Wärmelieferant (WL): Amt für Industrielle Betriebe Tel Amtsleitung Fax Freulerstrasse Birsfelden
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- Mina Rothbauer
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1 Amtsleitung, Freulerstrasse 1, 4127 Birsfelden Telefon Telefax Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Amt für Industrielle Betriebe 24. Januar 2014 Version 2/2012: Technische Anschlussbedingungen (TAB) Fernwärme Liestal (FWL) Wärmelieferant (WL): Amt für Industrielle Betriebe Tel Amtsleitung Fax Freulerstrasse Birsfelden 24. Januar 2014
2 Inhalt 1. Allgemeines Vorbemerkungen Geltungsbereich Begriffsbestimmungen Eigentums- und Unterhaltsgrenzen Plomben Technische Bewilligung Grundsätzliches Einzureichende Unterlagen Technische Grundlagen Wärmeleistungsbedarf Temperaturen Drücke Wärmeträger Werkstoffe und Verbindungen Wärmedämmung Wärmezähler Hauszentrale und die Hausanlage Hausanschlussraum Montage und Prüfung Allgemeine Montage Rohrleitungen Schweissverbindungen Hydraulische Druckprobe Reinigung und Korrosionsschutz Inbetriebnahme und Abnahme Betrieb und Unterhalt Anhang A. Prinzipschema Hausanschluss B. Primärseitige Temperaturen C. Querschnitte Hausanschlussleitung D. Einbauvorschriften Wärmezähler E. Formular "Daten des Hausanschlusses" Januar 2014 Seite 1
3 1. Allgemeines 1.1 Vorbemerkungen Die vorliegenden "Technischen Anschlussbedingungen für Hausstationen" (TAB) sind Bestandteil des Wärmelieferungsvertrags (WLV). Der WL kann eine ausreichende Wärmeversorgung nur dann gewährleisten, wenn die vorliegenden TAB bei der Planung und Ausführung sowie beim Betrieb der anzuschliessenden Anlagen beachtet werden. Anlagen, die Anforderungen der TAB nicht erfüllen, können vom WL ausser Betrieb gesetzt werden. Weil die Fernwärmeversorgung zur Wärmeabgabe an eine grosse Anzahl Abnehmer bestimmt ist, muss bei der Erstellung der Anschluss- und Abnehmeranlagen ein hohes Mass an Sicherheit gewährleistet sein. Störende Auswirkungen auf andere Abnehmer sind durch sachgemässe Konstruktion und Ausführung zu vermeiden (Temperatur - Druckschwankungen, Undichtheiten, Ermüdungsbrüche, Korrosion etc.). Die an das Fernheiznetz anzuschliessenden Anlagen müssen allen geltenden behördlichen Vorschriften entsprechen sowie nach den jeweiligen Regeln der Technik berechnet und ausgeführt sein. 1.2 Geltungsbereich Die TAB gelten für alle primärseitigen Anlageteile wie Rohrleitungen, Wärmetauscher, Absperr-, Regel- und Sicherheitsorgane, Messeinrichtungen, Entleerungen, Entlüftungen usw. Die Vorschriften gelten auch für Teile der Hausanlage, welche den Betrieb des Fernwärmenetzes beeinflussen, also insbesondere für die Rücklauftemperaturen und die hydraulischen Schaltungen. In besonderen Fällen können Abweichungen gegenüber den vorliegenden Vorschriften, nach Rücksprache mit dem WL, bewilligt werden. 1.3 Begriffsbestimmungen Wärmelieferant (WL): Wärmebezüger (WB): Primärseite: Sekundärseite: Hausanschlussleitung: (Primärseite) Wärmelieferant stellt Wärme zur Verfügung Wärmebezüger bezieht Wärme Als primärseitig wird der mit Fernwärmewasser durchströmte Anlagenteil bezeichnet. Sekundärseitig wird der vom Wasser der Hausanlage durchströmte Anlagenteil bezeichnet. Die Hausanschlussleitung verbindet das Verteilungsnetz mit der Kellerleitung. Sie umfasst das Leitungsstück vom Hauptleitungs- T-Stück bis und mit Hauptabsperrarmatur unmittelbar nach Gebäudeeintritt im Keller des Wärmebezügersn inkl. Mauerdurchbruch bzw. Bohrung. 24. Januar 2014 Seite 2
4 Kellerleitung: (Primärseite) Übergabestation: (Primärseite) Hauszentrale: (Primär- und Sekundärseite) Hausstation: (Primär- und Sekundärseite) Hausanlage: (Sekundärseite) Hausanschlussraum: Die Kellerleitung verbindet die Hausanschlussleitung mit der Übergabestation Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Kellerleitung und der Hauszentrale. Sie dient der vertragsgemässen Übergabe der Wärme und der Messung des Wärmebezugs. Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Übergabe der Wärmelieferung an die Hausanlage, die Übergabe erfolgt grundsätzlich indirekt, also mittels Wärmeaustauschern. Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale. Die Hausanlage besteht aus dem Verteilsystem im Gebäude, zur Verteilung von Prozess- und Raumwärme sowie Brauchwarmwasser. Der Hausanschlussraum beinhaltet die Hausstation und die Hauptabsperrarmaturen. 1.4 Eigentums- und Unterhaltsgrenzen Die Hausanschlussleitung bis und mit Hauptabsperrarmatur und der Wärmezähler befinden sich im Eigentum des WL und werden von diesem unterhalten. Die Kellerleitung, die Hausstation und die Hausanlage befinden sich im Eigentum des WK und werden von diesem unterhalten. 1.5 Plomben Der WL plombiert den Wärmezähler (Temperaturfühler, Durchflussgeber, Rechenwerk) und das Kombiventil (Drossel zur Volumenstrombegrenzung). 24. Januar 2014 Seite 3
5 2. Technische Bewilligung 2.1 Grundsätzliches Neuanschlüsse und Änderungen an der Primärseite sind bewilligungspflichtig. Änderungen an der Sekundärseite sind nur bewilligungspflichtig, wenn davon Bestimmungen der TAB oder des Wärmelieferungsvertrags tangiert werden. Bewilligungen sind vom Beauftragten des WK beim WL einzuholen. Der WL prüft und bewilligt das Projekt, er nimmt die Anlage nach Beendigung der Installationsarbeiten ab. 2.2 Einzureichende Unterlagen Dem WL sind das Formular "Daten des Hausanschlusses" gemäss Anhang E und das Prinzipschema der Hausstation 2-fach zur Prüfung einzureichen. Das Prinzipschema hat die wichtigsten technischen Daten der Hauszentrale und -anlage zu enthalten (Leistungen Wärmeaustauscher und Verbraucher, Auslegungstemperaturen, Fabrikatund Typenbezeichnungen, Nennvolumenströme, Drosseleinstellung etc.). Entsprechen die Unterlagen den Anforderungen der TAB, wird dem Beauftragten des WK ein vom WL unterschriebenes Exemplar zugestellt. Die Montage hat entsprechend dieser Planungsgrundlage zu erfolgen. Wird mit der Montage vorher begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. 24. Januar 2014 Seite 4
6 3. Technische Grundlagen 3.1 Wärmeleistungsbedarf Die abonnierte Wärmeleistung ist im Interesse des WK dem effektiven Wärmeleistungsbedarf anzupassen. Übermässige Reserveleistung verursacht eine unerwünschte Erhöhung des Wärmepreises. Die im Wärmelieferungsvertrag vereinbarte maximale Wärmeleistung wird bei der Inbetriebnahme an der Drossel des Kombiventils eingestellt und plombiert, indem der maximale Volumenstrom begrenzt wird. Der WL behält sich vor, die bezogene Leistung stichprobenartig zu überprüfen. 3.2 Temperaturen Maximale Betriebstemperatur für die festigkeitsmässige Auslegung der primärseitigen Anlageteile (maximal zulässige Temperatur TS nach DGV): 130 C Arbeitstemperaturen für die leistungsmässige Auslegung (siehe Anhang B) Minimale Fernwärmevorlauftemperatur, kontinuierlicher Bezug vorausgesetzt bei ta = -8 C im 24 h-mittel: ab ta = 8 C im 24 h-mittel: zwischen -8 C und +8 C wird die Fernwärmevorlauftemperatur gleitend angepasst, oberhalb von +8 C wird sie konstant gehalten. Maximale Fernwärmerücklauftemperatur bei bestehenden Hausanlagen und bei neuen Hausanlagen während der BWW-Ladung: bei neuen Hausanlagen: Anlagen mit höheren Rücklauftemperaturen können in begründeten Fällen, nach Rücksprache mit dem WL, eingebunden werden. Maximal zulässige Temperaturdifferenz (Grädigkeit) über Wärmeaustauschern in jedem Betriebspunkt zwischen dem Rücklauf sekundärseitig und dem Rücklauf primärseitig: zwischen dem Kaltwasser brauchwarmwasserseitig und dem Rücklauf primärseitig, gemessen über beide Wärmetauscher: 115 C 75 C 55 C 45 C 5 K 10 K 24. Januar 2014 Seite 5
7 3.3 Drücke Druckstufe für die primärseitigen Anlageteile: PN 16 Maximaler Betriebsüberdruck für die festigkeitsmässige Auslegung der primärseitigen Anlagenteile (max. zulässiger Druck PS nach DGV): Primärseitiger Ruhedruck bei 305 m.ü.m: Maximale zulässige primärseitige Druckdifferenz über Hauszentrale (ohne Kombiventil): Hausstation (Übergabestation mit Wärmezähler und Kombiventil und Hauszentrale): Maximaler Differenzdruck am geschlossenen Kombiventil: 1'560 kpa 500 kpa 20 kpa 80 kpa 750 kpa 3.4 Wärmeträger Der primärseitige Wärmeträger entspricht den Anforderungen des AGFW-Arbeitsblatts FW 510 'Anforderungen an das Kreislaufwasser von Industrie- und Fernwärmeheizanlagen sowie Hinweise für deren Betrieb'. Die Beschaffenheit wird durch den WL regelmässig geprüft und gegebenenfalls nachbehandelt. Der Wärmeträger darf nicht verunreinigt oder der Anlage entnommen werden. Härte (Erdalkalien): < 0.02 mmol/l Leitfähigkeit: < S/cm ph-wert: Sauerstoff: < 0.05 mg/l Aussehen: klar, frei von suspendierenden Stoffen 24. Januar 2014 Seite 6
8 3.5 Werkstoffe und Verbindungen Die Auswahl der Werkstoffe für die primärseitigen Bauelemente ist gemäss DIN 4747 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur und Wärmeträger geeignet sein. Folgende Mindestanforderungen gelten für die primärseitigen Bauelemente: Rohrleitungen Nahtlose oder geschweisste unlegierte Stahlrohre aus St 37.0 (P 235 T1) nach DIN 1629 oder DIN 1626 (EN oder EN ) Vorschweissflanschen aus unlegiertem Stahl S235JRG1 oder S235JRG2 nach DIN EN Gehäuse von Armaturen, Pumpen und Formstücken Guss mit Kugel-Graphit GGG40.3 (EN-GJS LT) nach DIN EN 1563 Stahlguss GP240GH nach DIN EN und DIN EN Stahl S235JR nach DIN EN , C22.3 nach DIN 2528 Kupferlegierungen CuZn36Pb2As, GK-CuZn37Pb nach DIN EN 1982, G-CuSn5ZnPb, G-CuSn6ZnNi nach DIN EN 1982, SF-Cu nach DIN 1787, CuZn36Pb2, CuZn40Pb nach DIN EN 12163, CuZn39Pb3 nach DIN EN Verbindungsarten Schweissverbindungen nach SN EN 12817, Bewertungsgruppe C bei gebäudeinternen Leitungen, Bewertungsgruppe B bei erdverlegten Leitungen Flanschverbindungen mit Vorschweissflanschen Flachdichtende Verbindungen mit Anschweissenden Löt- und Schweissverbindungen für Wärmetauscher Schrauben und Muttern Schrauben nach DIN EN Muttern nach DIN EN Die Rohrleitungen und Formstücke sind mit einem temperaturbeständigen Korrosionsschutzanstrich zu versehen. Verboten sind automatische Entlüftungen, Pressverbindungen, Gummikompensatoren, konische Verbindungen und Teflon oder Hanf als Dichtungsmaterial. 24. Januar 2014 Seite 7
9 3.6 Wärmedämmung Die primär- und sekundärseitigen Leitungen und Anlagenteile sind nach den geltenden behördlichen Vorschriften zu dämmen. Die Wärmedämmung muss alterungsbeständig sein, darf im nassen Zustand keine korrodierende Wirkung auf die Anlageteile ausüben, und bei Betriebstemperatur soll sie chemisch stabil und masshaltig sein. Die Montage des Wärmezählers und der zugehörigen Fühler muss ohne Verletzung der Wärmedämmung erfolgen können. Die Wärmeleitzahlen mit Bezugstemperaturen (Mitteltemperaturen) und die Rohdichten (Raumgewicht) der Dämmstoffe müssen auf Verlangen des WL durch Prüfungszeugnis einer amtlich anerkannten Prüfstelle nachgewiesen werden. Vor- und Rücklaufleitungen sind grundsätzlich getrennt und dehnungskonform zu isolieren. Die Wärmedehnung der Rohre darf die Wärmedämmung nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Wärmedämmstoffe nicht im Laufe der Zeit auf den Rohren haften. Wärmedämmungen sind sattgestossen und fugenversetzt anzubringen. Die Längs- und Stossfugen sind vollständig mit einem geeigneten Dichtstoff zu schliessen. Durch die hohe Druckfestigkeit des vorgeschriebenen Dämmstoffes entfallen die Stützkonstruktionen. Die primärseitigen Leitungen sind in den Gebäuden mit Glasfaserschalen, Rohdichte mind. 80 kg/m 3, Wärmeleitzahl λ = bei tm 50 C und = λ bei tm 100 C zu isolieren. Die sichtbar verlegten Leitungen sind mit einer Aluman-Ummantelung in der Hausstation zu schützen. Nach Absprache mit dem WL kann in Ausnahmefällen auch eine andere Schutzummantelung eingesetzt werden. Bei werkseitig gefertigten Kompaktstationen sind in Rücksprache mit den AIB Abweichungen von den genannten Bedingungen möglich. 3.7 Wärmezähler Der Wärmezähler ist gemäss gültiger Verordnung über Messgeräte für thermische Energie (Wärmezählerverordnung) vom 21. Mai 1986 geeicht und wird von dem WL überwacht und unterhalten. Die Kosten einer Nacheichung gehen zu Lasten des WL. Die Einbauvorschriften sind im Anhang D enthalten. 24. Januar 2014 Seite 8
10 3.8 Hauszentrale und die Hausanlage Hydraulisches Grundkonzept Die Wärmelieferung erfolgt durch Abkühlen des primärseitigen Wärmeträgers im Wärmetauscher. Die Wärmeübergabe erfolgt ausschliesslich indirekt über einen Wärmetauscher, d. h. die Hausanlage ist hydraulisch vom Fernwärmenetz getrennt. Die primär- und sekundärseitige Hauszentrale und -anlage darf keine hydraulischen Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf besitzen. Das heisst, dass folgende Einrichtungen verboten sind: Offene Expansionsgefässe Doppelverteiler (Rohr in Rohr, Vierkant) By-Pässe (auf Verteiler, bei Verbrauchern etc.) Überströmregler und -ventile zwischen Vor- und Rücklauf Einspritzschaltungen mit Dreiwegventilen Umlenkschaltungen mit Dreiwegventilen Vierwegmischer Regelfunktionen Zur Regelung der sekundärseitigen Vorlauftemperatur ist ein Kombiventil mit Sicherheitsfunktion zu verwenden (motorisches Durchgangsstellorgan mit integriertem Differenzdruckregler / Volumenstrombegrenzer). Der Differenzdruckregler gewährleistet eine konstante Druckdifferenz über dem Stellorgan, wodurch eine hohe Ventilautorität erzielt wird. Mit dem Volumenstrombegrenzer wird die im Wärmelieferungsvertrag vereinbarte Leistung eingestellt. Der Wirkdruckendwert des Kombiventils beträgt 20 kpa. Der kleinste Öffnungsschritt des Kombiventils muss die erforderliche Wärmezählermindestdurchflussmenge gewährleisten. Die Sicherheitsfunktion schliesst das Ventil im stromlosen Zustand, wobei Druckschläge vermieden werden müssen. Die sekundärseitige Vorlauftemperatur der Hauszentrale ist aussentemperaturgeführt zu regulieren. Die primärseitige Rücklauftemperatur ist auf die maximal zulässige Rücklauftemperatur nach Wärmelieferungsvertrag zu begrenzen. Ist die Rücklauftemperatur zu hoch, sind zwei Funktionen zulässig. Entweder wird das primärseitige Kombiventil geschlossen, oder die primärseitige Rücklauftemperatur wird anstelle der sekundärseitigen Vorlauftemperatur als Regelgrösse verwendet, so lange die Rücklauftemperatur zu hoch ist. Die Fühler zur Messung der sekundärseitigen Vorlauftemperatur und der primärseitigen Rücklauftemperatur sind unmittelbar beim Austritt aus dem Wärmeaustauscher anzuordnen. 24. Januar 2014 Seite 9
11 3.8.3 Sicherheitstechnische Ausrüstung Die sicherheitstechnische Ausrüstung der Hauszentrale erfolgt aufgrund der DIN Gerät Ausrüstung Bemerkung Stellorgan mit Sicherheitsfunktion nach DIN typengeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) nach DIN 3440 erforderlich erforderlich betätigt von STW, MDB und bei Stromausfall Sicherheitsventil erforderlich Absicherung gegen Volumenänderung des Heizwassers, Abblaseleitung nicht ins Freie führen typengeprüfter Maximaldruckbegrenzer (MDB) nach DIN 3440 erforderlich Rücklauftemperaturen Die unter Ziffer 3.2 angegebenen Rücklauftemperaturen sind als Maximalwerte zu verstehen, nach Möglichkeit sind tiefere Rücklauftemperaturen anzustreben. Die maximale Rücklauftemperatur darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Geeignete Massnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur sind z. B. grosszügige Wärmetauscherflächen, Speicherladesysteme zur BWW-Bereitung, Heizkörperthermostatventile, Begrenzung der BWW-Zirkulationsmenge sowie die Einregulierung der Hauszentrale- und -anlage Primärseitige Wärmeaustauscher Festigkeitsmässige Auslegung und Konformitätserklärung gemäss Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung). Auslegungsdruck (PS) und Auslegungstemperatur (TS) gemäss Kapitel 3.2 und 3.3. Als Wärmeaustauscher sind zugelassen: U-Rohrbündel Geradrohr Rohr in Rohr Platten Lötungen mit Kupferlot müssen von einer international anerkannten Prüfinstanz einer Qualitätssicherung nach EN 9000 unterzogen und protokolliert werden. Verboten sind geschraubte Wärmeaustauscher. Wärmeaustauscher müssen mechanisch spannungsfrei eingebaut werden. Auf die Verbindungen zum Wärmeaustauscher dürfen keine Axialkräfte und Biegemomente übertragen werden. 24. Januar 2014 Seite 10
12 3.8.6 Kompaktstationen Die Hauszentrale und die Übergabestation können sowohl in offener Einzelkomponentenbauweise oder als werkseitig gefertigte Kompaktstation erstellt werden. Bei der werkseitigen Fertigung wird die Kompaktstation hydraulisch und elektrisch fertig verrohrt und verkabelt mit aufgebautem Schaltschrank angeliefert Brauchwarmwasser Die Brauchwarmwassererwärmung mit Fernwärme ist ganzjährig möglich. Die Brauchwarmwassererwärmung erfolgt indirekt über das Sekundärnetz. Das System der gesamten Brauchwarmwasserbereitung ist auf die minimale primärseitige Vorlauftemperatur in der Übergangszeit und im Sommer zu bemessen. Der Dimensionierung des Wärmetauschers der Hauszentrale ist auf diesen Fall zu überprüfen. Die Heizflächen und die Speicher sind reichlich auszulegen, um niedrige Rücklauftemperaturen zu erzielen. Beim Speicherladesystem während dem Ladevorgang und des Brauchwarmwassers- und Zirkulationswasserentzugs ist eine einwandfreie Schichtung des Kalt- und Warmwassers zu gewährleisten. Dadurch werden niedrige Primärrücklauftemperaturen erreicht. Für kleinere Verbraucher können nebst dem Speicherladesystem auch andere Brauchwarmwasser-Systeme (wie z.b. Punktwassersysteme, Speichersysteme mit Wärmetauscher innerhalb der Warmwasserspeicher) beantragt werden. Die einschlägigen hygienischen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. Hierzu ist das Merkblatt "Legionellen in Trinkwasserinstallationen - Was muss beachtet werden?" des SVGW zu berücksichtigen. Merkblaetter/SVGW_Shop_W10002_d.pdf Schaltungsbeispiel für die Raumwärme und die BWW-Bereitung enthält Anhang A Erdung Die Hausstation muss an den Potentialausgleich angeschlossen werden. 24. Januar 2014 Seite 11
13 3.9 Hausanschlussraum Der Hausanschlussraum soll nach Möglichkeit folgende Bedingungen erfüllen: Verschliessbarer, einfach zugänglicher Raum Transportwege und Platzbedarf für Wartungsarbeiten Wasseranschluss Entwässerung ausreichende Beleuchtung Steckdose, 230 V Die Hauptabsperrarmaturen und die Absperrungen der Übergabestation müssen einfach zugänglich sein. 24. Januar 2014 Seite 12
14 4. Montage und Prüfung 4.1 Allgemeine Montage Die Montage der Anlageteile muss durch zuverlässiges qualifiziertes Personal erfolgen. 4.2 Rohrleitungen Primärseitige Rohrleitungen dürfen weder unter Putz verlegt noch einbetoniert werden. Die Rohrhalterungen müssen einwandfreie Führung gewährleisten. Die Rohre sind winkelgerecht und nach Herstellerangaben zu installieren. Rohrbefestigungen sind körperschall- und schwingungsdämmend in verzinkter Ausführung zu erstellen. Die Wärmedehnung der Rohrleitung soll möglichst durch Ausnützung der elastischen Verformung bei gegebenen Richtungsänderungen aufgenommen werden. Die primärseitigen Rohrleitungen sind an den Tiefst- und den Höchstpunkten mit Entleerungsresp. Entlüftungsarmaturen auszurüsten. 4.3 Schweissverbindungen Schweissverbindungen können stichprobenweise vor der Inbetriebnahme auf der vom Fernwärmewasser durchflossenen Primärseite durch den WL geröntgt werden. Bei Aufdeckung von Schweissfehlern werden alle Schweissnähte auf Kosten der Unternehmer geröntgt und nachgebessert. 4.4 Hydraulische Druckprobe Der Primärteil ist während 12 Stunden einer einseitig beaufschlagten Druckprobe mit dem 1.3- fachen des maximalen Betriebsdruck zu unterziehen. Die Druckprobe wird vom WL vor Ort abgenommen, wenn sie rechtzeitig angezeigt wurde. Die Druckprobe ist vom Erbauer der Hauszentrale rechtskräftig zu dokumentieren (Druckmessschreiber). 4.5 Reinigung und Korrosionsschutz Nach der Fertigstellung ist jede Hauszentrale primär- und sekundärseitig mittels Durchspülung gründlich zu reinigen, um Schlamm, Hammerschlag, Schweissperlen, Fett- oder Ölrückstände zu entfernen. Nach dem Austrocknen sind alle offenen Stutzen mittels dichten Verschlusskappen bis zur Inbetriebnahme zu schützen. Die Durchspülung darf nicht früher als 4 Wochen vor der Inbetriebsetzung erfolgen. Andernfalls ist die Hauszentrale nach dem Durchspülen mit Wasser zu füllen. Die Oberflächen der Komponenten des Hausanschlusses und der Wärmeübergabestation sind nach der Reinigung mit einem temperaturbeständigen Korrosionsschutzanstrich zu versehen. 24. Januar 2014 Seite 13
15 5. Inbetriebnahme und Abnahme Der WL ist berechtigt während den Ausführungsarbeiten Kontrollen durchzuführen. Vor der Inbetriebnahme muss die gesamte Elektroinstallation der Hauszentrale und -anlage fertig montiert und durch eine zuständige Installationskontrolle abgenommen sein. Die Inbetriebnahme darf nur im Beisein des WL und des Beauftragten des WK erfolgen. Der Termin (Freitag vermeiden) ist dem WL mit einer Vorlaufszeit von 5 Arbeitstagen zu melden. Die primärseitigen Anlageteile werden während der Inbetriebnahme mittels Fernwärmewasser aus dem bestehenden Leitungsnetz gefüllt. Die primärseitigen Anlagenteile dürfen nur vom WL betätigt werden. Während der Inbetriebnahme wird vom WL der Wärmezähler eingebaut, der maximale Volumenstrom eingestellt und die unter Ziffer 1.5 erwähnten Anlagenteile vom WL plombiert. Werden bei der Inbetriebnahme gravierende Mängel festgestellt, wird die Inbetriebnahme verschoben und neu angesetzt. Der entstandene Mehraufwand wird dem Verursacher in Rechnung gestellt. Mit der Inbetriebnahme sind dem WL die Bedienungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften inkl. Schema der Hauszentrale abzugeben. Der WL erstellt ein Inbetriebnahme-Protokoll "Übergabestation", indem allfällige Mängel und die fernwärmerelevanten Daten (Wärmezähler, Begrenzung der Rücklauftemperatur und Volumenströme) festgehalten sind. Unwesentliche Mängel sind vom Verantwortlichen unter Terminvorgabe zu beheben. 24. Januar 2014 Seite 14
16 6. Betrieb und Unterhalt Die vom WL angebrachten Plomben dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. Stellt der Wärmebezüger oder der Installateur fest, dass Plomben fehlen oder beschädigt sind, muss er dies dem WL melden. Eingriffe des Installateurs oder der Hersteller beschränken sich nach der Inbetriebnahme ausschliesslich auf den Sekundärteil. Für Eingriffe an der Primärseite ist die Einwilligung des WL erforderlich. Die Hauptabsperrarmaturen dürfen im Notfall oder auf Verlangen des WL vom WK geschlossen, nicht aber wieder geöffnet werden. WL und WK sorgen auf eigene Kosten dafür, dass die ihnen gehörenden Anlageteile in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Der WK hat seine Anlage, wenn keine Wärme aus dem Fernheiznetz entzogen wird, frostfrei zu halten. Beauftragte des WL haben Zutritt zu allen Anlagen, die im Eigentum des WL sind. Der WK gestattet dem WL an einer geeigneten Stelle nach gegenseitiger Absprache einen Schlüsselkasten zur Deponierung der für den Zugang erforderlichen Schlüssel anzubringen. 24. Januar 2014 Seite 15
17 7. Anhang 24. Januar 2014 Seite 16
18 A. Prinzipschema Hausanschluss 24. Januar 2014 Seite 17
19 24. Januar 2014 Seite 18
20 primärseitige Arbeitstemperaturen [ C] B. Primärseitige Temperaturen Aussenlufttemperatur [ C] Vorlauf temperatur max. Rücklauftemperatur bei bestehenden Hausanlagen und während der BWW-Bereitung max. Rücklauftemperatur bei neuen Hausanlagen 24. Januar 2014 Seite 19
21 C. Querschnitte Hausanschlussleitung Nennweite max. Heizwassermenge [m3/h] max. Leistung bei einer Rücklauftemperatur von 55 C max. Leistung bei einer Rücklauftemperatur von 45 C '158 1' '774 2'078 Die Heizwassermenge ist auf die Dichte des Rücklaufwassers bezogen 24. Januar 2014 Seite 20
22 D. Einbauvorschriften Wärmezähler Der Wärmezähler wird durch das AIB geliefert und bei der Inbetriebnahme montiert. Darum ist in der Übergabestation ein gut zugängliches Passstück gemäss der untenstehenden Liste zu montieren: Ultraschall Wärmezähler, Fa. Kamstrup, Typ "ULTRAFLOW 54" Durchfluss* Grösse Nennweite Baulänge Gewinde 0-1 m 3 /h Qp 1,5 DN mm 1 Zoll 1-2,5 m 3 /h Qp 2,5 DN mm 1 Zoll 2,5-3,5 m 3 /h Qp 3,5 DN mm 1.25 Zoll 3,5-4,2 m 3 /h Qp 6 DN mm 1.25 Zoll 4,2-10 m 3 /h Qp 10 DN mm 2 Zoll 10-12,5 m 3 /h Qp 15 DN mm Flansch 12,5-25 m 3 /h Qp 25 DN mm Flansch m 3 /h Qp 40 DN mm Flansch m 3 /h Qp 60 DN mm Flansch * für Druckverlust max. 100 mbar bzw. 10 kpa Im Vor- und Rücklauf der Fernwärmeleitung ist ein 1/2 Zoll Stutzen mit Innengewinde für die Temperaturfühler-Tauchhülsen des Wärmezählers einzubauen. 24. Januar 2014 Seite 21
23 E. Formular "Daten des Hausanschlusses" Daten Hausanschluss Fernwärme Liestal (FWL) Ortschaft... Liegenschaft:... Parz.Nr.... Strasse:... Haus-Nr.... neues Gebäude neuer Hausanschluss bestehendes Gebäude mit Anpassung bestehender Hausanschluss neuer Hausanlage bestehender Hausanlage Wärmeenergie wird eingesetzt für: Jahreswärmebezug: Raumheizung... MWh/a Brauchwarmwasserbereitung... MWh/a Lüftung, Klimatisierung... MWh/a Gewerbe / Industrie... MWh/a Daten für Wärmelieferungsvertrag: max. Wärmeleistung (Anschlusswert)... kw max. primärseitige Rücklauftemperatur... C max. primärseitiger Volumenstrom... m 3 /h durchschnittlicher Jahreswärmebezug... MWh/a Kontaktadresse Vorname, Name:... Adresse:... Tel.-Nr. Privat:... Geschäft:... Natel:... Datum:... Unterschrift:... Bitte senden Sie das Formular "Daten des Hausanschlusses" zusammen mit dem Prinzipschema und dem Dispositionsplan 2fach an den Wärmelieferanten, Amt für Industrielle Betriebe. 24. Januar 2014 Seite 22
Fernwärmeversorgung Anschlussvorschriften 2013
VfA Verein für Abfallentsorgung Langäulistrasse 24, 9470 Buchs Tel. 081 750 64 00 Fax 081 750 64 05 / e-mail: info@vfa-buchs.ch www.vfa-buchs.ch 15.04.2013 Fernwärmeversorgung Anschlussvorschriften 2013
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