AEW Energie AG. Wärmebezüger im Wärmeverbund Rheinfelden Mitte

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1 AEW ENERGIE AG Technische Anschlussbedingungen TAB / WV Rheinfelden Mitte : 13. Dezember 2011 Technische Anschlussbedingungen der AEW Energie AG (Wärmelieferantin) für die Wärmebezüger im Wärmeverbund Rheinfelden Mitte Anselm Hagenbuch Version G:\V\VW\Offertanfragen aktuell\rheinfelden Mitte\15Wärmekunden\Verträge Wärmekunden\Beilagen zu VT\VT_111202_VW_WV Rheinfelden Mitte_TAB.doc

2 Inhaltsverzeichnis Nomenklatur... III 1. Vorbemerkung Allgemeines Geltungsbereich Begriffe Systemgrenzen / Eigentumsgrenzen der Hausstation Plomben Bewilligung Anschluss-Anfrage Installationsanzeige Technische Daten des Fernwärmenetzes Wärmeträger im Fernwärmenetz Druckverhältnisse im Fernwärmenetz Temperaturverhältnisse im Fernwärmenetz Grundlagen für den Bau von Wärmeübergabestationen Temperaturen Drücke Leistung Vollständige Versorgung Begrenzte Wärmelieferung bei Inselbetrieb Begrenzte Wärmelieferung bei Inselbetrieb und Rückliefermöglichkeit Wärmeübergabestation Hausanlage Regelung Volumenstrombegrenzung Rücklauftemperaturbegrenzung Sekundärseitige Vorlauftemperatureinstellung Automationssystem primärseitig Werkstoffe / Verbindungen Werkstoffe Verbindungen Wärmedämmung Galvanische Trennung, Schutzpotenzialausgleich Wärmemessung I

3 7. Heizraum Montage, Druckprobe, Reinigung Montage Prüfungen und Druckproben Allgemein Hydraulische Druckprobe Reinigung Inbetriebnahme, Abnahme, Betrieb und Unterhalt Inbetriebnahme Abnahme Betrieb und Unterhalt II von 20

4 Nomenklatur Formelzeichen Formelzeichen Einheit Bedeutung p bar a Druck (pressure), absolut p bar ü Überdruck t a C Aussentemperatur Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Abb. DP RL PN SIA SWKI Tab. TAB VDI VL WRG WT WTW WÜT Bedeutung Abbildung Datenpunkt Rücklauf Nenndruckstufe (pressure nominal) Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren Tabelle Technische Anschlussbestimmung Verein Deutscher Ingenieure Vorlauf Wärmerückgewinnung Trinkwasser kalt Trinkwasser warm Wärmeübertrager III von 20

5 1. Vorbemerkung Die vorliegenden technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind Bestandteil des Allgemeinen Reglements "Anschluss an Nahwärmeversorgungen der AEW Energie AG". Die Wärmelieferantin kann eine ausreichende Wärmeversorgung nur dann gewährleisten, wenn die vorliegenden TAB bei der Planung und Ausführung sowie beim Betrieb der anzuschliessenden Anlagen beachtet werden. Anlagen, welche die Anforderungen der TAB nicht erfüllen, werden von der Wärmelieferantin nicht in Betrieb genommen bzw. können ausser Betrieb gesetzt werden. Die an das Fernwärmenetz anzuschliessenden Anlagen müssen allen geltenden behördlichen Vorschriften entsprechen sowie nach den jeweiligen anerkannten Regeln der Technik berechnet und ausgeführt sein. Des Weiteren behält sich die AEW Energie AG vor, die vorliegenden TAB im Nachgang an den aktuellen Stand des Wärmeverbundes anzupassen. 2. Allgemeines 2.1 Geltungsbereich Die TAB gelten für alle primärseitigen Anlagenteile wie Rohrleitungen, Wärmeübertrager, Absperr-, Regel- und Sicherheitsorgane, Messeinrichtungen, Entleerungen und Entlüftungen. Ebenfalls gelten die Vorschriften für Teile der Hausanlage, die den Betrieb des Fernwärmenetzes, insbesondere für die Rücklauftemperaturen und die hydraulischen Schaltungen, beeinflussen. In besonderen Fällen können Abweichungen gegenüber den vorliegenden Vorschriften nach Rücksprache mit der Wärmelieferantin bewilligt werden. Fragen die bei der Anwendung der TAB auftreten, sind vom Fachplaner, Errichter, Anschlussnehmer oder -nutzer der Fernwärmeversorgung mit der AEW Energie AG abzuklären. Die vorliegende TAB gilt ab dem 01. Januar von 20

6 2.2 Begriffe Die Abb. 1 stellt das Prinzpschema einer Fernwärmeanlage dar. Versorgungshauptleitung Sie gehört zum Versorgungsnetz und übernimmt den Wärmetransport zwischen den Wärmeerzeugungsanlagen und den Wärmebezügern. Hausanschluss Er umfasst das Leitungsstück von der Versorgungshauptleitung, durch das Grundstück des Wärmebezügers bis inkl. der Hauptabsperrarmatur im Keller des Bezügers. Der Hausanschluss beinhaltet den Mauerdurchbruch oder eine Kernbohrung. Wärmeübergabestation Sie ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung (Hausabsperrarmaturen) und der Hauszentrale. Sie dient zur Messung und Begrenzung des Wärmebezuges. Hauszentrale Von der Hauszentrale aus erfolgt die Wärmeverteilung an die Wärmeverbraucher der Bezügeranlage. Die Hauszentrale beinhaltet (indirekter Anschluss) die Wärmeübertrager zur Trennung des Versorgungsnetzes und der Sekundärseite. Eine Hauszentrale kann einzeln oder in Kombination für folgende Wärmenutzung eingesetzt werden: Raumheizung Lüftung / Klima Brauchwarmwasser Hausstation Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale. Hausanlage Als Hausanlage wird das sekundärseitige Wärmeverteilsystem im Gebäude bezeichnet. Indirekter Anschluss Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das Heizmedium der Hausanlage durch den Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt wird. 2 von 20

7 Sekundäres Fernwärmenetz Abb. 1 Prinzipschema Fernwärmeanlage 2.3 Systemgrenzen / Eigentumsgrenzen der Hausstation Die Abb. 2 zeigt beispielhaft eine Hausstation mit eingetragenen Eigentumsverhältnissen. Jede Hausstation wird individuell geplant und kann in der Anzahl, Art und Anordnung der Armaturen von der Abbildung abweichen. Primärseite Als primärseitig gelten die Hausanschlussleitungen, die Wärmeübergabestation inklusive der gesamten Wärmeübertrager und die Verbindungsleitungen 1 zwischen der Hauptabsperrarmatur und der Wärmeübergabestation. Dies beinhaltet sämtliche in diesen Leitungen montierten Anlagenteile. Primärseitige Systemgrenze sind die heizungsseitigen Anschlussstutzen des Wärmeübertragers in der Wärmeübergabestation. Sekundärseite Als sekundärseitig werden sämtliche bezügerseitigen Einrichtungen der Wärmeverteilung bezeichnet. Systemgrenzen sekundärseitig sind die Anschlussstutzen an den Wärmeübertrager der Wärmeübergabestation. 1 Im Einzelfall sind bei nicht verhältnismässigem Aufwand für die Errichtung der Verbindungsleitungen die Kosten vom der Wärmekundin anteilig zu tragen. 3 von 20

8 Abb. 2 Eigentumsverhältnisse Hausstation WV Rheinfelden Mitte 4 von 20

9 2.4 Plomben Die Wärmelieferantin plombiert den Wärmemengenzähler, bestehend aus Temperaturfühler, Durchflussgeber und Rechenwerk, den Differenzdruck- und Durchflussregler (Feder und Mengendrossel). Beide Armaturen sind in der Wärmeübergabestation installiert. Der Eingriff in die von der Wärmelieferantin plombierten Anlagenteile ist nur den von der AEW Energie AG beauftragten bzw. ermächtigten Personen gestattet. Wer Plomben verletzt oder entfernt, haftet für den entstandenen Schaden und trägt die Kosten für die notwendigen Revisionen und Nacheichungen. Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. 3. Bewilligung 3.1 Anschluss-Anfrage Es ist ein Anschlussgesuch (Zusammenstellung der technischen Hausanschlussdaten) bei der AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40 in 5001 Aarau einzureichen. Die AEW Energie prüft das Anschlussgesuch und teilt dem Beauftragten des Anschlussnehmers den Entscheid mit. 3.2 Installationsanzeige Nach dem unter 3.1 bewilligten Anschlussgesuch und vor Beginn der Installationsarbeiten ist der AEW Energie AG die Installationsanzeige einzureichen. Der Installationsanzeige ist ein Prinzipschema beizulegen, das alle technischen Daten (Leistungen Wärmeerzeuger- und Verbraucher, Auslegungstemperaturen, Fabrikat- und Typenbezeichnungen, Nennvolumenströme, Drosseleinstellungen etc.) enthält. Darüber hinaus ist ein Kellergrundrissplan (Masssatb 1:50) mit Angaben über die Lage des Heizraumes, Wärmeübergabestation, Messstrecke etc. beizulegen. Die AEW Energie AG prüft die Installationsanzeige und teilt dem Beauftragten des Wärmebezügers den Entscheid inkl. der Auslegung und Typ des einzubauenden Reglers sowie der Messeinrichtung mit. 5 von 20

10 4. Technische Daten des Fernwärmenetzes 4.1 Wärmeträger im Fernwärmenetz Als Wärmeträger wird primärseitig enthärtetes und entgastes Wasser eingesetzt. Es darf weder verunreinigt oder der Anlage entnommen werden, noch darf Fremdwasser zugeführt werden. ph-wert Gesamthärte < 1.2 mmol/l Leitfähigkeit < 200 μs/cm Chloridgehalt < 20 mg/l Sulfate < 50 mg/l Sauerstoff < 0.1 mg/l Ölgehalt max. 1 mg/l 4.2 Druckverhältnisse im Fernwärmenetz Auslegungsdruck, Druckstufe PN 16 Max. Betriebsdruck 13 bar ü Min. Differenzdruck zwischen Vor- und Rücklauf im Netz 1.0 bar 4.3 Temperaturverhältnisse im Fernwärmenetz Vorlauftemperaturen (Sekundärseite Wärmebezüger) Im Heizbetrieb (ab t a + 8 C bis - 8 C) = gleitend von 70 C bis 80 C Bei t a > + 8 C = konstant 70 C Rücklauftemperatur (Eintritt Zentrale) = nominal 50 C 6 von 20

11 5. Grundlagen für den Bau von Wärmeübergabestationen 5.1 Temperaturen Die maximale Auslegungstemperatur für die = 95 C konstruktive Bemessung der primärseitigen Anlageteile Für die thermische Auslegung der Hausstationen gilt die minimale Fernwärmevorlauftemperatur (kontinuierlicher Bezug vorausgesetzt): o Bei t a - 8 C = 80 C (+ 5 C / - 0 C) o Bei t a + 8 C = 70 C (+ 5 C / - 0 C) maximale Fernwärmerücklauftemperatur auf der Primärseite o Bei Altbauten = max. 50 C o Bei Neubauten und Sanierungen = max. 40 C Die zulässige Grädigkeit (Temperaturdifferenz zwischen primärem und sekundärem Rücklauf) über dem Wärmeübertrager darf in jedem Betriebspunkt max. 3 K betragen. Abweichungen von der Rücklauftemperatur benötigen die Zustimmung der Energielieferantin. Ausnahme Legionellenschaltung: Während einer einmal wöchentlich stattfindenden Legionellenschaltung darf die Rücklauftemperatur primärseitig 65 C betragen. Zeitpunkt und Dauer der Legionellenschaltung muss mit der Energielieferantin abgestimmt werden. 5.2 Drücke Druckstufe für die Auslegung der primärseitigen Anlageteile = PN 16 Maximaler Betriebsdruck = 13 bar ü Minimale Druckdifferenz in der Hausanschlussleitung = 1.0 bar beim Wärmebezüger Maximaler Druckverlust in der primärseitigen Hausstation = 0.40 bar beim abonierten maximalen Volumenstrom 7 von 20

12 Minimaler Druckverlust in der primärseitigen Hausstation = 0.15 bar beim abonierten maximalen Volumenstrom Maximale Druckdifferenz über dem primärseitigen und = 1.0 bar geschlossenen Stellorgan Δ-Druck 5.3 Leistung Die Wärmeleistung (Anschlusswert) des Hausanschlusses unterscheidet sich wie folgt: Vollständige Versorgung Begrenzte Wärmelieferung bei Inselbetrieb Begrenzte Wärmelieferung bei Inselbetrieb und Rückliefermöglichkeit Vollständige Versorgung Bleiben keine Heizanlagen beim Wärmebezüger bestehen, erfolgt die Festsetzung der Wärmeleistung für Raumheizung nach SIA-Empfehlung , für Lüftungs- und Klimaanlagen sowie für Wassererwärmung nach dem Anschlusswert der einzelnen Apparate Begrenzte Wärmelieferung bei Inselbetrieb Bleiben Heizanlagen beim Wärmebezüger bestehen, die im Inselbetrieb zum Einsatz gebracht werden, wird unabhängig vom kalkulierten Wärmeleistungsbedarf des angeschlossenen Abnehmers eine vertragliche Anschlussleistung vereinbart. Berechnungsgrundlage ist der rechnerische Wärmeleistungsbedarf des Abnehmers nach Abzug der eigenen Reservekapazität oder Spitzenkapazität. Die abnehmereigenen Heizeinrichtungen werden im Inselbetrieb und zur Unterstützung der Wärmeversorgung betrieben und werden über die Anlagenleittechnik der Wärmelieferantin angefordert Begrenzte Wärmelieferung bei Inselbetrieb und Rückliefermöglichkeit Bleiben Heizanlagen beim Wärmebezüger bestehen, die zur Rückspeisung von Wärme in das Fernwärmenetz eingesetzt werden, wird unabhängig vom kalkulierten Wärmeleistungsbedarf des angeschlossenen Abnehmers eine vertragliche Anschlussleistung für Wärmebezug und für Wärmerücklieferung vereinbart. Die abnehmerseitigen Heizeinrichtungen werden im Inselbetrieb oder mit Rückspeisung in das Fernwärmenetz zur Unterstützung der Wärmeversorgung betrieben. Im Falle der Rücklieferung wird die Vorlauftemperatur der Sekundärseite auf 5 K über der momentanen Fernwärmevorlauftemperatur angehoben. Die Ansteuerung und Leistungsanforderung der Heizeinrichtungen erfolgt von der Leittechnik der Wärmelieferantin aus. 5.4 Wärmeübergabestation Die Wärmeübergabestationen können als Kompakteinheiten oder in offener Einzelkomponentenbauweise erstellt werden. 8 von 20

13 Die Wärmeübergabe ab der Wärmeübergabestation an die Hausanlage erfolgt grundsätzlich indirekt, d.h. die beiden Heizwasserkreise Primärkreis Sekundärkreis = fernwärmeseitig = hausseitig sind immer durch Wärmeübertrager voneinander getrennt. Es sind keine hydraulischen Verbindungen zwischen Primär- und Sekundärkreis erlaubt. Kernstück der Wärmeübergabestation ist der Wärmeübertrager. Die Bauart ist so zu wählen, dass primär- und sekundärseitig ein variabler Massenstrom vorhanden ist. Die Wärmeübertrager (Platten- oder Rohrbündel-Wärmeübertrager) sind nach dem Durchlauf-Gegenstromprinzip auszulegen. Der primär- und sekundärseitige Temperaturunterschied im Rücklauf darf im Auslegungsfall 3 K nicht übersteigen. Die Wärmeübergabestation umfasst ausserdem folgende Armaturen: Schmutzfänger mit Feinsieb, Maschenweite 0.25 mm Thermometer, mit Einschraubschutzrohr aus Stahl Druckmessstutzen mit Manometer Entleerungen und Entlüftungen Erlaubte Regelmöglichkeiten für Leistungs- und Temperaturregelung o Kombiventil mit integriertem Mengenbegrenzer (Wirkdruck > 0.2 bar) o Differenzdruckregler (Differenzdruck > 0,2 bar) / Mengenbegrenzer mit Regelventil Wärmezähler mit Temperaturfühlern und Rechenwerk Ggf. Absperrarmaturen, angeordnet vor und nach Wärmezähler Die Anordnung der Komponenten und die minimale Ausrüstung der Wärmeübergabestation sind dem individuellen Schema zu entnehmen. Die Messgeräte müssen folgende Mindestanforderungen einhalten: Thermometer: Messbereich = C Messgenauigkeit 1.5 % vom Messbereich Manometer: Messbereich = 0-16 bar Messgenauigkeit 1 % vom Messbereich 5.5 Hausanlage Die sekundärseitige Hausanlage darf keinerlei Einrichtungen besitzen, die den Rücklauf mit nicht ausgekühltem Vorlaufwasser erwärmen. Das heisst, dass folgende Einrichtungen nicht erlaubt sind: offene Expansionsgefässe Doppelverteiler (Rohr in Rohr, Vierkant) 9 von 20

14 Bypässe (auf Verteiler, bei Verbrauchern etc.) Überströmregler und -ventile Beimischschaltungen / Einspritzschaltungen mit Dreiwegventilen Umlenkschaltungen mit Dreiwegventilen Vierwegmischer Zur Absicherung gegen Druck- und Temperaturüberschreitungen sind Hausanlagen mit geeigneten und zuverlässigen Sicherheitseinrichtungen zu schützen. Als Grundlage dafür gilt die DIN- Norm 4747 sowie die SWKI Weiterhin sind zur Befüllung der Anlage die Spezifikationen für die Wasserbeschaffenheit der SIA bzw. der VDI 2035 zu berücksichtigen. Wassererwärmer Bei der Auslegung der Wassererwärmer ist darauf zu achten, dass die maximale Vorlauftemperatur von 80 C bei einer Aussentemperatur von - 8 C erreicht wird. Die Mindestvorlauftemperatur liegt primärseitig bei 70 C. Die maximale Auslegungsrücklauftemperatur ist für die nachfolgenden Wassererwärmungsanlagen einzuhalten: Speichersystem 2 max. 40 C Speicherladesystem 34 max. 30 C Durchflusssystem max. 25 C. Max. Rücklauftemperatur während der wöchentlichen Legionellenschaltung siehe Kapitel 5.1. Wassererwärmer sind sekundärseitig einzubinden. Erfordern die erreichbaren Temperaturniveaus vorlauf- und/oder rücklaufseitig im Einzelfall eine primärseitige Einbindung, bedarf dies der Zustimmung der Energielieferantin. Grundsätzlich können Wassererwärmer mit externem Wärmeübertrager oder Registerboiler eingesetzt werden. Wassererwärmer mit externem Wärmeübertrager empfehlen sich bei grossem Warmwasserverbrauch (> 1'000 l pro Tag) oder grossen Spitzenleistungen. 5.6 Regelung Es werden unabhängige Regelungen für die primärseitige und die sekundärseitige Regelung eingesetzt. Je nach Typ Übergabestation gibt es unterschiedliche Kommunikationsschnittstellen: 2 in jedem Speicherbehälter ein integrierter Wärmeübertrager 3 mindestens einen Speicherbehälter ohne integrierten Wärmeübertrager 4 10 von 20

15 Typ 1 - Vollständige Versorgung Sekundärseite liefert an Primärseite Solltemperatur für Sekundärvorlauf Sekundärseite liefert an Primärseite Signal bei Legionellenschaltung Typ 2 - Begrenzte Wärmelieferung bei Inselbetrieb Sekundärseite liefert an Primärseite Solltemperatur für Sekundärvorlauf Primärseite liefert Signal an Sekundärseite zur Durchführung Legionellenschaltung Sekundärseite liefert an Primärseite Signal bei Legionellenschaltung Primärseite liefert Signal an Sekundärseite zum Einsatz des Heizkessels Sekundärseite liefert Signal an Primärseite zum Status Heizkessel Typ 3 - Begrenzte Wärmelieferung bei Inselbetrieb und Rückliefermöglichkeit Sekundärseite liefert an Primärseite Solltemperatur für Sekundärvorlauf Sekundärseite liefert an Primärseite Signal bei Legionellenschaltung Sekundärseite liefert an Primärseite Signal zum Status Heizkessel Volumenstrombegrenzung Der maximale Volumenstrom wird aufgrund der abonnierten Anschlussleistung und der max. zulässigen Rücklauftemperatur berechnet. Eine Volumenstrombegrenzung wird nur nach individueller Vereinbarung zwischen Wärmebezüger und der Energielieferantin aktiviert. a) Mit Kombiventil Mittels plombierbarer Volumenstrombegrenzung wird die maximale Öffnung des Kombiventils entsprechend dem maximalen Volumenstrom eingestellt. 11 von 20

16 b) Mit Differenzdruckregler und Mengenbegrenzer in Kombination mit einem Regelventil mit Stellantrieb Der Differenzdruckregler und Mengenbegrenzer ist unabhängig vom Regelventil im System eingebunden. Nach dem Erreichen der abonnierten Durchflussmenge limitiert dieser eine weitere Erhöhung. Diese Armatur benötigt im Betrieb keine Fremdenergie Rücklauftemperaturbegrenzung Die Regeleinrichtungen in der Wärmeübergabestation sind mit geeigneten Einrichtungen zu versehen, die eine Begrenzung der maximalen primärseitigen Fernwärmerücklauftemperatur nach folgenden Anforderungen ermöglichen: Im Heizbetrieb: Witterungsgeführte Rücklauftemperaturbegrenzung, eingestellt auf die Planungswerte, jedoch bei t a = - 8 C bei Altbauten auf max. 50 C bei Neubauten auf max. 40 C Anmerkung: Die Hausanlage hat infolge der Grädigkeit des Wärmeübertragers von 3 K (Abs. 4.1) eine entsprechend geringere sekundäre Rücklauftemperatur. Diese beträgt bei Altbauten max. 47 C bei Neubauten max. 37 C Sekundärseitige Vorlauftemperatureinstellung Die sekundärseitige Vorlauftemperatur wird durch das primärseitige Regelventil eingestellt. Hierzu wird von der sekundärseitigen Regelung der Temperatursollwert in Form der Einheitssignale 4-20 ma oder 0-10 V bereitgestellt. 5.7 Automationssystem primärseitig Die primärseitigen Automationsstationen bestehen im Wesentlichen aus CPU, Ein-/Ausgangsmodulen und den Anschlussmöglichkeiten aller aufzuschaltenden Signale sowie des Kommunikationsmoduls. Als Automationsstation wird eine Steuerung mit einer Modbus TCP/IP Schnittstelle vorausgesetzt (Wago / Beckhoff etc.). Die Automationsstation muss eine Modbus TCP/IP Kommunikations- Schnittstelle besitzen und im Verbund als Modbus TCP/IP Slave eingebunden sein. Der Systembus besteht aus einem Lichtwellenleiter (Monomode) oder CAT 5/6 Cu Netzwerkkabel (max. 100m pro Segment). Die notwendigen Umsetzer von Kupfer auf LWL sind vorzusehen. 12 von 20

17 5.8 Werkstoffe / Verbindungen Werkstoffe Die Werkstoffkombinationen sind so zu wählen, dass Korrosionen vermieden werden. Folgende Werkstoffe sind für die vom Fernwärmewasser durchströmten Bauelemente zulässig: Rohrmaterial o Stahlrohre nach EN oder , Qualität P235GH (St37-0), normalwandig o Die Rohre müssen innen und aussen gut gereinigt, frei von Öl und Fett sein und keine Rillen und Schlagstellen aufweisen. Rohrbögen bis DN 50 dürfen auf der Baustelle aus einem Rohr gebogen werden. Schweissbögen sind für alle Dimensionen zugelassen. Wärmeübertrager o Chrom-Nickel-Molybdän-Stahl mit Werkstoffnummern und o Sekundärseitig sind Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle von Verschmutzung bzw. Verkalkung der Wärme übertragenden Flächen die Reinigung bzw. die Entkalkung ohne viel Aufwand durchgeführt werden kann. Armaturen o Sphäroguss, Stahlguss, Stahl geschweisst Verbindungen Folgende Verbindungen sind für die vom Fernwärmewasser durchströmten Bauelemente zulässig: Flanschverbindungen für PN16 auszulegen Verschweissungen (mit einem geprüften Schweisser nach SN/EN 287-1), die nachbehandelt werden. Lötverbindungen für Wärmeübertrager (nur falls geeignet für die vorliegende Wasserqualität, mit Prüfzeugnis) Flachdichtende und konische Verbindungen (Schraub- oder Flanschverbindungen) 13 von 20

18 Wichtige Hinweise: Hochdruckflachdichtungen (Faserdichtungen) müssen nach einer gewissen Zeit mit Betriebstemperatur auf den vorgeschriebenen Wert nachgezogen werden. Als Dichtungen nicht zugelassen sind: Hanf, Leder, Gummi, alle anderen Arten von Kunststoffen, Buntmetalllegierungen, verzinnte oder verzinkte Dichtungen Wärmedämmung Primärseite Die Wärmedämmung muss alterungsbeständig sein, d.h. ihre chemischen und physikalischen Eigenschaften dürfen sich im Verlaufe der Zeit nicht nachteilig verändern. Insbesondere durch den Einfluss der Temperaturen darf sie in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Die Wärmedämmung darf im nassen Zustand keine korrodierende Wirkung auf die Anlageteile ausüben und bei Betriebstemperatur soll sie chemisch stabil sein (z.b. Glaswolle). Die Dämmstoffe müssen den zu erwartenden Beanspruchungen genügen. Sie müssen struktur-, fäulnis-, ungezieferfest und schwer entflammbar und unter dem Einfluss von Wärme, Alterung und kurzzeitiger Durchfeuchtung genügend formbeständig und funktionsfähig sein. Vor- und Rücklaufleitungen sind grundsätzlich getrennt und dehnungskonform zu dämmen. Die Wärmedehnung der Rohre darf die Wärmedämmung nicht beeinflussen. Die sichtbar verlegten Leitungen sind mit einer zusätzlichen Aluman Ummantelung zu schützen. Nach Absprache mit der Bauleitung der Wärmelieferantin kann in Ausnahmefällen auch eine andere Schutzummantelung eingesetzt werden. 14 von 20

19 Sekundärseite nach ortsüblichen und kantonalen Reglements. Dämmstärken Tab. 1 Dämmstärken Dimension äusserer Rohrdurchmesser Glasfaserschalen, Rohdichte mind. 80 kg/m 3, Wärmeleitfähigkeit W/(m*K) bei 50 C DN Stahl Ø [mm] Vorlauf Rücklauf Galvanische Trennung, Schutzpotenzialausgleich Galvanische Trennung Verteilnetz und Wärmeübergabestation müssen galvanisch getrennt sein. Abweichend davon können individuell Vereinbarungen getroffen werden 5. Schutzpotenzialausgleich Die Wärmeübergabestation und die Hausanlage müssen in den Schutzpotenzialausgleich eingebunden werden. Die Vorgaben des SEV und die NIN sind einzuhalten. 5 Falls im Bereich des Netzes keine erheblichen Potenzialunterschiede zu erwarten sind, kann auf galvanische Trennung verzichtet werden. 15 von 20

20 6. Wärmemessung Zum Zweck der Wärmemessung werden die Wassermenge und die Temperaturdifferenz primärseitig zwischen Vor- und Rücklauf gemessen. Die Wärmemengenzähler müssen nach Vorschriften der Wärmelieferantin und des Herstellers eingebaut werden. Je nach Ausführung der Messung gelten für die Installation die speziellen Schemata. Weiterhin wird die Wärmemengenzählung gemäss den gesetzlichen Anforderugnen betrieben und instandgehalten werden.- Die Zugänglichkeit zu der Messeinrichtigung ist jederzeit vom Wärmebezüger sicherzustellen. Die Messeinrichtung wird nach der eidgenössischen Verordnung geprüft, plombiert und in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen revidiert und geeicht. Die Messeinrichtung gilt als richtiggehend, wenn sie innerhalb eines Belastungsbereiches von 10% bis 100% der festgelegten maximalen Anschlussleistung nicht mehr als ± 1,0% vom Sollwert abweicht und eine minimale Differenztemperaturerfassung von 0.1 K aufweisst. Die Messeinrichtung ist mit einer Datenaufbereitung und für eine externe Datenübermittlung (Fernauslesung) auszurüsten (analoger Ausgang mit Einheitssignal 4-20mA). 7. Heizraum Im Bereich der Wärmeübergabestation müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: verschliessbarer, einfach zugänglicher Raum stets trocken und frostfreier Raum Gute Be- und Entlüftung Trinkwasseranschluss Platz für Revisionsarbeiten Bodenablauf/Entwässerung ausreichende Beleuchtung Schukosteckdose, 230 V / 50 Hz für Wartungsarbeiten Erfüllung der Unfallverhütungsvorschriften 16 von 20

21 8. Montage, Druckprobe, Reinigung 8.1 Montage Während der Planungsphase ist die Wärmeübergabestation auf gute Montagemöglichkeiten zu überprüfen. Die Lage der Halterungen und Aufhängungen sollte frühzeitig, möglichst im Planungsstadium, bekannt sein, damit Rohrleitungen und Armaturen schon allein der Arbeitssicherheit wegen im Montageverlauf genügend abgefangen werden können. Die Leitungen sind spannungsarm zu montieren. Leitungsdehnungen durch Temperatureinflüsse sind zu berücksichtigen und mit entsprechenden Massnahmen zu begegnen. Die aus den vorgegebenen Kräften und Gewichten ermittelten Festigkeitsspannungen dürfen nicht unkontrolliert überschritten werden. 8.2 Prüfungen und Druckproben Allgemein Alle von Fernwärmewasser durchflossenen Anlageteile sind entsprechend den maximalen Betriebsbedingungen auszufahren. Die Wärmelieferantin ist berechtigt, während den Ausführungsarbeiten vom Fernwärmeheizwasser durchflossene Anlagenteile die von ihr als notwendig erachteten Kontrollen durchzuführen. Die volle Verantwortung der Installationsfirma für Auslegung, Berechnung und Herstellung der Anlage wird dadurch jedoch nicht geschmälert. Schweissverbindungen können während der Montage des primärseitigen Leitungsnetzes zur Sicherstellung der Qualität durch die Wärmelieferantin stichprobenweise geröntgt werden. Bei Aufdeckung von Schweissfehlern werden alle Schweissnähte auf Kosten des Unternehmers geröntgt Hydraulische Druckprobe Der Primärteil ist einer 24stündigen einseitig beaufschlagten Druckprobe mit dem 1,5fachen Betriebsnenndruck zu unterziehen. Bei jeder Druckprobe ist ein Manometerventil mit Kontrollflansch gemäss SVTI anzubringen. Die Druckprobe wird von der Wärmelieferantin vor Ort abgenommen, wenn sie rechtzeitig angezeigt wurde. Andernfalls ist die Druckprobe vom Erbauer der Hauszentrale rechtskräftig zu dokumentieren (Druckmessschreiber). 8.3 Reinigung Nach bestandener Druckprobe hat der Unternehmer die geprüften Anlageteile mit Leitungswasser durchzuspülen, bis zur vollständigen Entfernung vorhandener Schmutz- und Schlammrückstände und bis das Wasser die Rohrleitungen und Anlageteile rein und klar verlässt. Anschliessend entleert er die Anlage vollständig und reinigt vor dem Schliessen sämtliche Schlammfänger. Die Spülung und Entleerung hat in angegebener Flussrichtung der Einbauten (Armaturen, Kompensatoren, etc.) zu erfolgen und wird durch die Projektleitung der Wärmelieferantin kontrolliert. 17 von 20

22 Nach dem Austrocknen sind alle offenen Stutzen mithilfe dichter Verschlusskappen bis zur Inbetriebnahme zu schützen. Die Reinigung darf nicht früher als vier Wochen vor der Inbetriebnahme erfolgen. Andernfalls ist die Hauszentrale nach dem Reinigen zu befüllen. Im Anschluss ist die ordnungsgemässe Reinigung zu protokollieren. Die Wärmemengenzählung darf erst nach der ordnungsgemässen Reinigung eingebaut werden. 9. Inbetriebnahme, Abnahme, Betrieb und Unterhalt 9.1 Inbetriebnahme Vor der Bereitmeldung zur Inbetriebnahme muss die gesamte Elektroinstallation, alle Rohrbauund Isolierarbeiten fertig gestellt sein und durch die Installationskontrolle der Wärmelieferantin abgenommen sein. Weiterhin müssen alle Linientests durchgeführt, abgeschlossen und dokumentiert sein. Der Sicherheitsnachweis der Elektroinstallationen muss vorliegen und unterzeichnet sein. Der gewünschte Termin für die Inbetriebnahme ist mindestens sieben Arbeitstage im Voraus mit der Wärmelieferantin zu vereinbaren. Die Inbetriebnahme darf nur im Beisein eines Vertreters der Wärmelieferantin und des Beauftragten des Wärmebezügers erfolgen. Des Weiteren muss ein Vertreter der Heizungsbaufirma de Hausanlage vor Ort sein. Die primärseitigen Anlageteile werden während der Inbetriebnahme mit Fernwärmewasser aus dem bestehenden Leitungsnetz gefüllt. Die Absperrorgane zwischen dem Hausanschluss und der Wärmübergabestation dürfen nur von Vertretern der Wärmelieferantin geöffnet werden. Während der Inbetriebnahme wird vom Vertreter der Wärmelieferantin der maximale Volumenstrom an der Regel- oder Mengenbegrenzungsarmatur eingestellt und plombiert. Der Vertreter der Wärmelieferantin erstellt ein Inbetriebnahme-Protokoll "Wärmeübergabestation", in dem allfällige Mängel und die nahwärmerelevanten Daten (Wärmezähler, Begrenzung der Rücklauftemperatur und der Volumenströme) festgehalten sind. Der Beauftragte des Wärmebezügers erstellt das Inbetriebnahme-Protokoll "Hausanlage. Werden bei der Inbetriebnahme gravierende Mängel an der Hausstation festgestellt, wird die Inbetriebnahme verschoben, bis die Mängel behoben sind. Die Kosten der erneuten Inbetriebnahme trägt der Wärmebezüger. 9.2 Abnahme Die Abnahme des Primärteils erfolgt unter der Leitung der Wärmelieferantin. Unter Abnahme wird die Überprüfung von schriftlich zugesicherten Leistungen verstanden. Die Inbetriebnahme darf erst dann in Angriff genommen werden, wenn vom Ersteller der Anlage (inkl. vollständiger 18 von 20

23 Isolation) eine Erklärung vorliegt, dass die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme voll gegeben sind. Die Ergebnisse nachstehender Kontrollen werden festgehalten: Visuelle Besichtigung Kontrolle des Lieferumfanges inkl. Isolation Kontrolle der Bezeichnungsschilder Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen Funktionskontrollen Überprüfung der Montagearbeiten und der Materialqualitäten Mit der Ablieferung der Wärmeübergabestation müssen am Aufstellungsort bzw. Betriebsort die folgenden Dokumente verfügbar sein: 1. Hydraulik- und Elektroschema 2. Sicherheitsnachweis vom unabhängigen Kontrollorgan unterzeichnet 3. Betriebs- und Instandhaltungsanleitung 4. Checkliste mit allen Grundeinstelldaten der Regler, der Steuerelemente und Armaturen der Wärmeübergabestation. Mit Hilfe obiger Unterlagen muss jederzeit die Grundeinstellung der Anlage reproduziert werden können. 5. Betriebsanleitung zum Auffahren (Öffnen) des Primär-Regelventils mittels Regler. Nach Inbetriebnahme und Abnahme des Primärteils durch die Wärmelieferantin obliegen Betrieb, Pflege und Wartung desselben der Wärmelieferantin. 9.3 Betrieb und Unterhalt Eingriffe des Installateurs oder der Hersteller beschränken sich nach der Inbetriebnahme ausschliesslich auf den Sekundärteil. Eingriffe an der Primärseite werden ausschliesslich durch die Wärmelieferantin vorgenommen. Die Absperrungen am Eingang der Wärmeübergabestation dürfen im Notfall für Reparaturen oder auf Verlangen der Wärmelieferantin vom Wärmebezüger geschlossen, aber nicht wieder geöffnet werden. Die Wärmelieferantin ist unverzüglich zu informieren. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt ausschliesslich durch einen Vertreter der Wärmelieferantin. Durch plötzliches Öffnen oder Schliessen hervorgerufene Durchflussänderungen verursachen Druckstosserscheinungen, wodurch Anlageteile des Fernwärmeversorgungssystems gefährdet oder sogar zerstört werden können. Damit Schäden vermieden werden, müssen die Armaturen vorsichtig und kurz vor dem Endschliesszustand sehr langsam geschlossen werden. Wärmelieferantin und Wärmebezüger sorgen auf eigene Kosten dafür, dass die ihnen gehörenden Anlageteile in einwandfreiem Zustand gehalten werden. 19 von 20

24 Der Wärmebezüger hat seine Anlage, wenn keine Wärme aus dem Fernheiznetz entzogen wird, frostfrei zu halten. Die Wärmelieferantin sorgt für die vorgeschriebene Eichung der Wärmezähler. Bei Nichteinhaltung der vorliegenden Vorschriften ist die Wärmelieferantin berechtigt, entsprechende Massnahmen (im schlimmsten Falle die Einstellung der Wärmelieferung) zu veranlassen. AEW Energie AG Leiter Wärmecontracting 20 von 20

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