lage Nalhof Extertal Lage Nammen Porta Westfalica Minden Neersen Bad Pyrmont Bodenwerder Neesen Porta Westfalica Minden Negenborn Negenborn Bodenwerder Nessenberg Schieder-Schwalenb. Lage Neuenbeken Paderborn Paderborn Neuenknick Petershagen Minden Neuhaus Holzminden Höxter Niedermarsberg Marsberg Paderborn Niedermeien Kalletal Lage Niedernholz Sachsenhagen Stadthagen Niedernmühle Kalletal Lage Niederntudorf Salzkotten Paderborn Niedernwöhren Niedernwöhren Stadthagen Nieheim Nieheim Höxter Nienbrügge Sachsenhagen Stadthagen

26 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 15 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Nienfeld Auetal Stadthagen Nienhagen-Bexten Leopoldshöhe Lage Nienstädt Nienstädt Stadthagen Niese Lügde Lage Nordborchen Borchen Paderborn Nordbruch Hohnhorst Stadthagen Nordhemmern Hille Minden Nordsehl Niedernwöhren Stadthagen Nösingfeld Extertal Lage Oberbeck Löhne Herford Oberbecksen Bad Oeynhausen Minden Oberlübbe Hille Minden Obermarsberg Marsberg Paderborn Obernkirchen Obernkirchen Stadthagen Oberntudorf Salzkotten Paderborn Obernwöhren Stadthagen Stadthagen Ockensen Salzhemmendorf Bodenwerder Oelentrup Dörentrup Lage Oelkassen Lüerdissen Bodenwerder Oesdorf Marsberg Paderborn Oesterholz-Haustenbeck Schlangen Paderborn Oetinghausen Hiddenhausen Herford Oeynhausen Nieheim Höxter Ohndorf Hohnhorst Stadthagen Ohr Emmerthal Bodenwerder Ohrsen Lage Lage Ölbergen Auetal Stadthagen Oldendorf Salzhemmendorf Bodenwerder Oldinghausen Enger Herford Ostenland Delbrück Paderborn Osterbrak Kirchbrak Bodenwerder Osterhagen Kalletal Lage Osterheide Leopoldshöhe Lage Osterwald Salzhemmendorf Bodenwerder Ostkilver Rödinghausen Herford Ottbergen Höxter Höxter Ottenhausen Lage Lage Ottensen Lindhorst Stadthagen Ottenstein Ottenstein Bodenwerder Ovelgönne Hehlen Bodenwerder

27 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 16 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Ovenhausen Höxter Höxter Ovenstädt Petershagen Minden Padberg Marsberg Paderborn Paderborn Paderborn Paderborn Paenbruch Lügde Lage Papenhausen Bad Salzuflen Lage Papenhöfen Marienmünster Höxter Päpinghausen Minden Minden Pegestorf Pegestorf Bodenwerder Pessinghausen Aerzen Bodenwerder Petershagen Petershagen Minden Pillenbruch Bad Salzuflen Lage Pödinghausen Enger Herford Poggenhagen Auetal Stadthagen Pohle Pohle Stadthagen Polle Polle Bodenwerder Pollhagen Niedernwöhren Stadthagen Pömbsen Bad Driburg Höxter Porta Westfalica Porta Westfalica Minden Posteholz Aerzen Bodenwerder Pottenhausen Lage Lage Pötzen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Probsthagen Stadthagen Stadthagen Quanthof Bodenwerder Bodenwerder Quernheim Kirchlengern Herford Quetzen Petershagen Minden Raden Auetal Stadthagen Raderhorst Petershagen Minden Rafeld Kalletal Lage Rannenberg Auetal Stadthagen Ratsiek Lügde Lage Reelkirchen Blomberg Lage Reelsen Bad Driburg Höxter Rehbent Extertal Lage Rehburg-Loccum Rehburg-Loccum Stadthagen Reher Aerzen Bodenwerder Reherwiehe Hohnhorst Stadthagen Rehme Bad Oeynhausen Minden Rehmerloh Kirchlengern Herford Rehren AO Auetal Stadthagen

28 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 17 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Rehren AR Hohnhorst Stadthagen Reileifzen Bevern Bodenwerder Reine Aerzen Bodenwerder Reinerbeck Aerzen Bodenwerder Reinsdorf Apelern Stadthagen Reinsen Stadthagen Stadthagen Rentorf Kalletal Lage Retzen Bad Salzuflen Lage Rheder Brakel Höxter Rickbruch Extertal Lage Riechenberg Blomberg Lage Riege Hövelhof Paderborn Riehe Suthfeld Stadthagen Riepen Bad Nenndorf Stadthagen Riesel Brakel Höxter Rischenau Lügde Lage Rodenbeck Aerzen Bodenwerder Rodenberg Rodenberg Stadthagen Rödinghausen Rödinghausen Herford Rohbraken Extertal Lage Rohden Hessisch Oldendorf Bodenwerder Röhrkasten Obernkirchen Stadthagen Rohrsen Hameln Bodenwerder Rolfshagen Auetal Stadthagen Röntorf Kalletal Lage Rosenhagen Petershagen Minden Rote Kuhle Barntrup Lage Rothe Beverungen Höxter Rothenuffeln Hille Minden Rott Extertal Lage Ruensiek Schieder-Schwalenb. Lage Rühle Bodenwerder Bodenwerder Rumbeck Hessisch Oldendorf Bodenwerder Rusbend Bückeburg Stadthagen Sabbenhausen Lügde Lage Sachsenhagen Sachsenhagen Stadthagen Salzburg Coppenbrügge Bodenwerder Salzhemmendorf Salzhemmendorf Bodenwerder Salzkotten Salzkotten Paderborn Sande Paderborn Paderborn

29 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 18 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Schakenburg Lage Lage Scharfoldendorf Eschershausen Bodenwerder Scharmede Salzkotten Paderborn Scheie Bückeburg Stadthagen Schermbeck Bad Eilsen Stadthagen Schevelstein Aerzen Bodenwerder Schieder Schieder-Schwalenberg Lage Schierneichen-Deinsen Nienstädt Stadthagen Schießhaus Deensen Bodenwerder Schlangen Schlangen Paderborn Schloß Holte- Stukenbrock Schloß Holte- Stukenbrock Lage Schloß Neuhaus Paderborn Paderborn Schlüsselburg Petershagen Minden Schmalenbruch Sachsenhagen Stadthagen Schmechten Brakel Höxter Schmedissen Horn-Bad Meinberg Lage Schoholtensen Auetal Stadthagen Schönenberg Nieheim Höxter Schönhagen Extertal Lage Schöning Delbrück Paderborn Schorborn Deensen Bodenwerder Schöttlingen Lindhorst Stadthagen Schuckenbaum Leopoldshöhe Lage Schwalenberg Schieder-Schwalenberg Lage Schwaney Altenbeken Paderborn Schwarzenmoor Herford Herford Schweicheln Hiddenhausen Herford Schwelentrup Dörentrup Lage Schwenningdorf Rödinghausen Herford Schwöbber Aerzen Bodenwerder Seelenfeld Petershagen Minden Segelhorst Hessisch Oldendorf Bodenwerder Seggebruch Nienstädt Stadthagen Selbeck Barntrup Lage Selliendorf Bückeburg Stadthagen Selsen Kalletal Lage Selxen Aerzen Bodenwerder Sennelager Paderborn Paderborn Sibbentrup Dörentrup Lage

30 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 19 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Siebenhöfen Blomberg Lage Siekholz Schieder-Schwalenberg Lage Siele Enger Herford Silberborn Holzminden Höxter Silixen Extertal Lage Soldorf Apelern Stadthagen Sommersell Barntrup Lage Sommersell Nieheim Höxter Sonneborn Barntrup Lage Sonnenberg Polle Bodenwerder Spenge Spenge Herford Spork Dörentrup Lage Spradow Bünde Herford Stadthagen Stadthagen Stadthagen Stadtoldendorf Stadtoldendorf Bodenwerder Stahle Höxter Höxter Stapelage Lage Lage Staumühle Hövelhof Paderborn Stedefreund Herford Herford Steinegge Kalletal Lage Steinhorst Delbrück Paderborn Steinhude Wunstorf Stadthagen Stemmen Kalletal Lage Stemmen Nienstädt Stadthagen Stemmer Minden Minden Sternberg Extertal Lage Stift Quernheim Kirchlengern Herford Strohberg Höxter Höxter Struchtrup Barntrup Lage Stumpenhagen Dörentrup Lage Südfelde Petershagen Minden Südhagen Auetal Stadthagen Südhemmern Hille Minden Südholz Kalletal Lage Südhorsten Nienstädt Stadthagen Südlengern Bünde Herford Südlengern Kirchlengern Herford Sülbeck Nienstädt Stadthagen Sültehof Lage Lage Sundern Bad Salzuflen Lage

31 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 20 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Sundern Auetal Stadthagen Sundern Hiddenhausen Herford Suthfeld Suthfeld Stadthagen Sylbach Bad Salzuflen Lage Talle Kalletal Lage Tallensen-Echtorf Nienstädt Stadthagen Teut Barntrup Lage Tevenhausen Kalletal Lage Thal Bad Pyrmont Bodenwerder Thüle Salzkotten Paderborn Thüste Salzhemmendorf Bodenwerder Tietelsen Beverungen Höxter Tintrup Blomberg Lage Todtenhausen Minden Minden Tonnenheide Espelkamp Minden Tuchtfeld Halle Bodenwerder Tündern Hameln Bodenwerder Uchte Uchte Stadthagen Udorf Marsberg Paderborn Uffeln Vlotho Herford Uhlenthal Barntrup Lage Ulenburg Löhne Herford Ullenhausen Barntrup Lage Unsen Hameln Bodenwerder Unterlübbe Hille Minden Uphausen Minden Minden Upsprunge Salzkotten Paderborn Vahlbruch Vahlbruch Bodenwerder Vahlhausen Horn-Bad Meinberg Lage Valdorf Vlotho Herford Vallentrup Extertal Lage Varenholz Kalletal Lage Vehlen Obernkirchen Stadthagen Veldrom Horn-Bad Meinberg Lage Veltheim Porta Westfalica Minden Vennebeck Porta Westfalica Minden Verne Salzkotten Paderborn Vlotho Vlotho Herford Voldagsen Coppenbrügge Bodenwerder Völkerhausen Emmerthal Bodenwerder

32 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 21 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Volksdorf Niedernwöhren Stadthagen Volmerdingsen Bad Oeynhausen Minden Vörden Marienmünster Höxter Voremberg Emmerthal Bodenwerder Vornhagen Lindhorst Stadthagen Vorwohle Eimen Bodenwerder Vosshagen Bad Salzuflen Lage Wackerfeld Nienstädt Stadthagen Waddenhausen Lage Lage Wahrendahl Hessisch Oldendorf Bodenwerder Wallenbrück Spenge Herford Wallensen Salzhemmendorf Bodenwerder Waltringhausen Bad Nenndorf Stadthagen Wangelnstedt Wangelnstedt Bodenwerder Warber Bückeburg Stadthagen Warbsen Golmbach Bodenwerder Wasserstraße Petershagen Minden Waterloo Kalletal Lage Weenzen Weenzen Bodenwerder Wegensen Halle Bodenwerder Wehrbergen Hameln Bodenwerder Wehrden Beverungen Höxter Wehren Horn-Bad Meinberg Lage Weibeck Bodenwerder Bodenwerder Weidehohl Hameln Bodenwerder Wellenheide Lage Lage Wellentrup Blomberg Lage Welliehausen Hameln Bodenwerder Welsede Emmerthal Bodenwerder Welsede Hessisch Oldendorf Bodenwerder Wendlinghausen Dörentrup Lage Wendthagen Stadthagen Stadthagen Wentorf Kalletal Lage Werfen Bünde Herford Werste Bad Oeynhausen Minden Westenholz Delbrück Paderborn Westerbrak Kirchbrak Bodenwerder Westerenger Enger Herford Westerwald Auetal Stadthagen Westheim Marsberg Paderborn

33 Netzgebiet 2 Netzgebiet Orte Seite 22 Ausgabe 11/2013 Ort PLZ Postanschtift NetzPunkt Westkilver Rödinghausen Herford Westorf Kalletal Lage Wewer Paderborn Paderborn Wickbolsen Hessisch Oldendorf Bodenwerder Wickensen Eschershausen Bodenwerder Wiedenbrügge Sachsenhagen Stadthagen Wiedensahl Niedernwöhren Stadthagen Wiersen Auetal Stadthagen Wietersheim Petershagen Minden Wilberg Horn-Bad Meinberg Lage Wilhelmsdorf Haste Stadthagen Wilhelmsthal Bad Pyrmont Bodenwerder Wilmeröderberg Heinsen Bodenwerder Windheim Petershagen Minden Windhof Lage Lage Winterberg Kalletal Blomberg Wissentrup Lage Lage Wistinghausen Oerlinghausen Lage Wöbbel Schieder-Schwalenb. Blomberg Wöhren Blomberg Blomberg Wölpinghausen Sachsenhagen Stadthagen Wördeholz Aerzen Bodenwerder Wörderfeld Lügde Blomberg Wormsthal Auetal Stadthagen Wülfentrup Dörentrup Blomberg Wülfer-Bexten Bad Salzuflen Lage Wulferdingsen Bad Oeynhausen Minden Wülpke Porta Westfalica Minden Würgassen Beverungen Paderborn Wüsten Bad Salzuflen Lage Zersen Hessisch Oldendorf Bodenwerder

34 Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011

35 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32, Berlin Telefon: (0 30) , Fax: (0 30) Ausgabe 2011

36 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Geltungsbereich Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Plombenverschlüsse Netzanschluss (Hausanschluss) Art der Versorgung Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Kabelhausanschluss Freileitungshausanschluss Anbringen des Hausanschlusskastens Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb Bemessung Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Überstromschutz Koordination von Schutzeinrichtungen Kurzschlussfestigkeit Spannungsfall Hauptleitungsabzweige Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Stromkreisverteiler Steuerung und Datenübertragung Elektrische Verbrauchsgeräte Allgemeines BDEW, Ausgabe 2011 Seite 3/33

37 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 10.2 Anschluss Entladungslampen Motoren Elektrowärmegeräte Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Schweißgeräte Röntgengeräte, Tomographen u.ä Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung Betrieb Allgemeines Spannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Einrichtungen zur Telekommunikation über das Niederspannungsnetz Vorübergehend angeschlossene Anlagen Auswahl von Schutzmaßnahmen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb A 1 Querverweise auf die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV A 3 Einheitszählerplatz nach Abschnitt Anhang B Begriffe BDEW, Ausgabe 2011 Seite 4/33

38 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 1 Geltungsbereich (1) Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006 in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß 1 Abs. 1 dieser Verordnung an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden. (2) Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. (3) Die TAB legen insbesondere die Handlungspflichten des Netzbetreibers, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und Anschlussnutzers von Kundenanlagen im Sinne von 13 NAV (Elektrische Anlage) fest. (4) Sie gelten zusammen mit 19 EnWG Technische Vorschriften und sind somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV. (5) Sie gelten ab Inkraftsetzung durch den Netzbetreiber 1 (6) Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden TAB treten am gleichen Tage außer Kraft. (7) Fragen, die bei der Anwendung der TAB auftreten, klären Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage mit dem Netzbetreiber. (8) Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage berücksichtigen bei der Anwendung der TAB ebenfalls die in den Fußnoten genannten Dokumente. 1 Monatsbeginn nach öffentlicher Bekanntgabe durch den Netzbetreiber BDEW, Ausgabe 2011 Seite 5/33

39 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte (1) Die Anmeldung erfolgt gemäß dem beim Netzbetreiber üblichen Verfahren. 2 (2) Damit der Netzbetreiber das Verteilungsnetz, den Netzanschluss (Hausanschluss) sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Planer oder der Errichter - auch im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräte. Die ggf. hierfür erforderlichen Unterlagen werden dem Netzbetreiber vom Anschlussnehmer und vom künftigen Anschlussnutzer bzw. deren Beauftragten zur Verfügung gestellt. (3) Aus den im Absatz 2 genannten Gründen bedarf der Anschluss folgender Anlagen und Verbrauchsgeräte der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers: neue Kundenanlagen zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. Baustellen und Schaustellerbetriebe Erzeugungsanlagen gemäß Abschnitt 13 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kw (4) Folgende Geräte bedürfen keiner vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, wenn aufgrund einer Untersuchung (siehe Abschnitt 10.1 Abs. 3) sichergestellt ist, dass sie keine störenden Rückwirkungen verursachen. Bei den nachfolgenden Geräten kann bis zu den in den jeweiligen Abschnitten genannten Leistungen im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass ein Anschluss auch ohne genauere Prüfung möglich ist. Werden die genannten Anschlusswerte überschritten und liegen auch keine Untersuchungen vor, die eine Unbedenklichkeit bezüglich der Netzrückwirkungen bescheinigen, holt der Betreiber eine Einzelzustimmung des Netzbetreibers ein (siehe Abschnitt 10.1 Abs. 3). Motoren (siehe Abschnitt ) Schweißgeräte (siehe Abschnitt ) Röntgengeräte, Tomographen u. ä. (siehe Abschnitt ) Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung (siehe Abschnitt ) 2 Siehe z. B. VDN-Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 6/33

40 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (1) Für die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage des Kunden wendet der Errichter das beim Netzbetreiber übliche Verfahren 3 an. Dies gilt auch bei Wiederinbetriebsetzung sowie nach Trennung oder Zusammenlegung. (2) Die Anlage hinter dem Netzanschluss bis zu der in der VDE-AR-N 4101 in Abschnitt 4.5 Abs. 2 definierten Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage bzw. bis zu den Haupt- oder Verteilungssicherungen darf nur durch den Netzbetreiber oder mit seiner Zustimmung durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden. Die Anlage hinter dieser Trennvorrichtung darf nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden. (3) Wenn die Anwesenheit des Errichters der Anlage bei der Inbetriebsetzung erforderlich ist, teilt der Netzbetreiber ihm dieses mit. 4 Plombenverschlüsse (1) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, werden plombierbar ausgeführt und sind nach den Vorgaben des Netzbetreibers zu plombieren. Dies gilt auch für Anlagenteile, die aus Gründen einer Laststeuerung unter Plombenverschluss 4 genommen werden. (2) Plombenverschlüsse des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers dürfen nur mit dessen Zustimmung geöffnet werden. Hat dieser eine allgemeine Zustimmung für das Öffnen von Plombenverschlüssen erteilt, so gilt das hierfür festgelegte Verfahren. Bei Gefahr dürfen die Plomben ohne Zustimmung des Netzbetreibers/ Messstellenbetreibers entfernt werden. Eine Wiederverplombung ist zu veranlassen. (3) Haupt- und Sicherungsstempel (Stempelmarken oder Plomben) der geeichten Messeinrichtungen dürfen nach den eichrechtlichen Bestimmungen weder entfernt noch beschädigt werden. 3 4 Siehe z. B. VDN-Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss. Siehe Anforderungen an Plombenverschlüsse, herausgegeben vom VDN. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 7/33

41 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 5 Netzanschluss (Hausanschluss) 5.1 Art der Versorgung (1) Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230/400 V. Die Betriebsspannung an der Übergabestelle (in der Regel der Hausanschlusskasten) liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC (VDE 0175). In DIN EN sind weitere Merkmale der Spannung angegeben. (2) Grundsätzlich erhält jedes zu versorgende Gebäude einen eigenen Netzanschluss, der mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden ist. Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt. (3) Die Versorgung mehrerer Gebäude (z.b. Doppelhäuser oder Reihenhäuser) aus einem gemeinsamen Netzanschluss ist dann zulässig, wenn der Hausanschlusskasten in einem für alle Gebäude gemeinsamen Hausanschlussraum zusammen mit den Zählerplätzen errichtet wird. Für das Betreten des Hausanschlussraumes durch den Anschlussnehmer sowie den Netzbetreiber und die Verlegung von Zuleitungen zu den Stromkreisverteilern in den einzelnen Gebäuden bewirkt der Eigentümer eine rechtliche Absicherung, vorzugsweise in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Sollten im konkreten Fall der Eigentümer und der Anschlussnehmer nicht personengleich sein, so sorgt der Anschlussnehmer gegenüber dem Eigentümer für die Durchführung dieser Verpflichtung. Anschlussnehmer, Betreiber der elektrischen Anlage und der Netzbetreiber müssen unabhängig voneinander Zutritt zu diesem Hausanschlussraum haben. (4) Werden mehrere Netzanschlüsse in einem Gebäude bzw. auf einem Grundstück errichtet, stellen Planer, Errichter sowie Betreiber der elektrischen Anlagen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass eine eindeutige elektrische Trennung der angeschlossenen Anlagen gegeben ist. (5) Grundsätzlich sind Kundenanlagen über einen Drehstromanschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz anzuschließen. Der einphasige Anschluss von Verbrauchsgeräten ist nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kva zulässig. Eine gleichmäßige Aufteilung der Leistung auf die drei Außenleiter ist zu gewährleisten. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 8/33

42 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden (1) Die Hausanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN unterzubringen: in Hausanschlussräumen an Hausanschlusswänden in Hausanschlussnischen (2) In Räumen, in denen die Umgebungstemperatur dauernd 30 C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen / Bereichen dürfen gemäß DIN der Hausanschlusskasten und/oder der Hauptverteiler nicht untergebracht werden. Es sind die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. 5.3 Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Die Hausanschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN in Abstimmung mit dem Netzbetreiber unterzubringen: in Hausanschlusssäulen an Gebäudeaußenwänden in Zähleranschlusssäulen 5 in ortsfesten Schalt- und Steuerschränken Kabelhausanschluss (1) Der Planer oder Errichter stimmt die Art der Hauseinführung mit dem Netzbetreiber ab. Der Netzbetreiber sorgt bei Kabelanschlüssen im Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Kabels in dem Schutzrohr der Hauseinführung, dessen Einbau der Anschlussnehmer veranlasst. Wünscht der Anschlussnehmer einen gas- oder druckwasserdichten Abschluss, so wird dieser, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber, von ihm selbst veranlasst. (2) Erforderliche bauliche Maßnahmen, z. B. für den Außenwandeinbau von Hausanschlusskästen, Aussparungen für Hausanschluss-/Zähleranschlusssäulen in Zäunen, Mauern und ähnlichem, veranlasst der Anschlussnehmer nach den Vorgaben des Netzbetreibers. 5 Siehe VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N-4102 Anschlussschränke im Freien, herausgegeben vom VDE FNN. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 9/33

43 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 5.5 Freileitungshausanschluss (1) Der Anschlussnehmer stellt sicher, dass die Anschlusswand im Falle eines Wandanschlusses bzw. der Dachstuhl im Falle eines Dachständeranschlusses eine ausreichende Festigkeit für die durch die Leitungen oder Kabel hervorgerufene Belastung aufweist. (2) Erforderliche bauliche Verstärkungen sowie alle notwendigen Maßnahmen, z. B. für den Einbau von Mauerwerksdurchführungen den Einbau von Isolatorenstützen und Abspannvorrichtungen veranlasst der Anschlussnehmer nach den Vorgaben des Netzbetreibers. (3) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Anlage. 5.6 Anbringen des Hausanschlusskastens (1) Hausanschlusskasten und Hauptverteiler werden frei zugänglich und sicher bedienbar angeordnet. Sie können in Abstimmung mit dem Netzbetreiber kombiniert werden. (2) Bei der Anbringung des Hausanschlusskastens werden folgende Maße zugrunde gelegt: Höhe Oberkante Hausanschlusskasten über Fußboden: 1,5 m 6 Höhe Unterkante Hausanschlusskasten über Fußboden: 0,3 m Abstand des Hausanschlusskastens zu seitlichen Wänden: 0,3 m Tiefe des freien Arbeits- und Bedienbereiches vor dem Hausanschlusskasten (siehe Anhang A 2): 1,2 m 6 Hauptstromversorgung 6.1 Aufbau und Betrieb (1) Planer oder Errichter legen Querschnitt, Art und Anzahl der Hauptleitungen in Abhängigkeit von der Anzahl der anzuschließenden Kundenanlagen fest. Die vorgesehene Ausstattung der Kundenanlagen mit Verbrauchsgeräten, die zu erwartende Gleichzeitigkeit dieser Geräte im Betrieb sowie die technische Ausführung der Übergabestelle werden bei der Festlegung berücksichtigt. (2) Der Errichter schließt Hauptstromversorgungssysteme so an, dass an den Messeinrichtungen ein Rechtsdrehfeld besteht. 6 In begründeten Ausnahmen ist in Absprache mit dem Netzbetreiber eine Höhe von 1,80 m zulässig. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 10/33

44 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (3) Sind mehrere Hauptleitungen in einem Gebäude erforderlich, sind die zugehörigen Überstrom-Schutzeinrichtungen in Hauptverteilern zusammenzufassen. Die Abgänge kennzeichnet der Errichter derart, dass deren Zuordnung zu den jeweiligen Kundenanlagen eindeutig und dauerhaft erkennbar ist. Das gilt sinngemäß auch für kombinierte Hausanschlusskästen. (4) Hauptleitungen werden durch allgemeine, leicht zugängliche Räume geführt. Dabei beachten Planer und Errichter die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. (5) Die Verlegung von Hauptleitungen außerhalb von Gebäuden bedarf der Abstimmung mit dem Netzbetreiber. (6) Bei Freileitungsanschlüssen sollen Zählerplatz und Hauptleitung so ausgeführt werden, dass die Anlage im Bedarfsfall ohne weitere Maßnahmen auch über einen erdverlegten Kabelanschluss versorgt werden kann. (7) Hauptstromversorgungssysteme werden als Strahlennetze betrieben. (8) Falls der Errichter der Anlage bei der Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagenteilen auch andere Kundenanlagen vorübergehend außer Betrieb setzen muss, unterrichtet er die davon betroffenen Kunden rechtzeitig und in geeigneter Weise. (9) In Hauptstromversorgungssystemen werden grundsätzlich nur Betriebsmittel eingebaut, die der Stromverteilung und der Freischaltung der Messeinrichtungen dienen. (10) Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft. 6.2 Bemessung Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung (1) Für die Dimensionierung der Hauptstromversorgung in Wohngebäuden gilt DIN Alle anderen Hauptstromversorgungssysteme werden entsprechend deren Leistungsanforderung dimensioniert. Der Netzbetreiber gibt die Größe der Hausanschlusssicherung vor Überstromschutz Die Hausanschlusssicherungen oder sonstige vom Netzbetreiber plombierte Überstrom- Schutzeinrichtungen werden nicht als Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast oder Kurzschluss für abgehende Endstromkreise und Verbrauchsgeräte verwendet. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 11/33

45 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Koordination von Schutzeinrichtungen (1) Planer und Errichter der elektrischen Anlage berücksichtigen, dass Selektivität zwischen den Überstrom-Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage und denjenigen im Hauptstromversorgungssystem sowie den Hausanschlusssicherungen besteht. (2) In Hauptstromversorgungssystemen sind die Schutzeinrichtungen gemäß DIN VDE selektiv auszuführen Kurzschlussfestigkeit (1) Der Planer oder Errichter legt die elektrischen Anlagen hinter der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten) mindestens für folgende prospektive Kurzschlussströme 7 aus: 25 ka für das Hauptstromversorgungssystem von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis einschließlich zur letzten Überstrom-Schutzeinrichtung bzw. Hauptleitungsabzweigklemme vor der Messeinrichtung. 10 ka für die Betriebsmittel zwischen der letzten Überstrom-Schutzeinrichtung bzw. Hauptleitungsabzweigklemme vor der Messeinrichtung und dem Stromkreisverteiler. (2) Die bei Direktmessung der Messeinrichtung vorgeschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung darf einen Bemessungsstrom von maximal 100 A haben. Sie muss mindestens die gleichen strombegrenzenden Eigenschaften aufweisen wie SH-Schalter oder Sicherungen der Betriebsklasse gg, jeweils mit einem Bemessungsstrom von 100 A Spannungsfall Im Hauptstromversorgungssystem darf der Spannungsfall folgende Werte nicht überschreiten: Leistungsbedarf zulässiger Spannungsfall bis 100 kva 0,50 % über 100 bis 250 kva 1,00 % über 250 bis 400 kva 1,25 % über 400 kva 1,50 % 7 Prospektive Kurzschlussströme sind unbeeinflusste Dauer-Kurzschlussströme BDEW, Ausgabe 2011 Seite 12/33

46 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 6.3 Hauptleitungsabzweige (1) Der Errichter verwendet Hauptleitungsabzweigklemmen nach DIN VDE und Hauptleitungsabzweigkästen. (2) Hauptleitungsabzweige werden in von Zählerplätzen getrennten Gehäuseteilen mit gesonderten Abdeckungen untergebracht und sollen in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens oder des Zählerschrankes installiert werden. Der Abstand vom Fußboden bis zur Unterkante der Hauptleitungsabzweigkästen darf nicht weniger als 0,30 m, bis zur Oberkante nicht mehr als 1,50 m 8 betragen (siehe Anhang A 2). (3) In Wohngebäuden werden nach DIN die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A zugeordnet werden können. 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Dieses Kapitel wird ersetzt durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Ausgabe 2011, Herausgeber VDE FNN. Zusätzliche Anforderungen dazu entnehmen Sie bitte den Ergänzungen zur TAB des jeweiligen Netzbetreibers. 8 Stromkreisverteiler (1) Für Stromkreisverteiler gelten DIN VDE , DIN EN (VDE ) und DIN Für Stromkreisverteiler in Wohngebäuden gilt außerdem DIN (2) Leitungsschutzschalter im Stromkreisverteiler müssen gemäß DIN EN (VDE ) ein Bemessungsschaltvermögen von mindestens 6 ka haben und den Anforderungen der Energiebegrenzungsklasse 3 nach DIN EN (VDE ) entsprechen. (3) Wechselstromkreise ordnet der Errichter den Außenleitern so zu, dass sich eine möglichst gleichmäßige Aufteilung der Leistung ergibt. 8 In begründeten Ausnahmen ist in Absprache mit dem Netzbetreiber eine Höhe von 1,80 m zulässig. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 13/33

47 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (4) Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Anschlussnutzer erreicht. 9 Steuerung und Datenübertragung (1) Wenn Messeinrichtungen und/oder Verbrauchsgeräte zentral gesteuert werden sollen, stimmt der Planer oder der Errichter den Aufbau der Steuerung mit dem Netzbetreiber ab. (2) Den Aufbau von Datenübertragungsstrecken zur Übermittlung von Zählimpulsen und/ oder Abrechnungsdaten stimmt der Planer oder der Errichter mit dem Netzbetreiber ab. (3) Bei Kundenanlagen mit einem voraussichtlichen Jahresenergiebedarf > kwh sorgt der Anschlussnutzer nach Vorgabe des Messstellenbetreibers in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes für die Bereitstellung eines durchwahlfähigen und betriebsbereiten Telekommunikations-Endgeräteanschluss. (4) Dieses Kapitel wird ergänzt durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Ausgabe 2011, Herausgeber VDE FNN. 10 Elektrische Verbrauchsgeräte 10.1 Allgemeines (1) Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen dürfen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) keine störenden Einflüsse auf andere Kundenanlagen sowie auf das Verteilungsnetz und auf Anlagen des Netzbetreibers ausüben. (2) Im Allgemeinen gilt Absatz 1 als erfüllt, wenn die Verbrauchsgeräte und Anlagen die einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien der Europäischen Union erfüllen und insbesondere die Grenzwerte der Normenreihe DIN EN x (DIN VDE 0838-x) einhalten. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 14/33

48 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (3) Für Verbrauchsgeräte, welche die Grenzwerte der Norm bzw. des Abschnittes 10.2 nicht einhalten, holt deren Betreiber für den Anschluss und den Betrieb eine Einzelzustimmung des Netzbetreibers ein. Diese kann entfallen, wenn durch das positive Ergebnis einer Untersuchung 9 sichergestellt wurde, dass die Geräte am vorgesehenen Netzanschlusspunkt keine störenden Rückwirkungen auf das Verteilungsnetz oder andere Kundenanlagen verursachen. (4) Darüber hinaus ergreift der Betreiber dann Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen auf ein nicht störendes Maß, wenn aufgrund einer Häufung von Geräten in einer Kundenanlage störende Rückwirkungen auf andere Kundenanlagen zu erwarten sind. (5) Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen müssen eine ausreichende Störfestigkeit gegenüber den in den Verteilungsnetzen üblichen Störgrößen, wie z. B. Spannungseinbrüchen, Überspannungen, Oberschwingungen, aufweisen Anschluss Entladungslampen (1) Entladungslampen dürfen je Kundenanlage bis zu einer Gesamtleistung von 250 W je Außenleiter unkompensiert angeschlossen werden. Für größere Lampenleistungen muss der Verschiebungsfaktor cos ϕ 10 1 durch Kompensation zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv liegen. Bis zu der in Absatz 2 angegebenen Leistungsgrenze werden bezüglich der Art der Kompensation keine Vorgaben gemacht. (2) Um den Betrieb von Tonfrequenz-Rundsteueranlagen nicht unzulässig zu beeinträchtigen, ist ab einer Leistung der Beleuchtungsanlage von 5 kva pro Kundenanlage eine der folgenden Schaltungen vorzusehen: die Duo-Schaltung eine Schaltung von Einzellampen in Gruppen, die je zur Hälfte mit gleichmäßig auf die Außenleiter aufgeteilten kapazitiven und induktiven Vorschaltgeräten betrieben werden elektronische Vorschaltgeräte (EVG), so dass für den Lampenstrom der cos ϕ 1 1 ist Kompensation durch eine zentrale Kompensationsanlage des Betreibers, die gegen Rundsteuersignale genügend gesperrt oder verdrosselt ist. 9 Für diese Untersuchung werden je nach Erfordernis herangezogen: die einschlägigen Normen, vor allem DIN EN x (DIN VDE 0838-x) und/oder die Technischen Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen, herausgegeben vom VDN und/oder die Hinweise in der Gebrauchsanweisung des anzuschließenden Gerätes. 10 cos ϕ 1 ist der Verschiebungsfaktor der 50-Hz-Grundschwingung, siehe Elektrische Leistung korrekte Begriffe, herausgegeben vom VDEW. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 15/33

49 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Alle anderen Schaltungen erfordern dann eine Rückfrage beim Netzbetreiber, wenn dieser eine Tonfrequenz-Rundsteueranlage mit einer höheren Frequenz als 300 Hz betreibt Motoren (1) Durch den Anlauf von Motoren dürfen keine störenden Spannungsänderungen im Netz verursacht werden. Folgende Scheinleistungs-Grenzwerte dürfen bei gelegentlich (zweimal täglich) anlaufenden Motoren nicht überschritten werden: Wechselstrommotoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 1,7 kva oder Drehstrommotoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 5,2 kva oder bei höheren Scheinleistungen Motoren mit einem Anlaufstrom von nicht mehr als 60A 11 (2) Bei Motoren mit gelegentlichem Anlauf und mit höheren Anzugsströmen als 60 A vereinbart der Planer oder Errichter mit dem Netzbetreiber die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung störender Spannungsänderungen, sofern nicht durch eine Untersuchung gemäß Abschnitt 10.1 Abs. 3 eine Unbedenklichkeit bezüglich möglicher störender Netzrückwirkungen nachgewiesen wurde. (3) Bei Motoren, die störende Netzrückwirkungen durch schweren Anlauf, häufiges Schalten oder schwankende Stromaufnahme verursachen können, z. B. Aufzüge, Sägegatter und Cutter mit einem Anlaufstrom von mehr als 30 A, vereinbart der Planer oder Errichter mit dem Netzbetreiber die für die Reduzierung der Netzrückwirkungen 12 notwendigen Maßnahmen Elektrowärmegeräte Stromkreise für Elektrowärmegeräte mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kw, z.b. Elektroherde, Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher, werden vom Planer oder Errichter als Drehstromkreise ausgelegt Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen (1) Geräte zur Heizung oder Klimatisierung mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kw werden für Drehstromanschluss ausgelegt. Für Antriebe in Geräten zur Heizung oder Klimatisierung gelten die Bedingungen nach Abschnitt Anlaufströme werden als Effektivwerte von Strom-Halbperioden angegeben. 12 Siehe DIN EN (DIN VDE ) sowie die Technischen Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen, herausgegeben vom VDN. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 16/33

50 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (2) Wärmepumpen sind vom Errichter mit einer Einrichtung zu versehen, welche die Anzahl der Einschaltungen pro Stunde begrenzt. Wärmepumpen mit einphasigem Anschluss dürfen bei Anlaufströmen bis 18 A maximal sechsmal und bei Anlaufströmen bis 24 A maximal dreimal pro Stunde eingeschaltet werden. Wärmepumpen mit Drehstromanschluss und Anlaufströmen bis 30 A dürfen maximal sechsmal, die mit Anlaufströmen bis 40 A maximal dreimal pro Stunde eingeschaltet werden. (3) Der Netzbetreiber kann den Betrieb von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung von der Installation einer Steuerungs- bzw. Regelungseinrichtung abhängig machen. Diese ermöglicht einerseits eine Anpassung der Leistungsinanspruchnahme an die Belastungsverhältnisse im Verteilungsnetz und andererseits den direkten Eingriff durch eine zentrale Steuereinrichtung des Netzbetreibers. Bei Wärmespeicheranlagen sieht der Planer oder der Errichter gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers eine Aufladesteuerung nach DIN vor. (4) Der Errichter bringt für die Steuerung von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung durch eine zentrale Steuereinrichtung des Netzbetreibers eine plombierbare Schalteinrichtung (z. B. ein Schütz) nach dessen Angaben an. (5) Der Errichter schließt Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, deren Betrieb zeitlich eingeschränkt werden kann, fest an Schweißgeräte (1) Der Betreiber von Schweißgeräten mit einer Bemessungsleistung von mehr als 2 kva, die störende Netzrückwirkungen verursachen können, vereinbart vor deren Anschluss mit dem Netzbetreiber geeignete Maßnahmen, so dass im Betrieb Störungen anderer Kunden oder Störungen im Verteilungsnetz ausgeschlossen sind. Diese Geräte sollen den Neutralleiter nicht und die Außenleiter möglichst gleichmäßig belasten. (2) Der Verschiebungsfaktor cos ϕ 13 1 sollte mindestens 0,7 induktiv betragen Röntgengeräte, Tomographen u.ä. (1) Röntgengeräte, Tomographen und ähnliche medizinische Geräte mit einer Bemessungsleistung über 1,7 kva bei Wechselstrom- und 5 kva bei Drehstromanschluss dürfen dann angeschlossen werden, wenn die Kurzschlussleistung des Netzes am Hausanschlusskasten wenigstens das 50fache der Geräte-Bemessungsleistung beträgt cos ϕ 1 ist der Verschiebungsfaktor der 50-Hz-Grundschwingung, siehe Elektrische Leistung korrekte Begriffe, herausgegeben vom VDEW. 14 Über die Netzkurzschlussleistung am Hausanschlusskasten erteilt der Netzbetreiber Auskunft. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 17/33

51 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (2) Bei einer geringeren Netzkurzschlussleistung stimmt der Planer oder Errichter die Anschlussmöglichkeit mit dem Netzbetreiber ab Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung (1) Auch bei getrennter Anordnung von Steuerungseinrichtung und Verbrauchsgerät ist die Steuerungseinrichtung als Bestandteil des gesteuerten elektrischen Verbrauchsgerätes zu betrachten. (2) Die in den Normen DIN EN Teile 2 und 3 (DIN VDE 0838 Teile 2 und 3) festgelegten Grenzen für Verbrauchsgeräte mit Schwingungspaketsteuerung sind auch für elektrische Verbrauchsgeräte mit elektromechanischen Steuergeräten maßgebend, z. B. Kochstellen oder Backöfen mit Bimetallschaltern. (3) Bei Anwendung der symmetrischen Anschnittsteuerung ist die Anschlussleistung von Glühlampen auf 1,7 kw je Außenleiter, die von Entladungslampen mit induktivem Vorschaltgerät sowie die von Motoren auf 3,4 kva je Außenleiter begrenzt. (4) Bei Wärmegeräten darf die unsymmetrische Gleichrichtung bis zu einer maximalen Anschlussleistung von 100 W und die symmetrische Anschnittsteuerung bis zu einer maximalen Anschlussleistung von 200 W angewandt werden. Bei Wärmegeräten sind außerdem Anschnittsteuerungen erlaubt, die nur beim Einschalten wirksam sind, um die Einschaltströme in ihrer Höhe zu begrenzen. (5) Dreiphasig angeschlossene Kopiergeräte mit einphasiger Trommelheizung sind bis zu einer Anschlussleistung von 4 kva, bei dreiphasiger Trommelheizung bis zu einer Anschlussleistung von 7 kva zugelassen Betrieb Allgemeines Wenn durch Absinken, Unterbrechen, Ausbleiben oder Wiederkehren der Spannung Schäden in der Kundenanlage verursacht werden können, obliegt es dem Betreiber dieser Anlage, Maßnahmen zu deren Verhütung nach DIN VDE zu treffen Spannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel Wenn bei spannungs- oder frequenzempfindlichen Betriebsmitteln, wie z.b. Datenverarbeitungsgeräten, erhöhte Anforderungen an die Qualität der Spannung und der Frequenz gestellt werden, obliegt es dem Betreiber, die hierfür erforderlichen Maßnahmen, z.b. durch Einsatz einer unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlage (USV-Anlage), zu treffen. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 18/33

52 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen (1) Einrichtungen zur Blindleistungskompensation werden entweder zusammen mit den Verbrauchsgeräten zu- bzw. abgeschaltet oder über Regeleinrichtungen betrieben. (2) Der Betreiber stimmt Notwendigkeit und Art der Verdrosselung mit dem Netzbetreiber ab Tonfrequenz-Rundsteueranlagen (1) Elektrische Anlagen hinter dem Netzanschluss werden so geplant und betrieben, dass sie den Betrieb von Tonfrequenz-Rundsteueranlagen nicht stören. Treten dennoch Störungen auf, so sorgt der Betreiber der störenden elektrischen Anlage, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber, für geeignete Abhilfemaßnahmen 15. (2) Bilden Kondensatoren in Kundenanlagen in Verbindung mit vorgeschalteten Induktivitäten (Transformatoren, Drosseln) einen Reihenresonanzkreis, muss dessen Resonanzfrequenz in ausreichendem Abstand zu der vom Netzbetreiber verwendeten Rundsteuerfrequenz liegen. (3) Werden Verbrauchsgeräte ohne ausreichende Störfestigkeit nach DIN VDE 0839 in elektrischen Anlagen hinter dem Netzanschluss durch Tonfrequenz-Rundsteuerung beeinträchtigt, obliegt es dem Betreiber dieser Verbrauchsgeräte, dafür zu sorgen, dass z.b. durch Einbau geeigneter technischer Mittel die Beeinträchtigung vermieden wird Einrichtungen zur Telekommunikation über das Niederspannungsnetz (1) Das Netz des Netzbetreibers darf nicht ohne dessen Zustimmung für Telekommunikationszwecke benutzt werden. (2) Benutzt der Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen seine eigenen elektrischen Anlagen für Telekommunikationszwecke, so sorgt er dafür, dass störende Einflüsse auf andere Kundenanlagen, Versorgungsanlagen des Netzbetreibers und Telekommunikationsanlagen des Netzbetreibers und Dritter vermieden werden. (3) Es obliegt dem Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen, für das Fernhalten von Signalen, die seine Telekommunikationseinrichtungen störend beeinflussen, selbst zu sorgen. (4) Die in Kundenanlagen betriebenen Geräte dürfen die Telekommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers bzw. anderer Kundenanlagen nicht unzulässig beeinträchtigen. 15 Siehe Empfehlungen zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen auf die Tonfrequenz- Rundsteuerung, herausgegeben von VDEW/VEÖ/VSE. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 19/33

53 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen (1) Der Netzanschluss sowie die Mess- und Steuereinrichtungen für vorübergehend angeschlossene elektrische Anlagen (z.b. für Baustellen, Schaustellerbetrieben oder Festbeleuchtungen) sind in fest verankerten Anschlussschränken bzw. Anschlussverteilerschränken unterzubringen. (2) Darüber hinaus sind auch geeignete Räume bzw. ortsfeste Schalt- und Steuerschränke 16 einsetzbar. (3) Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Mess- und Steuereinrichtung soll so kurz wie möglich, jedenfalls nicht länger als 30 Meter, sein. Die Anschlussleitung darf keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen (1) Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem. (2) In Neubauten wird ein Fundamenterder nach DIN eingebaut. (3) Der PEN-Leiter bzw. Neutralleiter (N) darf nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke von Erzeugungsanlagen, Antennenanlagen und Blitzschutzanlagen verwendet werden. (4) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN VDE mit Überspannungs- Schutzeinrichtungen vom Typ 2 oder Typ 3 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, nimmt der Errichter den Einbau der Schutzeinrichtungen im nicht plombierten Teil der Kundenanlage vor. (5) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN EN (VDE ) mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 1 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, so dürfen Überspannungs-Schutzeinrichtungen im plombierten Teil der Kundenanlage eingebaut werden, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1 17 entsprechen. 16 Siehe Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien, herausgegeben vom VDE FNN. 17 Siehe Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 20/33

54 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Für folgende Anlagen stimmen Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber die technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes nach den dafür herausgegebenen Richtlinien des VDN und des VDE FNN im Einzelnen mit dem Netzbetreiber ab: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 18 Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung der öffentlichen Versorgung 19 Zusätzliche Anforderungen dazu entnehmen Sie bitte den Ergänzungen zur TAB des jeweiligen Netzbetreibers. 18 Siehe Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, herausgegeben vom VDE FNN. 19 Siehe Richtlinie Notstromaggregate, herausgegeben vom VDN. BDEW, Ausgabe 2011 Seite 21/33

55 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Anhang A A 1 Querverweise auf die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV Zu den nachfolgend aufgelisteten Abschnitten der TAB wird auf entsprechende Paragraphen der NAV verwiesen. Abschnitt Titel Verweis auf NAV 1 Geltungsbereich 20 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 2 Abs. 3, 6 Abs. 1, 14, Abs. 2, 19 Abs. 2 und 3, 20 3 Inbetriebsetzung 14 Abs. 1 und 2 4 Plombenverschlüsse 8 Abs. 2 und 13 Abs. 3 5 Netzanschluss (Hausanschluss) 5, 6 Abs. 1, 2 und 3 7, 8 Abs. 1, 2 und Spannungsfall 13 Abs. 4 7 Mess- und Steuereinrichtungen, 13 Abs. 1, 3 Zählerplätze 22 Abs. 1, 2 und Elektrische Verbrauchsgeräte Allgemeines 19 Abs Entladungslampen 16 Abs Betrieb 13 Abs. 2, 19 Abs Allgemeines 17 Abs Spannungs- oder frequenzempfindliche 16 Abs. 3 Betriebsmittel Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen 16 Abs Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne 19 Abs. 3, 20 Parallelbetrieb BDEW, Ausgabe 2011 Seite 22/33

56 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz A 2 Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten (HAK) Anmerkungen: 1) 2) z.b. Gas- oder Wasserleitungsrohre z.b. Schrank Abstand von mind. 1,2 m und Höhe von mind. 1,8 m gelten auch für den Zählerschrank! BDEW, Ausgabe 2011 Seite 23/33

57 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz A 3 Einheitszählerplatz nach Abschnitt 7 Dieser Anhang A 3 wird ersetzt durch Kapitel 4.2 (12) der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Ausgabe 2011, Herausgeber VDE FNN. A 4 Elektrische Grenzwerte der Technischen Anschlussbedingungen Abschnitt Beschreibung Wert Bemerkung 2 (3) Einzelgeräte >12,0 kw zustimmungspflichtig (1) Kurzschlussfestigkeit 25 ka Hauptstromversorgungssystem von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis zum Zähler (1) Kurzschlussfestigkeit 10 ka Betriebsmittel zwischen Zähler und Stromkreisverteiler (2) Überstrom- max. 100 A Eigenschaft wie Schmelzsicherung, Betriebsklasse gg Schutzeinrichtung vor der Messeinrichtung Spannungsfall 0,50% bis 100 kva Spannungsfall 1,00% über 100 bis 250 kva Spannungsfall 1,25% über 250 bis 400 kva Spannungsfall 1,50% über 400 kva 8 (2) Stromkreisverteiler 6 ka Bemessungsschaltvermögen für Leitungsschutzschalter nach DIN EN (VDE ) Energiebegrenzungsklasse (1) Entladungslampen 250 W max. Gesamtleistung je Außenleiter; unkompensiert (1) Entladungslampen 250 W < P Kompensation < 5 kva 0,9 kap. < cos ϕ 1 < 0,9 ind (2) Entladungslampen 5 kva Duo-Schaltung, Gruppenschaltung, EVG oder zentrale Kompensation (1) Wechselstrommotoren 1,7 kva max. Scheinleistung gelegentlicher Anlauf (1) Drehstrommotoren 5,2 kva max. Scheinleistung gelegentlicher Anlauf (1) Motoren 60 A max. Anlaufstrom gelegentlicher Anlauf (2) Motoren > 60 A Anlaufstrom, gelegentlicher Anlauf ggf. Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich BDEW, Ausgabe 2011 Seite 24/33

58 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Abschnitt Beschreibung Wert Bemerkung (3) Motoren > 30 A Anlaufstrom, Netzrückwirkungen ggf. Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich durch Schweranlauf, häufiges Schalten, schwankende Stromaufnahme Elektrowärmegeräte > 4,6 kw Drehstromkreis erforderlich (1) Geräte zur Heizung Auslegung für Drehstromanschluss oder Klimatisierung > 4,6 kw einschl. Wärmepumpen (1) Schweißgeräte > 2 kva ggf. Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich (2) Schweißgeräte 0,7 ind. cos ϕ 1 ist der cos ϕ der 50-Hz-Grundschwingung (1) Röntgengeräte, > 1,7 kva Kurzschlussleistung Tomographen u. ä., 50fache der Geräte Nennleistung, einphasig sonst Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich (1) Röntgengeräte, > 5 kva Kurzschlussleistung Tomographen u. ä., 50fache der Geräte Nennleistung, dreiphasig sonst Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich (3) symmetrische 1,7 kw max. Anschlussleistung je Außenleiter Anschnittsteuerung für Glühlampen (3) symmetrische 3,4 kva max. Anschlussleistung je Außenleiter Anschnittsteuerung für Entladungslampen und Motoren (4) unsymmetrische 100 W max. Anschlussleistung je Außenleiter Gleichrichtung für Wärmegeräte (4) symmetrische 200 W max. Anschlussleistung je Außenleiter Anschnittsteuerung für Wärmegeräte (5) dreiphasig ange- > 4 kva Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich schlossene Kopiergeräte, einphasige Trommelheizung (5) dreiphasig ange- > 7 kva Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich schlossene Kopiergeräte, dreiphasige Trommelheizung BDEW, Ausgabe 2011 Seite 25/33

59 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Anhang B Begriffe Die nachfolgend beschriebenen Begriffe dienen dem besseren Verständnis der Technischen Anschlussbedingungen. Soweit wie möglich wurde auf die bereits in anderen Regelwerken, z. B. DIN-Normen, DIN VDE-Normen, VDN-Publikationen, enthaltenen Definitionen zurückgegriffen. Die Fundstellen sind in Kursivschrift angegeben. Keinesfalls beinhalten diese Begriffserklärungen technische Bestimmungen oder weitergehende Anforderungen an elektrische Anlagen, die an das Niederspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen werden. Sie ergänzen deshalb auch nicht die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes oder der Niederspannungsanschlussverordnung - NAV. 1. Anschlussnehmer Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne von 18 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist. 1 Abs. 2 NAV 2. Anschlussnutzer Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt. 1 Abs. 3 NAV 3. Anschlusswert Anschlusswert eines Einzelgerätes ist die auf dem Typenschild angegebene Gesamtleistung dieses Gerätes. Der Anschlusswert mehrerer Geräte oder einer Anlage ist die Summe der Einzelanschlusswerte ohne Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors. Diese Summe wird auch als installierte Leistung bezeichnet. 4. Betrieb Der Betrieb umfasst alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die elektrische Anlage funktionieren kann. Dies umfasst Bedienen (z. B. Schalten, Steuern, Regeln, Beobachten), elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten. DIN VDE BDEW, Ausgabe 2011 Seite 26/33

60 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 5. Betriebsspannung Die Betriebsspannung ist die jeweils örtlich zwischen den Leitern herrschende Spannung an einem Betriebsmittel oder Anlageteil. Anmerkung: Bei dem angegebenen Spannungswert handelt es sich bei Wechselspannung um Effektivwerte, bei Gleichspannung um arithmetische Mittelwerte. DIN VDE Betriebsstrom Betriebsstrom (eines Stromkreises) ist der Strom, den der Stromkreis in ungestörtem Betrieb führen soll. Der Betriebsstrom (eines Stromkreises) wird üblicherweise mit I b bezeichnet. DIN VDE Blindleistung Blindleistung ist die elektrische Leistung, die zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. Motoren, Transformatoren) oder von elektrischen Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt wird. Bei überwiegend magnetischem Feld ist die Blindleistung induktiv, bei überwiegend elektrischem Feld kapazitiv. VDEW: Begriffe der Versorgungswirtschaft 8. BKE-A Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung inklusive Verriegelungseinheit für elektronische Haushaltszähler (ehz), als Adapter am Zählerfeld montiert oder zu installieren. 9. BKE-I Zählerfeld nach DIN mit Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung inklusive Verriegelungseinheit für elektronische Haushaltszähler (ehz), im Zählerfeld integriert oder zu installieren. 10. Erzeugungsanlage Erzeugungsanlagen sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie, im wesentlichen für den eigenen Verbrauch, im Besitz von Unternehmen, Betrieben und Privatpersonen, die nicht Netzbetreiber im Hauptbetrieb sind. VDEW: Begriffe der Versorgungswirtschaft BDEW, Ausgabe 2011 Seite 27/33

61 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 11. Errichter Errichter einer elektrischen Anlage im Sinne der TAB ist sowohl derjenige, der eine elektrische Anlage errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, als auch derjenige, der sie zwar nicht errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten hat, jedoch die durchgeführten Arbeiten als Sachverständiger überprüft hat und die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung übernimmt. 12. Hauptleitung Die Hauptleitung ist die Verbindungsleitung zwischen der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten) und dem Zählerplatz, die nicht gemessene elektrische Energie führt. DIN Hauptleitungsabzweig Der Hauptleitungsabzweig ist die Abzweigleitung von der Hauptleitung zum jeweiligen Zählerplatz einer Kundenanlage mit mehreren Anschlussnutzern. 14. Hauptstromversorgungssystem Ein Hauptstromversorgungssystem umfasst alle Hauptleitungen und Betriebsmittel hinter der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten), die nicht gemessene elektrische Energie führen. DIN Hauptverteiler Der Hauptverteiler ist die erste niederspannungsseitige Aufteilungsstelle nach dem Hausanschlusskasten. Er enthält alle hierfür notwendigen Betriebsmittel. 16. Hausanschlusskasten Der Hausanschlusskasten ist die Übergabestelle vom öffentlichen Verteilungsnetz zur Kundenanlage. Er ist in der Lage, Überstrom-Schutzeinrichtungen, Trennmesser, Schalter oder sonstige Geräte zum Trennen und Schalten aufzunehmen. DIN VDE BDEW, Ausgabe 2011 Seite 28/33

62 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 17. Hausanschlussraum Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. DIN Hausanschlusssicherung Hausanschlusssicherung ist die im Hausanschlusskasten befindliche Überstrom- Schutzeinrichtung für den Überlastschutz der Hausanschlussleitung und den Überlast- und Kurzschlussschutz der vom Hausanschlusskasten in Energieflussrichtung abgehenden Hauptleitung. 19. Inbetriebsetzung Die Inbetriebsetzung ist die erstmalige unter-spannung-setzung einer elektrischen Anlage bzw. eines Teiles einer elektrischen Anlage zum Zwecke der sofort oder später erfolgenden Übergabe an den Betreiber der Anlage. 14 NAV 20. Kundenanlage Eine Kundenanlage ist die elektrische Anlage nach 13 und 14 NAV. Sie ist die Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Messeinrichtung und dient der Versorgung der Anschlussnutzer. 21. Leistungsbedarf Der Leistungsbedarf ist die maximal in einer Kundenanlage gleichzeitig benötigte elektrische Leistung. Der Leistungsbedarf ist das Produkt aus installierter Leistung (Summe der Anschlusswerte) und Gleichzeitigkeitsfaktor. 22. Leitungsschutzschalter Der Leitungsschutzschalter ist ein mechanisches Schaltgerät, das in der Lage ist, unter üblichen Stromkreisbedingungen Ströme einzuschalten, zu führen und abzuschalten und außerdem in der Lage ist, unter festgelegten, außergewöhnlichen Stromkreisbedingungen, wie im Kurzschlussfall, Ströme einzuschalten, eine bestimmte Zeit zu führen und automatisch abzuschalten. DIN EN (VDE ) BDEW, Ausgabe 2011 Seite 29/33

63 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 23. Messeinrichtung Messeinrichtungen sind Zähler, Zusatzeinrichtungen, Messwandler sowie Kommunikationsund Steuergeräte. 24. Netzanschluss (Hausanschluss) Der Netzanschluss besteht aus der Verbindung des öffentlichen Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an dem Netzanschlusspunkt und endet mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. In diesem Falle sind auf die Hausanschlusssicherung die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden. 5 8 NAV 25. Netzbetreiber Netzbetreiber ist der Betreiber eines Elektrizitätsverteilungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des 18 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz. 1 Abs. 4 NAV 26. Netzrückwirkung Netzrückwirkungen sind Rückwirkungen in Verteilungsnetzen, die durch Verbrauchsgeräte mit oder ohne elektronische Steuerungen verursacht werden und unter Umständen die Versorgung anderer Stromkunden stören können. Solche Rückwirkungen können sein: Oberschwingungen, Spannungsschwankungen. 27. Netzsystem Ein Netzsystem ist die charakteristische Beschreibung der Merkmale eines Verteilungssystems nach Art und Zahl der aktiven Leiter der Systeme Art der Erdverbindung der Systeme DIN VDE Plombenverschluss Ein Plombenverschluss ist ein Verschluss mit Sicherungsfunktion, der elektrische Betriebsmittel vor unbefugtem Zugriff schützen soll. VDEW-Materialie M-38/97 BDEW, Ausgabe 2011 Seite 30/33

64 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 29. Schalt- und Steuerschrank Schalt- und Steuerschrank im Sinne der TAB ist ein zur Aufstellung im Freien geeigneter Schrank, der auf öffentlichem Straßenland oder ähnlich zugänglichen Grundstücken aufgestellt wird und einen Hausanschlusskasten mit maximal 100 A Nennstrom sowie einen direkt messenden Zähler enthält (z. B. Straßenverkehrs-Signalanlagen, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung, Bahn-Signalanlagen, Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, Pumpenanlagen, Messstationen). VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N-4102 Anschlussschränke im Freien 30. Selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SH-Schalter) Der SH-Schalter ist ein strombegrenzendes, mechanisches Schaltgerät ohne aktive elektronische Bauelemente, das in der Lage ist, unter betriebsmäßigen Bedingungen Ströme einzuschalten, zu führen und abzuschalten. Er muss bis zu bestimmten Grenzen Überströme führen ohne abzuschalten, wenn diese Überströme im nachgeschalteten Einzelstromkreis auftreten und die Abschaltung durch eine nachgeschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung erfolgt. Er muss besonderen Selektivitätsanforderungen zu vor- und nachgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen genügen. E DIN VDE 0643 (VDE 0643): bzw. E DIN VDE 0645 (VDE 0645): Stromkreisverteiler Stromkreisverteiler dienen zum Verteilen der zugeführten Energie auf mehrere Stromkreise. Sie sind geeignet zur Aufnahme von Betriebsmitteln zum Schutz bei Überlast und indirektem Berühren sowie zum Trennen, Steuern, Regeln und Messen. DIN VDE Steuergerät Steuergerät ist die allgemeine Bezeichnung für Schaltgeräte, die zum Steuern von Verbrauchsmitteln durch den Netzbetreiber sowie zur Tarifumschaltung bestimmt sind. Steuergeräte sind z. B. Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger, Funk-Rundsteuerempfänger und Schaltuhren. 33. Trennvorrichtung Eine Trennvorrichtung ist eine Einrichtung zum Trennen der Kundenanlage vom Verteilungsnetz, die auch durch den Kunden (elektrotechnischer Laie) betätigt werden kann (z.b. SH-Schalter). DIN BDEW, Ausgabe 2011 Seite 31/33

65 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 34. Übergabestelle Übergabestelle im Sinne der TAB ist der technisch und räumlich definierte Ort der Übergabe elektrischer Energie aus dem Verteilungsnetz in die Kundenanlage. Im Allgemeinen ist dies der Hausanschlusskasten. DIN VDE Anhang A DIN IEC Verschiebungsfaktor cos ϕ Verschiebungsfaktor cos ϕ ist der Kosinus des Phasenwinkels ϕ zwischen den Sinus- Schwingungen der Spannung und des Stromes derselben Frequenz. Zur genauen Bezeichnung ist daher ggf. ein Index entsprechend der jeweiligen Frequenz bzw. Ordnungszahl hinzuzufügen. VDEW-Materialie M-10/ Versorgungsunterbrechung Eine Versorgungsunterbrechung ist die ausfallbedingte Unterbrechung der Versorgung eines oder mehrerer Kunden, die länger als 1 Sekunde dauert. VDEW-Materialie M-11/99 Netzregeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen Distribution Code 37. Wirkleistung P Wirkleistung P ist die während eines Zeitraumes übertragene elektrische Energiemenge dividiert durch diesen Zeitraum. Im Fall einer festgelegten Leistungsflussrichtung kann die Wirkleistung sowohl positive als auch negative Werte annehmen. VDEW-Materialie M-10/ Wohngebäude Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. 39. Zählerfeld Das Zählerfeld ist die maßlich festgelegte Funktionsfläche eines Zählerplatzes, die der Befestigung des Zählers dient. DIN BDEW, Ausgabe 2011 Seite 32/33

66 TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 40. Zählerplatz Ein Zählerplatz ist eine Einrichtung zur Aufnahme von Zählern und/oder Steuergeräten, Klemmen, Überstromschutzeinrichtungen usw. Er besteht aus dem oberen und unteren Anschlussraum sowie aus dem Zählerfeld. DIN VDE Zählerschrank Ein Zählerschrank ist eine Umhüllung, die einen oder mehrere Zählerplätze beinhaltet und die Mindest-Schutzart und die jeweils erforderliche Schutzklasse gewährleistet. DIN VDE 0603 BDEW, Ausgabe 2011 Seite 33/33

67 Erläuterungen der Westfalen Weser Netz AG zu Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Westfalen Weser Netz AG Netztechnik Tegelweg Paderborn Stand: November 2013

68 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Plombenverschlüsse Netzanschluss (Hausanschluss) Hauptstromversorgung Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Steuerung und Datenübertragung Elektrische Verbrauchsgeräte Elektrowärmegeräte Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Vorübergehend angeschlossene Anlagen Auswahl von Schutzmaßnahmen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Anhang A Seite 2/32

69 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG 1 Geltungsbereich Die Erläuterungen gelten ab dem Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Für das Anmeldeverfahren wird der Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) verwendet. Sie finden den Vordruck unter folgender Adresse: g-inbetriebsetzung-strom.pdf Dieser ist vollständig ausgefüllt, mit Unterschrift und Firmenstempel versehen, an den jeweils zuständigen NetzPunkt zu senden. Um das Verteilungsnetz, den Hausanschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auszulegen und zu beurteilen, sind folgende Anlagen und Verbrauchsgeräte rechtzeitig bei Westfalen Weser Netz anzumelden: - Neuanlagen (als neue Kundenanlagen gelten z. B. auch zusätzlich geschaffene Nutzungseinheiten in bestehenden Objekten) - Vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.b. für Baustellen und Schaustellerbetriebe Zur Festsetzung der Anschlusskosten (Hausanschlusskosten und / oder ggf. Baukostenzuschuss) sind folgende Unterlagen bei Westfalen Weser Netz einzureichen: - Lageplan, möglichst im Maßstab 1 : Grundrissplan, aus dem der Anbringungsort des Hausanschlusses einschließlich der Hauseinführung und des Zählerschranks eindeutig ersichtlich ist. Seite 3/32

70 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG - Die folgenden Angaben sind mindestens im Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss anzugeben: Für Wohnbereiche Anzahl der Wohneinheiten, zustimmungsbedürftige Anlagen, wie z. B. Geräte zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Klimatisierung u. a. Für sonstige Bereiche (Gewerbe, Allgemein etc.) Anschlusswerte aller vorgesehenen Geräte und Anlagen, sowie deren Durchmischung (Gleichzeitigkeitsfaktor). Ggf. sind die Geräte und Anlagen auf einem Beiblatt aufzulisten. Die gilt insbesonders, wenn deren Anschluss der Zustimmung von Westfalen Weser Netz AG bedarf. 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Für jeden zu stellenden Zähler / Messsatz ist über das Internetportal Zählerabwicklung@web die Inbetriebsetzung zu beantragen. In Ausnahmefällen kann der Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) bei dem jeweils zuständigen NetzPunkt von Westfalen Weser Netz eingereicht werden. Auf vollständige Angaben und Einhaltung der unter Punkt 7 des Vordrucks abgegebenen Erklärung ist größte Sorgfalt zu legen. Ist der Elektroinstallateur nicht in das Elektroinstallateur-Verzeichnis von Westfalen Weser Netz eingetragen, ist dem Inbetriebsetzungsauftrag eine vollständig lesbare Kopie seines Heimat-NB beizufügen. Inbetriebsetzung Als übliches Verfahren gilt: - Westfalen Weser Netz erstellt den Netzanschluss. Die Inbetriebsetzung bis zur Trennvorrichtung vor dem Zähler erfolgt gemäß Messstellen-Rahmenvertrag. - Die Trennvorrichtung wird mit folgendem Aufkleber versehen: Seite 4/32

71 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Westfalen Weser Netz AG Inbetriebnahme nur durch den Elektroinstallateur - Die Anlage hinter der Trennvorrichtung wird grundsätzlich vom Elektroinstallateur in Betrieb genommen. Mit dem Inbetriebsetzungsauftrag haben Sie die Erklärung abgegeben, dass die Installationsanlage unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der VDE Normen, der TAB und den besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden ist. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die Anlagen nicht ihrer Erklärung entsprechen und die Messeinrichtung somit nicht gesetzt werden kann. Dieses führt inzwischen zu wesentlichen Mehrkosten. Wir behalten uns daher vor, Ihnen diesen Aufwand künftig in Rechnung zu stellen. Der Inbetriebsetzungsauftrag muss uns min. 8 Tage vor Zählereinbau vollständig und unterschrieben vorliegen, um den in der WIM (Wechselprozesse Im Messwesen) gesetzlich festgelegten Zeitplan einzuhalten. Bei Baustromanschlüssen ist darüber hinaus bei der Beauftragung auf die folgenden Punkte zu achten - Wandlermessungen sind unter der Anlagenart als Gewerbeanschlüsse zu kennzeichnen - Direktmessungen sind unter der Anlagenart als Privatanschlüsse zu kennzeichnen - Baustrom und Schaustelleranschlüsse, die nur wenige Tage installiert bleiben (< 1 Woche) sind unter der Anlagenart als Kurzzeitanschlüsse zu kennzeichnen. 4 Plombenverschlüsse Für das Westfalen Weser Netzeigene Plombierungsverfahren gilt grundsätzlich die VDN-Richtlinie "Anforderungen an Plombenverschlüsse" und es definiert das Recht des Installateurs, in Verbindung mit der Ausführung von Installationsarbeiten und der Beseitigung Seite 5/32

72 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG von Störungen in Kundenanlagen, die Plombenverschlüsse zu lösen. Außerdem beschreibt es die Pflichten des Installateurs. Er ist verpflichtet, unmittelbar nach Abschluss seiner Arbeiten alle Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, zu plombieren bzw. von Westfalen Weser Netz plombieren zu lassen. Die Meldung von Plombierungen werden von den NetzPunkten entgegen genommen. 5 Netzanschluss (Hausanschluss) Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen von Westfalen Weser Netz und stehen, soweit nichts anderes vereinbart wird, im Eigentum von Westfalen Weser Netz. Sie werden ausschließlich von Westfalen Weser Netz oder von deren Beauftragten hergestellt und gewartet. In der Regel gelten als Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) die Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens. Im Einzelfall können die Eingangsklemmen des kundeneigenen Anschlusselementes als Übergabestelle vereinbart werden. Hausanschlusskästen bzw. Hausanschlussräume müssen jederzeit für Mitarbeiter oder Beauftragte von Westfalen Weser Netz frei zugänglich sein. (Siehe TAB 2007, Anhang A 2, frei zu haltender Arbeits- und Bedienbereich). Sollen Räume mit Anschlusseinrichtungen verschlossen werden, ist die Tür mit einer Doppelschließanlage zu versehen. Der Profilzylinder für die Westfalen Weser Netz-Schließung wird von Westfalen Weser Netz geliefert und eingebaut. Das Hausanschlusskabel und der Hausanschlusskasten muss auf nicht brennbaren Baustoffen verlegt bzw. angebracht werden. Hierbei sind die Vorgaben der DIN VDE zu beachten. Bei Neuanlagen oder Änderungen von Hausanschlüssen sind der Anmeldung ein Lageplan im Maßstab 1: 500 sowie ein Grundrissplan, aus dem der Anbringungsort des Hausanschlusses Seite 6/32

73 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG einschließlich der Hauseinführung und des Zählerschranks eindeutig ersichtlich ist,beizufügen. Die geplante Kabeltrasse muss frei von Hindernissen, Baumaterialien und Bodenaushub sein. Bei Bedarf können Kabelhausanschlüsse in Absprache mit Westfalen Weser Netz in Schutzrohren verlegt werden. Es dürfen ausschließlich Kabelschutzrohre von Westfalen Weser Netz verwendet werden. Bei der Anbringung des Hausanschlusskastens ist die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Hausanschlussräume nach DIN sind erforderlich bei Gebäuden mit mehr als 5 Nutzungseinheiten. Eine sinngemäße Anwendung ist ebenfalls bei Gebäuden bis zu 5 Nutzungseinheiten möglich. In Garagen ist die Montage des Hausanschlusskastens in Sonderfällen erlaubt, wenn eine Beschädigung durch Fahrzeuge ausgeschlossen ist und der Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten nach TAB 2007 Anhang A 2 auch bei abgestellten Fahrzeugen vorhanden ist. Von Westfalen Weser Netz wird eine wasserdichte Hauseinführung hergestellt. Erhöhte Ansprüche an die Hauseinführung sind rechtzeitig mit Westfalen Weser Netz abzustimmen, wobei druckwasserdichte Durchführungen nach DIN Teil 9 einzubauen sind. Wird der Mauerdurchbruch und der Einbau des Kunststoffrohres bauseits erstellt, so geht die Verantwortung für die Dichtigkeit zwischen Rohr und Wand auf den Kunden über. Das Kunststoffrohr wird von Westfalen Weser Netz kostenlos zur Verfügung gestellt. In begründeten Ausnahmefällen können Hausanschlüsse in Hausanschlusssäulen montiert werden. Anlagen, in denen ein ständiger Zugang nicht gewährleistet ist, z. B. Straßenverkehrs- Signalanlagen (SVA) nach DIN VDE 0832, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung, Bahn- Signalanlagen, Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, Pumpenanlagen, Messstatio- Seite 7/32

74 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG nen, Sport- und Freizeitanlagen, abgesperrte Betriebsanlagen, Mobilfunkstationen, Wochenendhäuser usw. und Anlagen in denen eine vorschriftsmäßige Hausanschluss- und Zählermontage nicht möglich ist, sind mit Zähleranschlusssäulen oder entsprechend ausgestatteten Schalt- und Steuerschränken auszurüsten. Diese müssen mit einer Doppelschließanlage versehen sein. Der Profilzylinder für die Westfalen Weser Netz-Schließung wird von Westfalen Weser Netz geliefert und eingebaut. Bei der technischen Ausrüstung ist die VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien, herausgegeben vom VDE FNN, zu beachten. Fragen hierzu sind ggf. mit Westfalen Weser Netz zu klären. Bei Schalt- und Steuerschränken, zu denen ausschließlich Elektrofachkräfte Zugang haben, ist eine Trennvorrichtung vor dem Zähler nicht erforderlich. Für Inbetriebsetzungszwecke durch Westfalen Weser Netz ist eine plombierbare Trennvorrichtung hinter dem Hausanschlusskasten bzw. bei Anlagen mit Zähler hinter dem Zähler vorzusehen und als solche zu kennzeichnen. Als Trennvorrichtung können Hauptschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter oder Überstrom-Schutzeinrichtungen verwendet werden. Hausanschluss- / Zähleranschlusssäulen werden von der Industrie für direkt messende Zähler nach DIN hergestellt. Die Säulen werden von der Elektroinstallationsfirma beschafft, aufgestellt und mit der übrigen Kundenanlage verbunden. In Hausanschluss- / Zähleranschlusssäulen ist Montageraum für standardmäßig bei Westfalen Weser Netz verwendete Hausanschlusskästen vorzusehen. Die Unterkante des Hausanschlusskastens muss dabei mindestens 200 mm über dem umgebenden Geländeniveau liegen. Der Standort, am Gebäude oder an der Grundstücksgrenze, wird in Abstimmung mit Westfalen Weser Netz festgelegt. Die Angaben über den freizuhaltenden Arbeits- und Bedienbereich gemäß TAB 2007, Anhang A2, gelten sinngemäß. Seite 8/32

75 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG S 4 S S 4 HA 3 HA HA min. 200 min. 200 min. 200 Beispiele für Zähleranschlusssäulen mit Zählerkreuz (Ferraris-Zähler) 3) Abgangsklemme(n), gleichwertige Ausführung wie Hauptleitungsabzweigklemme 4) Selektive Überstromschutzeinrichtung (z.b. SH-Schalter) 3x63 A 5) Sammelschienensystem 5-polig, Strombelastbarkeit max.: 355 A 13) Stromkreisverteiler Seite 9/32

76 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG S 4 S 12 S 4 S 12 S 4 S HA HA HA min. 200 min. 200 min. 200 Beispiele für Zähleranschlusssäulen für elektronische Haushaltszähler (ehz) Der Einsatz von ehz ist in der Planungsphase mit Westfalen Weser Netz abzustimmen! 3) Hauptleitungsabzweigklemme 4) Selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. SH-Schalter) 3x63 A 5) Sammelschienensystem 5-polig, Strombelastbarkeit max.: 355 A 8) oberer Anschlussraum, plombierbar 12) Selektiver Hauptleitungsschutzschalter einpolig bis max. 1x20 A 13) Stromkreisverteiler Seite 10/32

77 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG 245 mm 415 mm 137 mm HA-Kasten bis max. 3 X 100 A 410 mm 720 mm Seite 11/ mm HA-Kasten 3 X A

78 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG 6 Hauptstromversorgung Bei der Anordnung von Hauptstromversorgungssystemen oder Hauptleitungen sind die gültige Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Hauptstromversorgungssysteme werden als Drehstromsysteme errichtet. Alle aktiven Leiter (hierzu zählt auch der Neutralleiter) und der Schutzleiter werden in gemeinsamer Umhüllung verlegt. Hauptleitungen dürfen nicht durch den nicht plombierbaren Teil des Zählerplatzes geführt werden. Für den Anschluss von Hauptleitungen mit Querschnitten von > 25 mm² bis 70 mm² im unteren Anschlussraum von Zählerschränken können nicht benötigte Zählerbzw. Verteilerfelder oder separate Einspeisegehäuse genutzt werden. Bei Querschnitten > 70 mm² ist ein separates Einspeisegehäuse erforderlich. Hauptleitungen sind ungeschnitten zu verlegen. Werden im Zuge von Umbaumaßnahmen Hauptleitungen verlängert, müssen unlösbare Verbindungen geschaffen werden (z.b. durch Muffentechnik). Querschittsänderungen sind hierbei nicht zulässig. Für Hauptleitungsabzweige in Hauptstromverteilern werden grundsätzlich Überstrom- Schutzeinrichtungen des NH-Systems verwendet. Das Niederspannungsnetz wird bei Westfalen Weser Netz nach Art der Erdverbindung (Netz-System) als TN-C-System betrieben. Der PEN Leiter ist hier grün-gelb gekennzeichnet. Im TN-System wird ab dem Hausanschlusskasten die Netzform TN-S-System angewendet. Aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) muss die Hauptleitung 5-adrig ausgeführt werden (DIN VDE 0100 Teil 444). Seite 12/32

79 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Die Aufteilung in PE- und N-Leiter erfolgt an den PEN-Klemmen des Hausanschlusskastens. Im TN-System ist von der PEN-Klemme des Hausanschlusskastens eine Verbindung zur Haupterdungsschiene herzustellen. Hierbei ist auf die ausreichende Dimensionierung des Leiterquerschnittes gemäß DIN VDE 0100 Teil 540 zu achten. Seite 13/32

80 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Klemmstein Oberer Anschlussraum (nach DIN Teil 2) kwh Zählerfeld (nach DIN Teil 2) z. B. SH Schalter Unterer Anschlussraum 5-poliges Schienensystem (nach DIN Teil 2) N L 1 L 2 L 3 PE Hauptleitung z. B. NYM 5 x XX mm² Haupterdungsschiene Verbraucheranlage Fundamenterder nach DIN (Bei Neubauten) Abgangsklemmen HAK Eigentumsgrenze Westfalen Weser Netz Verteilnetz HAK NH XX 3x XX A TN-C-S-System Seite 14/32

81 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Hauptleitungen sind als Drehstromsysteme für eine Strombelastbarkeit von mindestens 63 A auszuführen. Für Anlagen mit elektrischer Raumheizung, Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Anlagen ist die Hauptleitung nach der höchsten gleichzeitig auftretenden Belastung zu dimensionieren. In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Überstrom- Schutzeinrichtung nicht mehr als 0,5% betragen. (Bei Leistungen bis 100 kva). Nach DIN sollte der Spannungsfall in der elektrischen Anlage zwischen der Messeinrichtung und dem Anschlusspunkt der Verbrauchsmittel 3 % nicht überschreiten, dabei ist DIN VDE zu berücksichtigen. Für die Berechnung des Spannungsfalles in jedem Leitungsabschnitt ist der Bemessungsstrom der jeweils vorgeschalteten Überstrom- Schutzeinrichtung zu Grunde zu legen. 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz AG gelten die Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz gem. VDE-AR-N Herausgeber VDE FNN. Darüber hinaus sind folgende Erläuterungen zu beachten: Für elektrische Anlagen mit direkter Messung bis 63 A gilt die VDE-Anwendungsregel VDE- AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Ausgabe August 2011, Herausgeber VDE FNN. Ist in der Anlage des Kunden ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so ist zusätzlich Abschnitt Wandlermessungen ( halbindirekte Messungen) zu beachten. In Abstimmung und nach Vorgaben des Netzbetreibers können bei Kundenanlagen mit Betriebsströmen zwischen 63 A bis 100 A auch direkt messende Messeinrichtungen/ -Systeme eingesetzt werden. Die zum Einsatz kommenden elektronischen Zähler mit 3punkt Befestigung sind bis 100A zugelassen. Die elektronischen Zähler mit Stecktechnik erfüllen diese Anforderung noch nicht. Bei Einsatz des 100A- Zählers ist die Bemessung der Leiterquerschnitte und Aderendhülsen der Zählerplatzverdrahtung anzupassen. Seite 15/32

82 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Der untere Anschlussraum des Zählerplatzes ist mit einem 5-poligen Stromschienensystem auszustatten. Reiheneinbaugeräte oder gemessene Versorgungsleitungen dürfen nicht eingebaut werden. Werden Zählerschränke in Räumen angebracht, die bauseitig verschlossen werden sollen, ist sicherzustellen, dass den Beauftragten von Westfalen Weser Netz die Zähler jederzeit zugänglich bleiben. Das trifft sowohl für die Ablesung als auch für die Zählerkontrolle, Zählerwechslung und Entstörung zu. Für Westfalen Weser Netz müssen immer die entsprechenden Türschlüssel erreichbar sein, entweder bei einem Hausverwalter oder bei einem vom Hauseigentümer beauftragten Hausbewohner. Ist dies nicht möglich, so ist für Westfalen Weser Netz eine Doppelschließung einzubauen. Der Profilzylinder für die Westfalen Weser Netz Schließung wird von Westfalen Weser Netz geliefert und eingebaut. Einzelheiten dazu sind mit Westfalen Weser Netz rechtzeitig zu vereinbaren. Die Schutzart der Zählerschränke muss den Gegebenheiten der Räume entsprechen, in denen die Montage erfolgen soll. In feuchten Kellerräumen müssen Zählerschränke in Schutzart IP 54 verwendet werden. Nur in trockenen, belüfteten Räumen können Zählerschränke der Schutzart IP 31 verwendet werden, jedoch nur, wenn sich oberhalb und in der näheren Umgebung keine Wasser-Absperrventile mit oder ohne Entleerung befinden. Die Montage über Heizkörpern ist nicht zulässig. Hausanschlusskästen und Zählerschränke können in Garagen montiert werden, wenn der nach TAB 2007 geforderten Arbeits- und Bedienbereich nach TAB 2007, Anhang A 2, auch bei abgestellten Fahrzeugen gewährleistet ist und eine Beschädigung durch Fahrzeuge ausgeschlossen werden kann. Die jeweils erforderliche Schutzklasse ist zu berücksichtigen. Werden Steuereinrichtungen (für Tarifschaltung, Wärmespeicher, Wärmepumpen usw.) eingebaut, ist im unteren Anschlussraum ein plombierbares einpoliges Sicherungselement mit 10 A Schmelzeinsatz für die Zuleitung zur Steuereinrichtung zu montieren. Bei einem oberen Anschlussraum mit einer Höhe von 300 mm, sind im oberen Bereich max. drei WS-Stromkreise für Kundenabzweige zulässig, zzgl. Komponenten zur Datenfernübertragung lt. AR 4101 Pkt Der obere Anschlussraum ist nicht für Stromkreisverteileraufgaben, gemäß DIN 18015, zugelassen. Seite 16/32

83 TAB 2007 Bestehende Anlagen und Sonderanlagen Erläuterungen der Westfalen Weser AG Werden bestehende Zählerplätze verlegt, erneuert, erweitert oder verändert sind diese grundsätzlich nach TAB 2007 zu bauen (TAB 2007, 1 Geltungsbereich, Abs. 2). D. h., es sind Zählerschränke mit am Schrankgehäuse angebrachten Türen nach DIN VDE 0603 und DIN zu montieren. Wird der Zählerplatz ertüchtigt, die vorhandene Hauptleitung entspricht aber nicht der in der DIN geforderten 63 A-Stromtragfähigkeit, ist ein SH-Schalter mit einer der Anlage angepassten Stromstärke zu wählen. Eine Auswechslung der Hauptleitung muss dann erfolgen, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist. Das Gleiche gilt für Anlagen, bei denen die Hausanschlussleitung keine 63 A zulässt oder für Sonderanlagen wie z.b. Zähleranschlussschränke für Pumpen, Eigenerzeugungsanlagen, Gewerbekunden usw. Sind bisher ungenutzte Zählerplätze in Zählerschränken vorhanden, müssen diese für Erweiterungen gemäß TAB 2007 umgerüstet werden. Zählerplätze in Altbauwohnungen sollen bei Änderungs- und Erweiterungsarbeiten an der elektrischen Anlage aus dem abgeschlossenen Wohnbereich an andere geeignete, dauernd zugängliche Orte verlegt werden. Wände von Bade- oder Duschräumen sind als Rückwände von Zählernischen nach Möglichkeit zu vermeiden. (DIN VDE ) Ist die Zuleitung vom Zählerplatz zu einem örtlich getrennten Stromkreisverteiler nicht für eine Strombelastbarkeit von 63 A ausgelegt, so sind im oberen Anschlussraum dem Leitungsquerschnitt entsprechend dimensionierte Vorsicherungen (Neozed Sicherungen oder Leitungsschutzschalter) einzubauen. Finden Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen von Zähleranlagen statt, die hier nicht beschrieben sind, müssen diese grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten mit Westfalen Weser Netz abgestimmt werden. Reparaturen an bestehenden Anlagen -z. B. die Auswechselung von defekten Betriebsmitteln die dem Personen- und Sachschutz dienen (RCD, LS-Schalter)- können erfolgen, wenn die vorhandenen Berührungsschutzabdeckungen intakt und verwendbar sind oder durch zum System passende Abdeckungen ersetzt werden können. Seite 17/32

84 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Für elektrische Anlagen (auch kurzzeitige Abnahmestellen) in denen regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten ist, stimmt der Errichter die Art der Messeinrichtung bzw. des Messsystems und die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab. Die Zähleinrichtungen werden in einem Zähler-Messsatzschrank oder auf einer Wandmontageplatte (Größe 3) mit einer Zählerwechseltafel montiert. Bei einem Umbau von 100A- Direktmessung auf RLM-Messung kommt ein Kompaktwandler zum Einsatz, bei dem dann der Zählerwechselschrank Größe 3, verbindlich wird. Ein entsprechender Platz dafür ist vorzusehen und freizuhalten. Bei Bedarf stellt der Kunde in Abstimmung mit Westfalen Weser Netz für die Fernauslesung der Zählgeräte einen separaten extern anwählbaren analogen Telefonanschluss im Zähler- Messsatzschrank kostenfrei zur Verfügung. Der Zähler-Messsatzschrank oder die Wandmontageplatte (Größe 3) ist bauseits zu stellen und kann vom Elektro-Großhandel, den Herstellern oder von Westfalen Weser Netz bezogen werden. (Ausführung Westfalen Weser Netz mit plombierbarer Klarsichtabdeckung über den gesamten Anschlussbereich.) Hersteller: Paul Deppe & Co. GmbH Emmy-Noether-Str Sarstedt T: Paul Seliger Ingenieurgesellschaft mbh Ruhrtalstr Essen T: Seite 18/32

85 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Folgende Ausführungen werden bei Westfalen Weser Netz eingesetzt: Breite x Höhe x Tiefe Zähler-Messsatzschrank für Wechseltafel Größe 3 Wandmontageplatte für Wechseltafel Größe 3 750mm x 700mm x 225mm 750mm x 700mm x 150mm Zähler-Messsatzschrank Größe 3 ist Standard für alle Wandlermessungen. Als Trennvorrichtung vor der Messeinrichtung (Stromwandler) sind Überstrom- Schutzeinrichtungen des NH-Systems vorzusehen. Spannungspfadsicherungen werden vom Installateur geliefert und eingebaut. Ausführung: Neozed Sicherungssockel mit Neozed Sicherung 10 A. Die Leitungen zwischen Spannungsabgriff und Spannungspfadsicherung müssen als kurzschlusssichere Leitung (NSGAFöU 1,8/3 kv) oder kurzschlussfest ausgeführt werden. Der Spannungsabgriff erfolgt vor dem Wandler (VNB-Seite). Messleitungen müssen ungeschnitten vom Einbauort der Wechseltafel bis zu den Stromwandlern in Schutzrohr oder Kanal und von anderen Stromkreisen getrennt verlegt werden. Die maximale Länge darf 8 m nicht überschreiten. Leitungsenden sollten ca. 50 cm über das jeweilige Betriebsmittel hinausragen. Der Anschluss der Messleitungen erfolgt durch Mitarbeiter von Westfalen Weser Netz. Der Installateur hat auf den richtigen Einbau der Messwandler zu achten (P1 = Verteilnetzbetreiber-Seite, P2 = Anschlussnutzer-Seite). Die Primärschiene der Wandler ist in jedem Fall zu nutzen. Die Zählerwechseltafel und die Messwandler werden von Westfalen Weser Netz gestellt. Die Aufbauzeichnung ist Westfalen Weser Netz zur Genehmigung vorzulegen! Bei Außenschränken gelten die gleichen Festlegungen. Provisorische Bauanschlüsse mit Wandlermessung sind von diesen Festlegungen nicht betroffen. Seite 19/32

86 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Ggf. Telefonanschluss Z Modem Trennrelais Zentrale Trennmöglichkeit Sicherungstrenner / Leistungsschalter TAE N Klemmleiste Zählerwechseltafel Größe 3 Maße: 750 x 700 x 225 mm Ausführung: Westfalen Weser Netz AG im Zählerwechselschrank oder auf Wandmontageplatte S2 NYM (3 x) 2 x 2,5 mm² oder NYM 7 x 2,5 mm² P2 NYM 5 x 2,5 mm² Messleitungen sind in Schutzrohr oder Kanal ungeschnitten zu verlegen Länge max. 8 m P1 Spannungspfad-Sicherungen Neozed 10A S1 Leitungen kurzschlusssicher (NSGAFöU 1,8/3 kv) Vorsicherungen (NH-System) Stromwandler und Spannungspfadsicherungen müssen in einem plombierbaren Isolierstoffgehäuse eingebaut werden. (Thermische Belastung beachten!) Die Primärschiene der Stromwandler ist in jedem Falle zu verwenden! L1 L2 L3 N Wandlermessung (halbindirekte Messung) Seite 20/32

87 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG 9 Steuerung und Datenübertragung Dieses Kapitel wird ergänzt durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Ausgabe 2011, Herausgeber VDE FNN. Wird die in der AR 4101 geforderte Datenleitung vom Raum für Zusatzanwendungen zum Anschlusspunkt-Liniennetz (APL) vom Installateur nicht verlegt, empfehlen wir die vorbereitenden Arbeiten, wie Leerrohrverlegung für spätere Nachrüstung. Werden Steuereinrichtungen in Zähl- oder Messeinrichtungen (z. B. für Tarifschaltung, Wärmespeicher, Wärmepumpen) eingebaut, ist im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ein plombierbares einpoliges Sicherungselement mit 10 A Schmelzeinsatz für die Zuleitung zur Steuereinrichtung zu montieren. Der primärseitige Anschluss des Sicherungselementes muss mit kurzschlusssicherer Leitung (NSGAFöU 1,8/3 kv) erfolgen. Die Verdrahtung von der Vorsicherung zum TSG ist mit 1,5 mm² massiv oder flexibel auszuführen. Die Steuerleitungen der anzusteuernden Geräte sind eindeutig zu beschriften. Für den Anschluss zwischen Zähler und TSG muss eine freie Anschlusslänge der Steuerleitung von ca. 15 cm bereitgestellt werden. Bei flexiblen Leitungen sind die Kabelenden fertig zu konfektionieren. Die Betriebsart für die Aufladesteuerung ist die Vorwärtssteuerung. Zur Inbetriebsetzung der Anlage ist im Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss die Auswahl der Schütze mit Öffner- oder Schließerkontakt anzugeben. Einzelheiten zum Telekommunikations-Endgeräteanschluss (TAE N) bei Wandlermessungen stimmt der Errichter ggf. mit Westfalen Weser Netz ab. Seite 21/32

88 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Zum Stromkreisverteiler Allgemein 16A RCD RCD K 1 K 2 Wh Wh Tarifschaltgerät Direktheizung mit Lastabwurf Warmwasseraufbereitung P1 P2 SH- Schalter SH- Schalter 10A Wärmepumpe N L 1 L 2 L 3 PE Seite 22/32

89 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG 10 Elektrische Verbrauchsgeräte Elektrowärmegeräte Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzern und elektrischen Heizungsanlagen ist durch geeignete schaltungstechnische Vorkehrungen, (z.b. Vorrangschaltung oder Lastabwurfrelais) zu verhindern, wenn die Summe der Anschlusswerte von Durchlauferhitzern und Elektroheizung im Haushaltsbereich 40 kva überschreitet Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Die Verbrauchserfassung von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen erfolgt i. d. R. über Sondertarifzähler. Weiter Einzelheiten sind ggf. beim Stromlieferanten zu erfragen. Als Wärmespeicheranlagen gelten nur von Westfalen Weser Netz genehmigte Speicheranlagen zur Raumheizung und Geräte zur Warmwasserbereitung. Für diese Anlagen gelten ferner folgende Maßgaben: Zählerplatz, Stromkreisverteiler Der Energiebedarf der Heizungs- bzw. Klimatisierungsanlage wird im Allgemeinen über einen gesonderten Zähler gemessen. Die Freigabe- und ggf. Sperrzeiten werden mittels Tonfrequenz-Rundsteueranlage gesteuert. Hierfür sind Zählerplatze sowie Plätze für Rundsteuerempfänger vorzuhalten (Steuersicherung siehe Erläuterungen zu 7). Sonderfälle sind in der Planungsphase mit Westfalen Weser Netz abzustimmen. Die Stromkreise für die Heizungs- bzw. Klimatisierungsanlage sind in einem gesonderten oder mindestens durch Stege getrennten Stromkreisverteiler zu installieren. Steuerung, Freigabezeiten Seite 23/32

90 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Die Stromversorgung des Rundsteuerempfängers erfolgt aus dem ungezählten Bereich des Zählerschranks. Die anderen Steuereinrichtungen (Freigabekontakt, Aufladeautomat, Gruppengerät, Ladeschütz) befinden sich im gemessenen Bereich der Zähleinrichtung. Zur Minimierung der Kurzschlussgefahr muss die Ansteuerung des Rundsteuerempfängers mit dem gleichen Außenleiter (L1) erfolgen, mit dem über den Freigabekontakt andere Steuereinrichtungen aktiviert werden. Aufladesteuerungen sind in der Planungsphase mit Westfalen Weser Netz abzustimmen Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Falls bei der Installation neuer Blindstromkompensationsanlagen eine Verdrosselung der Kondensatoren erforderlich ist, muss ein Verdrosselungsfaktor p=14% (Standard) vorgesehen werden. Hiervon abweichende Verdrosselungsfaktoren oder spezielle Bauformen (z.b. Filterkreisanlagen aufgrund besonderer Kundenanforderungen) sind im Einzelfall mit Westfalen Weser Netz abzustimmen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen von Westfalen Weser Netz, werden mit den Frequenzen 167 Hz, 168 Hz und 194 Hz betrieben. Die regional verwendete Frequenz ist bei Westfalen Weser Netz zu erfragen. Seite 24/32

91 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Bei Errichtung und Betrieb von vorübergehend angeschlossenen Anlagen sind neben der TAB 2007 die Regeln der Berufsgenossenschaft, die DIN 43868, die DIN VDE und die DIN VDE Vorschriften der 0100-er Reihe zu beachten. Für die Anmeldung vorübergehend angeschlossener Anlagen ist Kapitel 2 dieser Erläuterung zu beachten. Die Anschlussleitung (z. B. H07RN-F 5G) ist fünfadrig und der Anschlussschrank für ein TN-S System auszulegen. Auf eine zusätzliche Erdungsanlage kann verzichtet werden. Werden mehrphasig betriebene elektronische Betriebsmittel (z.b. Frequenzumrichter in Baukränen, Mischern usw.) eingesetzt, können im Fehlerfall glatte Gleichfehlerströme erzeugt werden. In diesen Fällen müssen nach DIN VDE allstromsensitive Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ B eingesetzt werden. Es ist ausdrücklich auf die Veränderungen der DIN VDE hinzuweisen. Hierbei geht es um vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse. 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Bei Hausanschlüssen in Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäulen bringt der Errichter die Haupterdungsschiene in unmittelbarer Nähe eines Hauptleitungsabzweiges, Zählerplatzes oder Stromkreisverteilers im Gebäude der anzuschließenden elektrischen Anlage(n) an. Die Verbindung des PE-Leiters mit der Haupterdungsschiene erfolgt an der ersten Klemmstelle im Gebäude. Die Netzform (TN-System) ist bei der Ausführung von Schutzmassnahmen unbedingt zu beachten. Alle Schutzmaßnahmen nach DIN VDE sind zulässig. Seite 25/32

92 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Schleifenimpedanzen des Verteilnetzes werden von Westfalen Weser Netz nicht angegeben; gemessene Werte werden nicht garantiert. Westfalen Weser Netz empfiehlt grundsätzlich den Einbau von RCDs. (DIN VDE beachten!) Werden mehrphasig betriebene elektronische Betriebsmittel (z.b. Frequenzumrichter oder Wechselrichter) eingesetzt, können im Fehlerfall glatte Gleichfehlerströme erzeugt werden. In diesen Fällen müssen nach DIN VDE allstromsensitive Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ B eingesetzt werden. Bei Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen, in denen kein Schutzpotentialausgleich nach DIN VDE vorhanden ist, muss dieser nachgerüstet werden. Ist der Einbau einer Überspannungs-Schutzeinrichtung Typ 1 im ungezählten Bereich beabsichtigt, so muss Westfalen Weser Netz ein Konzept vorgelegt werden aus dem hervorgeht, dass ein Blitz-Schutzzonen-Konzept in seiner Gesamtheit verwirklicht wird. Überspannungsableiter sind auf dem kürzesten Weg zu erden, z.b. an der nächsten Haupterdungsschiene des geerdeten Hauptpotentialausgleiches. In keinem Fall darf der PEN-Leiter des Verteilnetzes als Erder benutzt werden. Sollte diesbezüglich eine Veränderung des Hausanschlusskastens erforderlich sein, geht dies zu Lasten des Anschlussnehmers. 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Es gelten die in der TAB 2007 genannten VDN und VDE FNN-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Für die Planung, Errichtung und Anschluss von Erzeugungsanlagen ist die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105-Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz unbedingt zu beachten. Dezentrale Zählerplätze sind gemäß Ergänzungen zur TAB 2007 ( 33(2) EEG bzw. 4 (3a) des KWKG von 2009 zu errichten. Der Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz von Westfalen Weser Netz hat gemäß, den auf unserer Seite im Internet veröffentlichten Messkonzepten, zu erfolgen. Seite 26/32

93 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes für die Eigenerzeugungsanlage ohne Eigenbedarfsdeckung (z. B. PV-Anlage) ist eine Trennvorrichtung einzubauen und als Trennstelle kenntlich zu machen. Die technische Ausführung des Hausanschlusses, der Messeinrichtung, der Anschluss der Eigenerzeugungsanlage und der Betrieb sind bereits in der Planungsphase mit Westfalen Weser Netz abzustimmen. Für Anschlussvarianten und die Ausgestaltung der Zählerplätze sind die Anhänge B und C der VDE-AR-N 4105 zu beachten. Inbetriebsetzungsantrag von EEG-Anlagen Aufgrund der vorhandenen Vergütungsregelungen im Erneuerbaren Energie Gesetz, kurz EEG genannt, stellt der Auf- und Umbau von Zähleranlagen immer neue Anforderungen. Um den gesamten Prozess von Ihrem Inbetriebsetzungsauftrag über die Zählermontage bis zur kaufmännischen Aktivierung des Zählers für alle Beteiligten eindeutig zu beschreiben und zu verbessern, haben wir für die Einspeiseanlagen sogenannte Messkonzepte erarbeitet. Die Messkonzepte sollen dazu dienen, dass zum einen eindeutig beschrieben ist, um welche Art von Einspeisung es sich handelt, z.b. die sogenannte Volleinspeisung, die Überschusseinspeisung oder der Selbstverbrauch etc. Die installierten Zähler sollen zum anderen eindeutig in der Kundenanlage zugeordnet werden, damit die Abrechnung der eingespeisten Energie vertraglich korrekt vorgenommen werden kann. Die Messkonzepte finden Sie im Internet veröffentlicht unter: ahme/messkonzepte.pdf Wir bitten Sie, dass Sie bei EEG-Neuanlagen und Erweiterungen mit dem Inbetriebsetzungsantrag im Zählerabwicklungsportal, das jeweils vorliegende Messkonzept und den Zähler mit der definierten Bezeichnung im Bemerkungslangtext des Antrages eintragen. Damit wird die Bearbeitung des Antrages in unserem gemeinsamen Interesse wesentlich verbessert. kundeneigene Zähler Seite 27/32

94 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Ab dem ist nach 7 EEG der Einsatz von kundeneigenen Einspeisezählern unzulässig, wenn sie nicht von einem Netzbetreiber oder dritten Messstellenbetreiber betrieben werden. Dieses trifft auch auf die Zähler in Bezugsanlagen zu. Hier gibt es regulatorische und eichtechnische Vorschriften, die zu beachten sind. Notstromaggregate Bei der Umschaltung vom Westfalen Weser Netz Niederspannungsnetz auf das Notstromaggregat muss eine zwangsläufige allpolige Trennung, d.h. der Außenleiter (L1, L2, L3) und des Neutralleiters (N), vom Verteilnetz erfolgen. Die Umschalteinrichtung muss eine Schalterstellung zwischen der Schaltung Verteilnetz / Notstromaggregat besitzen, in der die zu versorgende elektrische Anlage sowohl vom Verteilnetz als auch vom Notstromaggregat getrennt ist. Umschalteinrichtungen werden ausschließlich hinter dem Zähler, also im gemessenen und nicht unter Plombenverschluss liegenden Anlagenteil eingebaut. Seite 28/32

95 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG Anhang A A 2 Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten (HAK) Anmerkungen: 1) 2) z.b. Gas- oder Wasserleitungsrohre z.b. Schrank Abstand von mind. 1,2 m und Höhe von mind. 1,8 m gelten auch für den Zählerschrank! Arbeits- und Bedienbreite vor dem Zählerschrank mindestens 1,00 m. Seite 29/32

96 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG A 3 Einheitszählerplatz nach Abschnitt 7 Im Folgenden sind für den Einheitszählerplatz nach Abschnitt 7 die minimal erforderlichen Funktionsflächen nach DIN dargestellt, wobei die Verdrahtung nach DIN erfolgt. A 3.1 Zählerplatzflächen mit Drei-Punkt-Befestigung Maße in mm *) Hauptleitungsabzweigklemme Zählerfeld **) Trennvorrichtung für die Kundenanlage Zählerplatz Seite 30/32

97 TAB 2007 Erläuterungen der Westfalen Weser AG A 3.2 Zählerplatzflächen mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) Anzahl ehz Zählerplatzhöhe Anzahl Zählerfelder 900 mm mm Seite 31/32

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