Raiffeisenbank eg, Struvenhütten Stuvenborner Str. 8, Struvenhütten, Tel , Fax

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1 Ordentliche Generalversammlung am 18. August 2014 um Uhr im Gasthof Gerth in Struvenhütten Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2013 und Vorlage des Jahresabschlusses Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit 4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe 5. Beschlussfassung über die Genehmigung des vorgelegten Jahresabschlusses 2013 und über die Verwendung des Reingewinnes 6. Beschlussfassung über die Entlastung von a) Vorstand und b) Aufsichtsrat 7. Wahlen zum Aufsichtsrat (Turnusgemäß stehen die Herren Benno Fricke und Kai Benthack zur Wahl) 8. Festsetzung der Beschränkungen bei der Kreditgewährung nach 49 GenG 9. Verschiedenes Zu Pkt.1: Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Fricke, eröffnet die Versammlung und begrüßt die Teilnehmer. Als Gäste begrüßt er: Herrn Rechtsanwalt Hartmut Bödecker vom Genossenschaftsverband e.v. Herrn Martin Kahl vom Genossenschaftsverband e.v. Herrn Rühmkorf, Regionaldirektor von der DZBank Herrn Sven Peters, Vorstand der Kaltenkirchener Bank eg Herrn Göttsche, Leiter der Immobilienabteilung der Kaltenkirchener Bank eg Herrn Peter Kling, Vorstand der Raiffeisenbank eg, Leezen Herrn Heinrich Reher, Prokurist der Raiffeisenbank eg, Leezen Herrn Jens Ahrens, stellvertretender Bürgermeister von Struvenhütten Herrn Ulrich Schwöppe, Bezirksleiter von der R+V Allgemeine Herrn Thorsten Wrage von der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Frau Bundschuh von der Segeberger Zeitung sowie die ehemaligen Organmitglieder, Herrn Werner Pöhls, Herrn Hans Hugo Pohlmann, Herrn Heinrich Blunck und Herrn Ernst Eggers Herr Fricke stellt die satzungsgemäße Einberufung und die rechtzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Zu Stimmzählern benennt er die Herren Norbert Roll und Bernd Johannsen sowie zum Schriftführer Herrn Wolfgang Mohr. Durch eine Gedenkminute wird der verstorbenen Mitglieder, Christa Möller, Hermann Bock, Bernd Garbrecht, Uwe Stange und Willi Holzapfel gedacht. Erschienen sind 50 Mitglieder und 8 Gäste. Zu Pkt.2: Der Geschäftsführer, Herr Behn, erläutert die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Lagebericht Weiter berichtet er über die geschäftliche Ent-

2 wicklung in Im Anschluss bedankt er sich bei allen Mitgliedern und Kunden, dem Ehrenamt, den Verbundpartnern und den Kolleginnen/Kollegen. Zu Pkt.3: Herr Fricke erläutert die Prüfungstätigkeit des Aufsichtsrates und stellt fest, dass sich keine Beanstandungen ergaben. Zu Pkt.4: Die Versammlung ist einstimmig mit der Bekanntgabe des zusammengefassten Prüfungsberichtes einverstanden. Herr Rechtsanwalt Bödecker vom Genossenschaftsverband e.v. berichtet über das zusammengefasste Ergebnis der Prüfung nach 53 GenG in Verbindung mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 gemäß 340k HGB sowie die nach 29 KWG und nach 36 WpHG vorgeschriebenen bankaufsichtsrechtlichen Prüfungen für den Zeitraum vom bis Zu Pkt.5: Die Bilanz 2013 schließt mit ,92 ab. Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von ,67 - sowie nach den im Jahresabschluss mit ,61 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von ,06) - wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 5,00% ,75 andere Ergebnisrücklagen , ,06 Die Dividende soll am 20. August 2014 ausgezahlt werden. Der Jahresabschluss wird einstimmig genehmigt. Der Vorschlag für die Gewinnverteilung wird ebenfalls einstimmig genehmigt. Zu Pkt.6: Herr Heinrich Blunck beantragt in jeweils getrennter Abstimmung für den Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung. Diese wird jeweils einstimmig erteilt. Zu Pkt. 7: Wahlen zum Aufsichtsrat Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Herren Benno Fricke und Kai Benthack aus dem Aufsichtsrat aus. Sie werden auf Vorschlag aus der Versammlung bei eigener Enthaltung einstimmig wiedergewählt und nehmen die Wahl dankend an. Zu Pkt. 8: Festsetzung der Beschränkungen bei der Kreditgewährung nach 49 GenG I. Die Einzelkredithöchstgrenze nach 49 GenG entspricht der Großkrediteinzelobergrenze nach den geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Im Sinne des 49 GenG gelten als ein Kreditnehmer zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, die aufgrund der Regelungen des Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR zusammen zu rechnen sind.

3 Die Berechnung wird, wie für die Großkrediteinzelobergrenze, nach den Vorschriften der EU-Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute der CRR, der Groß- und Millionenkreditverordnung und sonstigen bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vorgenommen. II. Kredite an einen Kreditnehmer, die nicht unter die oben genannten Vorschriften fallen bzw. nicht auf die Großkrediteinzelobergrenze angerechnet werden, können bis zur Höhe der anrechenbaren Eigenmittel gewährt werden. Zum Beispiel: Kommunalkredite, Realkredite III. Keine Einzelkredithöchstgrenze nach 49 GenG besteht für Geldanlagen bei genossenschaftlichen Zentralbanken und anderen Zentralunternehmen der genossenschaftlichen FianzGruppe, die dem selben institutsbezogenen Sicherungssystem angehören. Die Festlegung der Höchstkreditgrenzen nach 49 GenG wird in der vorgelegten Fassung einstimmig genehmigt. Zu Pkt. 9 : Für fünfzigjährige Mitgliedschaft überreicht Herr Fricke Herrn Hans-Hugo Pohlmann eine Ehrenurkunde und eine Flasche Wein. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Fricke, bedankt sich beim Aufsichtsrat, Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit. Besonders bedankt er sich recht herzlich bei Herrn Rechtsanwalt Bödecker vom Verband für seine Unterstützung. Es wird bekanntgegeben, dass der Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per und der Offenlegungsbericht i. S. d. Vergütungsverordnung für das Jahr 2013 der Raiffeisenbank eg, Struvenhütten, in den Geschäftsräumen der Bank zur Einsicht ausliegt. Versammlungsende: 19.55Uhr

4 Versammlungsleiter: Schriftführer: (B. Fricke) (W. Mohr) Vorstand: (H.-E. Behn) (W. Mohr)

5 Versammlungsende: Uhr Versammlungsleiter: Schriftführer: gez. B. Fricke gez. W. Mohr Vorstand: gez. H.-E. Behn gez. W.Mohr

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