Verordnungsentwurf. des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung
|
|
- Alexander Rüdiger Seidel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bearbeitungsstand: :25 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist mit Wirkung vom 1. Januar beziehungsweise zum 1. April 2011 in Kraft getreten. Darin enthalten waren auch erforderliche Anpassungen dieser Verordnung. Nach Beschlussfassung des Gesetzes hat sich gezeigt, dass weitere Klarstellungen und Anpassungen erforderlich sind, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Zudem ist durch das derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehen, den Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten mit Wirkung vom 1. Januar 2011 zu erhöhen. Da die den Abzug der erforderlichen Aufwendungen von erwerbstätigen Leistungsberechtigten pauschalierenden Regelungen dieser Verordnung auf die einkommensteuerrechtliche Regelung Bezug nehmen, wäre eine rückwirkende, mit hohem Verwaltungsaufwand verbundene Korrektur einer Vielzahl von Bewilligungsentscheidungen erforderlich. Deshalb soll der bisherige Absetzungsbetrag festgeschrieben werden (15,33 Euro pro Monat). Schließlich wird eine Einzelfälle betreffende Ungleichbehandlung zu Gunsten von Wehrpflichtigen bereinigt, die in der früheren Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik eine Beschädigung erlitten haben. Der betroffene Personenkreis wird künftig hinsichtlich der Berücksichtigung der in diesen Fällen gezahlten Verletztenrente Wehrpflichtigen gleichgestellt, die eine Schädigung während des Wehrdienstes bei der Bundeswehr erlitten haben und die deshalb nach 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) einen Freibetrag in Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. B. Lösung
2
3 - 2 - Bearbeitungsstand: :25 Uhr Durch die Nichtberücksichtigung von Verletztenrenten aufgrund von Beschädigungen während des Wehrdienstes bei der Nationalen Volksarmee als Einkommen nach 11 Absatz 1 SGB II ergeben sich Mehrkosten für Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von rund Euro jährlich. Durch die Festsetzung des derzeit gültigen Wertes von einem Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale (15,33 Euro monatlich) werden Mehrausgaben in Höhe von 5 Millionen Euro jährlich im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vermieden, die bei Beibehaltung der Bezugnahme auf die steuerrechtliche Regelung infolge der rückwirkenden Erhöhung der Werbungskostenpauschale durch das geplante Steuervereinfachungsgesetz 2011 entstehen würden. 2. Vollzugsaufwand Es werden einmalig zusätzliche Verwaltungskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vermieden, die durch die rückwirkende Prüfung und gegebenenfalls Erstellung von Aufhebungs- und neuen Bewilligungsbescheiden aufgrund der Anhebung der Werbungskostenpauschale durch das geplante Steuervereinfachungsgesetz 2011 entstünden. Diese können nur grob auf rund 5 Millionen Euro geschätzt werden. E. Sonstige Kosten Der Wirtschaft entstehen durch die vorgesehene Änderung keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten Durch die Verordnung werden keine Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Bürgerinnen oder die Verwaltung eingeführt, geändert oder abgeschafft.
4
5 - 3 - Bearbeitungsstand: :25 Uhr Verordnungsentwurf für eine Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung Vom... Auf Grund des 13 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen: Artikel 1 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: 2. Leistungen, die ausdrücklich für die bei der Leistung nach 19 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit 28 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu berücksichtigenden ersparten häuslichen Verbrauchsausgaben erbracht werden, bis zur Höhe des Betrages nach 5a Nummer 3,. bb) In Nummer 10 wird die Angabe 11b Absatz 2 durch die Wörter 11b Absatz 2 Satz 1 ersetzt. b) Folgender Absatz 6 wird angefügt: (6) Die Verletztenrente nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch ist teil-
6
7 - 4 - Bearbeitungsstand: :25 Uhr aa) In Satz 4 werden nach den Wörtern Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erbracht die Wörter oder betriebliche Darlehen aufgenommen eingefügt. bb) Folgender Satz wird angefügt: Dies gilt auch für Ausgaben, soweit zu deren Finanzierung andere Darlehen verwandt werden. b) In Absatz 6 wird die Angabe 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a durch die Angabe 40 Absatz 2 Nummer 1 ersetzt Satz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: 4. Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 durch die Wörter 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter 11b Absatz 1 Nummer 3 durch die Wörter 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ersetzt. c) Nummer 3 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: a) ein Betrag in Höhe von 15,33 Euro monatlich als mit seiner Erzielung verbundene notwendige Ausgaben; dies gilt nicht für Einkommen nach 3,. Artikel 2 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2011 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
8
9 - 5 - Bearbeitungsstand: :25 Uhr Begründung A. Allgemeiner Teil Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist mit Wirkung vom 1. Januar beziehungsweise zum 1. April 2011 in Kraft getreten. Darin enthalten waren auch erforderliche Anpassungen dieser Verordnung. Nach Beschlussfassung dieses Gesetzes hat sich gezeigt, dass weitere Klarstellungen und Anpassungen erforderlich sind, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Außer redaktionellen Änderungen betrifft dies die Berücksichtigung von Ausgaben selbständig tätiger erwerbsfähiger Leistungsberechtigter sowie die Nichtberücksichtigung von Zuschüssen, die Leistungsberechtigte zur Bestreitung ihres nach 28 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgesehenen Eigenanteils bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung erhalten. Zudem ist durch das derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehen, den Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten mit Wirkung vom 1. Januar 2011 zu erhöhen. Da die den Abzug der erforderlichen Aufwendungen von erwerbstätigen Leistungsberechtigten pauschalierenden Regelungen dieser Verordnung auf die einkommensteuerrechtliche Regelung Bezug nehmen, wäre eine rückwirkende, mit hohem Verwaltungsaufwand verbundene Korrektur einer Vielzahl von Bewilligungsentscheidungen erforderlich. Der bisherige Absetzungsbetrag in Höhe von 15,33 Euro soll deshalb festgeschrieben werden. Außerdem wird eine Einzelfälle betreffende Ungleichbehandlung zu Gunsten von Wehrpflichtigen bereinigt, die in der früheren Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik eine Beschädigung erlitten haben. Der betroffene Personenkreis wird künftig hinsichtlich der Berücksichtigung der in diesen Fällen gezahlten Verletztenrente Wehrpflichtigen gleichgestellt, die eine Schädigung während des Wehrdienstes bei der Bundeswehr erlitten haben und die deshalb nach 11a SGB II einen Freibetrag in Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. Schließlich ist 4 Satz 2 Nummer 2 auf Grund des Inkrafttretens des Bundesfreiwilligendienstgesetzes klarstellend anzupassen. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern wurden geprüft. Durch die mit dieser Verordnung vorgesehene Änderung sind keine für Frauen und Männer unterschiedlichen Auswirkungen zu erwarten.
10
11 - 6 - Bearbeitungsstand: :25 Uhr Es werden einmalig zusätzliche Verwaltungskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vermieden, die durch die rückwirkende Prüfung und gegebenenfalls Erstellung von Aufhebungs- und neuen Bewilligungsbescheiden aufgrund der Anhebung der Werbungskostenpauschale durch das geplante Steuervereinfachungsgesetz 2011 entstünden. Diese können nur grob auf rund 5 Millionen Euro geschätzt werden. Nachhaltigkeit Der Verordnungsentwurf steht nicht im Widerspruch zu weiteren Zielen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Bei der Regelung handelt es sich um eine Regelung mit zeitlich begrenzter Bedeutung. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa ( 1 Absatz 1 Nummer 2) Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden als Bedarf im Sinne des 28 Absatz 6 SGB II nur die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt, die zusätzlich zu dem im Regelbedarf enthaltenen Anteil für die Verpflegung anfallen. In 9 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes beziehungsweise 5a Nummer 3 dieser Verordnung ist der im Regelbedarf enthaltene Anteil auf einen Euro je Teilnahmetag festgesetzt worden. Soweit gemeinschaftliche Mittagsverpflegung unentgeltlich bereitgestellt wird, ist sie nach 1 Absatz 1 Nummer 11 dieser Verordnung anrechnungsfrei. Vor Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, teilweise auch nach deren Einführung, wurden jedoch für Bedürftige teilweise auch Geldleistungen für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung erbracht. Mit der Regelung werden Leistungen bis zur Höhe des Eigenanteils nach 5a Nummer 3 dieser Verordnung auch dann nicht als Einkommen berücksichtigt, wenn sie den Leistungsberechtigten als Geldleistung ausdrücklich zu diesem Zweck erbracht werden. Damit werden Initiativen vor Ort unterstützt und nicht zuletzt Verwaltungsaufwand eingespart, der bei der Prüfung entsteht, ob Leistungsberechtigte ihren Eigenanteil erbracht haben. Zu Doppelbuchstabe bb ( 1 Absatz 1 Nummer 10)
12
13 Die Regelung führt dazu, dass auch Ausgaben, deren Finanzierungsgrundlage Verwandtendarlehen oder Privatkundendarlehen ohne ausdrückliche Zweckbestimmung sind, nicht berücksichtigt werden. Betriebliche Ausgabe für solche Darlehen ist jedoch ebenfalls der Kapitaldienst Bearbeitungsstand: :25 Uhr der Bundeswehr während des Wehrdienstes Beschädigte zu, die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten. Während des Wehrdienstes Beschädigte werden demnach im Ergebnis derzeit hinsichtlich der Anrechnung ihrer Leistungen auf das Arbeitslosengeld II unterschiedlich behandelt. Die Ungleichbehandlung, die aus der Beibehaltung der Bewertung der ehemaligen DDR resultiert, Arbeits- und Wehrdienstunfälle für NVA-Wehrpflichtige gleichzustellen, wird von den Betroffenen als äußerst ungerecht empfunden. Die bisherigen Regelungen wurden aber durch das Bundessozialgericht bestätigt (Urteil vom , B 14 AS 15/08 R). Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte eine Petition zu diesem Thema der Bundesregierung als Material überwiesen. Mit der Änderung werden Betroffene, die während des Wehrdienstes eine Schädigung erlitten haben, hinsichtlich der Berücksichtigung ihrer Renten als Einkommen künftig gleich behandelt. Zu Nummer 2 ( 3) Zu Buchstabe a (Absatz 3) Zu Doppelbuchstabe aa Die Regelung ist klarstellender Natur. Werden betriebliche Darlehen aufgenommen, weil die Einnahmen für die Beschaffung betrieblich erforderlicher Güter und Dienstleistungen nicht ausreichen, sind diese nach 11 Absatz 1 SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Andererseits sind die Ausgaben der selbständig tätigen leistungsberechtigten Person nach 3 Absatz 2 und 3 für den Kapitaldienst für das aufgenommene Darlehen von den Betriebseinnahmen abzusetzen. Würde man die tatsächlichen Ausgaben, die durch das Darlehen bestritten worden sind, zusätzlich absetzen, würden die Ausgaben im Ergebnis doppelt von den Einnahmen abgezogen. Die Regelung stellt deshalb klar, dass Ausgaben, die aus nach 11 Absatz 1 SGB II nicht zu berücksichtigenden Darlehen bestritten worden sind, nicht zusätzlich zum Kapitaldienst als Ausgabe abzuziehen sind. Zu Doppelbuchstabe bb
14
15 - 8 - Bearbeitungsstand: :25 Uhr Zu Buchstabe a und b Redaktionelle Anpassung der Verweise an die geänderten Vorschriften des SGB II. Zu Buchstabe c ( 6 Absatz 1 Nummer 3a) Die Vorschrift nimmt bislang Bezug auf ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale in 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die derzeitige Höhe beträgt 920 Euro, so dass sich ein monatlicher Betrag von 15,33 Euro ergibt. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Bundestags-Drucksache 17/5125, Bundesrat-Drucksache 54/11) ist geplant, die Werbungskostenpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2011 auf Euro jährlich zu erhöhen. Ohne die vorgesehene Änderung ergäbe dies einen Betrag von 16,67 Euro monatlich. In der Folge wären alle Entscheidungen über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II, in denen eine leistungsberechtigte Person einen Gesamtabzug nach 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II von mehr als 100 Euro monatlich geltend gemacht hat, zu überprüfen und gegebenenfalls 1,34 Euro monatlich nachzuzahlen. Das Ergebnis stünde in keinem angemessenen Verhältnis zu den deshalb entstehenden Verwaltungskosten. Die derzeit geltende Pauschale wird deshalb festgeschrieben. Die Beibehaltung der Bezugnahme der pauschalierenden steuerrechtlichen Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zudem nicht zwingend. Deshalb ist eine entsprechende Erhöhung nicht vorgesehen. Leistungsberechtigte Personen können nach wie vor höhere Werbungskosten mit ihrem tatsächlichen Betrag geltend machen. Zu Artikel 2 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Die Änderung der Pauschale für allgemeine Werbungskosten tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Die Höhe des bisherigen Abzugsbetrages verändert sich dadurch nicht. Das rückwirkende Inkrafttreten ist erforderlich, da durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine Änderung der Pauschale nach 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 zu erwarten ist.
16
Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung
Bearbeitungsstand: 16.06.2011 11:25 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung A. Problem und Ziel
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 50/17 25.01.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches
MehrKOMPENDIEN
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung Alg II-V) vom 17. Dezember
MehrErste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung
Bearbeitungsstand: 10.12.2008 17:02 Uhr Referentenentwurf Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung A. Problem und Ziel Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
MehrFachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung
Bundesrat Drucksache 377/16 14.07.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - In Zweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung A. Problem und Ziel
MehrBundesrat Drucksache 644/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 644/16 01.11.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
MehrGESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1986 02.11.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe A. Problem
MehrVerordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld TK Lexikon Arbeitsrecht Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie
MehrAnhang A 15 Alg II-V 1
Anhang A 15 Alg II-V 1 Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
Vom 20. Oktober 2004 zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 22. August 2005 (BGBl. 1 2005 Nr. 51 S. 2499) Inhaltsverzeichnis 1 Nicht
MehrRegelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu
Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu Verordnung zur Durchführung des 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung) 1 1 Anwendungsbereich. Diese Verordnung regelt Inhalt, Bemessung
MehrEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Eingangsformel
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V) Alg II-V Ausfertigungsdatum:
MehrVerordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung A. Zielsetzung Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10748 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel ImJahr2009wurdeeineinjährlichenSchrittenbiszumJahr2012von13auf
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/2101. der Fraktionen der SPD, FDP
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/2101 14.09.78 Sachgebiet 82 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen
MehrFachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen
Mehrzu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT- Drs.
Bearbeitungsstand: 06.02.2011 12:12 Uhr Anlage 3 Regelungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
MehrDer Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von
MehrSiebte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Siebte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung A. Problem und Ziel Mit der Verordnung werden Vorschläge
MehrVierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
MehrD. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Entwurf Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001 (Brem.GBl. S.
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1599 Landtag 18. Wahlperiode 21.10.14 Mitteilung des Senats vom 21. Oktober 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Verordnungsentwurf wird das Ziel verfolgt, in der Bundesbeihilfeverordnung die Regelungen, die sich auf die Ehe beziehen,
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
Bundesrat Drucksache 488/15 14.10.15 Verordnung der Bundesregierung AIS - Fz - G Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016)
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016
Verordnung der Bundesregierung Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen
MehrDeckung des Bedarfs der Künstlersozialkasse ab dem Kalenderjahr 2015. Festsetzung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe auf 5,2 Prozent.
Bearbeitungsstand: 24.07.2014 11:17 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 A. Problem und Ziel Deckung des Bedarfs der Künstlersozialkasse
MehrBundesrat Drucksache 574/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 574/16 05.10.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - In Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren gewerblichen Berufsgenossenschaften
MehrAIS. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung
Bundesrat Drucksache 378/16 14.07.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrEntwurf einer Verordnung
Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung A. Problem Der Festzuschlag, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Bearbeitungsstand: 06.03.2015 13:39 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des
MehrBundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesrat Drucksache 537/14 05.11.14 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrA. Einleitung. B. Zusammenfassung
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Einleitung Seit dem 1. Januar 2013
Mehra) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/594 16.11.2016 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes
MehrGRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE
GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE Sozialgesetzbuch SGB II Fragen und Antworten Aktualisierung: Januar 2016 2 Aktualisierung Broschürenseite 53 Unterstützung in der Haushaltsgemeinschaft Zwei-Personen-Haushalt
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrFestlegung von aktualisierten Beziehungswerten auf der Grundlage neuester statistischer Materialien.
Bundesrat Drucksache 426/15 22.09.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - AV - Fz Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen
MehrSechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 172/10 26.03.10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS - G Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
MehrWesentliche Änderungen 43
Wesentliche Änderungen 43 Fachliche Hinweise zu 43 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Grundlegende Neubearbeitung aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013)
Bundesrat Drucksache 424/13 16.05.13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz - AS Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches
MehrBundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 333/11 27.05.11 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von
MehrVerordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)
Bundesrat Drucksache 529/15 03.11.15 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) A. Problem
MehrWesentliche Änderungen
Wesentliche Änderungen 30 Wesentliche Änderungen Fassung vom 23.05.2008 Gesetzestexte: Austausch von Textauszug Alg II-V Rz 30.5: Anpassung an geänderte Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.07.2016
MehrVorlage für die Sitzung des Senats am
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft 15.04.2013 Frau Borrmann 361-8383 Frau Moning 361-6547 Vorlage für die Sitzung des Senats am 30.04.2013
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006)
Bundesrat Drucksache 792/05 04.11.05 Verordnung der Bundesregierung AS - Fz - G Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
Bundesrat Drucksache 107/17 02.02.17 Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5311 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften A. Problem
MehrSechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung
Bundesrat Drucksache 533/14 05.11.14 Verordnung der Bundesregierung AS - G - In Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Mit der Einführung der qualifizierten
Mehr- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrAusschussdrucksache 16(11)80neu Ausschuss für Arbeit und Soziales 14. Februar 2006 16. Wahlperiode
DEUTSCHER BUNDESTAG Ausschussdrucksache 16(11)80neu Ausschuss für Arbeit und Soziales 14. Februar 2006 16. Wahlperiode Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehrzu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9627 16. Wahlperiode 18.06.2008 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher
MehrEntwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
Bundesrat Drucksache 89/09 23.01.09 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung A. Problem und Ziel Mit der Änderung des
MehrDie vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.
Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft
MehrGesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Bundesrat Drucksache 281/15 BRFuss 19.06.15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Fz Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Der
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455
MehrSolidaritätszuschlaggesetz 1995
TK Lexikon Arbeitsrecht Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 HI924195 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags HI44989 (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein
MehrDrittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Bundesrat Drucksache 724/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
MehrFestlegung von aktualisierten Beziehungswerten auf der Grundlage neuester statistischer Materialien.
Bundesrat Drucksache 513/07 25.07.07 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - A - Fz Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz
MehrGesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrEntwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10773 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung A.
MehrB e r e c h n u n g s b o g e n
Seite 4 von 9 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 16.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung
MehrE n t w u r f. Gesetz zur Vereinheitlichung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften.
E n t w u r f Gesetz zur Vereinheitlichung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften. Artikel 1 Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt 9 des Verwaltungskostengesetzes des Landes
MehrHinzuverdienst beim Arbeitslosengeld II
Materialien zur Sozialpolitik und zum Sozialrecht Hinzuverdienst beim Arbeitslosengeld II September 2005 Gisela Tripp, Arbeitslosenzentrum Dortmund Leopoldstr. 16-20, 44145 Dortmund, Tel. 0231/812124 e-mail:
MehrWohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005
Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012
Verordnung der Bundesregierung Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012 A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der
MehrMerkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrStellungnahme. des Sozialverbands VdK Deutschland e.v. zum
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.v. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften (BT 18/6284) Sozialverband VdK Deutschland e.v.
MehrGesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den Fraktion der FDP. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf Fraktion der CDU Hannover, den 16.02.2009 Fraktion der FDP Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Artikel 1 Änderung
MehrEingangsformel. 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen. Alg II-V. Ausfertigungsdatum: 17.12.2007. Vollzitat:
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V) Alg II-V Ausfertigungsdatum:
MehrALG II - VO bis ALG II - VO ab
ALG II - VO bis 31.12.2007 ALG II - VO ab 01.01.2008 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen (1) Außer den in 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als
MehrIVc März Rundschreiben
IVc 2 46001 2 2. März 2009 Rundschreiben Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER); Anrechnung von Elterngeld gem. 10 BEEG auf einkommensabhängige Leistungen nach dem BVG Bei den o. g. Besprechungen
MehrWIDERSPRUCH e.v. - Sozialberatung - Rolandstr. 16, Bielefeld web.de
WIDERSPRUCH e.v. - Sozialberatung - Rolandstr. 16, 33615 Bielefeld widerspruchev @ web.de 0521-13 37 05 Dezember 2016 Weihnachtsgeld für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen - Skandalöse
MehrZweite Verordnung zur Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung
Bundesrat Drucksache 389/15 31.08.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Zweite Verordnung zur Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung A. Problem und Ziel Nach dem Anspruchs-
MehrVerordnung zur Änderung der Frequenzverordnung
Bundesrat Drucksache 59/15 12.02.15 Verordnung der Bundesregierung Vk - In - K - Wi Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung A. Problem und Ziel Im Zuge der geplanten Umstellung auf modernere Übertragungs-
MehrGESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1386 13.05.2015 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften A. Problem
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrKraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
Rechtsgrundlagen 449 Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) Vom 28. September 1987 (BGBl. I S. 2251), zuletzt geändert durch Artikel 117 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) INHALTSÜBERSICHT
MehrVerordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Erste Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung Vom... Auf Grund des 13 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung
MehrEntwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung
Bundesrat Drucksache 95/12 17.02.12 Verordnungsantrag der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz AV Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung A. Zielsetzung
MehrVerordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017
Bundesrat Drucksache 301/14 08.07.14 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - In Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)
Bundesrat Drucksache 731/11 16.11.11 Verordnung der Bundesregierung AS Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012
MehrDrucksache 18/ passgenau auf Familien in bestimmten Lebenslagen zugeschnitten sind, diese Familien wirkungsvoll unterstützen können. Hier sind
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5011 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/4649) 26.05.2015 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags,
MehrGesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 722/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages In Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Der Deutsche Bundestag
Mehr1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
Bundesrat Drucksache 355/14 (Beschluss) 19.09.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld-
MehrGesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung
Mehr