Hinweise zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten

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1 Hinweise zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten A. Allgemeines... 1 B. Prüfungsleistung und Ziel der Arbeit... 1 C. Formale Gestaltung... 2 I. Aufbau der Arbeit... 2 II. Gliederung der Arbeit... 2 III. Deckblatt... 2 IV. Inhaltsverzeichnis... 2 V. Abkürzungen und Abkürzungsverzeichnis... 4 VI. Abbildungen/Tabellen und Abbildungs /Tabellenverzeichnis... 4 VII. Zitierweise in der Ausarbeitung (Fußnoten)... 4 VIII. Literaturverzeichnis... 6 IX. Ehrenwörtliche Erklärung... 7 D. Sprache und Stil... 7 E. Umfang der Ausarbeitung... 7 F. Formatierung der Arbeit... 8 G. Anzahl der Exemplare... 8 H. Weiterführende Literaturhinweise... 8 Anlagen... 8 A. Allgemeines Die nachstehenden Anforderungen gelten verbindlich für die Anfertigung von sämtlichen wissenschaftlicher Arbeiten, also sowohl von Seminararbeiten als auch von Abschlussarbeiten (Bachelor, Master und Diplomarbeiten) am Fachgebiet Zivilrecht. Die Missachtung der Vorgaben führt zu einer Abwertung in der Benotung. Beachten Sie darüber hinaus auch die allgemeinen Informationen des Prüfungsamtes zur Anfertigung von Bachelor und Master bzw. Diplomarbeiten (z. B. zu den Abstracts in Deutsch und Englisch). B. Prüfungsleistung und Ziel der Arbeit Die Arbeit muss zeigen, dass der Bearbeiter in der Lage ist, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu lösen (vgl. 25 Abs.1 S. 1 PO AB). Dazu sollen die zentralen Fragen des Themas anhand der einschlägigen Fachliteratur und Rechtsprechung wissenschaftlich erörtert und zu relevanten Streitfragen eine eigene Stellungnahme abgegeben werden. Die Prüfungsleistung ist grundsätzlich alleine zu verfassen. Gruppenarbeiten müssen als solche vom Prüfer ausgegeben worden sein; der Beitrag des einzelnen Studierenden muss deutlich erkennbar sein ( 10 Abs. 2 PO AB) und in quantitativer wie qualitativer Hinsicht die Anforderungen an die Prüfungsleistung erfüllen. 1

2 C. Formale Gestaltung I. Aufbau der Arbeit Eine wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich zunächst durch einen systematischen, logischen und stringenten Aufbau aus, welcher sich üblicherweise in eine Einleitung, einen Hauptteil und eine abschließende Zusammenfassung (Fazit) gliedert (beachten Sie, dass insbesondere der Hauptteil in der Bearbeitung nicht als solcher überschrieben wird!). Die Einleitung soll zunächst kurz die Problematik aufreißen, mit der sich die Bearbeitung befassen will und die Aktualität und Relevanz des Themas verdeutlichen. Weiterhin soll sie den Leser darüber unterrichten, was er im Hauptteil erwarten darf. Im Hauptteil hat eine umfassende Darstellung und kritische Betrachtung der mit dem Thema zusammenhängenden juristischen, ökonomischen und ggf. auch der tangierten soziologischen und politischen Problembereiche zu erfolgen. Dafür sind Rechtsprechung und Schrifttum umfassend und sorgfältig auszuwerten. Dabei ist zu beachten, dass die Abhandlung keine bloße Darstellung der vorhandenen Quellen sein soll. Vielmehr wird eine kritische Auseinandersetzung mit diesen erwartet. Die eigene Meinung ist mittels umfassender Argumentation und sorgfältiger, objektiver Begründung zu untermauern (vgl. Ziel der Arbeit (B.)). Die abschließende Zusammenfassung enthält die zentralen Ergebnisse und entwickelten Erkenntnisse und bietet einen kurzen Ausblick auf bevorstehende und/oder erstrebenswerte weitere Entwicklungen des betreffenden Rechtsgebietes. II. Gliederung der Arbeit Die Arbeit besteht in entsprechender Reihenfolge aus: Deckblatt Gliederung (Inhaltsverzeichnis) ggf. Abkürzungs /Abbildungs /Tabellenverzeichnis Ausarbeitung Literaturverzeichnis Ehrenwörtlicher Erklärung. Das Deckblatt erhält keine Seitennummerierung. Die Gliederung, Abkürzungs, Abbildungs, Tabellenverzeichnis und Literaturverzeichnis sind beginnend mit II fortlaufend mit römischen Ziffern zu nummerieren; die Ausarbeitung ist fortlaufend mit arabischen Ziffern, beginnend mit 1 zu versehen. Die ehrenwörtliche Erklärung wiederum erhält keine Seitennummerierung. Die Seitenzahlen sollen mittig oder am rechten Rand in der Fußzeile des Blattes platziert werden. III. Deckblatt Das Deckblatt weist das Thema der Arbeit, den vollständigen Namen des Verfassers, Matrikelnummer sowie alle weiteren aus der Formatvorlage in der Anlage 1 dieses Dokumentes hervorgehenden Angaben zu Verfasser/in und Arbeit. Benutzen Sie die Formatvorlage für eine einheitliche Darstellung des Deckblattes. IV. Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis spiegelt den logischen Aufbau einer Arbeit wider. Er sollte übersichtlich und durchweg verständlich, im Problempunkt detailliert und ausführlich sein und damit dem Leser zeigen, in welcher Weise der Bearbeiter das Thema durchdrungen, bearbeitet und dargestellt hat. Generell gilt, dass die Kapitelüberschriften den Inhalt der Abschnitte, denen sie zugeordnet sind, in prägnanter Form beschreiben sollen. 2

3 Eine folgerichtige und in sich geschlossene Gedankenführung erfordert eine Unterteilung in Haupt, Neben und Unterpunkte. Punkte, die dabei auf derselben Stufe stehen, sollen den gleichen Rang einnehmen und von einer übergeordneten Problemstellung ausgehen. Auf jeder Stufe der Gliederung müssen mindestens zwei gleichberechtigte Punkte stehen, d. h. dem 1. Teil muss mindestens ein 2. Teil, dem Punkt A mindestens auch Punkt B folgen ( Wer A sagt, muss auch B sagen. ). Eine weitere Gliederungsebene kann also nur eröffnet werden, wenn mindestens zwei Gliederungspunkte auf dieser Ebene vorhanden sind. Das Inhaltsverzeichnis weist sämtliche Gliederungspunkte im Text sowie die Verzeichnisse (Tabellen, Abkürzungs, Abbildungs ) aus. In der Gliederung ist zu jedem Gliederungspunkt am rechten Rand des Blattes die entsprechende Seitenzahl anzugeben, auf der in der Ausarbeitung die Ausführungen zum Gliederungspunkt beginnen. Alle Gliederungspunkte, die im Inhaltsverzeichnis angegeben werden, müssen sich im gleichen Wortlaut und inklusive Nummerierung entsprechend in der Ausarbeitung wiederfinden; ebenso müssen umgekehrt alle Gliederungspunkte, die in der Ausarbeitung angeführt werden, auch im Inhaltsverzeichnis vermerkt werden. Es ist folgende juristische (alphanumerische) Variante der Gliederung zu verwenden. Inhaltsverzeichnis Gliederung.. II Abkürzungsverzeichnis.. III Abbildungsverzeichnis IV Tabellenverzeichnis.. V A).. 1 I a)... 4 aa).. 5..(1). 6..(2). 7 bb). 8 b) II. 11 B). 12 Literaturverzeichnis 13 3

4 V. Abkürzungen und Abkürzungsverzeichnis Abkürzungen sind im laufenden Text so wenig wie möglich zu verwenden. Gestattet ist der Gebrauch von allgemein bzw. juristisch üblichen Abkürzungen (vgl. Duden und Kirchner, Hildebert, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache), wie z. B., etc., bzw., usw. Diese allgemein geläufigen Abkürzungen werden nicht im Abkürzungsverzeichnis erfasst. Ebenso üblich ist bei Quellenangaben die Abkürzung von Zeitschriftennamen (z. B. NJW, EuZW, DStR). Diese sind jedoch unbedingt im Abkürzungsverzeichnis anzugeben. Gleiches gilt für erlaubte Abkürzungen von Namen, Institutionen, Organisationen oder Unternehmen (z. B. BMBF, BMWA, TFM). Das Abkürzungsverzeichnis wird in alphabetischer Reihenfolge angelegt. VI. Abbildungen/Tabellen und Abbildungs /Tabellenverzeichnis Abbildungen und Tabellen können in knapper und übersichtlicher Form den Text informativ ergänzen. Verwendete Abbildungen und Tabellen sind gesondert fortlaufend zu nummerieren und zu betiteln. Sie müssen eine präzise Angabe ihres Inhaltes als Über oder Unterschrift tragen. Bei jeder Abbildung bzw. Tabelle ist soweit keine eigene Darstellung die Quelle exakt anzugeben. Bei eigenen Abbildungen/Tabellen ist anzugeben: Eigene Darstellung oder Eigene Erhebung ; bei veränderter Übernahme von Abbildungen/Tabellen sind diese zu versehen mit: In Anlehnung an [Quellenangabe]. Abb. 3: Vergleich von GbR, OHG und KG, Quelle: Eigene Darstellung Abb. 12: Übersicht Kaufleute, Quelle: Weyand, Joachim, Handels und Gesellschaftsrecht, S. 34. Im Abbildungs /Tabellenverzeichnis sind alle Abbildungen/Tabellen anzugeben. Ein Abbildungs bzw. Tabellenverzeichnis entfällt, wenn in der Arbeit nur eine Abbildung/Tabelle vorhanden ist. Abbildungsverzeichnis Abb. 1: [Titel der Abbildung] 5 Abb. 2: [Titel der Abbildung] 10 Abb. 3: [Titel der Abbildung] 15 VII. Zitierweise in der Ausarbeitung (Fußnoten) Jeder fremde Gedanke ist, gleich, ob wörtlich oder sinngemäß in der Ausarbeitung in indirekter Rede wiedergegeben ( Müller meint, es sei mit dem Sinn und Zweck der Norm nicht vereinbar, und nicht: Müller sagt: Mit dem Sinn und Zweck der Norm ist es unvereinbar, dass ) und durch einen entsprechenden Hinweis (Fußnote) auf die Quelle eindeutig als solcher kenntlich zu machen. Grundsätzlich sind fremde Gedanken indirekt zu zitieren, d. h. mit eigenen Worten wiederzugeben und in die eigene Gedankenführung thematisch einzubeziehen. Direkte (wörtliche) Zitate sollten die Ausnahme sein und nur dann verwendet werden, wenn es auf den exakten Wortlaut der Originalaussage ankommt, der dann auch genau wie im Original wiedergegeben werden muss. Für das Zitat ist grundsätzlich auf die originäre Quelle zurückzugreifen. Sog. indirekte Zitate, also Zitate, die aus einer Quelle stammen, die nicht die Originalquelle ist, sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn das Original nicht beizubringen ist (z. B. weil es sich um eine nicht veröffentlichte Drucksache handelt). 4

5 Wird im Text auf die Rechtsprechung verwiesen, muss in der Fußnote auch ein entsprechendes Urteil Bezug genommen werden. Der Verweis auf eine Fundstelle in der Sekundärliteratur, die ihrerseits auf das Urteil Bezug nimmt, genügt nicht. Das Ende jedes Zitates und die entsprechende Fußnote sind durch hochgestellte Zahlen gekennzeichnet. Die Fußnoten sind fortlaufend zu nummerieren. Die Fußnoten beginnen in Großschrift und enden mit einem Punkt. Die Fußnoten nehmen Bezug auf das Literaturverzeichnis, in der die Quelle ausführlich dargestellt wird (vgl. hierzu VIII.). Nicht in die Fußnote gehören daher Angaben des Verlags, Auflage, Erscheinungsjahr und ort. Abweichend von diesem Grundsatz ist die Auflage ausnahmsweise dann anzugeben, wenn mehrere Auflagen eines Werkes zitiert werden (z. B. um die Entwicklung eines Meinungsstreits darzustellen), um die jeweilige Quelle eindeutig zu bestimmen. Bei Zeitschriftentiteln genügt die Angabe der Fundstelle mit üblichen Abkürzung, Jahrgang und Seitenzahlen; auf die Angabe des Titels kann verzichtet werden. Akademische Grade und Würden der Verfasser werden nicht genannt. Zwei Quellen, die als Beleg für eine Aussage dienen, gehören in eine Fußnote, nicht etwa in zwei Fußnoten hintereinander. Gesetzesangaben (, Art.) sind im Text zu zitieren, nicht in den Fußnoten! Es sind stets die aktuellen Auflagen zu zitieren. Folgende Beispiele sollen dem besseren Verständnis und der Orientierung dienen. Kommentare sind zu zitieren: [Name, Vorname des Bearbeiters], in: [Name, Vorname/Name, Vorname] (Hrsg.), Titel, [Nummer des Paragrafen] Rn. [Nummer]. Müller, Hans Friedrich, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, Kommentar, 398 Rn. 3. Palandt/Weidenkaff, 433 Rn. 5. Es werden nicht Seitenzahlen, sondern immer die verwendeten Randnummern des Paragraphen/Artikels angegeben. Monografien und Lehrbücher werden zitiert: [Name, Vorname/Name, Vorname], Titel, S. [Seitenzahl]. Weyand, Joachim, Handels und Gesellschaftsrecht, S. 15. Klunzinger, Eugen, Einführung in das Bürgerliche Recht, S. 69. Aufsätze in Zeitschriften werden zitiert: [Name, Vorname/Name, Vorname], [Zeitschrift in gängiger Abkürzung] [Jahrgang], [Anfangsseite des Aufsatzes] ([zitierte Seite]). Lorenz, Stephan/Gärtner, Franz, JuS 2013, 199 (201 f.). Beiträge in Festschriften und Sammelwerken sind zu zitieren: [Name, Vorname/Name, Vorname], [Titel des Beitrags], in: [Titel der Festschrift], S. [Seitenzahl]. Witt, Carl Heinz, Vorabausschüttungen in der GmbH, in: FS Hommelhoff, S

6 Urteile du andere gerichtliche Entscheidungen werden zitiert: BGH, Urt. v VIII ZR 281/04, BGHZ 163, 234 (242). EuGH, Urt. v Rs. C 300/98 Slg I, S (2869 ff.) Kommission/Rat Titanoxid. Publikationen aus dem Internet sind grundsätzlich zu zitieren wie gedruckte Quellen; Unterschiede ergeben sich jedoch hinsichtlich der Angaben im Literaturverzeichnis (vgl. VIII.). Deutscher Notarverein, Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes vom 16. Juni 2014, S. 2. Insbesondere bei Internetquellen ist auf die Zitierwürdigkeit der Quellen zu achten. Wikis und anonyme Portale sind keine wissenschaftlichen Quellen und dürfen deshalb in wissenschaftlichen Arbeiten auch nicht herangezogen werden. Das gilt ebenso für die zahlreich im Internet verfügbaren Materialien zu Vorlesungen, Übungen und Repetitorien. VIII. Literaturverzeichnis Im Literaturverzeichnis ist die gesamte im Rahmen der Ausarbeitung verwendete, das heißt in den Fußnoten zitierte Literatur vollständig anzuführen. In den Fußnoten nicht zitiertes (aber gelesenes) Schrifttum darf nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden. Die Literatur ist in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Verfasser zu ordnen. Werden mehrere Werke von einem Verfasser zitiert, sind diese chronologisch zu sortieren. Nicht in das Literaturverzeichnis gehören obwohl in den Fußnoten zitiert gerichtliche Entscheidungen und Entscheidungssammlungen, Gesetze und Gesetzessammlungen sowie Materialien der Gesetzgebung (Bundestags /Bundesratsdrucksachen, stenografische Protokolle etc.). Urteilsanmerkungen wiederum gehören in das Literaturverzeichnis. Im Literaturverzeichnis werden neben den Angaben, die bereits in den Fußnoten aufgeführt wurden (Name und Vorname des Verfassers und Titel des Werkes) auch Auflage (nur wenn das Werk mehrmals aufgelegt wurde), Erscheinungsjahr und ort sowie bei Aufsätzen und Beiträgen in Festschriften/Sammelwerken die Anfangs und Endseite des Beitrags angegeben. In Ergänzung zu den o. g. Beispielen für die Zitation in den Fußnoten lauten die entsprechenden Angaben im Literaturverzeichnis wie folgt. Kommentare sind zu zitieren: [Name, Vorname/Name, Vorname] (Hrsg.), Titel, [Anzahl der Auflage] Aufl., [Erscheinungsort] [Erscheinungsjahr] Prütting, Hanns/Wegen, Gerhard/Weinreich, Gerd (Hrsg.), BGB, 11. Aufl., Köln 2016 (zitiert: Bearbeiter, in: Prütting/Wegen/Weinreich) Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl., München 2015 (zitiert: Palandt/Bearbeiter) Monografien und Lehrbücher werden zitiert: [Name, Vorname/Name, Vorname], Titel, [Anzahl der Auflage] Aufl., [Erscheinungsort] [Erscheinungsjahr] Weyand, Joachim, Handels und Gesellschaftsrecht, Weimar 2008 Klunzinger, Eugen, Einführung in das Bürgerliche Recht, 16. Aufl., München

7 Aufsätze in Zeitschriften werden zitiert: [Name, Vorname/Name, Vorname], [Titel des Aufsatzes], [Zeitschrift in gängiger Abkürzung] [Jahrgang], [Anfangsseite des Aufsatzes] [Endseite des Aufsatzes] Lorenz, Stephan/Gärtner, Franz, Grundwissen Zivilrecht: Allgemeine Geschäftsbedingungen, JuS 2013, Beiträge in Festschriften und Sammelwerken sind zu zitieren: [Name, Vorname/Name, Vorname] (Hrsg.), [Titel der Festschrift], [Erscheinungsort] [Erscheinungsjahr] Erle, Bernd et. al. (Hrsg.), Festschrift für Peter Hommelhoff zum 70. Geburtstag, Köln 2012 Internetquellen sind zu zitieren: [Name, Vorname/Name, Vorname], [Titel des Beitrags], Stand: [Datum], abrufbar unter: [exakte URL] (zuletzt abgerufen am: [Datum]) Deutscher Notarverein, Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes vom 16. Juni 2014, abrufbar unter: _STN_AktG2014DNotV.pdf (zuletzt abgerufen am ) Die entscheidenden Stellen sind zum Zwecke der Nachprüfbarkeit auszudrucken oder auf einer CD abzuspeichern und der Arbeit beizulegen. IX. Ehrenwörtliche Erklärung Der Arbeit ist eine entsprechend der Vorlage in Anlage 2 dieses Dokuments formulierte und unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung beizufügen. Sie weist die Arbeit als selbstständig angefertigtes Werk des Verfassers aus. D. Sprache und Stil Die Arbeit soll unmissverständlich und klar formuliert werden. Die Fachsprache muss korrekt benutzt werden. Es ist auf einen sachlichen Stil zu achten, d. h. polemische, übertrieben oder unsachliche Ausdrucksweisen sind zu vermeiden. Es ist auf korrekte Rechtschreibung und Interpunktion zu achten. Sprachliche Defizite unvollständige Sätze, Orthografie und Grammatikfehler, falsche Verwendung von Fachbegriffen können zu einer Abwertung bei der Notenvergabe führen. Es empfiehlt sich daher, die Arbeit vor der Abgabe gezielt auf orthografische und grammatikalische Fehler sowie unter den Aspekten eines flüssigen Sprachstils durchzusehen oder durchsehen zu lassen. Im laufenden Text sind keinerlei Aufbauhinweise zu geben oder der Aufbau der Arbeit zu rechtfertigen hierfür ist in der Einleitung Platz. E. Umfang der Ausarbeitung Seminararbeiten umfassen ca. 20 Textseiten (d. h. ohne Deckblatt, Verzeichnisse etc.). Bachelorarbeiten sollten einen Umfang von ca. 40 Textseiten, Master bzw. Diplomarbeiten von ca. 80 Textseiten haben. Abweichungen von 2 bis +5 Seiten werden toleriert. Bei größeren Abweichungen ist Rücksprache mit dem zuständigen Betreuer zu halten. 7

8 F. Formatierung der Arbeit Auf der linken Seite des Blattes ist ein Rand von 3 cm, auf der rechten Seite von 4 cm einzuhalten. Der obere und untere Rand müssen 2,0 cm betragen. Die Schreibweise mit 1,5 Zeilenabstand, Schriftgröße 11, Zeilenausrichtung Blocksatz und Schriftart Arial sind einzuhalten. Fußnoten sind in Schriftgröße 10 und mit einfachem Zeilenabstand zu verfassen. Fußnoten werden vom übrigen Text durch einen waagerechten, etwa 15 Anschläge langen Strich getrennt (erfolgt bei Word automatisch!) und sollten sich möglichst vollständig auf der Seite befinden, auf der die Bezugsstelle im Text endet. Auf eine ansprechende, die gedankliche Gliederung und das Verständnis der Arbeit unterstützende Formatierung durch das Einfügen von Absätzen ist zu achten. Absätze werden durch eine Leerzeile voneinander getrennt. Ebenso sind Überschriften im Text deutlich abzusetzen (i. d. R. ebenfalls durch eine Leerzeile). Alle Blätter sind nur einseitig zu bedrucken. Die Arbeit ist getackert oder geheftet (Heftstreifen oder Hefter) abzugeben. G. Anzahl der Exemplare Seminararbeiten sind in zweifacher Ausführung geheftet im Fachbereich abzugeben. Abschlussarbeiten sind in dreifacher Ausführung gebunden im Prüfungsamt abzugeben. Ergänzend ist bei Abschlussarbeiten eine elektronische Fassung der Arbeit als pdf oder doc file auf CD einzureichen. H. Weiterführende Literaturhinweise Byrd, Sharon/Lehmann, Matthias, Zitierfibel für Juristen, 2. Aufl., München 2016 Theisen, Manuel René, Wissenschaftliches Arbeiten, 16. Aufl., München 2013 Kirchner, Hildebert, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 8. Aufl., Berlin 2015 Möllers, Thomas, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 7. Aufl Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Muster Deckblatt Muster Ehrenwörtliche Erklärung 8

9 Anlage 1 [vollständiger Name des/r Bearbeiters/in] [Matrikelnummer] [Titel der Arbeit] [Seminararbeit im Rahmen des Proseminars/Hauptseminars//Bachelorarbeit/Masterarbeit] [Sommer /Wintersemester 20xx/20xx] bei Herrn Prof. Dr. jur. habil. Joachim Weyand Betreuer(in): [Name des/s Betreuers/in (wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in) Technische Universität Ilmenau Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Medien Institut für Rechtswissenschaft Fachgebiet Zivilrecht [Studiengang] [x]. Fachsemester Ilmenau, [Datum der Abgabe]

10 Anlage 2 Ehrenwörtliche Erklärung Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur unter Benutzung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Das gilt auch für Quellen aus dem Internet. Die Arbeit war weder ganz noch in Teilen, in gleicher oder ähnlicher Fassung Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens. Mir ist bekannt, dass eine Täuschung zur Benotung nicht ausreichend (5,0) führt und ggf. weitere Sanktionen nach sich ziehen kann. Ilmenau, den.... (Unterschrift)

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