Technische Anschlussbedingungen (TAB)

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1 Wärmeverbund Schliern, Köniz Technische Anschlussbedingungen (TAB) Wärmelieferantin: BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 CH-3000 Bern 25 Ausgabe: Oktober 2013 Version: 1.0

2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Vorbemerkungen Geltungsbereich Begriffsbestimmungen: 4 2. Bewilligungen / Bestimmungen Projekteingabe / Installation Reinigung und Korrosionsschutz Inbetriebnahme Dokumentation und Beschriftung Abnahme Plomben und Eingriffe Änderungen 7 3. Fernwärmeleitung: Bedingungen, Montage und Prüfung Primärseitigen Leitungen innerhalb von Gebäuden Fernwärmeleitung ausserhalb von Gebäuden Montage Prüfung der Schweissverbindungen Hydraulische Druckprobe Reinigung 9 4. Technische Grundlagen Wärmeträger Temperaturen Drücke Hausstation Regelung Temperatur- und Volumenstrombegrenzung Wärmezähler Isolierstärken Werkstoffe / Verbindungen Heizraum 14 Beilage 1: Fernwärme Vor- und Rücklauftemperatur in der Hausstation 15 Beilage 2: Minimaler Volumenstrom für den Wärmezähler 16 Beilage 3: Schema Hausstation 17

3 3 1. Allgemeines 1.1 Vorbemerkungen Die vorliegenden "Technischen Anschlussbedingungen" (TAB) sind Bestandteil des Anschluss- und Wärmeliefervertrages (WLV). Die Wärmelieferantin kann eine ausreichende Wärmeversorgung nur dann gewährleisten, wenn die vorliegenden TAB bei der Planung, der Ausführung und dem Betrieb der anzuschliessenden Anlagen beachtet werden. Der Wärmebezüger (Kunde) ist deshalb verpflichtet, die TAB den planenden und ausführenden Firmen, termingerecht zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Erweiterungen oder Änderungen bestehender Anlagen. Abweichungen von den TAB sind vor Planungsbeginn mit der Wärmelieferantin schriftlich zu vereinbaren. Die Wärmelieferantin behält sich das Recht vor, Anlagen, bei denen die in den TAB geforderten Angaben fehlen oder den Regeln der TAB widersprechen, nicht in Betrieb zu nehmen bzw. vom Betrieb auszuschliessen. Die an das Fernwärmenetz anzuschliessenden Anlagen müssen allen geltenden behördlichen Vorschriften entsprechen sowie nach den jeweiligen Regeln der Technik berechnet und ausgeführt sein. Weil die Fernwärmeversorgung zur Wärmeabgabe an eine grosse Anzahl Abnehmer bestimmt ist, muss bei der Erstellung der Anschluss- und Abnehmeranlagen ein hohes Mass an Sicherheit gewährleistet sein. Störende Auswirkungen auf andere Abnehmer sind durch sachgemässe Konstruktion und Ausführung zu vermeiden (Undichtheiten, Ermüdungsbrüche, Korrosion etc.). 1.2 Geltungsbereich Die TAB gelten für alle Anlageteile, welche vom Wärmeträger aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds durchflossen werden oder im Lieferumfang der Wärmelieferantin enthalten sind, wie Rohrleitungen, Absperr-, Regel- und Sicherheitsorgane, Messeinrichtungen, Entleerungen, Entlüftungen usw. Die Vorschriften gelten auch für Teile der Hausstation, welche den Betrieb des Fernwärmenetzes beeinflussen, also insbesondere für die Rücklauftemperaturen und die hydraulischen Schaltungen in der Heizungsanlage sowie für den oder die Wärmetauscher. In besonderen Fällen können Abweichungen gegenüber den vorliegenden Vorschriften, nach Rücksprache mit der Wärmelieferantin, schriftlich bewilligt werden.

4 4 1.3 Begriffsbestimmungen: Hausanschluss Er umfasst das Leitungsstück vom Hauptleitungs-T-Stück bis und mit Hauptabsperrarmatur im Keller des Wärmebezügers (Kunden) inkl. Mauerdurchbruch bzw. Bohrung. Hausstation Hausinterne Leitungen Wärmeübergabestation Hausanlage die Hausstation bezeichnet die kundenseitige Anlage und umfasst folgende Elemente: Sie verbinden den Hausanschluss ab den Hauptabsperrarmaturen beim Gebäudeeintritt mit der Wärmeübergabestation. Sie ist das Bindeglied und zudem die hydraulische Trennung zwischen den hausinternen Leitungen und der Hausanlage. Hier erfolgt die Wärmeabgabe an die Hausanlage mittels einem oder mehreren Wärmetauschern. Die Wärmeübergabestation dient zudem zur Messung des Wärmebezugs und zum Regeln des primärseitigen Durchflusses und Differenzdrucks und umfasst die Komponenten (Kombiventil und Wärmezähler) zur vertragsmässigen Abgabe der Wärme an die Hausanlage. Als Hausanlage wird das Wärmeverteilsystem im Gebäude des Wärmebezügers bezeichnet. Weitere Begriffe: Hauseintritt Heizraum Fernwärmeleitung Primärseitig Sekundärseitig Als Hauseintritt gilt der Punkt an dem die Fernwärmeleitung das eigentlich zu beheizende Gebäude erreicht hat, Im Heizraum ist die Wärmeübergabestation und die hydraulischen Komponenten der Hausanlage untergebracht. Sie ist die Verbindung zwischen dem Hausanschluss und der Wärmeerzeugung der Wärmelieferantin. gelten die Anlagenteile, welche vom Fernwärmewasser durchströmt werden. werden alle Installationen der Hausanlage bezeichnet, welche nicht vom Fernwärmewasser durchströmt werden.

5 5 2. Bewilligungen / Bestimmungen 2.1 Projekteingabe / Installation Sämtliche Neuanschlüsse sind bewilligungspflichtig Die Ausführungsunterlagen der Hausstation sind der Wärmelieferantin vor Baubeginn zur Einsicht und schriftlichen Bestätigung vorzulegen. Dazu müssen folgende Unterlagen 2-fach abgegeben werden: Prinzipschema mit Angabe der maximalen Anschlussleistung und primärseitigen Wassermenge (Auslegung nach Punkt 4.2), sowie der Leistungen der Wärmetauscher und Verbraucher, die Auslegungstemperaturen, die Fabrikat- und Typenbezeichnungen, die sekundärseitigen Nennvolumenströme und die Drosseleinstellungen. Funktionsbeschrieb der Hausstation Bei der Planung und Ausführung sind die einschlägigen Normen und Vorschriften einzuhalten. Entsprechen die Unterlagen allen Anforderungen der TAB, wird dem Beauftragten des Wärmebezügers ein von der Wärmelieferantin unterschriebenes Exemplar zugestellt. Erst nach Erhalt dieser schriftlichen Bestätigung darf mit der Montage der Hausstation begonnen werden. Die Installation hat entsprechend dieser Planungsgrundlage durch zuverlässiges und qualifiziertes Personal zu erfolgen. Die Wärmelieferantin ist berechtigt, während der Ausführungsarbeiten, die von ihr als notwendig erachteten Kontrollen durchzuführen. Sie übernimmt mit der Kontrolle weder Garantie für die durch den Kunden ausgeführten Arbeiten, noch eine Entschädigungspflicht für allfällige Schäden. 2.2 Reinigung und Korrosionsschutz Nach Fertigstellung der Installationen ist jede Hausstation zum Entfernen von Schlamm, Hammerschlag, Schweissperlen, Fett- und Ölrückständen, mittels Durchspülung gründlich zu reinigen. Nach dem Austrocknen sind alle offenen Stutzen mittels dichten Verschlusskappen bis zur Inbetriebnahme zu schützen. Der Anschluss der Hausstation an die Fernleitung hat erst nach deren Reinigung zu erfolgen. Die Durchspülung soll nicht früher als 4 Wochen vor der Inbetriebnahme erfolgen. Andernfalls ist die Anlage nach dem Reinigen mit Wasser zu füllen.

6 6 2.3 Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Hausstation darf nur im Beisein des Beauftragten der Wärmelieferantin erfolgen und ist stillschweigend die provisorische Betriebsbewilligung. Sie muss mindestens 2 Wochen vorher angemeldet werden. Die primärseitigen Anlageteile der Hausstation werden während der Inbetriebnahme mit Fernwärmewasser aus dem Fernleitungsnetz gefüllt. Die Absperrorgane des Hausanschlusses dürfen nur von der Wärmelieferantin oder dessen Beauftragten geöffnet werden. Sämtliche Manipulationen an den primärseitigen Installationen dürfen nur von der Wärmelieferantin oder deren Beauftragten vorgenommen werden. Die Hausanlage ist vor der Inbetriebnahme vom Beauftragten des Wärmebezügers zu füllen. Werden bei der Inbetriebnahme erhebliche Mängel an der Hausstation festgestellt, wird diese verschoben. Die Wärmelieferantin behält sich vor, zusätzliche Aufwendungen, welche durch die Terminverschiebung entstehen, dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Während der Inbetriebnahme stellt die Wärmelieferantin oder deren Beauftragter den festgelegten Durchfluss (Wärmezähler) und den Differenzdruck ein und plombiert den in der Wärmeübergabestation installierten Hauptwärmezähler (Temperaturfühler, Durchflussgeber, Rechenwerk) und die Volumenstrombegrenzung des Kombiventils. Die Wärmelieferantin oder deren Beauftragter erstellt für die fernwärmerelevanten Anlageteile der Hausstation ein Inbetriebnahme-Protokoll, in dem allfällige Mängel und die fernwärmerelevanten Daten (Wärmezähler, Nennvolumenströme, Rücklaufbegrenzung und gemessene Ist- Werte der Temperaturen, Drücke und Volumenströme) festgehalten sind. Dem Wärmebezüger, sowie dessen Beauftragten wird auf dessen Wunsch eine Kopie des Protokolls zugestellt. Der Wärmebezüger oder dessen Beauftragter erstellt das Inbetriebnahme-Protokoll für alle übrigen Teile der Hausstation. Der Wärmelieferantin, sowie deren Beauftragten, ist eine Kopie des Protokolls zuzustellen. 2.4 Dokumentation und Beschriftung Im Heizraum sind folgende Revisionsunterlagen der Hausstation durch den Wärmebezüger zu deponieren: Prinzipschema inkl. der technischen Angaben (Leistungen, Volumenströme, Temperaturen etc.) Funktionsbeschrieb Elektroschema Die Vor- und Rücklaufleitungen zu den einzelnen Verbrauchern sind mit einer dauerhaften Kennzeichnung zu versehen. 2.5 Abnahme Die Abnahme durch die Wärmelieferantin erfolgt schriftlich, wenn alle Voraussetzungen gemäss 2.3 und 2.4 erfüllt sind. Sie ist gleichzeitig die definitive Betriebsbewilligung.

7 7 2.6 Plomben und Eingriffe Die Plomben an der Wärmeübergabestation dürfen nicht entfernt werden, Stellt der Wärmebezüger oder der Installateur fest, dass Plomben fehlen oder beschädigt sind, muss er dies unverzüglich der Wärmelieferantin melden. Eingriffe des Installateurs oder der Hersteller beschränken sich nach der Inbetriebnahme ausschliesslich auf die Hausanlage und sind nur zulässig, wenn die Bestimmungen der TAB eingehalten werden. Für Eingriffe an der Primärseite ist die Anwesenheit der Wärmelieferantin oder deren Beauftragten erforderlich. Die Absperrungen am Hausanschluss dürfen nur im Notfall oder auf Verlangen der Wärmelieferantin vom Wärmebezüger oder Installateur geschlossen, nicht aber wieder geöffnet werden. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt ausschliesslich durch die Wärmelieferantin. Die Wärmelieferantin und der Wärmebezüger sorgen auf eigene Kosten dafür, dass die ihnen gehörenden Anlageteile in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Der Wärmebezüger hat seine Anlage in jedem Fall frostfrei zu halten, auch wenn keine Wärme aus der Fernwärmeleitung bezogen wird. 2.7 Änderungen Sämtliche Änderungen an den Anlageteilen und der Wärmeleistung sind bewilligungspflichtig (gemäss Abschnitt 2.1 ff)

8 8 3. Fernwärmeleitung: Bedingungen, Montage und Prüfung 3.1 Primärseitigen Leitungen innerhalb von Gebäuden Die Wärmelieferantin ist berechtigt die Fernwärmeleitung einschliesslich Armaturen, Kabelschutzrohr und Rohrleitungselemente in den Gebäuden des Wärmebezügers zu verlegen (z.b. in Kellern, Tiefgaragen etc.). Die Rohrleitungen werden so verlegt, dass die Räume in der Nutzung nach Möglichkeit nicht beeinträchtigt werden. Die Rohrleitungen werden nach der Inbetriebnahme isoliert. Vor- und Rücklauf der Anschlussleitung werden von der Wärmelieferantin mit einer dauerhaften Kennzeichnung versehen. Die Wärmelieferantin wird vor Beginn der Baumassnahmen die Leitungsführung mit dem Wärmebezüger oder dessen Beauftragten abstimmen und genehmigen lassen. Die hausinternen Leitungen sind so zu verlegen, dass sie entlüft- und entleerbar sind. 3.2 Fernwärmeleitung ausserhalb von Gebäuden Die Leitungsführung ausserhalb von Gebäuden wird durch die Wärmelieferantin mit dem Grundstückeigentümer und mit dem Wärmebezüger einvernehmlich festgelegt. Soweit dem Grundstückeigentümer kein wesentlicher Nachteil entsteht, ist die Wärmelieferantin berechtigt, die Leitungen auf dem kürzesten, möglichen Weg zu projektieren und auszuführen. Die verlegte Fernwärmeleitung darf nicht überbaut werden. Die Abstandsmasse zur Vermeidung gegenseitiger Beschädigungen bei Aufgrabungen zwischen der Aussenkante des Schutzmantels der Fernwärmeleitung und der Aussenkante parallel liegender Leitungen und Kabel, sowie nachträglich errichteter Bauwerke sind: - Aussenkante parallel liegender Leitungen und Kabel : 0.5 m Nachträgliche Pflanzungen sind so vorzunehmen, dass die Wurzelbildung die Fernwärmeleitung nicht beschädigen kann.

9 9 3.3 Montage Die Montage muss durch zuverlässiges und qualifiziertes Personal erfolgen. Für Arbeiten an der Fernleitung, in welchen Fernheizwasser (Hausinterne Leitungen, Wärmeübergabestation) zirkuliert, dürfen nur qualifizierte Schweisser, die über die notwendige Ausbildung und Erfahrung im Schweissen verfügen und sich in Schweissarbeit bewährt haben, eingesetzt werden. 3.4 Prüfung der Schweissverbindungen Schweissverbindungen werden stichprobenweise während der Montage des primärseitigen Leitungsnetzes zur Sicherstellung der Qualität durch die Wärmelieferantin geröntgt. Bei Aufdeckung von Schweissfehlern werden alle Schweissnähte auf Kosten der Unternehmer geröntgt, sowie die fehlerhaften Verbindungen neu erstellt Hydraulische Druckprobe Der Primärteil ist während 12 Stunden einer einseitig beaufschlagten Druckprobe mit 16 bar zu unterziehen. Die Druckprobe ist vom Erbauer der hausinternen Leitung sowie der Wärmeübergabestation vorschriftsgemäss auszuführen und zu dokumentieren (Druckmessschreiber). 3.6 Reinigung Nach der Fertigstellung ist die Fernleitung mittels Durchspülung gründlich zu reinigen, um Schlamm, Hammerschlag, Schweissperlen, Fett- oder Ölrückstände zu entfernen. Anschliessend sind alle offenen Stutzen mittels dichten Verschlusskappen zu schützen. Die Aussenoberflächen der Rohrteile sind nach der Reinigung mit einem temperaturbeständigen Korrosionsschutzanstrich zu versehen.

10 10 4. Technische Grundlagen 4.1 Wärmeträger Als Wärmeträger wird primärseitig teilentsalztes beziehungsweise teilenthärtetes Wasser eingesetzt. 4.2 Temperaturen Maximale Betriebstemperaturen für die konstruktive Bemessung der primärseitigen Anlageteile : 110 C Temperaturen für die technische Auslegung 1. minimale Fernwärmevorlauftemperatur primär, kontinuierlicher Bezug vorausgesetzt bei ta = - 8 C : 85 C bei ta = +8 C : 70 C 2. maximale Fernwärmerücklauftemperatur primär Altbauten: im Heizbetrieb : 55 C während der BWW-Aufbereitung : 60 C Neubauten: im Heizbetrieb : 40 C während der BWW-Aufbereitung : 50 C Die angegebenen Rücklauftemperaturen sind als Maximalwerte zu verstehen. Nach Möglichkeit sind tiefere Rücklauftemperaturen anzustreben. Siehe auch Diagramm Beilage Nr maximal zulässige Rücklauftemperaturdifferenz über dem Wärmetauscher in jedem Betriebspunkt : 3 Kelvin (Rücklauf primär - Rücklauf sekundär) 4.3 Drücke Druckstufe für die konstruktive Bemessung der primärseitigen Anlageteile : PN 16 Maximaler Druckverlust in der hausinternen Leitung und der Wärmeübergabestation (über Kombiventil und Wärmezähler beim abonnierten, max. Volumenstrom) : 0.8 bar

11 Hausstation Allgemeines Das Fabrikat der Wärmeübergabestation wird durch die Wärmelieferantin bestimmt. Vor Beginn der Installationsarbeiten muss die schriftliche Genehmigung vom Typ durch die Wärmelieferantin vorliegen (gemäss Punkt 2.1). Die Wärmeübergabestation umfasst folgende Armaturen: - Schmutzfänger - Thermometer - Druckmessstutzen mit Manometer auf Vor- und Rücklaufleitung, inkl. Absperrorgan - Entleerungen, Entlüftungen - Kombiventil - Wärmezähler mit Temperaturfühlern und Rechenwerk - Absperrorgane Die Anordnung der Komponenten und die minimale Ausrüstung der Wärmeübergabestation und der Hausanlage sind in Beilage 3 zu entnehmen. Folgende Mindestanforderungen müssen die Komponenten einhalten: Kombiventil : Wirkdruck = 0.2 bar Thermometer : Messbereich = C Messgenauigkeit = 5 % vom Messbereich Manometer : Messbereich = 0-16 bar Messgenauigkeit = 1 % vom Messbereich Die Wärmeübergabe in der Wärmeübergabestation erfolgt ausschliesslich indirekt über Platten-Wärmetauscher. Heizung Die sekundärseitige Wärmeübergabestation und Hausanlage darf keinerlei Einrichtungen besitzen, die den Rücklauf mit nicht ausgekühltem Vorlaufwasser erwärmen. Das heisst, dass folgende Einrichtungen zu vermeiden sind, sofern sie eine Erwärmung des Rücklaufs ermöglichen: - Offene Expansionsgefässe - Doppelverteiler (Rohr in Rohr, Vierkant) - By-Pässe (auf Verteiler, bei Verbrauchern etc.) - Überstromregler und -ventile - Einspritzschaltungen mit Dreiwegventilen - Umlenkschaltungen mit Dreiwegventilen - Vierwegmischer - etc.

12 12 Brauchwarmwasserbereitung (BWW) Das BWW muss sekundärseitig an die Fernwärme angeschlossen werden. Zugelassen sind Boiler mit innenliegendem Wärmetauscher (Register) oder Speicherladesysteme. Die primärseitige Rücklauftemperatur darf aber keinesfalls die in Punkt 4.2 definierte maximale Fernwärmerücklauftemperatur überschreiten. Bei Speicherladesystemen mit externem Wärmetauscher muss der BWW-Speicher eine einwandfreie Schichtung des Kalt- und Warmwassers gewährleisten. Wo die maximale Fernwärmerücklauftemperatur Primär gemäss 4.2 auf Grund der sekundären Verhältnisse nicht garantiert werden kann, sind folgende Maßnahmen zu treffen: - Einbau von einem, in Serie vorgeschalteten, zusätzlichen Wassererwärmer oder Speicher mit eingebautem Edelstahlwendel. Die hydraulische Einbindung ist sekundär vorzunehmen und entsprechend anzupassen. 4.5 Regelung Zur Regelung der sekundärseitigen Vorlauftemperatur ist ein Kombiventil (motorisches Durchgangsstellorgan mit integriertem Differenzdruckregler und Volumenstrombegrenzung) zu verwenden. Der Differenzdruckregler gewährleistet eine konstante Druckdifferenz über dem Stellorgan, wodurch eine hohe Ventilautorität erzielt wird. Der Wirkdruckendwert des Kombiventils muss 0.2 bar betragen. Eine Notstellfunktion und ein Sicherheitstemperaturbegrenzer sind nicht erforderlich. Die Kommunikationskabel, welche für die Regulierung der Übergabestation notwendig sind, werden durch die Wärmelieferantin bis ins Haus geführt. Als Abschluss wird bei Hauseintritt eine Anschlussdose vorgesehen. Der Wärmebezüger ist für den Anschluss ab der Anschlussdose bis zum Fernwärmeregler zuständig (siehe Beilage 3). 4.6 Temperatur- und Volumenstrombegrenzung Maximaler Volumenstrom Mittels plombierbarer Volumenstrombegrenzung wird die maximale Öffnung des Kombiventils eingestellt entsprechend dem maximalen Volumenstrom, welcher sich aus der vertraglich festgelegten Wärmeleistung und der ermittelten max. primärseitigen Rücklauftemperatur ergibt. Minimaler Volumenstrom Der Minimalhub des Kombiventils wird begrenzt, um der Wärmemessung den erforderlichen Mindestvolumenstrom zu sichern. Die Begrenzung kann mittels Hilfsschalter am Kombiventil oder direkt am Regelgerät erfolgen. Der erforderliche Mindestvolumenstrom ist Beilage 2 zu entnehmen. Rücklauftemperaturbegrenzung Die Regeleinrichtungen in der Wärmeübergabestation sind mit geeigneten Einrichtungen versehen, die eine Begrenzung der maximalen Fernwärmerücklauftemperatur nach den Anforderungen gemäss Kapitel 4.2, Absatz Nr. 2 ermöglichen.

13 Wärmezähler Typ: NeoVac Supercal 531 M-Bus Das Fabrikat der Wärmezähler ist durch die Wärmelieferantin bestimmt. Die Lieferung erfolgt durch den Wärmebezüger. Der Wärmezähler ist im Eigentum des Wärmebezügers, welchem ebenfalls die Nacheichungspflicht unterliegt. Bei der Platzierung der Messstelle sind die produktespezifischen Ein- und Auslaufstrecken einzuhalten. Die Standorte der Fühler müssen mit deren Kabellänge übereinstimmen. Inbetriebnahme und Plombierung der Messstelle erfolgt durch den Hersteller nach Aufgebot durch die Wärmelieferantin. 4.8 Isolierstärken Die primärseitigen Leitungen, Kompaktstationen, Wärmetauscher, Wärmespeicher und die sekundärseitigen Leitungen und Armaturen sind gemäss den kantonalen Vorschriften über haustechnische Anlagen zu dämmen. 4.9 Werkstoffe / Verbindungen Folgende Werkstoffe sind für die vom Fernwärmewasser durchströmten Bauelemente zulässig: Rohre und Halbzeuge St 35 nach DIN 1626, Blatt 3 oder St 37-2 nach DIN 1629, Blatt 3 mit Werkszeugnis nach DIN 50049; Ziff Die Rohre sollen innen und aussen gut gereinigt, frei von Öl und Fett sein. Rohrbogen bis DN 50 dürfen auf der Baustelle aus einem Rohr gebogen werden. Schweissbogen sind für alle Dimensionen zugelassen. Wärmetauscher Armaturen Isolationen Plattentauscher Chrom-Nickel-Molybdänstahl mit Werkstoffnummer , , , AISI 316 max. Betriebsdruck 16 bar Sphäroguss, Stahlguss, Stahl geschweisst, Rotguss Rg 5, Messing, Kupfer, Grauguss Die Isolierung darf im nassen Zustand keine korrodierende Wirkung auf die Anlageteile ausüben und bei Betriebstemperatur soll sie chemisch stabil sein (z.b. Glaswolle). Die Abmessungen müssen erhalten bleiben. Folgende Verbindungen sind für die vom Fernwärmewasser durchströmten Bauelemente zulässig: - Flanschverbindungen - Verschweissungen - Lötverbindungen für Wärmetauscher - Flachdichtende und konische Verbindungen.

14 Heizraum Der Heizraum muss folgende Bedingungen erfüllen: - abschliessbar - frostsicher - der Zugang für die Wärmelieferantin muss jederzeit gewährleistet sein - genügend Be- und Entlüftung - ausreichende Beleuchtung sowie eine Steckdose (230 V) für Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten - für den Betrieb des Wärmezählers ist eine separat abgesicherte, plombierbare Stromzufuhr (230V, 6A, P/N/PE 3 x 1.5 mm 2 ) bereitzustellen. Dafür ist im Schaltschrank oder in der Verteiltafel der Hausanlage eine beschriftete 6 Ampère-Sicherung anzubringen. - es muss eine Kaltwasserzapfstelle und eine Bodenentwässerung vorhanden sein. - Transportwege und Platzbedarf für Wartungsarbeiten sind sicher zu stellen.

15 Leitungstemperatur 15 Beilage 1: Fernwärme Vor- und Rücklauftemperatur in der Hausstation 120 C 110 C 100 C Temperaturen Fernleitung primärseitig 90 C Aussentemperatur -8 C 8 C 20 C 80 C 1) max. Betriebstemperatur der Anlage 110 C ##### 110 C 2) Vorlauftemperatur 85 C 70 C 70 C 70 C3) Rücklauf Altbauten 55 C 55 C 55 C 4) Rücklauf Neubauten 40 C 40 C 40 C 60 C5) Rücklauf Brauchwassererwärmung Altbauten 60 C 60 C 60 C 6) Rücklauf Brauchwassererwärmung Neubauten 50 C 50 C 50 C 50 C 40 C 30 C -10 C -5 C C 5 C 10 C 15 C 20 C Aussentemperatur Legende max. Betriebstemperatur der Anlage Vorlauftemperatur Rücklauf Altbauten Rücklauf Neubauten Rücklauf Brauchwassererwärmung Altbauten Rücklauf Brauchwassererwärmung Neubauten Max. Betriebstemperatur für die Auslegung der Anlageteile: 110 C Vorlauftemperatur bei Aussentemperatur: -8 C 85 C Vorlauftemperatur bei Aussentemperatur: 8 C 70 C Altbauten: Max. Rücklauftemperatur des Heizbetriebs: 55 C Max. Rücklauftemperatur der Brauchwassererwärmung: 60 C Neubauten: Max. Rücklauftemperatur des Heizbetriebs: 40 C Max. Rücklauftemperatur der Brauchwassererwärmung: 50 C

16 16 Beilage 2: Minimaler Volumenstrom für den Wärmezähler vertraglich festgelegter maximaler Volumenstrom (m 3 /h) minimal notwendiger Volumenstrom (m 3 /h) Der minimale Volumenstrom muss beim kleinstmöglichen Hub des primärseitigen Stellorgans erreicht werden. Unter Umständen muss das Stellorgan mit einer Hubbegrenzung ausgerüstet werden.

17 17 Beilage 3: Schema Hausstation

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